Grabarten auf den einzelnen Friedhöfen: (Stand: Mai 2014)

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1 Informationen zu Bestattungsmöglichkeiten Ruhe-/Nutzungszeiten: Körperbestattungen in herkömmlichen Erd- oder Wiesengräbern = 30 Jahre Körperbestattungen in Kammergräbern = 15 Jahre Kindergräber = 20 Jahre Urnengräber = 20 Jahre Grabarten: 1) Einzelgräber 2) Einzel-Wiesengräber 3) Einzelgräber im Gemeinschaftsfeld (nur liegende Grabsteine m. Unterlage) 4) Doppelgräber 5) Doppel-Wiesengräber 6) Kammer-Doppelgräber (nur als Doppelgräber) 7) Kindergräber 8) Urnengräber für 2 Urnen 9) Anonyme Urnengräber für 1 Urne 10) Urnen-Wiesengräber für 1 Urne (mit beschrifteter Grabplatte vom Steinmetz, bestellt durch Angehörige) 11) Urnen-Wiesengräber für 2 Urnen (mit beschrifteter Grabplatte vom Steinmetz, bestellt durch Angehörige) 12) Urneneinzelgräber im Gemeinschaftsfeld Ferndorf (gemeinsamer Gedenkstein) 13) Pflegeleichte Urneneinzelgräber im Gemeinschaftsfeld Littfeld (gemeinsamer Gedenkstein) 14) Urneneinzelgräber als Waldbestattung 15) Aschenstreufeld Grabarten auf den einzelnen Friedhöfen: (Stand: Mai 2014) Buschhütten: Eichen: Einzelgräber, Einzel-Wiesengräber, Kammer-Doppelgräber, Doppelgräber, Doppel- Wiesengräber, Kindergräber, Urnengräber für 2 Urnen, Urnen-Wiesengräber für 1 oder für 2 Urnen Einzelgräber, Einzel-Wiesengräber, Kammer-Doppelgräber, Doppelgräber, Kindergräber, Urnengräber für 2 Urnen, Urnen-Wiesengräber für 1 oder für 2 Urnen, Waldbestattungen für Urnen Fellinghausen: Einzelgräber, Einzel-Wiesengräber, Doppelgräber, Kindergräber, Urnengräber für 2 Urnen, Urnen-Wiesengräber für 1 oder für 2 Urnen, Waldbestattungen für Urnen Ferndorf: Einzelgräber, Doppelgräber, Kindergräber, Urnengräber für 2 Urnen, Urnen-Wiesengräber für 1 oder für 2 Urnen, Gemeinschaftsfeld für Urneneinzel- u. Einzelgräber Kredenbach: Einzelgräber, Einzel-Wiesengräber, Doppelgräber, Kindergräber, Urnengräber für 2 Urnen, Urnen-Wiesengräber für 1 oder für 2 Urnen Kreuztal: Krombach: Einzelgräber, Einzel-Wiesengräber, Kammer-Doppelgräber, Doppelgräber, Kindergräber, Urnengräber für 2 Urnen, Anonyme Urnengräber, Urnen-Wiesengräber für 1 oder für 2 Urnen, Aschenstreufeld, Waldbestattungen für Urnen Einzelgräber, Einzel-Wiesengräber, Doppelgräber, Doppel-Wiesengräber, Kindergräber, Urnengräber für 2 Urnen, Urnen-Wiesengräber für 1 oder 2 Urnen Littfeld: Einzelgräber, Einzel-Wiesengräber, Doppelgräber, Kindergräber, Urnengräber für 2 Urnen, Urnen-Wiesengräber für 1 oder 2 Urnen, Gemeinschaftsfeld f. Urneneinzelgräber, Waldbestattungen für Urnen Oberhees: Einzelgräber, Einzel-Wiesengräber, Doppelgräber, Kindergräber, Urnengräber für 2 Urnen Osthelden: Einzelgräber, Einzel-Wiesengräber, Doppelgräber, Kindergräber, Urnengräber für 2 Urnen, Urnen-Wiesengräber für 1 oder 2 Urnen Junkernhees: Einzelgräber, Doppelgräber, Kindergräber

