Schwanger im Chemielabor arbeiten? Überlegungen und Hilfen für die Gefährdungsanalyse

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schwanger im Chemielabor arbeiten? Überlegungen und Hilfen für die Gefährdungsanalyse"

Transkript

1 Schwanger im Chemielabor arbeiten? Überlegungen und Hilfen für die Gefährdungsanalyse Dürfen Schwangere im Chemielabor arbeiten? Diese Frage stellt sich der werdenden Mutter und dem Laborleiter gleichermaßen, sobald sie von der Schwangerschaft erfahren. Auch wenn die Perspektive verschieden ist, beide Seiten sind ab jetzt verpflichtet, die gleichen Schutzziele zu verfolgen, nämlich den Schutz der werdenden Mutter und den Schutz des ungeborenen Kindes. Nun gilt es, Tätigkeiten zu erkennen und zu vermeiden, bei denen die Gesundheit der werdenden Mutter oder ihres Kindes insbesondere durch Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe oder physikalische Gefahren gefährdet werden kann. Arbeitsplatz, Arbeitsmittel und Arbeitszeitgestaltung müssen den besonderen gesundheitlichen Bedürfnissen Schwangerer angepasst werden. Schutzbestimmungen Werdende und stillende Mütter stehen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit unter dem besonderen Schutz des Staates. Dabei ist es unerheblich, wie das Beschäftigungsverhältnis ausgestaltet ist (fest oder befristet, Voll- oder Teilzeit, angestellt oder beamtet, wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft, Auszubildende usw.). Entscheidend ist, dass sie einen Arbeitsvertrag haben. Insbesondere das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und die Mutterschutzrichtlinienverordnung (MuSchRiV) enthalten die wesentlichen speziellen Regelungen zum Schutz werdender Mütter am Arbeitsplatz. Schwangere Studentinnen (ohne Arbeitsvertrag) an der Universität fallen formal als Nicht-Beschäftigte zunächst einmal nicht unter die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften des öffentlichen Rechts. Die Regelungen der GUV-SR jedoch sind auf einen erweiterten Personenkreis anzuwenden: Arbeitnehmer sind dort konkret als Angestellte und Arbeiter der Hochschule definiert einschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigte. Andere Beschäftigte an den Hochschulen stehen Hochschul-Arbeitnehmern in Bezug auf Regelungen der GUV-2005 gleich. Insbesondere führt die GUV 2005 hier Beamte, Schüler, Studierende, Doktoranden, Stipendiaten und Gastwissenschaftler ohne Arbeitsvertrag auf. Vergleicht man nun die in Abschnitt 4.10 (Besondere Vorschriften für gebärfähige Frauen, werdende oder stillende Mütter) zusammengestellten betrieblichen Vorsorge- und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen in Hochschulen, so sind diese identisch mit den entsprechenden Vorgaben der MuSchRiV. Sie sollten daher in Bezug auf Ihre besondere Fürsorgepflicht keinen Unterschied zwischen schwangeren Beschäftigten und schwangeren Studentinnen machen! 1 Umgang mit Gefahrstoffen in Hochschulen Schwanger im Chemielabor arbeiten? Seite 1 von 14

2 Meldung der Schwangerschaft - Pflichten Teilt Ihnen eine Mitarbeiterin mit 2, dass sie schwanger ist, fallen Ihnen besondere Pflichten zu: 1. Weisen Sie die werdende Mutter darauf hin, dass diese selbst oder Sie als ihr Vorgesetzter dem zuständigen Personalsachbearbeiter in der Verwaltung die Schwangerschaft mitteilen müssen. Legen Sie im Gespräch mit der Schwangeren fest, wer das erledigt. Hintergrund: Die zuständige Abteilung der Bezirksregierung muss über das Vorliegen einer Schwangerschaft einer Beschäftigten unter Angabe des Namens, des voraussichtlichen Entbindungstermins, der Arbeitszeit und der Art der Tätigkeit informiert werden. Daher wird seitens der Verwaltung eine entsprechende Meldung an diese überwachende Behörde weitergeleitet. Außerdem wird hausintern die Stabsstelle für Arbeitsschutz entsprechend informiert. Die Angaben über die Schwangerschaft sind seitens des Arbeitgebers vertraulich zu behandeln. Die Meldepflicht an die Personalsachbearbeiter und der Aufsichtsbehörde entfällt im Falle schwangerer Studentinnen (ohne Arbeitsvertrag). 2. In Ihrer Funktion als Arbeitgeber sind Sie unverzüglich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft verpflichtet, die konkreten Arbeitsbedingungen, den Arbeitsplatz und das Arbeitsumfeld der werdenden Mutter auf mögliche Gefährdungen zu überprüfen und zu beurteilen. 3. Außerdem müssen Sie erforderliche und geeignete Schutzmaßnahmen für Mutter und Kind festlegen und durchführen. Das kann auch bedeuten, dass die Schwangere ihre bisherigen Tätigkeiten nicht mehr durchführen kann oder der Arbeitsplatz gewechselt werden muss, wenn sie in ihrem bisherigen Arbeitsumfeld unverträglichen Gefahrstoffexpositionen Anderer ausgesetzt ist. Bei dem Check, der Beurteilung und der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen können Sie sich fachkundig unterstützen lassen, etwa durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder dem Betriebsarzt. 4. Wird eine Beschäftigungsbeschränkung oder gar ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, trägt der Vorgesetzte die Verantwortung dafür, dass dies(e) eingehalten werden. Das gilt auch für Beschäftigungsbeschränkungen oder -verbote, die durch Dritte (etwa den Gynäkologen der Schwangeren) festgelegt oder qua Gesetz vorgeschrieben sind. Hierzu zählt insbesondere, dass Schwangere in den letzten 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin grundsätzlich nicht mehr beschäftigt werden dürfen. Das gleiche gilt auch für die ersten 8 Wochen nach der Geburt (Mutterschutzfrist). Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Frist auf 12 Wochen. 2 Dabei ist es unerheblich, ob die Mitteilung mündlich oder schriftlich erfolgt. Eine datierte schriftliche Mitteilung ist aber aus ggf. notwendigen Beweisgründen empfehlenswert. Schwanger im Chemielabor arbeiten? Seite 2 von 14

