Lernfeld/Fach: Sozialkunde Thema: Kündigungsschutz, Mutterschutz, Schutz bestimmter Personengruppen

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1 Mutterschutz Aufgabe 1 Welche Personengruppe genießt einen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz? a) Prokuristen b) Auszubildende während der Probezeit c) Handlungsbevollmächtigte d) Werdende Mütter e) Leitende Angestellte f) Jugendliche Aufgabe 2 Eine schwangere Bankangestellte will bis wenige Tage vor der Entbindung arbeiten. Ist das gemäß Mutterschutzgesetz zulässig? a) Ja, wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen. b) Ja, wenn die Schwangere auf Erziehungsgeld verzichtet. c) Ja, sie darf auf ihren ausdrücklichen Wunsch bis zur Entbindung weiter d) Nein, es gilt laut Mutterschutzgesetz absolutes Arbeitsverbot sechs Wochen vor der Entbindung. e) Nein, es gelten in jedem Fall die Schutzfristen acht Wochen vor und sechs Wochen nach der Entbindung. Aufgabe 3 Welche Aussage zum Mutterschutzgesetz ist richtig? b) Bis 6 Wochen vor der Entbindung darf eine werdende Muter mit schweren körperlichen Arbeiten e) Während der gesamten Zeit der Schwangerschaft darf eine werdende Mutter nicht länger als 4 Aufgabe 4 Welches Gesetz zählt zu den Rechtsgrundlagen der Arbeitsschutzvorschriften? a) Mutterschutzgesetz b) Jugendschutzgesetz c) Arbeitsordnung d) Betriebsverfassungsgesetz e) Lohnfortzahlungsgesetz Aufgabe 5 Um eine andere Verkäuferin einstellen zu können, hat ein Kaufmann einer schwangeren Frau mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt. Mit welcher Begründung kann diese Frau die Kündigung für unwirksam erklären lassen? a) Die Kündigungsfrist muss 6 Wochen betragen. b) Schwangere Frauen dürfen überhaupt nicht c) Schwangere Frauen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. d) Die Kündigung hätte fristlos erfolgen müssen. e) Ein Einspruch ist grundsätzlich nicht möglich. Aufgabe 6 Für schwangere Mitarbeiterinnen gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes. Er überwacht die Einhaltung dieser Bestimmungen? a) Die Ärztekammer b) Die Gewerbeaufsichtsbehörde c) Das Gesundheitsamt d) Die Deutsche Rentenversicherung Bund e) Die Bundesagentur für Arbeit Aufgabe 7 Welche Aussage trifft nach dem Mutterschutzgesetz zu? 1

2 a) Das Mutterschaftsgeld wird je zur Hälfte vom Staat und von der Krankenkasse gezahlt. b) Der Mutterschaftsurlaub beträgt auf Verlangen höchstens acht Monate. c) Ein Kündigungsschutz besteht nur bis zu acht Wochen nach der Entbindung. d) Acht Wochen vor und sechs Wochen nach der Entbindung besteht grundsätzlich ein e) Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung besteht grundsätzlich ein Aufgabe 8 Welche Aussage zum Mutterschutz ist richtig? b) Bis 6 Wochen vor der Entbindung darf eine werdende Mutter mit schweren körperlichen Arbeiten e) Während der gesamten Zeit der Schwangerschaft darf eine werdende Mutter nicht länger als 4 Aufgabe 9 Welchen Schutz gewährt das Mutterschutzgesetz? a) Mütter, die entbunden haben, haben das Recht auf die Einrichtung eines Mutter-Kind-Zimmers im Betrieb für die Betreuung ihres Kleinkindes. b) Werdende und stillende Mütter dürfen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht c) Frauen haben nur 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung einen besonderen Kündigungsschutz d) Die Kündigung während einer Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 6 Monaten nach der Entbindung ist unzulässig. e) Mütter dürfen bis zum Ablauf von 6 Wochen nach der Entbindung nicht Aufgabe 10 Eine Auszubildende, die im zweiten Ausbildungsjahr ein Kind bekommt, beantragt bei der Personalabteilung für zwei Jahre Erziehungsurlaub. Welche Auswirkung hat dies für das Ausbildungsverhältnis? a) Das Ausbildungsverhältnis endet nach Ablauf der Mutterschutzfristen. b) Das Ausbildungsverhältnis endet zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. c) Das Ausbildungsverhältnis endet mit einer Frist von vier Wochen nach Antrag auf Erziehungsurlaub. d) Das Ausbildungsverhältnis ruht bis zum Ablauf des beantragten Erziehungsurlaubs. e) Das Ausbildungsverhältnis läuft vertragsmäßig weiter. Die Auszubildende muss sich die für die Prüfung erforderlichen Kenntnisse in einer überbetrieblichen Einrichtung aneignen. Aufgabe 11 Die Auszubildende Christine Baumann (19 Jahre alt) wird, nachdem Sie bereits über die Hälfte ihrer Ausbildungszeit absolviert hat, schwanger. Welches Recht steht Frau Baumann nach dem Mutterschutzgesetz zu? a) Auf Grund der Schwangerschaft hat Frau Baumann einen Anspruch auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung. b) Frau Baumann darf nach Bekannt werden der Schwangerschaft nicht mehr im Schalterbereich der Bank eingesetzt werden, da sie dort eine stehende Tätigkeit ausführen muss c) Frau Baumann bekommt auch als Auszubildende die gesetzlichen Schutzfristen (Beschäftigungsverbot 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt) und sonstigen Rechte aus dem Mutterschutzgesetz eingeräumt. d) Bei den gesetzlichen Schutzfristen kommt es zu einer Kürzung um jeweils drei Wochen, damit die Ausbildung nicht zu lange unterbrochen werden muss. e) Als Auszubildende gilt für Frau Baumann vorrangig das Berufsbildungsgesetz, so dass die Inanspruchnahme der gesetzlichen Schutzfristen mit einer Verlängerung der Ausbildungszeit verbunden ist. 2

