Leitfaden für die Comenius-Aktion Individuelle Schülermobilität

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1 Leitfaden für die Cmenius-Aktin Individuelle Schülermbilität

2 Leitfaden für die Cmenius-Aktin Individuelle Schülermbilität

3 Leitfaden für die Cmenius-Aktin Individuelle Schülermbilität Inhaltsverzeichnis/Struktur für die Onlinepräsentatin der Unterlagen Einleitung Abschnitt 1: Allgemeine Infrmatinen zur Cmenius-Aktin Individuelle Schülermbilität Abschnitt 2: Rllen und Pflichten Abschnitt 3: Fristen Abschnitt 4: Hinweise für entsendende Schulen: Checkliste für entsendende Schulen Hinweise zur Auswahl vn Schülerinnen und Schülern durch die entsendenden Schulen Abschnitt 5: Hinweise für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern/Erziehungsberechtigte: Tipps für teilnehmende Schülerinnen und Schüler Abschnitt 6: Hinweise für Gastschulen: Checkliste für Gastschulen Hinweise für Mentrinnen und Mentren Hinweise zur Auswahl vn Gastfamilien durch die Gastschulen Abschnitt 7: Hinweise für Gastfamilien: Tipps für Gastfamilien Abschnitt 8: Hinweise für entsendende Schulen und Gastschulen zur Lernvereinbarung Hinweise für Schulen zur Lernvereinbarung Abschnitt 9: Hinweise zum Krisenmanagement: Krisenmanagement Versicherungsleitfaden Länderleitfaden Abschnitt 10: Auszufüllende Vrdrucke: Lernvereinbarung (entsendende Schule, Gastschule) Bericht zur Lernvereinbarung (Gastschule) Krisen-Aktinsplan (entsendende Schule, Gastschule) Verhaltensregeln (entsendende Schule, Gastschule) Bewerbungsfrmular für Schülerinnen und Schüler (Schülerin/Schüler, Eltern/Erziehungsberechtigte) Gesundheitsfrmular Teil 1 und Teil 2 (Arzt/Ärztin, Eltern/Erziehungsberechtigte/r, Schülerin/Schüler)

4 Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten (Eltern/Erziehungsberechtigte/r, Schülerin/Schüler) Frmular mit Infrmatinen über die Gastfamilie (Gastfamilie) Gastfamiliencharta (Gastfamilie) Zahlungsauffrderung (Gastschule) Bestätigung über erhaltene Zahlungen (Gastschule)

5 EINLEITUNG Die Cmenius-Aktin Individuelle Schülermbilität ist eine eurpäische Initiative, die Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II Gelegenheit gibt, 3 bis 10 Mnate an einer ausländischen Gastschule zu verbringen. Ziele dieser Aktin sind die Entwicklung des Verständnisses für die Vielfalt der eurpäischen Kulturen und Sprachen und der Erwerb vn Kmpetenzen für die persönliche Entwicklung. Darüber hinaus sll die Zusammenarbeit zwischen den teilnehmenden Schulen gestärkt und die gegenseitige Anerkennung der an den ausländischen Schulen erbrachten Leistungen gefördert werden. Dieser Leitfaden sll den beteiligten Schulen, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Eltern und Gastfamilien dabei helfen, sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler eine erflgreiche Lernerfahrung machen und ihr Whlergehen während des Auslandsaufenthalts gewährleistet ist. Inhalt des Leitfadens Dieser Leitfaden enthält praktische Infrmatinen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Aktin und ist gemäß den verschiedenen Bedürfnissen und Interessen der Beteiligten in verschiedene Abschnitte unterteilt. Abschnitt 1 gibt einen Überblick über die Cmenius-Aktin Individuelle Schülermbilität. Abschnitt 2 erläutert die Rllen und Pflichten der Beteiligten. Abschnitt 3 nennt die Fristen, die eingehalten werden müssen. Abschnitt 4 wendet sich an Schulen, die im Rahmen der Cmenius-Aktin Schülerinnen und Schüler entsenden. Dieser Abschnitt enthält eine Checkliste für die Verwaltung der Aktin auf der Ebene der Schule und die Verwendung der Unterlagen. Er gibt auch Hilfestellung für die Auswahl vn Schülerinnen und Schülern. Abschnitt 5 enthält Tipps für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler swie Einzelheiten zu den Unterlagen, die die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern/Erziehungsberechtigten lesen und unterschreiben müssen. Abschnitt 6 richtet sich an die Gastschulen. Dieser Abschnitt enthält eine Checkliste für die Verwaltung der Aktin auf der Ebene der Schule und die Verwendung der Unterlagen. Außerdem enthält er Hinweise für Mentrinnen und Mentren und zur Auswahl vn Gastfamilien. Abschnitt 7 enthält Tipps für Gastfamilien und Infrmatinen zu den Unterlagen, die diese lesen und unterschreiben müssen. Abschnitt 8 knzentriert sich auf die Erstellung und Anwendung der Lernvereinbarung zwischen der entsendenden Schule und der Gastschule. Abschnitt 9 enthält Leitlinien für das Krisenmanagement und versicherungsspezifische Abläufe. Abschnitt 10 enthält alle auszufüllenden Vrdrucke. Auf der Eurpa-Website stehen alle Unterlagen (in englischer Sprache) zum Dwnlad zur Verfügung. Andere Sprachversinen stehen auf den Websites der jeweiligen natinalen Agenturen zur Verfügung.

6 Abschnitt 1: Allgemeine Infrmatinen zur Cmenius- Aktin Individuelle Schülermbilität Die Individuelle Schülermbilität ist eine der Aktin des Cmenius-Prgramms, die sich auf die Schulbildung bezieht. Cmenius ist Teil des Prgramms zum lebenslangen Lernen 1. Wer kann sich bewerben? Schulen der Sekundarstufe II in den im flgenden Absatz aufgeführten Ländern können Finanzhilfe für die Organisatin der Aktin zur individuellen Schülermbilität beantragen. Antragsberechtigte Schulen müssen derzeit an einer Cmenius-Schulpartnerschaft beteiligt sein der beteiligt gewesen sein. Die vn den Schulen ausgewählten künftigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen rdentliche Schülerinnen der Schüler, mindestens 16 Jahre alt und an einer förderfähigen Schule angemeldet sein 2. Welche Länder können teilnehmen? Im Schuljahr 2010/11 werden 13 Länder teilnehmen: der deutschsprachige Teil Belgiens, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Nrwegen, Österreich, Spanien, Schweden und die Tschechische Republik. Wie wird die Finanzhilfe beantragt? Die entsendenden Schulen beantragen bei der Natinalagentur ihres Landes Finanzhilfe. Bei der Natinalagentur sind auch die Antragsfrmulare swie detaillierte Infrmatinen zum Antragsverfahren erhältlich. Alle einschlägigen Verwaltungsinfrmatinen zur Aktin sind im englischsprachigen Lifelng Learning Prgramme Guide enthalten, der jedes Jahr zusammen mit der allgemeinen Auffrderung zur Einreichung vn Vrschlägen veröffentlicht wird. Welche Ksten werden durch die Finanzhilfe abgedeckt? Die Finanzhilfe wird den entsendenden Schulen vn den natinalen Agenturen ausgezahlt. Die entsendende Schule ist verantwrtlich für die Verwaltung und Verteilung der Finanzhilfe. Die Finanzhilfe sll zur Deckung der flgenden Ksten beitragen: Verwaltungsksten, die der entsendenden Schule entstehen. Ksten für die sprachliche Vrbereitung der Schülerin/des Schülers. Verwaltungsksten, die der Gastschule entstehen, einschließlich der Ksten für die Betreuung. Ksten einer Hin- und Rückreise für die Schülerin/den Schüler (einschließlich Reiseksten innerhalb des Gastlandes). Mnatliche Beihilfe für die Schülerin/den Schüler. Die Ksten, die durch die Pflichtschulung der Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte entstehen, werden direkt vn der natinalen Agentur übernmmen. Während ihres Auslandsaufenthalts sind die Schülerinnen und Schüler durch einen Gruppenversicherungsvertrag abgesichert. 1 Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Eurpäischen Parlaments und des Rates vm 15. Nvember 2006 über ein Aktinsprgramm im Bereich des lebenslangen Lernens. 2 Weitere Infrmatinen zu förderfähigen Schulen und der Altersgrenze der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler erhalten Sie bei der natinalen Agentur Ihres Landes.

