Grundzüge des Versicherungsmanagements
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- Teresa Ursler
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1 Winter 2010/2011 Grundzüge des Versicherungsmanagements Prof. Dr. Jörg Schiller Weitere Informationen auf unserer Lehrstuhl-Homepage sowie auf
2 Veranstaltungsgliederung I. Solvabilitätsvorschriften und Risikomanagement II. III. IV. Wertorientierte Steuerung Versicherungsbilanzierung Versicherungsvermittlung 2
3 I. Solvabilitätsvorschriften und Risikomanagement Anreizverzerrungen bei Insolvenzrisiko Internalisierung von Konkurskosten Solvabilität (Solvency I) Solvency II MaRisk VA 3
4 Anreizverzerrungen bei Insolvenzrisiko Eigenkapitalgeber besitzen eine so genannte Default Put Option, da der Wert des Eigenkapitals (ihrer Beteiligung) nicht negativ werden kann. Auszahlung Wertpapierkauf Auszahlung Kauf einer Put Option Auszahlung Verlustbegrenzung + 60 = 0 60 Zukünftiger WP-Kurs 60 Zukünftiger WP- Kurs 60 Zukünftiger WP-Kurs In Anlehnung an: Brealey/Myers/Allen (2006): Corporate Finance, S
5 Anreizverzerrungen bei Insolvenzrisiko Im Falle eines Konkurses (grob: Wert des Unternehmens < Nominalwert des Fremdkapitals) treffen alle weiteren negativen Konsequenzen ausschließlich die Fremdkapitalgeber. Gefahr: Investitionen in Projekte mit negativem Kapitalwert, die bei Erfolg eine hohe Rendite erzielen und bei Misserfolg in erster Linie die anderen Stakeholder treffen ( Asset Substitution ). Ähnlich: Verzicht auf vorteilhafte Projekte 5
6 Anreizverzerrungen bei Insolvenzrisiko Wert der Ansprüche 45 EK D FK D: Nominalwert des FK FK: Wert des Fremdkapitals in Abh. vom Unternehmenswert EK: Wert des Eigenkapitals in Abh. vom Unternehmenswert D Wert des Unternehmens 6
7 Anreizverzerrungen bei Insolvenzrisiko Wert der Ansprüche 45 EK D Z-D A-D FK A: Ausgangssituation, risikolos Betrachte ein risikobehaftetes Projekt, das den Wert des Unternehmens entweder um Z-A erhöht oder um A-Y reduziert (jeweils mit Wahrsch. ½) Y D A Z Wert des Unternehmens 7
8 Zielsetzung der Regulierung? 1. Grundsätzliche Vermeidung jeglicher Insolvenzen Hierbei werden Kosten des Konkurses durch eine materielle Aufsicht, wie Preis- und Produktregulierung, grundsätzlich vermieden. 2. Zulassung von Insolvenzen und Eindämmung der Konkurskosten Durch Instrumente der formellen Aufsicht werden die Insolvenzkosten gemildert. 8
9 Internalisierung von Konkurskosten Eine rein formelle Versicherungsaufsicht lässt Insolvenzen von Versicherungsunternehmen zu, versucht jedoch, die (externen) Insolvenzkosten zu mindern bzw. zu internalisieren. Durch die Internalisierung von Konkurskosten können effiziente ex ante Anreize gesetzt werden. Instrumente zur Vermeidung bzw. Internalisierung von Konkurskosten: Rückversicherung Sicherheitsmittel Übernahme der Verpflichtungen durch andere Versicherer Gemeinsame Sicherungseinrichtungen Sicherung mit Steuergeldern 9
10 Internalisierung von Konkurskosten Rückversicherung Versicherungsunternehmen können verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil ihres Geschäftes rückzuversichern. Durch die Rückversicherung wird die Insolvenzwahrscheinlichkeit gesenkt und Teile der Ansprüche von Versicherungsnehmern gesichert. Verminderung von Konkurskosten Je nach Ausgestaltung des RV-Vertrages werden die Insolvenzkosten eines Erstversicherungsunternehmens in den RV-Prämien berücksichtigt. Internalisierung von Konkurskosten 10
11 Internalisierung von Konkurskosten Sicherheitsmittel (Solvabilität) Das Versicherungsunternehmen kann verpflichtet werden, gewisse Sicherheitsmittel (z.b. Eigenkapital bzw. -mittel, Schwankungsrückstellungen) bereitzustellen. Sicherheitsmittel verringern ebenfalls die Insolvenzwahrscheinlichkeit und sichern zum Teil die Ansprüche der Versicherungsnehmer. Verminderung von Konkurskosten Da Sicherheitsmittel im Insolvenzfall für Aktionäre verloren gehen, haben Eigentümer von Versicherungsunternehmen ein höheres Eigeninteresse, Insolvenzen zu vermeiden. Verringerung des Problems der Asset-Substitution 11
