Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksversammlung Altona

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1 Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksversammlung Altona A/BVG/ ,1 Drucksachen-Nr. XVIII Mitteilungsdrucksache - öffentlich - Gremium am Bezirksversammlung Sonderausschuss IKEA !Titel! IKEA-Ansiedlung in Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom !Titel! Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung am mehrheitlich anliegende Drucksache XVIII-1806E beschlossen. Die Behörde für Wirtschaft und Arbeit nimmt mit Schreiben vom zu Teil C wie folgt Stellung: Zur Forderung nach einer abendlichen Öffnung bis maximal 21 Uhr wird darauf hingewiesen, dass Verkaufsstellen wie Ikea nach 3 Absatz 1 des Hamburgischen Ladenöffnungsgesetzes an allen Werktagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden unbeschränkt geöffnet sein [dürfen], sofern in diesem Gesetz nicht etwas anderes geregelt ist. Solche anderen Regelungen sind die besonderen Schließungsvorschriften zum 24. Dezember. Regelungen, wonach in einem Einzelfall - wie es Ikea wäre - die werktägliche Verkaufszeit bis höchstens 21 Uhr beschränkt werden darf, gibt es nach dem Hamburgischen Ladenöffnungsgesetz nicht. Unabhängig von dieser eindeutigen Rechtslage dürften längere Öffnungszeiten als 21 Uhr nicht zu erwarten sein, denn die anderen Ikea-Filialen in Schnelsen und Moorfleet schließen allgemein um 21 Uhr; nur in Moorfleet ist am Freitag bis 22 Uhr geöffnet. Vor diesem Hintergrund wird angeregt, dass das Bezirksamt an den Investor Ikea mit dem Vorschlag herantritt, auch in Altona um 21 Uhr zu schließen. Hinsichtlich der Forderung zur restriktiven Behandlung von Sonder- Öffnungszeiten für Ikea wird darauf hingewiesen, dass für Sonder- Öffnungszeiten nach 8 Hamburgisches Ladenöffnungsgesetz an Sonn- und Feiertagen nicht die Behörde für Wirtschaft und Arbeit, sondern das Bezirksamt Altona zuständig ist. Zu beachten ist, dass eine restriktive Behandlung bei der Zulassung von Sonder-Öffnungszeiten in einem Einzelfall ohne sachlichen Grund Seite 1 von 2

2 Petitum: ein Verstoß gegen das aus dem Grundgesetz folgende Gleichbehandlungsgebot und damit rechtswidrig wäre. Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten. Anlage/n: XVIII-1806E BV-Beschluss "IKEA-Ansiedlung" vom Seite 2 von 2

3 Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksversammlung Altona A/BVG/ ,1 Drucksache XVIII-1806E Datum Beschluss Ikea-Ansiedlung in Altona Im Zusammenhang mit der positiven Standortentscheidung für IKEA in der Neuen Großen Bergstraße entscheidet nach der Evokation- die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt über die Vorbescheids- und die Baugenehmigung. Bei Erteilung der notwendigen Genehmigung ist nach Auffassung der Bezirksversammlung Altona Folgendes besonders zu berücksichtigen und in den Genehmigungsprozess einzuarbeiten: Gestaltung des Gebäudes und des Umfeldes: 1. Umlaufende straßenparallele Gebäudeaußenkanten (Im Norden, Süden, Westen entsprechend dem Erneuerungskonzept. Der Durchgang im Osten bleibt erhalten). Umlaufend Absenken der Traufkante auf Oberkante Fußboden unterstes Parkdeck (21m). 2. Ab Traufkante Ausformulierung eines geneigten Daches ohne größere Durchdringungen von Erschließungskernen oder Gebäudetechnik an der Westund Südseite. 3. Realisierungswettbewerb (von wenigstens sechs Büros) zur äußeren Gestaltung. Auslobungskriterien u.a.: Der Neubau muss sich in den Stadtraum einfügen und soll einen deutlichen Beitrag zur Stadtreparatur leisten. Dabei müssen die Fassaden in ihrer Ausformulierung (auch in Bezug auf Materialität, Farbigkeit und Präsenz der Wortmarke) den besonderen Anforderungen gerecht werden, die an ein innerstädtisches Gebäude, das in einer Fußgängerzone liegt, zu stellen ist. 4. Keine generellen Genehmigungen für Aktionsflächen und / oder Sonderverkaufsflächen vor dem Gebäude ( Keine Fahnen ). 5. Eine Nachhaltigkeit des Gebäudes und eine ökologische Bauweise müssen gewährleistet sein. 6. Beteiligung an der Aufwertung und Umgestaltung des Goetheplatzes. /2

