Preisblätter Stromnetznutzungsentgelte der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH gültig ab dem
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- Hildegard Fuhrmann
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1 Anlage 1: Preisblätter für den Netzzugang Preisblätter Stromnetznutzungsentgelte der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH gültig ab dem Die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH weist darauf hin, dass weiterhin keine vollständige Datengrundlage in Form einer von der Bundesnetzagentur genehmigten Erlösobergrenze vorliegt. Übersicht: Preisblatt 1 Preisblatt 2 Preisblatt 3 Preisblatt 4 Preisblatt 5 Preisblatt 6 Preisblatt 7 Preisblatt 8 Preisblatt Anlage 1 Preisblatt Anlage 2 Preisblatt Anlage 3 Preisblatt Anlage 4 Stromnetznutzungsentgelte für Leistungspreissystem - Entnahme mit Leistungsmessung Stromnetznutzungsentgelte bei Kunden ohne Leistungsmessung Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung - Entnahme und Einspeisung mit Lastgangmessung Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung - Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangmessung Entgelte für Messung und Abrechnung - Einspeisung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz Entgelt für Blindstrom Preise für Grundversorgung/Ersatzversorgung Stromnetzentgelte für Entnahmen mit registrierender Lastgangmessung - Netzreserve KWK-Aufschlag und Umlage für abschaltbare Lasten Offshore-Haftungsumlage Umlage nach 19 StromNEV Individuelle Netzentgelte gemäß 19 StromNEV
2 Preisblatt 1 - gültig ab der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH Stromnetznutzungsentgelte für Leistungspreissystem Entnahmen mit Leistungsmessung Netz- oder Umspannebene Jahresleistungspreissystem Jahresbenutzungsdauer Jahresbenutzungsdauer < h/a >= h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis pro Jahr pro Jahr EUR / kw Cent / kwh EUR / kw Cent / kwh Hochspannung mit Umspannung auf Mittelspannung 6,96 2,11 55,34 0,18 Mittelspannung 16,08 2,79 96,40 0,53 Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung 16,76 2,87 95,54 0,67 Niederspannung 15,59 3,05 49,34 2,13 Preise zuzüglich Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung (Preisblatt 3) sowie der gesetzlichen Abgaben wie Konzessionsabgabe, KWK-Aufschlag (KWK-G), 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage, Offshore-Umlage, Umlage nach 18 AbLaV und der Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
3 Preisblatt 2 - gültig ab der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH Stromnetznutzungsentgelte bei Kunden ohne Leistungsmessung Kundengruppe Grundpreis pro Jahr EUR Arbeitspreis Cent / kwh Kunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung 39,50 6,66 Elektro-Speicherheizungen ohne Leistungsmessung im Niederspannungsnetz 0,00 1,50 Elektro-Wärmepumpen ohne Leistungsmessung im Niederspannungsnetz 0,00 1,50 Preise zuzüglich Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung (Preisblatt 4) sowie der gesetzlichen Abgaben wie Konzessionsabgabe, KWK-Aufschlag (KWK-G), 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage, Offshore-Umlage, Umlage nach 18 AbLaV und der Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
4 Preisblatt 3 - gültig ab der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung Entnahme und Einspeisung 1) mit Lastgangmessung Spannungsebene der Messung Messung Messstellenbetrieb 2) Abrechnung Mittelspannung Lastgangzähler und Kommunikationseinrichtung 185,10 106,98 303,29 Wandler 39,67 Niederspannung Lastgangzähler und Kommunikationseinrichtung 185,10 106,98 Wandler 8,97 303,29 1) Für die Einspeisung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) gilt eine gesonderte Preisstellung entsprechend Preisblatt 5 2) Erfolgt bei bestehenden Anlagen mit Lastgangmessung (Inbetriebnahme vor dem ) die Stellung der Kommunikationseinrichtung für die Fernablesung von Messeinrichtungen nicht durch nvb, so erhält der Kunde eine Vergütung je Zähler in Höhe von 96,00 EUR/Jahr.
5 Preisblatt 4 - gültig ab der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung Entnahme und Einspeisung 1) ohne Lastgangmessung Messung² ) Messstellenbetrieb Abrechnung Eintarifzähler 1,88 5,82 14,19 Eintarifzähler incl. Tarifschaltung 1,88 11,45 14,19 Zweitarifzähler 1,88 9,08 14,19 Zweitarifzähler incl. Tarifschaltung 1,88 14,71 14,19 Zweirichtungszähler 3,76 11,64 14,19 Maximumzähler 1,88 43,72 14,19 Tarifschaltung - 5,63 - Pauschalanlagen (Preis je Anlage) ,19 Wandler in Mittelspannung - 39,67 - Wandler in Niederspannung - 8,97-1) Für die Einspeisung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) gilt eine gesonderte Preisstellung entsprechend Preisblatt 5 2) bei jährlich einer Messung
6 Preisblatt 5 - gültig ab der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb Einspeisung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 1) Preis je Zähler Messung Preis je Zähler / Wandler für Messstellenbetrieb ohne registrierende Lastgangmessung Eintarifzähler Zweirichtungszähler (Volleinspeisung) Zweirichtungszähler (Überschusseinspeisung 2) ) mit registrierender Lastgangmessung Mittelspannung - Lastgangzähler Niederspannung - Lastgangzähler 1,88 3,76 3,76 185,10 185,10 5,82 11,64 11,64 106,98 106,98 Wandler Wandler in Mittelspannung Wandler in Niederspannung 39,67 8,97 1) Preisstellung gilt ausschließlich für die Volleinspeisung nach dem EEG ohne Bezug (ausgenommen Eigenbedarf der EEG-Anlage). Andernfalls gelten die Preisstellungen entsprechend Preisblatt 3 oder 4. 2) Zzgl. Entgelt für Abrechnung gemäß Preisblatt 4 in Höhe von 14,19 je Zähler und Jahr bei jährlicher Ablesung.