12 Internalisierung von Konkurskosten Übernahme der Verpflichtungen durch andere Versicherer Im Insolvenzfall müssten konkurrierende Versicherer eigentlich auch bei schlecht strukturierten Versicherungsbeständen daran interessiert sein, diese zu übernehmen. Zum Teil kann die Versicherungsbranche aus Reputationsgründen gemeinschaftlich an einer Übernahme interessiert sein. Mannheimer Lebensversicherungs AG Ansprüche der Versicherungsnehmer werden im Falle der Übernahme gesichert. Verminderung von Konkurskosten 12
13 Internalisierung von Konkurskosten Gemeinsame Sicherungseinrichtungen Versicherungsunternehmen können verpflichtet werden, einer von allen Unternehmen getragenen Sicherungseinrichtung beizutreten. Ein Sicherungsfonds kann (einzelne) insolvente Versicherer auffangen. Verminderung von Konkurskosten Die Beiträge zur Sicherungseinrichtung müssen jedoch risikoadäquat sein, um Probleme des moralischen Risikos einzudämmen. Erhebt die Sicherungseinrichtung risikoadäquate Beiträge, werden Insolvenzkosten internalisiert und über höhere Versicherungsbeiträge auch an Kunden weitergegeben. 13
14 Internalisierung von Konkurskosten Sicherung mit Steuergeldern Ansprüche von Bürgern bzw. Versicherungsnehmern können auch durch Steuergelder gesichert werden. Das deutsche Atomgesetz schreibt eine Haftungshöchstsumme von ca. 2,5 Mrd. für Nuklearhaftpflichtschäden vor. Für Schäden über diesem Betrag haftet nach 34 Atomgesetz der Bund. Durch eine entsprechende Regulierung der Reaktorbetreiber soll eine nachlassende Sorgfalt vermieden werden. Im Fall der Insolvenz eines großen bzw. systemrelevanten Versicherungsunternehmens kann der Staat unter Umständen gezwungen sein, die Insolvenz durch Bürgschaften oder neues Kapital zu verhindern oder Versicherungsbestände zu übernehmen. Verminderung von Konkurskosten Beispiel: AIG in den USA 14
15 Sicherungsfonds in Deutschland Sicherungsfonds in Deutschland Seit Dezember 2004 sind deutsche Kranken- und Lebensversicherungsunternehmen verpflichtet, einem Sicherungsfonds anzugehören ( 124 VAG). Die Sicherungsfonds sind dazu bestimmt, die Versicherungsnehmer, versicherte Personen, Bezugsberechtigte und sonstige begünstigte Personen zu schützen. Kapitalerhaltung (LV) bzw. Fortsetzung des Versicherungsschutzes (KV) Wenn andere Maßnahmen zur Wahrung der Belange der Versicherten nicht ausreichend sind, ordnet die Aufsichtsbehörde die Übertragung der gesamten Versicherungsbestände an den Sicherungsfonds an (inklusive der zur Bedeckung erforderlicher Vermögensgegenstände). Im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung existiert bereits seit 1963 die sog. Verkehrsopferhilfe e.v., die Unfallopfer bei Unfallflucht, unversicherten Verursachern bzw. vorsätzlicher Schädigung entschädigt. Aktuell werden Haftpflichtopfer der insolventen Versicherer Ineas und LadyCarOnline durch die Verkehrsopferhilfe entschädigt. 15
16 Sicherungsfonds in Deutschland Der Sicherungsfonds verwaltet die übernommenen Versicherungsbestände. Die Sicherungsfonds für die Lebens- und Krankenversicherung sind Sondervermögen des Bundes bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die Aufgaben und Befugnisse des Sicherungsfonds können durch Rechtsverordnung vom Bundesfinanzministerium auf eine juristische Person des Privatrechts übertragen werden ( 127 VAG). Im Bereich der Lebensversicherung wurde die Protektor Lebensversicherungs-AG durch die ( Beleihungs-Rechtsverordnung ) mit den Aufgaben und Befugnissen des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer betraut. Analog übernimmt die Medicator AG die Aufgaben des Sicherungsfonds für die Krankenversicherung. 16
