zwischen E-Center Edeka-Markt Kaiserslautern, Zollamtstraße 28, Kaiserslautern und
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- Günter Acker
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1 Zielvereinbarung zum Barrierefreien Handel zwischen E-Center Edeka-Markt Kaiserslautern und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland- Pfalz auf der Grundlage der Gleichstellungsgesetzgebung des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz (BGG und LGGbehM) Im Bewusstsein um die Notwendigkeit, allen Menschen den Zugang zu Leistungen und dem Warenangebot, das heute verfügbar ist, zu schaffen und ihnen damit die Möglichkeit zu geben, unter gleichwertigen Lebensbedingungen zu leben, wird zwischen E-Center Edeka-Markt Kaiserslautern, Zollamtstraße 28, Kaiserslautern und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland- Pfalz, die nachstehend aufgeführt sind, a) Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.v. b) Bundesselbsthilfe Verband Kleinwüchsiger Menschen e.v. Landesverband Rhein-Hessen Saar c) Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. d) Deutsche Rheuma-Liga, Landesverband Rheinland-Pfalz e) Deutscher Schwerhörigenbund e.v. f) Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e.v. g) Landesverband der Gehörlosen Rheinland-Pfalz e.v. h) Landesverband Rheinland-Pfalz für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. i) Landesverband RLP Pro Retina Deutschland e. V. j) Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz k) Landesverband der Contergangeschädigten Pfalz-Saar e.v.
2 l) Sozialverband Deutschland Landesverband Rheinland-Pfalz-Saarland e.v. m) Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.v. n) Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.v. o) Der Paritätische Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland e.v. folgende Zielvereinbarung abgeschlossen: 1 Weitere Vereinbarungspartner Die Vereinbarungspartner wissen, dass innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung im Zielvereinbarungsregister des Bundes andere nach diesem Gesetz anerkannte Verbände sowie weitere Edeka-Märkte das Recht haben, der Zielvereinbarung beizutreten. 2 Zielbereiche und Zielerwartungen (1) Die Vereinbarung gilt ausschließlich für den E-Center Edeka Markt Kaiserslautern, Zollamtstraße 28, Kaiserslautern. (2) Als Grundlage dient die Definition von Barrierefreiheit laut 4 Bundesgleichstellungsgesetz und 2 Abs. 3 Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. 3 Ziele Der E-Center Edeka Markt Kaiserslautern, Zollamtstraße 28, Kaiserslautern, erklärt sich bereit, folgende Schritte zur Herstellung von Barrierefreiheit zu unternehmen beziehungsweise bereits vorhandene Maßnahmen beizubehalten:
3 (1) Es stehen vier Behindertenparkplätze in Eingangsnähe zur Verfügung. Die gesamte Parkplatzanlage unterliegt der Straßenverkehrsordnung (StVO) und wird auf falsch parkende Fahrzeuge kontrolliert. (2) Es gibt eine behindertengerechte Toilette. Der Schlüssel ist an der Information hinterlegt. (3) Es stehen drei rollstuhlgerechte Einkaufswagen und ein Rollator zur Verfügung. (4) Im Eingangsbereich werden keine Stolperfallen (Werbeträger, Werbetische, Papierkörbe, breite Gitterroste und so weiter) aufgestellt, die für blinde und sehbehinderte Menschen nicht rechtzeitig erkannt werden können. Sie sollen prinzipiell vermieden werden. (5) Übersichtspläne sollen über Schriftzeichen von 5,2 bis 8,7 mm Höhe verfügen, besser noch sind größere Schriftzeichen. Günstig sind neben dem üblichen Schwarz auf Weiß Farbkombinationen wie Gelb auf Schwarz, Gelb auf Blau, Weiß auf Schwarz. Viele Sehbehinderte können solche Negativ- Kontraste besser erkennen, sie sind daher gut für kurze Warnhinweise geeignet. Den besten Farbkontrast ergibt die Kombination Gelb auf Lila. (6) An der Information ist eine Aufsteck-Lupe für sehbehinderte Menschen hinterlegt. (7) Prospekte und Informationsmaterial sind in greifbarer Höhe für alle zugänglich angeordnet. (8) Ein Service beim Einpacken an der Kasse und Einladen des Autos ist möglich. Auch beim Einkauf kann auf die Unterstützung durch das Personal zurückgegriffen werden. (9) Behinderte Menschen und Schwangere werden bei Bedarf an den Bedienungstheken bevorzugt behandelt. (10) Die Ausschilderungen der Preise und Produkte an den Tiefkühltheken sollen unmittelbar an den Waren und damit näher zum Kunden angebracht. (11) Eine Gemüsewaage ist für Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer und kleinwüchsige Menschen auf eine Höhe von 85 cm (Höhe der Wiegefläche) angebracht. (12) Die regulären Kassen haben eine Durchgangsbreite von 85 cm. Darüber hinaus gibt es eine Rollstuhlkasse, die eine Breite von 100 cm aufweist. Ein gut sichtbares Schild (Rollstuhlsymbol) soll angebracht werden, das auf diese Kasse hinweist.