3 Info zur Gefährdungsanalyse und beurteilung Teil 1 Vor der erneuten Arbeitsaufnahme der Schwangeren gilt es, ihren Arbeitsplatz in Bezug auf mögliche Gefährdungen zu überprüfen, Maßnahmen zum Schutz von Mutter und Kind festzulegen und durchzuführen. Es ist erforderlich, dass sich die Gefährdungsanalyse und -beurteilung des Arbeitsplatzes dabei auf jede bisherige Tätigkeit der Schwangeren erstreckt und auch solche betrachtet, die sie neu durchführen soll. Um bei der Gefährdungsbeurteilung die erweiterten Arbeitsschutzbelange Schwangerer angemessen berücksichtigen zu können, ist es erforderlich, Art, Ausmaß und Dauer aller erkannter Gefährdungen zu ermitteln. Außerdem gilt es zu beachten, dass die Schwangere bestimmten Gefährdungen auch nicht durch Mitarbeiter ausgesetzt sein darf, die mit ihr gemeinsam das Labor teilen, auch wenn sie selbst nicht z. B. mit den kritischen Gefahrstoffen hantiert. Zur gründlichen Analyse und Beurteilung der Gefährdungen werden sowohl stoffbezogene als auch tätigkeitsbezogene Informationen benötigt. Es erscheint sinnvoll - vor allem im Forschungsbereich -, dass sich der Vorgesetzte von der Schwangeren genauestens über ihre bisherigen Arbeitstätigkeiten informieren lässt, damit er wirklich alle damit verbundenen Gefährdungen und Beschäftigungsverbote ermitteln kann. Beschäftigungsverbote An erster Stelle stellt sich sicherlich die Frage nach den gesetzlichen Beschäftigungsverboten für Schwangere, die beachtet werden müssen. Dies sind die wichtigsten: individuelles Beschäftigungsverbot (entsprechendes ärztliches Zeugnis) keine Nachtarbeit (Arbeitsverbot zwischen 20:00 h und 6:00 h) keine Mehrarbeit (Maximum 8,5 h/tag bzw. 90 h/14 Tage) keine Sonn- und Feiertagsarbeit keine schwere körperliche Arbeit (z. B. regelmäßig mehr als 5 kg Lasten heben oder tragen von Lasten bzw. mehr als 10 kg gelegentlich) keine Arbeiten in Zwangshaltung (häufiges Strecken, Beugen, Hocken, Bücken, langes Sitzen oder Stehen...) keine Tätigkeiten mit erhöhten Unfallgefahren (erhöhte Rutschgefahr, erhöhte Havariegefahr bei chemischen Reaktionen sehr reaktiver Stoffen ) keine Tätigkeiten mit sehr giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) überschritten ist. (s. S. 5 ff) kein Kontakt mit kmr-stoffen (nicht kmr-stoffen nicht ausgesetzt sein, s. S. 9f) kein Kontakt mit hautresorptiven Stoffen (s. S. 10ff) keine Tätigkeit mit Infektionsgefahr (nicht Krankheitserregern ausgesetzt sein.) kein Aufenthalt im Sperrbereich i. S. d. Strahlenschutzverordnung Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe von Tätigkeitsbeschränkungen, vor allem für Kontrollbereiche von Röntgeneinrichtungen biologische Laboratorien (Blut, Versuchstiere usw.) und Bildschirmarbeitsplätze. Schwanger im Chemielabor arbeiten? Seite 3 von 14

4 Info zur Gefährdungsanalyse und beurteilung Teil 2 Einige der gelisteten No-Gos für Schwangere lassen sich verhältnismäßig leicht mit den konkreten Tätigkeiten abgleichen, andere nicht. Das macht die Ermittlung und spätere Beurteilung gerade für Tätigkeiten in chemischen Laboratorien ausgesprochen schwer. Da eine komplette Betrachtung aller Beschäftigungseinschränkungen diesen Rahmen sprengen würde, werden im Folgenden nur drei der oben aufgelisteten Beschäftigungsverbote in Bezug auf ihre Anwendung in Chemielaboratorien aufgegriffen und beleuchtet. 1. Was bedeutet die Forderung, keine Tätigkeiten mit sehr giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen zuzulassen, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert 3 (AGW) überschritten ist? Wunderbar einfach wäre es, wenn man bei der Arbeitsplatzanalyse feststellen könnte, dass am Arbeitsplatz der Schwangeren ausschließlich mit Stoffen gearbeitet wird, die einerseits für diese Personengruppe valide Arbeitsplatzgrenzwerte besitzen und man andererseits durch Messungen nachweisen könnte, dass diese Arbeitsplatzgrenzwerte bei den Tätigkeiten der Schwangeren und ihrer Arbeiten sicher eingehalten werden. Leider ist es aus mancherlei Gründen nicht so leicht, von denen hier nur drei angeführt werden sollen: Zunächst einmal wird dies aufgrund der Vielfalt der eingesetzten und produzierten Stoffe in chemischen Universitätslaboratorien kaum gelingen! Grund dafür ist, dass für die wenigsten Gefahrstoffe überhaupt ein Arbeitsplatzgrenzwert festgelegt wurde, und ganz sicher noch nicht für die, die im Rahmen der Forschung erstmals hergestellt wurden. Gibt es keine Grenzwerte bzw. sind keine Messungen möglich, bedeutet das aber nicht im Umkehrschluss, dass die Schutzbestimmungen nicht anzuwenden sind: Stoffe, deren gesundheitliches Gefährdungspotential nicht bekannt ist, sind wie Gifte zu betrachten! 4 Dann muss berücksichtigt werden, dass das Fehlen einer Kennzeichnung zugekaufter Stoffe nicht in jedem Fall bedeutet, dass diese ungefährlich sind, denn daraus könnten beim bestimmungsgemäßen Gebrauch gefährliche Stoffe freigesetzt werden oder sie können per Definition aus dem Anwendungsbereich der Kennzeichnungsvorschriften der Gefahrstoffverordnung herausfallen, etwa als Abfall, Medikament, Lebensmittelzusatzstoff, Tabakerzeugnis. Selbst wenn im chemischen Labor nur mit Stoffen gearbeitet werden sollte, für die Arbeitsplatz-Luftgrenzwerte aufgestellt wurden, muss man bedenken, dass diese in Bezug auf bestimmte Expositionsszenarien sowie auf eine bestimmte Zielgruppe 3 Nach 3(6) GefStoffV ist der AGW der Grenzwert für die zeitlich gewichtete, durchschnittliche Luftkonzentration eines Stoffes am Arbeitsplatz bei lebenslanger beruflicher Exposition, bei dem akute oder chronisch schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. 4 Die TRGS 400 beschreibt in Abschnitt 4.2. detailliert, wie der Begriff Gefahrstoff im Zusammenhang mit Gefährdungsanalysen zu verstehen ist. Dort wird auch genannt, welche Gefährlichkeitsmerkmale Stoffen unterstellt werden müssen, wenn entweder keine ausreichenden Informationen hierzu zu ermitteln sind (Absatz 8) oder wenn keine Erkenntnisse zu den gefährlichen Eigenschaften vorliegen, wie bei neuen Stoffen, die in in wissenschaftlichen Laboratorien oder für Forschung und Entwicklung verwendet werden. URL: Schwanger im Chemielabor arbeiten? Seite 4 von 14

5 festgelegt wurden, nämlich gesunden, erwachsenen Arbeitnehmern. Gültigkeitsgrenzen für AGW sind daher erreicht bei Überschreitung der Expositionsdauer Überschreitung von Expositionsspitzen Hautresorption Möglichkeit der Sensibilisierung durch den Stoff Stoffgemischen bestimmten Personengruppen: schwangere Frauen, Kinder und Jugendliche, kranke und ältere Menschen Bestehende Grenzwerte können im Falle Schwangerer daher grundsätzlich nicht als Unbedenklichkeitsgrenze interpretiert werden. Ein Blick in die Grenzwerteliste TRGS zeigt, wie schwierig die Anwendung bestehender Grenzwerte auf Schwangere ist: Sehen Sie sich die Spalte Bemerkungen an! Dort findet sich in manchen Fällen ein Kennbuchstabe Y oder Z. Sie bedeuten: Y Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes (und des biologischen Grenzwertes (BGW)) nicht befürchtet zu werden. Z Ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW (und des BGW) nicht ausgeschlossen werden. Bei den meisten Stoffen finden Sie aber weder den Eintag Y noch Z! Gibt es aber weder einen (brauchbaren) Grenzwert noch ein generelles Tätigkeitsverbot, dann muss in eigener Verantwortung ermittelt und entschieden werden. Bietet vielleicht die GUV-I eine Argumentationshilfe, um in dieser kniffeligen Situation weiterzukommen? Die Einhaltung von AGWs ist der gesetzlich gewollte Normalfall für alle Beschäftigten; diese Forderung gilt daher nicht nur für Schwangere. Argumentiert man, dass alle Laborarbeiten strikt nach den Anforderungen der GUV-I erfolgen, kann davon ausgegangen werden, dass Luftgrenzwerte dauerhaft einhalten werden. Einige wichtige Rahmenbedingungen für die konkreten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind hier aufgeführt: 1. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen finden im geschlossenen System 7 statt. 2. Die Arbeiten mit Gefahrstoffen mit den genannten gefährlichen Eigenschaften finden ausschließlich unter geschlossenen Abzügen in weitestgehend geschlossenen Apparaturen statt. 3. Das Labor wird mit mindestens 8-fachem Luftwechsel technisch be- und entlüftet. 4. Es werden nur kleine Mengen an Gefahrstoffen verwendet. Maximale Mengen: Feststoffe: 0,5 kg giftige, 0,1 kg sehr giftige Feststoffe, max. 1 kg Sonstige Sicheres Arbeiten in Laboratorien = Laborrichtlinie 7 Die GUV-I 850 (Laborrichtlinie) subsumiert unter dem Begriff geschlossenes System im geschlossenen Abzug aufgestellte, nicht offen betriebene Apparaturen, Vakuumapparaturen, Gloveboxen, außerhalb des Abzugs betriebene Apparaturen mit dichten Verbindungen (auch Gaschromatographen, deren Öffnungen an ein wirksames Abluftsystem angeschlossen sind) Schwanger im Chemielabor arbeiten? Seite 5 von 14

