Kommission Energiestadt. Zwischenbericht 2011/2012 zum Energiepolitischen Förderprogramm A. Ausgangslage und Auftrag
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- Gerburg Bretz
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1 Kommission Energiestadt Zwischenbericht 2011/2012 zum Energiepolitischen Förderprogramm A. Ausgangslage und Auftrag Nachdem Küsnacht am 26. Oktober 2010 Label «Energiestadt Gold» erhalten hatte, startete die Gemeinde das «Energiepolitische Programm » im Rahmen der «Kommunalen Energiepolitik Vision 2050» und erhielt dazu von der Gemeindeversammlung am 13. Dezember 2010 einen Rahmenkredit von 2,25 Mio. Franken über die nächsten vier Jahre. Gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung hat die Energiestadt Küsnacht nach zwei Jahren und am Ende des Programms einen Bericht zum Stand der Umsetzung des Programms zu verfassen. Dieser Zwischenbericht dient der Erfolgskontrolle und informiert die Bevölkerung, beispielsweise über die getroffenen Massnahmen, den Zielerreichungsgrad und die Kosteneffizienz. Obere Dorfstrasse Küsnacht T
2 Die Tätigkeiten der Gemeinde Küsnacht im Bereich Energie leiten sich aus dem Konzept der «Kommunalen Energiepolitik Vision 2050» ab. Darin formuliert der Gemeinderat folgende Vision: «Alle Küsnachter nutzen die Energie effizient, und die verwendeten Energien sind erneuerbar.» Damit in Küsnacht die Vision erreicht werden kann, gibt sich der Gemeinderat folgendes Ziel: «Der CO 2 -Ausstoss ist bis ins Jahr 2050 auf 2,2 Tonnen pro Einwohner und Jahr zu senken. Ohne Berücksichtigung der Mobilität darf der Ausstoss pro Person höchstens 1,0 Tonne CO 2 betragen.». Die Erreichung dieses Ziels ist ambitioniert - verfolgt wird folgende Strategie: «Die Kommission Energiestadt wird beauftragt, prioritär Massnahmen zu realisieren, deren Wirkung die Reduktion des CO 2 -Ausstosses unterstützt». Dazu ist der Verbrauch an fossilen Brennstoffen zu senken. So sollen statt Heizöl etwa Abwärme aus der ARA und der Kanalisation sowie Biogas, Erdsonden und Wärmetauschanlagen für das Seewasser gezielt für Heizzwecke und für die Warmwasseraufbereitung genutzt werden. Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde - auch in Bezug auf die Energieeffizienz sowie die Anwendung erneuerbarer Energien. Die fünf Handlungsfelder «Energieplanung», «Richt- und Nutzungsplanung», «Vorbildfunktion», «Information und Beratung» sowie «Förderung» des «Energiepolitischen Programms » dienen der Kommission dabei als Steuerungsinstrument. Im Folgenden berichtet die Energiestadt Küsnacht über den Stand der Umsetzung des «Energiepolitischen Programms » nach Ablauf der ersten zwei Jahre. Abb.1: Überblick über die energetischen Ziele und Mittel der Gemeinde 2
3 B. Energiepolitisches Programm : Handlungsfelder und Massnahmen B.1 Energieplanung Kommunaler Energieplan Die Revision des Energieplans aus dem Jahre 2000 ist Bestandteil des «Energiepolitischen Programms ». Der Energieplan schafft die planerischen Voraussetzungen, damit vorhandene, 'räumlich gebundene' Energieträger genutzt (ARA Abwärme, Abwasserwärme), Doppelspurigkeiten bei leitungsgebundenen Energieträgern vermieden, im Rahmen von zwei Erneuerungszyklen bis 2050 die Ölfeuerungen ersetzt und ein teilweiser, koordinierter Rückzug aus den mit Gas versorgten Quartieren umgesetzt werden können. Der Energieplan zeigt somit auf, wie das vom Gemeinderat verabschiedete Konzept «Kommunale Energiepolitik Vision 2050» auf dem Gemeindegebiet erreicht werden kann. Mit Beschluss vom 11. Januar 2012 hat der Gemeinderat den revidierten Energieplan zuhanden der Vorprüfung und Anhörung verabschiedet. Die Schulpflege Küsnacht hatte bereits am 20. Dezember 2011 die Vorlage zustimmend zur Kenntnis genommen, und auch die Werke am Zürichsee AG