Nr.: Erwitte, Jahrgang
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- Eva Neumann
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1 Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Erwitte Nr.: Erwitte, Jahrgang Inhalt Seite 1. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Erwitte Jahresabschluss 2015 der Stadt Erwitte 2 2. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Erwitte Gesamtabschluss 2015 der Stadt Erwitte 3 3. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Erwitte Beteiligungsbericht der Stadt Erwitte zum Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Erwitte Einziehung des Grünbeets vor dem Grundstück Zur Flachsröte Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Erwitte Widmung von Straßen und Straßenabschnitten gemäß 6 Straßenund Wegegesetz NRW 6 6. Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Erwitte am , Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses 7 Herausgeber: Stadt Erwitte Am Markt 13, Erwitte Telefon: , post@erwitte.de Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Peter Wessel Erscheinungsweise: Nach Bedarf Druck: Stadt Erwitte Das Amtsblatt liegt kostenlos zur Mitnahme im Rathaus, bei der Sparkasse Erwitte-Anröchte in Erwitte und der Zweigstelle Bad Westernkotten sowie den Volksbanken in Erwitte, Horn-Millinghausen und Bad Westernkotten aus. Einzelexemplare werden dort unentgeltlich abgegeben Im Abonnement beträgt der Bezugspreis einschl. Versandkosten 24 im Kalenderjahr. Amtsblatt im Internet: (auf der Homepage der Stadt Erwitte unter der Rubrik Rathaus \ Politik \ Wahlen )
2 Nr.: Jahrgang Seite: 2 Öffentliche Bekanntmachung Jahresabschluss 2015 der Stadt Erwitte I. Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2015 Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2015 unter Einbeziehung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach 101 GO NRW geprüft. Die Prüfung schließt mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ab. Die Ergebnisrechnung 2015 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von ,64 ab. Die Bilanzsumme beläuft sich zum auf ,43. Der Rat der Stadt Erwitte hat in seiner Sitzung am den geprüften Jahresabschluss 2015 festgestellt und dem Bürgermeister für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2015 Entlastung erteilt. Zur Deckung des Fehlbetrages wird ein Betrag i.h.v ,67 aus der Ausgleichsrücklage entnommen und diese somit vollständig aufgezehrt. Weiterhin wird die Allgemeine Rücklage um ,97 verringert. Der Jahresabschluss liegt mit dem Lagebericht bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2016 während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Erwitte, Am Markt 13, Zimmer 201, zur Einsichtnahme aus. II. Bekanntmachungsanordnung des Jahresabschlusses 2015 Gemäß 96 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom (GV. NRW. S. 966), in Kraft getreten am , werden die Bilanz der Stadt Erwitte zum , die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2015, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses sowie das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht hiermit öffentlich bekanntgemacht. Erwitte, den
3 Nr.: Jahrgang Seite: 3 Öffentliche Bekanntmachung Gesamtabschluss 2015 der Stadt Erwitte I. Bekanntmachung des Gesamtabschlusses 2015 Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Gesamtabschluss 2015 unter Einbeziehung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach 59 Absatz 3 in Verbindung mit 101 Absatz 3 GO NRW und 116 Absatz 6 GO NRW geprüft. Die Prüfung schließt mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ab. Die Gesamtergebnisrechnung 2015 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von ,87 ab. Die Bilanzsumme beläuft sich zum auf ,62. Der Rat der Stadt Erwitte hat in seiner Sitzung am den geprüften Gesamtabschluss 2015 bestätigt. Der Gesamtabschluss liegt mit dem Lagebericht bis zur Feststellung des Gesamtabschlusses 2016 während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Erwitte, Am Markt 13, Zimmer 201, zur Einsichtnahme aus. II. Bekanntmachungsanordnung des Gesamtabschlusses 2015 Gemäß 116 Abs.1 i.v.m. 96 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom (GV. NRW. S. 966), in Kraft getreten am , werden die Gesamtbilanz der Stadt Erwitte zum , die Gesamtergebnis- und Gesamtkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2015, das Ergebnis der Prüfung sowie die Bestätigung des Gesamtabschlusses und der Lagebericht hiermit öffentlich bekannt gemacht. Erwitte, den
4 Nr.: Jahrgang Seite: 4 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Erwitte Beteiligungsbericht der Stadt Erwitte zum Gemäß 117 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Gemeinden verpflichtet, einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Der Beteiligungsbericht zum der Stadt Erwitte wurde den Ratsmitgliedern in der Sitzung des Rates der Stadt Erwitte am ausgehändigt. Die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung und jährlichen Fortschreibung eines Beteiligungsberichtes dient dem Ziel, den Rat der Stadt Erwitte, seine Ausschüsse und alle Einwohner umfassend zu informieren und die Transparenz der Beteiligungen der Stadt an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu verbessern. Der Beteiligungsbericht zum stellt die wichtigsten Daten, Fakten und Kennzahlen der städtischen Unternehmensbeteiligungen dar. Er enthält insbesondere Angaben über die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Beteiligungsverhältnisse und die Erfüllung des öffentlichen Zwecks. Der Beteiligungsbericht zum liegt während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Erwitte, Am Markt 13, Zimmer 201, zur Einsichtnahme aus und kann zudem auch auf der Homepage der Stadt Erwitte ( eingesehen werden. Erwitte,
