Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0442 Landesinstitut für Schulentwicklung, Landesmedienzentrum und Medienförderung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0442 Landesinstitut für Schulentwicklung, Landesmedienzentrum und Medienförderung"

Transkript

1 Vorbemerkung: Bei Kap sind Mittel für das Landesinstitut für Schulentwicklung, das Landesmedienzentrum Baden- Württemberg und das Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht veranschlagt. A. Das Landesinstitut für Schulentwicklung in Stuttgart ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Es gliedert sich in folgende vier Bereiche: - Fachbereich 1: Verwaltung, Koordinierung, Bildungsanalysen - Fachbereich 2: Qualitätsentwicklung und Evaluation - Fachbereich 3: Schulentwicklung und empirische Bildungsforschung - Fachbereich 4: Bildungsplanarbeit Die Mittel und Stellen der Beamtinnen und Beamten sind im Kap Tit , die Mittel der Beschäftigten sowie der Aushilfen und der befristeten Projektangestellten bei Tit enthalten. Darüber hinaus sind Abordnungen bis zu der im Haushaltsvermerk bei Tit genannten Anzahl möglich. Soweit aus kapitalisierten Stellen Mittelbeschäftigungen stattfinden, sind die Mittel im Tit enthalten. Auf dieser Grundlage werden dem Landesinstitut für Schulentwicklung zur Erfüllung seiner Aufgaben aus dem Landeshaushalt folgende Ressourcen zur Verfügung gestellt: Veranschlagt sind: Beamtenstellen bei Tit ,8 Abordnungsmittel bei Tit ,8 Zuführungsbetrag bei Tit ,5 Mehrausgaben gegen Einsparung in den Schulkapiteln, vgl. Haushaltsvermerk bei Tit ,0 Verwendung von 131 Lehrkräften aus den Schulkapiteln ohne Kostenersatz, vgl. Haushaltsvermerk bei Tit (gemäß Richtwert A 13, höherer Dienst) 7.322,9 insgesamt: ,0 B. Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg mit Sitz in Karlsruhe und Stuttgart ist ebenfalls eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Seine Finanzierung ist nach 9 des Gesetzes über die Medienzentren (Medienzentrengesetz) vom 6. Februar 2001, GBl. S. 117 ff. geregelt. Die Finanzierung der Aufgaben des Landesmedienzentrums erfolgt mit Landesmitteln sowie kommunalen Mitteln entsprechend den vom Landesmedienzentrum wahrgenommenen Landes- und Kommunalaufgaben. Die kommunale Beteiligung an den Kosten des Landesmedienzentrums ist durch den Anteil des Landes am Aufkommen der Finanzausgleichsumlage nach dem Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich pauschal abgegolten (vgl. Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich vom 17. Dezember 1990, GBl. S. 421). Die Bezahlung der Beamtinnen und Beamten des Landesmedienzentrums erfolgt im Wege des Zuschusses. Einnahmen gruppen 89 Digitalisierungsoffensive im Bildungsbereich Erstattungen und Zuschüsse Dritter 0,0 a) 0,0 Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr Ausgaben -. Summe gruppe 89 0,0 a) 0,0 Gesamteinnahmen 0,0 a) 0,0 C. Das Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht in Grünwald ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschafter sind die Länder. Die Beiträge der Gesellschafter werden jährlich von der Gesellschafterversammlung beschlossen und bedürfen der Zustimmung der Finanzministerkonferenz

2 Ausgaben Personalausgaben Erläuterung: Die Tit , und beziehen sich ausschließlich auf das Landesinstitut für Schulentwicklung Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und 1.670,2 a) 1.785,8 Beamten 1.785,8 b) 1.758,9 c) Lehrkräfte von öffentlichen Schulen können ganz oder mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung beim Landesinstitut für Schulentwicklung verwendet werden, ohne dass die anteiligen Bezüge erstattet werden, soweit der Umfang dieser Tätigkeit die Unterrichtsverpflichtung von insgesamt 140/131 Deputaten nicht übersteigt. Davon entfallen insbesondere auf Evaluation 105/96 Deputate. Erläuterung: Der Haushaltsansatz umfasst auch Zulagen nach Maßgabe der besoldungsgesetzlichen Vorschriften. Zum Haushaltsvermerk: Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Landesinstituts ist eine flexible Personalstruktur erforderlich, die den ständigen Austausch zwischen Schule und Landesinstitut gewährleistet und dem Ziel, verstärkt projektbezogen zu arbeiten, Rechnung trägt. Hierfür ist es erforderlich, über die in Kap veranschlagten Stellen hinaus weitere Lehrkräfte in dem im Haushaltsvermerk genannten Umfang beim Landesinstitut zu verwenden Bezüge und Nebenleistungen für abgeordnete 114,8 a) 114,8 Beamtinnen und Beamte - 99,8 c) Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 0,0 a) 30,2 (Beschäftigten) 30,2 b) 34,4 c) Erläuterung: Hier werden die Beschäftigungsentgelte für befristete Beschäftigungen, wie z. B. Elternzeitvertretung, veranschlagt. Zwischensumme Personalausgaben 1.785,0 a) 1.930,8-188-