17 Sicherungsfonds in Deutschland Beiträge ( 129 VAG) Die Sicherungsfonds werden durch Beiträge ihrer Mitglieder finanziert: Vorgelagerte Finanzierung (nur LV) Sonderbeiträge In der Lebensversicherung soll der Sicherungsfonds im Rahmen der vorgelagerten Finanzierung ein Sicherungsvermögen aufbauen, das 1 Promille der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen aller Mitglieder entspricht. Zum Stichtag 2009: ca. 683 Mio., wobei 98,4% schon tatsächlich aufgebaut sind Ergänzend zum gesetzlichen Sicherungsfonds hat die deutsche Lebensversicherungsbranche eine freiwillige Selbstverpflichtung abgegeben, Mittel bis zu 1 Prozent der Nettorückstellungen (ca. 6,8 Mrd. ) bereitzustellen. 17
18 Sicherungsfonds in Deutschland Der Anteil der einzelnen Unternehmen an der vorgelagerten Finanzierung wird entsprechend einem Risikomaß abgestuft: Risikomaß = Eigenmittel/Solvabilitätsspanne Mitglieder mit günstigem Risikomaß (Top 20%): 0,75 Promille Mitglieder mit ungünstigem Risikomaß (Bottom 20%): 1,25 Promille Übrige Mitglieder: 1 Promille Der Aufbau des Sicherungsvermögen erfolgt durch Jahresbeiträge, die insgesamt maximal 0,2 Promille der Netto-Rückstellungen betragen. Ergänzende jährliche Sonderbeiträge können bis zu 1% der Summe aller Netto-Rückstellungen betragen. 18
19 Risiko- und Sicherheitspolitik Auch aufgrund regulatorischer Vorgaben spielt die Risiko- und Sicherheitspolitik in Versicherungsunternehmen eine besondere Rolle. Wahrung der Belange der Versicherten und dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen ( 81 Abs. 1 VAG) Im Rahmen aufsichtsrechtlicher Vorgaben wurde/wird die dauerende Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge insbesondere durch zwei Maßnahmen sichergestellt: Vorabgenehmigung von Prämien und insb. durch die Berücksichtigung ausreichender Sicherheitszuschläge (allgemein bis 1994). Sicherstellung ausreichender Eigenmittel (Reserven) im Rahmen der sog. Solvabilität ( solvency ). 19
20 Grundstruktur der Solvabilitätskontrolle Rechtsgrundlagen der Solvabilitätskontrolle 53c VAG ( Solo-Solvabilität für Erstversicherungsunternehmen, seit 1976) Verordnung über die Kapitalausstattung von Versicherungsunternehmen 104a,g,h VAG ( bereinigte bzw. Solo-Plus-Solvabilität, Konzernsolvabilität, seit 2001) 121d VAG (Solvabilität für Rückversicherungsunternehmen, seit 2005 bzw. 2007) Verordnung über die Kapitalausstattung von Rückversicherungsunternehmen 20
21 Grundstruktur der Solvabilitätskontrolle Grundsätzliche Vorgehensweise: 1. Messung der Gesamtrisikolage eines Versicherungsunternehmens Festlegung der Mindest-Sicherheitskapitalausstattung (Soll-Solvabilität) 2. Ermittlung der vorhandenen Eigenmittel Bestimmung der tatsächlichen Sicherheitskapitalausstattung (Ist-Solvabilität) 3. Festlegung aufsichtsrechtlicher Sanktionen Regulierende Eingriffe, falls die Ist-Solvabilität kleiner als die Soll-Solvabilität ausfällt. 21
22 Grundstruktur der Solvabilitätskontrolle Zentrale Fragen: 1. Wie lässt sich eine notwendige Mindestkapitalausstattung ermitteln? Messung des versicherungstechnischen Bestandsrisikos? Welcher Sicherheitsgrad wird für notwendig gehalten? Welche Risiken sind abzudecken, und wie sind sie abzuschätzen? Versicherungstechnisches Bestandsrisiko, Kapitalanlagerisiken, allgemeine politische Risiken, 2. Welche Mittel eines Versicherers stellen Sicherheitskapital dar? 3. Welche Maßnahmen sind zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts geeignet? 22
23 Soll-Solvabilität (Schaden-/Unfall) Im Rahmen der Soll-Solvabilität werden verschiedene Schwellenwerte berechnet: Solvabilitätsspanne (SSP), in Abhängigkeit von der Größe und Schadenanfälligkeit des Gesamtbestandes eines Versicherers. Garantiefonds (GF), = 1/3 Solvabilitätsspanne. Mindestgarantiefonds als absoluter Betrag, dessen Höhe von der betriebenen Sparte abhängt. 23
24 Soll-Solvabilität (Schaden-/Unfall) Zur Ermittlung der Solvabilitätsspanne werden ein Beitrags- und ein Schadenindex ermittelt. Der jeweils höhere Wert bestimmt die Solvabilitätsspanne Beitragsindex (BI): BI = 0,18 BP SBQ [ 0,18 57,5 + 0,16 (BP 57,5) ] SBQ falls BP falls BP 57,5 Mio. > 57,5 Mio. BP: Gebuchte bzw. verdiente Bruttoprämien des direkten und indirekten Versicherungsgeschäfts des letzten Geschäftsjahres (maßgeblich ist der höhere Betrag). SBQ: Selbstbehaltsquote des Unternehmens. Sie ist definiert als Verhältnis der Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung zu den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle in den letzten drei Geschäftsjahren (mindestens 50%). 24