5 Nr.: Jahrgang Seite: 5 Öffentliche Bekanntmachung Einziehung des Grünbeets vor dem Grundstück Zur Flachsröte 4 Gemäß Beschluss des Umwelt- und Verkehrsausschusses des Rates der Stadt Erwitte vom wird das Grünbeet vor dem Grundstück Zur Flachsröte 4 eingezogen. Die Absicht zur Einziehung wurde gemäß 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) am öffentlich bekannt gemacht. Einwendungen wurden nicht erhoben. Die endgültige Einziehung wird hiermit gemäß 7 StrWG öffentlich bekannt gemacht. Die Einziehung wird im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Ein Lageplan, aus dem die einzuziehende Parzelle ersichtlich ist, kann während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses beim Aufgabenbereich Verkehrsplanung, Straßenbau, Rathaus, Am Markt 13, Zimmer 307 eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Einziehung ist nach 7 Abs. 1 StrWG NRW eine Allgemeinverfügung. Sie können gegen diese Allgemeinverfügung Klage erheben. Dabei müssen Sie Folgendes beachten: Sie müssen Ihre Klage innerhalb eines Monats, nachdem die Allgemeinverfügung öffentlich bekannt gemacht wurde schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Arnsberg, Jägerstraße 1, Arnsberg erheben. Die Klage kann auch auf elektronischem Weg erhoben werden; Einzelheiten hierzu sind der Internetseite zu entnehmen. Erwitte,
6 Nr.: Jahrgang Seite: 6 Öffentliche Bekanntmachung Widmung von Straßen und Straßenabschnitten gemäß 6 Straßen- und Wegegesetz NRW Gemäß 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355) zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom (GV. NRW. S. 934) und des Beschlusses des Umwelt- und Verkehrsausschusses vom werden hiermit die nachstehend aufgeführten Straßen und Straßenabschnitte als gemeindliche Anliegerstraßen im Sinne des 3 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet: Erwitte: Martin-Luther-Ring Auf Grund des 80 Abs. 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBI. I S. 686) die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298) geändert worden ist wird die sofortige Vollziehung dieser Widmungsverfügung im öffentlichen Interesse angeordnet, um eine ungehinderte Benutzung der öffentlichen Verkehrsanlagen zu gewährleisten. Im Interesse der Allgemeinheit soll sichergestellt werden, dass die Benutzung der Verkehrsflächen für jedermann gestattet und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gegeben ist. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Widmung ist nach 6 Abs. 1 StrWG NRW eine Allgemeinverfügung. Sie können gegen diese Allgemeinverfügung Klage erheben. Dabei müssen Sie Folgendes beachten: Sie müssen Ihre Klage innerhalb eines Monats, nachdem die Allgemeinverfügung öffentlich bekannt gemacht wurde schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Arnsberg, Jägerstraße 1, Arnsberg erheben. Die Klage kann auch auf elektronischem Weg erhoben werden; Einzelheiten hierzu sind der Internetseite zu entnehmen. Ihre Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet: Sie müssen meiner Forderung zunächst auch dann nachkommen, wenn Sie Klage erheben. Das Verwaltungsgericht in Arnsberg kann die aufschiebende Wirkung der Klage auf Ihren Antrag wiederherstellen. Der Antrag ist beim Verwaltungsgericht in Arnsberg, Jägerstraße 1, zu stellen. Diesem sollen zwei Abschriften des Schriftsatzes beigefügt werden. Der Antrag kann aber auch bei der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts in Arnsberg zu Protokoll gegeben werden. Erwitte,
7 Nr.: Jahrgang Seite: 7 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Erwitte Am Donnerstag, dem 6. Juli 2017, Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Erwitte eine Sitzung des Rates der Stadt Erwitte (23. Sitzung in der Wahlperiode 2014/2020) mit folgender Tagesordnung statt: Öffentliche Sitzung TAGESORDNUNG TOP Vorlagen-Nr. 1. Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 2. Mitteilungen der Verwaltung 3. Anfragen von Ratsmitgliedern 4. 72/2017 Jahresbericht 2016 der Freiwilligen Feuerwehr Erwitte 5. 81/2017 Bebauungsplan Bad Westernkotten Nr. 7 "Lindenstraße", 7. Änderung hier: a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken b) Satzungsbeschluss gem. 10 Abs. 1 BauGB 6. 82/2017 Bebauungsplan Stirpe Nr. 11 "Im Südfeld" a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken b) Satzungsbeschluss gem. 10 Abs. 1 BauGB /2017 Bebauungsplan Schmerlecke Nr. 4 Kleefeldsiedlung, 4. Änderung a) Änderungsbeschluss b) Vorstellung des Entwurfs c) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. 13 Abs. 2 Nr. 2 i.v.m. 3 Abs. 2 BauGB und Beschluss über die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. 13 Abs. 2 Nr. 3 i.v.m. 4 Abs. 2 BauGB 8. 94/2017 Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung für die Zuführung von Versorgungsbeiträgen in den Versorgungsfonds für Pensionslasten /2017 Aufstellung eines Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) /2017 Antrag der SPD-Fraktion zur Prüfung der Gründung eines kommunalen Wohnungsbauunternehmens bzw. zur Intensivierung der Zusammenarbeit mit Wohnungs/-baugesellschaften/ - genossenschaften
8 Nr.: Jahrgang Seite: /2017 Beschluss über das Energieleitbild der Stadt Erwitte /2017 Beschluss über die Anpassung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Erwitte an das integrierte Klimaschutzkonzept des Kreises Soest Nichtöffentliche Sitzung TOP Vorlagen-Nr. 13. Mitteilungen der Verwaltung 14. Anfragen von Ratsmitgliedern
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