Die Rechtsformwahl und ihre Auswirkungen auf die Liquidität: Zukunft gestalten!

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1 Die Rechtsformwahl und ihre Auswirkungen auf die Liquidität: Zukunft gestalten! Vortrag BVMW Fachgruppe Liquidität 18. Oktober 2017 Moderation: Referenten: Holger Krause, Krause + Dittmar Bernhard Müller, Trust AG Holger Krause, Krause + Dittmar Dr. Ulrich Schulte am Hülse, ilex Rechtsanwälte

2 Die Fachgruppe Liquidität stellt sich vor: BVMW Spezialisten für alle Fragen zur Liquidität Seit 04/ bis 6 Veranstaltungen im Jahr Telefon-Hotline für BVMW-Mitgliedsunternehmen Mehr Informationen: Webseite auf der Seite der Hauptstadtregion Süd Mehr Informationen und Anmeldungen: XING Fachgruppe Liquidität

3 Die Fachgruppe Liquidität stellt sich vor: Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) Birgid Zoschnik Regionalleiterin Hauptstadtregion Süd Betreuung von 300 Mittelständlern branchenübergreifend Betreuung von 800 Mittelständlern branchenübergreifend in der gesamten Hauptstadtregion Süd SOLVENZNAVIGATION Kristina Borrmann Kristina Borrmann Unternehmensberaterin, Mediatorin Optimierung des Liquiditätsmanagements in allen Geschäftsprozessen Kommunikation von Kreditwürdigkeit Optimierung von Bankratings und Bonitätsindizes von Wirtschaftsauskunfteien (Creditreform, Bürgel, etc.) Betreuung von Bankbeziehungen Installation von Frühwarnsystemen

4 Die Fachgruppe Liquidität stellt sich vor: F.E.L.S Penstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Manfred Baier Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Unternehmenskasse Pauschaldotierte Unterstützungskasse Instrument der Innenfinanzierung Schaffung von Liquidität und Liquiditätsreserven Mitarbeiterbindung und -gewinnung carpona Financial Services GmbH Marko Böhmer Dipl.-Betriebswirt (BA) Versicherungsmakler Asset Manager Liquiditätseffekte in den Bereichen Gewerbeversicherungen, Betriebliche Alters- und Gesundheitsvorsorge, Kapitalanlage und Lohnnebenkostenoptimierung

5 Die Fachgruppe Liquidität stellt sich vor: Kanzlei Krause + Dittmar Holger Krause Steuerberater, Diplom-Finanzwirt Finanzbuchhaltung Jahresabschluss Lohnbuchhaltung Beratung unterschiedlichster Rechtsformen, Größen und Branche Beratung einkommensteuerpflichtiger Privatpersonen Unternehmensberatung TRUST Versicherungsmakler AG Bernhard Müller Vorstand Strategisches Risiko- und Versicherungsmanagement Weltweit Fachmakler für Kreditversicherungen

6 Die Fachgruppe Liquidität stellt sich vor: ilex Rechtsanwälte Dr. Ulrich Schulte am Hülse Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Berlin und Potsdam Beratung in wirtschaftsrechtlichen Fragen Schwerpunkt IT-Recht, Finanzierungsrecht. Bankrecht, Bankaufsicht, Datenschutzrecht Berliner Volksbank eg Stefan Schwanke Bankfachwirt, Senior Firmenkunden-Betreuer Beratung im Firmenkundengeschäft Schwerpunkte: Investitions- und Immobilienfinanzierung

7 Kriterien für die Wahl der Rechtsform Steuern Rating/Image Rechtsvergleich & Haftung Haftungsbeschränkung durch Versicherung Stichworte: Wer soll im Unternehmen entscheiden?, Publizitätspflicht, Buchführung, Mindestkapital, Prüfpflichten, Gründungsaufwand. Rechtsformwahl & Liquidität Seite 7

8 Die Rechtsform der Unternehmer des heutigen Abends 7 x Einzelunternehmen 7 x GmbH 6 x GbR 1 x Genossenschaft 1 x AG 1 x GmbH & Co. KG 1 x Partnerschaftsgesellschaft Rechtsformwahl & Liquidität Seite 8

9 Die aktuellen Rechtsformen in Deutschland Quelle: Institut für Mittelstandsforschung, Bonn 2017 Rechtsformwahl & Liquidität Seite 9