7 Abschnitt 2: Rllen und Pflichten Die entsendende Schule benennt eine Kntaktlehrkraft, stellt sicher, dass die Kntaktlehrkraft über alle Mittel (Ressurcen und Hilfe vn Klleginnen und Kllegen) verfügt, die zur ptimalen Förderung des Auslandsaufenthalts der Schülerin/des Schülers erfrderlich sind. Die Kntaktlehrkraft wird in Zusammenarbeit mit ihren Klleginnen und Kllegen geeignete Schülerinnen und Schüler auswählen, in Zusammenarbeit mit der Gastschule eine Lernvereinbarung, einen Krisen-Aktinsplan und Verhaltensregeln erarbeiten, die Hin- und Rückreise der Schülerin/des Schülers rganisieren, die Schülerin/den Schüler auf den Auslandsaufenthalt vrbereiten, an der vn der natinalen Agentur veranstalteten Schulung für entsendende Schulen teilnehmen, als Kntaktpersn zwischen der entsendenden Schule und der entsendenden natinalen Agentur, der Gastschule, der Schülerin/dem Schüler und deren/dessen Eltern/Erziehungsberechtigten fungieren (auch hinsichtlich der Weitergabe vn Infrmatinen und Unterlagen), alle im Rahmen dieser Aktin erhaltenen persnenbezgenen Daten vertraulich behandeln, den Eltern/Erziehungsberechtigten der Schülerin/des Schülers die mnatliche Beihilfe überweisen, den Pauschalbetrag der Finanzhilfe an die Gastschule überweisen, sich regelmäßig mit der Mentrin/dem Mentr der Gastschule austauschen, der Schülerin/dem Schüler nach der Rückkehr bei der Wiedereingliederung in die Herkunftsgemeinschaft unterstützen, den Abschlussbericht an die Natinalagentur schicken, nach der Annahme des Abschlussberichts entweder den verbleibenden Überschuss der Finanzhilfe an die Schülerinnen und Schüler (der deren Eltern) überweisen der an die Natinalagentur zurückerstatten.

8 Die Gastschule benennt eine der mehrere Mentrinnen/Mentren und eine Kntaktlehrkraft (Mentrin/Mentr und Lehrkraft können dieselbe Persn sein, die verantwrtlich für die Lernvereinbarung und andere schulische Belange ist), stellt der Mentrin/dem Mentr und gegebenenfalls der Kntaktlehrkraft alle Mittel (Ressurcen und Hilfe vn Klleginnen und Kllegen) zur Verfügung, die zur Erleichterung der Eingliederung und der Nachverflgung der Entwicklung der Cmenius-Schülerinnen und - Schüler erfrderlich sind. Die Mentrin/der Mentr wird in Zusammenarbeit mit ihren Klleginnen und Kllegen Gastfamilien suchen und auswählen (auch durch Besuche bei den in Frage kmmenden Gastfamilien), eine Kntaktlehrkraft benennen (kann dieselbe Persn wie die Mentrin/der Mentr sein, die verantwrtlich für die Lernvereinbarung und andere schulische Belange ist), zusammen mit der entsendenden Schule und der Schülerin/dem Schüler die Lernvereinbarung erstellen und unterschreiben, in Zusammenarbeit mit der entsendenden Schule Verhaltensregeln und einen Krisen- Aktinsplan erarbeiten, sich zu Themen des Jugendschutzes infrmieren, sich vr der Ankunft der Schülerin/des Schülers mit der Gastfamilie in Verbindung setzen, die Gastfamilie mit allen ntwendigen Infrmatinen, Kntaktdaten und Unterlagen versrgen (über die Aktin, Themen des Jugendschutzes, das Krisenmanagement und Versicherungsfragen), an der vn der natinalen Agentur veranstalteten Schulung für Gastschulen teilnehmen, als Verbindungspersn zwischen der Gastschule und der natinalen Agentur des Gastlandes, der entsendenden Schule, der Schülerin/dem Schüler und deren/dessen Gastfamilie und, falls erfrderlich, den Eltern/Erziehungsberechtigten fungieren (auch hinsichtlich der Weitergabe vn Infrmatinen und Unterlagen), alle im Rahmen dieser Aktin erhaltenen persnenbezgenen Daten vertraulich behandeln, Fahrten im Gastland rganisieren, um die Schülerin/den Schüler bei der An- und Abreise zu begleiten, die Schülerin/den Schüler in der Gastschule vrstellen und sie/ihn bei der Gewöhnung an das neue Schulsystem unterstützen, die Schülerin/den Schüler während des gesamten Aufenthalts betreuen und vn der Schülerin/dem Schüler und der Gastfamilie leicht zu erreichen sein, die Entscheidung über einen eventuell erfrderlichen Wechsel der Gastfamilie treffen, Aufzeichnungen über die Einzelheiten der Gastfamilie anfertigen und die Natinalagentur über alle Änderungen infrmieren,

9 erfrderlichenfalls der Schülerin/dem Schüler Möglichkeiten zum Erwerb vn Sprachkenntnissen anbieten, sich erfrderlichenfalls mit der Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzen, sich erfrderlichenfalls (im Ntfall) mit den Eltern/Erziehungsberechtigten/der Kntaktlehrkraft der entsendenden Schule in Verbindung setzen, sich bei Fragen und für Beratungen an die Natinalagentur wenden, in sehr dringenden Fällen entscheiden, den Aufenthalt der Schülerin/des Schülers zu beenden (nach Zustimmung durch die Natinalagentur des Gastlandes), in Ntfällen flgende Unterlagen zur Hand haben: ein unterschriebenes Bewerbungsfrmular für Schülerinnen und Schüler, ein unterschriebenes Original der Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten, eine unterschriebene Gastfamiliencharta, den Versicherungsvertrag, eine Kpie der Eurpäischen Krankenversicherungskarte der Schülerin/des Schülers. Außerdem sllte sie eine Übersetzung der Frmulare in die Landessprache zur Hand haben und überprüfen, dass die Schülerin/der Schüler in einem verschlssenen Umschlag ein ausgefülltes Gesundheitsfrmular mit sich führt; alle im Rahmen dieser Aktin erhaltenen persnenbezgenen Daten sind vertraulich zu behandeln, die Bewertung am Ende des Aufenthalts der Schülerin/des Schülers durchführen, die entsendende Schule bei Nachverflgungs- und Bewertungsmaßnahmen unterstützen. Die Gastfamilie Die Gastfamilie wird ihr Einverständnis geben, dass vr der Auswahl der Gastfamilie jedes erwachsene Familienmitglied ein plizeiliches Führungszeugnis vrlegen muss, sicherstellen, dass alle Familienmitglieder die (in der Gastfamiliencharta festgelegten) Rechte und Pflichten als Gastfamilie kennen, die Gastfamiliencharta unterschreiben, für geeignete Unterkunft und Verpflegung srgen, sicherstellen, dass geeignete Transprtmittel für den Schulbesuch der Schülerin/des Schülers zur Verfügung stehen, die elterliche Aufsicht über die Schülerin/den Schüler führen, der Schülerin/dem Schüler die Umstellung auf die neue Kultur erleichtern, sich über die Anfrderungen des Jugendschutzes infrmieren und diese einhalten, die Infrmatinen über Risiken und das Verhalten im Ntfall lesen, die im Dkument über das Krisenmanagement und im Krisen-Aktinsplan aufgeführt sind, sich im Falle vn Prblemen mit der Mentrin/dem Mentr und der Gastschule in Verbindung setzen,

