INFORMATIONEN. über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen. Graz, Juni 2017

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1 INFORMATIONEN über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen Graz, Juni

2 1. ALLGEMEINE INFORM ATIONEN Volksbank Steiermark AG 8010 Graz, Schmiedgasse 31 Zentrale Vermittlung Telefon: Telefax: vertrieb@volksbank-stmk.at Internet: Firmenbuchgericht: LG für ZRS Graz Firmenbuchnummer: FN p Haftungsart: Aktiengesellschaft UID-Nummer: ATU StNr.: 68/522/7357 DVR-Nr.: BLZ: VBOEATWWGRA Konzession Der Volksbank Steiermark AG wurde von der österreichischen Finanzmarktaufsicht eine Vollbankkonzession gemäß 1 Abs 1 Z 1 8, 10, 11, BWG erteilt, welche sie auch zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen gemäß 1 Z 2 und 3 WAG 2007 berechtigt. Die Volksbank Steiermark AG bietet ein umfangreiches Spektrum an Wertpapiergeschäften und Geschäften mit anderen Finanzinstrumenten an, vor allem die Beratung, den Erwerb, die Verwahrung und Veräußerung von Wertpapieren. Prüfung und Aufsicht Die Volksbank Steiermark AG unterliegt den Prüfungen des Österreichischen Genossenschaftsverbandes (ÖGV), den Prüfungsbestimmungen der Österreichischen Nationalbank (OeNB) und der European Banking Authority (EBS) sowie der Aufsicht und Prüfung der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto- Wagner-Platz 5, 1090 Wien, Telefon: +43/1/ , Internet: Kommunikation mit der Volksbank Steiermark AG Die Kommunikation zwischen der Volksbank Steiermark AG und ihren Kunden erfolgt in deutscher Sprache. An Kommunikationsmöglichkeiten stehen zu den üblichen Geschäftszeiten neben dem persönlichen Gespräch auch alternative Kommunikationsmittel, wie Telefon, Telefax oder elektronische Post zur Verfügung. Aufträge des Kunden an die Volksbank Steiermark AG können nur schriftlich oder - bei Abschluss entsprechender Vereinbarungen auch per Telefon, Telefax oder Volksbank Electronic Banking erteilt werden. 2. DIENSTLEISTUNGEN DER VOLKSBANK STEIERM ARK AG IM ANLAGEBEREICH Angebotene Dienstleistungen Im Bereich des Anlage-und Wertpapiergeschäftes bietet die Volksbank Steiermark AG folgende Dienstleistungen an: 2

3 a) Anlageberatung (Beratungsgeschäft im Sinne von 44 WAG): Das ist die persönliche auf Sie abgestimmte Empfehlung eines Finanzinstrumentes oder einer Wertpapierdienstleistung, wobei die Empfehlung auf Basis der zuvor ermittelten Kundendaten zu Kenntnissen, Erfahrungen und Anlagezielen, finanziellen Verhältnissen, sowie der Risikoneigung (Eignungstest) erfolgt. Diese Empfehlungen erstrecken sich primär auf Produkte der Volksbanken Gruppe, wie z.b. Eigene Emissionen Emissionen der Volksbanken-Gruppe Fonds der Union Investment Geldmarktinstrumente der Volksbanken-Gruppe Die von der Volksbank Steiermark AG bei der Kundenberatung vorgeschlagene Anlagestrategie richtet sich an Ihren individuellen Verhältnissen aus und bezieht Ihre Ziele, finanziellen Verhältnisse und Ihre Risikobereitschaft mit ein. Ebenso wird die Anlagestrategie an Ihre Kenntnisse und Erfahrungen angepasst. Die Erteilung von vollständigen und korrekten Informationen Ihrerseits ist unerlässlich dafür, dass wir die für Sie geeignete Dienstleistung oder das geeignete Produkt empfehlen können. Eine Empfehlung liegt jedoch nicht vor, wenn wir Sie allgemein über eine Wertpapierart oder über Veranlagungsprodukte in öffentlichen Medien informieren. Ebenso handelt es sich nicht um eine Empfehlung, wenn wir Ihnen bloß Informationsmaterial zur Verfügung stellen. b) Erbringung sonstiger Wertpapierdienstleistungen ohne Beratung (Beratungsfreies Geschäft im Sinne von 45 WAG) : Hier treffen Sie Ihre Anlageentscheidung selbst; von uns wird geprüft, ob die von Ihnen getroffene Anlageentscheidung auf Basis Ihrer Kenntnisse und/oder Erfahrungen angemessen ist. Eine Prüfung, ob Ihre Anlageentscheidung geeignet ist, kann in diesem Fall unterbleiben. Fällt die Angemessenheitsprüfung negativ aus, werden wir Sie in standardisierter Form warnen. Ein beratungsfreies Geschäft liegt beispielsweise dann vor, - wenn Sie Ihren Anlagewunsch bereits genau geäußert haben, - wenn durch uns keine persönliche Empfehlung erfolgt, - wenn Sie Ihre Geschäfte selbständig über Wertpapier-Banking abwickeln - wenn Sie etwa die nötigen Auskünfte für die Erhebungen im Geldanlageprofil nicht erteilen und eine Eignungs- oder Angemessenheitsprüfung nicht durchgeführt werden kann Die Volksbank Steiermark AG stellt in diesem Zusammenhang nur Produktinformationen zur Verfügung. c) Wertpapierverwahrung samt Führung des Verrechnungskontos: Die Volksbank Steiermark AG verwahrt und verwaltet Wertpapiere für ihre Kunden, wofür sie sich auch professioneller Drittverwahrer bedient. d) Erwerb anderer Finanzinstrumente Die Volksbank Steiermark AG bietet ihren Kunden die Möglichkeit, über sie auch andere Finanzinstrumente, wie z.b. Devisentermingeschäfte, Rohstoffabsicherungen, Zinssicherungsinstrumente (z.b. Swaps) zu erwerben oder zu verkaufen. Die Volksbank Steiermark AG schließt das vom Kunden gewünschte Geschäft mit einem Dritten ab (wobei häufig auch andere Partner zwischengeschaltet sein können/müssen) bzw. tritt für solche Geschäfte auch als Vermittler bzw. Erfüllungsgehilfe für die Volksbank Wien AG auf. 3

