Dienstag, 3. September 2013, Uhr, Mehrzweckgebäude MZG, Aegerten
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- Andreas Bachmeier
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1 Gemeindeversammlung Einladung und Botschaft Dienstag, 3. September 2013, Uhr, Mehrzweckgebäude MZG, Aegerten Bitte beachten Sie den Fragebogen in der Heftmitte! Einladung und Botschaft für die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 3. September
2 Einladung Gilt als Einladung für alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Aegerterinnen und Aegerter. Selbstverständlich dürfen auch Nichtstimmberechtigte an der Gemeindeversammlung teilnehmen. Für diese Teilnehmenden sind vorne im Saal entsprechende Plätze reserviert. Nach dem offiziellen Teil sind die Versammlungsteilnehmenden zu einem kleinen Imbiss eingeladen. Aktenauflage Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 4 liegen auf der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Sämtliche Dokumente können auch auf heruntergeladen werden. Die wichtigsten Informationen zu den Geschäften finden Sie in der vorliegenden Botschaft. Rechtsmittelhinweis Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Schloss, 2560 Nidau, einzureichen (Art. 63 ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer eine rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann gefasste Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten. Siehe auch die Publikationen im Nidauer Anzeiger vom 31. Juli und 22. August Informationsanlässe der Ortsparteien Ort: Mehrzweckgebäude, Mattenstrasse 16, Sitzungszimmer 1. Stock Ortsvereinigung (OV) Dienstag, 27. August Uhr Sozialdemokratische Partei (SP) Mittwoch, 28. August 2013 und Freie WählerInnen Uhr Parteimitglieder, aber auch andere interessierte Personen sind eingeladen, an den Informationsanlässen teilzunehmen. Einladung und Botschaft für die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 3. September
3 Inhaltsverzeichnis 1. Überbauungsordnung Stockfeld ; Beratung und Beschlussfassung Gesamtkredit Erschliessungsanlagen Stockfeld ; Beratung und Genehmigung Verkauf der Baulandparzelle Grundbuchblatt-Nr. 601 im Stockfeld ; Kompetenzerteilung an Gemeinderat Güterzusammenlegung Ipsach-Port-Aegerten (IPA); Kenntnisnahme Kreditabrechnung Orientierungen des Gemeinderats Verschiedenes 14 Zur besseren Lesbarkeit können auf der Gemeindeschreiberei Botschaften im A4-Format bezogen werden. Die Botschaft kann zudem auf heruntergeladen werden. Einladung und Botschaft für die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 3. September
4 Traktandum 1 Überbauungsordnung Stockfeld ; Beratung und Beschlussfassung Referenten: Jörg Supersaxo, Ressortvorsteher Bau und Verkehr Kurt Kilchhofer, Planer Hinweis: Sämtliche Unterlagen zu diesem Geschäft können in der Gemeindeschreiberei eingesehen und auf heruntergeladen werden. Ausgangslage Am 27. April 2007 haben die Stimmberechtigten der Ortsplanungsrevision zugestimmt und die Gebiete Stockfeld und Chürzi als wichtige Landreserven für die bauliche Entwicklung definiert. An der Gemeindeversammlung vom 28. März 2011 wurde die Überbauungsordnung Chürzi beschlossen. Eine Realisierung steht bevor. In den letzten beiden Jahren haben sich auch die Eigentümerschaften der Parzellen Nr. 660 und Nr. 667 Gedanken über die zukünftige Nutzung ihrer Grundstücke gemacht. Dies hat den Gemeinderat veranlasst, den Investorenwettbewerb betreffend die eigene Parzelle Nr. 601 zu sistieren und mit den Grundeigentümern eine Masterplanung in Angriff zu nehmen. Masterplan über das gesamte Entwicklungsgebiet Stockfeld Einladung und Botschaft für die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 3. September