10 Sonstige Rechtsformen Theoretisch sind u. a. auch denkbar: etwa die französische Société à responsablilitè limitée (Sàrl), die Spzoo in Polen (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością oder kurz Sp.zo.o.), die spanische Sociedad de responsabilidad limitada (S.L.) etc. Rechtsformwahl & Liquidität Seite 10

11 Ist das sinnvoll? Nein, weil der Unternehmer ist in die Region, das Land und die Gesellschaft, in der er tätig ist, eingebunden. Denn das Bewusstsein des ehrbaren Kaufmanns endet nicht am Fabriktor. Er weiß, dass die Gesellschaft, in der er sein Unternehmen führt, ausschlaggebend für den Unternehmenserfolg ist. Hier haben seine Angestellten ihre Grundbildung erhalten. Die öffentlich finanzierte Infrastruktur ermöglicht den Gütertransport und das politische System sichert das Eigentumsrecht. Er wird deshalb eher zu einer Rechtsform tendieren, die in seinem Land bekannt, eingeführt und anerkannt ist. Rechtsformwahl & Liquidität Seite 11

12 Kriterien für die Wahl der Rechtsform Wer soll im Unternehmen entscheiden? Wollen Sie in Ihrer Firma alleine bestimmen und damit zugleich die alleinige Verantwortung tragen, die an ihre Person gebunden ist? Oder wollen Sie andere Personen an Ihrem Unternehmen beteiligen, die Ihnen dafür Kapital zur Verfügung stellen, Risiko und Gewinn mit Ihnen teilen, aber ihnen womöglich auch in Ihre Geschäfte hineinreden wollen. Rechtsformwahl & Liquidität Seite 12

13 Kriterien für die Wahl der Rechtsform Wer soll im Unternehmen entscheiden? Einzelunternehmen, Ein-Personen-GmbH und Ein-Personen-UG eignen sich gut für eine Person als Alleinentscheider. Alle anderen Rechtsformen sind prinzipiell geeignet mehrere Inhaber/Entscheider mit unterschiedlicher Gewichtung aufzunehmen. (Gestaltungsspielraum des Gesellschaftsvertrages nutzen!). Veränderung und Wachstum des Unternehmens einplanen! Rechtsformwahl & Liquidität Seite 13

14 Kriterien für die Wahl der Rechtsform Formalitäten Wenige Formalitäten: Einzelunternehmen, GbR, GmbH und UG (haftungsbeschränkt) bei Gründung mit Musterprotokoll. Einige Formalitäten: alle anderen Rechtsformen. Viele Formalitäten: AG. Rechtsformwahl & Liquidität Seite 14

15 Kriterien für die Wahl der Rechtsform HAFTUNG Haftungsbeschränkung: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG, AG, Eingetragene Genossenschaft (eg). Begrenzte Haftungsbeschränkung: Partnerschaftsgesellschaft (hier haftet grundsätzlich nur der in der Berufsausübung fehlerhaft handelnde Partner), Kommanditist bei der KG. Volle Haftung: Einzelkaufmann, Personengesellschaft (GbR, OHG), Komplementär bei der KG. Rechtsformwahl & Liquidität Seite 15

16 Kriterien für die Wahl der Rechtsform Aber: Kapitalbeschaffung durch Krediten Gibt es Kapitalbedarf im Unternehmen und welche Sicherheiten kann das Unternehmen im Fall einer Kreditaufnahme bieten? Kreditinstitute vergeben Kredite regelmäßig mit Sicherheiten. Bei Kapitalgesellschaften, deren Haftung für Verbindlichkeiten beschränkt ist, verlangen Kreditinstitute oft eine persönliche Bürgschaft der Gesellschafter. Wird diese Bürgschaft im Krisenfalle fällig, haften die Gesellschafter mit dem verpfändeten Privatvermögen. Damit relativiert sich ggf. der Vorteil der beschränkten Haftung. Rechtsformwahl & Liquidität Seite 16