4 Anlageinformationen Allgemeine Informationen zu Wertpapieren und Finanzinstrumenten, die grundsätzlich Gegenstand der von der Volksbank Steiermark AG angebotenen Dienstleistungen sein können, können Sie der Broschüre Informationen zu Veranlagungen Risikohinweise entnehmen, die Sie bei Vertragsabschluss und auf Anfrage bei Ihrem Kundenbetreuer erhalten. Auf Verlangen, aber jedenfalls vor Erbringung einer entsprechenden Dienstleistung durch uns erhalten Sie weitere Risikohinweise zu einzelnen Finanzinstrumenten ausgehändigt. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei Wertpapieren, die öffentlich angeboten werden, der Prospekt beim Emittenten und in der Regel auf den Internetseiten des Emittenten verfügbar ist und eine Druckversion beim Emittenten angefordert werden kann. Wird für ein von der Volksbank Steiermark AG ausgegebenes und öffentlich angebotenes Wertpapier ein Prospekt gemäß Kapitalmarktgesetz (KMG) veröffentlicht, halten wir diesen in allen unseren Geschäftsstellen kostenlos - sowie über die oben angeführte Homepage - zur Abholung bereit. Wird für ein von der Volksbank Wien AG ausgegebenes und öffentlich angebotenes Wertpapier ein Prospekt gemäß Kapitalmarktgesetz (KMG) veröffentlicht, hält die Volksbank Wien AG oder die Volksbank Steiermark AG diesen in allen Geschäftsstellen kostenlos zur Abholung bereit. Berichte über die erbrachten Dienstleistungen Die Kunden der Volksbank Steiermark AG werden über Dienstleistungen, die wir für sie erbringen, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften laufend informiert. Es wird Ihnen spätestens am ersten Geschäftstag nach Ausführung Ihres Auftrages oder, sofern wir die Bestätigung des Auftrages von einem Dritten erhalten, spätestens am ersten Geschäftstag nach Eingang der Bestätigung eine Abrechnung oder eine Auftragsbestätigung zur Verfügung gestellt. Dies geschieht auf dem mit Ihnen dafür vereinbarten Weg (postalisch, schalterlagernd, Kontoauszugsdrucker oder elektronisch). Darüber hinaus übermitteln wir Ihnen auf Wunsch Informationen über den Stand Ihres Auftrages. Eine Information zu Aufträgen, die Sie zur regelmäßigen Ausführung beauftragt haben (Fondssparen) übermitteln wir Ihnen halbjährlich. Aufstellungen über die für Sie verwahrten Wertpapiere werden Ihnen sofern nichts anderes vereinbart für jedes Kalenderjahr im ersten Quartal des Folgejahres zur Verfügung gestellt. 3. INFORM ATION ÜBER KUN DENKATEGORIEN Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist jeder Kunde einer der nachfolgend genannten Kundenkategorien zuzuordnen: Privatkunden, Professionelle Kunden oder Geeignete Gegenparteien. Zur Unterscheidung dienen genau definierte Kriterien. Ihr Kundenbetreuer nimmt die Zuordnung zu einer der drei Kategorien vor. Eine Änderung der Kundenkategorie kann erst nach Antragstellung durch Sie und nach Prüfung der gesetzlichen Kriterien durch uns vorgenommen werden. Je nach Kundenkategorie gibt es unterschiedlich hohe aufsichtsrechtliche Anforderungen an Informationsund Schutzpflichten, denen die Bank nachzukommen hat. Das höchste Schutzniveau kommt bei Privatkunden zur Anwendung, das geringste bei Geeigneten Gegenparteien. Eine Änderung der Kundenkategorie führt demnach auch zu einer Veränderung des Schutzniveaus. 4

5 Kundenkategorie Privatkunden : Alle Kunden, die weder professionelle Kunden noch geeignete Gegenparteien sind, sind Privatkunden. Sie genießen den höchsten Anlegerschutz, der umfangreiche Informations- und Aufklärungspflichten sowie im Zuge der Anlageberatung die Eignungs-und Angemessenheitsprüfung beinhaltet. Auch professionelle Kunden oder geeignete Gegenparteien können jedoch jederzeit ihre Behandlung als Privatkunden (oder professionelle Kunden) und somit ein erhöhtes Schutzniveau verlangen. Kundenkategorie Professioneller Kunde : Kunden dieser Kategorie verfügen über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen im Veranlagungsgeschäft sowie werden entsprechende finanzielle Vermögensverhältnisse vorausgesetzt.. Professionelle Kunden sind nach dem Gesetz der Bund, die Bundesländer, Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Versicherungen, Kapitalanlagegesellschaften und Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Bilanzsumme mindestens 20 Millionen Nettoumsatz mindestens 40 Millionen Eigenmittel mindestens 2 Millionen. Weiters kann jeder Kunde die Einstufung als professioneller Kunde beantragen, soferne er zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt: Während der letzten vier vorhergehenden Quartale durchschnittlich 10 Geschäfte pro Quartal von erheblichem Umfang (zusammen insgesamt mindestens ,-- pro Quartal) Liquide Mittel und Finanzinstrumente von mindestens ,-- Mindestens einjährige berufliche Position im Finanzsektor, die Kenntnisse über die geplanten Geschäfte und Dienstleistungen voraussetzt. Professionelle Kunden genießen ein gegenüber Privatkunden niedrigeres Schutzniveau: sie erhalten z.b. weniger Informationen, der Eignungstest wird nur eingeschränkt, der Angemessenheitstest überhaupt nicht durchgeführt. Kundenkategorie geeignete Gegenpartei : Unternehmen, die die Voraussetzungen für die Einstufung als professionelle Kunden erfüllen, können auch die Einstufung als geeignete Gegenpartei beantragen. Geeigneten Gegenparteien kommt das niedrigste Schutzniveau des WAG zu. So kommen beispielsweise die Grundsätze der Auftragsausführung (Durchführungspolitik) oder die Eignungs- und Angemessenheitstests bei der Auftragserteilung nicht zur Anwendung; die Volksbank Steiermark AG ist nur zur Einhaltung der Regeln über die Interessenskonflikte und die Information über die Kundeneinstufung verpflichtet. 4. M AßNAHMEN ZUM SCHUTZ VON KUN DENVERMÖGEN Einlagensicherung und Anlegerentschädigung Die Volksbank Steiermark AG ist Mitglied der Volksbank Einlagensicherung eg, der gesetzlichen Sicherungseinrichtung des Volksbankenverbundes gemäß Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG). Einlagensicherung: Die Einlagen sind pro Einleger mit einem Höchstbetrag von EUR ,- gesichert. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehr Personen als Gesellschafter einer offenen Gesellschaft, einer Kommanditgesellschaft, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer dieser Gesellschaftsformen entsprechenden Gesellschaft nach dem Recht eines Mitgliedstaates oder eines Drittlandes verfügen können, 5