5 Masterplan Die Entwicklung des gesamten Gebietes ist auf 30 Jahre ausgelegt. Der Masterplan zeigt die vorgesehene Nutzung, das Erschliessungskonzept sowie die Etappierung für die ganze noch nicht überbaute Fläche auf. Die vorliegende Überbauungsordnung entspricht dabei der ersten Umsetzungsetappe (Sektor 1). Als Fortsetzung sollen später in einer zweiten Etappe die grosse Gemeindeparzelle Nr. 601 sowie ein Teil der Parzelle Nr (Sektor 2) überbaut werden. Überbauungskonzept Die Tatsache, dass mehrere Grundeigentümerschaften einbezogen werden können, erlaubt eine ganzheitliche Beplanung des Areals (siehe Seite 8). Die geplante Überbauung setzt einen prägenden dreigeschossigen Hauptbau (Baubereich A) parallel zur Alten Bernstrasse, wobei im Erdgeschoss publikumsorientierte Nutzungen wie zum Beispiel ein Café oder Ladengeschäfte möglich sind. Bei den beiden Hauptbauten an der Alten Bernstrasse (Baubereiche A und H) ist eine ortsbildverträgliche Dachgestaltung (Satteldach) vorgeschrieben. Die Neubauten entlang der neuen Erschliessungsstrassen (Baubereiche C bis G) bilden einen verkehrsfreien Innenraum als Ort für Spiel und Begegnung. Gegenüber den südlich angrenzenden Liegenschaften sind zweigeschossige Wohnbauten (Baubereiche B und C) mit rückversetzten Attikageschossen und entlang der Mittelstrasse sowie der neuen Basiserschliessungsstrasse (Baubereiche D bis G) solche mit drei Vollgeschossen ohne Attika vorgesehen. In den Baubereichen des Sektor 1 können ungefähr 90 Wohneinheiten realisiert werden. Erschliessungskonzept Die Überbauungsordnung gilt für die Erschliessung als Baubewilligung. Das Strassenprojekt (siehe Seite 7) hat deshalb zusammen mit der Überbauungsordnung öffentlich aufgelegen. Mit Eintreten der Rechtskraft des Gesamtentscheides des Amtes für Gemeinden und Raumordnung gilt die Erschliessung als baubewilligt und kann realisiert werden. Anschluss an die Hauptstrasse Aufgrund der Grösse des gesamten Entwicklungsgebiets ist der Anschluss an die Hauptstrasse ein zentrales Anliegen der Planung. Für den Fussverkehr sind Querungshilfen in Form von Mittelinseln vorgesehen, die zugleich auch dem abbiegenden Velofahrer Schutz bieten. Mit diesen Massnahmen wird die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöht. Das bestehende Trottoir auf der Westseite der Alten Bernstrasse wird belassen. Durch den Mittelstreifen und das neue Trottoir ostseitig wird die Strasse jedoch insgesamt breiter, was den Erwerb von zusätzlichen Flächen zulasten anstossender Grundstücke nötig macht. Einladung und Botschaft für die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 3. September
6 Basiserschliessung Die Basiserschliessungsstrasse führt vorwiegend über die Parzellen Nr. 664 und Nr sowie im Einmündungsbereich zur Alten Bernstrasse geringfügig über die Parzelle Nr Das benötigte Land wird entsprechend um- beziehungsweise eingezont. Auf der Südseite der Basiserschliessung ist ein Trottoir geplant. Detailerschliessung Die Detailerschliessung soll als Verlängerung der Mittelstrasse realisiert werden. Entlang des Überbauungsperimeters sind an der Mittelstrasse Kunden- und Besucherparkplätze sowie ein zurückversetzter Fussweg geplant. Die Überbauung selbst ist mit unterirdischen Einstellhallen mit zwei Ein- und Ausfahrten erschlossen. Zusätzliche Einzonung Die Überbauungsordnung beinhaltet die