10 in Ntfällen flgende Unterlagen zur Hand haben: eine Kpie der unterschriebenen Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten, eine Kpie der unterschriebenen Gastfamiliencharta, eine Kpie des unterschriebenen Bewerbungsfrmulars für Schülerinnen und Schüler, den Versicherungsvertrag, eine Kpie der Eurpäischen Krankenversicherungskarte der Schülerin/des Schülers. Außerdem sllte die Gastfamilie eine Übersetzung der Frmulare in die Landessprache zur Hand haben und überprüfen, dass die Schülerin/der Schüler in einem verschlssenen Umschlag ein ausgefülltes Gesundheitsfrmular mit sich führt. Alle im Rahmen dieser Aktin erhaltenen persnenbezgenen Daten sind vertraulich zu behandeln. Die Schülerin/Der Schüler Die Schülerin/Der Schüler wird in der Bewerbungsphase (hne Auslassungen) alle Infrmatinen (Bewerbungsfrmular für Schülerinnen und Schüler, Gesundheitsfrmular) liefern, die für einen längeren Auslandsaufenthalt erfrderlich sein könnten, sich auf den Auslandsaufenthalt vrbereiten (d. h. sich erfrderlichenfalls sprachlich vrbereiten und an speziellen Schulungsveranstaltungen teilnehmen), zusammen mit der entsendenden Schule und der Gastschule eine Lernvereinbarung erstellen und diesen unterschreiben, sich über mögliche Risiken und das Verhalten im Ntfall infrmieren (Krisenmanagement), sich über die im Gastland geltenden Jugendschutzgesetze infrmieren und diese einhalten (Länderleitfaden), die Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten unterschreiben und die auf der Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten angegebenen Verhaltensregeln swie die vn den beiden Schulen beschlssenen Verhaltensregeln beflgen, sich darüber infrmieren, an wen sie der er sich im Falle einer Krise wenden kann (Krisen- Aktinsplan), keine unnötigen Risiken eingehen, sich verantwrtungsbewusst verhalten, die örtlichen Sitten und Gebräuche respektieren, der entsendenden Schule, der Gastschule und der Mentrin/dem Mentr alle ntwendigen Infrmatinen über ihre/seine Gesundheit geben (d. h. angeben, welche gesundheitlichen Prbleme während des Auslandsaufenthalts zu einem Ntfall führen könnten); das vn der Ärztin/vm Arzt ausgefüllte Gesundheitsfrmular (Teil 2) in einen verschlssenen Umschlag stecken und diesen Umschlag während des gesamten Aufenthalts aufbewahren, einen Abschlussbericht schreiben.

11 Die Eltern/Erziehungsberechtigten Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden in der Bewerbungsphase (hne Auslassungen) alle Infrmatinen (Bewerbungsfrmular für Schülerinnen und Schüler, Gesundheitsfrmular) liefern, die für einen längeren Auslandsaufenthalt erfrderlich sein könnten, sich über mögliche Risiken und das Verhalten im Ntfall infrmieren (Krisenmanagement), sich über die im Gastland geltenden Jugendschutzgesetze infrmieren (Länderleitfaden), die Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten unterschreiben, die Schülerin/den Schüler während des gesamten Auslandsaufenthalts unterstützen, die Kntaktlehrkraft an der entsendenden Schule über alle Prbleme, die sich durch den Auslandsaufenthalt ergeben, infrmieren.

12 Abschnitt 3: Fristen Wann? Was ist zu tun? Wer? Oktber- Nvember 2009 Oktber- Nvember Dezember 2009 Bis Mitte Februar 2010 Ab Mitte Februar 2010 Bis Ende März 2010 Bis Ende März 2010 Ende März 2010 Ende April 2010 Anfang Mai 2010 Mitte Mai 2010 Die entsendenden Schulen, die planen, sich für die Teilnahme an der Aktin zu bewerben, infrmieren die Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler über ihr Vrhaben. Die Gastschulen, die der Aufnahme vn Gastschülerinnen und - schülern zugestimmt haben, infrmieren die Schulgemeinschaft über das Vrhaben und kündigen an, dass Gastfamilien benötigt werden. Ende der Bewerbungsfrist für die entsendenden Schulen (Einreichung der ausgefüllten und swhl vn den entsendenden als auch vn den Gastschulen unterschriebenen Bewerbungsunterlagen). Die entsendenden Natinalagenturen infrmieren die entsendenden Schulen in Frm einer Absichtserklärung über die Ergebnisse des Auswahlverfahrens. Die ausgewählten entsendenden Schulen infrmieren die Schülerinnen, Schüler und Gastschulen über die Ergebnisse des Auswahlverfahrens (und erinnern sie daran, sich mit Hilfe des Leitfadens für die Cmenius-Aktin Individuelle Schülermbilität auf die Teilnahme an der Aktin vrzubereiten). Die Gastschulen treffen eine Vrauswahl geeigneter Gastfamilien. Die entsendenden Schulen wählen Schülerinnen und Schüler aus. Die entsendenden Schulen schicken die Einzelheiten zu den ausgewählten Schülerinnen und Schülern an die Gastschulen. Die Gastschulen wählen (aufgrund der Prfile der Schülerinnen und Schüler) die Gastfamilien aus und teilen den entsendenden Schulen die Einzelheiten zu den Gastfamilien mit. Die entsendenden Schulen infrmieren die Schülerinnen/Schüler und deren Familien über die ausgewählten Gastfamilien und fördern die Kntaktaufnahme zwischen den entsendenden Familien und den Gastfamilien. Auf der Grundlage der erhaltenen Infrmatinen (Einzelheiten über die Gastfamilie, die Mentrin/den Mentr, Kntaktlehrkraft und die Lernvereinbarung) unterschreiben die Eltern/Erziehungsberechtigten die Einverständniserklärung für Eltern/Erziehungsberechtigte. Die entsendende Schule, die Gastschule und die Schülerin/der Schüler erstellen und unterschreiben die Lernvereinbarung. Entsendende Schulen Gastschulen Entsendende Schulen Entsendende Natinalagent uren Entsendende Schulen Gastschulen Entsendende Schulen Entsendende Schulen Gastschulen Entsendende Schulen/Schül erinnen/schüle r/entsendende Familien Entsendende Schulen/Gasts chulen/schüler innen/schüler