17 Kriterien für die Wahl der Rechtsform Kapitalbeschaffung Die Frage, ob das Geschäft statt durch Kredite nicht lieber durch Eigenkapital fremder Investoren (z. B. Gesellschafter, Teilhaber) finanziert werden soll, stellt sich vielen Unternehmen erst im Laufe ihrer Entwicklung. Diese Frage kann aber bereits bei der Gründung auf der Tagesordnung stehen, wenn etwa eine Geschäftsidee nur mit hohem Kapitaleinsatz umgesetzt werden kann. Was potenzielle Investoren interessiert, ist natürlich an erster Stelle das unternehmerische Konzept. Wichtig ist dabei aber auch die Rechtsform; sie entscheidet darüber, welche Mitsprache- und Kontrollrechte die Investoren haben und unter welchen Bedingungen sie ihr Kapital wieder abziehen können. Rechtsformwahl & Liquidität Seite 17

18 Kriterien für die Wahl der Rechtsform Gründungskosten Kosten fallen an für Notar, Anwalt sowie für die Anmeldegebühren. Die Kosten für Anwalt und Notar bei einer Unternehmensgründung sind kalkulierbar. Erheblich teurer kann es jedoch werden, wenn aufgrund von Besonderheiten aufwendige Gesellschaftsverträge entworfen werden müssen, um eine Rechtsform den Bedürfnissen und Wünschen der Inhaber anzupassen. Möglich ist dies bei GbR, OHG, KG, PartG, GmbH und UG (haftungsbeschränkt). Rechtsformwahl & Liquidität Seite 18

19 Einzelunternehmen Steuerarten Gewerbesteuer (branchenabhängig) Freibetrag, Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer. Verwaltungsaufwand Keine zwingende Buchführungspflicht (branchen- und größenabhängig), Keine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister, Keine Offenlegungspflicht. Rechtsformwahl & Liquidität Seite 19

20 Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft) ist geeignet für Kleingewerbetreibende Freie Berufe (z.b. in Praxis- oder Arbeitsgemeinschaften u.ä.) Mindestens zwei Gesellschafter schließen mündlich oder besser schriftlich einen formfreien Gesellschaftsvertrag müssen nicht über Mindestkapital verfügen haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich Rechtsformwahl & Liquidität Seite 20

21 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft) Steuerarten/Besonderheiten Gewerbesteuer (branchenabhängig) auf Ebene der Gesellschaft (Freibetrag) Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer der Gesellschafter Umsatzsteuer auf Ebene der Gesellschaft Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag auf Ebene des Gesellschafters Verwaltungsaufwand Keine zwingende Buchführungspflicht (branchen-/größenabhängig) Feststellungserklärung Keine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister Keine Offenlegungspflicht Rechtsformwahl & Liquidität Seite 21

22 Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist geeignet zum Betrieb eines kaufmännischen Gewerbes Mindestens zwei Gesellschafter schließen mündlich oder besser schriftlich einen formfreien Gesellschaftsvertrag müssen nicht über ein Mindestkapital verfügen müssen ihre OHG ins Handelsregister eintragen lassen haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich und unbeschränkt Rechtsformwahl & Liquidität Seite 22

23 Steuerarten/Besonderheiten Gewerbesteuer (branchenabhängig) auf Ebene der Gesellschaft (Freibetrag) Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer der Gesellschafter Umsatzsteuer auf Ebene der Gesellschaft Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag auf Ebene des Gesellschafters Verwaltungsaufwand Offene Handelsgesellschaft (OHG) Zwingende Buchführungspflicht, Bilanzierung, Inventur Feststellungserklärung Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister Keine Offenlegungspflicht, außer bei erheblichem Umfang Rechtsformwahl & Liquidität Seite 23

24 Kommanditgesellschaft (KG) ist geeignet für Kaufleute zur Kapitalgewinnung Gesellschaften, die keine persönliche Haftung übernehmen wollen, daher auch von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden können Mindestens ein Komplementär und mindestens ein Kommanditist schließen einen formfreien Gesellschaftsvertrag müssen nicht über Mindestkapital verfügen müssen ihre KG ins Handelsregister eintragen lassen haften in unterschiedlichen Größenordnungen: Komplementär ist persönlich als Gesamtschuldner haftbar Kommanditist haftet persönlich bis zur Höhe seiner Einlage Rechtsformwahl & Liquidität Seite 24

25 Steuerarten/Besonderheiten Gewerbesteuer (branchenabhängig) auf Ebene der Gesellschaft (Freibetrag) Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer der Gesellschafter Umsatzsteuer auf Ebene der Gesellschaft Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag auf Ebene des Gesellschafters Verwaltungsaufwand Kommanditgesellschaft (KG) Zwingende Buchführungspflicht, Bilanzierung, Inventur Feststellungserklärung Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister Keine Offenlegungspflicht, außer bei erheblichem Umfang Verlustverrechnung nur bis zur Höhe des Kapitalanteils beim Kommanditisten Rechtsformwahl & Liquidität Seite 25