unterstützen die Festlegungen. Mit Schreiben vom 23. Januar 2012 teilte das AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft mit, dass der Energieplan aufgrund der Vorprüfung als genehmigungsfähig erachtet wird und sicherte eine Subvention zu. Am 6. Juni 2012 hat die Kommission Energiestadt den Energieplan zuhanden des Gemeinderats zur Festsetzung verabschiedet. An der Sitzung vom 20. Juni 2012 hat der Gemeinderat die Vorlage diskutiert und sie zur Überarbeitung zurückgewiesen, da Klärungsbedarf hinsichtlich der künftig (nicht mehr) mit Gas zu versorgenden Gebiete bestand. Das Reduktionsziel wurde dabei nicht hinterfragt, jedoch die räumlich starre Festlegung der entsprechenden Versorgungsgebiete. Nach entsprechender Überarbeitung hat die Kommission Energiestadt die Vorlage am 20. November 2012 erneut zuhanden des Gemeinderats verabschiedet, der den Energieplan am 16. Januar 2013 festgesetzt hat. Daraufhin wurde er dem AWEL zur Genehmigung eingereicht. Sobald diese vorliegt, wird dem AWEL zur Ausrichtung der Subvention Rechnung gestellt. Aufbereitung und Aktualisierung von gemeindespezifischen Energiedaten Die Aufbereitung der Energiedaten für die Jahre 2011 und 2012 wurde nicht abgeschlossen, da derzeit ein detailliertes Monitoringkonzept in Ausarbeitung ist. Für ein aussagekräftiges Monitoring der Emissionen im Gemeindegebiet und die Zielerreichung ist eine Berechnung der Energie- und Brennstoffverbräuche über Gebäudekennzahlen notwendig, da Einzelerhebungen von Daten und deren Hochrechnung fehleranfällig und zu aufwändig wären. Energiestadt Küsnacht arbeitet mit den Firmen Suter von Känel Wild AG (Ortsplaner) sowie der First Climate AG (Energieberater) an einem zukunftsweisenden Modell für das Monitoring der Energiedaten. Dieses Monitoring basiert auf den bestehenden Energiebezugsflächen und wird über die tatsächlichen Gas- und Stromverbräuche kalibriert. Die Erdöl- und Holzverbräuche der einzelnen Verbraucher sollen als Annäherung aus Stichproben errechnet werden. 3
4 Die gebäudespezifischen Daten sollen dann mit allgemein zugänglichen Daten von Statistik Schweiz zu vergleichbaren Kennzahlen umgerechnet werden. Daten von Neubauten und Sanierungen werden von der Abteilung Hochbau in diese Berechnungsdatenbanken eingegeben, um die Emissionsreduktionen aufgrund von Einzelmassnahmen definieren und deren Beitrag zur Zielerreichung feststellen zu können. Zukünftige Massnahmen sollen aus den Erkenntnissen des Monitoring abgeleitet werden. Erarbeitung eines Konzepts für Abwasserwärmenutzung Die Netzanstalt Küsnacht entwickelt ein Konzept zur Nutzung der Abwärme aus Abwasser der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Küsnacht. Geplant ist eine Fernwärmeversorgung für ein Gebiet, wie im Energieplan Küsnacht als Abwärmenutzungsgebiet ARA ausgeschieden. Auch mit der Gemeinde Erlenbach, resp. möglichen Wärmekunden auf Erlenbacher Gebiet, sind Gespräche über Abwärmenutzung im Gange. Eine Umsetzung des Konzeptes ist frühestens 2014/2015 zu erwarten. Umsetzung Konzept Wärmenutzung aus Abwasserleitungen Die Abteilung Tiefbau hat 2011/2012 ein Konzept zur Heizenergieversorgung der Kantonsschule und des Gemeindehauses (bestehender Kleinfernwärmeverbund) aus Abwärme direkt aus der Kanalisation erarbeitet. Damit wird die technische und wirtschaftliche Machbarkeit nachgewiesen. Die Abklärungen im Hinblick auf die Umsetzung sind gestartet. Seewasser- Wärmenutzung, mittel-/längerfristig: Konzept (Erarbeitung, Umsetzung) 2013 soll ein Vorgehensplan erstellt werden und ab 2014 sollen konzeptionelle Arbeiten begonnen werden. Darstellung von geeigneten Dachbauten für die Sonnenenergienutzung Im Weiteren wurde 2012 geprüft, ob ein Solarpotenzialkataster als neue WebGis-Anwendung eingeführt werden soll. Die Kommission Energiestadt diskutierte das Thema an ihrer Sitzung vom 5. September 2012 intensiv und kam zum Schluss, dass aufgrund des Verhältnisses von Aufwand und Nutzen von der Erstellung eines Solarkatasters abzusehen ist. Energiebuchhaltung 2011 wurde die Energiebuchhaltung für Liegenschaften der Politischen und der Schulgemeinde eingeführt, Daten liegen bereits vor und geben einen ersten Überblick. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind wichtig für einen nachhaltigen Umgang mit den genutzten Ressourcen wie Strom, Wasser, Gas und Öl pro Liegenschaft. 4
5 B.2 Richt- und Nutzungsplanung Die Anwendung des Energieplans nach Genehmigung durch das AWEL für den Vollzug bei Beratungen, Planungen und Bewilligungsverfahren wird durch die Abteilung Hochbau + Planung geprüft. So ist etwa vorgesehen, dass zukünftig auch ein Hinweis auf den Energieplan in öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen aufgenommen wird. Dessen Inhalte sowie weitere energetische Standards sollen in die Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung, Gestaltungspläne, Quartierpläne, Sonderbauvorschriften etc.) einfliessen. In diesem Sinn wurde bereits im Rahmen der Teilrevision 2012 der Art. 45 der Bau- und Zonenordnung mit der Anforderung für Arealüberbauungen ergänzt, mind. 50 % des zulässigen Wärmebedarfs für Heizung und Wassererwärmung durch erneuerbare Energien zu decken. Zusätzlich wurde durch die Gebührenbefreiung bei Gesuchen für Solaranlagen bereits auf baurechtlicher Ebene ein Anreiz für Energieeffizienz geschaffen. Die Regelung ist aufgrund der durch den Gemeinderat an seiner Sitzung vom 14. November 2012 beschlossenen Änderung des Gebührenreglements seit 1. Januar 2013 in Kraft. B.3 Vorbildfunktion Die Gemeinde Küsnacht nimmt ihre Vorbildfunktion als Energiestadt Gold in verschiedenen Bereichen wahr: Bei Neubauten der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde wird konsequent der Gebäudestandard 2011 als Massstab für energie- und umweltgerechte Bauten angewendet und 2012 wurden Mieter der Liegenschaften der Politischen Gemeinde, der Schulgemeinde und der Kirchgemeinden bei der Umsetzung von energieeffizienten Massnahmen durch Informationen (aktuelle Flyer) und Präsentationen unterstützt; für die Hauswarte der Politischen und der Schulgemeinde fand bereits eine gemeinsame Weiterbildung statt (Energiebuchhaltung). Naturstrom: Die Politische Gemeinde und die Schulgemeinde bezogen 2011 und 2012 jeweils über 5'600 Megawattstunden (MWh) Naturstrom. Dies entspricht rund 8,6 % des gesamten Strombedarfs von Küsnacht. Die gemeindeeigenen Photovoltaik-Anlagen erzeugten MWh und MWh Elektrizität (Steigerung von 20 %). Durch die Klärgasverwertung der ARA Küsnacht kann heute bereits Naturstrom produziert werden. Die Gasverwertungsanlagen werden erneuert und im Juli 2013 zwei neue Gasmotoren mit einer Leistung von 40 kw in Betrieb genommen. Damit wird Strom für die Eigenversorgung sowie die Einspeisung ins Netz produziert, die produzierte Wärme wird weiterhin für den Eigenbedarf genutzt. Im Zusammenhang mit dem projektierten ARA-Ausbau ist zudem eine Abwasserleitung von der ARA Zumikon zur ARA Küsnacht geplant. Abklärungen haben ergeben, dass der Bau eines Kleinwasserkraftwerks zur Stromerzeugung aus dem Zumiker Rohabwasser technisch machbar und der Betrieb wirtschaftlich ist. Das Kleinwasserkraftwerk soll durch die Gemeinde Küsnacht erstellt, finanziert und betrieben werden. Die mögliche Stromproduktion beträgt ca. 300 MWh pro Jahr. Biogas: Die Werke am Zürichsee AG haben seit 2011 Biogas in ihre Produktepalette aufgenommen, das inzwischen einen Anteil von 0.9 % der Gasversorgung ausmacht. 5