6 Flüssigkeiten: 0,5 L giftige, 0,1 L sehr giftige Flüssigkeiten, max. 2,5 L Sonstige 5. Alle Personen im Labor arbeiten nach diesen Vorgaben. Wird in einem vorschriftsgemäß ausgestatteten chemischen Labor konsequent nach den aktuellen Regeln der Technik und der Guten Laborpraxis gearbeitet, kann grundsätzlich unterstellt werden, dass die Exposition gegenüber den hier betrachteten luftgetragenen Gefahrstoffen unterhalb der AGW-Obergrenzen liegt. Falls Sie beabsichtigen, so zu argumentieren, sollten allerdings mindestens diese drei Schwachstellen dieser Strategie berücksichtigen: Die Grenzen dieses Beurteilungsansatzes sind bei Abweichungen der Arbeitspraxis von den bezeichneten Rahmenbedingungen, ganz sicher aber im Falle einer Havarie mit Freisetzung von Gefahrstoffen in die Laborluft erreicht. Solche Fälle müssen daher bei der Gefährdungsanalyse gesondert betrachtet werden. Da dieses Beurteilungskonzept auf den Begriff des Arbeitsplatzgrenzwertes zurückgreift, dessen Anwendung auf Schwangere, wie oben geschildert, grundsätzlich fragwürdig ist, bildet dieser Weg nicht wirklich einen Ausweg aus dem Beurteilungsdilemma. Bisher wurde lediglich die Belastung durch luftgetragene Gefahrstoffe betrachtet. Es können aber weitere Gründe für eine Beschäftigungsbeschränkung oder ein verbot greifen (etwa durch andere intrinsischen Chemikaliengefährdungen, biologische oder physikalische Belastungen ). 1. Fazit Das Beschäftigungsverbot für Schwangere greift, wenn ein Arbeitsplatzgrenzwert bei Tätigkeiten mit sehr giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen überschritten ist oder sein könnte. Die Arbeitsbedingungen der Schwangeren müssen daher gründlich überprüft und beurteilt werden, geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt und deren Einhaltung kontrolliert werden. Dieser Prozess muss so umfassend dokumentiert werden, dass er auch bei Nachfrage der Behörde nachweisbar ist oder im Schadensfall ggf. rechtssicher ist. 1. FAQ: Wie erkennt man die von dieser Regelung betroffenen Stoffe (sehr giftige, giftige, gesundheitsschädliche oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffe), wenn diese nach Gefahrstoffrecht gekennzeichnet sind? Stoffe und Zubereitungen, die über Chemikalienlieferanten bezogen werden, müssen nach Gefahrstoffrecht gekennzeichnet werden. Dies geschah bis Anfang 2009 ausschließlich nach den Vorschriften der EU-Stoff- und Zubereitungsrichtlinien. Nun aber werden aber zunehmend mehr Chemikalien nach dem sog. GHS-System gekennzeichnet. Der Umstellungsprozess wird 2015 weitgehend abgeschlossen sein. Bei zugekauften Chemikalien lassen sich also grundlegende Hinweise auf der Kennzeichnung und den Sicherheitsdatenblättern der Gefahrstoffe finden. Bei Kennzeichnungen nach der EU-Stoffrichtlinie zeigt eine Kombination des Totenkopf- oder des Andreaskreuz- Gefahrensymbols mit mindestens einem der nachführend aufgelisteten Risikosätzen eine der oben aufgeführten Gefahren an: R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken R 23 Giftig beim Einatmen R 24 Giftig bei Berührung mit der Haut R 25 Giftig beim Verschlucken Schwanger im Chemielabor arbeiten? Seite 6 von 14

7 R 29 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase R 26 Sehr giftig beim Einatmen R 27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut oder R 28 Sehr giftig beim Verschlucken R 32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase R 33 Gefahr kumulativer Wirkungen R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen R 64 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen R 65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen R 68 Irreversibler Schaden möglich oder eine Kombination mit einem dieser R-Sätzen zu beachten, etwa R 23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut Bei Kennzeichnungen nach GHS-System sollten Sie auf diese Hinweise achten: oder H 300, 301, 302 H 310, 311, 312 H 330, 331, 332 EUH029 EUH032 akut giftig bei oraler Aufnahme akut giftig bei dermaler Aufnahme akut giftig bei inhalativer Aufnahme Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. oder H 351 GHS-Karz. Kat 2 H 360 reproduktions- oder fruchtschädigend - verschiedene Kategorien H 361 reproduktions- oder fruchtschädigend - verschiedene Kategorien H 362 Säuglingsschädigend über Muttermilch H 371 STOT GHS-Kat. 2, bei einmaliger Aufnahme H 373 STOT, GHS-Kat. 2 bei wiederholter Aufnahme H304 Aspirationsgefahr Was bis hierhin noch relativ einfach erscheint, ist es bedauerlicherweise nicht wirklich. Die Kennzeichnung eines Gefahrstoffes ist in vielen Fällen nicht eindeutig. Gründe dafür finden sich vor allem hier: Problem der Legal- und Selbsteinstufung Zurzeit sind etwa 3000 Stoffe auf der Basis der EG-Stoffrichtlinie legal, also behördlich eingestuft 8, nach GHS sogar nur etwa 1000 Stoffe 9. Alle anderen Stoffe müssen von den Herstellern selbst eingestuft werden. Die Ergebnisse können deutlich voneinander abweichen, weil die jeweils zur Einstufung genutzte Datenlagen nicht gleich oder nicht eindeutig sind und daher sicherheitshalber strenger eingestuft wird. Nebeneinander von nationalen und internationalen Regelungen Das Gefahrenpotential einiger Gefahrstoffe wird in Deutschland höher eingestuft als durch die EG-Legaleinstufung, vor allem bei einigen kmr-stoffen 10. Da die EG-Legaleinstufung jedoch verbindlich für die Kennzeichnung ist, kann es sein, dass die Kennzeichnung eines Stoffes (beim Inverkehrbringen) eine geringere Gefährlichkeit anzeigt, 8 Anh. 1 der Richtlinie 67/548/EWG 9 Liste der harmonisierten Einstufungen, Anh. VI der EG-VERORDNUNG Nr. 1272/ krebserzeugend, mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe Schwanger im Chemielabor arbeiten? Seite 7 von 14