3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Zuschuss an das Landesinstitut für 2.258,5 a) 2.292,5 Schulentwicklung 2.726,3 b) 2.954,4 c) Mehrausgaben sind - nach näherer Bestimmung von Kultusministerium und Ministerium für Finanzen - bis zur Höhe von Einsparungen durch die zusätzliche Nichtbesetzung von bis zu fünf Lehrerstellen bei den Kapiteln 0405 bis 0420 jeweils Tit , die dem Landesinstitut für Schulentwicklung gemäß haushaltsrechtlicher Ermächtigung zur Verfügung stehen, zulässig. Erläuterung: Für Finanzierung des wissenschaftlichen Vorstands wird der Zuschuss um 16,5 erhöht. Der Haushaltsplan des Landesinstituts für Schulentwicklung wird bis auf weiteres kameralistisch geführt. Das Landesinstitut kann mit Zustimmung des Kultusministeriums und des Ministeriums für Finanzen auf kaufmännische (doppelte) Buchführung umstellen. Veranschlagt sind: Einnahmen Eigene Einnahmen - Schulbuchüberprüfung 40,0 - Betriebseinnahmen 125,0 - Vermischte Einnahmen 10,0 Zuschüsse - Originärer Landeszuschuss 2.292,5 - Zuschüsse Dritter 0,0 - Kapitalisierung allgemein 250,0 Gesamteinnahmen 2.717,5 Ausgaben Personalausgaben 1.391,2 Sächliche Verwaltungsausgaben 1.326,3 Investitionen 0,0 Gesamtausgaben 2.717,5 Den Planungen liegt der Entwurf des Haushaltsplans 2017 des Landesinstituts für Schulentwicklung zu Grunde Zuschuss an das Landesmedienzentrum 5.274,3 a) 5.312, ,9 b) 4.612,6 c) Die Erläuterungen sind hinsichtlich Ziff. 2 (Zuschuss zur Fortführung der Projekte SESAM und Support-Netz) sowie Ziff.3 (Paed ML) verbindlich. Lehrkräfte von öffentlichen Schulen können ganz oder mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung beim Landesmedienzentrum Baden-Württemberg verwendet werden, ohne dass die anteiligen Bezüge erstattet werden, soweit der Umfang dieser Tätigkeit die Unterrichtsverpflichtung von insgesamt 8 Lehrkräften nicht übersteigt. Zusätzlich können Lehrkräfte von Grund-, Haupt- und Werkreal

4 schulen (Kap. 0405) ganz oder mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung zum Aufbau und Betrieb eines Unterstützungssystems für eine verpflichtende Umsetzung der Medienbildung an Grundschulen beim Landesmedienzentrum Baden-Württemberg verwendet werden, ohne dass die anteiligen Bezüge erstattet werden, soweit der Umfang dieser Tätigkeit die Unterrichtsverpflichtung von insgesamt 5 Lehrkräften nicht übersteigt. Diese 5 Deputate sind für den Einsatz an den Stadt- und Kreismedienzentren reserviert. Mehrausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen durch die zusätzliche Nichtbesetzung von bis zu acht Lehrerstellen aus Kapitel möglich. Diese Mehrausgaben sind ausschließlich für die Grundschulhotline im Rahmen des Aufbaus und des Betriebs eines Unterstützungssystems für eine verpflichtende Umsetzung der Medienbildung an Grundschulen beim Landesmedienzentrum Baden-Württemberg zu verwenden. Erläuterung: Im Zuschuss für die Personalausgaben der Beamtinnen und Beamten ist eine Ausgleichszulage von 8,8 enthalten. Veranschlagt sind: 1. Zuschuss zu den Aufwendungen des Landesmedienzentrums für Aufgaben des Landes und der Kommunen 2.805,5 2. Zuschuss zur Fortführung der Projekte SESAM und Support-Netz (Vorwegentnahme aus FAG-Mitteln, s. Kap Tit A II. Ziffer 2.2) 1.600,0 3. Zuschuss zur Betreuung der pädagogischen schulischen Netze an Grundschulen - Paed ML (Vorwegentnahme aus FAG-Mitteln, s. Kap Tit A II. Ziffer 2.2) 520,0 4. Mittel für Personalausgaben der Beamtinnen und Beamten (1/1 Direktor, 4/4 Verwaltungsbeamtinnen und -beamten) 387,4 zus ,9 Die Mittel für die Sanierungsmaßnahmen sind bei Tit gesondert veranschlagt. Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben: Einnahmen 1. Eigene Mittel und Mittel nichtöffentlicher Stellen 1.125,0 2a. Zuschuss des Landes 5.312,9 2b. Zuschuss des Landes für Sanierungsmaßnahmen 430,0 2c. Zuschüsse des Landes (Projekte im Rahmen der 620,0 Beschlüsse in der Folge des Sonderausschusses "Konsequenzen aus Winnenden und Wendlingen: Jugendgefährdung und Jugendgewalt") aus Kap Zuwendung der Stadt Karlsruhe 552,0 4. Zuwendung der Stadt Stuttgart 702,0 zus ,9 Ausgaben 1a. 1b. Personalausgaben der Beamtinnen und Beamten (1/1 Direktor, 4/4 Verwaltungsbeamtinnen und -beamte) Personalausgaben der Beamtinnen und Beamten 387,4 95,6 2. Personalausgaben der übrigen Bediensteten 4.597,1 3. Sachausgaben, Investitionen 3.661,8 zus ,9 Den Planungen liegt der Haushaltsplan 2017 des Landesmedienzentrums zu Grunde

5 Zuschuss an das Institut für Film und Bild in 98,0 a) 83,0 Wissenschaft und Unterricht 81,4 b) 93,5 c) Erläuterung: Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 muss noch durch die Gesellschafterversammlung verabschiedet werden. Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 7.630,8 a) 7.688,4 Ausgaben für Investitionen Zuschuss an das Landesmedienzentrum für 373,9 a) 430,0 Sanierungsmaßnahmen 449,4 b) 97,0 c) Erläuterung: Übertragen von Kap ,0 Tsd. zur Fortführung der Sanierungsmaßnahme. Veranschlagt sind Mittel zur Sanierung des Dienstgebäudes Rotenbergstraße 111 in Stuttgart. Die Sanierung wurde auf Grund von unzureichend erfüllten Auflagen des baulichen Brandschutzes nötig. Der Gesamtaufwand der Sanierungsmaßnahme Brandschutz liegt bei ca. 2,6 Mio. EUR. Im Jahr 2017 ist der Abschluss des 3. Bauabschnitts sowie der Beginn des 4. Bauabschnitts mit Kosten von insgesamt ca. 705,0 vorgesehen. Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 373,9 a) 430,0 gruppen Innerhalb der einzelnen gruppen sind die Gruppentitel gegenseitig deckungsfähig. 89 Digitalisierungsoffensive im Bildungsbereich Mehrausgaben sind bis zur Höhe der Einnahmen bei Tit zulässig. Erläuterung: Im Jahr 2017 werden die Mittel für die Digitalisierungsmaßnahmen im Geschäftsbereich des Kultusministeriums bei Kap Tit. Gr. 94 veranschlagt. Die Mittel sind für Maßnahmen der Digitalisierungsoffensive im Bildungsbereich, insbesondere für die Entwicklung einer Digitalen Bildungsplattform, vorgesehen Personalaufwand 500,0 a) 0, Sachaufwand 1.500,0 a) 0,0-191-