13 20. Mai 2010 Die entsendenden Schulen teilen der entsendenden Natinalagentur Einzelheiten über die ausgewählte Schülerin/den ausgewählten Schüler, die Gastschule und die Gastfamilie mit (einschließlich Kpien der unterschriebenen Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten und der Lernvereinbarung). Mai 2010 Die entsendende Natinalagentur setzt die Finanzhilfevereinbarung auf und schickt sie an die entsendende Schule. Entsendende Schulen Entsendende Natinalagent uren Mai 2010 Die entsendenden Schulen kaufen unter Berücksichtigung des Starttages der Aktin die Fahrkarten im Gastland. Entsendende Schulen Mai/Juni 2010 Vrbereitung der Schulung vr der Abreise. Entsendende Schulen Mai bis August Beginn der Schulung vr der Abreise der Schülerinnen/Schüler/Kntaktlehrkräfte der entsendenden Schulen (die Schulung wird vn den entsendenden Natinalagnturen veranstaltet). Beginn August/September 2010 Schülerinnen/ Schüler/Knta ktlehrkräfte der entsendenden Schulen August- September 2010 Oktber 2010 Ende Oktber 2010 Dezember 2010 bis August 2011 Schulung bei der Ankunft der entsendeten Schülerinnen und Schüler durch die Gastschulen und deren Mentrinnen und Mentren (die Schulung wird vn den Natinalagenturen der Gastländer veranstaltet). Start der Schulungen: August/September 2010 Nach der Ankunft der Schülerin/des Schülers schickt die Gastschule die unterschriebene Zahlungsauffrderung an die entsendende Schule, um den Pauschalbetrag für die Verwaltung der Aktin zu erhalten. Die entsendenden Schulen zahlen auf der Grundlage des vrstehend angegebenen Dkuments den Pauschalbetrag an die Gastschule. Die entsendenden Schulen übermitteln den entsendenden Natinalagenturen die Abschlussberichte mit Infrmatinen der Schülerinnen/Schüler und Gastschulen swie unterschriebene Kpien der erfrderlichen Unterlagen (Lernvereinbarung, unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten, unterschriebene Gastfamiliencharta). Die Abschlussberichte sllten einen Nachweis enthalten, dass die Gastschulen die Zahlung des Pauschalbetrags für die Verwaltung der Aktin vn der entsendenden Schule erhalten haben. Schulung bei der Ankunft der entsendeten Schülerinnen und Schüler durch die Gastschulen und deren Mentrinnen und Mentren (die Schulung wird vn den Natinalagenturen der Gastländer veranstaltet). Start der Schulungen: Jänner/Februar 2011 Schülerinnen/ Schüler/Knta ktlehrkräfte der Gastschulen Gastschulen Entsendende Schulen Entsendende Schulen

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15 Abschnitt 4: Hinweise für entsendende Schulen Checkliste für entsendende Schulen Diese Checkliste enthält eine Aufstellung der Aufgaben der entsendenden Schulen im Rahmen der Cmenius-Aktin Individuelle Schülermbilität. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit wurden die Aufgaben in die flgenden Phasen unterteilt: Vr der Abreise Während des Auslandsaufenthalts Nach der Rückkehr Während der Vertragslaufzeit Am Ende dieses Abschnitts finden Sie eine Checkliste mit den erfrderlichen Unterlagen. Vr der Abreise Mtivatin und Auswahl geeigneter Schülerinnen und Schüler: Stellen Sie sicher, dass die Infrmatinen über die Möglichkeiten eines Auslandsaufenthalts alle Schülerinnen und Schüler erreichen insbesndere auch diejenigen, die ansnsten unter Umständen eher nicht die Gelegenheit haben, einige Zeit im Ausland zu verbringen. Auswahl geeigneter Schülerinnen und Schüler: Führen Sie ein gründliches Auswahlverfahren durch, damit sichergestellt ist, dass die Schülerinnen und Schüler, die an der Aktin teilnehmen, über die persönlichen und schulischen Kmpetenzen verfügen, die für einen erflgreichen Auslandsaufenthalt erfrderlich sind. Die Dkumente Hinweise zur Auswahl vn Schülerinnen und Schülern durch die entsendenden Schulen und das Bewerbungsfrmular für Schülerinnen und Schüler geben Ihnen Hilfestellung bei der Auswahl vn geeigneten Schülerinnen und Schülern Ihrer Schule. Nach der Auswahl geeigneter Schülerinnen und Schüler sllten Sie darauf achten, dass das Gesundheitsfrmular, der Anhang zur Vermittlung des Bewerbungsfrmulars für Schülerinnen und Schüler und die Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten rdnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben werden. Kntaktlehrkraft: Benennen Sie eine Persn, die Kntakt zu der Mentrin/dem Mentr in der Gastschule, zur Schülerin/zum Schüler und zu den Eltern/Erziehungsberechtigten der Schülerin/des Schülers hält. Die Arbeit der Kntaktlehrkraft sllte vn der Schule als Teil der Lehrtätigkeit anerkannt werden (z. B. in Bezug auf die Vergütung und reduzierte Arbeitszeiten). Erfrderliche Infrmatinen: Achten Sie darauf, dass das Bewerbungsfrmular für Schülerinnen und Schüler (einschließlich des Anhangs zur Vermittlung) und die Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten an die Mentrin/den Mentr in den Gastschule geschickt werden. Die Angaben auf dem Gesundheitsfrmular (Teil 2) sind streng vertraulich, daher sllte das Frmular vn der Schülerin/dem Schüler in einem verschlssenen Umschlag aufbewahrt werden, der nur in medizinisch ntwendigen Fällen vn einer Ärztin/einem Arzt geöffnet werden darf. Schicken Sie die Kntaktdaten der Mentrin/des Mentrs und der Gastfamilie direkt nach der Bestätigung an die Eltern/Erziehungsberechtigten der Schülerin/des Schülers. Vrbereitung auf den Auslandsaufenthalt: Begleiten Sie die ausgewählten Schülerinnen und Schüler zu der vn der natinalen Agentur veranstalteten Schulung vr der Abreise. Gleichzeitig wird ein Schulungskurs für die Kntaktlehrkräfte der entsendenden Schule stattfinden. Führen Sie alle erfrderlichen Vrbereitungsmaßnahmen durch (z. B. sprachliche Vrbereitung, Infrmatin über die

