P R O T O K O L L. über die 43. Sitzung des Gemeinderates
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- Hannah Langenberg
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1 P R O T O K O L L über die 43. Sitzung des Gemeinderates Datum: Mittwoch, 28. August 2013 Zeit: Ort: Vorsitz: Anwesend: Uhr bis Uhr Gemeindeverwaltung Mauren, Peter-Kaiser-Raum Gemeindevorsteher Freddy Kaiser Frank Heeb, Claudia Kaiser, Reto Kieber, Karlheinz Matt, Robert Matt, Irene Mündle, Hanspeter Öhri, Claudia Robinigg-Büchel, Patrik Schreiber, Harald Senti Entschuldigt: Weitere Anwesende: Egon Oehri, VfA-Delegierter Protokoll: Christoph Kieber, Sekretär GRP 43/ Seite 1 von 10
2 Traktanden - Protokollgenehmigung - Verein für Abfallentsorgung (VfA), Buchs: Information des Delegierten der Gemeinde Mauren - Erweiterung der Schulanlage Schaanwald: Vergabe der Fachplanungen - Winterdienst: Nachtragskredit für die Räumung der Gemeindestrassen im strengen Winter 2012/ Neubau der Erschliessungsstrasse Hellweg, Mauren: Nachtragskredit für Aushubtransport - Sanierung Kulturhaus Rössle Mauren: Arbeitsvergabe - Verlassenschaftsverfahren: Ersatzbestellung der stellvertretenden Amtsperson der Gemeinde Mauren - Reglement für die ausserschulische Benützung der Turnhallen Mauren und Schaanwald: Anpassung - Projekt "Energieberatung in der ": Information zur Entwicklung und Fortführung der Beratungsaktion - Personalwesen: Ersatzanstellung eines Hauswarts für die Schulanlage Schaanwald - Änderung der Vortrittsregelung und bauliche Massnahmen an der Binzastrasse zur Erhöhung der Verkehrssicherheit - Bewilligte Baugesuche aus Mauren-Schaanwald: Information - Interne Informationen und Mitteilungen GRP 43/ Seite 2 von 10
3 Protokollgenehmigung Das Protokoll der 42. Gemeinderatssitzung vom 3. Juli 2013 wird einstimmig genehmigt. Verein für Abfallentsorgung (VfA), Buchs: Information des Delegierten der Die ist Mitglied von verschiedenen Institutionen, Vereinigungen und Verbänden, die teils von mehreren Gemeinden gebildet werden. Ein Beispiel dafür ist der Verein für Abfallentsorgung (VfA) mit Sitz in Buchs. Der Ende 1960 als "Verein für Kehrichtverwertung und Kadaververnichtung Werdenberg-Liechtenstein" gegründete Verein zählt gegenwärtig insgesamt 42 Mitgliedergemeinden. Mauren wurde offiziell am 10. April 1974 in den VfA aufgenommen. Der Verein bezweckt den Bau und Betrieb von Abfallentsorgungs- und Verwertungsanlagen, die den Mitgliedergemeinden und weiteren Gebieten zur Entsorgung ihrer Abfälle dienen. Vom VfA werden dabei folgende Bereiche unterhalten: Kehrichtverbrennungsanlage (KVA), Fernwärmenetz und Stromproduktion, Kehrichtsortieranlage, Kompostieranlage, Giftsammelstelle, Deponie und Kadaversammelstelle. Die Anlage in Buchs wurde schon früh auf die energetische Nutzung ausgerichtet und laufend weiterentwickelt (Wärme, Dampf, Strom), so dass der VfA auch für die Herausforderungen der Zukunft gut gerüstet ist. Die ist im VfA durch den vom Gemeinderat gewählten Delegierten Egon Oehri vertreten. Auf Einladung der Gemeindevorstehung ist Egon Oehri an der Sitzung anwesend und informiert den Gemeinderat in kompakter Weise über das laufende Geschehen im Verein für Abfallentsorgung. Der Gemeinderat nimmt die interessanten Erläuterungen des VfA- Delegierten unter Verdankung der bisher geleisteten Arbeit formell zur Kenntnis. Erweiterung der Schulanlage Schaanwald: Vergabe der Fachplanungen Die Arbeitsausschreibungen zum Projektvorhaben "Erweiterung Schulanlage Schaanwald" erfolgten durch die Gemeindebauverwaltung gemäss dem Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen. Aufgrund der Offertvergleiche sollen die nachfolgenden Fachplanungen an den jeweils wirtschaftlich günstigsten Offertsteller vergeben werden. Die Offertsumme ist jeweils netto inklusive Mehrwertsteuer. a) Vergabe der Elektroplanung an die Firma Planing AG, Ruggell, zum Preis von CHF 27' b) Vergabe der HLKS-Planung an die Firma Batliner und Hasler AG, Eschen, zum Preis von CHF 64' c) Vergabe der Bauphysik an die Firma BDT AG, Eschen, zum Preis von CHF 24' d) Vergabe der Bauingenieurarbeiten an die Firma Ferdy Kaiser AG, Mauren, zum Preis von CHF 63' Gemäss a) bis d) einstimmig. GRP 43/ Seite 3 von 10