6 werden bei der Berechnung des Höchstbetrages zusammengefasst und als Einlage eines Einlegers behandelt; dies gilt in gleicher Weise für Guthaben und sonstige Forderungen aus Wertpapiergeschäften. Falls Sie mehrere Einlagen bei unserem Institut haben, werden diese addiert und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von EUR ,-; falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren Personen haben, gilt die Obergrenze von EUR ,- für jeden einzelnen Einleger. Die Erstattungsfrist bei Ausfall des Kreditinstitutes beträgt 20 Arbeitstage; die Währung der Erstattung ist Euro. Kontaktdaten der Volksbanken Einlagensicherung eg: Kolingasse Wien +43 (664) mailto: Zusätzliche Informationen (für alle oder einige der nachstehenden Punkte) (1) Für die Sicherung Ihrer Einlage zuständiges Einlagensicherungssystem: Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz werden Ihre Einlagen bis zu oder Gegenwert in fremder Währung vom Einlagensicherungssystem erstattet. (2) Allgemeine Sicherungsobergrenze: Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal oder Gegenwert in fremder Währung pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise auf einem Sparkonto und auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich erstattet. In einigen Fällen sind Einlagen über oder Gegenwert in fremder Währung hinaus bis zu einer Höhe von oder Gegenwert in fremder Währung gesichert: 1. Die Einlagen a) resultieren aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien, oder b) erfüllen gesetzlich vorgesehene soziale Zwecke und knüpfen an bestimmte Lebensereignisse des Einlegers, wie etwa Heirat, Scheidung, Pensionsantritt, Kündigung, Entlassung, Invalidität oder Tod, oder c) beruhen auf der Auszahlung von Versicherungsleistungen oder Entschädigungszahlungen für aus Straftaten herrührende Körperschäden oder falscher strafrechtlicher Verurteilung, und 2. der Sicherungsfall tritt innerhalb von zwölf Monaten nach Gutschrift des Betrags oder nach dem Zeitpunkt, ab dem diese Einlagen auf rechtlich zulässige Weise übertragen werden können, ein. Der Einleger hat innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls einen Antrag für die Erstattung dieser über eine Höhe von hinaus als gedeckt geltenden Einlagen an das Einlagensicherungssystem zu stellen. (3) Sicherungsobergrenze für Gemeinschaftskonten: Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von für jeden Einleger. Bei Gemeinschaftskonten ist für die Berechnung der erstattungsfähigen Einlagen der einzelnen Einleger der auf jeden Einleger entfallende Anteil an den Einlagen des Gemeinschaftskontos zu berücksichtigen, wenn die Einleger des Gemeinschaftskontos dem Mitgliedsinstitut besondere Regelungen für die Aufteilung der Einlagen schriftlich übermittelt haben. Haben es die Einleger unterlassen, Regelungen für die Aufteilung der Einlagen auf dem Gemeinschaftskonto an das Mitgliedsinstitut schriftlich zu übermitteln, so sind die Einlagen des Gemeinschaftskontos zu gleichen Teilen auf die Einleger zu verteilen. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses 6

7 ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von oder Gegenwert in fremder Währung allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt. Weitere Informationen sind erhältlich über (4) Erstattung: Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die Volksbank Einlagensicherung eg, Kolingasse 14-16, 1090 Wien, Tel.: , Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu oder Gegenwert in fremder Währung) spätestens innerhalb von 20 Arbeitstagen, ab dem 31. Dezember 2023 innerhalb von 7 Arbeitstagen erstatten. Bis zum 31. Dezember 2023 wird Ihnen die Volksbank Einlagensicherung eg, wenn sie den gesamten Betrag der gedeckten Einlagen nicht innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Eintritt des Sicherungsfalls an Sie erstatten kann, auf Ihren Antrag innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Antragstellung einen angemessenen Betrag der gedeckten Einlagen auszahlen, um Ihre Lebenshaltungskosten zu decken. Die Auszahlung des angemessenen Betrags wird die Volksbank Einlagensicherung eg auf Basis und nach Prüfung Ihres Antrags, der ihr bereits vorliegenden Daten sowie der von der Bank bereitzustellenden Daten vornehmen. Ihr ursprünglicher Anspruch auf Auszahlung eines Betrags in Höhe Ihrer gedeckten Einlagen verringert sich in diesem Fall um den durch die Volksbank Einlagensicherung eg ausgezahlten angemessenen Betrag zur Deckung der Lebenshaltungskosten Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über Weitere wichtige Informationen: Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen erstattungsfähig sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. Gedeckte Einlagen werden nicht ausgezahlt, wenn in den letzten 24 Monaten vor Eintritt des Sicherungsfalls keine Transaktion in Verbindung mit einer Einlage stattgefunden hat und der Wert dieser Einlage geringer ist als die Verwaltungskosten, die der Sicherungseinrichtung bei einer Auszahlung entstehen würden. Erstattungsfähige Einlagen werden bei der Berechnung der gedeckten Einlagen nicht berücksichtigt, soweit ihnen Verbindlichkeiten des Einlegers gegenüber dem Mitgliedsinstitut gegenüberstehen, die gemäß gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen aufrechenbar sind und die vor oder spätestens zum Zeitpunkt des Eintritts des Sicherungsfalls fällig wurden. Anlegerentschädigung: Nach österreichischem Recht sind Wertpapiere den Anlegern von der depotführenden Bank zurückzugeben. Geldforderungen aus der Anlegerentschädigung sind sowohl bei natürlichen Personen als auch bei nicht natürlichen Personen mit höchstens EUR ,- gesichert. Forderungen von nicht natürlichen Personen sind jedoch mit 90% der Forderung aus Wertpapiergeschäften pro Anleger begrenzt. Rückflüsse aus der Wertpapierverrechnung (Dividenden, Verkaufserlöse, Tilgungen etc.) fallen unter die Einlagensicherung. Ausnahmen von der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung: Die Ausnahmen von der Sicherung werden im Folgenden vereinfacht dargestellt. Es gilt der Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen in 10 Abs. 1 ESAEG. Nicht erstattungsfähig sind zum Beispiel Eigenmittel des Kreditinstituts (zb Ergänzungskapital); Einlagen, die im Zusammenhang mit Geldwäscherei stehen; Einlagen, bei denen bis zum Eintritt eines Sicherungsfalls die Identität ihres Inhabers niemals gemäß den 40 bis 41 Bankwesengesetz festgestellt wurde, es sei denn, die Identifizierung wird innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls nachgeholt; 7