7 Preisblatt 6 - gültig ab der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH Entgelt für Blindstrom Netz- oder Umspannebene Arbeitspreis Cent / kvarh Mittelspannung 0,92 Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung 0,92 Niederspannung 0,92 Überschreitet die gesamte in einem Abrechnungsmonat bezogene Blindarbeit 50 % der in diesem Monat bezogenen Wirkarbeit, so wird diese Blindmehrarbeit verrechnet. (cos φ < 0,9)
8 Preisblatt 7 - gültig ab der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH Preise für Grundversorgung/Ersatzversorgung Bei der Grundversorgung/Ersatzversorgung wird die Belieferung des Kunden mit elektrischer Energie durch die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH sichergestellt. Netz- oder Umspannebene Preisstellung Mittelspannung Preisbestimmung erfolgt durch die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH Grundversorgungstarif der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH Niederspannung Tel / 3010 Fax: / info@nvb.de Internet:
9 Preisblatt 8 - gültig ab 2014 der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH Stromnetznutzungsentgelte für Entnahmen mit registrierender Lastgangmessung - Netzreserve Netz- oder Umspannebene Reserveinanspruchnahme 0 h/a h/a >200 h/a h/a >400 h/a h/a EUR / kwa EUR / kwa EUR / kwa Mittelspannung 34,13 40,96 47,78 Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung 37,32 44,78 52,24 Niederspannung 65,29 78,34 91,39 Kunden, die eine Eigenerzeugungsanlage betreiben, können Reservenetzkapazität bestellen, soweit sie bei einem Ausfall ihrer Erzeugungsanlagen Reservestrom über das Netz der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH beziehen möchten. Die Netzreserve kann jährlich einmal bis zur Höhe der Nennleistung der Eigenerzeugungsanlage für ein Jahr bestellt werden. Überschreitet die Dauer der Inanspruchnahme 600 h, so erfolgt die Inrechnungstellung der gesamten Netznutzung gemäß Preisblatt 1. Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Zu Höhe der derzeitigen Zuschlagsätze nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G), 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage, Offshore-Umlage, siehe hierzu Anlage 1 bzw. Anlage 2 zum Preisblatt gültig ab
10 Anlage 1 zum Preisblatt gültig ab KWK-Aufschlag nach 9 Abs. 7 KWK-G (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) und Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Letztverbraucher Gruppe A Letztverbraucher Gruppe B Letztverbraucher Gruppe C gesetzliche Erhebungsgrundlage Strommengen für die ersten kwh je Abnahmestelle für über kwh hinausgehende Strommenge oberhalb von kwh für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes übersteigen ( 9 Abs. 7 Satz 3 KWK-G). Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. 9 Abs. 7 KWK-G KWK-Aufschlag nach dem Kraftwärmekopplungsgesetz 0,178 Cent/kWh 0,055 Cent/kWh 0,025 Cent/kWh 18 AbLaV Umlage für abschaltbare Lasten 0,009 Cent/kWh 0,009 Cent/kWh 0,009 Cent/kWh Weitere Informationen zum KWK-Aufschlag und zur 19 Abs. 2 StomNEV-Umlage finden Sie im Internet unter und unter
11 Anlage 2 zum Preisblatt gültig ab Offshore-Haftungsumlage (Mehrkosten nach 17 f EnWG) Verbrauch gesetzliche Erhebungsgrundlage für die ersten kwh oberhalb von kwh oberhalb von kwh für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes übersteigen ( 9 Abs. 7 Satz 3 KWK-G). Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. Offshore-Haftungsumlage Mehrkosten nach 17 f EnWG 0,250 Cent/kWh 0,050 Cent/kWh 0,025 Cent/kWh Weitere Informationen zum KWK-Aufschlag und zur 19 Abs. 2 StomNEV-Umlage finden Sie im Internet unter und unter
12 Anlage 3 zum Preisblatt gültig ab Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV Letztverbraucherkategorien Aggregation lt. BDEW 19 Umlage A bis kwh je Abnahmestelle A 0,092Cent/kWh B bis kwh und nicht Gruppe C A + 0,482 Cent/kWh C bis kwh stromintensiv * A ++ 0,532 Cent/kWh B > kwh, jedoch nicht Kategorie C B 0,050Cent/kWh C > kwh stromintensiv* C 0,025 Cent/kWh * Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes übersteigen ( 9 Abs. 7 Satz 3 KWK-G). Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. Weitere Informationen zur Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEVfinden Sie im Internet unter und unter
13 Anlage 4 zum Preisblatt gültig ab Individuelles Netzentgelt gemäß 19 Abs. 2 Sätze 1 bis 4 StromNEV Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes erfolgt unter dem Vorbehalt, dass seine jeweiligen Voraussetzungen nach 19 Absatz 2 Sätze 1 bis 4 StromNEV tatsächlich eintreten. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Abrechnung der Netznutzung nach den allgemein gültigen Netzentgelten. Die Hochlastzeitfenster (HLZ) für atypische Netznutzung werden jeweils bis zum eines Jahres für das Folgejahr veröffentlicht. Der Kunde wird die Genehmigung eines individuellen Netzentgelts gemäß 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV bei der Regulierungsbehörde beantragen. Sofern die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH die Leistung Netznutzung gegenüber dem Lieferanten auf Basis eines Lieferantenrahmenvertrages erbringt, wird der Lieferant die Genehmigung eines individuellen Netzentgelts gemäß 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV bei der Regulierungsbehörde beantragen.
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