Richtlinien eines Mediationsverfahren

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1 Richtlinien eines Mediationsverfahren Mediation ist im wesentlichen eine Methode zur Unterstützung bei der Lösungsfindung in problembehafteten Situationen. Sie beruht auf der Freiwilligkeit der betroffenen Parteien. Dabei agiert der Mediator als Vermittler. Die Hilfsmittel sind anerkannte Methoden die die Kommunikation der Parteien systematisch fördert. Ziel ist, dass die Medianden selbstverantwortlich eine Lösung finden, die für beide tragbar ist. Rechte und Pflichten des Mediators: - Allparteilichkeit - Dokumentationspflicht - Vertraulichkeit - Erstellen eines Mediationsvertrages - Erstellen einer Abschlussvereinbarung Rechte und Pflichten der Parteien: - Freiwilligkeit - Gesprächsbereitschaft - Kein Rechtsverfahren in dieser Sache zur zeit anhängig - Loyalität Sollte keine Lösungsmöglichkeit gefunden werden, ist das Verfahren sowohl von den Medianden als auch vom Mediator jederzeit auflösbar. Es werden nur die bis dato angelaufenen Kosten in Rechnung gestellt.

2 MEDIATIONSVERTRAG Frau/Herr... Whft... Tel.: Frau/Herr... Whft... Tel.: Vereinbaren im beiderseitigen Bemühen um eine einvernehmliche Regelung ihrer derzeitigen Differenzne Bezüglich die Durchführung eines Mediationsverfahren

3 Zielsetzung: Dem Mediationsverfahren liegt die Zielsetzung zu Grunde, dass die Parteien gemeinsam mit Unterstützung der Mediatorin als neutrale Dritte eine für beide Seiten annehmbare Lösung der derzeitigen Differenzen entwickeln und verbindlich vereinbaren. Wesentliche Kriterien zur Lösungsfindung sind die Freiwilligkeit/Bereitschaft der Parteien in fairerer und offener Weise, Übereinstimmungen zu finden, welche für alle Beteiligten eine gütliche Einigung sein können. Beauftragung: Die Parteien beauftragen als Moderatorin. Die Parteien stellen fest, dass die Mediation am... begonnen hat. Aufgaben der Mediatorin: Die Mediatorin ist zur Unparteilichkeit und Neutralität (Allparteilichkeit) verpflichtet. Sie vertritt keine Partei des Mediationsverfahren, sondern ist allparteilich für beide Parteien mit dem Ziel tätig, zu einer fairen und interessensgerechten Lösung zu verhelfen.

4 Vertraulichkeit : Die Parteien verpflichten sich, die im Rahmen der Mediation zugänglich gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln, in einem möglichen Rechtsstreit nicht zu verwenden und in in keiner Weise gegen den anderen Beteiligten zu verwenden. Die Mediatorin unterliegt bezüglich im Mediationsverfahren hervorgekommener Informationen der Schweigepflicht. Im Rahmen eines eventuell stattfindenden Gerichtsverfahren dürfen eingetragene MediatorInnen nicht über das was Ihnen im Rahemen der Mediation anvertraut oder sonst wie bekannt wurde als Zeugen auszusagen. Durchführung des Mediationsverfahren: Das Mediationsverfahren wird grundsätzlich in gemeinsamen Gesprächen unter allparteilicher Leitung der Mediatorin durchgeführt. Sollte es im Einzelfall aus der Sicht der Mediatorin für eine sinnvolle Weiterführung des Lösungsgespräches notwendig sein, Einzelgespräche zu führen, so wird sie dies mit den Parteien vorher erörtern. Vereinbarung: Ziel des Mediationsverfahren ist es, gemeinsam eine Vereinbarung zu treffen. Die Abfassung der Mediationsvereinbarung erfolgt mit Unterstützung der Mediatorin erst, wenn beide Parteien mit allen ausgehandelten Regelungen einverstanden sind. Es wird darauf hingewiesen, dass vor jedem Bezirksgericht anhand der schriftlichen Ergebnisse dieses Mediationsverfahren ein gerichtlicher Vergleich geschlossen werden kann gem 433a ZPO

5 Ebenfalls kann eine Noteriatsakt aufgenommen werden. Gerichtsverfahren: Die Parteien verpflichten sich, während des laufenden Mediationsverfahren keine wie immer gearteten gerichtlichen Schritte gegen den anderen Beteiligten anzustreben. Eventuell laufende Gerichtsverfahren sind für die Dauer des Mediationsverfahrens unterbrochen. Beendigung des Verfahrens: Die Mediation gilt als beendet, wenn eine schriftlich formulierte Vereinbarung erreicht wurde, die Mediation von einem der Beteiligten abgebrochen wurde, oder wenn innerhalb von drei Monaten nach der letzten Sitzung kein weiterer Termin stattfinden konnte. Vergütung: Die Dauer einer Mediation beträgt in diesem Falle... Minuten. Mediationssitzungen finden nur zu vorher vereinbarten Terminen statt. Die Kosten für eine vorher festgelegte Einheit pro Partei belaufen sich im Büro der Mediatorin in 6215 Achenkrich 118 e auf... /E. In angenieteten Büroräumen auf... /E...., am... Unterschriften:

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