25 Soll-Solvabilität (Schaden-/Unfall) Schadenindex (SI): BI = 0,26 SA SBQ [ 0,26 40,3 + 0,23 (SA 40,3) ] SBQ falls SA falls SA > 40,3 Mio. 40,3 Mio. SA: Durchschnitt der Bruttozahlungen für Versicherungsfälle der letzten drei Geschäftsjahre (bei Versicherern mit hohem Anteil von Elementarrisiken: der letzten sieben Jahre). SBQ: wie zuvor 25
26 Soll-Solvabilität (Schaden-/Unfall) Garantiefonds Der Garantiefond entspricht 1/3 der Solvabilitätsspanne. Für Unternehmen, die Geschäfte in den Bereichen Luftfahrzeug-, See-, Binnensee- und Flussschifffahrt sowie Allgemeine Haftpflicht betreiben, werden Beiträge bzw. Schadenaufwendungen bei der Berechnung des Schaden- und Beitragsindex mit dem Faktor 1,5 multipliziert. 26
27 Soll-Solvabilität (Schaden-/Unfall) Mindestgarantiefonds Der Mindestgarantiefonds beträgt grundsätzlich 2,3 Mio.. Für die Bereiche Haftpflichtversicherung (u.a.: Kfz, Luftfahrzeug, Allgemein) und Kredit- und Kautionsversicherung beträgt der Mindestgarantiefonds 3,5 Mio.. Bei VVaG ermäßigt sich der Mindestgarantiefonds um 25%. Der Mindestgarantiefonds sowie die Schwellenwerte bei der Ermittlung von Beitrags- und Schadenindex werden laufend der Inflation angepasst. 27
28 Ist-Solvabilität Die Ist-Solvabilität ist eine vorhandene Menge freier unbelasteter Eigenmittel. Frei im Sinne der Finanzierung von Verlusten Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge stets über freie unbelastete Eigenmittel mindestens in Höhe der Solvabilitätsspanne zu verfügen, die sich nach dem gesamten Geschäftsumfang bemisst. ( 53 c Abs. 1 VAG) Als Eigenmittel sind u.a. anzusehen ( 53c Abs. 3 VAG): AG: Eingezahltes Grundkapital (abzüglich eigener Aktien) VVaG: eingezahlter Gründungsstock Kapital- und Gewinnrücklage sowie Gewinnvortrag Unter gewissen Umständen: Genussscheinkapital und nachrangige Verbindlichkeiten LV: noch nicht zugewiesene Teile der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) Auf Antrag: z.b. Stille Reserven 28
29 Sanktionsmechanismen Je nachdem, ob bzw. welche Grenze unterschritten wird, kann die Aufsichtsbehörde unterschiedlich starke Sanktionen verhängen. 1. Stufe: gelbe Karte : falls Eigenmittel < Solvabilitätsspanne Solvabilitätsplan ( 81b Abs. 1 VAG): Plan zur Wiederherstellung gesunder Finanzverhältnisse Möglichkeiten zum Einschreiten bei drohender Verschlechterung, z.b. Einschränkung oder Untersagung der freien Verfügung über Vermögensgegenstände des Unternehmens 2. Stufe: rote Karte : falls Eigenmittel < Garantiefonds Finanzierungsplan ( 81b Abs. 2 VAG): Plan über die kurzfristige Beschaffung von Eigenmitteln Weitere mögliche Maßnahmen : Untersagung des Geschäftsbetriebs 29
30 Soll- und Ist-Solvabilität Lebensversicherer Einheit Stille Reserven in Kapitalanlagen (KA) Mrd. 62,9 31,3 6,2 14,9 35,6 44,0 35,2 14,7 9,0 in % des Buchwertes der gesamten KA % 11,4 5,5 1,1 2,4 5,5 6,5 5,3 2,0 1,2 Reinverzinsung der gesamten KA % 7,4 6,0 4,4 5,0 4,8 5,0 5,4 4,5 3,4 Deckungsrückstellung Mrd. 445,5 476,4 502,8 520,6 536,2 551,2 566,5 586,1 599,6 in % der Bilanzsumme % 83,7 83,7 83,8 79,4 78,8 78,1 77,3 77,6 79,7 Überschuss Mrd. 20,3 13,4 5,1 9,2 9,7 14,2 14,1 13,5 6,6 in % der verdienten Brutto-Beiträge % 33,1 21,5 7,9 13,6 14,1 19,5 18,8 17,8 8,6 Anrechenbare Eigenmittel Mrd. 42,9 44,2 39,8 42,3 43,9 49,1 54,6 57,5 54,4 Solvabilitätsspanne Mrd. 20,5 22,2 23,3 24,0 24,8 25,9 26,8 27,8 28,4 Bedeckung der Solvabilitätsspanne % 209,5 199,0 170,4 176,2 177,4 190,0 203,8 206,8 191,5 Eigenkapitalrendite % 12,5 7,0 3,4 5,7 5,8 9,7 9,5 8,8 7,4 Schaden- und Unfallversicherer Einheit Stille Reserven in Kapitalanlagen (KA) Mrd. 37,1 31,7 22,3 26,0 26,6 27,7 29,8 28,9 21,4 in % des Buchwertes der gesamten KA % 38,1 31,4 21,3 23,8 22,6 22,2 22,4 20,7 15,7 Schadenkostenquote (netto) % 101,0 100,2 103,2 94,7 92,2 92,6 90,6 92,7 92,0 Anrechenbare Eigenmittel (A+B) Mrd. 20,7 24,4 25,0 27,1 24,1 22,5 27,4 28,3 26,8 Solvabilitätsspanne Mrd. 7,5 7,1 7,4 7,8 8,4 8,8 8,8 8,8 8,5 Bedeckung der Solvabilitätsspanne % 277,1 342,7 336,9 346,0 286,3 255,3 310,7 321,6 315,3 Eigenkapitalrendite % 8,7 8,9 2,8 4,2 3,0 4,5 4,6 4,1 3,6 Quelle: BaFin Jahresbericht 2009, S