4 (13) Für gehörlose Menschen werden Anfragen und Antworten per Fax und ermöglicht. (14) Für blinde und sehbehinderte Menschen wird per Telefon Auskunft über aktuelle Angebote gegeben. (15) Informationen über die Zielvereinbarung sollen auf der Website vom Edeka- Markt veröffentlicht werden. (16) Die Webseite wird auf Barrierefreiheit überprüft. (17) Die Verbände verpflichten sich, die Zielvereinbarung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit bekannt zu machen. 4 Konkrete Verantwortungsbereiche für bestimmte Ergebnisse (1) Der E-Center Edeka Markt Kaiserslautern, Zollamtstraße 28, Kaiserslautern, erklärt sich bereit, die in 3 beschriebenen Maßnahmen, soweit festgelegt, möglichst umzusetzen. (2) Die Verbände erklären sich bereit, ihre Mitglieder über die Verbesserungen zu informieren und den E-Center Edeka Markt Kaiserslautern, Zollamtstraße 28, Kaiserslautern, konstruktiv zu beraten. 5 Regeln der Zusammenarbeit (1) Es tagt bei Bedarf einmal jährlich eine Expertengruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern beider Vereinbarungspartner. (2) Die Geschäftsstelle liegt bei der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.v., Kaiserstraße 42, Mainz. (3) Beschlussfassungen finden einvernehmlich statt. 6 Laufzeit Die Laufzeit der Zielvereinbarung beträgt fünf Jahre - mit der Möglichkeit der Verlängerung.
5 7 Information über den Stand der Zielerfüllung Das Unternehmen informiert die Verbände über den Stand der Umsetzung. Auf 5 Abs. 1 wird verwiesen. 8 Evaluation Die Expertengruppe (bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter der Verbände sowie des Unternehmens) erhält das Recht, in Absprache mit der Marktleitung, Betriebsbesuche durchzuführen. 9 Schlussbestimmung (1) Änderungen und Ergänzungen dieser Zielvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. (2) Die Vertragsparteien sind sich darin einig, dass der Text dieser Zielvereinbarung, ihre Änderung oder Aufhebung im Zielvereinbarungsregister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Wilhelmstraße 49, Berlin, veröffentlicht wird.
6 Mainz, den Edeka-Markt Kaiserslautern Zollamtstrasse Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.v. Bundesselbsthilfe Verband Kleinwüchsiger Menschen e.v. Landesverband Rhein-Hessen Saar Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) Landesverband Rheinland- Pfalz e. V. Deutsche Rheuma-Liga, Landesverband Rheinland-Pfalz Deutscher Schwerhörigenbund e.v. Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e.v.
7 Landesverband der Gehörlosen Rheinland-Pfalz e.v. Landesverband Rheinland-Pfalz für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. Landesverband RLP Pro Retina Deutschland e. V. Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz Landesverband der Contergangeschädigten Pfalz-Saar e.v. Sozialverband Deutschland Landesverband Rheinland-Pfalz-Saarland e.v. Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.v.
8 Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.v. Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland e.v. Diese Zielvereinbarung wird unterstützt von: Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen Rheinland-Pfalz Otmar Miles-Paul Oberbürgermeister der Stadt Kaiserslautern Dr. Klaus Weichel Arbeitskreis Barrierefreie Stadt Kaiserslautern Werner Rech Behindertenbeauftragter der Stadt Kaiserslautern Hans-Peter Wildt
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