Aufzonung bestehender Wohnbauzonen, die Neueinzonung eines Teils der Parzelle Nr und eine Umzonung der Parzelle Nr. 664 von der Bauernhof- in die Wohn- und Arbeitszone WA 3. Durch die neu geschaffene Wohnbauzone wird das vom kantonalen Richtplan vorgegebene Wohnbaulandkontigent überschritten. Einen Transfer von Siedlungsflächen hat das Leitungsgremium der Konferenz Agglomeration des Vereins seeland.biel/bienne unter gewissen Bedingungen positiv beurteilt. Bis auf eine sind mittlerweile alle Bedingungen erfüllt, so dass auch der Kanton die Neueinzonung von rund m 2 wird genehmigen können. Öffentlicher Verkehr Die Aufwertung der heutigen ÖV-Erschliessungsgüteklasse D in die Kategorie C ist die einzige noch offene Bedingung. Diese kann durch die Verlegung der heutigen Bushaltestelle bei der ehemaligen Post in den Bereich des Restaurants La Strega (Haltestelle der Buslinie 75) erfüllt werden. Mit dem Zusammenlegen der Haltestellen der Linien 74 und 75 wird nämlich der für die Erschliessungsgüteklasse C erforderliche 20- Minuten-Takt erreicht. Der Kanton wird diese Anpassung im Zuge der Neugestaltung des Hauptstrassenkorridors in Aegerten vornehmen. Infrastrukturvertrag und Mehrwertabschöpfung Die erforderlichen Landabtretungen sind in einem Infrastrukturvertrag mit den Grundeigentümern geregelt. Er regelt zudem Kaufrechte zugunsten der Gemeinde, die Beteiligung der Grundeigentümer an den Erschliessungskosten sowie die Mehrwertabschöpfung (siehe Traktandum 2). Einladung und Botschaft für die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 3. September
7 Orientierung zum Verfahren Das Mitwirkungsverfahren zur Überbauungsordnung dauerte vom 18. Oktober bis 16. November Schriftliche Eingaben konnten bis spätestens am 16. November 2012 eingereicht werden. Es gingen insgesamt zwei schriftliche Stellungnahmen ein. Die Überbauungsordnung wurde aufgrund der Mitwirkung überarbeitet. Dazu wurde ein Mitwirkungsbericht verfasst. Am 26. Februar 2013 traf der abschliessende Vorprüfungsbericht bei der Gemeinde ein. Am 20. März 2013 fand eine Bereinigungssitzung mit dem Amt für Gemeinden und Raumordnung statt. Die Überbauungsordnung wurde aufgrund des Berichts überarbeitet. Die Genehmigungsvorbehalte sind allesamt bereinigt. Das öffentliche Auflageverfahren dauerte vom 26. Juni bis am 5. August Einsprachen sind keine eingegangen. Somit kann die Überbauungsordnung nach der Beschlussfassung zur Genehmigung an das Amt für Gemeinden und Raumordnung weitergeleitet werden. Mit dem positiven Beschluss der Gemeindeversammlung können die Grundeigentümer oder allfällige Investoren das Baubewilligungsverfahren einleiten. Würdigung Um ihre Aufgaben wahrnehmen und nachhaltig finanzieren zu können, ist die Gemeinde auf neue Einwohnerinnen und Einwohner angewiesen. Die Schaffung von attraktivem Wohnraum ist aus Sicht des Gemeinderates ein geeignetes Mittel, um mehr Steuereinnahmen zu generieren und der aktuell schwierigen Finanzlage entgegenzuwirken. Mit der verdichteten Bauweise wird dem revidierten Raumplanungsgesetz sowie dem Umstand Rechnung getragen, dass das Stockfeld das letzte grössere Entwicklungsgebiet der Gemeinde ist. Antrag Gemeinderat Der Gemeindeversammlung wird beantragt, gestützt auf Art. 38 Abs. 1 lit. c des Organisationsreglements, die Überbauungsordnung Stockfeld zu beschliessen und zur Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung zu verabschieden. Einladung und Botschaft für die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 3. September