4 Winterdienst: Nachtragskredit für die Räumung der Gemeindestrassen im strengen Winter 2012/2013 Alle öffentlichen Strassen und Wege, die sich nicht im Eigentum des Landes befinden, sind von der jeweiligen Standortgemeinde zu unterhalten. Nebst dem Werkbetrieb der Gemeinde sind in Mauren-Schaanwald auch private Subunternehmer (Landwirte) mit der Durchführung des Winterdienstes auf den Gemeindestrassen beauftragt, deren Leistungen jeweils mit einer Bereitschaftspauschale und Stundenentschädigungen vergütet werden. Für den letzten Winter wurde dafür ein Betrag von CHF 30'000 budgetiert, der dem langjährigen Durchschnittswert entspricht. Aufgrund des langen und strengen Winters 2012/2013 mit zahlreichen Neuschneefällen mussten auch die Schneeräumungsfahrzeuge entsprechend häufiger ausrücken, so dass der budgetierte Kredit für den letzten Winterdienst nicht ausreicht. Die Mehraufwendungen belaufen sich auf CHF 38'112. Beim Gemeinderat wird daher ein Nachtragskredit beantragt. Ein zusätzlicher Salzeinkauf war hingegen nicht erforderlich. Für die Schneeräumungsarbeiten der beauftragten Subunternehmer im vergangenen Winter wird ein Nachtragskredit von CHF 38'200 für das Jahr 2013 genehmigt. Gemäss einstimmig. Neubau der Erschliessungsstrasse Hellweg, Mauren: Nachtragskredit für Aushubtransport In der Sitzung vom 10. April 2013 hat der Gemeinderat das vorgestellte Projekt für den Neubau der Erschliessungsstrasse Hellweg im Gebiet "Meldina" in Mauren einstimmig genehmigt und am 22. Mai 2013 den dafür veranschlagten Kredit von CHF 440'000 bewilligt. Zu Beginn der Aushubarbeiten musste jedoch festgestellt werden, dass das beauftragte Ingenieurbüro die Aufwendungen für den Transport und die Deponierung des Strassenaushubs (4'500 m 3 lose) sowie des Grabenaushubs für die Kanalisation und Beleuchtung (985 m 3 lose) in den Ausschreibungsunterlagen nicht berücksichtigt hat. Dies hat zur Folge, dass der bewilligte Projektkredit nicht ausreicht und ein Nachtragskredit erforderlich wird. Die zusätzlich benötigten Mittel betreffen folgende Positionen resp. Einheitspreise in der Arbeitsausschreibung: Kapitel 151 Pos Transporte (Transport und Deponiegebühr): 985 m 3 à CHF 34 = CHF 33'490 Kapitel 211 Pos Transporte (Transport und Deponiegebühr): 4'500 m 3 à CHF = CHF 137'700 Im Rahmen der bisherigen Besprechungen des Sachverhalts hat sich das beauftragte Bauunternehmen E. & G. Marxer AG, Mauren, gegenüber der Bauverwaltung bereit erklärt, auf den Ein- GRP 43/ Seite 4 von 10
5 heitspreis für den Transport und die Deponierung des Strassenaushubs (Pos ) einen Sonderrabatt von 10 % zu gewähren. Genehmigung eines Nachtragskredits von CHF 170'000 für den Transport und die Deponierung von Aushub des Strassenneubauprojekts Hellweg. Gemäss einstimmig. Sanierung Kulturhaus Rössle Mauren: Arbeitsvergabe Die Arbeitsausschreibung zum Projektvorhaben Sanierung Rössle Mauren erfolgte durch die Gemeindebauverwaltung gemäss dem Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen. Aufgrund des Offertvergleichs soll die nachfolgende Arbeit an den wirtschaftlich günstigsten Offertsteller vergeben werden. Die Offertsumme ist netto inklusive Mehrwertsteuer. Vergabe der Spenglerarbeiten an die Firma Miggiano Spenglerei Anstalt, Mauren, zum Preis von CHF 28' Gemäss einstimmig. Verlassenschaftsverfahren: Ersatzbestellung der stellvertretenden Amtsperson der Am 1. Januar 2011 trat in Liechtenstein das neue Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten ausser Streitsachen (Ausserstreitgesetz) in Kraft. In den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fällt auch das Verlassenschaftsverfahren, das bei einem Todesfall einzuleiten ist. Soweit die Gemeinden nach dem Gesetz (Kapitel "Verlassenschaftsverfahren