3 Aufgabe 12 Eine Auszubildende hat vor zwei Jahren ihren dreijährigen Ausbildungsvertrag nach zehn Monaten unterbrochen, um nach der Geburt ihres Kindes Erziehungsurlaub in Anspruch zu nehmen. Nach Ablauf des zweijährigen Erziehungsurlaubs nimmt sie die Ausbildung wieder auf. Sie will nun wissen, wie lange ihre Ausbildung noch dauert. a) Die Ausbildung dauert noch bis zum ursprünglichen vereinbarten Vertragsende. b) Die Ausbildung beginnt von vorne und dauert noch 36 Monate. c) Die Ausbildung verlängert sich um ein halbes Jahr bis zur nächsten Prüfung. d) Die Ausbildung dauert noch 24 Monate, da die acht Wochen Mutterschutzfrist auf die Ausbildung angerechnet werden. e) Die Ausbildung dauert noch 26 Monate. Aufgabe 13 Eine Mitarbeiterin, deren befristeter Arbeitsvertrag in vier Wochen endet, legt eine Schwangerschaftsbescheinigung vor. Welche Auswirkung hat die Schwangerschaft auf die Dauer des bestehenden Arbeitsvertrags? a) Die Mitarbeiterin muss einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. b) Die Mitarbeiterin kann die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis verlangen, wenn sie in der Rangfolge der Sozialauswahl vor anderen Mitarbeitern steht. c) Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Frist. d) Die Befristung des Arbeitsvertrages verlängert sich bis zum Ablauf der Mutterschutzfrist. e) Die Befristung des Arbeitsvertrages verlängert sich bis zum Beginn der Mutterschutzfrist. Aufgabe 14 In welchem Fall wird gegen das Mutterschutzgesetz verstoßen? a) Das beschäftigende Unternehmen verlangt von der Schwangeren ein ärztliches Zeugnis. b) Eine Mutter nimmt 8 Wochen nach der normal verlaufenden Geburt ihres Kindes die Arbeit wieder auf. c) Die Mutter kündigt dem sie beschäftigenden Unternehmen nach ihrer Niederkunft zum Ende ihrer Schutzzeit. d) Das die Mutter beschäftigende Unternehmen kündigt der Mutter zum Ende der Mutterschutzfrist. e) Eine werdende Mutter erklärt sich freiwillig bereit, 6 Wochen vor ihrer Niederkunft eine erkrankte Kollegin zu vertreten. Aufgabe 15 Einer Mitarbeiterin wurde vor 11 Tagen vom Prokuristen einer Privatbank KG fristgemäß zum nächstmöglichen Kündigungstermin gekündigt. Der Betriebsrat wurde gehört, hat aber bis heute nicht geantwortet. Heute teilt die Mitarbeiterin mit, dass sie seit drei Wochen weiß, dass sie schwanger ist. Welche Auswirkungen hat dies? a) Die Kündigung ist unwirksam, da der Prokurist nicht ohne besondere Vollmacht kündigen darf. b) Nur der Komplementär darf kündigen, die Kündigung ist deshalb unwirksam. c) Da die Mitarbeiterin die Schwangerschaft zu spät mitgeteilt hat, ist die Kündigung unwirksam. d) Die Kündigung wird durch die Mitteilung der Schwangerschaft unwirksam. e) Die Kündigung ist auch ohne Mitteilung der Schwangerschaft unwirksam. Aufgabe 16 Welche Aussage entspricht nicht den Regelungen des Mutterschutzgesetzes? a) Werdende Mütter dürfen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich ur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären. b) Werdende Mütter müssen bis spätestens zu Beginn des 3. Schwangerschaftsmonats dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen. c) Wöchnerinnen dürfen bis zum Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. d) Die Kündigung einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung ist unzuverlässig, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft bzw. die Entbindung bekannt ist. Aufgabe 17 Wem müssen Sie die Information über die Schwangerschaft von Frau Weller gemäß Mutterschutzgesetz weitergeben? 3