8 als für die nationalen Umgangsvorschriften zugrunde gelegt werden müsste. Dieses Nebeneinander können Sie z. B. gut an Doppeleinträgen in der Spalte Einstufung der Gefahrstoffliste 11 erkennen. Beispiel: Chloroform Gemäß EU-Gefahrstoffliste ist Chloroform nach EU-Recht als krebserzeugend, Kategorie 3, also als Verdachtsstoff eingestuft, während er nach nationaler Bewertung 12 der Kategorie 2 zugeordnet wird. Das hat zur Folge, dass Chloroform für das Inverkehrbringen mit einem Andreaskreuz und R40 gekennzeichnet wird, aber für Tätigkeiten mit diesem Gefahrstoff die nationalen Vorschriften (Gefahrstoffverordnung) wie für Stoffe der Kennzeichnung Totenkopf mit R 45 oder R49 anzuwenden sind. Nebeneinander verschiedener Einstufungssysteme Auf nationaler Ebene ist der AGS (Ausschuss für Gefahrstoffe) für die Entwicklung und Pflege der Technischen Regeln für Gefahrstoffe zuständig und daher auch an die Klassifizierung der kmr-stoffe in die jeweils drei Kategorien gebunden. Die Gruppeneinteilung basiert dabei lediglich auf dem Grad der Erkenntnis: Stoffe, die nachweislich beim Menschen (Kat. 1) oder beim Tier (Kat. 2) diese Wirkung entfalten bzw. lediglich verdächtig sind, eine solche Wirkung zu besitzen (Kat. 3). Daneben bewertet die Senatskommission der DFG gefährliche Stoffe in Bezug auf ihr kmr-wirkpotenzial. Gerade im Hinblick auf die Beurteilung eines Risikos für Schwangere sind diese Beurteilungen daher sehr wertvoll, obwohl sie lediglich einen empfehlenden Charakter besitzen 13 : Gruppe A Das Risiko der Fruchtschädigung ist sicher nachgewiesen. Gruppe B Das Risiko muss als wahrscheinlich angesehen werden. Insbesondere ist ein Risiko bei Einhaltung der Grenzwerte nicht auszuschließen. Gruppe C Kein Risiko bei Einhaltung der Grenzwerte. Gruppe D Die vorliegenden Erkenntnisse reichen nicht aus, um den Stoff in eine der Gruppen A, B oder C einzuordnen. 2. Fazit Eine umfassende Ermittlung, ob Tätigkeiten Stoffen durchgeführt werden, die in der Bundesrepublik Deutschland als sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigend eingestuft sind, ist nicht einfach. Ein Blick auf die Kennzeichnung des Stoffes reicht nicht aus! 11 BGIA-Report 1/2009; Gefahrstoffliste 2009, Gefahrstoffe am Arbeitsplatz dort: Einträge mit Fettdruck = EU-Legaleinstufung, Einträge mit Normaldruck = nationale Einstufung 12 Verzeichnis der abweichend von der EU-Einstufung national eingestuften kmr-stoffe;. TRGS 905; 13 Die Publikationen der DFG hierzu erscheinen jährlich. In Bezug auf einen konkreten Stoff können die Empfehlungen der DFG auch als entsprechenden Eintrag in der GESTIS Stoff-Datenbank nachgesehen werden: Schwanger im Chemielabor arbeiten? Seite 8 von 14

9 2. Wie gewährleistet man, dass Schwangere kmr-stoffen nicht ausgesetzt sind? Zunächst einmal sollten Sie wissen, dass beim Umgang mit kmr-stoffen zwischen werdenden und stillenden Müttern unterschieden wird: Werdende Mütter dürfen kmr- Stoffen nicht ausgesetzt sein; stillende Mütter dürfen mit diesen Stoffen umgehen, wenn die AGW eingehalten werden. Was aber bedeutet der juristische Begriff ausgesetzt sein? Die Antwort ist relativ einfach: Entweder übersteigt die inhalative Belastung die Hintergrundbelastung" der Umgebungsluft, oder ein Haut- oder Schleimhautkontakt gegenüber hautresorptiven oder hautgefährdenden Gefahrstoffen ist nicht auszuschließen. Diese Forderung geht also deutlich über den Standardschutz im Labor hinaus! Nur wenn diese Bedingung zuverlässig erfüllt werden kann - also auch im Havariefall! -, dürfen Schwangere mit derartigen Stoffen umgehen oder darf mit solchen Stoffe im Tätigkeitsumfeld der Schwangeren gearbeitet werden, sofern keine weitere Beschäftigungsbeschränkung greift (s. o.). Kann eine Freisetzung von kmr-stoffen (der EU-Kategorie 1 und 2 bzw. der GHS-Kategorie 1A und 1B) in die Raumluft nicht sicher ausgeschlossen werden, ist es nicht möglich, die Schwangere dort zu beschäftigen, auch wenn die Luftkontamination durch Andere verursacht wird. Praxistipp Die zu treffenden Schutzmaßnahmen müssten daher über die Standardstrategien für Tätigkeiten mit kmr-stoffen hinausgehen. Diese sind An den Arbeitsplätzen werden so wenige Personen wie möglich beschäftigt. Der kmr-arbeitsplatz ist als solcher gekennzeichnet. Die Arbeiten mit kmr-stoffen finden ausschließlich im Abzug oder in geschlossenen Systemen statt. Alle Arbeitsplätze werden peinlich sauber gehalten. Alle Arbeitsplätze und Hilfsmittel sind nach Abschluss der Arbeiten zu reinigen. 2. FAQ: Wie erkennt man kmr-stoffe, wenn diese nach Gefahrstoffrecht gekennzeichnet sind? Zugekaufte kmr-stoffe lassen sich oft (aber nicht immer; s.o.) an der Kennzeichnung und den Angaben in den Sicherheitsdatenblättern der Gefahrstoffe erkennen. Bei Kennzeichnungen nach der EU-Stoffrichtlinie zeigt eine Kombination des Totenkopfsymbols mit mindestens einem der nachführend aufgelisteten Risikosätze die Gefahr an: R 45 Kann Krebs erzeugen R 49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen R 60 Kann Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen R 61 Kann Kind im Mutterleib schädigen 14 Begriffsglossar der BAuA: 15 Übrigens dürfen Schwangere auch nicht Krankheitserregern ausgesetzt sein. Schwanger im Chemielabor arbeiten? Seite 9 von 14

10 Bei Kennzeichnungen nach GHS-System sollten Sie auf diese Hinweise achten: H350 Kann Krebs erzeugen H340 Kann genetische Defekte verursachen H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen 3. Wie erreicht man, dass Schwangere keinen Haut- oder Schleimhautkontakt mit kmr-stoffen oder hautresorptiven Stoffen haben? Bei der Beantwortung dieser Frage ist es hilfreich, die TRGS ( Gefährdung durch Hautkontakt ) heranzuziehen. Hautkontakt ist demnach der direkte Kontakt der Haut mit Flüssigkeiten, Pasten, Feststoffen einschließlich der Benetzung der Haut mit Spritzern oder der Kontakt mit kontaminierter Kleidung. Auch der Kontakt der Haut mit Aerosolen, Gasen und Dämpfen zählt dazu. In den Anlagen zur TRGS 401 finden sich auch entsprechende Stofflisten. Zu den wichtigsten Strategien, einen direkten Hautkontakt mit kmr-stoffen und allen hautresorptiven 17, aber auch allen hautgefährdenden 18 Gefahrstoffen zu vermeiden, zählen eine stoffoptimierte Auswahl der persönliche Schutzausrüstung (insbesondere der Handschuhe) und das Vermeiden von Arbeiten, bei denen eine Schnitt- oder Stichgefahr besteht. das konsequente Arbeiten in funktionstüchtigen Abzügen. Besteht auch bei bestimmungsgemäßem Umgang die Gefahr eines Hautkontakts mit kmroder hautresorptiven Stoffen, dürfen Schwangere derartige Tätigkeiten nicht durchführen! Praxistipp In aktuellen Sicherheitsdatenblättern eines Gefahrstoffes finden Sie unter Punkt 8 (Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstung) konkrete Angaben dazu, wie lange verschiedene Handschuhtypen zuverlässig vor dem direkten Körperkontakt mit dem Stoff schützen. Beachten Sie bitte, dass diese Angaben in älteren Sicherheitsdatenblättern leider oft unpräzise sind. Eine weitere gute Informationsquelle zu diesem Thema ist GESTIS In der TRGS 401 werden die Anforderungen der GefStoffV im Hinblick auf die Gefährdung der Haut bei Tätigkeiten mit hautgefährdenden, hautresorptiven oder hautsensibilisierenden Gefahrstoffen einschließlich der Feuchtarbeit konkretisiert. URL: 17 Hautresorptiv sind Stoffe, die aufgrund ihrer physikalisch-chemischen Eigenschaften, über die Haut aufgenommen werden können. 18 Hautgefährdend sind Gefahrstoffe, die nach Hautkontakt hautschädigende Wirkungen haben können. Eine irritative Hautgefährdung kann auch durch Feuchtarbeit, durch langanhaltendes Handschuhtragen oder durch mechanische Reizung mittels scharfkantiger Partikel auftreten. 19 GESTIS-Stoffdatenbank von Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Umfallversicherung. URL: Schwanger im Chemielabor arbeiten? Seite 10 von 14