2 - 2 - Grabeinfassungen Grauwackerandsteine, Wesersandsteinplatten, Heckeneinfassungen, Steinmetzeinfassungen (Welche Einfassung in Frage kommt, muss bei der Friedhofsverwaltung erfragt werden, da auf den Friedhöfen / Feldern unterschiedliche Einfassungen angebracht werden müssen). Grabsteine: Alle Grabsteine und Einfassungen sind genehmigungspflichtig und müssen von der Friedhofsverwaltung genehmigt werden. Der Genehmigungsantrag wird über einen fachkundigen Steinmetz bei der Friedhofsverwaltung eingereicht und nach Prüfung an den Steinmetzbetrieb zurückgeschickt. Städtische Gebühren bei Bestattungen: (Stand: Mai 2014 ) 1) Einzelgräber: 2) Einzel-Wiesengräber: Kauf für 30 Jahre: 1.492,00 Kauf für 30 Jahre: 1.492,00 Herrichtung: 1.222,00 Herrichtung: 1.222, ,00 30-jährige städt. Wiesenpflege: 1.239,61 Hallenbenutzung: 288, , ,00 Zellenbenutzung: 51,00 Sandeinbettung: 130, , ,19 3) Einzelgräber im Gemeinschaftsfeld: 4) Doppelgräber: Kauf für 30 Jahre: 1.635,00 Kauf für 30 Jahre: 3.212,00 (inkl. Herstellungskosten 143,- ) Herrichtung: 1.222,00 Herrichtung: 1.234,00 30-jährige städt. Pflege: 2.819, , ,59 Hallenbenutzung: 288,00 Zellenbenutzung: 51, , ,59 Sandeinbettung: 130, ,19 5) Doppel-Wiesengräber: 6) Kammer-Doppelgräber: Kauf für 30 Jahre: 3.212,00 Kauf für 15 Jahre: 2.992,00 Herrichtung: 1.234,00 Herrichtung: 476,00 30-jährige städt. Wiesenpflege: 1.611, , ,36 Hallenbenutzung: 288,00 Zellenbenutzung: 51, , ,36 7) Kindergräber: 8) Urnengräber für 2 Urnen: Kauf für 20 Jahre: 1.186,00 Kauf für 20 Jahre: 1.177,00 Herrichtung: 366,00 Herrichtung: 232, ,00 Einfassung städt. Grauwacke: 344,70 Hallenbenutzung: 288, , ,00 Zellenbenutzung: 51, ,70 9) Anonyme Urnengräber für 1 Urne: 10) Urnen-Wiesengräber für 1 Urne: Kauf für 20 Jahre: 1.059,00 Kauf für 20 Jahre: 1.059,00 20-jährige städt. Wiesenpflege: 56, , ,28 Hallenbenutzung: 288,00 Zellenbenutzung: 51, , ,28

3 - 3-11) Urnen-Wiesengräber für 2 Urnen: 12) Urneneinzelgräber im Gemeinschaftsfeld Ferndorf: Kauf für 20 Jahre: 1.082,00 Kauf für 20 Jahre: 1.202,00 (inkl. Herstellungskosten 143,- ) 1.314,00 20-jährige städt. Pflege: 488,14 Hallenbenutzung: 288, , ,00 Zellenbenutzung: 51, ,14 13) Pflegeleichte Urneneinzelgräber im Gemeinschaftsfeld Littfeld: 14) Urneneinzelgräber als Waldbestattung: Kauf für 20 Jahre: 1.059,00 Kauf für 20 Jahre: 1.059,00 20-jährige Pflege: 56,28 20-jährige städt. Pflege: 56, , ,28 Hallenbenutzung: 288,00 Hallenbenutzung: 288,00 Zellenbenutzung: 51,00 Zellenbenutzung: 51, , ,28 Die Gebühren für die Wiesenpflege entfallen bei Urnen-Wiesengräbern, da eine beschriftete Grabplatte, die der Nutzungsberechtigte bei einem Steinmetzbetrieb seiner Wahl in Auftrag gibt, die Gräber zu 2/3 bedecken. H i n w e i s: Jede weitere Aufstellung von Pflanzschalen oder sonstigen Anpflanzungen ist nicht statthaft. 15) Aschenstreufeld: Inanspruchnahme des 683,00 Aschenstreufeldes: Pauschale f. Friedhofspersonal: 86,00 769,00 Hallenbenutzung: 288,00 Zellenbenutzung: 51, ,00 Gemeinschaftsgrabfeld in Ferndorf: Die Grabstätten werden der Reihe nach belegt und städtisch gepflegt. Für die Urnengräber werden Namenschilder mit den Daten der Verstorbenen an einem einheitlichen Gedenkstein angebracht die Kosten für das Schild 125,-- zzgl. 4,-- pro Buchstabe für die Beschriftung trägt der Auftraggeber, die Ausführung erfolgt durch die Stadt. Bei den Einzelgräbern sind ausschließlich einheitliche liegende Grabsteine mit den Maßen 60 cm lang und 50 cm breit mit Unterlage (Kissen) für eine Steigung von 30 Grad vorgesehen. Diesen Grabstein gibt der Nutzungsberechtigte auf eigene Kosten bei einem Steinmetzbetrieb seiner Wahl in Auftrag. Die Einzelgräber erhalten eine einheitliche Bepflanzung und werden stadtseitig gepflegt. Urnen-Gemeinschaftsgrabfeld in Littfeld: Die Grabstätten werden der Reihe nach belegt und städtisch gepflegt. Die Beschriftung mit den Daten der Verstorbenen erfolgt direkt am Gedenkstein, die Kosten in Höhe von 7,74 je Buchstabe und Zeichen trägt der Auftraggeber, die Ausführung wird durch die Stadt veranlasst. Aschenstreufeld: Das Verstreuen der Asche ist nur zulässig, wenn der Friedhofsverwaltung eine entsprechende, von der/dem Verstorbenen verfasste Verfügung von Todes wegen im Original vorgelegt wurde. Waldbestattungen: Die Urnen werden im Wurzelbereich eines Gemeinschaftsbaumes beigesetzt. Pro Baum sind max. 12 Urnenbeisetzungen möglich. Zur Kennzeichnung kann eine kleine Namenstafel mit den Daten der Verstorbenen, max. Größe 10 x 6 cm, angebracht werden. Die Anbringung der Tafel erfolgt in städtischer Regie. Alle Grabarten können - mit Ausnahme von anonymen Urnengräbern und dem Aschenstreufeld - um maximal 10 Jahre verlängert werden, sofern dies aus Gründen, die der Friedhofsverwaltung obliegen, möglich ist. Zu verlängern ist jeweils das Nutzungsrecht für die gesamte Grabstätte und ist schriftlich zu beantragen.