16 Gastschule, Gastfamilie und das Gastland). Außerdem sllten Sie mit den Eltern/Erziehungsberechtigten der Schülerin/des Schülers über die praktischen Aspekte und den Zweck der Cmenius-Aktin Individuelle Schülermbilität" sprechen. Händigen Sie der Schülerin/dem Schüler das Dkument Tipps für teilnehmende Schülerinnen und Schüler aus und sprechen Sie mit der Schülerin/dem Schüler über die Tipps. Lernvereinbarung: Erstellen Sie für alle Schülerinnen und Schüler, die an der Aktin teilnehmen, eine individuelle Lernvereinbarung. Die Lernvereinbarung sllte in Zusammenarbeit mit der Gastschule und der jeweiligen Schülerin/dem jeweiligen Schüler erstellt und unterschrieben werden. Die Vereinbarung sll die Anerkennung des Auslandsaufenthalts erleichtern und s weit wie möglich sicherstellen, dass nach der Rückkehr keine Kurse dppelt belegt werden der nachgehlt werden müssen. Die Dkumente Hinweise für Schulen zur Lernvereinbarung und der Vrdruck für die Lernvereinbarung geben Ihnen dazu Hilfestellung. Der Eurpass-Mbilitätsnachweis: Als entsendende Schule sllten Sie für die Cmenius- Schülerin/den Cmenius-Schüler einen Eurpass-Mbilitätsnachweis beantragen. Im Eurpass- Mbilitätsnachweis sind Inhalt und Umfang des Auslandsaufenthalts angegeben. Der Mbilitätsnachweis wird in allen EU-Ländern anerkannt und ist daher sehr wertvll für die Zukunft der Schülerin/des Schülers. Weitere Hinweise zum Vrgehen erhalten Sie vn der natinalen Agentur Ihres Landes der auf der Eurpass-Website unter ctin. Der Krisen-Aktinsplan: Stimmen Sie mit der Gastschule Vrgehensweisen im Falle einer Krise der eines Ntfalls während des Auslandsaufenthalts einer Schülerin/eines Schülers ab. Stellen Sie sicher, dass die Eltern/Erziehungsberechtigten und Schülerinnen/Schüler ein Exemplar des Dkuments über das Krisenmanagement und ein Exemplar des Krisen-Aktinsplans erhalten. Stellen Sie sicher, dass die Schülerinnen/Schüler und ihre Eltern/Erziehungsberechtigten über die (im Länderleitfaden aufgeführten) Jugendschutzgesetze infrmiert werden. Verhaltensregeln: Stimmen Sie mit der Gastschule zusätzlich zu den in der Einverständniserklärung für Eltern/Erziehungsberechtigte angegebenen Regeln eine Reihe klarer Regeln für das Verhalten der Schülerinnen und Schüler ab, die auch mögliche Knsequenzen bei Regelverstößen enthalten. Reisevrkehrungen: Organisieren Sie in Abstimmung mit der Gastschule die Anreise der Schülerin/des Schülers. Die Schülerin/Der Schüler sllte s rechtzeitig im Gastland eintreffen, dass sie/er an der Pflichtschulung nach der Ankunft teilnehmen kann. Die Natinalagentur Ihres Landes wird Sie über die Daten dieser Schulung infrmieren. Während des Auslandsaufenthalts Bleiben Sie in Kntakt mit der Schülerin/dem Schüler: Halten Sie regelmäßigen Kntakt zur Schülerin/zum Schüler und der Mentrin/dem Mentr in der Gastschule. Ermutigen Sie die Schülerin/den Schüler dazu, über ihre/seine Erfahrungen zu sprechen. Eine gute Idee sind auch IKTbasierte Vernetzungsaktivitäten (Videknferenzen, Weblg-Tagebücher usw.) zwischen der Klasse der Schülerin/des Schülers im Heimatland und der Klasse an der Partnerschule. Überprüfen Sie die Frtschritte: Überprüfen Sie die Frtschritte der Schülerin/des Schülers in der Gastschule auf der Grundlage der Vereinbarungen in der Lernvereinbarung. Helfen Sie bei Prblemen: Helfen Sie der Gastschule bei der Lösung vn Prblemen und sprechen Sie, falls erfrderlich, mit den Eltern der Schülerin/des Schülers.

17 Nach der Rückkehr Bewertung: Bewerten Sie zusammen mit der Schülerin/dem Schüler die Ergebnisse des Auslandsaufenthalts auf frmaler Ebene (schulische Ergebnisse auf Grundlage der Vereinbarungen der Lernvereinbarung) und auf infrmeller Ebene (persönliche Ergebnisse). Als Grundlage für die Bewertung der Schülerin/des Schülers durch die Gastschule sllte der Vrdruck für den Bericht zur Lernvereinbarung dienen. Die Bewertung sllte sich an dem zwischen der entsendenden Schule und der Schülerin/dem Schüler vereinbarten Zeitplan rientieren. Anerkennung: Stellen Sie sicher, dass der Auslandsaufenthalt s weit wie möglich vn Ihrer Schule anerkannt wird und die Schülerin/der Schüler die Möglichkeit erhält, in der Schule über ihre/seine Erfahrungen zu sprechen. Außerdem kann der Eurpass-Mbilitätsnachweis der Schülerin/des Schülers als Nachweis für den Auslandsaufenthalt dienen. Wiedereingliederung: Unterstützen Sie die Schülerin/den Schüler in jeglicher Frm bei der Wiedereingliederung in die heimische Umgebung. Geben Sie ihr/ihm Gelegenheit, über ihre/seine Erfahrungen zu sprechen und diese zu nutzen. Abschlussbericht: Sie müssen einen Abschlussbericht für die Natinalagentur Ihres Landes erstellen. Dieser Bericht sllte alle vn der Schülerin/dem Schüler und der Gastschule erhaltenen Infrmatinen, Kpien der erfrderlichen Unterlagen (unterschriebene Lernvereinbarung, unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten, unterschriebene Gastfamiliencharta, unterschriebene Bestätigung über erhaltene Zahlungen) swie alle weiteren erfrderlichen Nachweise (Zahlungsnachweise) enthalten. Während der Vertragslaufzeit Verwaltung der Finanzhilfe: Stellen Sie sicher, dass die mnatliche Beihilfe für die Schülerin/den Schüler an die Schülerin/den Schüler/die Eltern der Schülerin/des Schülers gezahlt wird. Kaufen Sie die Fahrkarten für die Hin- und Rückreise der Schülerin/des Schülers und stellen Sie sicher, dass alle anderen mit der Reise verbundenen förderfähigen Ksten gedeckt sind. Überweisen Sie nach Erhalt der unterschriebenen Zahlungsauffrderung den entsprechenden Teil der Finanzhilfe an die Gastschule. Denken Sie daran, Quittungen für alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem Auslandsaufenthalt aufzubewahren. Weitere Infrmatinen zur Verwaltung der Finanzhilfe erhalten Sie vn der natinalen Agentur Ihres Landes. Kntakt mit der natinalen Agentur: Stellen Sie sicher, dass die Natinalagentur Ihres Landes über die Einzelheiten und Gastrte der einzelnen Schülerinnen und Schüler infrmiert wird. Nehmen Sie an der Schulung teil und halten Sie sich an die Vrgaben in Bezug auf die Berichterstattung der natinalen Agentur. Falls Sie zusammen mit der Gastschule entscheiden, dass eine Schülerin der ein Schüler nach Hause zurückkehren sllte, setzen Sie sich sfrt mit Ihrer natinalen Agentur in Verbindung, um den Zeitpunkt für die Beendigung des Aufenthalts festzulegen. Checkliste der erfrderlichen Unterlagen: Zu lesende Dkumente: Hinweise zur Auswahl vn Schülerinnen und Schülern durch die entsendenden Schulen Hinweise für Schulen zur Lernvereinbarung Krisenmanagement

18 Auszufüllende und zu unterschreibende Vrdrucke: Lernvereinbarung Krisen-Aktinsplan Verhaltensregeln Dkumente, die die Schülerin/der Schüler beibringen muss: Bewerbungsfrmular für Schülerinnen und Schüler (einschließlich Anhang zur Vermittlung) Gesundheitsfrmular (nur Teil 1) Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten Dkumente, die an die Schülerin/den Schüler und deren/dessen Eltern/Erziehungsberechtigte zu übermitteln sind: Tipps für teilnehmende Schülerinnen und Schüler Krisenmanagement Krisen-Aktinsplan Verhaltensregeln

