Weltweit engagiert. Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für Erneuerbare Energien in China. Mathias Müller Wang Jiawei Darmstadt

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1 Weltweit engagiert Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für Erneuerbare Energien in China Mathias Müller Wang Jiawei Darmstadt

2 Agenda 01 Fallbeispiel Auftrag aus dem Ausland 02 Die 10 Goldenen Regeln 03 Ihre Ansprechpartner 2

3 Agenda 01 Fallbeispiel Auftrag aus dem Ausland 02 Die 10 Goldenen Regeln 03 Ihre Ansprechpartner 3

4 Fallbeispiel Auftrag aus dem Ausland Ein wichtiger Kunde vergibt einen Großauftrag aus dem Bereich Erneuerbare Energien in China. 4

5 Fallbeispiel Auftrag aus dem Ausland Wie gehen Sie vor? 5

6 Komplexität aufgrund grenzüberschreitender Fakten (Lokale) Subunternehmer Buchführung Aufenthaltsgenehmigung Arbeitserlaubnis Arbeitsrecht Handelsrecht Umsatzsteuer Reporting Projektdauer Projektart Haftung? Vertragsrecht Steuerrecht Abzugssteuern Versicherungsrechtliche Fragen Doppelbesteuerungsabkommen Mitarbeiter Lohnsteuer Sozialabgaben 6

7 Agenda 01 Fallbeispiel Auftrag aus dem Ausland 02 Die 10 Goldenen Regeln 03 Ihre Ansprechpartner 7

8 Die 10 Goldenen Regeln Regel 1: Know Your Partner! Wenn ich mich selbst und meinen Gegner kenne, kann ich jede Schlacht gewinnen The Art of War von Sun Wu (um 545 v. Chr. 470 v. Chr.) Verifizieren des Vertragspartners Prüfen der gesellschaftsrechtlichen Dokumente, z.b. Geschäftslizenz in China Prüfen bei den Behörden manchmal sogar Online-Recherche möglich Andere Länder, andere Sitten Kennen der Kultur von meinem Geschäftspartner Wichtig in Asien: Gesicht verlieren absolutes No Go(al)! In China ist stets der Vertrag mit Abstempeln wirksam 8

9 Die 10 Goldenen Regeln Regel 2: Was schreiben die lokalen Vorschriften im Gastland vor? Informieren Sie sich frühzeitig über zwingende lokale Vorschriften! Produktionslizenz CCC Zertifizierung EE-Projekt in China Produkthaftung Devisenkontrolle RMB Chinesischer Standard GB Einfuhrgenehmigung 9

10 Die 10 Goldenen Regeln Regel 3: Formulieren Sie Ihre Verträge genau! Der Auftrag ist da man ist sich einig doch der rechtliche Rahmen fehlt. Was tun? Die Parteien sind grundsätzlich berechtigt, den Vertrag nach ihren eigenen Bedürfnissen frei zu gestalten Bestimmen Sie genau das auf ihren Vertrag anwendbare Recht Deutsches Recht vs. ausländisches Recht UN-Kaufrecht Achtung: gesetzliche Ausnahme nach den Vorschriften des Gastlandes (bspw. Joint Venture Vertrag in China zwingende Anwendung des chinesischen Rechts) Gerichtsstandklausel Vollstreckung im Ausland Ergebnisorientiendes Denken Schiedsvereinbarung Klare Nennung des zuständigen Schiedsgerichtshofs Vermeiden Sie die Optionsklausel Achtung: Streitigkeit der Schiedsinstitutionen in China SHIAC vs. CIETAC 10

11 Die 10 Goldenen Regeln Regel 4: Sichern Sie die Kaufpreiszahlung vertraglich ab! Vermeiden Sie, in größere Vorleistung gehen zu müssen! Vertrauen Sie nicht auf die vermeintliche Zahlungsmoral von Ihren Vertragspartnern, unabhängig davon ob es sich dabei um ein kleines, großes oder staatliches Unternehmen handelt. Nutzen Sie die unterschiedlichen Möglichkeiten: Vorschusszahlung Abschlagszahlungen Kreditausfallversicherungen Treuhandkonten Bankbürgschaften Sichern Sie sich zumindest die Höhe Ihrer Auslagen durch eine Vorschusszahlung ab. Bei Preiskalkulation bauen Sie ausreichende Puffer rein. 11

12 Die 10 Goldenen Regeln Regel 5: Nutzen Sie rechtliche sowie steuerliche Erleichterungen! Auslandstätigkeitserlass (ATE) Doppelbesteuerungsabkommen Fördermittel im Inland sowie Ausland Tax Refund ggf. als Verhandlungsposition 12