8 Schuldverschreibungen eines Kreditinstituts und Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechseln. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne ein Exemplar des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes zur Verfügung. Sie finden das Gesetz auch online im Rechtsinformationssystem unter Wertpapierverwahrung Bei der Verwahrung der Finanzinstrumente unserer Kunden beachten wir die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäftes. Die Verwahrung von Wertpapieren erfolgt gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volksbank Steiermark AG (AGB, Ziffern 67 sowie 69ff). Grundsätzlich trennen wir Kundenbestände und Eigenbestände der Bank. Drittverwahrung: Wertpapiere, die wir für unsere Kunden zu verwahren haben, werden an Drittverwahrer (Lagerstellen) weitergeleitet, wobei wir auf die sorgfältige Auswahl der Drittverwahrer besonderen Wert legen. Im Inland erworbene Wertpapiere werden für Sie üblicherweise bei der VB Wien AG verwahrt. Für allfällige Schäden, die durch ein Verschulden eines Drittverwahrers entstehen, haften wir wie für unser eigenes Verschulden (Grundsatz der Erfüllungsgehilfenhaftung des 1313a ABGB). Gegenüber einem Unternehmer haften wir gem. Z 69 Abs 3 AGB nur für die sorgfältige Auswahl des Drittverwahrers. Sammelverwahrung: Die Verwahrung von Wertpapieren im Inland erfolgt in der Regel als Sammelverwahrung. Bei dieser ist der Kunde anteiliger Miteigentümer am Sammelbestand der Wertpapiere der gleichen Gattung und hat somit ein Aussonderungsrecht im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Verwahrers. Bei der Verwahrung in Österreich kommt österreichisches Recht zur Anwendung Verwahrung im Ausland: Im Ausland erworbene Wertpapiere werden üblicherweise bei einem Drittverwahrer im Ausland verwahrt. Es erfolgt dies in der Regel in Form der Wertpapierrechnung (Z 67 AGB) Dabei wird dem Kunden ein Anspruch auf Lieferung der Wertpapiere im Umfang jenes Anteils gutgeschrieben, den die Volksbank Steiermark AG auf Rechnung des Kunden am gesamten Deckungsbestand im Ausland hält. Bei Verwahrung im Ausland kommen ausländische Rechtsvorschriften und Usancen zur Anwendung. An den für Sie durch uns verwahrten Wertpapieren können Sicherungsrechte (insbesondere Pfandrechte), Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungsrechte unsererseits bzw. eines Drittverwahrers bestehen. Rechte der Volksbank Steiermark AG sind in den Ziffern 49 ff (Pfandrecht) sowie der Ziffer 58 (Zurückbehaltungsrecht) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Ein Drittverwahrer kann ein Sicherungs- oder Pfandrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht an Ihren Wertpapieren nur dann geltend machen, wenn die Volksbank Steiermark AG. ihren Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung nicht nachgekommen ist. Im Inland ist eine solche Geltendmachung nur möglich, wenn Forderungen in Bezug auf diese Wertpapiere entstanden sind. 5. GRUNDZÜGE ZUM UMGANG MIT INTERESSENKONFLIKTEN Entsprechend den Bestimmungen des WAG 2007 informieren wir Sie als unsere Kunden über die in unserem Hause getroffen Maßnahmen und Vorkehrungen zur Bewältigung von Interessenkonflikten. 8

9 Wir als Volksbank Steiermark AG erbringen unsere Dienstleistungen mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im bestmöglichen Interesse unserer Kunden. Unser oberster Grundsatz ist die Vermeidung von Interessenkonflikten. Durch das größer werdende Spektrum der Tätigkeiten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten lassen sich Interessenkonflikte zwischen diesen Tätigkeiten und den Interessen der Kunden nicht immer ausschließen. Unser Anspruch ist es, solche Interessenkonflikte zu erkennen und adäquat zu bewältigen, um im bestmöglichen Interesse unserer Kunden handeln zu können. Daher haben wir Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten festgelegt. Diese sollen verhindern, dass Interessenkonflikte, die zwischen uns, anderen Unternehmen des Volksbankenverbundes, unseren Mitarbeitern, unserem Management, vertraglich gebundenen Vermittlern oder anderen mit uns verbundenen Personen und unseren Kunden entstehen können, den Interessen des Kunden schaden. Interessenkonflikte können insbesondere aus folgenden Situationen entstehen: Unser Interesse am Absatz von Finanzinstrumenten, insbesondere den von der Volksbanken Gruppe konzipierten Produkten in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung Erhalt oder Gewährung von Vorteilen (z.b. Bonifikationen, Vertriebsprovisionen) von oder an Dritte (wir verweisen auf unsere Kundeninformation zu Vorteilen ). Gewähr von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter Aktivitäten im Eigenhandel. Erlangung von Informationen, die der Öffentlichkeit nicht bekannt sind Die Grundzüge unserer Leitlinien zur adäquaten Bewältigung von Interessenkonflikten sehen wie folgt aus: Oberster Grundsatz ist die Vermeidung von Interessenkonflikten. Hierfür steht unserem Institut eine Compliance-Organisation zur Verfügung, die insbesondere folgende Maßnahmen setzt: Organisatorische Maßnahmen zur Wahrung der Kundeninteressen in der Anlageberatung und Orderausführung, Einrichtung von Informationsbarrieren (Vertraulichkeitsbereiche, chinese walls), um vertrauliche Kundeninformationen zu schützen, Interne Richtlinien, die die Wahrung der Kundeninteressen gewährleisten, Sicherstellung, dass jeder ungebührliche Einfluss auf die Art und Weise, in der Wertpapierdienstleistungen erbracht werden, vermieden wird. Regelungen über die Annahme von Geschenken und sonstigen Vorteilen Laufende Schulungen unserer Mitarbeiter, Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, um einen Konflikt zu bewältigen und wir daher nicht gewährleisten können, dass das Kundeninteresse unbeeinträchtigt bleibt, werden wir Ihnen Art und Umfang des Interessenkonfliktes offen legen, bevor wir Geschäfte für Sie tätigen werden. Sollten Sie es wünschen, erteilen wir gerne genauere Informationen zu bestehenden und potentiellen Interessenkonflikten und deren Bewältigung. Vorteile: Die Bank erhält von dritter Seite, wie z.b. Fondsgesellschaften oder sonstigen Emittenten, deren Produkte sie im Rahmen der Anlageberatung empfiehlt oder deren Produkte sie im Rahmen des beratungsfreien Geschäftes für Rechnung der Kunden erwirbt oder deren Produkte sie im Rahmen der Vermögensverwaltung für Rechnung des jeweiligen Auftraggebers kauft, Zuwendungen als 9