19 Abschnitt 4: Hinweise für entsendende Schulen Hinweise zur Auswahl vn Schülerinnen und Schülern durch die entsendenden Schulen Ziel dieses Dkuments ist die Unterstützung der entsendenden Schulen bei der Auswahl vn geeigneten Schülerinnen und Schülern für die Teilnahme an der Cmenius-Aktin Individuelle Schülermbilität. Das Auswahlverfahren kann in zwei Phasen eingeteilt werden: die Anwerbungsphase und die eigentliche Auswahl der Schülerinnen und Schüler. Die Anwerbungsphase Während der Anwerbungsphase werden die Schülerinnen und Schüler aufgefrdert, sich für die Teilnahme an der Cmenius-Aktin Individuelle Schülermbilität zu melden, damit eine Liste mit Kandidatinnen und Kandidaten erstellt werden kann, aus der dann die tatsächlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgewählt werden. In ihrer einfachsten Frm kann die Anwerbung aus einem Aushang am Schwarzen Brett der einem Eintrag auf der Website der Schule bestehen. Die Anwerbung kann sich auch über einen längeren Zeitraum erstrecken und etwas aufwändigere Werbemaßnahmen umfassen. Es sllten auch Schülerinnen und Schüler zur Bewerbung aufgefrdert werden, die nicht vn selbst darauf kmmen, dass ein Auslandsaufenthalt für sie interessant sein könnte. Den größten Einfluss auf interessierte Schülerinnen und Schüler haben unter Umständen Gespräche mit der Präsentatinen vn ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern vn Austauschprjekten. Die Auswahl Die entsendende Schule sllte das Auswahlverfahren festlegen, d. h. die Unterlagen, die die Bewerberinnen und Bewerber ausfüllen und einreichen müssen, und die Art und Weise, in der diese Unterlagen ausgewertet werden. Im Idealfall sllten die Schulen auf der Grundlage vn schriftlichen Bewerbungen eine Vrauswahl treffen (zu diesem Zweck wird ein Muster-Bewerbungsfrmular für Schülerinnen und Schüler bereitgestellt) und vr der endgültigen Entscheidung ein Gespräch mit den vrausgewählten Schülerinnen und Schülern führen. Es gibt eine Reihe vn allgemeinen Kriterien, die in einem Auswahlverfahren immer berücksichtigt werden sllten, bwhl natürlich auch immer ein subjektives Element eine Rlle spielt. Es wird empfhlen, ein Auswahlkmitee zu bilden, dem auch Externe angehören können, und nicht einer Persn allein die Entscheidung zu überlassen. Zusätzlich zu den allgemeinen Kriterien gibt es auch nch spezielle Kriterien, die sich auf die Art der den Zweck des Mbilitätsprjekts beziehen und die individuell und auf der Grundlage der speziellen Merkmale jedes einzelnen Prjekts festgelegt werden müssen. Swhl die allgemeinen als auch die speziellen Kriterien müssen vn allen am Auswahlverfahren Beteiligten angenmmen und den Bewerberinnen und Bewerbern klar und eindeutig mitgeteilt werden. Außerdem ist es wichtig, die Auswahlkriterien und die Gründe für die Festlegung dieser Kriterien mit der Kntaktpersn der Gastschule zu besprechen, damit diese weiß, auf welcher Grundlage die Auswahl der Schülerinnen und Schüler stattgefunden hat, und sich entsprechend darauf einstellen kann.

20 Allgemeine Kriterien Die allgemeinen Auswahlkriterien beziehen sich auf die flgenden Punkte: Mtivatin Elterliche Unterstützung Aufgeschlssenes Wesen Eigenständigkeit Schulische Leistungen Diese Kriterien werden im Flgenden kurz beschrieben. Keines dieser Kriterien ist wichtiger als eines der anderen Kriterien alle Kriterien sllten einbezgen werden und die endgültige Entscheidung sllte auf einer Gesamtbeurteilung basieren. Mtivatin Mtivatin sllte ein wichtiger Faktr für die Auswahl sein. Zunächst einmal sllte sichergestellt werden, dass die Schülerinnen und Schüler wissen, was ein Auslandsaufenthalt bedeutet. Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass es nicht immer leicht ist, längere Zeit allein im Ausland zu leben, und dass sie wahrscheinlich auch weniger angenehme Zeiten durchleben und auf Prbleme stßen werden, die sie allein lösen müssen. Eine Möglichkeit zur Überprüfung der Mtivatin und des Engagements besteht darin, die Schülerinnen und Schüler dazu aufzufrdern, nachzuweisen, dass sie willens sind, Ressurcen d. h. Zeit und Arbeit in das Prjekt zu investieren. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass sie aufgefrdert werden, ein Mtivatinsschreiben zu verfassen, in dem sie erläutern, was sie vn einem Auslandsaufenthalt erwarten und aus welchen Gründen sie sich bewrben haben. Elterliche Unterstützung Die Eltern müssen vn dem Prjekt überzeugt und gewillt sein, ihre Kinder während des Auslandsaufenthalts vll und ganz zu unterstützen. Eltern, die sich ständig Srgen machen und ihre Kinder diese Srgen spüren lassen, haben einen störenden Einfluss auf den Auslandsaufenthalt und können letztlich der Grund dafür sein, dass eine Schülerin der ein Schüler einen Auslandsaufenthalt abbricht. Die Bewerbung der Schülerin der des Schülers sllte daher eine Erklärung der Eltern enthalten, aus der eindeutig hervrgeht, dass ihnen diese Prblematik bewusst ist und dass sie darauf vrbereitet sind, ihr Kind während des gesamten Auslandsaufenthalts zu unterstützen und zu mtivieren.

21 Aufgeschlssenes Wesen Die Schülerin der der Schüler wird allein in einer fremden Welt zurechtkmmen, neue Freunde finden und sich an einer neuen Schule einfügen müssen. Schülerinnen und Schüler, die Herausfrderungen snst eher aus dem Weg gehen, werden einen Auslandsaufenthalt eventuell nicht ptimal nutzen können und wmöglich auf ernste Schwierigkeiten stßen. Ein aufgeschlssenes Wesen ist nicht gleichbedeutend mit beliebt sein ; manchmal besteht eine Beliebtheit aufgrund vn äußeren Faktren und nicht aufgrund der Persönlichkeit eines Menschen. Ein guter Hinweis für ein aufgeschlssenes Wesen sind Hbbys und Freizeitaktivitäten, aus denen Freundschaften zwischen Gleichgesinnten entstehen. Das kann Musik sein, aber auch Sprt, Schach der Plitik alle Aktivitäten, die gemeinsam mit anderen Menschen stattfinden. Eigenständigkeit Eine längere Trennung vn Familie und Freunden ist nicht leicht und es kann passieren, dass die Schülerinnen der Schüler Heimweh bekmmen und bereits nach einigen Tagen der Wchen nach Hause zurückkehren. Eine gute Vrbereitung und Unterstützung können dieses Risik erheblich verringern, die Schülerinnen und Schüler müssen jedch auch über genügend eigene Ressurcen verfügen, um auf sich allein gestellt schwierige Phasen überstehen zu können. Eine direkte und unverblümte Art ist nicht unbedingt ein Zeichen vn Eigenständigkeit; tatsächlich sind Menschen, die eher ruhig sind und einen schüchternen Eindruck machen, häufig eher in der Lage, sich an neue Situatinen zu gewöhnen und auch in schwierigen Situatinen durchzuhalten. Die ausgewählten Schülerinnen und Schüler sllten selbstsicher und in der Lage sein, Hindernisse zu überwinden. Schulische Leistungen Gute schulische Leistungen sind ein Vrteil für die Teilnahme an einem längerfristigen Mbilitätsprjekt im Bereich der Bildung. Die Schülerinnen und Schüler, die an einem derartigen Mbilitätsprjekt teilnehmen, müssen nicht nur mit dem Unterricht in einem Schulsystem zurechtkmmen, das sich wahrscheinlich sehr vn dem System unterscheidet, das sie kennen (und der nch dazu in einer Fremdsprache stattfindet, die sie unter Umständen nicht beherrschen), sndern nach ihrer Rückkehr eventuell auch versäumten Lernstff nachhlen. Für eine Schülerin der einen Schüler, die/der bereits im Heimatland Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Lernpensums hat, könnte ein längerer Auslandsaufenthalt die Prbleme nch verschärfen. Sie sllten jedch auch nicht den Fehler begehen, hervrragende Nten zur Vraussetzung für eine Teilnahme an dem Mbilitätsprjekt zu machen. Wichtig sind alle Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler, nicht nur die mmentane schulische Leistung. Tatsächlich können Schülerinnen und Schüler, deren schulische Leistungen nicht den Erwartungen entsprechen, sich hervrragend für einen Auslandsaufenthalt eignen und die Erfahrungen in einem fremden Land können dazu beitragen, ihre wirklichen Kmpetenzen zum Vrschein zu bringen. Lehrkräfte wissen häufig, b ihre Schülerinnen und Schüler Leistungen zeigen, die ihrem wirklichen Ptenzial entsprechen, der b sie aufgrund eines zeitweisen Mangels an Mtivatin schlechte Leistungen erbringen. Dies ist ein gutes Argument für die Einbeziehung scheinbar schlechterer Schülerinnen und Schüler in das Auswahlverfahren, anstatt sich ausschließlich auf die Nten zu verlassen.