13 Regel 5: Nutzen Sie rechtliche sowie steuerliche Erleichterungen! Exkurs: Quellensteuern bei Transaktionen in China Die einfachste Form der Erhebung von Steuer: Inländischer Zahlungsverpflichtete haftet für die abzuführende Steuer In devisenbewirtschafteten Ländern kann die Bezahlung des Projektes von der Einbehaltung der Quellensteuer abhängig gemacht werden. Worauf fallen Quellensteuer an: Zinsen Lizenzgebühren Vergütungen für technische Dienstleistungen (Fees for Technical Services, FTS ) Gewinnrückführung: Dividenden Branch Profit Tax Wie werden sie steuerlich behandelt: Im Quellenland: Einbehalt der Quellensteuer i.d.r. zunächst nach nationalen Recht. DBA Ermäßigung auf Antrag In Deutschland: Anrechnung Abzug Keine Freistellung Steuerliche Kosten Versteuerung des Projektes! 13

14 Steuerliche Kosten Regel 5: Nutzen Sie rechtliche sowie steuerliche Erleichterungen! Exkurs: Quellensteuern bei Transaktionen in China Unterschiedliche Auslegung der Begriffe zwischen deutschen und ausländischen Steuerbehörden führt zu Doppelbesteuerung Quellensteuern sind nur teilweise in Deutschland anrechenbar. Häufig kommt es zu Anrechnungsüberhängen. Subaufträge: Soweit Hauptauftrag eine Betriebsstätte begründet, kann auch die Zahlung von Subaufträgen zur Quellensteuerpflicht führen (z.b. in Indien!). Die Quellensteuer ist nicht auf die deutsche Gewerbesteuer anrechenbar. Der Anrechnungsüberhang kann nicht anderweitig genutzt oder abgesetzt werden. Es handelt sich um steuerliche Kosten. Achtung: bei komplexen Beteiligungsstrukuten Briefkastenfirmen oder Personengesellschaften haben häufig keinen DBA Schutz Vertragliche Regelungen = Steuerklausel! Verteuerung des Projektes! 14

15 Regel 5: Nutzen Sie rechtliche sowie steuerliche Erleichterungen! Überblick: Neues DBA Deutschland China Hintergrund Gültiges DBA stammt aus dem Jahre 1985 VR China stark gewandelt seit Oktober 2007 Verhandlungen zum neuen DBA neues DBA bringt wichtige Erleichterungen für Ausschüttungen aus der VR China (indirekt für Holdinggesell-schaften in Singapur und Hongkong) für Betriebsstätten und dabei insbesondere die Bau- und Montagebetriebsstätten sowie für Dienstleistungsbetriebstätten umfassende Auskunftsregelungen DBA könnte bereits ab dem 1. Januar 2016 in Kraft treten! muss zuvor noch von beiden Staaten in innerstaatliches Recht umgewandelt werden Neues DBA China Neuerungen Quellensteuer auf Dividenden qualifizierenden Beteiligungen auf 5% ermäßigt Einschaltung von Holdinggesell-schaften in SIN bzw. HK nicht mehr generell erforderlich Bau- und Montagebetriebsstätten zukünftig erst wenn > als 12 Monate (Dienstleistung-)Betriebsstätten Vereinfachung: zukünftig 183 Tage statt bisher 6-Monats-Regelung Aktivitätsvorbehalt für Betriebsstätteneinkünfte und Dividenden direkter Verweis auf 8 AStG Wegfall der Regelungen zur fiktiven Quellensteuer umfassende zwischenstaatliche Auskunftsklauseln 15

16 Die 10 Goldenen Regeln Regel 6: Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum, bevor Sie ins Ausland gehen! Domain 6 1 Patent Marken 5 IP Portfolio 2 Gebrauchsmuster 4 3 Know-how Geschmacksmuster 16

17 Die 10 Goldenen Regeln Regel 7: Verrechnungspreise frühzeitig vorbereiten! Mangelnde Information Leistungsverrechnung Steueroptimierung Bilanzielle und steuerliche Ergebnisermittlung Erfolgszuweisung und Motivation Planung und Kontrolle 17

18 Regel 7: Verrechnungspreise frühzeitig vorbereiten! Top Thema der Steuerverwaltungen! Dauerhafte Verluste Verluste bei gleichzeitig steigenden Umsätzen Unterschiedliche Margen Gewinne entsprechen nicht den übernommenen Funktionen und Risiken Niedrigere Gewinne als die Restkonzern Stark schwankende Gewinnsituation Hohes Verrechnungspreisaufgriffsrisiko Gefahr der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung Geschäfte mit Steueroasen Geistiges Eigentum und immaterielle Vermögenswerte Viele verbundene Geschäfte Komplexe Transaktionsarten Keine zeitgerechte Offenlegung von Dokumentation Deutlich niedrigere Gewinne als branchenüblich Verstoß gegen den Fremdvergleichsgrundsatz 18