6 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,0 a) 0, Zuschüsse an sonstige Träger 0,0 a) 0, Investitionsausgaben 0,0 a) 0,0 Summe gruppe ,0 a) 0,0 Gesamtausgaben ,7 a) ,2 Abschluss Kapitel 0442 Gesamteinnahmen 0,0 a) 0,0 Personalausgaben 2.285,0 a) 1.930,8 Sächliche Verwaltungsausgaben 1.500,0 a) 0,0 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 7.630,8 a) 7.688,4 Ausgaben für Investitionen 373,9 a) 430,0 Gesamtausgaben ,7 a) ,2 Kapitel 0442 Zuschuss ,7 a) ,2-192-

Soll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) 2010 2011 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) 2010 2011 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Vorbemerkung: I. Gehobener Dienst Im Einzelplan 03 sind nur die Anwärterbezüge (Tit. 422 03), der Anteil der Gemeinden am Ausbildungsaufwand für den gehobenen Verwaltungsdienst

Mehr

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0460 Sportförderung

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0460 Sportförderung Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Vorbemerkung: Den Bewilligungen aus den bei Kap. 0460 veranschlagten Mitteln werden neben den Verwaltungsvorschriften zu 44 LHO in der jeweils geltenden Fassung die nachstehenden

Mehr

Soll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) 2010 2011 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) 2010 2011 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Vorwort: Die S t a a t l i c h e F e i n t e c h n i k s c h u l e V i l l i n g e n - S c h w e n n i n g e n führt eine Berufsfachschule für Feinwerkmechaniker, Systemelektroniker

Mehr

Landtag FB Landesbeauftragter für den Datenschutz Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0103

Landtag FB Landesbeauftragter für den Datenschutz Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0103 Haushaltsermächtigungen: 0103, 0102 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Der Fachbereich Landesbeauftragter für den Datenschutz besteht aus dem Produktbereich Landesbeauftragter für den Datenschutz

Mehr

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0428 Staatliche Feintechnikschule Villingen-Schwenningen

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0428 Staatliche Feintechnikschule Villingen-Schwenningen Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Vorwort: Die S t a a t l i c h e F e i n t e c h n i k s c h u l e V i l l i n g en - S c h w e n- n i n g e n führt eine Berufsfachschule für Feinwerkmechaniker/-innen, Systemelektroniker/-innen

Mehr

111 02 011 Gebühren 0,2 a) 0,2 0,2 0,0 b) 0,0 c) 119 49 011 Vermischte Einnahmen 0,5 a) 0,5 0,5 0,0 b) 0,0 c)

111 02 011 Gebühren 0,2 a) 0,2 0,2 0,0 b) 0,0 c) 119 49 011 Vermischte Einnahmen 0,5 a) 0,5 0,5 0,0 b) 0,0 c) Soll a) Betrag Betrag Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 02 011 Gebühren 0,2 a) 0,2 0,2 0,0 b) Gebühren und Auslagenersätze nach dem Landesgebührengesetz und anderen gesetzlichen Vorschriften. 119 49 011

Mehr

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0435 Förderung von Schulen in freier Trägerschaft

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0435 Förderung von Schulen in freier Trägerschaft Vorwort: Bei Kap. 0435 sind die Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft nach den 17 19 des Privatschulgesetzes in der Fassung vom 1. Januar 1990 (GBI. S. 105), zuletzt geändert mit Änderungsgesetz

Mehr

Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR

Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Vorwort: Die S t a a t l i c h e F e i n t e c h n i k s c h u l e V i l l i n g e n - S c h w e n n i n g e n führt eine Berufsfachschule für Feinwerkmechaniker, Systemelektroniker und Uhrmacher, eine

Mehr

111 02 162 Gebühren für Leistungen der 35,6 a) 35,6 35,6 Digitalisierungswerkstatt 29,4 b) 19,4 c)

111 02 162 Gebühren für Leistungen der 35,6 a) 35,6 35,6 Digitalisierungswerkstatt 29,4 b) 19,4 c) Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 02 162 Gebühren für Leistungen der 35,6 a) 35,6 35,6 Digitalisierungswerkstatt 29,4 b) 19,4 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit. 511 01. Veranschlagt sind die Gebühren

Mehr

Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0303

Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0303 Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0303 Haushaltsermächtigungen: 0303 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Der Fachbereich Landesbeauftragter für den Datenschutz besteht aus dem

Mehr

Soll 2004 a) Betrag Betrag Ist 2003 b) für für Tit. Ist 2002 c) 2005 2006 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR

Soll 2004 a) Betrag Betrag Ist 2003 b) für für Tit. Ist 2002 c) 2005 2006 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Vorbemerkung: Mit dem Haushalt 2005/2006 wird den Kunsthochschulen die volle dezentrale Finanzverantwortung übertragen. Damit verbunden ist eine Zusammenfassung von Titelgruppen und die Einführung der

Mehr

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) 2007 2008 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) 2007 2008 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. V o r b e m e r k u n g: Vgl. die Hinweise im Abschn. B des Vorworts. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 49 131 Vermischte Einnahmen 10,2 a) 10,2 10,2 Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 10,2 a) 10,2 10,2

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1405 Bildungsplanung und überregionale Angelegenheiten

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1405 Bildungsplanung und überregionale Angelegenheiten Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 19 139 Rückflüsse von Landeszuschüssen 0,0 a) 0,0 0,0 Erläuterung: Verbuchungsstelle für diejenigen Rückflüsse aus Landeszuwendungen, die nicht nach 35 LHO und den VV

Mehr

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. re/rechts-,wirtschafts-,sozialwissenschaften in TEuro. Gesamtkosten der Leh- re/agrar-,forst-