8 Basiserschliessung (Zihlstrasse) Strassenprojekt Alte Bernstrasse Detailerschliessung (Mittelstrasse) Einladung und Botschaft für die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 3. September
9 Überbauungsplan Einladung und Botschaft für die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 3. September
10 Traktandum 2 Gesamtkredit Erschliessungsanlagen Stockfeld ; Beratung und Genehmigung Referent: Stefan Krattiger, Gemeindepräsident Ausgangslage Mit der Genehmigung der Überbauungsordnung Stockfeld gilt die Strassenerschliessung als baubewilligt und kann realisiert werden. Erschliessungsanlagen Folgende Erschliessungsanlagen sind zu erstellen: Anpassungen an der Hauptstrasse Bei den vorgesehenen Anpassungen handelt es sich um Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere für den Fussund Veloverkehr. Konkret werden im Perimeter der Überbauungsordnung ein Mehrzweckstreifen sowie zwei Fussgängerquerungen mit Mittelinseln erstellt. Die Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Kantons. Zusätzlich verlangt der Kanton auf dem Streckenabschnitt den Bau eines Trottoirs und für den öffentlichen Verkehr (Buslinie 74) soll eine neue Haltestellesituation geschaffen werden. Letzteres erfordert (wie unter Traktandum 1 erwähnt) eine Versetzung der sich heute bei der Lidl- Filiale befindlichen Haltestelle dorfeinwärts in den Perimeter der Überbauungsordnung. Die veranschlagten Kosten für diese beiden Massnahmen belaufen sich auf rund Franken. Weil durch die Überbauung verursacht, ist der Kanton nicht bereit diese Kosten zu übernehmen. Mittels einer Vereinbarung wurde die Beteiligung der Gemeinde auf maximal Franken begrenzt. Zudem werden die besagten Anlagen durch den Kanton erstellt und vorfinanziert. Der Gemeindeanteil ist in drei Jahresraten von je Franken zahlbar. Basis- und Detailerschliessungsstrassen Das neue Baugebiet wird teilweise über die bestehende Hauptstrasse, hauptsächlich aber über die zu erstellenden Basis- und Detailerschliessungsstrassen erschlossen. Der Gemeinderat hat der neuen Strasse bereits den Namen Zihlstrasse gegeben. Sie wird gemäss Strassenprojekt bei der Liegenschaft Alte Bernstrasse 7 in die Hauptstrasse einmünden. Dies bedingt unter anderem den Abbruch des bestehenden Bauernhauses inklusive Nebenbauten. Einladung und Botschaft für die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 3. September
11 Ebenfalls muss der bestehende Hofladen wegen des Trottoir-Neubaus um ein paar Meter versetzt werden. Für die Sicherstellung der Detailerschliessung muss die Mittelstrasse um rund 140 Meter verlängert werden. All diese Kosten sowie die Entschädigungen für den notwendigen Landerwerb belaufen sich auf Franken und gehen zu Lasten der gesamten Erschliessung. Kanalisation Der Bau der nötigen Kanalisationsanlagen wird mit 240'000 Franken veranschlagt. Weil die Abwasserentsorgung durch kostendeckende Gebühren spezialfinanziert wird, belasten diese Kosten weder die Laufende Rechnung noch die Investitionsrechnung. Daraus ergibt sich der benötigte Bruttokredit: Kostenbeteiligung der Gemeinde an Kantonstrasse Basis- und Detailerschliessungsstrassen Kanalisation (Spezialfinanzierung) Total Franken Franken 240'000 Franken Franken Voraussichtliche Erträge Dem gegenüber sind folgende Erträge zu erwarten: Mehrwertabschöpfung Für das neu einzuzonende Bauland (Parzelle-Nr. 1185) sowie für die Auf- und Umzonungen (Parzellen-Nrn. 660, 664 und 667) konnte mit den betreffenden Grundeigentümern vertraglich eine Abschöpfung der Planungsmehrwerte