Einladung zur 17. Ordentlichen Generalversammlung

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1 Schlieren, 5. Juni 2015 An die Aktionäre der Cytos Biotechnology AG Einladung zur 17. Ordentlichen Generalversammlung Datum: Ort: 29. Juni 2015, Uhr Cytos Biotechnology AG, Wagistrasse 25, CH-8952 Schlieren (Zürich) Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates 1. Verrechnung der gesetzlichen Reserven (Kapitaleinlagereserven) mit dem Verlust Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung der Verrechnung von CHF 10 Mio. aus den Kapitaleinlagereserven mit einem entsprechenden Verlust per 31. Dezember Erläuterungen: Die Verrechnung von CHF 10 Mio. aus den Kapitaleinlagereserven mit einem entsprechenden Verlust wurde in der Jahresrechnung 2014 berücksichtigt, wie von den Steuerbehörden gefordert, um von der Bezahlung der Stempelsteuer im Betrag von CHF 100,000 befreit zu werden. Diese Verrechnung muss von der Generalversammlung genehmigt werden. 2. Genehmigung des Jahresberichtes, der Jahresrechnung sowie der Konzernrechnung der Cytos Biotechnology AG für das Jahr 2014 Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Jahresberichtes, der Jahresrechnung sowie der Konzernrechnung der Cytos Biotechnology AG für das Jahr 2014 und die Kenntnisnahme der Berichte der Revisionsstelle. 3. Übertragung des Bilanzverlustes Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Nettoverlust des Geschäftsjahres 2014 im Betrag von CHF 24,079, auf neue Rechnung vorzutragen. 1

2 4. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung Der Verwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung für ihre Tätigkeit im Jahr 2014 Entlastung zu erteilen. 5. Totalrevision der Statuten Der Verwaltungsrat beantragt, die Statuten der Gesellschaft zu ändern, um die Anforderungen der Verordnung gegen übermässige Vergütungen (VegüV) zu erfüllen. Für den Text der vorgeschlagenen revidierten Statuten wird auf die Beilage verwiesen. Erläuterungen: Die Statuten müssen aufgrund der Anforderungen der VegüV, die am 1. Januar 2014 in Kraft getreten sind, revidiert werden. Die VegüV sieht unter anderem eine jährliche verbindliche Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung vor. Überdies müssen die Statuten die Grundsätze über die Aufgaben und Zuständigkeiten des Vergütungsausschusses und die Grundsätze über die erfolgsabhängigen Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung enthalten. Ferner schreibt die VegüV vor, dass Bestimmungen über die Anzahl der zulässigen Tätigkeiten der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung in anderen Gesellschaften wie auch über die Höhe der möglichen Darlehen und Kredite an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung in den Statuten enthalten sind. 6. Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung Gestützt auf die revidierten Statuten (oder Artikel 31 Abs. 3 VegüV) beantragt der Verwaltungsrat, über die erfolgsabhängigen und die variablen Vergütungselemente des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung an der ordentlichen Generalversammlung 2015 separat abzustimmen. 6.1 Bindende Abstimmung über die nicht-erfolgsabhängige Barvergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats von der ordentlichen Generalversammlung 2015 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2016 Der Verwaltungsrat beantragt, dass die Aktionäre die maximale in bar auszurichtende Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats für die Zeitperiode von der ordentlichen Generalversammlung 2015 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2016, d.h. CHF 110,000, genehmigen. 2

3 6.2 Bindende Abstimmung über Optionen für Mitglieder des Verwaltungsrats von der ordentlichen Generalversammlung 2015 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2016 Der Verwaltungsrat beantragt die Gutheissung der Zuteilung von maximal 450,000 Aktienoptionen von der ordentlichen Generalversammlung 2015 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2016 mit einer Dauer von fünf Jahren, einem regulären Vesting von vier Jahren, einem vollständigen Vesting bei einem Kontrollwechsel und einem Ausübungspreis von CHF 0.60 bei einem Maximalwert von CHF 117,450. Dieser Betrag ist berechnet auf Basis eines Aktienkurses von CHF 0.60 (durchschnittlicher Schlusskurs zwischen dem 12. Mai 2015 und dem 27. Mai 2015) und wird angepasst gemäss der Aktienkursänderung bis zum Datum der ordentlichen Generalversammlung (eine Änderung des Aktienkurses von 17% resultiert in einer Veränderung von rund 29% dieses Betrages). 6.3 Bindende Abstimmung über die nicht-erfolgsabhängige Barvergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung für die Zeitperiode von 12 Monaten beginnend am 1. Juli 2015 Der Verwaltungsrat beantragt, dass die Aktionäre den maximalen nicht-erfolgsabhängigen Gesamtbetrag der Barvergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung für die Zeitperiode von 12 Monaten beginnend am 1. Juli 2015, d.h. CHF 1.5 Mio. (in bar auszurichtende Vergütung einschliesslich der vom Arbeitgeber gesetzlich geschuldeten Sozialabgaben), genehmigen. 6.4 Bindende Abstimmung über die variable Barvergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung für das laufende Geschäftsjahr 2015 Der Verwaltungsrat beantragt, dass die Aktionäre den maximalen Gesamtbetrag der in bar auszurichtenden variablen Vergütung für Mitglieder der Geschäftsleitung für das laufende Geschäftsjahr 2015, d.h. CHF 0.6 Mio. (variable in bar auszurichtende Vergütung einschliesslich der vom Arbeitgeber gesetzlich geschuldeten Sozialabgaben), genehmigen. 6.5 Bindende Abstimmung über Optionen für Mitglieder der Geschäftsleitung für das Jahr 2015 Der Verwaltungsrat beantragt die Gutheissung der Zuteilung von maximal 3,650,000 Aktienoptionen im Jahr 2015 mit einer Dauer von fünf Jahren, einem regulären Vesting von vier Jahren, einem vollständigen Vesting bei einem Kontrollwechsel und einem Ausübungspreis von CHF 0.60 bei einem Maximalwert von CHF 952,650. Dieser Betrag ist berechnet auf Basis eines Aktienkurses von CHF 0.60 (durchschnittlicher Schlusskurs zwischen dem 3