31 Ansätze für eine kritische Beurteilung Ausgewählte Kritikpunkte a) Soll-Solvabilität: Die relevanten Prozentsätze beim Beitrags- und Schadenindex sind willkürlich! Der Durchschnittsschaden als Schätzgröße für die Nettorisikoprämie ist eher risikoadäquat als die Bruttoprämie. Risikomaßstab ist die in Geldeinheiten bewertete Solvabilitätsspanne. Diese steht für "maximalen Verlust" des VU bis zur Überschuldung. Es wird nur das versicherungstechnische Risiko betrachtet! 31
32 Ansätze für eine kritische Beurteilung Die Berücksichtigung der Rückversicherung ist grundsätzlich adäquat. Die Solvabilitätsspanne ist unabhängig von RV-Formen und anderen risikopolitischen Instrumente. b) Eigenmittel Sind die Eigenmittel gemäß 53c VAG geeignet und vollständig? Gibt es tatsächlich freie und unbelastete Eigenmittel? 32
33 Ansätze für eine kritische Beurteilung b) Allgemeine Kritikpunkte Auch wenn die Ist-Solvabilität stets gewährleistet werden muss, passt dies nicht zur Verwendung stichtagsbezogener Informationen aus dem Jahresabschluss. Das derzeitige Solvabilitätssystem ist vorwiegend vergangenheitbezogen bzw. zeitpunktorientiert. 33
34 Stresstests Seit dem Jahr 2002 müssen alle der BaFin unterstehenden Versicherungsunternehmen jährlich einen Stresstest einreichen. Abbildung unterschiedlicher Szenarien, die sich laufend ändern. Szenarien des Stresstests 2010 (zum Zeitpunkt ): Isoliertes Rentenszenario: Kursrückgang festverzinsliche Wertpapiere um 10% Isoliertes Aktienszenario: Kursrückgang Aktien um 22% Renten- und Aktienszenario: Kursrückgang Aktien 15%; festverzinsliche Wertpapiere um 5% Aktien- und Immobilienszenario: Kursrückgang Aktien um 15% und Marktwertrückgang Immobilien um 10% Der zu berücksichtigende Aktienkursrückgang hing vom Kurs des EuroStoxx50 zum (Kurs: Pkt.) ab. Der minimale Abschlag beträgt 10%, der maximale 45% (isoliertes Szenario) bzw. 25% (gemischtes Szenario). 34
35 Europäische Solvabilitätsregelungen im Umbruch Eine deutlich weitergehende Reform steht im Rahmen von Solvency II an: Harmonisierung mit den Regelungen für Banken ( Basel II ) Weitgehende Strukturreform der Finanzaufsicht Berücksichtigung unterschiedlicher Risikokategorien (neben dem versicherungstechnischen Risiko z.b. Forderungsausfall- und Kapitalanlagerisiken) Grundlegender Fahrplan Im Jahr 1999 wurde das Projekt durch die EU-Kommission initiiert. Die zentrale EU-Rahmenrichtlinie wurde im November 2009 veröffentlicht. Im Rahmen von Quantitativen Auswirkungsstudien (QIS 1-5) werden Risiken modelliert und analysiert. Die Umsetzung von Solvency II in nationales Recht soll bis zum 1. Januar 2013 erfolgen. 35
36 Ziele von Solvency II Schaffung eines europaweit harmonisierten Aufsichtssystems, das sich an der tatsächlichen Risikosituation eines Versicherungsunternehmens orientiert. Erweiterung der bestehenden quantitativen Aufsicht durch die Entwicklung präziserer externer und unternehmensinterner (bzw. -individueller) Risikosteuerungsmodelle. Risikobasierte Modellierung Ergänzung um ein qualitatives Aufsichtsinstrumentarium durch Anforderungen an das interne Risikomanagementsystem (MaRisk VA). Herstellung einer hohen Kompatibilität des Aufsichtssystems mit internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS). Angleichung von regulatorischem und ökonomischem Kapitalbedarf. Schaffung aufsichtsrechtlicher Kohärenz zwischen Finanzdienstleistungssektoren. 36