26 ist geeignet für GmbH & Co. KG Kaufleute zur Kapitalgewinnung Gesellschafter, die keine persönliche Haftung übernehmen wollen, daher auch von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden können Mindestens ein Komplementär (=GmbH!) und mindestens ein Kommanditist schließen einen formfreien Gesellschaftsvertrag müssen über Mindestkapital verfügen (siehe GmbH) müssen ihre GmbH & Co. KG ins Handelsregister eintragen lassen haften in unterschiedlichen Größenordnungen: Komplementär (GmbH!) als Gesamtschuldner beschränkt haftbar Kommanditist haftet persönlich bis zur Höhe seiner Einlage Rechtsformwahl & Liquidität Seite 26

27 Steuerarten/Besonderheiten Gewerbesteuer (branchenabhängig) auf Ebene der Gesellschaft (Freibetrag) Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer der Gesellschafter Umsatzsteuer auf Ebene der Gesellschaft Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag auf Ebene des Gesellschafters Verwaltungsaufwand GmbH & Co. KG Zwingende Buchführungspflicht, Bilanzierung, Inventur Feststellungserklärung Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister Offenlegungspflicht, auch bei kleineren Gesellschaften Verlustverrechnung nur bis zur Höhe des Kapitalanteils beim Kommanditisten Rechtsformwahl & Liquidität Seite 27

28 ist geeignet für GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Gründer kleiner Unternehmen, die die Haftung beschränken wollen Unternehmer, die nicht aktiv mitarbeiten wollen Mindestens ein Gesellschafter (Ein-Personen-GmbH) schließt einen Gesellschaftsvertrag oder ein Musterprotokoll, die notariell beurkundet werden müssen muss über ein Mindestkapital verfügen: im Falle einer GmbH Euro im Falle einer UG 1 Euro muss die GmbH/UG ins Handelsregister eintragen lassen haftet nur in Höhe des Gesellschaftsvermögens bzw. der Stammeinlage Rechtsformwahl & Liquidität Seite 28

29 GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Steuerarten/Besonderheiten Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag (fester Steuersatz, keine Progression Gewerbesteuer ab dem ersten Euro (kein Freibetrag) Umsatzsteuer Ausschüttungen werden mit der Abgeltungsteuer belegt Geschäftsführerbezüge sind Betriebsausgaben und unterliegen der persönlichen Einkommensteuer Möglichkeit der nahezu steuerneutralen Ausschüttung von Gewinne an Tochtergesellschaften Gesamtsteuerbelastung nahezu identisch im Vergleich zu EU und Personengesellschaft Haftungsbeschränkung für Steuern und Abgaben (Vorsatz, grobes Verschulden) Keine Verlustverrechnungsmöglichkeit mit anderen Einkünften auf Gesellschafterebene Rechtsformwahl & Liquidität Seite 29

30 Verwaltungsaufwand GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Zwingende Buchführungspflicht, Bilanzierung, Inventur Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister Offenlegungspflicht, auch bei kleineren Gesellschaften Keine formlose Mittelverwendung der Gesellschafter Fremdvergleich zu wahren Kaum eine Finanzierung ohne persönliche Bürgschaft des Gesellschafters Wirtschaftsprüfungspflicht für mittlere und größere Gesellschaften Rechtsformwahl & Liquidität Seite 30

31 Haben Sie hierzu Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Steuerberater Holger Krause Krause + Dittmar Lützowufer 26, Berlin Tel Mail krause@kd-berlin.de Rechtsanwalt Dr. Ulrich Schulte am Hülse ilex Rechtsanwälte Hohenzollerndamm 123 Tel Mail schulte@ilex-recht.de Bernhard Müller TRUST Versicherungsmakler AG Kurfürstendamm 57, Berlin Tel Mob Mail b.müller@trust-ag.com Rechtsformwahl & Liquidität Seite 31

32 Save the date: Vortragsreihe der Fachgruppe Liquidität in 2017: : Prävention vor Hackerangriffen für den Mittelstand: Rechtliche, technische Vorsorge und die Cyper-Versicherung Bildquelle: Google

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