10 Dienstleistungsentgelte in Form von Bonifikationen, Provisionen für Vermittlungsleistungen und/oder geldwerte Sach- und Dienstleistungen auf Fondsanteile und Zertifikate. Diese Zuwendungen dienen der Bereitstellung effizienter und qualitativ hochwertiger Infrastrukturen in unserem Hause und somit der nachhaltigen Verbesserung unserer Dienstleistungen bzw. dazu, die Qualität unserer Kundenbetreuung langfristig zu sichern. Die Volksbank Steiermark AG legt großen Wert auf eine bedarfsgerechte Kundenberatung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Risikostreuung. Aus diesem Grund ist gewährleistet, dass ein bedarfsgerechtes Angebot des Beraters auch bei unterschiedlichen Vergütungen für Produkte erfolgt. Fondsanteile Verwaltungsgebühren und Ausgabeaufschläge sind im KID (Kundeninformationsdokument) bzw. Verkaufsprospekt ausgewiesen. Der Ausgabeaufschlag ist bei österreichischen Fonds Teil des Ausgabepreises (= Kaufpreis). Vorteile in Form von Bestandsprovisionen werden typischer Weise aus der Verwaltungsgebühr von Fondsgesellschaften bezahlt. Diese fallen periodisch in Relation (% zum Volumen) an. Bestandsprovisionen variieren nach Fondsgesellschaft und Markt und können nach unterschiedlichen Kriterien gestaltet sein. Vorteile entstehen auch bei der Rückvergütung von Transaktionsspesen an die Volksbank durch die Fondsgesellschaft. periodische Vorteile p.a.: Bei Emissionen der Union Investment beträgt die Höhe der Bestandsprovisionen in der Regel bei Rentenfonds bis zu 0,50%, bei Aktienfonds bis zu 1,00%, bei Gemischten Fonds bis zu 0,70%, bei Immobilienfonds 0,30% und bei Sonstigen zwischen 0,10% - 0,70%. Bei Dritten kann die Höhe der Bestandsprovisionen bis zu 1,5% betragen. Strukturierte Produkte Bei der Emission von strukturierten Finanzinstrumenten wird eine Provision (Bestandsprovision bzw. Bonifikation) verrechnet. einmalige Vorteile beim Erwerb: Die Höhe der Bonifikationen beträgt bei Emissionen des Volksbankenverbundes bei Kapitalgarantiezertifikaten zwischen 0% und 5%, bei Bonuszertifikaten bis zu 3% sowie bei strukturierten Anleihen bis zu 2%. Bei Dritten beträgt die Höhe der Provisionen bis zu 8%. periodische Vorteile p.a.: Die Höhe der Provisionen beträgt bei Indexzertifikaten des Volksbankenverbundes in der Regel bis zu 0,75%. Bei Dritten beträgt die Höhe der Provisionen bis zu 2 %. Sonstige Finanzinstrumente einmalige Vorteile beim Erwerb: Bei Emissionen des Volksbankenverbundes beträgt die Höhe der Provisionen in der Regel zwischen 0% und 1,5% und bei sonstigen Produkten bis zu 2%. Bei Dritten kann die Höhe der Provisionen bei Aktien bis zu 3,5% und bei sonstigen bis zu 7% betragen. periodische Vorteile p.a.: Bei Dritten kann die Höhe der Provisionen bei Aktien bis zu 0,3% und bei sonstigen bis zu 2,50% betragen. Die genaue Höhe ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig und kann in der Regel nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Einzeltransaktion bestimmt werden. Die Volksbank Steiermark AG gibt auf Anfrage gerne nähere Auskünfte. Wir erklären ausdrücklich, dass die Annahme solcher Vorteile unser Handeln im besten Interesse unserer Kunden nicht beeinträchtigt. 10

11 6. KOSTEN UND NEB ENKOSTEN Auf dem Konditionenblatt, welches zusammen mit diesen Informationen ausgehändigt wird und das Teil des Depotvertrages wird, sind die für Dienstleistungen im Wertpapierbereich von uns in Rechnung gestellten Entgelte ersichtlich. Nachfolgende Aufstellung stellt eine verkürzte Übersicht über die einbehaltenen Verkaufsentgelte der Volksbank Steiermark AG dar. Weitere Kosten und Gebühren entnehmen Sie bitte dem Beiblatt zum Kontovertrag sowie dem Schalteraushang. Produktgruppe Einbehaltene Entgelte vom Kurswert*) Anleihen 0,75 % - 1,00%, mind Wohnbauanleihen 0,75 % - 1,50 %, mind Kapitalgarantiezertifikate Strukturierte Anleihen bis zu 5,00 %; je nach Laufzeit bis zu 3,00 %; je nach Laufzeit Sonstige strukturierte Investments Bis zu 5,00 % je nach Laufzeit Indexzertifikate 1,25 %- 1,50%; mind Aktien 1,25 %- 1,50%; mind Optionsscheine 1,25 %- 1,50%; mind Investmentfonds Sämtliche Gebühren bzw. Provisionen zum Fondsgeschäft können dem KID (Kundeninformationsdokument) bzw. vereinfachten Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds entnommen werden *) Sämtliche Entgelte verstehen sich zuzüglich etwaiger fremder Spesen Zu berücksichtigen ist, dass dem Kunden neben den vorstehend angesprochenen Entgelten weitere Kosten und Steuern (z.b. in- und ausländische Kapitalertragssteuern) entstehen können, die nicht notwendigerweise über die Volksbank Steiermark AG gezahlt oder von ihr in Rechnung gestellt werden. Der Kunde ist für die Erfüllung seiner Abgabenverpflichtungen insbesondere in seinem Heimatland selbst verantwortlich. 7. GRUNDSÄTZE DER AUF TRAGSAUSFÜHRUNG Die Volksbank Steiermark AG verfügt über keine eigene direkte Anbindung an Ausführungsplätze. Wir leiten daher Aufträge unserer Kunden an die Volksbank Wien AG (im Folgenden kurz ZO) als Intermediär zur Ausführung weiter. Davon ausgenommen sind eigene Emissionen. Aufträge in diesen Finanzinstrumenten werden durch die Volksbank Steiermark AG ausgeführt. Die Wahl der ZO als ausführendes Wertpapierdienstleistungsunternehmen erfolgt auf Grund der Berücksichtigung der besonderen Struktur innerhalb des Kreditinstitute-Verbundes Die Volksbank Steiermark AG hat im Einklang mit den Vorgaben des Wertpapieraufsichtsgesetztes 2007 (WAG) Grundsätze festgelegt, wie sie Aufträge für ihre Kunden ausführt bzw. weiterleitet, um gleichbleibend das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. 11

