VO (EU) Nr. 1169/2011. wen betrifft es?

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1 Lebensmittelinformationsverordnung VO (EU) Nr. 1169/2011 Was MUSS ab wann aufs Etikett und Was MUSS ab wann aufs Etikett und wen betrifft es?

2 Die Verordnung ist am 12. Dezember 2011 in Kraft getreten und gilt ab dem 13. Dezember 2014, mit Ausnahme der Bestimmungen über die Nährwertdeklaration, Nährwertdeklaration ab 13. Dezember 2016

3 Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick Mindestgröße für Pflichtangaben Nährwertkennzeichnung Allergenkennzeichnung auch für lose Ware Lebensmittelimitate Angabe der Herkunft pflanzlicher Öle und Fette

4 Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick Herkunftsbezeichnung für Schafs, Schweine, Ziegen und Geflügelfleisch Kennzeichnung gefrorener Lebensmittel Nano Kennzeichnung

5 Wie ist zu kennzeichnen leicht verständlich, deutlich lesbar, dauerhaft angebracht und nicht durch andere Angaben verdeckt oder getrennt.

6 Sichtfeldregelung ( 3 Abs. 2 LMKV/EU InformationsVO Art 9)? Nach hder EU InformationsVO müssen im selben Sichtfeld erscheinen (Art 9): Bezeichnung des Lebensmittels (Sachbezeichnung) Nettofüllmenge des Lebensmittels bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von >1,2 Volumenprozent die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent Neu ist, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht mehr im selben Sichtfeld wie oben genannte Kennzeichnungselemente erscheinen muss

7 Welche Informationen sind auf dem Etikett von Lebensmitteln verpflichtend? Sachbezeichnung h Name und Anschrift des erzeugenden oder des verpackenden Unternehmers Ursprungs oder Herkunftsort Nettofüllmenge: Bei verpackten Waren, die auch einzeln abgegeben b werden, ist die Nettomenge pro Einzelpackung und die Gesamtzahl der Einzelpackungen anzugeben Los (Charge) Mindesthaltbarkeitsdatum/Verbrauchsdatum Temperatur und Lagerbedingungen Zutatenverzeichnis Süßungsmittel

8 Welche Informationen sind auf dem Etikett von Lebensmitteln verpflichtend? Gebrauchsanleitung Alkoholgehalt die Angabe,,unter Schutzatmosphäre verpackt" k" Nano Hinweis" Datum des Einfrierens bei Fleisch, Fleischzubereitungen it und unverarbeiteten bitt Fischereierzeugnissen

9 Beträgt die Oberfläche weniger als 10 cm².. beschränken sich ihdie verpflichtenden Angaben auf der Verpackung oder dem Etikett auf die Bezeichnung des Lebensmittels die Nettofüllmenge des Lebensmittels das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum Allergene: Gibt es kein Zutatenverzeichnis, muss jedoch auf das Vorhandensein von Stoffen, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, hingewiesen werden, und zwar durch Einfügen des Wortes Enthält, gefolgt von der Bezeichnung des Stoffes.

10 Lebensmittelimitate Lebensmittel b ittldürfen nicht ihtirreführend sein, insbesondere durch Suggerieren falscher Tatsachen" (z.b. Analogkäse Analogkäse" statt normalem Käse" oder roter Farbstoff statt Paprikapulver"). p Es muss der Bestandteil oder die Zutat" die teilweise oder vollständig in einem Lebensmittel ersetzt wurde zusätzlich zum Verzeichnis der Zutaten deutlich angegeben werden (in unmittelbarer Nähe der Produktbezeichnung; in vorgegebener Schriftgröße)

11 Aufgetaut Hinweis Hinweis Aufgetaut Hinweis: t i Der Bezeichnung von Lebensmitteln, die vor dem Verkauf tiefgefroren waren und aufgetaut abverkauft werden, Kennzeichnung aufgetaut gilt nicht: Für Zutaten, die im Enderzeugnis vorhanden sind LM, bei denen das Einfrieren ein technologisch notwendiger Schritt im Herstellungsprozess ist LM, bei denen das Auftauen keine negativen Auswirkungen auf das Produkt hat, wie beispielsweise Butter

12 Herkunfts" Hinweis bei pflanzlichen Ölen und Fetten: Dies gilt immer dann, wenn raffinierte Öle oder Fette pflanzlicher Herkunft unter dem Klassennamen pflanzliches Öl" bzw. pflanzliches Fett" zusammengefasst werden und erst im Folgenden aufgeschlüsselt werden. Diesen Angaben kann der Hinweis in veränderten Gewichtsanteilen folgen.

13 Enthält Aspartam Enthält Aspartam (eine Phenylalaninquelle) : wenn das Aspartam/Aspartam Acesulfamsalz mit seiner E Nummer (und nicht mit seiner spezifischen Bezeichnung) in Verbindung mit seiner Zusatzstoffklasse deklariert ist. Der Hinweis enthält enthälteineeine Phenylalaninquelle muss auf das Etikett, wenn Aspartam/Aspartam Acesulfamsalz in Zutatenliste mit spezif. Bezeichnung genannt wird.

14 mit zugesetzten Pflanzensterinen mit zugesetzten Pflanzensterinen bzw. mit zugesetzten Pflanzensterolen. Weiters ist Menge der zugesetzten Phytosterinen anzugeben. Auch ist Hinweis erforderlich, dass das Erzeugnis nur für Personen bestimmt ist, die ihren Cholesterinspiegel senken möchten.