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. re/rechts-,wirtschafts-,sozialwissenschaften in TEuro. Gesamtkosten der Leh- re/agrar-,forst- FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1449 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1449, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören

Mehr

Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR

Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Finanzministerium 0614 Bundesbau Baden-Württemberg Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR V o r b e m e r k u n g: Die 6 Staatlichen Hochbauämtern

Mehr

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Lehrkräfte von öffentlichen Schulen bei den Kap. 0405 bis 0428 können ohne Erstattung der anteiligen Bezüge wie folgt eingesetzt werden: - beim Landesschulzentrum für Umwelterziehung am Staatlichen Aufbaugymnasium

Mehr

Sozialministerium 0917 Wohlfahrtspflege

Sozialministerium 0917 Wohlfahrtspflege Vorbemerkung: Wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge werden von den Trägern der freien und kommunalen Wohlfahrtspflege wahrgenommen. Das Land unterstützt die einzelnen Träger sowie ihre Zusammenschlüsse

Mehr

Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2010/2011

Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2010/2011 Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für / Einzelplan 03 Innenministerium Baden-Württemberg FINANZMINISTERIUM -139- 0301 Ministerium Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Ausgaben Personalausgaben 421 01 011 Bezüge

Mehr

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) 2007 2008 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) 2007 2008 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. V o r b e m e r k u n g: Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. An der Hochschule sind 27 Studiengänge in den Fächergruppen der Betriebswirtschaft / Internationale Betriebswirtschaft, Chemie,

Mehr

Deutsches Institut für Medizinische 1505 Dokumentation und Information. Vorbemerkung. Einnahmen. Verwaltungseinnahmen. Z w e c k b e s t i m m u n g

Deutsches Institut für Medizinische 1505 Dokumentation und Information. Vorbemerkung. Einnahmen. Verwaltungseinnahmen. Z w e c k b e s t i m m u n g - 1 - Vorbemerkung Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) in Köln ist durch Erlass vom 1. September 1969 (GMBl. S. 401) als nichtrechtsfähige Bundesanstalt errichtet

Mehr

Kapitel 11 070 Krankenhausförderung

Kapitel 11 070 Krankenhausförderung Kapitel 11 070 116 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2003 2002 2003 2001 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 11 070 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 312

Mehr

123 03 860 Zweckgebundene Reinerträge der Staatlichen Wetten 132.286,4 a) 132.365,4 132.365,4 und Lotterien 132.286,4 b) 131.

123 03 860 Zweckgebundene Reinerträge der Staatlichen Wetten 132.286,4 a) 132.365,4 132.365,4 und Lotterien 132.286,4 b) 131. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 123 03 860 Zweckgebundene Reinerträge der Staatlichen Wetten 132.286,4 a) 132.365,4 132.365,4 und Lotterien 132.286,4 b) 131.865,4 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Reinerträge

Mehr

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren 0902 Allgemeine Bewilligungen

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren 0902 Allgemeine Bewilligungen Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 49 290 Vermischte Einnahmen 29,6 a) 29,6 29,6 392,5 b) 33,9 c) Erläuterung: Veranschlagt sind insbesondere Zinseinnahmen, bei denen eine Verbuchung mit der Hauptforderung

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1412 Universität Heidelberg einschließlich Klinikum

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1412 Universität Heidelberg einschließlich Klinikum Vo r b e m e r k u n g: Vgl. die Hinweise in Abschn. B des Vorworts Auf Antrag der Universität Heidelberg hat das Wissenschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium gem. 8 Abs. 5 UG zugelassen,

Mehr

Soll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) 2010 2011 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) 2010 2011 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung V o r b e m e r k u n g : Veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) Stuttgart, Sitz Fellbach, Karlsruhe mit Außenstelle

Mehr

- 1 - 5. Service in Form eines zentralen Service Desk, Anwenderunterstützung. 7. Einrichtung und Betreuung von IT-Netzen.

- 1 - 5. Service in Form eines zentralen Service Desk, Anwenderunterstützung. 7. Einrichtung und Betreuung von IT-Netzen. 1 Vorbemerkung Das der Bundesfinanzverwaltung (ZIVIT) wurde zum 1. Januar 2006 als unmittelbar dem Bundesministerium der Finanzen nachgeordnete Dienststelle eingerichtet. Damit ist das ZIVIT der zentrale

Mehr

Allgemeine Finanzverwaltung 1206 Schulden und Forderungen

Allgemeine Finanzverwaltung 1206 Schulden und Forderungen Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 21 960 Säumnis- und Verspätungszuschläge 200,0 a) 250,0 250,0 294,1 b) 198,0 c) Erläuterung: Hier sind Säumnis- und Verspätungszuschläge veranschlagt, die von der Landesoberkasse

Mehr

Haushaltsplan des Saarlandes. Einzelplan 19

Haushaltsplan des Saarlandes. Einzelplan 19 Haushaltsplan des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2015 Einzelplan 19 I N H A L T Kapitel Vorbemerkungen 19 01 2 V O R B E M E R K U N G E N Zum Geschäftsbereich des s Aufgabenbereich und Aufbau der Verwaltung

Mehr

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) 2007 2008 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) 2007 2008 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 21 960 Säumnis- und Verspätungszuschläge 250,0 a) 150,0 150,0 134,4 b) 128,8 c) Erläuterung: Hier sind Säumnis- und Verspätungszuschläge veranschlagt, die von der Landesoberkasse

Mehr

Nachtrag zum. Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2009. Einzelplan 01 Landtag

Nachtrag zum. Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2009. Einzelplan 01 Landtag Land Sachsen-Anhalt Nachtrag zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 Einzelplan 01 Landtag - 4 - Übersicht über die und Ausgaben ErgHH/NHH 2009 01 Landtag Übersicht über die, Ausgaben Kapitel Bezeichnung

Mehr

Kapitel 06 107 Fachbereich Medizin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Universitätsklinikum Düsseldorf

Kapitel 06 107 Fachbereich Medizin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Universitätsklinikum Düsseldorf 194 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2016 2015 2016 2014 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 06 107 Fachbereich Medizin der Heinrich- Heine-Universität Düsseldorf und

Mehr

Staatshaushaltsplan für 2009

Staatshaushaltsplan für 2009 Staatshaushaltsplan für 2009 Einzelplan 04 Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg FINANZMINISTERIUM Inhalt Betragsteil Seite Stellenteil Seite Vorwort 3 Kapitel 0401 Ministerium 7 235

Mehr

Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung kameraler Haushaltspläne der Gemeinden (VV-Gruppierung-Kameral)

Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung kameraler Haushaltspläne der Gemeinden (VV-Gruppierung-Kameral) Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung kameraler Haushaltspläne der Gemeinden (VV-Gruppierung-Kameral) Runderlass des Innenministeriums vom 5. Dezember 2007 - IV 305-163.102-1.1 Bezug:

Mehr

-298- Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0416 Gymnasien und Staatliche Aufbaugymnasien mit Heim. Stellenzahl. Bes.Gr. Entg.Gr.