19 Regel 7: Verrechnungspreise frühzeitig vorbereiten! Was ist zu tun? Prüfung der derzeitigen Verrechnungspreis-Strategie und der Prüfungsrisiken Haben Sie eine? Ist sie ausreichend? Wird sie einer Überprüfung standhalten? Überprüfung unternehmeninterner Kapazität, Resource, Erfahrung etc. Entwicklung passender Verechnungspreisstrategien oder Verbesserung des bisherigen Verrechnungpreis-Konzeptes Rechtzeitige Vorbereitung und Erstellung von Dokumentation auf Basis des Fremdvergleichs Überprüfung des Bedarfs an einem APA und CSA und Abwägung der Vor- und Nachteile 19

20 Die 10 Goldenen Regeln Regel 8: Mitarbeiterentsendung Gestaltung auf alle 4 Ebenen Arbeitsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Aufenthaltstitel VISA & Immigration 20

21 Die 10 Goldenen Regeln Regel 8: Mitarbeiterentsendung Tipps Frühzeitiger Entwurf Entsenderichtlinie Mitarbeiter frühzeitig Sozialversicherungsrecht informieren Mitarbeiterentsendung Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter Steuerrecht Klären Sie das Vergütungspaket 21

22 Die 10 Goldenen Regeln Regel 9: Vorsichtig mit der steuerlichen Betriebsstätte! Bei Mitarbeiterentsendung (183-Regelung ist dann irrelevant) Kooperation von Ihren Vertragspartnern Betriebsstätte Landessepzifische Regelung, z.b. bei Ermittlung Gewinn Bau- oder Montagetätigkeit 6/12-Monats- Frist? Beginn/Ende Mehrere Projekte 22

23 Regel 9: Vorsichtig mit der steuerlichen Betriebsstätte! Zunehmende Bedeutung da häufig Doppelbesteuerung Innerstaatliche Regelungen, die den Betriebsstättenbegriff verselbständigen 1 2 Regelungen zu Gewinnabgrenzungen werden nicht harmonisiert Fokus Betriebsstätte Umsatzsteuerliche Fragestellungen 4 3 DBA werden unterschiedlich ausgelegt Ergebnis: In keinem Bereich im internationalen Kontext ist das Risiko einer Doppelbesteuerung so hoch wie bei der Begründung von Betriebsstätten 23

24 Regel 9: Vorsichtig mit der steuerlichen Betriebsstätte! Ansatz der OECD Diskussion seit 2003 Vereinheitlichung des Betriebsstättenbegriffs Kommissionärsstrukturen (Abgrenzung zwischen selbständigen u. unselbständigen Vertreter)? Verfügungsmacht über eine Einrichtung? Subunternehmen sind dem Auftragnehmer zuzurechnen? Begriffsklärung bei Kommissionärsbetriebsstätte n, Montagebetriebsstätten und Forschungseinrichtungen Auseinandergehende Meinungen Deutschland stellt hohe Anforderungen an den Betriebsstättenbegriff Angelsächsische Staaten und einige Schwellenländer folgen einer weiten Definition einer Betriebsstätte Übertragung auf Transaktionen in Asien Keine OECD Mitgliedsländer, jedoch Follower In der Regel weite Auslegung Betriebsstättenbegriffes Innerstaatliche Diskussion noch nicht abgeschlossen und häufig kann das Thema in Transaktionen bedingt richtig abgebildet werden. Hohes Risiko einer unterschiedlichen Auslegungen bei Betriebsstätten Hohes Risiko einer Doppelbesteuerung 24

25 Regel 9: Vorsichtig mit der steuerlichen Betriebsstätte! Brennpunkt - Betriebsstätten Risiko Doppelbesteuerung Mitarbeiter Compliance Aufwand Quellensteuern Risiko von Fehlern Abweichende Ansicht Besteuerung der Betriebsstätten -gewinne Steuerpflichtig im Ausland ab Tag 1 Compliance Aufwand sehr hoch kostenintensiv. einzubehalten auch bei Zahlungen an Subunternehm er Steuermehrkos ten Strafzuschlägen Steuerverfahren mit ungewissem Ausgang Betriebsstätte? 25

26 Regel 9: Vorsichtig mit der steuerlichen Betriebsstätte! Betriebsstätte bei Mitarbeiterentsendung wirtschaftlicher Arbeitgeber Gehalt Rückvergütung an dt. Gesellschaft Aufenthaltsdauer Anzahl und Qualifikation der entsandten Mitarbeiter Risiko und Verantwortung für die Arbeit entsandter Mitarbeiter Wer trägt das Gehalt des Mitarbeiters? Wo wird das Gehalt besteuert? Vollständige Besteuerung des Gehalts? Kostenverrechnung erfolgt mit oder ohne Gewinnaufschlag vollständige Weiterbelastung des Gehalts Monate/ Jahre Zeitweise/ dauerhaft Weisungsrecht Betriebsstätte? 26