15 Schriftgröße Eine verpflichtende Schriftgröße von mindestens 1,2 mm bei Verpackungen oder Behältnissen > 80cm² wenn größte Oberfläche weniger als 80 cm² beträgtschriftgröße mindestens 0,9 mm. < 25cm²: keine NWK < 10cm²: nur Bezeichnung, Allergene, Nettofüllmenge, MHD x Höhe (= Größe der Kleinbuchstaben)

16 Allergene Allergene Stoffe sind dbi bei verpackten Lb Lebensmitteln ittl im Zutatenverzeichnis optisch hervorzuheben z.b. durch die SCHRIFTART, R, den Schriftstil oder durch die Hintergrundfarbe erfolgen (kursiv reicht nicht!) Allergene auch bei unverpackten Lebensmitten zwingend!!! Zusatzstoffe: Glutenhältige modifizierte Stärke" und jede Zutat des Anhangs III (Allergenkennzeichnung) g) ist stets mit der Angabe ihrer spezifischen pflanzlichen Herkunft zu bezeichnen.

17 Allergene 1. Glutenhaltige Getreide 2. Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse 3. Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse 4. Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse 5. Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse 6. Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse 7. Milchund darausgewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose) 8. Schalenfrüchte, 9. Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse 10. Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse 11. Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse 12. Schwefeldioxid und Sulphite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, ausgedrückt als SO2 13. Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse 14. Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse

18 Nährwertangaben Verpflichtende Angabe folgender "Big i Seven" " in Tabellenform bezogen auf 100 g oder 100 ml GDA (Guideline Daily Amount) als freiwillige Angabe erlaubt. Ersetzt nicht Nährwerttabelle!! muss ergänzt werden mit Referenzmenge für einen durchschnittlichen h h Erwachsenen 8400kJ/2000 kcal

19 Nährwertangaben pro 100ml/100g Energie Fett davon gesättigte FS 2380 kj 570 kcal 37g 21g Kohlenhydrate 53g davon Zucker 52,5g Eiweiß 5,5g Salz 0,17g Salzgehalt ist auf natürlich vorkommendes Natrium zurückzuführen g (Natrium x 2,5)

20 Ausnahme Nährwertkennzeichnung Unverarbeitete t Erzeugnisse, die nur aus einer Zutat t bestehen Unverarbeitete Erzeugnisse, die nur einer Reifebehandlung unterzogen wurden Wasser für den menschlichen Gebrauch Kräuter, Gewürze und Mischungen daraus Tafelsüße Lebensmittelzusatzstoffe Aromen Gelatine Gärungsessig und Essigersatz

21 Ausnahme Nährwertkennzeichnung Kaugummi Lebensmittel in Verpackungen, deren größte Oberfläche weniger als 25cm² beträgt Lebensmittel, einschließlich handwerklich hergestellte Lebensmittel, die direkt in kleinen Mengen von Erzeugnissen durch den Hersteller an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden, die die Erzeugnisse unmittelbar an den Endverbraucher abgeben. b Alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent NEU: im Vergleich zur geltenden Rechtslage isteine Nährwertdeklaration künftig ua bei zur Wiederverwendung bestimmter Glasflaschen erforderlich

22 Herkunftskennzeichnung Verpflichtende Kennzeichnung: aktuell llbereits verpflichtend für: Rindfleisch, i Fisch, frisches Obst/Gemüse, Honig und Olivenöl NEU: für frisches, gekühltes oder gefrorenes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Hausgeflügel wenn Produktaufmachung zum Irrtum verleiten

23 Angabe des Einfrierdatums Bei gefrorenem Fleisch, Fleischerzeugnissen und unverarbeiteten Fischprodukten muss das Einfrierdatum angegeben werden.

24 Warnhinweise auf koffeinhaltigen Lebensmitteln Bislang: il Verpflichtung für Getränke ab einem bestimmten Koffeingehalt den Hinweis "erhöhter Koffeingehalt" anzubringen (über 150mg/l Koffein) Neu: Warnhinweise für spezielle Verbrauchergruppen wie Kinder, Schwangere Sh und Stillende.

25 Nanokennzeichnung Alle Zutaten, die in Form von technisch hergestellter Nanomaterialien vorhanden sind, müssen in der Zutatenliste eindeutig angeführt werden.

26 Mindesthaltbarkeitsdatum/Verbrauchs datum Das Mindesthaltbarkeitsdatum it d t it ist anzugeben: mindestens haltbar bis, wenn Tag genannt ist mindestens haltbar bis Ende, wenn Monat oder Jahr genannt werden Tag und Monat, wenn deren Hlb Haltbarkeit kiweniger als 3Monate Dem Jh Jahr, wenn Hltb Haltbarkeit kitmehr als 18 Monate beträgt Datumist zwingend in ReihenfolgeTag Tag, Monat, Jahr anzugeben

27 Mindesthaltbarkeitsdatum/Verbrauchs datum Angabe MHD kann entfallen: Frischobst und Frischgemüse Getränke mit mind. 10 Volums Prozent Alkoholfreien lf Erfrischungsgetränken, Fruchtsäften, Nektar und alkoholischen Getränken in Einzenbehältnissen von mehr als 5 Liter, die an Gemeinschaftsverpflegung geliefert werden Backwaren, die ihrer Art nach normalerweise innerhalb von 24h nach der Herstellung verzehrt werden Essig Speisesalz Zucker in fester Form Zuckerware, die fast nur aus Zuckerarten mit Aromastoffen oder Farbstoffen bestehen Kaugummi Speiseeis in Portionspackungen

28 Verbrauchsdatum Bei leicht verderblicher Ware, die nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für den menschlichen Verzehr darstellen könnte, ist anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatum das Verbrauchsdatum anzugeben. b h b verbrauchen bis, ergänzt um das Datum selbst oder auf die Stelle, an der es auf der Verpackung erscheint.

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