-298- Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0416 Gymnasien und Staatliche Aufbaugymnasien mit Heim. Stellenzahl. Bes.Gr. Entg.Gr. Lehrkräfte aus Kap. 0416 können vorübergehend bei Kap. 0418 eingesetzt werden und umgekehrt. Die Stellen für Lehrkräfte in den Abschnitten 1 und 2 können im Umfang von bis zu 5 Deputaten gegenseitig in

Mehr

27 ANLAGE 1 Haushaltsplan des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2000 und 2001 Gesamtplan Haushaltsübersicht Verpflichtungsermächtigungen Finanzierungsübersicht Kreditfinanzierungsplan ( 13 Abs.

Mehr

Kapitel 06 106 Fachbereich Medizin der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen und Universitätsklinikum Aachen

Kapitel 06 106 Fachbereich Medizin der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen und Universitätsklinikum Aachen 204 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2015 2014 2015 2013 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 06 106 Fachbereich Medizin der Rheinisch- Westfälischen Technischen Hochschule

Mehr

Innenministerium 0305 Regierungspräsidium Karlsruhe

Innenministerium 0305 Regierungspräsidium Karlsruhe V o r b e m e r k u n g: In diesem Plankapitel sind die Einnahmen und Ausgaben des Regierungspräsidiums Karlsruhe einschließlich der Zentralen Bußgeldstelle nachgewiesen. Ferner sind hier die Personalausgaben

Mehr

Haushaltsrechnung 3. Gruppierungsübersicht

Haushaltsrechnung 3. Gruppierungsübersicht 49.914 per 31.12.2009 Einnahmen 0 Steuern, allgemeine Zuweisungen 57.323.543,73 1.148,45 52.733.800,00 4.589.743,73 00 Realsteuern 000 Grundsteuer A 127.367,37 2,55 135.200,00-7.832,63 001 Grundsteuer

Mehr

Innenministerium 0315 Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei. 112 01 042 Geldstrafen und Geldbußen 0,8 a) 0,8 0,8 0,0 b) 0,0 c)

Innenministerium 0315 Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei. 112 01 042 Geldstrafen und Geldbußen 0,8 a) 0,8 0,8 0,0 b) 0,0 c) Vorbemerkung: Im Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei sind die Zuständigkeiten im Bereich der technischen Aufgabenwahrnehmung für die Entwicklung, Koordination und Beschaffung bzw. den Betrieb

Mehr

W 3 Universitätsprofessor 120,0 320,0 520,0. kw 1) * 120,0 * 320,0 * 520,0. kw 1) * 50,0 * 50,0 * 50,0. W 2 Professor 215,0 289,0 339,0

W 3 Universitätsprofessor 120,0 320,0 520,0. kw 1) * 120,0 * 320,0 * 520,0. kw 1) * 50,0 * 50,0 * 50,0. W 2 Professor 215,0 289,0 339,0 Vorbemerkung: Im Stellenplan für das Ausbauprogramm Hochschule 2012 ist für das Haushaltsjahr 2011 bereits die für das Ausbauprogramm erforderliche Gesamtzahl von 1.175 Beamtenstellen veranschlagt. Davon

Mehr

Kapitel 14 900 Versorgung der Beamten des Landes, der früheren Länder Preußen und Lippe, des früheren Reiches sowie deren Hinterbliebenen

Kapitel 14 900 Versorgung der Beamten des Landes, der früheren Länder Preußen und Lippe, des früheren Reiches sowie deren Hinterbliebenen 194 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger (--) Zweckbestimmung Funkt.- 1998 1997 1998 1996 Kennziffer DM DM DM TDM 14 900 Versorgung der Beamten des Landes, der früheren Länder Preußen und Lippe,

Mehr

Soll 2011 a) Betrag Ist 2010 b) für Titel. Ist 2009 c) 2012 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR

Soll 2011 a) Betrag Ist 2010 b) für Titel. Ist 2009 c) 2012 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Ministerium für Finanzen und Wirtschaft 0622 Staatliche Münzen Baden-Württemberg Soll 2011 a) Betrag Ist 2010 b) für Titel Ist 2009 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Vorbemerkung: Der bisher bei Kap. 0620

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Staatshaushaltsplan für 2015/2016

Staatshaushaltsplan für 2015/2016 Staatshaushaltsplan für 2015/ Einzelplan 01 Landtag Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT Inhalt Betragsteil Seite Stellenteil Seite Vorwort 3 - Grafische Übersicht der Fach- bzw. Servicebereiche

Mehr

Bezeichnung 2011 2012. W 3 Präsident der Dualen Hochschule Baden-Württemberg 1,0 1,0

Bezeichnung 2011 2012. W 3 Präsident der Dualen Hochschule Baden-Württemberg 1,0 1,0 422 01 133 Stellenplan für Beamtinnen und Beamte a) Planstellen für Beamtinnen und Beamte 1. Duale Hochschule Präsident der Dualen Hochschule Baden-Württemberg 1,0 1,0 Vizepräsident der Dualen Hochschule

Mehr

W 3 Rektor/Präsident 1,0 1,0 1,0. W 3 Kanzler 1,0 1,0 1,0. W 3 Universitätsprofessor 1), 4) 170,0 173,0 173,0