12 Allgemeines zu den Ausführungsrichtlinien Anwendungsbereich Die Ausführungsrichtlinien erfüllen die gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung des höchstmöglichen Schutzniveaus für Privatkunden gem. Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) Die Volksbank Steiermark AG wendet die vorliegenden Ausführungsrichtlinien auch für professionelle Kunden an und verzichtet daher auf die Erstellung von separaten Richtlinien. Auf Aufträge von geeigneten Gegenparteien sind diese Richtlinien, gemäß den gesetzlichen Vorschriften, nicht anzuwenden. Die Ausführungsrichtlinien gelangen in folgenden Fällen NICHT zur Anwendung: Für bestimmte Finanzinstrumente, die direkt zu einem festen Preis von der Volksbank Steiermark AG gekauft bzw. an diese verkauft werden (Festpreisgeschäft). Für die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen an inländischen Investment- und Immobilienfonds und ausländischen Kapitalanlagefonds, die in Österreich zum Vertrieb zugelassen sind, soweit dies über die Depotbank erfolgt. Weisung des Kunden Es liegt eine Weisung des Kunden vor: d.h. der Kunde bestimmt den Ausführungsplatz und/oder die Auftragsart (z.b. Orderzusatz wie Stop-Market ) für ein Einzelgeschäft. Eine solche ausdrückliche Weisung des Kunden setzt die gegenständlichen Ausführungsrichtlinien für den Teil des Auftrages, der von der Weisung betroffen ist, außer Kraft. Eine bestmögliche Ausführung kann unter diesen Umständen nicht garantiert werden. Der nicht von der Weisung betroffene Teil des Auftrages unterliegt weiterhin den Grundsätzen der Auftragsausführung (z.b. Ausführungsplatz). Generelle Weisungen, die sich nicht nur auf die Ausführung eines konkreten Auftrages sondern auch auf alle zukünftigen Aufträge beziehen, können nicht berücksichtigt werden. Exemplarische Darstellung einiger Arten von Weisungen im Zusammenhang mit Aufträgen Auftragsarten/Preislimit Bestens-Orders (Market Order): Aufträge ohne Angabe eines Preislimits. Wenn Sie kein Preislimit angeben, gilt der Auftrag als Bestens-Order. Die Ausführung ohne Limit kann zu jedem möglichen Kurs erfolgen; dadurch bleibt ein erforderlicher Kapitaleinsatz/Verkaufserlös ungewiss. Limit-Order: Auftrag mit Angabe eines Preislimits. Mit einem Kauflimit können Sie den Kaufpreis einer Börsenorder und damit den Kapitaleinsatz begrenzen; Käufe über dem Preislimit werden nicht durchgeführt. Mit einem Verkaufslimit legen Sie den geringsten für Sie akzeptablen Verkaufspreis fest; Verkäufe unter dem Preislimit werden nicht durchgeführt. Stop Order: Eine Stop-Market-Order wird erst aktiviert, sobald der an der Börse gebildete Kurs dem gewählten Stop-Limit entspricht. Die Order ist ab ihrer Aktivierung als Bestens Order, also ohne Limit, gültig. Der tatsächlich erzielte Preis kann daher erheblich vom gewählten Stop-Limit abweichen, insbesondere bei marktengen Titeln. Eine Stop-Limit-Order wird erst aktiviert, sobald der an der Börse gebildete Kurs dem gewählten Stop-Limit entspricht; die Order wird dann als Limit Order (siehe oben) in den Markt gestellt. Gültigkeitszusätze/Zeitlimit Monats-Ultimo: Wenn Sie keine gesonderte Weisung erteilen, bleibt Ihre Order bis zum letzten Handelstag des Monats gültig. Wird der Auftrag nach dem 25. Kalendertag eines Monats erteilt, so gilt Ihre Order bis zum letzten Handelstag des Folgemonats. Tagesgültig: Der Auftrag bleibt nur für den aktuellen Handelstag gültig. Datum: Der Auftrag bleibt bis zum angegebenen Datum gültig. 90-Tage: Der Auftrag bleibt für 90 Kalendertage gültig. Jahres-Ultimo: Der Auftrag bleibt bis zum letzten Handelstag des Jahres gültig. 12

13 Die verschiedenen Möglichkeiten der Ausführungs- bzw. Gültigkeitszusätze sind vom jeweiligen Produkt, Handelsplatz bzw. Handelspartner abhängig. Informationen über weitere Auftragsarten erhalten Sie bei Ihrem Kundenberater. Bearbeitung / Weiterleitung von Aufträgen Soweit als Ausführungsplatz nicht die Volksbank Steiermark AG genannt ist, leitet sie die Aufträge in der Regel zur Ausführung an Dritte weiter. Ist als Ausführungsplatz die Volksbank Steiermark AG genannt, werden alle Kundenaufträge entsprechend der Reihe ihres Einlangens (first in first out) durchgeführt. Leitet die Volksbank Steiermark AG Aufträge an Dritte (Banken, Broker, Fondsgesellschaften /Depotbanken oder Wertpapierfirmen) weiter, so stellt sie durch Weisung sicher, dass diese Ausführung gemäß ihrer Ausführungsrichtlinien erfolgt. An die Volksbank Steiermark AG weitergeleitete Aufträge von anderen Banken bzw. Wertpapierfirmen werden ausschließlich als Weisung der weiterleitenden Bank entgegengenommen. Generelle Weisungen der weiterleitenden Bank, die sich nicht auf einen konkreten Auftrag beziehen, können seitens der Volksbank Steiermark AG nicht berücksichtigt werden. Ausführung außerhalb eines geregelten Marktes oder Multilateralen Handelssystems (OTC- Ausführung) Eine Order zu einem Finanzinstrument, das für den Handel an einem geregelten Markt ( Börse ) und/oder Multilateralen Handelssystem ( MTF ) zugelassen ist, kann außerhalb des geregelten Marktes und/oder MTF ausgeführt werden. Da die Volksbank Steiermark AG in ihren Ausführungsrichtlinien für bestimmte Produktkategorien (Kategorien von Finanzinstrumenten) eine Auftragsausführung außerhalb eines geregelten Marktes oder MTF vorsieht, ist hierfür vom Kunden eine separate Zustimmung einzuholen. Mitteilung über Sammelauftrag Grundsätzlich werden Aufträge in der Volksbank Steiermark AG nicht zusammengelegt. Wir bearbeiteten Aufträge nur dann zusammen, wenn nicht zu erwarten ist, dass die Zusammenlegung der Aufträge für jeden Kunden, dessen Auftrag zusammengelegt wird, insgesamt nachteilig ist. Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen Aspekte für die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen Bei der Ermittlung der bestmöglichen Ausführung werden derzeit folgende Aspekte berücksichtigt: den Kurs des Finanzinstrumentes die mit der Auftragsausführung und -abwicklung verbundenen Kosten die Wahrscheinlichkeit der Ausführung sowie die Wahrscheinlichkeit der Abwicklung des Umfangs Unter den mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten sind alle dem Kunden entstehenden Auslagen, die unmittelbar mit der Ausführung des Auftrages zusammenhängen, einschließlich Ausführungsplatzgebühren, Clearing- und Abwicklungsgebühren insbesondere Kosten eines Lagerstellenwechsels sowie alle zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses bekannten sonstigen Gebühren, die an Dritte, die an der Ausführung des Auftrages beteiligt sind, bezahlt werden, zu verstehen. Die Wahrscheinlichkeit der Ausführung berücksichtigt die Liquidität eines Ausführungsplatzes und trifft somit eine Aussage darüber, ob eine Order überhaupt ausgeführt werden kann. Das Kriterium Wahrscheinlichkeit der Abwicklung des Umfangs nimmt auf die Qualität der Abwicklung Bezug. Darunter ist u.a. die ordnungsgemäße Lieferung der Wertpapiere bzw. die Abwicklung der Zahlungen und Kapitalmaßnahmen zu verstehen. 13