vereinbart werden. Daraus wird insgesamt ein Ertrag von rund Franken resultieren. Grundeigentümerbeiträge Im gleichen Vertrag konnte mit sämtlichen Grundeigentümerschaften die Beteiligung an den Strassenbaukosten (Basis- und Detailerschliessung) geregelt werden. Es wurde vereinbart, dass die Kosten anteilsmässig nach den überbaubaren Flächen aufgeteilt werden. Konkret ergeben sich daraus Erschliessungskosten von knapp 50 Franken pro Quadratmeter. Die Gemeinde selber ist mit der Parzelle-Nr. 603 und mit der halben Fläche der Parzelle-Nr. 601 welche östlich des neuen Teilstücks der Mittelstrasse liegt in den Verteilschlüssel einbezogen. Letzteres ist auch eine Vorinvestition, weil die besagte Parzelle bei der Realisierung einer späteren Bauetappe bereits als (teilweise) erschlossen gilt. Einladung und Botschaft für die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 3. September
12 Mit dieser Regelung resultiert für die Gemeinde ein Kostenanteil von rund Franken. Die restlichen Franken werden durch die anderen Grundeigentümerschaften getragen. Landverkauf Die 845 m 2 grosse Parzelle-Nr. 603 ist 1970 im Zuge einer Güterzusammenlegung an die Gemeinde übergegangen. Die Ermächtigung für den Verkauf hat sich der Gemeinderat bereits an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2004 geben lassen. Aus dem Verkauf darf ein Erlös von gut Franken erwartet werden. Mit folgenden Erträgen ist insgesamt zu rechnen: Mehrwertabschöpfung Grundeigentümerbeiträge Landverkauf Total Franken Franken Franken Franken Hinzu kommen die Gebühren für den Anschluss an die Kanalisation. Diese Einnahmen können aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verlässlich beziffert werden. Fazit Insgesamt darf davon ausgegangen werden, dass sich Ausgaben und Einnahmen wenn man die Anschlussgebühren mitberücksichtigt nahezu die Waage halten werden. Weder die Laufende Rechnung noch die Investitionsrechnung werden nachhaltig belastet. Gesamtkredit Weil die Kostenschätzung für die Basis- und Detailerschiessung mit einer Ungenauigkeit von +/-10% behaftet ist, wird der beantragte Bruttogesamtkredit um auf gesamthaft 1'360'000 Franken erhöht. Antrag Gemeinderat Der Gemeindeversammlung wird beantragt, gestützt auf Art. 38 Abs. 1 lit. g des Organisationsreglements den Gesamtkredit von Franken zu beschliessen. Einladung und Botschaft für die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 3. September
13 Traktandum 3 Verkauf der Baulandparzelle Grundbuchblatt-Nr. 601 im Stockfeld; Kompetenzerteilung an Gemeinderat Referent: Jörg Supersaxo, Ressortvorsteher Bau und Verkehr Ausgangslage Am 2. Dezember 2008 hatte der Gemeinderat der Gemeindeversammlung dieses Geschäft bereits zur Beschlussfassung unterbreitet. Damals hat eine grosse Mehrheit der Stimmberechtigten einer Veräusserung des knapp m 2 grossen Grundstücks im Stockfeld grundsätzlich zugestimmt. Ein Antrag aus der Versammlung, das Land sei ausschliesslich im Baurecht abzugeben, wurde angenommen. Mittlerweile haben Abklärungen und Verhandlungen mit potenziellen Investoren aber gezeigt, dass dieser Vorbehalt den Handlungsspielraum des Gemeinderats zu stark einschränkt. Interessenten, die das Grundstück im Baurecht übernehmen und dafür einen angemessenen Baurechtszins entrichten würden, konnten trotz intensiver Suche nicht gefunden werden. Im Hinblick auf eine Fortsetzung der geplanten Überbauung Stockfeld und vor dem Hintergrund der veränderten Ausgangslage erachtet es der Gemeinderat als zweckmässig, über den Antrag aus dem Jahre 