W 3 Rektor/Präsident 1,0 1,0 1,0. W 3 Kanzler 1,0 1,0 1,0. W 3 Universitätsprofessor 1), 4) 170,0 173,0 173,0 422 01 133 Stellenplan für Beamtinnen und Beamte Vgl. Vermerke bei Kap. 1402 Tit. 422 01 a) Planstellen für Beamtinnen und Beamte W 3 Rektor/Präsident 1,0 1,0 1,0 W 3 Kanzler 1,0 1,0 1,0 W 3 Universitätsprofessor

Mehr

2014 Einzelplan Einnahmen Ausgaben

2014 Einzelplan Einnahmen Ausgaben Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4532 04. 12. 2013 Gesetzesbeschluss des Landtags Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg

Mehr

Zweckbestimmung Funkt.- 2001 2000 2001 1999 Kennziffer DM DM DM TDM

Zweckbestimmung Funkt.- 2001 2000 2001 1999 Kennziffer DM DM DM TDM 60 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger (--) Zweckbestimmung Funkt.- 2001 2000 2001 1999 Kennziffer DM DM DM TDM 11 050 Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 10 237 Vermischte Einnahmen...................

Mehr

Kapitel 20 641 Vermögensverwaltung nach Auflösung von Sondervermögen

Kapitel 20 641 Vermögensverwaltung nach Auflösung von Sondervermögen 98 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2015 2014 2015 2013 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 20 641 Vermögensverwaltung nach Auflösung von Sondervermögen E i n n a h

Mehr

Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0435

Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0435 FB Schulentwicklung und Schulpersonal Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0435 FB Schulentwicklung und Schulpersonal Haushaltsermächtigungen: 0401-0404, 0435-0448 ohne 0441, 0304-0307 und

Mehr

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/20. Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 5.

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/20. Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 5. Gesetzentwurf Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 5. Mai 1998 An den Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Sehr geehrter Herr Präsident! Als Anlage übersende ich den

Mehr

W 3 Rektor/Präsident 1,0 1,0 1,0. W 3 Kanzler 1,0 1,0 1,0. W 3 Professor 40,0 40,0 40,0. W 2 Professor 127,0 128,0 128,0. kw 2015 1) * 0,0 * 1,0 * 1,0

W 3 Rektor/Präsident 1,0 1,0 1,0. W 3 Kanzler 1,0 1,0 1,0. W 3 Professor 40,0 40,0 40,0. W 2 Professor 127,0 128,0 128,0. kw 2015 1) * 0,0 * 1,0 * 1,0 422 01 136 Stellenplan für Beamte Vgl. Vermerke bei Kap. 1402 Tit. 422 01 Auf einer Stelle der W 2 kann auch ein Fachschulrat an einer Fachhochschule in A 13 geführt werden. a) Planstellen für Beamte 1.

Mehr

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren FB Soziales Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0917

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren FB Soziales Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0917 Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0917 Haushaltsermächtigungen: 0901, 0905, 0913, 0917, 0920, 0304-0307 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Im Fachbereich Soziales werden zum

Mehr

Zweckbestimmung Funkt.- 1999 1998 1999 1997 Kennziffer DM DM DM TDM

Zweckbestimmung Funkt.- 1999 1998 1999 1997 Kennziffer DM DM DM TDM 190 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger (--) Zweckbestimmung Funkt.- 1999 1998 1999 1997 Kennziffer DM DM DM TDM 08 060 Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 10 011 Gebühren und tarifliche Entgelte..............

Mehr

Betriebsergebnis. Fördermittel-/ Transfereinnahmen. Erträge Tsd.EUR Ist-2005 391,7-6.217,0 5.825,4 635,6-1.081,4 445,8 1.419,6 5,9-7.

Betriebsergebnis. Fördermittel-/ Transfereinnahmen. Erträge Tsd.EUR Ist-2005 391,7-6.217,0 5.825,4 635,6-1.081,4 445,8 1.419,6 5,9-7. Produktorientierte Informationen Fachbereich "politische Bildung". Dieser Fachbereich wird finanziert aus den Kapiteln 0205, 0101 und 0202. 1. Kosten und Erlöse Gesamtergebnis Zusammensetzung der Fachbereichskosten

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz) Deutscher Bundestag Drucksache 16/4664 16. Wahlperiode 12. 03. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Mehr

Staatsverschuldung am Beispiel Baden-Württembergs

Staatsverschuldung am Beispiel Baden-Württembergs Staatsverschuldung am Beispiel Baden-Württembergs Martin Frank Rechnungshof Baden-Württemberg Die Verschuldung der öffentlichen Hand und ihre Grenzen Eine Herausforderung für die Einrichtungen der öffentlichen

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Kapitel 11 320 Gesetzliche Leistungen im sozialen Bereich

Kapitel 11 320 Gesetzliche Leistungen im sozialen Bereich Kapitel 11 320 100 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2016 2015 2016 2014 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 11 320 Dieses Kapitel ist der Budgeteinheit Ministerium für

Mehr

Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 -

Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 - Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 - 2 3 1. Grundlagen entsprechend den gemeinnützig- keitsrechtlichen Bestimmungen für die Haushaltsplanung 215 der Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg 4 42 Firnhaber-Trendel-Stiftung

Mehr

Gruppierungsübersicht

Gruppierungsübersicht 4NA Benutzer Gemeinde Mönchweiler Haushalt 001 4NA3001 Datum / Zeit:02.02.2015 10 : 43 Uhr Mandant 4NA Gruppierungsübersicht Einnahmen 0 Steuern, allgemeine Zuweisungen 00 Realsteuern 000 Grundsteuer

Mehr

Zweckbestimmung Funkt.- 2002 2001 2002 2000 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR

Zweckbestimmung Funkt.- 2002 2001 2002 2000 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 300 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger (--) Zweckbestimmung Funkt.- 2002 2001 2002 2000 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 06 29 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ausgaben für Investitionen)

Mehr

Berichterstatter. Oswald Metzger

Berichterstatter. Oswald Metzger Deutscher Bundestag Drucksache 1 3/507 13. Wahlperiode Sachgebiet 63 Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans

Mehr

Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 20161034

Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 20161034 Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 20161034 Status: öffentlich Datum: 25.04.2016 Verfasser/in: Wolfgang Neumann Fachbereich: Schulverwaltungsamt Bezeichnung der Vorlage: Finanzierung der außerunterrichtlichen

Mehr

Zweckbestimmung Funkt.- 2002 2001 2002 2000 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR

Zweckbestimmung Funkt.- 2002 2001 2002 2000 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 332 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger (--) Zweckbestimmung Funkt.- 2002 2001 2002 2000 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 03 620 Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 01 012 Vermischte Einnahmen...................