37 Drei-Säulen-Konzept von Solvency II Säule 1: Säule 1: Quantitative Anforderungen Säule 2: Aufsichtsrechtliches Überprüfungsverfahren Säule 3: Beaufsichtigung und Veröffentlichung, Marktdisziplin Eigenkapitalausstattung Vorschriften zur Bewertung von: - vers.techn. Risiko - Marktrisiko - Kreditrisiko - operat. Risiko Wirtschaftlicher Gesamtbilanzansatz Marktnahe Bewertung aller Assets und Liabilities Qualitative Aspekte der Aufsicht Interne Kontrolle & Risikomanagement z.b. Own Risk and Solvency Assessment (ORSA) Unterstützung der risikobasierten Aufsicht durch Marktmechanismen Offenlegungspflichten bzgl. aufsichtsrechtlicher Informationen Empfehlungen für Darstellung und Transparenz ggü. der Öffentlichkeit 37
38 Säule I: Ebenen der Eigenkapitalunterlegung Relevante Größen Mindestkapitalanforderung (Minimum Capital Requirement, MCR) Absolutes Mindestkapital (analog zum Garantiefonds) Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement, SCR) Ökonomisches Kapital (analog zur Solvabilitätsspanne) Interventionsniveaus Risk Margin MCR Solvenzquote > 1 SCR Best Estimate versicherungstechnische Rückstellungen Quelle: Hartung (2007), S
39 Säule I: Minimum Capital Requirement Das MCR ist die zur Aufrechterhaltung eines stabilen Geschäftsbetriebs unbedingt notwendige Eigenkapitalausstattung. Es entspricht einem vorzuhaltenden Mindesteigenkapitalbetrag. Unterschreitung löst harte aufsichtsrechtliche Sanktionen aus (Vorlage eines Finanzierungsplans, Einschränkung der freien Verfügung über Vermögenswerte, ) Berechnung Übernahme der Lebensversicherungs-, Nichtlebensversicherungs- und Marktrisiken und bis zu einem Risikopotenzial ( Value-at-Risk ) von 85% im Laufe eines Jahres kalibriert. Absolute Untergrenzen: 2,2 Mio. für Nichtlebensversicherungsunternehmen; für die Bereiche Haftpflichtversicherung (u.a.: Kfz, Luftfahrzeug, Allgemein) und Kredit- und Kautionsversicherung beträgt die absolute Untergrenze 3,2 Mio.. 3,2 Mio. für Lebensversicherungsunternehmen 3,2 Mio. für Rückversicherungsunternehmen 39
40 Säule I: Solvency Capital Requirement Das SCR ist die aus ökonomischer Sicht für einen geregelten Geschäftsablauf erforderliche Eigenkapitalausstattung. Es soll eine Kapitalausstattung gewährleisten mit der ein Versicherungsunternehmen erhebliche unvorhergesehene Verluste auffangen kann. Das SCR wird durch den Value-at-Risk (VaR) bei einem Signifikanzniveau von 0,5% (entspricht 200-Jahres-Schaden) gemessen. f(g) VaR E[G] Gewinn 40
41 Säule I: Solvency Capital Requirement Im Rahmen des SCR sollten alle bedeutenden und quantifizierbaren Risiken, denen ein Versicherungsunternehmen ausgesetzt ist, berücksichtigt werden. Hier wird ein Bottom-Up Ansatz unter Berücksichtigung der Korrelationen angewendet: SCR Basiskapitalanforderung Operationelles Risiko SCR NL SCR Markt SCR Kredit SCR Leben SCR Kranken Prämien/Reserve Katastrophen Zinsen Aktien Immobilien Spread Wechselkurs Konzentration Rückversicherung Verbriefungen Derivate Forderungen ggü. Vermittlern Sterblichkeit Langlebigkeit Morbidität Kosten Reserve Storno Katastrophen Kosten Prämien/Reserve Epidemien Quelle: Gen Re (2007) 41
42 Säule I: Solvency Capital Requirement Varianten zur Ermittlung des SCR: Standardansatz Vorgabe durch Rahmenrichtlinie bzw. ergänzende Verordnung Pauschale Berechnung mittels einer für alle VU einheitlichen Formel Ohne großen Aufwand von allen VU einsetzbar Interne Modelle Individuelle, eigenerstellte Modellierung je VU Akkreditierung durch Aufsichtsbehörde erforderlich Genauere Abbildung der versicherungsbetrieblichen Risikolage Motivation für VU: evtl. geringere Eigenmittelanforderung als beim Standardansatz 42
43 Säule I: Eigenmittel Auch unter Solvency II dienen Eigenmittel als Risikopuffer. Hier wird ein dreistufiges Verfahren angewendet werden: 1. Bestimmung der Eigenmittel 2. Klassifizierung der Eigenmittel 3. Anrechnungsfähigkeit der Eigenmittel Die Höhe der verfügbaren Eigenmittel ergibt sich aus Basiseigenmitteln (ökonomische Kapital bzw. Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten) ergänzenden Eigenmitteln (Verbindlichkeiten zur Aufstockung der Eigenmittel/ Ausgleich von Verlusten) 43