22 Spezielle Kriterien Neben den allgemeinen Kriterien für das Auswahlverfahren sllten Sie auch zusätzliche spezielle Kriterien berücksichtigen, die im Zusammenhang mit dem Mbilitätsprjekt wichtig sind. Da das Prjekt zwischen Schulen stattfindet, die an einem größeren Cmenius-Prjekt beteiligt sind der waren, sehen einige Schulen das Prjekt Individuelle Schülermbilität" unter Umständen als Frtsetzung dieses größeren Prjekts an und beschränken die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Schülerinnen und Schüler, die bereits am größeren Prjekt beteiligt waren. Krisenpräventin Die Teilnahme jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers an der Aktin sllte sehr srgfältig durchdacht werden. Einige Schülerinnen und Schüler sind unter Umständen nch nicht bereit für die Herausfrderungen eines längeren Auslandsaufenthalts. Sie haben unter Umständen falsche Erwartungen, die s früh wie möglich geklärt werden müssen. Während des Auswahlgesprächs sllte das Auswahlkmitee versuchen, herauszufinden, b die Schülerin/der Schüler Prbleme hat, die ihre/seine Teilnahme an der Aktin gefährden könnten (z. B. psychlgische/gesundheitliche/familiäre/schulische Prbleme). Diese Infrmatinen sind streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich den direkt an der Auswahl beteiligten Persnen mitzuteilen. Bei der Auswahl sllten auch die auf dem Gesundheitsfrmular (Teil 1) angegebenen Infrmatinen der Ärztin/des Arztes berücksichtigt werden. Nach der Auswahl muss die Schülerin/der Schüler den ausgefüllten und unterschriebenen Anhang zur Vermittlung des Bewerbungsfrmulars für Schülerinnen und Schüler und die Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten einreichen. Außerdem muss sie/er ein ausgefülltes Gesundheitsfrmular (Teil 2) in einem verschlssenen Umschlag mit sich führen. Der Familie der Schülerin/des Schülers sllte klar sein, dass krrekte und vllständige Infrmatinen Vraussetzung für einen erflgreichen Auslandsaufenthalt sind. Die Schülerin/Der Schüler kann nur dann an der Aktin teilnehmen, wenn diese beiden Dkumente vrgelegt werden.

23 Abschnitt 5: Hinweise für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern/Erziehungsberechtigte Tipps für teilnehmende Schülerinnen und Schüler Vr der Abreise Mache dich mit den praktischen Details und Verhaltensregeln vertraut. Wenn dir etwas nicht ganz klar ist der du andere Fragen hast, frage während der Schulung nach der wende dich an deine Kntaktlehrkraft in deiner Schule. Stelle sicher, dass du alle erfrderlichen Arrangements in Bezug auf den Pass, die Fahrkarten, die medizinische Versrgung, Versicherungen (du brauchst eine Eurpäische Krankenversicherungskarte) usw. getrffen hast. Versuche, s viel wie möglich über dein Gastland zu lernen, bevr du deinen Auslandsaufenthalt antrittst (Sitten und Gebräuche, rechtliche Fragen, Geschichte, Sprache usw.) Wenn möglich, nimm Kntakt zu Menschen deines Gastlandes auf, die bei dir in der Nähe whnen. Mache dich mit der Geschichte und dem Erbe deines Heimatlands vertraut. Infrmiere dich über die Traditinen und Werte deines Heimatlands dann wird es leichter für dich sein, dich an die Traditinen und Werte deines Gastlandes zu gewöhnen. Sammle Infrmatinen über dein Heimatland (Prspekte, CDs usw.), die du Lehrkräften der Klassenkameradinnen/- kameraden in deiner Gastschule zeigen kannst. Nimm vr deiner Abreise Kntakt zu deiner Gastfamilie auf, stelle dich vr und lerne die Mitglieder deiner Gastfamilie kennen. Überlege dir, was du durch deinen Auslandsaufenthalt erreichen willst, und wie du deine Ziele erreichen kannst. Überlege dir, was du gegen Heimweh tun kannst (z. B. an die Vrteile des Auslandsaufenthalts denken, etwas Neues lernen, deine Fähigkeiten in einer bestimmten Aktivität verbessern, die du magst, neue Leute treffen, Chancen erhalten, die du zuhause nicht bekmmen würdest usw.) Versuche, Kntakt zu früheren Austauschschülerinnen der -schülern aufzunehmen, und frage diese, b sie dir Tipps geben können. Deine Schule und die Gastschule werden eine Lernvereinbarung für deinen Auslandsaufenthalt erstellen. Stelle sicher, dass du weißt, welche Lernziele du während deines Auslandsaufenthalts erreichen sllst, und welche schulischen Leistungen vn deiner Schule anerkannt werden und welche nicht. Nimm an der vn der natinalen Agentur deines Landes veranstalteten Pflichtschulung vr der Abreise teil.