Mehr

Kapitel 12 100 Rechenzentrum der Finanzverwaltung

Kapitel 12 100 Rechenzentrum der Finanzverwaltung Kapitel 12 100 88 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2014 2013 2014 2012 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 12 100 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen Siehe Verstärkungsvermerk

Mehr

Haushaltsplan. für den Geschäftsbereich. des Ministeriums für. Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk. für das Haushaltsjahr

Haushaltsplan. für den Geschäftsbereich. des Ministeriums für. Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk. für das Haushaltsjahr Nordrhein-Westfalen Einzelplan 14 Haushaltsplan für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk für das Haushaltsjahr 2015 Hierzu: Beilage 1: Verpflichtungsermächtigungen

Mehr

Entwurf. Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1. Änderung des Haushaltsgesetzes 2015

Entwurf. Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1. Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 Entwurf Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1 Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 Das Haushaltsgesetz 2015 vom 18. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S.

Mehr

Staatshaushaltsplan für 2012

Staatshaushaltsplan für 2012 Staatshaushaltsplan für 2012 Einzelplan 12 Allgemeine Finanzverwaltung Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT Inhalt Betragsteil Seite Stellenteil Seite Vorwort 3 - Kapitel 1201 Steuern...

Mehr

Kapitel 20 650 Schuldenverwaltung

Kapitel 20 650 Schuldenverwaltung Kapitel 20 650 92 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2012 2011 2012 2010 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 20 650 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 920 Vermischte

Mehr

Zweckbestimmung Funkt.- 2002 2001 2002 2000 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR

Zweckbestimmung Funkt.- 2002 2001 2002 2000 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 52 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger (--) Zweckbestimmung Funkt.- 2002 2001 2002 2000 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 21 03 Einnahmen Übrige Einnahmen 153 01 411 Zinsen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

Mehr

LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode

LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Gesetz Nr. 1764 über die Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 Vom 1. Dezember 2011 (Amtsblatt I, 2011, S. 507) Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung des Schulverbandes Bargteheide-Land für das Haushaltsjahr 2015

1. Nachtragshaushaltssatzung des Schulverbandes Bargteheide-Land für das Haushaltsjahr 2015 1. Nachtragshaushaltssatzung des Schulverbandes Bargteheide-Land für das Haushaltsjahr 215 Inhalt: Seite 1 Nachtragshaushaltssatzung 215 2 Vorbericht 3 Übersicht über den Stand der Schulden 4 Übersicht

Mehr

Landesschulden 3. in Mio. DM 31.12.1997 31.12.1996 + _

Landesschulden 3. in Mio. DM 31.12.1997 31.12.1996 + _ Landesschulden 3 Die Schulden des Landes sind 1997 erneut um 2,1 Mrd. DM auf jetzt 55,5 Mrd. DM angewachsen. Die haushaltsmäßige Nettokreditaufnahme war um 65 höher als im Vorjahr. 1 Schuldenentwicklung

Mehr

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan Schulverband Schwarzenbek Nordost Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr Inhalt des Vorberichtes a) Vorwort ( 8 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik) b) Berechnung der Schullasten c) Berechnung

Mehr

Sozialversicherung und Erstattungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Vorbemerkung.

Sozialversicherung und Erstattungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Vorbemerkung. 1 Vorbemerkung Nach Artikel 120 des Grundgesetzes trägt der Bund die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung. Welche Leistungen der Bund aufgrund dieser Verpflichtungen und daneben im Einzelnen

Mehr

MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT

MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT Ausführungsbestimmungen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für die Gewährung von Zuwendungen für überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) vom 1. Januar

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluß. Drucksache 12 / 3579. 12. Wahlperiode. des Landtags. Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluß. Drucksache 12 / 3579. 12. Wahlperiode. des Landtags. Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 3579 Gesetzesbeschluß des Landtags Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Der Landtag hat am 10. Dezember 1998 das folgende Gesetz

Mehr

Thüringer Landesamt für Statistik

Thüringer Landesamt für Statistik Thüringer Landesamt für Statistik Pressemitteilung 064/2014 Erfurt, 26. März 2014 Ausgaben und der Thüringer Kommunen im Jahr Im Jahr sind bei den Thüringer Kommunen sowohl die Ausgaben als auch die gegenüber

Mehr

Teil A. Haushaltsrechnung

Teil A. Haushaltsrechnung Teil A Haushaltsrechnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für das Haushaltsjahr - 1 -./. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 Gebühren, sonstige Entgelte 0,00 101,13 101,13 112 01 Geldstrafen,

Mehr

Soll 2011 a) Betrag Ist 2010 b) für Titel. Ist 2009 c) 2012 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR

Soll 2011 a) Betrag Ist 2010 b) für Titel. Ist 2009 c) 2012 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Vorbemerkung: In diesem Plankapitel sind die Einnahmen und Ausgaben des Regierungspräsidiums Freiburg (einschließlich Landesbetrieb Gewässer), die Ausgaben für die Verwaltung

Mehr

L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014

L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014 Artikel- 3923 13001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2013 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3037 18. Wahlperiode 2015-06-09

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3037 18. Wahlperiode 2015-06-09 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3037 18. Wahlperiode 2015-06-09 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten

Mehr

Haushaltsreste und Kreditermächtigungen

Haushaltsreste und Kreditermächtigungen Auszug aus Denkschrift 2012 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Beitrag Nr. 2 Haushaltsreste und Kreditermächtigungen RECHNUNGSHOF Rechnungshof Baden-Württemberg Denkschrift

Mehr

Kapitel 14 020 Allgemeine Bewilligungen

Kapitel 14 020 Allgemeine Bewilligungen Kapitel 14 020 28 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2013 2012 2013 2011 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 14 020 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 011 Vermischte

Mehr

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT GLIEDERUNG 1. Grundlagen der Finanzen 2. Kameral oder Doppik? 3. Wo kommen die Einnahmen her? 4. Welche Aufgaben muss die Gemeinde erfüllen?