6 Ökologische Verwaltung: Ein Team mit Vertretern aus verschiedenen Abteilungen präsentierte 39 Massnahmen auf dem Weg zu einer ökologischen Verwaltung. Rund die Hälfte der Massnahmen wurde 2011 bereits realisiert. Weitere Massnahmen, auch im Bereich des Mobilitätsmanagements, sind seit 2012 in der Umsetzung. So wurden 2010 beispielweise alle Computer-Arbeitsplätze in der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde mit Steckerleisten ausgerüstet. Dadurch werden die Geräte seither am Abend automatisch vom Stromnetz getrennt. Parallel dazu wurden die älteren, ineffizienten Geräte der Informatik-Infrastruktur durch neue, energieeffizientere Geräte ersetzt. Zudem wurde eine neue Servertechnik ( virtuelle Server ) eingeführt. Die Massnahmen zeigten Wirkung: Im dritten Quartal 2009 wurden im Gemeindehaus noch etwa 55 MWh Strom verbraucht. Ein Jahr später waren es noch 44 MWh, was einer Einsparung von rund 20 % entspricht. Aquaclick: Alle Wasserhähne in den öffentlichen Gebäuden konnten mit den auffälligen Aquaclick-Aufsätzen versehen werden. Zusätzlich wurden wassersparende Duschbrausen in den Turnhallen, den Seebädern und in der Kunsteisbahn installiert, nachdem Tests äusserst positive Resultate ergeben hatten. B.4 Information und Beratung Externe Kommunikation Ein wichtiges Ziel der Energiestadt Küsnacht ist die Sensibilisierung der Bevölkerung für Klimaschutz- und Energie-Themen. Deshalb platziert die Kommission in den Lokalmedien mehrere Artikel, aktualisiert regelmässig die Internetseite und veranstaltet öffentliche Anlässe: Regelmässige Artikel zu Energie- und Umweltthemen in der «Dorfpost» - zum Beispiel «Nachhaltiger Wintersport» (2011), «Solardächer» (2012) oder eine Artikelserie zum «Stromsparbonus» (2012). Stand am «Küsnachter Fussballschüeli» mit einer solarbetriebenen Modelleisenbahn (2011) und einem Umwelt-Wettbewerb (2012). Co-Organisation der EcoCar-Expo in Meilen (2011) und in Küsnacht (2012) zusammen mit weiteren Zürichsee-Gemeinden. Aushang von Plakaten und Flyerversand. Stand am Tag der offenen Tür der Werke am Zürichsee AG mit Solar-Modelleisenbahn (2011). Küsnachter Schulkinder kreierten Bilder zum Thema Energie und stellten diese im Alterswohnheim Wangensbach aus. Aus dem Projekt entstand ein kleiner Bildband (2011). Infostand über Solarenergie an den Tagen der Sonne (2011 und 2012) und öffentliche Besichtigung der PV-Anlage in der Kantonsschule (2012). Flyerversand (2011) und Plakataushang (2011/12) am Energyday im Oktober zusammen mit umliegenden Gemeinden. Energieunterricht durch Stiftung Praktischer Umweltschutz Schweiz PUSCH an Küsnachter Schulen. Durchführung des Energieunterrichts an sieben Klassen (2011/2012). Interne Kommunikation Auch die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung erhalten Informationen und Dienstleistungen rund um das Thema Umwelt und Energie: 6
7 Regelmässig Artikel zu Energie- und Umweltthemen in der «Gmeindhuuszytig» - zum Beispiel über «Thermostat-Ventile» (2011) oder über «Steckerleisten» (2012). Den Mitarbeitenden wurde im Frühling 2012 ein kostenloser «Velocheck» angeboten. «Bike to Work»: 2011 nahmen 32 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung an der nationalen Aktion teil, 2012 waren es deren 30. Zusammen legten sie gut 3'500 km zu Fuss oder mit dem Velo zurück, 2012 fast 4'000 km. Im Rahmen des Mobilitätsmanagements konnte die Energiestadt Küsnacht E-Bikes (Flyer der biketec AG) für Juni 2012 mieten und interessierten Mitarbeitenden gratis zur Verfügung stellen. Diese Aktion fand guten Anklang. Während vier Monaten im Jahr 2012 erhielten wöchentlich zwei ausgeloste Personen mindestens 50 Franken aus dem Mobility-Jackpot, wenn sie mit dem Velo, zu Fuss oder mit ÖV zur Arbeit erschienen. Kamen die betreffenden Personen mit dem Auto, blieb die Gewinnsumme im Jackpot. Die Mitarbeitenden können mit dem CO 2 -Monitor ihre persönliche