11 3. FAQ: Wie erkennt man hautresorptive (oder hautgefährdende)-stoffe, wenn diese nach Gefahrstoffrecht gekennzeichnet sind? Hinweise über eine organschädigende Eigenschaft einer Chemikalie, die über die Haut in den Körper gelangen kann (perkutane Resorption), erhält man aus ihrer Kennzeichnung nach der EU-Stoffrichtlinie, und zwar wenn dort eine Kombination des Totenkopfsymbols oder des Andreaskreuzes mit folgenden R-Sätzen aufgeführt wird: R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut R 24 Giftig bei Berührung mit der Haut R 27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut sowie alle Kombinationssätze mit diesen R-Sätzen, insbesondere mit R 39/. Ernste Gefahr irreversiblen Schadens und R 48/ Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition R 68/ Irreversibler Schaden möglich Bei Kennzeichnungen nach GHS-System sollten Sie auf diese Hinweise achten: H311 H312 Giftig bei Hautkontakt. Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H370 H371 H372 H373 Schädigt die Organe <oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Kann die Organe schädigen <oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Schädigt die Organe <alle betroffenen Organe nennen> bei längerer oder wiederholter Exposition <Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Kann die Organe schädigen <alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> bei längerer oder wiederholter Exposition <Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Praxistipp Beispiele für Stoffe, denen eine akute gesundheitsschädigende Wirkung bei Hautresorption zu unterstellen ist, sind Anilin, Phenol, Hydrochinon, N,N-Dimethylformamid (DMF), Chloroform, Dimethylsulfoxid (DMSO), Flusssäure, Salpetersäure, diverse metallorganische Verbindungen.. Stoffe, die selbst wenig oder nicht hautresorptiv sind (zum Beispiel viele aromatische Kohlenwasserstoffe), können ggf. in Kombination mit anderen Stoffen verstärkt durch die Haut aufgenommen werden (Carrier-Effekt). Bekannte Carrier-Stoffe sind beispielsweise Dimethylsulfoxid, DMF und Glykolverbindungen. Schwanger im Chemielabor arbeiten? Seite 11 von 14

12 Gefahrstoffe, die in der TRGS Arbeitsplatzgrenzwerte oder in der MAK-Wert Liste der DFG 20 mit dem Hinweis H gekennzeichnet sind, gelten als hautresorptiv. Stoffe mit ätzender, reizender und/oder sensibilisierender Wirkung bei Kontakt mit der Haut sind definitionsgemäß hautgefährdend. Sie erkennen sie an diesen R-Sätzen: R 34 Verursacht Verätzungen R 35 Verursacht schwere Verätzungen R 38 Reizt die Haut R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder und rissiger Haut führen Bei Kennzeichnungen nach GHS-System sollten Sie auf diese Hinweise achten: H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 H334 H335 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Kann die Atemwege reizen. Achtung: Eine irritative Hautgefährdung kann auch durch Feuchtarbeit, durch lang anhaltendes Handschuhtragen oder durch mechanische Reizung mittels scharfkantiger Partikel auftreten. Als hautgefährdend gelten auch Stoffe oder Zubereitungen, die nicht diese Kriterien für die o. g. R-Sätze erfüllen, aber aufgrund einer längeren oder wiederholten Einwirkung die Haut schädigen können. alle kmr-stoffe und kmr-verdachtsstoffe (Kennzeichen s. o.) Ist an der Kennzeichnung oder durch Angaben im Sicherheitsdatenblatt des Stoffes nicht erkennbar, dass eine Gefährdung durch Hautkontakt möglich ist, kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass keine Gefährdung vorliegt (Problematik s. o.). Die TRGS 401 liefert eine Unterstützung für die Fälle, in denen keine entsprechenden stoffbezogenen Informationen im Sicherheitsdatenblatt vorliegen. Praxistipp Werden Gemische von kmr-stoffen oder hautresorptiven Stoffen mit hautgefährdenden verwendet, ist besondere Vorsicht geboten (z. B. die Lösung eines krebserzeugenden Stoffes in einer ätzenden Flüssigkeit). 20 zusätzliche nationale Einstufungen der DFG s. Abschnitt 1. FAQ Schwanger im Chemielabor arbeiten? Seite 12 von 14

13 Information und Unterweisung Haben Sie die spezifischen Gefährdungen der werdenden (oder stillenden Mutter) in Bezug auf ihre Tätigkeiten im chemischen Labor beurteilt und unter Beachtung der Beschäftigungsverbote alle erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt, ist die Schwangere (und ggf. die anderen Beschäftigten, wenn die Schwangere im Labor weiter beschäftigt werden soll) über das Ergebnis der Beurteilung und die getroffenen Festlegungen zu den Schutzmaßnahmen im Rahmen einer Sicherheitsunterweisung zu informieren. Dabei ist zu beachten, dass der Vertraulichkeitsschutz in Bezug auf die Informationen über das Vorliegen der Schwangerschaft gegenüber Dritten zu wahren ist. Schwangere Studentinnen Für schwangere Studentinnen in Laborpraktika des Chemiestudiums sind vergleichbare Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Grundsätzlich besteht für eine Studentin aber zunächst einmal keine rechtliche Meldepflicht ihrer Schwangerschaft. Daher sehen die Praktikumsordnungen i.d.r. vor, dass schwangere Studentinnen ihre Ausbilder rechtzeitig informieren müssen. Vor Aufnahme der Labortätigkeiten werden die Praktikumsteilnehmer üblicher Weise bei der Sicherheitsunterweisung über diese Festlegung informiert. Im Rahmen der Fürsorgepflicht hat der jeweilige Ausbilder die Einhaltung der Beschäftigungsverbote zu beachten. Sollte eine konkrete Gefährdung durch die Tätigkeiten im Laborpraktikum bestehen, hat der Schutz der schwangeren/stillenden Studentin oberste Priorität, auch wenn dadurch das Erreichen des Semesterzieles fraglich sein sollte. Im Gespräch mit den Ausbildern lassen sich meist konstruktive Lösungen finden, um schwangerschaftsbedingte Verzögerungen auf dem Weg zum Studienziel so klein wie möglich zu halten. Praxistipp Von dem Moment an, in dem ein Arbeitgeber über die Schwangerschaft einer Beschäftigten oder Studentin in Kenntnis gesetzt wird, ist er zu entsprechenden Schutzmaßnahmen verpflichtet. Zweckmäßig ist es daher, bereits bei der allgemeinen Beurteilung der Arbeitsbedingungen (z. B. nach ArbSchG, GefStoffV, BioStoffV ) auch bestehende Risiken für Schwangere mit zu betrachten und zu beurteilen. Erforderliche Regelungen können dann unverzüglich getroffen werden. Fragen... zu diesem Thema beantworte ich gerne. So können Sie mich erreichen: vormittags monika.seifert@uni-due.de Hinweis Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann ich nicht sicher ausschließen, dass dieser ProFi den einen oder anderen Fehler enthält. Quellen, aus denen ich meine Informationen bezogen habe, sind angegeben. Sie können die entsprechenden Fundstellen leicht selbst heranziehen und sie in der Primärquelle nachlesen. Schwanger im Chemielabor arbeiten? Seite 13 von 14