Mehr

Entwurf des Doppelhaushalts 2016/2017

Entwurf des Doppelhaushalts 2016/2017 Entwurf des Doppelhaushalts 2016/2017 Senatspressekonferenz am 7. Juli 2015 Folie 1 Struktur der Einnahmen* 2016 und 2017 Vermögensverkäufe 0,3 % (63) Konsolidierungshilfen 0,3 % (80) Sonder-BEZ und Kompensation

Mehr

Fördermittel-/ Betriebsergebnis. Transfereinnahmen. Erträge Tsd.EUR Ist-2005-3.226,5 3.226,5 38.707,7-60.633,4 21.925,8 474,2-25.

Fördermittel-/ Betriebsergebnis. Transfereinnahmen. Erträge Tsd.EUR Ist-2005-3.226,5 3.226,5 38.707,7-60.633,4 21.925,8 474,2-25. Produktorientierte Informationen zu den Kapiteln 0919, 0918 und 0921 Fachbereich Frauen, Familie, Kinder und Jugendliche Die Haushaltsermächtigungen für diesen Fachbereich sind enthalten in den Kapiteln

Mehr

Landratsamt Enzkreis ANLAGE Nr. 1 zum HH-Plan 2006 F I N A N Z P L A N 2 0 0 5-2 0 0 9

Landratsamt Enzkreis ANLAGE Nr. 1 zum HH-Plan 2006 F I N A N Z P L A N 2 0 0 5-2 0 0 9 Landratsamt Enzkreis ANLAGE Nr. 1 zum HH-Plan 2006 F I N A N Z P L A N 2 0 0 5-2 0 0 9 Gruppierungs- E i n n a h m e a r t 2005 2006 2007 2008 2009 EINNAHMEN DES VERWALTUNGSHAUSHALTS Steuern, Allgemeine

Mehr

Vierteljahresstatistik der Gemeindefinanzen (GFK)

Vierteljahresstatistik der Gemeindefinanzen (GFK) Thüringer Landesamt für Statistik Referat Öffentliche Finanzen Postfach 300251 98502 Suhl Vierteljahresstatistik der Gemeindefinanzen (GFK) Zeitraum: 1.1. - Quartalsende Kassenstatistik der Gemeinden und

Mehr

Haushaltsrede. Oberbürgermeister Dieter Gummer. Große Kreisstadt Hockenheim. Haushaltsplan 2014. und. Mittelfristige Investitions- und

Haushaltsrede. Oberbürgermeister Dieter Gummer. Große Kreisstadt Hockenheim. Haushaltsplan 2014. und. Mittelfristige Investitions- und 17.12.2013 1 Haushaltsrede Oberbürgermeister Dieter Gummer Große Kreisstadt Hockenheim Haushaltsplan 2014 und Mittelfristige Investitions- und Finanzplanung 2014-2017 Es gilt das gesprochene Wort! - freigegeben

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Havelland

Amtsblatt für den Landkreis Havelland Amtsblatt für den Landkreis Havelland Jahrgang 16 Rathenow, 2009-01-27 Nr. 03 Inhaltsverzeichnis Beschluss des Kreistages des Landkreises Havelland vom 19. Januar 2009 BV 0024/08 Haushaltssatzung des Landkreises

Mehr

L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015

L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015 Artikel-Nr. 39 14001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2014 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik

Mehr

Kommunale Finanzplanung

Kommunale Finanzplanung Seite 313 Kommunale Finanzplanung 1. Einnahmen und Ausgaben nach Arten 2014 2018 Gemeinde: Barsbüttel Seite 314 Gruppierungs- 0-2 Einnahmen des Verwaltungshaushalts 0 Steuern, steuerähnliche Einnahmen,

Mehr

Kapitel 12 020 Allgemeine Bewilligungen

Kapitel 12 020 Allgemeine Bewilligungen Kapitel 12 020 24 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2010 2009 2010 2008 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 12 020 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 111 20 011 Zulassungsgebühren............................

Mehr

18/ Der Bundestag wolle beschließen,

18/ Der Bundestag wolle beschließen, 18/ 21.05.2015 Der Bundestag wolle beschließen, den eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (Nachtragshaushaltsgesetz 2015) nebst Gesamtplan

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Haushaltsjahr 2016*

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Haushaltsjahr 2016* Achtung, letzter Abgabetermin für diesen Antrag ist der 30. November 2015 Stadtverwaltung Freital Amt für Soziales, Schulen und Jugend Postfach 1570 01691 Freital (Ort, Datum) Antrag auf Gewährung einer

Mehr

Gesetz über die Anstalt Niedersächsische Landesforsten Vom 16. Dezember 2004 *) Nds. GVBl. 2004, 616. Gültig ab 01.01.2005

Gesetz über die Anstalt Niedersächsische Landesforsten Vom 16. Dezember 2004 *) Nds. GVBl. 2004, 616. Gültig ab 01.01.2005 Gesetz über die Anstalt Niedersächsische Landesforsten Vom 16. Dezember 2004 *) Nds. GVBl. 2004, 616 Gültig ab 01.01.2005 Letzte berücksichtigte Änderung: 10 und 15 geändert durch Artikel 13 des Gesetzes

Mehr

VERZEICHNIS. der Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Finanzministeriums des Landes NRW. A. Behörden. I. Landesoberbehörden:

VERZEICHNIS. der Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Finanzministeriums des Landes NRW. A. Behörden. I. Landesoberbehörden: 2 VERZEICHNIS der Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Finanzministeriums des Landes NRW A. Behörden I. Landesoberbehörden: 1. Rechenzentrum der Finanzverwaltung - Kapitel 12 100-2. Landesamt

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes

Mehr