4 - 2 - Verkehr: A. Forderungen an Ikea: 1. Zufahrt gemäß Verkehrsgutachten 2. Anlieferverkehr: a. Einhausung der LKW-Zufahrt b. Anlieferregelung: Möglichst keine Anlieferung vor 6:00 Uhr morgens und keine An- und Auslieferung an Sonn- und Feiertagen. 3. PKW-Verkehr: a. Öffnungszeitenregelung des Parkhauses von Montag bis Samstag von 8:00 Uhr bis max. 30 Minuten nach Geschäftsschluss. b. Lärmschutzmaßnahmen für PKW: Die Zufahrten sind einzuhausen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob passive Lärmschutzmaßnahmen verwendet werden müssen. 4. Fahrradfreundliche Ausgestaltung (überdachte Fahrradabstellmöglichkeiten). 5. Folgende Bewirtschaftung des Parkhauses: Es dürfen im Ikea-Parkdeck keine kostenlosen Stellplätze angeboten werden. Die Parkgebühr kann mit dem Wareneinkaufspreis verrechnet werden. 6. Schlüssiges, attraktives ÖPNV-Konzept von Ikea auf der Grundlage eines Gutachtens, das aufzeigt, wie ein Modal Split (Aufteilung Auto / andere Verkehrsmittel) mit einem Anteil von 60 % als Ziel tatsächlich erreicht werden kann. 7. ÖPNV-Fahrtkosten sollen bei Vorlage des Fahrscheins beim Einkauf in Höhe eines Einzelfahrscheins erstattet werden. B. Forderungen an die BSU: 1. Es wird ein erweitertes, zweites Verkehrsgutachten erstellt, das die weiteren Straßen um Ikea hinsichtlich Parkdruck und Lärmbelästigung berücksichtigt. Die Gebiete um Hospital- und Chemnitzstraße sind einzubeziehen. Ebenso ist zu untersuchen, wie denkbare Verkehre durch die verkehrsberuhigten Gebiete Ottensens vermieden werden können (Stichwort Eulenstraße). 2. Integration des Ikea-Parkhauses in ein Parkleitsystem für das Zentrum von Altona (Ikea beteiligt sich dabei an den Kosten): 3. Ikea Ausschilderung (Ikea trägt die Kosten) unter Einbeziehung in ein dynamisches Parkleitsystem. 4. Alle Maßnahmen der Verkehrslenkung werden jährlich evaluiert. /3

5 - 3 - C. Forderungen an die BWA: Restriktive Behandlung von Sonder-Öffnungszeiten für Ikea. Abendliche Öffnung bis maximal 21 Uhr. D. Forderungen an das Bezirksamt Altona: 1. Der Verkehrsausschuss erarbeitet ein Parkraumkonzept für Altona Altstadt. Dabei soll insbesondere die Möglichkeit der Einrichtung von Anliegerparkplätzen geprüft werden. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist sicherzustellen. 2. Die Konzepte für eine Verbesserung der Übergangssituation an der Max- Brauer- Allee einschließlich einer Umgestaltung und Aufwertung des Fußgängertunnels sind fortzuschreiben. Die Maßnahmen sind spätestens zur Eröffnung von Ikea umzusetzen. 3. Die Konzeption zur Umgestaltung und Aufwertung des Goetheplatzes ist unter Einbeziehung der Anlieger und im Rahmen des Sanierungsverfahrens voranzubringen. Im Übrigen geht die Bezirksversammlung davon aus, dass die BSU alle notwendigen Maßnahmen eng mit dem Bezirk Altona und seiner Bezirksversammlung eng über den Sonderausschuss Ikea abstimmt.

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