14 Inhaltsverzeichnis Thema Seite Einführung: Dürfen Schwangere im Chemielabor arbeiten? 1 Schutzbestimmungen (Beschäftige und Studentinnen) 1 Meldung der Schwangerschaft - Pflichten 2 Information zur Gefährdungsanalyse Teil 1 3 Einführung 3 Übersicht: Gesetzliche Beschäftigungsverbote 3 Information zur Gefährdungsanalyse Teil 2: Details zu drei chemierelevanten Beschäftigungsverboten 1. Was bedeutet die Forderung, keine Tätigkeiten mit sehr giftigen, 4 giftigen, gesundheitsschädlichen oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen zuzulassen, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert überschritten ist? Bestehende Arbeitsplatzgrenzwerte Arbeitsplatzwerte und Schwanger Fundstellen für Arbeitsplatzgrenzwerte Stoffe ohne Arbeitsplatzgrenzwert und Laborrichtlinie 5 1. FAQ: Wie erkennt man die von dieser Regelung betroffenen Stoffe, 6 wenn diese nach Gefahrstoffrecht gekennzeichnet sind? Achtung: Gefahrstoffkennzeichnung ist nicht eindeutig! 7 2. Wie gewährleistet man, dass Schwangere kmr-stoffen nicht 9 ausgesetzt sind? zum Begriff: ausgesetzt sein 9 2. FAQ: Wie erkennt man kmr-stoffe, wenn diese nach Gefahrstoffrecht 9 gekennzeichnet sind? 3. Wie erreicht man, dass Schwangere keinen Haut- oder Schleimhautkontakt mit kmr-stoffen, hautresorptiven oder hautgefährdenden Stoffen haben? 3. FAQ: Wie erkennt man hautresorptive oder hautgefährdende Stoffe, wenn diese nach Gefahrstoffrecht gekennzeichnet sind? Information und Unterweisung 13 Schwangere Studentinnen 13 Schwanger im Chemielabor arbeiten? Seite 14 von 14

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Mutterschutz in chemischen Laboratorien

Mutterschutz in chemischen Laboratorien Mutterschutz in chemischen Laboratorien NRW-Tipp. - herausgegeben als Faltblatt von der Landesanstalt für Arbeitsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen - Staatliches Amt für Arbeitsschutz Viktoriastr. 52

Mehr

Gefahrenhinweise nach GHS

Gefahrenhinweise nach GHS Gefahrenhinweise nach GHS Bei den Gefahrenhinweisen nach GHS (den H-Sätzen) sind im Gegensatz zu den bisherigen R-Sätzen keine Kombinationen gestattet. Da, wo Ergänzungen bzw. detailliertere Angaben möglich

Mehr

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) (1) Red. Anm.:

Mehr

Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung

Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung Vom 15. April 1997 (BArbBl. I 1997 S. 782) Die Verordnung dient der Umsetzung der Artikel

Mehr

BEURTEILUNGSBOGEN. Hochschulverwaltung Bau, Technik, Liegenschaften Gruppe VC Arbeitssicherheit & Umweltschutz. Alter:

BEURTEILUNGSBOGEN. Hochschulverwaltung Bau, Technik, Liegenschaften Gruppe VC Arbeitssicherheit & Umweltschutz. Alter: Hochschulverwaltung Bau, Technik, Liegenschaften Gruppe VC Arbeitssicherheit & Umweltschutz BEURTEILUNGSBOGEN Beurteilungsbogen zur Gefährdungsermittlung werdender bzw. stillender Mütter (Arbn.) entsprechend

Mehr

Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe Dr. Ursula Vater Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 26. -28. Januar 2009 Situation

Mehr

Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben

Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben Über meine Person: Dr. agr. Michael Reininger Referent in der Abteilung Allgemeine Warenwirtschaft beim DRV in Bonn und dort u. a. zuständig für: Agrartechnik Betrieblicher Umweltschutz & Arbeitssicherheit

Mehr

Werdende und stillende Mütter an Tankstellen

Werdende und stillende Mütter an Tankstellen Werdende und stillende Mütter an Tankstellen Forum Tankstelle 28. September 2010 Folie 1 GESETZLICHE GRUNDLAGEN Richtlinie 92/85/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit

Mehr

GHS die neuen Gefahrenklassen in der EU

GHS die neuen Gefahrenklassen in der EU GHS die neuen n in der EU 2* Physikalische Gefahren Instabil, explosiv 1.1 1.2 1.3 1.4 Gefahr H200 Instabil, explosiv. Gefahr H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. Gefahr H202 Explosiv; große Gefahr

Mehr

Informationen zur GHS Verordnung

Informationen zur GHS Verordnung Informationen zur GHS Verordnung Sehr geehrte Kunden, bitte kennzeichnen Sie Ihre UN Kanister unter Berücksichtigung der neuen GHS Verordnung. 2.1. GHS-Verordnung die neue Gefahrstoffkennzeichnung Ziel

Mehr

Neue Kennzeichnung für Gefahrstoffe

Neue Kennzeichnung für Gefahrstoffe Neue Kennzeichnung für Gefahrstoffe Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien () Die CLP-Verordnung Chemische Stoffe und Gemische werden künftig weltweit nach identischen

Mehr

Neue Angaben auf Packungen von Wasch-, Pflegeund Reinigungsmitteln

Neue Angaben auf Packungen von Wasch-, Pflegeund Reinigungsmitteln Neue Angaben auf Packungen von Wasch-, Pflegeund Reinigungsmitteln GHS Die Vereinten Nationen haben ein neues Kennzeichnungssystem für chemische Stoffe und Gemische festgelegt: das Global Harmonisierte

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Mutterschutz in medizinischen Laboratorien

Mutterschutz in medizinischen Laboratorien Mutterschutz in medizinischen Laboratorien A. Gesetzliche Grundlagen Für werdende und stillende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, hat der Gesetzgeber zahlreiche Bestimmungen erlassen,

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser

Mehr

WAS finde ich WO im Beipackzettel

WAS finde ich WO im Beipackzettel WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.

Mehr

Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen. 07.07.2011 Thomas Hauer Regierungspräsidium Stuttgart Referat 54.3

Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen. 07.07.2011 Thomas Hauer Regierungspräsidium Stuttgart Referat 54.3 Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen 07.07.2011 Thomas Hauer Regierungspräsidium Stuttgart Referat 54.3 Inhalte Wozu Arbeitsschutz? Gesetze im Arbeitsschutz Wo steht was zur Gefährdungsbeurteilung?