14 Produktkategorien / Kategorien von Finanzinstrumenten Bei der Ausführung von Kundenaufträgen wird eine Unterscheidung zwischen folgenden Produktkategorien getroffen: Produktkategorien 1 Aktien und vergleichbare Beteiligungswerte 2 Fondsanteile 3 Anleihen und vergleichbare Forderungswertpapiere 4 Strukturierte Wertpapiere 5 Optionsscheine 6 Zinsderivate 7 Kreditderivate 8 Währungsderivate 9 Derivate auf Rohstoffe In den angeführten Produktkategorien werden verschiedene Finanzinstrumente zusammengefasst, z.b.: Strukturierte Wertpapiere (4.): Zertifikate. Wertpapier-Derivate (6): Optiones bzw. Futures, die sich auf ein Wertpapier oder einen Index als Basiswert beziehen. Derivate sind unverbriefte abgeleitete Finanzinstrumente mit spezifischen Basiswerten (z.b.: Aktien, Währung, Rohstoffe, Zinsen). Ausführliche Erläuterungen zu den Produktgruppen finden Sie in der Broschüre Informationen zur Veranlagung- Risikohinweise sowie auf Darüber hinaus steht Ihnen bei Fragen Ihr Kundenbetreuer jederzeit gerne zur Verfügung. Gewichtung der Aspekte Die einzelnen Orderausführungsaspekte sind hinsichtlich ihrer relativen Bedeutung untereinander zu gewichten. Diese Gewichtung stellt eine Einschätzung der ZO darüber dar, wie wichtig die einzelnen Aspekte sind. Die ZO berücksichtigt vorrangig das Gesamtentgelt, das sich aus dem Kurs des Finanzinstruments sowie aus sämtlichen, mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten zusammensetzt. Die Volksbank Steiermark AG übernimmt diese Einschätzung der Zentralorganisation vollinhaltlich. Die vorgenommene Gewichtung lautet: Aspekte zur bestmöglichen Auftragsausführung Gewichtung Kurs des Finanzinstruments 40% Kosten der Auftragsausführung und -abwicklung 40% Wahrscheinlichkeit der Ausführung 10% Wahrscheinlichkeit der Abwicklung 10% Die vorstehende Gewichtung wird ausnahmslos auf sämtliche Produktkategorien/Kategorien von Finanzinstrumenten angewandt. Festlegung der bestmöglichen Ausführungsplätze Aufträge zur Zeichnung von Emissionen werden generell an den Emittenten, den Emissionsführer oder an ein Mitglied des vom Emittenten bestimmten Emissionskonsortiums zur Ausführung weitergeleitet. 14

15 Die Ausführungsplätze wurden auf Grundlage der oben vorgenommenen Gewichtung bewertet und wird der jeweilige Ausführungsplatz für die unter Punkt 2 angeführten Produktkategorien/Kategorien von Finanzinstrumenten wie folgt festgelegt: Ausführungen von Verkäufen werden unter Berücksichtigung des Gesamtentgelts bei denjenigen Ausführungsplätzen durchgeführt, die ohne Wechsel einer Lagerstelle möglich sind. Ist dies nicht möglich, so kommt im Folgenden angeführte Tabelle Produktkategorien und Ausführungsplätze zur Anwendung, wodurch ein Lagerstellenwechsel nicht ausgeschlossen werden kann. Produktkategorien Ausführungsplätze 1. Aktien und vergleichbare Beteiligungswerte 1.1 Inland: Emittent Volksbank Steiermark AG sowie sämtliche Rechtsvorgänger der Volksbank Steiermark AG: Volksbank Steiermark AG außerbörslich: Emittent Volksbank Wien AG, Österr. Volksbanken AG und deren Rechtsanachfolger (immigon portfolio-abbau ag): Sonstige Emittenten Inland: Volksbank Wien AG außerbörslich; Xetra Wien; Falls ein Papier nicht an der Wiener Börse gelistet ist, kommt die Börse zum Zug, die der inländische Emittent als seine Heimatbörse betrachtet 1.2 Ausland: Deutsche Emittenten: 19:58 17:28 ): Xetra Frankfurt (Voraussetzung: fortlaufender Handel), ansonsten Börse Frankfurt; 17:28 19:58*): generell Börse Frankfurt Alle anderen Emittenten: Börse Frankfurt; Falls ein Papier nicht an einer deutschen Börse gelistet ist, kommt die Börse zum Zug, die der ausländische Emittent als seine Heimatbörse (siehe unten) betrachtet. Hinweis für Bezugsrechte: Erteilt der Kunde bei Bezugsrechten keine Weisung, so werden - soweit als möglich - die Bezugsrechte am letzten Handelstag an der Heimatbörse (bei Börsennotierung) bzw. außerbörslich (falls keine Börsennotierung vorhanden ist) verkauft, andernfalls als wertlos ausgebucht. 2. Fondsanteile 2.1 ETFs/Closed End Fonds 19:58 17:28 ): Xetra Frankfurt (Voraussetzung: Zeit lt. bankinternem Abwicklungssystem 15