4 - 4 - Für die Verlängerungen des Nutzungsrechtes an Grabstellen sind folgende Gebühren zu entrichten: Einzelgräber je Jahr: 50,00 Urnengräber je Jahr: 59,00 Einzelgräber im Gemeinschaftsfeld je Jahr: 54,00 Urnenwiesengräber f. 1 Urne je Jahr: 53,00 Doppelgräber je Stelle und Jahr: 54,00 Urnenwiesengräber f. 2 Urnen je Jahr: 54,00 Kammer-Doppelgräber je Stelle u. Jahr: Kindergräber je Jahr 100,00 59,00 Urnengräber für 1 Urne im Gemeinschaftsfeld je Jahr: 60,00 Bei anonymen Urnengräbern und dem Aschenstreufeld entsteht kein Nutzungsrecht. H i n w e i s: Bei Wiesengräbern ist die Aufstellung von Pflanzschalen, Vasen oder sonstigen Anpflanzungen nicht statthaft. Zusätzliche Gebühren für Verlängerungen oder 2. Belegungen fallen an bei: Doppelgräbern mit Einfassungen aus Waschbeton-/Wesersandsteinplatten: Aufnahme und Wiederverlegung der Platten je nach Größe und lfdm Doppel-Wiesengräber: Wiederherstellung der Wiese bei 2. Belegung 620,04 sowie Verlängerung der Wiesenpflege je Jahr u. Stelle 9,28 Einzel-Wiesengräber sowie Einzel-Wiesengräber im Gemeinschaftsfeld: Verlängerung der Wiesenpflege je Jahr 11,60 Gebühren für städtische Einfassungen: (inkl. 19 % MwSt) Grauwackerandsteine: Waschbeton-/Wesersandsteinplatten: Einzelgräber: 380,85 304,39 Doppelgräber: 696,04 -- Kammergräber: 340,86 -- Kindergräber: 377,02 114,98 (nur Eichen u. Ferndorf) (nur Krombach) Urnengräber: 344,70 278,75 zusätzl. bei Kindergräbern: Hecken-/Bruchsteineinfassung: Pflegeleichte mit Abdeckplatte: 135,66 (nur Buschhütten) 160,65 (nur Kreuztal) Die v. g. Preise für Grabeinfassungen, Wiesen- und Heckenpflege sowie Sandeinbettungen werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet und können sich jährlich ändern. Die Gebühren der Einfassungen werden zusammen mit den Bestattungsgebühren erhoben. Die Ausführung der Einfassungsarbeiten erfolgt in 3-4 Durchgängen pro Jahr durch ein von der Stadt beauftragtes Unternehmen. Für Bestattungen/Beisetzungen oder nur Trauerfeiern an Samstagen werden zusätzliche Gebühren erhoben: Erdbestattung 100,00 Urnenbeisetzung 50,00 Trauerfeier 50,00 Unser Tipp: Wenn Sie schon bestimmte Vorstellungen für Ihre eigene Bestattung haben, legen Sie Ihre Willenserklärung in das vorhandene Familienbuch, da für die Abmeldung beim Standesamt ins Sterberegister die Geburtsurkunde benötigt wird und somit Ihr letzter Wille sofort gesichtet wird. Wenn ein besonderer Bestattungswunsch nur im Testament festgehalten wird, können diese Wünsche nicht mehr berücksichtigt werden, da das Testament meist erst einige Zeit nach der Beerdigung verlesen wird.

5 - 5 - Einebnungen vor Ablauf der tatsächlichen Ruhezeit: Eine vorzeitige Einebnung vor Ablauf der tatsächlichen Ruhezeit ist kostenpflichtig. Die Berechnung erfolgt ab Antragstellung (Einebnungsgebühr pro Jahr x verbleibende Restruhezeit). Die Einebnungsgebühr (inkl. MwSt) pro Jahr für die einzelnen Grabarten sind wie folgt: Einzelgräber pro Jahr: 47,34 Vierergräber pro Jahr: 118,35 Doppelgräber pro Jahr: 71,01 Kindergräber pro Jahr: 23,67 Kammergräber pro Jahr: 47,34 Urnengräber pro Jahr: 23,67 Dreiergräber pro Jahr: 94,68 Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Frau Heimann Tel.: / G.Heimann@Kreuztal.de Frau Kaltenbach Tel.: / T.Kaltenbach@Kreuztal.de Stand: Mai 2014

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