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Arbeitskreis erstellt durch: Datum

Arbeitskreis erstellt durch: Datum Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet

Mehr

Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Marc Stiefer

Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Marc Stiefer Global Harmonized System Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Marc Stiefer Bekannte Kennzeichnungssysteme ADR für Gefahrgut im Strassenverkehr RID für Gefahrgut

Mehr

Richtlinie 67/548/EWG CLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Gefahrenklasse. Piktogramm Signalwort. kategorie (Kodierung) H-Satz H330 H310 H330

Richtlinie 67/548/EWG CLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Gefahrenklasse. Piktogramm Signalwort. kategorie (Kodierung) H-Satz H330 H310 H330 Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU die neue Einstufung Kennzeichnung nach CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 3) Umwandlungshilfe Gesheitsgefahren Aspirationsgefahr Gesheitsgefahr Akute Toxizität

Mehr

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Die wichtigsten Änderungen durch GHS

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Die wichtigsten Änderungen durch GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Neues Einstufungssystem Gefahrenklasse: Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr für die menschliche Gesundheit oder der Gefahr

Mehr

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Reisekosten-Reform (Teil 1) Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? 1 Betrieblicher Arbeitsschutz muss in unternehmerischer Eigenverantwortung

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Ihr Weg in die Suchmaschinen

Ihr Weg in die Suchmaschinen Ihr Weg in die Suchmaschinen Suchmaschinenoptimierung Durch Suchmaschinenoptimierung kann man eine höhere Platzierung von Homepages in den Ergebnislisten von Suchmaschinen erreichen und somit mehr Besucher

Mehr

Anleitung: Mailinglisten-Nutzung

Anleitung: Mailinglisten-Nutzung Anleitung: Mailinglisten-Nutzung 1 Mailingliste finden Eine Übersicht der öffentlichen Mailinglisten des Rechenzentrums befindet sich auf mailman.unihildesheim.de/mailman/listinfo. Es gibt allerdings noch

Mehr

Eindeutig gefährlich.

Eindeutig gefährlich. Folie 1 Eindeutig gefährlich. Die neuen Gefahrstoffsymbole Sieht gefährlich aus Folie 2 Auch ohne Chemielaborant zu sein, hantiert man fast täglich mit Substanzen, die es in sich haben: Nagellackentferner,

Mehr

Gefahrstoffverordnung 2010

Gefahrstoffverordnung 2010 GHS [1] BGBl.1 Nr. 59 v. 30.11.2010 S. 1643 CLP Gefahrstoffverordnung 2010 TRGS DGUV Information 213-850 1 Europäische Union weltweit Hersteller/Lieferanten/Importeure Internationales Gefahrstoffrecht

Mehr

Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland

Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen LAS Information für Patienten in Deutschland Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen Aufgrund des immensen Mangels an Spenderorganen

Mehr

2.1 Präsentieren wozu eigentlich?

2.1 Präsentieren wozu eigentlich? 2.1 Präsentieren wozu eigentlich? Gute Ideen verkaufen sich in den seltensten Fällen von allein. Es ist heute mehr denn je notwendig, sich und seine Leistungen, Produkte etc. gut zu präsentieren, d. h.

Mehr

Arbeitssicherheit 09.12.2008 Margit Facklam Fachkraft für Arbeitssicherheit Tel. 450 570468 U N I V E R S I T Ä T S M E D I Z I N B E R L I N

Arbeitssicherheit 09.12.2008 Margit Facklam Fachkraft für Arbeitssicherheit Tel. 450 570468 U N I V E R S I T Ä T S M E D I Z I N B E R L I N Arbeitssicherheit 09.12.2008 Margit Facklam Fachkraft für Arbeitssicherheit Tel. 450 570468 U N I V E R S I T Ä T S M E D I Z I N B E R L I N Arbeitsschutz hat das Ziel der Prävention Schutz von Leben

Mehr

Bedarfsgerechte Angebote in der Kindertagesbetreuung

Bedarfsgerechte Angebote in der Kindertagesbetreuung Bedarfsgerechte Angebote in der Kindertagesbetreuung Vermeidung von unterschiedlichen Ferien von Kindergartenbetreuung und Schulferienbetreuung Flexible Kinderbetreuung auch morgens und abends, z.b. im

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

FAQs zum Thema Gefahrstoffe

FAQs zum Thema Gefahrstoffe Wir machen Arbeit sicher FAQs zum Thema Gefahrstoffe Arbeitskreis Gefahrstoffe Woran sind Gefahrstoffe zu erkennen? Im Handel erhältliche Gefahrstoffe sind durch Symbole gekennzeichnet. Die Symbole sind

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

CO 2 CONTROL Gaswarnsystem

CO 2 CONTROL Gaswarnsystem CO 2 CONTROL Gaswarnsystem Rechtliche Vorgaben wie Vorschriften, Regeln und Informationen in Bezug auf die allgemeine Absicherung von Räumen gegen Unfälle/ Gefährdung durch CO 2. Diese Betrachtung richtet

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Ihre Protein Analyse

Ihre Protein Analyse Ihre Protein Analyse Patient Max Dusan Mustermann Sladek... geboren am 17.10.1986... Gewicht 83 kg... Probennummer P07245... Probenmaterial Plasma... Eingang 18.6.2014... Ausgang 7.7.2014 Sehr geehrter

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst -Stand: Dezember 2013-1. Einleitung 2. Vorgehensweise im Betrieb 3. Praxisbeispiel 1. Einleitung In 22 Sozialgesetzbuch

Mehr

GRS SIGNUM Product-Lifecycle-Management

GRS SIGNUM Product-Lifecycle-Management GRS SIGNUM Product-Lifecycle-Management Das optionale Modul Product-Lifecycle-Management stellt eine mächtige Ergänzung zum Modul Forschung & Entwicklung dar. Folgende Punkte werden dabei abgedeckt: Definition

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? UErörterung zu dem Thema Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? 2000 by christoph hoffmann Seite I Gliederung 1. In zu großen Mengen ist alles schädlich. 2.

Mehr

Welche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test?

Welche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test? Welche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test? Auch wenn die Messungsmethoden ähnlich sind, ist das Ziel beider Systeme jedoch ein anderes. Gwenolé NEXER g.nexer@hearin gp

Mehr

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung

Mehr

Erfolgreiche Webseiten: Zur Notwendigkeit die eigene(n) Zielgruppe(n) zu kennen und zu verstehen!

Erfolgreiche Webseiten: Zur Notwendigkeit die eigene(n) Zielgruppe(n) zu kennen und zu verstehen! Erfolgreiche Webseiten: Zur Notwendigkeit die eigene(n) Zielgruppe(n) zu kennen und zu verstehen! www.wee24.de. info@wee24.de. 08382 / 6040561 1 Experten sprechen Ihre Sprache. 2 Unternehmenswebseiten

Mehr

Arbeitsplatz Krankenhaus

Arbeitsplatz Krankenhaus 44. Berliner Krankenhaus-Seminar BKS, 19. Januar 2011 Mitarbeitersicherheit am Arbeitsplatz Krankenhaus Dr. Claus Backhaus Neuer Kamp 1 20375 Hamburg 44. Berliner Krankenhaus-Seminar Dr. Claus Backhaus

Mehr

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. ... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft

Mehr

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Betriebsanweisung gem. 14 GefStoffV Stand: 02/2013. Umgang mit Gefahrstoffen

Betriebsanweisung gem. 14 GefStoffV Stand: 02/2013. Umgang mit Gefahrstoffen Schule: Städtisches Labenwolf- Gymnasium Nürnberg Betriebsanweisung gem. 14 GefStoffV Stand: 02/2013 Ansprechpartner: Fr.Riege/Hr.Wawra (Sammlungsleitung) Arbeitsbereich: Chemie- / Biologie-Unterrichts-

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt.

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen

Mehr

Fragebogen ISONORM 9241/110-S

Fragebogen ISONORM 9241/110-S Fragebogen ISONORM 9241/110-S Beurteilung von Software auf Grundlage der Internationalen Ergonomie-Norm DIN EN ISO 9241-110 von Prof. Dr. Jochen Prümper www.seikumu.de Fragebogen ISONORM 9241/110-S Seite

Mehr

Gutes Leben was ist das?