2008 nochmals im Sinne eines Rückkommens beschliessen zu lassen. Er möchte in planerischer Voraussicht und im Interesse der Gemeinde das Optimum herausholen. Dazu muss er rasch und flexibel handeln können. Da für das Abwickeln von Rechtsgeschäften über das Eigentum von Grundstücken die Gemeindeversammlung zuständig ist, benötigt der Gemeinderat die erforderlichen Kompetenzen. Antrag Gemeinderat Der Gemeindeversammlung wird beantragt, gestützt auf Art. 26 lit. b des Organisationsreglements wie folgt zu beschliessen: 1. Dem Verkauf der gemeindeeigenen Parzelle Grundbuchblatt-Nr. 601 zu einem orts- und marktüblichen Preis wird zugstimmt. 2. Der Gemeinderat wird ermächtigt, zu gegebener Zeit die Rechtsgeschäfte in diesem Zusammenhang (Verträge, Notar, Grundbuch und dergleichen) abzuschliessen. Einladung und Botschaft für die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 3. September
14 Traktandum 4 Güterzusammenlegung Ipsach-Port-Aegerten (IPA); Kenntnisnahme Referent: Hanspeter Weingart, Ressortvorsteher Finanzen und Soziales Ausgangslage An der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 1991 wurde ein Kredit von Franken für einen Beitrag an die Durchführung der geplanten Melioration IPA beschlossen. Am 28. August 2000 hat der Gemeinderat einen Zusatzkredit von Franken gesprochen und am 17. Juni 1996 genehmigte die Gemeindeversammlung einen weiteren Kredit von Franken für den Erwerb von rund 16'480 m 2 Landfläche. Am 24. März 2003 schliesslich hat der Gemeinderat abermals einen Kredit von Franken für eine Neuvermessung gesprochen. Da ursprünglich die Gemeindeversammlung den Kredit und einen Nachkredit beschlossen hat, muss die Abrechnung zur Kenntnisnahme wiederum diesem Organ unterbreitet werden. Weshalb der Gemeinderat in den Jahren 2000 und 2003 ebenfalls noch zwei Kredite gesprochen hat, ist heute nicht mehr nachzuvollziehen. Kreditabrechnung Die definitive Schlussabrechnung der Flurgenossenschaft Ipsach-Port- Aegerten mit einer Gutschrift von 494 Franken zu Gunsten der Gemeinde erfolgte am 16. November Bedingt durch mehrere EDV- Systemwechsel während der rund 20-jährigen Projektdauer wurden die Ausgaben auf verschiedenen Finanzbuchhaltungskonti erfasst. Gesamthaft und unter dem Strich ergeben sich gegenüber den gesprochenen Krediten Minderausgaben von Franken. Aus Gründen der Transparenz und in Absprache mit dem Rechnungsprüfungsorgan sowie dem Amt für Gemeinden und Raumordnung unterbreitet der Gemeinderat die Projektabrechnung wie folgt: Total Projektkredite Total Kosten gemäss Abrechnung Kostenunterschreitung 253' Franken 223' Franken 29' Franken Antrag Gemeinderat Der Gemeindeversammlung wird beantragt, gestützt auf Art. 109 der kantonalen Gemeindeverordnung von der Kreditabrechnung Kenntnis zu nehmen. Einladung und Botschaft für die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 3. September
15 Traktandum 5 Orientierungen des Gemeinderats Im Rahmen dieses Geschäfts informiert der Gemeinderat über aktuelle Geschäfte und laufende Projekte. Traktandum 6 Verschiedenes Die Teilnehmenden der Gemeindeversammlung haben das Wort. Nützliche Informationen Telefonnummern der Gemeindeverwaltung Gemeindeschreiberei Finanzverwaltung Bauverwaltung Fax Sie können uns ebenfalls per kontaktieren: info@aegerten.ch Nützliche Hinweise finden Sie auch unter Gemeinderat Aegerten Aegerten, 12. August 2013 Einladung und Botschaft für die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 3. September
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