27 Die 10 Goldenen Regeln Regel 10: Compliance! Compliance! Compliance! COMPLIANCE MANAGEMENT Rechtliche Risiken identifizieren und bewerten Richtlinien & Prozesse festlegen Information, Schulung & Beratung Audits & Maßnahmen im Einzelfall Koordination Berichterstattung Kommunikation 27

28 Die 10 Goldenen Regeln Buy 10 get 1 Free: Gemeinsam sind wir stärker Mit Rödl & Partner, starke Unterstützung an Ihrer Seite ca Mitarbeiter 102 Niederlassungen 46 Länder 28

29 Ausgezeichnete Qualität Juristische Firma des Jahres in der Kategorie Steuerrecht im 2. Jahr in Folge sowie Empfohlene Kanzlei in den Kategorien Arbeitsrecht und Prozessrecht in der Slowakei (2015) Best Lawyers empfiehlt Rödl & Partner (2013 und 2014) Czech Law Firm of the Year in den Jahren 2012, 2013 und 2014 in der Kategorie Steuerrecht 1. Platz: Business Process Outsourcing im Book of Lists 2014 Polen M&A Law Firm of the Year in Germany 2014 Mergers and Acquisitions Law Firm of the Year 2012 in Deutschland Lead Advisory of the Year 2012 in Deutschland Lünendonk GmbH und Maleki Group: B2B-Service-Award 2012 Die WirtschaftsWoche zeichnete Rödl & Partner in den Bereichen Compliance (2012) und Unternehmenssteuerrecht (2010) als Top- Kanzlei aus. M&A Law Firm of the Year 2011 Preisgekrönte Beratung von Rödl & Partner: Mehr Informationen sowie weitere Auszeichnungen finden Sie unter 29

30 Agenda 01 Fallbeispiel Auftrag aus dem Ausland 02 Die 10 Goldenen Regeln 03 Ihre Ansprechpartner 30

31 Ihre Ansprechpartner Jiawei (Victor) Wang, LL.M. Legal Counsel, China Desk Rödl & Partner Friedrichstrasse Stuttgart Tel. +49 (0) jiawei.wang@roedl.pro Vita Jiawei Wang LL.M. ist Legal Counsel bei Rödl & Partner Stuttgart und am China Desk tätig. Er hat Rechtswissenschaften sowohl in Shanghai als auch in Heidelberg studiert und ist in der Volksrepublik China als Anwalt zugelassen. Vor seinem Engagement bei Rödl & Partner war er für verschiedene Anwaltskanzleien in Deutschland, Singapur sowie in China tätig. Seine Beratungsschwerpunkte mit Bezug zum chinesischen Recht liegen im Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und internationalen Handelsrecht. Herr Wang vertritt unter anderem deutsche Industrieunternehmen bei Vertragsverhandlungen und bei Rechtsstreitigkeiten mit chinesischen Geschäftspartnern. Ferner ist er auf Fragen des chinesischen Arbeitsrechts, sowie die Bereiche Company Compliance und White-Collar Crime spezialisiert. Jeder Einzelne zählt bei den Castellers und bei uns. Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu dem gemacht hat, was es heute ist. Força, Equilibri, Valor i Seny (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe. 31

32 Ihre Ansprechpartner Mathias Müller, MBA (Chicago) Steuerberater, CPA (Ill.,USA), Associate Partner Rödl & Partner Denninger Str München Tel. +49 (89) Fax +49 (89) Vita Mathias Müller ist Steuerberater und Certified Public Accountant (Ill. USA) mit einem MBA von der University of Chicago Booth. Durch langjährige Asienaufenthalte in Hongkong, Singapur und China kennt er die Region aus erster Hand. Vor seinem Einstieg bei Rödl & Partner war er über mehrere Jahre bei Ernst & Young, Arthur Anderson und der Steuerabteilung von ADP tätig. Zu seinen Beratungsschwerpunkten zählen Unternehmenskauf und verkauf, Internationale Restrukturierungen, Unternehmensexpansionen nach Asien, sowie die Abwicklung von Anlagen- und Großprojekten. Auf diesem Gebiet hat Herr Müller bereits zahlreiche Turnkey- Projekte in Schwellenländern wie der VR China und Indien, Afrika und Lateinamerika aus dem Bereich Anlagenbau (Fördertechnik, Bergbau, Hafenanlagen und Solarkraftwerke) betreut. Jeder Einzelne zählt bei den Castellers und bei uns. Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu dem gemacht hat, was es heute ist. Força, Equilibri, Valor i Seny (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe. 32

33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und auf Wiedersehen! 谢 谢 大 家! 33

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