16 fortlaufender Handel), ansonsten Börse Frankfurt; 17:28 19:58*): generell Börse Frankfurt Falls ein Papier nicht an einer deutschen Börse gelistet ist, kommt die Börse zum Zug, die der Emittent als seine Heimatbörse betrachtet. 2.2 Fondsaufträge im Rahmen Volksbank Wien AG außerbörslich; Vermögensaufbau mit Fonds 2.3 sonstige Fonds (jene Fonds, die nicht unter die o.a. Kategorien fallen) Depotbank bzw. jeweilige Kapitalanlagegesellschaft 3. Anleihen und vergleichbare Forderungswertpapiere 3.1 Inland: Emittent Volksbank Steiermark AG sowie sämtliche Rechtsvorgänger der Volksbank Steiermark AG: Volksbank Steiermark AG außerbörslich Sonstige Emittenten: Volksbank Wien AG außerbörslich; 3.2 Ausland: Volksbank Wien AG außerbörslich; 4. Strukturierte Wertpapiere 4.1 Inland: Emittent Volksbank Wien AG, Österr. Volksbanken AG und deren Rechtsanachfolger (immigon portfolio-abbau ag): Sonstige Emittenten: Volksbank Wien AG außerbörslich; Xetra Wien 4.2 Ausland Börse Stuttgart (Euwax) 5. Optionsscheine Falls ein Papier nicht an einer deutschen Börse handelbar ist, kommt die Börse zum Zug, die der ausländische Emittent als seine Heimatbörse betrachtet. 5.1 Inland Emittent Volksbank Wien AG, Volksbank Wien AG außerbörslich; Österr. Volksbanken AG und deren Rechtsanachfolger (immigon portfolio-abbau ag): Sonstige Emittenten: Wiener Börse; 5.2 Ausland Börse Stuttgart; 6. Zinsderivate Falls ein Optionsschein nicht an einer deutschen Börse handelbar ist, kommt die Börse zum Zug, die der ausländische Emittent als seine Heimatbörse betrachtet EUREX-FRA-Notierung: CBOT-Notierung: EUREX FRA; CBOT; Zeit lt. bankinternem Abwicklungssystem 16

17 Liffe-Notierung: Liffe; Ansonsten Volksbank Wien AG außerbörslich. 7. Kreditderivate Volksbank Wien AG außerbörslich 8. Währungsderivate Volksbank Wien AG außerbörslich 9. Derivate auf Rohstoffe Volksbank Wien AG außerbörslich Heimatbörsen: Folgende Börsen werden von der Volksbank Steiermark AG als Ausführungsplätze/Heimatbörsen angeboten. Sollten Sie darüber hinaus einen Ausführungsplatz wünschen, ersuchen wir Sie um Rücksprache mit Ihrem Kundenbetreuer. Wertpapierbörsen: Land Kürzel oder Stadt Bezeichnung Österreich Xetra * Wien Xetra Wiener Börse AG Deutschland Xetra FRA Xetra Frankfurt FRA Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA Frankfurt 2) STU Baden-Wuerttembergische Wertpapierbörse zu Stuttgart MUN Bayerische Börse BER Börse Berlin-Bremen HAM Hanseatische Wertpapierbörse Hamburg HAN Niedersächsische Börse zu Hannover DÜS Rheinisch-Westfälische Börse zu Düsseldorf Belgien Brüssel Euronext Brussels NV/SA Dänemark Kopenhagen Nordic Exchange in Copenhagen Finnland Helsinki Nordic Exchange in Helsinki Frankreich Paris Euronext Paris Griechenland Athen Athens Exchange S.A. Großbritannien London London Stockexchange Group PLC Irland Dublin The Irish Stock Exchange Italien Mailand Borsa Italiana S.p.A. Luxemburg Luxemburg Societe de la Bourse de Luxembourg SA Niederlande Amsterdam Euronext Amsterdam Effectenbeurs Norwegen Oslo Oslo Bors Polen Warschau Gielda Papierow Wartosciowych Portugal Lissabon Euronext Lisbon Russland Moskau Russian Trading System bzw. MICEX Schweden Stockholm Nordic Exchange in Stockholm Schweiz XSWX The Swiss Exchange XVTX Virt-X Spanien Madrid Mercado Continuo Espanol, Bolsa de Madrid Tschech. Republik Prag Prague Stock Exchange, RM-System (Eletronic Market) Ungarn Budapest Budapest Stock Exchange USA XNMS Segment der National Association of Securities Dealers, Inc (NASDAQ) * Elektronisches Handelssystem, das z.b. an den Börsen Frankfurt und Wien zum Einsatz kommt 17

18 XNYS New York Stock Exchange Segment der National Association of Securities Dealers, Inc XOTC (NASDAQ) XASE American Stock Exchange Kanada Toronto Toronto Stock Exchange Australien Sydney Australian Stock Exchange Ltd. China Hongkong The Stock Exchange of Hong Kong, Ltd. Japan Tokio Tokyo Stock Exchange Neuseeland Wellington New Zealand Exchange Limited (NZSX) Südafrika Johannesburg The Johannesburg Stock Exchange Terminbörsen: Kürzel oder Stadt EUREX Wien EUREX FRA Liffe CBOT Bezeichnung Terminbörse der Wiener Börse AG Terminbörse der SIX Swiss Exchange AG und Deutsche Börse AG Terminbörse der NYSE Euronext Group Chicago Board of Trade Aufträge für nicht angeführte Börsen bzw. Produkte werden nach Möglichkeit zur Ausführung gebracht. Sollte eine Ausführung nicht möglich sein, so erfolgt eine Information an den Kunden unverzüglich nach Kenntnis. 8. BESCHWERDEM ANAGEMENT Die Volksbank Steiermark AG ist stets bemüht, die Kunden hinsichtlich ihrer Anliegen, ihrer Wünsche und Bedürfnisse in allen Belangen des Bankgeschäftes bestmöglich zu betreuen. Sollten Sie dennoch Grund zu einer Beschwerde haben, haben wir ein klar strukturiertes Beschwerdemanagement eingerichtet. Erstansprechpartner ist normalerweise Ihr Kundenbetreuer. Zur Koordination, Abwicklung und Kontrolle der Beschwerdebearbeitungen ist ein internes, unabhängiges Beschwerdemanagement eingerichtet. ( Grundsätze des Beschwerdemanagements: - Festgelegter Ablauf für eine angemessene und unverzügliche Bearbeitung von Kundenbeschwerden - Sämtliche Beschwerden sowie zu ihrer Beilegung getroffene Maßnahmen werden umfassend dokumentiert - Internes Reporting an Vorstand und Compliance Sollten Sie Fragen zu den angebotenen Wertpapierdienstleistungen oder obigen Informationen haben, steht Ihnen Ihr Volksbank - Berater gerne zur Verfügung. Medieninhaber: Volksbank Steiermark AG, Schmiedgasse 31, 8010 Graz, Hersteller: Volksbank Steiermark AG Verlagsort: Schmiedgasse 31, 8010 Graz Herstellungsort: Schmiedgasse 31, 8010 Graz 18

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