4 a) Sie informieren den Vorgesetzten von Frau Weller und dem Betriebsrat über die Schwangerschaft mit der Bitte um sofortige Beurlaubung. b) Sie informieren niemanden, da die Daten von Frau Weller gemäß Bundesdatenschutzgesetz nicht weitergegeben werden dürfen. c) Sie informieren den Vorgesetzten von Frau Weller und die zuständige Aufsichtsbehörde über die Schwangerschaft. d) Sie bitten sofort den Betriebsrat um eine Untersuchung von Frau Weller und warten auf weitere Weisungen. e) Sie informieren den Vorgesetzten und die unmittelbaren Kollegen von Frau Weller, da diese einen Teil ihrer Arbeit übernehmen müssen. Aufgabe 18 Von wann bis wann ist die voraussichtliche Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz für Frau Weller? Sehen Sie dazu den abgebildeten Kalenderauszug. Tragen Sie das Ergebnis (jeweils Tag und Monat) in das Kästchen ein. ( ) Aufgabe 19 Ihre Kollegin Sonja Sturm ist im 6. Monat schwanger und ist bereits drei Jahre als qualifizierte Kundenberaterin in Ihrer Zweigstelle tätig. Hat die Schwangerschaft Auswirkungen auf das bestehende Beschäftigungsverhältnis? a) Zunächst haben gesetzliche Vorschriften keinen Einfluss auf die tägliche Arbeit, da die Bestimmungen des Mutterschutzgesetztes erst nach der Entbindung in Kraft treten. b) Frau Meier darf nicht mehr im laufenden Kundenkontakt eingesetzt werden, da dort die Ansteckungsgefahr mit Infektionskrankheiten zu groß ist. c) Die werdende Mutter darf zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr nicht beschäftigt werden und kann bei einer Kundenveranstaltung nach 20:00 Uhr keine Betreuungstätigkeiten übernehmen. d) Die werdende Mutter genießt einen verlängerten Kündigungsschutz, die bestehende Kündigungsfrist verlängert sich dabei um vier Monate. e) Frau Meier kann während der gesetzlichen Schutzfristen 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt auf eigenen Wunsch weiter Aufgabe 20 Wo kann sich Frau Weller vergewissern, dass die oben angegebene Schutzfrist auch den gesetzlichen Bestimmungen entspricht? a) Im Betriebsverfassungsgesetz b) Im Mutterschutzgesetz c) Im Kündigungsschutzgesetz 4

5 d) Im Bundeserziehungsgeldgesetz e) Im Entgeltfortzahlungsgesetz Aufgabe 21 Frau Weller soll nun noch bei einem anstehenden Umzug der Nebenstelle ins Hauptgebäude mithelfen. Da diese Tätigkeit nur nach Schalterschluss erledigt werden kann, ist der Umzug für die nächsten drei Tage jeweils in der Zeit von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr vorgesehen, Welche Aussage zum Einsatz von Frau Weller ist laut abgebildetem Auszug aus dem Mutterschutzgesetz zutreffend? a) Frau Weller kann ohne besondere Genehmigung auch ohne ihre Zustimmung zu dieser Tätigkeit eingesetzt werden. b) Frau Weller kann entsprechend später anfangen, dafür am Abend entsprechend länger eingesetzt werden. c) Frau Weller kann auf ausdrücklichen eigenen Wunsch in den Abendstunden mithelfen, wenn ihr diese Mehrarbeit entsprechend vergütet wird. d) Frau Weller kann bei den abendlichen Umzugsarbeiten eingesetzt werden, wenn ihr die entsprechende Arbeitszeit als Freizeit vergütet wird. e) Frau Weller darf nicht zu dieser Mehrarbeit eingesetzt werden. Aufgabe 22 Welche drei Aussagen zum Mutterschutzgesetz sind richtig? b) Bis 6 Wochen vor der Entbindung dürfen werdende Mütter mit schweren körperlichen Arbeiten e) Während der der gesamten Zeit der Schwangerschaft darf eine werdende Mutter nicht länger als 4 f) Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung besteht grundsätzlich ein g) Werdende und stillende Mütter dürfen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht 5

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