Gutes Leben was ist das? Lukas Bayer Jahrgangsstufe 12 Im Hirschgarten 1 67435 Neustadt Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium Landwehrstraße22 67433 Neustadt a. d. Weinstraße Gutes Leben was ist das? Gutes Leben für alle was genau ist das

Mehr

Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber was Arbeitgeber wissen müssen

Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber was Arbeitgeber wissen müssen Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber was Arbeitgeber wissen müssen Berufserfahrung zu sammeln ist für junge Menschen heute wichtiger denn je. Kein Wunder also, dass Ferienjob und Praktikum

Mehr

10.Oberfränkischer Arbeitsschutztag Bamberg

10.Oberfränkischer Arbeitsschutztag Bamberg Experimental Vortrag Brände und Explosionen im Industrie- Werkstatt- und Laborbereich 10.Oberfränkischer Arbeitsschutztag Bamberg Mittwoch, 29.Juni 2011 Thomas Pietschmann Fachbereichsleiter Katalogfachhandel

Mehr

Wie oft soll ich essen?

Wie oft soll ich essen? Wie oft soll ich essen? Wie sollen Sie sich als Diabetiker am besten ernähren? Gesunde Ernährung für Menschen mit Diabetes unterscheidet sich nicht von gesunder Ernährung für andere Menschen. Es gibt nichts,

Mehr

Wichtige Info szum Lehrabschluss!

Wichtige Info szum Lehrabschluss! Wichtige Info szum Lehrabschluss! Sie stehen kurz vor Ihrer Lehrabschlussprüfung zum/zur Zahntechniker/in. Hierzu haben Sie bereits ausführliche Informationen zum Ablauf der Prüfung erhalten. Darüber hinaus

Mehr

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben

Mehr

Merkblatt zum Schutz schwangerer und stillender Frauen

Merkblatt zum Schutz schwangerer und stillender Frauen Merkblatt zum Schutz schwangerer und stillender Frauen 1. Allgemeines Zum Schutz von werdenden und stillenden Müttern gelten eine Reihe von Vorschriften. In dem vorliegenden Merkblatt sind die wichtigsten

Mehr

Test: Sind Sie ein Unternehmertyp?

Test: Sind Sie ein Unternehmertyp? Test: Sind Sie ein Unternehmertyp? Weitere Hinweise darauf, ob Sie ein Unternehmertyp sind, gibt Ihnen der folgende Persönlichkeitstest. Er ist eine von vielen Möglichkeiten zu erfahren, ob Sie für die

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Die Online-Bewerbung. Stellensuche

Die Online-Bewerbung. Stellensuche Die Online-Bewerbung Herzlich willkommen auf dem Karriere-Portal der AOK NORDWEST bewerben Sie sich ab sofort ganz einfach online bei uns. Auf dieser Seite: erfahren Sie, welche Bewerber-Daten wir von

Mehr

Anleitung zur Daten zur Datensicherung und Datenrücksicherung. Datensicherung

Anleitung zur Daten zur Datensicherung und Datenrücksicherung. Datensicherung Anleitung zur Daten zur Datensicherung und Datenrücksicherung Datensicherung Es gibt drei Möglichkeiten der Datensicherung. Zwei davon sind in Ges eingebaut, die dritte ist eine manuelle Möglichkeit. In

Mehr

3. Was muss ich tun, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? 4. Wie lange kann Elternzeit genommen werden?

3. Was muss ich tun, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? 4. Wie lange kann Elternzeit genommen werden? 1. Was ist eigentlich Elternzeit? Elternzeit ist der Anspruch von Arbeitnehmern auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit aus Anlass der Geburt und zum Zweck der Betreuung ihres Kindes. 2. Wer hat Anspruch

Mehr

ArbMedVV Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1

ArbMedVV Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1 Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1 EV - Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge - Artikel

Mehr

Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte Gesetzliche Unfallversicherung

Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte Gesetzliche Unfallversicherung Ihre Unfallversicherung informiert Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte Gesetzliche Unfallversicherung Weshalb Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte? 1 Als Sicherheitsbeauftragter haben Sie

Mehr

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 3/09 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR Mehr

Mehr

104 WebUntis -Dokumentation

104 WebUntis -Dokumentation 104 WebUntis -Dokumentation 4.1.9.2 Das elektronische Klassenbuch im Betrieb Lehrer Aufruf Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort am System an. Unter den aktuellen Tagesmeldungen erscheint

Mehr

4.2 Sicherheitsunterweisungen

4.2 Sicherheitsunterweisungen 4.2 Sicherheitsunterweisungen 51 5. Baustellenverordnung 52 5.1 Grundsätzliche Pflichten Ziel: Wesentliche Verbesserung der Sicherheit auf Baustellen Berücksichtigung des Arbeitsschutzes bereits in der

Mehr

Zum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes. der Stiftung Liebenau. zur einheitlichen Handhabung

Zum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes. der Stiftung Liebenau. zur einheitlichen Handhabung Version: 1.1.1 Zum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes der Stiftung Liebenau zur einheitlichen Handhabung - der Inventarisierung von Anlagen und Geräten, - der Einhaltung von gesetzlichen Prüffristen,

Mehr

Globally Harmonized System (GHS)

Globally Harmonized System (GHS) Globally Harmonized System (GHS) Internationale Harmonisierung von Gefahrgut- und Arbeitsschutzrecht sowie angrenzender Rechtsbereiche (Umweltschutz) Folie 1 LogiMAT 2004 Expertenkomitee über die Beförderung

Mehr

Teilzeitbeschäftigte 209

Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte Erläuterungen zur Teilzeitarbeit Der Gesetzgeber verfolgt seit Ende 2000, in Kraft getreten zum 01.01.2001, mit dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete

Mehr

Patienteninformation: Gentestung bei familiärem Brust- und Eierstockkrebs (Basis-Information):

Patienteninformation: Gentestung bei familiärem Brust- und Eierstockkrebs (Basis-Information): Frauenklinik Gynäkologie und Gynäkologische Onkologie Patienteninformation: Gentestung bei familiärem Brust- und Eierstockkrebs (Basis-Information): Universitätsspital Basel Frauenklinik PD Dr. med. Nicole

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Das EU-Führerscheinrecht

Das EU-Führerscheinrecht Das EU-Führerscheinrecht Die Fahrerlaubnis zum Führen von Zugkombinationen Die Regelungen der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ab 19.01.2013 (unter Berücksichtigung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie) Dipl.-Ing.

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Einführung Mit welchen Erwartungen gehen Jugendliche eigentlich in ihre Ausbildung? Wir haben zu dieser Frage einmal die Meinungen von Auszubildenden

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

DIE ANWENDUNG VON KENNZAHLEN IN DER PRAXIS: WEBMARK SEILBAHNEN IM EINSATZ

DIE ANWENDUNG VON KENNZAHLEN IN DER PRAXIS: WEBMARK SEILBAHNEN IM EINSATZ Kurzfassung DIE ANWENDUNG VON KENNZAHLEN IN DER PRAXIS: WEBMARK SEILBAHNEN IM EINSATZ Mag. Klaus Grabler 9. Oktober 2002 OITAF Seminar 2002 Kongresshaus Innsbruck K ennzahlen sind ein wesentliches Instrument

Mehr

Content Management System mit INTREXX 2002.

Content Management System mit INTREXX 2002. Content Management System mit INTREXX 2002. Welche Vorteile hat ein CM-System mit INTREXX? Sie haben bereits INTREXX im Einsatz? Dann liegt es auf der Hand, dass Sie ein CM-System zur Pflege Ihrer Webseite,

Mehr

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Begleitinformationen: Handout für das Verkaufspersonal im Handel Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte gerne an: DIÄTVERBAND e. V.

Mehr