44 Säule I: Eigenmittel Die quantitativen Vorschriften unter Solvency II beruhen auf einem Gesamtbilanzansatz. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind grundsätzlich konsistent zu Marktwerten zu bewerten. Harmonisierung von Solvabilitäts- und Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) Komponenten einer ökonomischen Solvenzbilanz: Freies Kapital Marktwert der Verbindlichkeiten Solvenzkapitalanforderung Eigenmittel Marktwert der Vermögensgegenstände Risikomarge Verbindlichkeiten Aktiva Passiva Quelle: Schradin/Ehrlich (2009), S
45 Säule I: Eigenmittel Kategorisierung der Eigenmittel Für die Kategorisierung der Eigenmittel sind zwei zentrale Merkmale maßgebend: Ständige Verfügbarkeit: Diese Eigenmittel sind verfügbar und bei Bedarf einforderbar, um Verluste bei Unternehmensfortführung oder Liquidation vollständig aufzufangen. Nachrangigkeit: Im Falle der Liquidation sind die Eigenmittel verfügbar, um Verluste aufzufangen, und die Rückzahlung an ihre Inhaber wird solange verweigert bis alle anderen (auch versicherungstechnischen) Verpflichtungen erfüllt worden sind. Es werden drei unterschiedliche Qualitätsklassen ( Tiers ) von Eigenmitteln berücksichtigt: Der Anteil der höchsten Qualitätsklasse (Tier 1) muss mindestens 1/3 betragen. Der Anteil der schlechtesten Qualitätsklasse (Tier 3) darf höchsten 1/3 betragen. Tier 1 + Tier 2 + Tier 3 SCR 45
46 Säule I: Eigenmittel Kategorisierung der Eigenmittel Basiseigenmittel für die beide Merkmale weitgehend erfüllt werden in Tier 1 eingestuft. Grundkapital, einbehaltene Gewinne (Gewinnrücklage) Lebensversicherung: freie Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) und Schlussüberschussanteile nur das Merkmal der Nachrangigkeit erfüllt ist, werden in Tier 2 eingestuft. Ergänzende Eigenmittelbestandteile werden in Tier 2 eingestuft, wenn sie die beiden Merkmale erfüllen. Alle sonstigen Basiseigenmittelbestandteile und ergänzende Eigenmittelbestandteile werden in Tier 3 eingestuft. 46
47 Säule I: Einige Ansätze für ökonomische Diskussion Welche Anreize gehen von der Möglichkeit zur Entwicklung interner Modelle aus? Wer akkreditiert/zertifiziert interne Modelle? Entwickeln sich auch bei internen Modellen Standards? 47
48 Säule I: Einige Ansätze für ökonomische Diskussion It is unfortunate, but true, that regulators tend to be outgunned by the resources in the companies they regulate. The regulated firm is more likely to have the rocket scientists that live and breathe the structure of their models every day Therese Vaughan, CEO, National Association of Insurance Commissioners 48
49 Inhalte der Säule II Aufsichtsbezogene Inhalte Ziele der Aufsicht über Versicherungsunternehmen Transparenz der Aufsichtsbehörden Unternehmensbezogene Inhalte Anforderungen an das Management von Versicherungsunternehmen Gestaltung des regulatorischen Überwachungsprozesses Kontrolle des Risikomanagements durch die Aufsicht (z. B. Prozessabläufe, Dokumentation) Überprüfung des internen Kontrollsystems 49
50 Säule II: Aufsichtsrechtliches Überprüfungsverfahren Ziel Umfassendes Risikomanagement Folge Erhöhte Anforderungen an die Eigenmittelausstattung, wenn qualitative Mindestniveaus nicht erreicht werden Jedoch: Vermeidung prozyklischer Eingriffe Anforderungen Einheitliche Interpretation seitens der verschiedenen nationalen Aufsichtsbehörden Setzung von geeigneten Anreizen, um Versicherer zu motivieren, ihre internen Risikomess- und -managementverfahren weiter zu entwickeln 50
51 MaRisk (VA): Vorgriff für Säule II Novellierung des VAG zum durch die Einfügung der 55c (Berichterstattung über das interne Steuerungs- und Kontrollsystem) und 64a (Geschäftsorganisation) Im Januar 2009 wurde ein BaFin-Rundschreiben (R3/2009) zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen (MaRisk VA) veröffentlicht. Ziel: Konkretisierung des 64 a VAG (analog zu 25 a Kreditwesengesetz, KWG aus dem Jahr 1997) Einführung eines angemessenen Risikomanagements 51