Klimabilanz berechnen. Gemeinde bietet Beratung an und eruiert sanierungsbedürftige Objekte Die im Auftrag von Energiestadt Küsnacht durch die First Climate AG kostenlos angebotene Energieberatung findet guten Anklang und wird positiv aufgenommen. Im Jahr 2011 fanden 21 Beratungen statt, 2012 waren es deren 26. In den Jahren 2011 und 2012 stand das Thema «Die 20 grössten Energieschleudern» im Vordergrund. Die Energiestadt Küsnacht hat mit Hilfe der Werke am Zürichsee die 20 grössten Energieverbraucher auf dem Gemeindegebiet ausfindig gemacht und diese direkt kontaktiert. Mit dem Einverständnis einzelner Liegenschaftseigentümer wurden auch hier Energieberatungen für diese Gebäude durchgeführt. Einige der vorgeschlagenen Massnahmen konnten bereits erfolgreich umgesetzt werden. B.5 Förderung Neues Förderreglement Aufgrund der Weiterführung der kommunalen Energieplanung bis 2014 und Veränderungen bei der Unterstützung von Massnahmen wurde das Förderreglement vom 1. August 2003 komplett überarbeitet. Der Gemeinderat hat das neue Förderreglement für die Jahre am 9. März 2011 erlassen und rückwirkend per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Aufgrund der umfangreichen Änderungen im «Förderreglement Energiestadt Küsnacht» hat die Kommission Energiestadt Küsnacht mit Beschluss vom 30. November 2007 das Geschäftsreglement revidiert und per 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. Förderung Gebäude / Projekte / Haushalte / Gewerbe An der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 wurde für die Umsetzung des «Energiepolitischen Programms » der Gemeinde Küsnacht ein Rahmenkredit von Fr. 2'250'000. bewilligt, von dem rund Fr für ein Förderprogramm verwendet werden sollen, dass Massnahmen an Gebäuden, in Haushalten und im Gewerbe, sowie Innovations- und Pionierprojekte mit Förderbeiträgen unterstützt. 7
8 In den Berichtsjahren hat Energiestadt Küsnacht folgende Förderleistungen erbracht: Jahr Anzahl Energieberatungen Übersicht Förderleistungen Anzahl unterstützter Gesuche Erwartete CO 2 - Reduktion (t CO 2 /a) Erwartete Stromproduktion (kwh/a) Förderbeitrag (Fr.) ' ' ' '200 Tab.1: Gesuche mit Status, Förderbeitrag und zu erwartenden Reduktionen / Produktionen Auffällig ist, dass die Anzahl der bewilligten Gesuche im Jahr 2012 fast gleich jener von 2011 ist, die zu erwartende CO 2 -Reduktion aber weitaus geringer wurden dafür aber mehr Flächen mit Photovoltaik ausgestattet, was mit der langen Warteliste für die KEV zusammenhängt. Zudem wurde 2012 in zwei Fällen ein Beitrag für Innovationsprojekte von insgesamt Fr. 17'500. zugesichert (nicht in der Tabelle mit eingerechnet). Nicht enthalten in der von der Gemeinde unterstützten CO 2 -Reduktion sind Leistungen der Bevölkerung (z. B. Benützung des öffentlichen Verkehrs), der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde (z.b. Gebäudebewirtschaftung, Sanierungen und Neubauten nach Minergie- Standard) sowie die flächendeckende Einführung von Tempo-30-Zonen. In einem Pilotprojekt organisierte die Energiestadt Küsnacht vier «Energiechecks» bei KMUs (2011 und 2012). Der Check beinhaltete eine umfassende Energieanalyse des Firmengebäudes, der Haustechnik und des Mobilitätsverhaltens. Je zwei Checks wurden von einer Fachperson des Ökokompass bzw. der Energie-Agentur der Wirtschaft EnAW durchgeführt. Diese berechnete das Sparpotential und schlug konkrete Massnahmen vor ist eine Infoveranstaltung zum «Energiecheck» vorgesehen. In Zusammenarbeit mit den Werken am Zürichsee AG wurde erstmals die Aktion des Stromsparbonus lanciert: Haushalte, die 2012 mindestens 300 kwh gegenüber dem Vorjahr eingespart hatten, konnten einen entsprechenden Bonus beantragen. Der Rücklauf der Flyer für die Anträge hat die Erwartungen weit übertroffen, die Bearbeitung