4 12. Mai 2015 und dem 27. Mai 2015) und wird angepasst gemäss der Aktienkursänderung bis zum Datum der ordentlichen Generalversammlung (eine Änderung des Aktienkurses von 17% resultiert in einer Veränderung von rund 29% dieses Betrages). 7. Wahl des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Christian Itin als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrats, Joseph Anderson, John Edward Berriman und Kurt von Emster als Mitglieder des Verwaltungsrats, je für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Erläuterungen: Aufgrund der am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) werden der Präsident des Verwaltungsrates und alle anderen Mitglieder des Verwaltungsrates ebenso wie die Mitglieder des Vergütungsausschusses von der diesjährigen Generalversammlung gewählt. Alle Mitglieder des Verwaltungsrates stehen zur Wiederwahl und sind zur Weiterführung ihrer Mandate als Verwaltungsratsmitglied, Verwaltungsratspräsident beziehungsweise Mitglied des Vergütungsausschusses für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr bereit. Die ausführlichen Lebensläufe aller derzeitigen Verwaltungsräte wurden im Geschäftsbericht 2014 im Kapitel "Corporate Governance" veröffentlicht. 7.1 Wiederwahl von Herrn Christian Itin als Mitglied und Präsident des Verwaltungsrats 7.2 Wiederwahl von Herrn Joseph Anderson 7.3 Wiederwahl von Herrn John Edward Berriman 7.4 Wiederwahl von Herrn Kurt von Emster 8. Wahl des Vergütungsausschusses Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von John Edward Berriman, Joseph Anderson und Kurt von Emster als Mitglieder des Vergütungsausschusses für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. 8.1 Wiederwahl von Herrn John Edward Berriman 8.2 Wiederwahl von Herrn Joseph Anderson 8.3 Wiederwahl von Herrn Kurt von Emster 4

5 9. Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters Der Verwaltungsrat schlägt vor, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung wiederzuwählen: - Andreas G. Keller, Rechtsanwalt, Gehrenholzpark 2g, CH-8055 Zürich. 10. Wahl der Revisionsstelle Der Verwaltungsrat beantragt, die PricewaterhouseCoopers AG, Basel, als Revisionsstelle für eine einjährige Amtszeit wiederzuwählen. Geschäftsbericht Der Geschäftsbericht inklusive Jahresbericht und Jahresrechnung der Cytos Biotechnology AG und Konzernrechnung und die Revisionsberichte für das Jahr 2014 liegen ab 8. Juni 2015 am Sitz der Gesellschaft, Cytos Biotechnology AG, Wagistrasse 25, CH-8952 Schlieren (Zürich), zur Einsichtnahme durch die Aktionäre auf. Der Geschäftsbericht, zusammen mit den Revisionsberichten, wird den Aktionären auf Wunsch zugestellt. Zutrittskarten Die Zutritts- und Stimmrechtskarten werden nur auf Anmeldung hin ab dem 23. Juni 2015 zugestellt. An der Generalversammlung können die am 22. Juni 2015 im Aktienregister mit Stimmrecht eingetragenen Aktionäre das Stimmrecht ausüben, vorausgesetzt, dass die entsprechenden Aktien nicht vor der Generalversammlung verkauft werden (siehe unten). Alle am 8. Juni 2015 entsprechend eingetragenen Aktionäre erhalten automatisch eine Anmeldekarte und ein Vollmachtsformular. Eintrittskarten können mit der Anmeldekarte bis am 25. Juni 2015 bei Cytos Biotechnology AG, Aktienregister, c/o Nimbus AG, Postfach, 8866 Ziegelbrücke, bestellt werden. An Aktionäre, welche am 8. Juni 2015 nicht im Aktienbuch eingetragen sind, werden Einladungen für die Generalversammlung nachträglich versandt, sofern ihr Eintragungsgesuch spätestens am 22. Juni 2015 beim Aktienregister eingeht und vom Verwaltungsrat nicht abgelehnt wird. Verkauf von Aktien Im Falle eines Verkaufs von Aktien verlieren bereits ausgestellte Zutrittskarten und das dazugehörende Stimmmaterial ihre Gültigkeit. Sie sind an die Cytos Biotechnology AG, Aktienregister, c/o 5

6 Nimbus AG, Postfach, 8866 Ziegelbrücke, zurückzusenden bzw. bei Teilverkäufen am Informationsschalter an der Generalversammlung umzutauschen. Vollmachtserteilung Ein Aktionär kann sich an der Generalversammlung durch den gesetzlichen Vertreter, eine bevollmächtigte Drittperson oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter Andreas G. Keller, Rechtsanwalt, vertreten lassen (bitte das Vollmachtsformular verwenden). Für den Verwaltungsrat: Der Präsident Dr. Christian Itin 6

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