24 Während des Auslandsaufenthalts Nimm an der vn der natinalen Agentur des Gastlands veranstalteten Pflichtschulung nach der Ankunft teil. Denke daran, dich verantwrtungsbewusst zu verhalten, und keine unnötigen Risiken einzugehen. Halte dich an die in der Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten und vn der Gastschule und der entsendenden Schule aufgestellten Verhaltensregeln. Einige Regeln erscheinen dir vielleicht sehr streng, sind aber ntwendig und dienen deinem Schutz. Sei dir darüber im Klaren, dass du dich während deines Aufenthalts im Gastland an die drt geltenden Gesetze zu halten hast. Während deines Auslandsaufenthalts ist deine Gastfamilie für dich verantwrtlich. Versuche, dich s gut wie möglich in das Familienleben deiner Gastfamilie einzufügen. Vereinbare mit deiner Gastfamilie eine klare Hausrdnung (deine Aufgaben im Haus, Essenszeiten, Zeit, zu der du spätestens zuhause sein musst). Deine Gastfamilie muss immer wissen, w du dich aufhältst. Du bist dafür verantwrtlich, deine Gastfamilie darüber zu infrmieren, w du hingehst und was du drt machst. Ohne Erlaubnis der Gastschule und der Gastfamilie darfst du die Gastgemeinde nicht verlassen. Lerne die Sprache des Gastlandes. Habe Geduld mit dir es ist nicht leicht, sich an das Sprechen einer fremden Sprache im Alltag zu gewöhnen. Sei darauf vrbereitet, dass es Missverständnisse geben wird und du öfter mal frustriert sein wirst. Nach einiger Zeit im Gastland wirst du vielleicht Heimweh bekmmen. Das ist ganz nrmal, wenn man sich an eine neue Kultur anpassen muss. Denke daran, dass deine Gastfamilie und deine Mentrin/dein Mentr dafür da sind, dir zu helfen. Nimm an außerschulischen Aktivitäten teil. Versuche, nicht zu viel Zeit vr dem Cmputer der am Telefn zu verbringen, um mit deinen Eltern und Freunden in deinem Heimatland zu kmmunizieren. Das hält dich nicht nur vn anderen Aktivitäten ab, sndern erschwert dir auch die Eingewöhnung in die neue Kultur. Versuche, psitiv zu denken, ffen auf alles zuzugehen und flexibel zu sein. Wenn du dir bei etwas nicht sicher bist, habe keine Angst, jemanden zu fragen. Bei Prblemen der unfreundlichem Benehmen dir gegenüber slltest du dich an deine Gastfamilie, deine Mentrin/deinen Mentr und/der eine/n andere/n Erwachsene/n an der Gastschule wenden, der der dem du vertraust. Versuche, die in der Lernvereinbarung vereinbarten Ziele zu erreichen, und bitte um Hilfe, wenn du Schwierigkeiten hast. Nach dem Auslandsaufenthalt Die Erfahrung deines Auslandsaufenthalts endet nicht mit der Rückkehr ins Heimatland. Unter Umständen ist es nicht leicht, sich wieder an das Leben zuhause zu gewöhnen. Das ist nrmal und Teil der Auslandserfahrung.

25 Nach dem Auslandsaufenthalt fühlst du dich vielleicht erwachsener und unabhängiger und siehst deine Familie, Freunde und die Schule mit anderen Augen. Versuche, keine kritischen Vergleiche zwischen deinem Leben im Ausland und deinem Leben zuhause anzustellen. Denke daran: Es gibt kein besseres der schlechteres Leben, nur unterschiedliche. Sprich mit deiner Familie, in der Schule und mit Freunden über deine Erfahrungen. Versuche, dich wieder in die Lernaktivitäten an deiner Schule zu integrieren. Schreibe deiner Mentrin/deinem Mentr und deiner Gastfamilie und bedanke dich bei ihnen. Wenn möglich, hilf den nächsten Schülerinnen und Schülern bei den Vrbereitungen auf ihren Auslandsaufenthalt. Halte den Kntakt zu den Freunden, die du während deines Auslandsaufenthalts gefunden hast, aufrecht. Denke daran, dass du deinen Beitrag zum Abschlussbericht deiner Schule leisten musst. Denke auch daran, alle Quittungen aufzuheben, die dem Bericht beigelegt werden müssen. Checkliste der erfrderlichen Unterlagen für die Schülerinnen und Schüler/Eltern/Erziehungsberechtigten: Vn den Schülerinnen/Schülern und Eltern/Erziehungsberechtigten auszufüllende und zu unterschreibende Dkumente: Bewerbungsfrmular für Schülerinnen und Schüler (einschließlich Anhang zur Vermittlung) Gesundheitsfrmular (Teil 2) (während des gesamten Auslandsaufenthalts vn der Schülerin/dem Schüler in einem verschlssenen Umschlag mitzuführen) Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten Vn den Schülerinnen/Schülern zu unterschreibende Dkumente: Lernvereinbarung Verhaltensregeln Bericht zur Lernvereinbarung Vn den Schülerinnen/Schülern und Eltern/Erziehungsberechtigten zu lesende und aufzubewahrende Dkumente: Krisenmanagement Versicherungsleitfaden Krisen-Aktinsplan Länderleitfaden

26 Abschnitt 6: Hinweise für Gastschulen Checkliste für Gastschulen Dieses Dkument gibt Ihnen einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten Pflichten einer Gastschule. Die Aufgaben der Mentrin/des Mentrs einer Schülerin/eines Schülers sind in den Hinweisen für Mentrinnen und Mentren angeführt, auf die auch im flgenden Abschnitt Bezug genmmen wird. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit wurden die Aufgaben in drei Phasen unterteilt: Vr der Ankunft der Schülerin/des Schülers Während des Aufenthalts Nach der Rückkehr in das Heimatland Während des gesamten Zeitraums können Sie sich jederzeit an die Natinalagentur Ihres Landes wenden, die Ihnen Auskunft über alle Fragen im Zusammenhang mit der Cmenius-Aktin geben wird. Die Natinalagentur Ihres Landes wird Ihnen die erfrderlichen Unterlagen aushändigen und die Schulung für die Mentrinnen und Mentren veranstalten. Am Ende dieses Abschnitts finden Sie eine Checkliste mit den erfrderlichen Unterlagen. Vr der Ankunft der Schülerin/des Schülers Antragsfrmular für Finanzhilfe: Unterstützen Sie die entsendende Schule beim Ausfüllen des Antrags auf Finanzhilfe vn der natinalen Agentur des entsendenden Landes für eine Cmenius-Aktin Individuelle Schülermbilität und unterschreiben Sie den Antrag. Mentrin/Mentr: Benennen Sie eine Mentrin/einen Mentr zur Ausführung der in den Hinweisen für Mentrinnen und Mentren detailliert beschriebenen Aufgaben. Einige dieser Aufgaben können auch vn der Mentrin/dem Mentr an andere Persnen in der Gastschule delegiert werden (siehe Hinweise für Mentrinnen und Mentren). Die Aufgaben und Pflichten müssen eindeutig zugewiesen und allen Beteiligten mitgeteilt werden. Stellen Sie sicher, dass die Schülerin/der Schüler, die Eltern/Erziehungsberechtigten, die Gastfamilie und die Kntaktlehrkraft an der entsendenden Schule wissen, wer die Mentrin/der Mentr ist. Benennen Sie eine Vertretung für den Fall, dass die Mentrin/der Mentr einmal abwesend der nicht in der Lage sein sllte, ihre/seine Aufgaben wahrzunehmen. Die Arbeit der Mentrin/des Mentrs sllte vn der Schule als Teil der Lehrtätigkeit anerkannt werden (z. B. in Bezug auf die Vergütung, reduzierte Arbeitszeiten usw.) Gastfamilie: Wählen Sie eine geeignete Gastfamilie aus, die die Schülerin/den Schüler während des Auslandsaufenthalts aufnimmt und verpflegt. Das Dkument Hinweise zur Auswahl vn Gastfamilien durch die Gastschulen enthält viele Infrmatinen zur Auswahl geeigneter Gastfamilien. Auf dem Frmular mit Infrmatinen über die Gastfamilie ist angegeben, welche Infrmatinen vn der Gastfamilie benötigt werden. Stellen Sie sicher, dass die Gastfamilie die Gastfamiliencharta unterschreibt, und schicken Sie alle Infrmatinen über die Gastfamilie an die entsendende Schule. Das Dkument Tipps für Gastfamilien enthält nützliche Infrmatinen für die Gastfamilien, um den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler für alle Seiten s angenehm wie möglich zu gestalten. Lernvereinbarung: Unterstützen Sie die entsendende Schule bei der Erstellung der Lernvereinbarung für die Schülerin/den Schüler und unterschreiben Sie die Lernvereinbarung.

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