52 MaRisk (VA): Überblick Ziel Versicherer sollen ihre aktuelle Risikosituation beherrschen und Geschäftsentscheidungen sollen im Bewusstsein über die Auswirkungen auf das Risikopotential getroffen werden. Insgesamt gibt es vier zentrale Pfeiler: 1. Festlegung einer Risikostrategie 2. Der aufbau- und ablauforganisatorische Rahmen 3. Interne Steuerungs- und Revisionssystem 4. Die interne Revision 52
53 MaRisk (VA): Überblick Vorgehensweise MaRisk stellt ein flexibles Rahmenwerk für die unternehmensindividuelle Umsetzung dar. Individuelle Lösungen werden zugelassen, solange Risikoprofil und Geschäftsmodell zusammen passen. Es gilt die doppelte Proportionalität: Risikomanagementsysteme müssen proportional zum individuellen Risiko sowie Art und Umfang bzw. Komplexität des Geschäftsbetriebs sein. Auch die Aufsichts- und Prüfmaßnahmen sollen unter dem Gesichtspunkt der Proportionalität gestaltet werden. Zentrale Maßgeblichkeit: Risikopotential! 53
54 MaRisk (VA): Generalnormen Der Geschäftsleiter ist für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verantwortlich. Die Verantwortung ist nicht delegierbar! Die Geschäftsleitung muss die wesentlichen Risiken des Unternehmens kennen, diese bewerten, steuern und für eine ausreichende Ausstattung an Eigenmitteln sorgen. Alle Maßnahmen müssen schriftlich dokumentiert werden, für externe Dritte nachvollziehbar und aufeinander abgestimmt sein. Ausgelagerte Funktionen müssen in das Risikomanagement integriert werden. 54
55 MaRisk (VA): Risikostrategie Durch eine Risikostrategie muss insbesondere festgelegt werden, welches Verhältnis zwischen Risiko und Chancen in einzelnen Geschäftsbereichen mindestens eingehalten werden muss. Die Risikostrategie muss zur Geschäftsstrategie passen Zentrale Problematik ist die Aggregierung der Einzellimits. Diversifikationseffekte? 55
56 MaRisk (VA): Der aufbau- und ablauforganisatorische Rahmen Aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen sollen eine adäquate Überwachung aller risikorelevanter Geschäftsabläufe ermöglichen. Notwendige Maßnahmen: Entwicklung interner Leitlinien (Grenzen der Geschäftstätigkeit) Organisation des Risikomanagements Miteinander unvereinbare Tätigkeiten müssen durch unterschiedliche Stellen ausgeübt werden. Strukturen müssen die Umsetzung der strategischen Maßnahmen ermöglichen Festlegung des Gegenstands und der Kompetenzen der internen Revision 56
57 MaRisk (VA): Interne Steuerungs- und Kontrollsystem Basis ist das Risikotragfähigkeitskonzept bei dem die zu tragenden Risiken und der Kapitalbedarf, der daraus resultiert, den verfügbaren Eigenmitteln gegenübergestellt wird. Verbesserung der Tragfähigkeit durch mehr Eigenmittel oder Reduktion des Risikobedarfs. Implementierung eines Risikomanagement-Regelkreis Risikoidentifikation, -analyse und -bewertung Risikoüberwachung und -kontrolle Risikokommunikation und -berichterstattung 57
58 MaRisk (VA): Interne Revision Die Kontroll- und Überwachungsfunktion der internen Revision bezieht sich auf die gesamte Geschäftsorganisation und nicht nur auf das Risikomanagement. Unterstützung des Risikocontrollings bei der Risikofrüherkennung Verantwortung für ein Risikoinformationssystem Überprüfung des Compliance-Systems und des Risikomanagements 58
59 Säule III: Marktdisziplin These Verschiedene Marktakteure bewerten die wirtschaftliche Stabilität eines Unternehmens und lassen das Ergebnis unmittelbar in ihre Aktivitäten einfließen. Ziel Erhöhung der Transparenz zur Stärkung der Marktmechanismen Erzeugung von Marktdruck (z. B. durch Ratingagenturen oder Analysten) zur Aufrechterhaltung einer (ökonomisch) adäquaten Eigenkapitalausstattung. Anforderung Trade-off zwischen aussagefähiger Offenlegung und Wahrung vertraulicher Informationen über Produkte und Systeme. 59
60 Solvency II: Einige Ansätze für ökonomische Diskussion Besteht Tendenz zu Scheingenauigkeit? Operationales Risiko im Risk Management Funktioniert die Marktdisziplin? Rolle der Rating-Agenturen Wie wird Prozyklität in Grenzen gehalten? 60
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