und Überprüfung der rund 200 Anträge durch die Abteilung Hochbau + Planung ist im Gang. C. Kreditverwendung und Kosten Die Gemeindeversammlung hat am 13. Dezember 2010 der kommunalen Energieplanung für die Jahre zugestimmt und den Rahmenkredit im Umfang von Fr. 2'225'000. bewilligt. Zusammen mit den in der Laufenden Rechnung zusätzlich zur Verfügung stehenden Fr. 250'000. stehen somit jährlich rund Fr. 625'000. zur Verfügung. Gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung sind 70 % der Gelder für das Handlungsfeld «Förderprogramm» und somit für Förderbeiträge reserviert, bzw. einzusetzen. Der Vergleich des geplanten und des effektiven Einsatzes der finanziellen Mittel in den fünf Handlungsfeldern zeigt, dass der zur Verfügung stehende Kreditrahmen in den letzten beiden Jahren nicht ausgeschöpft wurde: Für die Förderbeiträge wurden lediglich % des geplanten Kredits beansprucht, was rund 50 % der eingesetzten Mitteln entspricht. 8
9 Dass die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht ausgeschöpft wurden, ist Ansporn, für die Jahre 2013 und 2014 eine Intensivierung der Tätigkeiten anzustreben und private Bauherren zu motivieren, sich aktiver mit energetischen Sanierungen und dem Förderprogram zu befassen. D. Fazit und Ausblick Auf Grundlage des 2011 in Kraft gesetzten «Förderreglements Energie » kann die Energiestadt Küsnacht noch gezielter Massnahmen zur CO 2 -Reduktion und zur Nutzung erneuerbarer Energien unterstützen. Von Bedeutung hierbei ist die Wirksamkeit von Massnahmen und Anlagen im Hinblick auf Energieeffizienz und Klimaschutz: Es werden nicht bestimmte Anlagetypen oder Arten von Massnahmen gefördert, sondern deren Resultate als Orientierungsmassstab zugrunde gelegt, als eingesparte Tonnen CO 2 und produzierte Kilowattstunden Naturstrom. Mit diesem Engagement für eine nachhaltige Energiepolitik kommt die Energiestadt Küsnacht ihrer Funktion als vorbildliche und zukunftsorientierte Gemeinde gewinnbringend nach. Die kommunale Energiepolitik auf den Ebenen ökonomische Anreize, Beratung, Kommunikation (Sensibilisierung) und Vorbildfunktion hat sich als zweckmässig erwiesen. Die Reaktion der Bevölkerung auf die Aktion des Stromsparbonus und die Naturstrominitiative zeigen, dass Energie ein wichtiges Thema für die Küsnachterinnen und Küsnachter ist. Mit dem 2012 revidierten Energieplan steht nun ein entscheidendes Steuerungsinstrument zur Verfügung, das auch eine längerfristige Planung und Priorisierung energetischer Massnahmen erlaubt. Die Energiestadt Küsnacht pflegt auch den Kontakt zu anderen Gemeinden, insbesondere im Bezirk Meilen, und zu Fachgremien im Rahmen von Tagungen etwa, um den Erfahrungsaustausch sicherzustellen und Synergien bei gemeinsamen Aktionen wahrnehmen zu können. In den kommenden beiden Jahren wird die Energiestadt Küsnacht das «Energiepolitische Programm » weiterhin mit der erwähnten Kombination von Massnahmen und Aktionen umsetzen. So wird die Aktion Stromsparbonus beispielsweise auch 2013 durchgeführt und 2014 wird zudem die Konzipierung des ab 2015 massgebenden Förderprogramms ein Thema sein. Auch steht für 2014 die Reauditierung des Labels «Energiestadt Gold» an. Mit der Zeit werden dabei zunehmend qualitative Faktoren der Energiewirtschaft an Bedeutung gewinnen - nach einer Phase quantitativ grosser Verbesserungen wird eine Herausforderung darin liegen, den erreichten hohen Standard beizubehalten und zu optimieren. Dabei wird es von zentraler Bedeutung sein, innovative Ideen zu generieren und umzusetzen und dies durch (zusätzliche) PR-Massnahmen zu unterstützen. Vom Gemeinderat auf Antrag der Kommission Energiestadt zustimmend zur Kenntnis genommen am 22. Mai 2013 (GR-13-48) 9
III. Förderprogramm Gebäude
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