Vorverfahren") zuständig sind, treten sie im Auftrag und kommissarisch für das Gericht auf. Das Gericht kann Kompetenzen im Einzelfall wieder an sich ziehen. Der Gemeinderat hat die zuständige Amtsperson und ihren Stellvertreter zu bestimmen, welche für die Gemeinde handeln und die Todesfallaufnahme vornehmen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2010 Kathrin Ritter, Leiterin der Steuerkasse und stellvertretende Gemeindekassierin, als zuständige Amtsperson der für das Verlassenschaftsverfahren bestellt. Als Stellvertreterin wurde die damalige Gemeindekassierin Julia Walser bestimmt. Nach ihrem Austritt aus dem Gemeindedienst per Ende April 2013 hat der Gemeinderat eine formelle Ersatzbestellung für die Stellvertreter-Funktion vorzunehmen. Ergänzende Informationen zum gegenständlichen Sachverhalt sind dem vorliegenden Protokollauszug vom 15. Dezember 2010 zu entnehmen. GRP 43/ Seite 5 von 10
6 Als neue stellvertretende Amtsperson der für das Verlassenschaftsverfahren (Todesfallaufnahme) wird Gemeindekassier Stephan Kunz bestimmt. Gemäss einstimmig. Reglement für die ausserschulische Benützung der Turnhallen Mauren und Schaanwald: Anpassung Die Turnhallen in Mauren und Schaanwald stehen primär den Gemeindeschulen für den Sportunterricht zur Verfügung. Ausserhalb der Unterrichtszeiten kann die Benützung der Turnhallen auch Sportvereinen oder privaten Sportgruppen bewilligt werden, wobei Benützer mit Wohnsitz in Mauren-Schaanwald Vorrang vor allen weiteren Interessenten geniessen. Die Benützungsbewilligungen werden auf Gesuch hin von der Kommission Sport und Freizeit erteilt, die auch die Belegung der Turnhallen überwacht. Die ausserschulische Turnhallen-Benützung ist in einem Reglement geregelt, das vom Gemeinderat letztmals am 22. Oktober 2008 angepasst wurde. Die Sport- und Freizeitkommission sah sich in der Vergangenheit immer häufiger mit Anfragen kommerzieller und auswärtiger Turnhallennutzer konfrontiert und hat sich daher zu einer Überarbeitung des bestehenden Turnhallenreglements entschieden. Im Sinne der Zielsetzung, dass die Turnhallen ausserhalb der Schulzeiten in erster Linie den Ortsvereinen von Mauren- Schaanwald für sportliche Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden sollen, schlägt die Kommission dem Gemeinderat folgende Anpassung von Art. 9 (Benützungsgebühren) vor: Ortsansässige Vereine haben keine Benützungsgebühr zu entrichten. Für alle anderen Turnhallen-Benützer gelten folgende Benützungsgebühren: - CHF 50.- für 1 ½ Stunden - CHF für einen halben Tag - CHF für einen Tag Die vorgeschlagenen Gebühren liegen auf ähnlichem Niveau wie in anderen Gemeinden. Bei Zustimmung durch den Gemeinderat sollen sie per 1. September 2013 in Kraft treten. Die Gebührenverrechnung obliegt der Gemeindekasse. Genehmigung der Anpassung des Reglements für die ausserschulische Benützung der Turnhallen Mauren und Schaanwald gemäss Vorschlag der Sport- und Freizeitkommission und Inkraftsetzung der Reglementsanpassung per 1. September Gemäss einstimmig. GRP 43/ Seite 6 von 10
7 Projekt "Energieberatung in der ": Information zur Entwicklung und Fortführung der Beratungsaktion Als Energiestadt setzt sich die für eine umweltverträgliche Energiepolitik ein und fördert aktiv das Energiesparen sowie den Einsatz erneuerbarer Energien. In diesem Sinne hat der Gemeinderat am 17. Dezember 2008 auch einstimmig das Projekt "Energieberatung in der " befürwortet und dafür einen Verpflichtungskredit von bis zu CHF 10'000 pro Jahr bis zur Wiederauflösung des Projekts bewilligt. Im Rahmen dieser laufenden Aktion bietet die Gemeinde allen interessierten ortsansässigen Liegenschaftsbesitzern eine einmalige kostenlose Energieberatung in einem der Teilbereiche Gebäudehülle/Wärmedämmung, Alternative Wärmeerzeugung, Solarenergie (Sonnenkollektoren und Photovoltaik) und Elektrische Einsparpotenziale im Wert von maximal CHF 350 an. Die Beratung wird durch ein externes Fachbüro vorgenommen. Der Start der Energieberatungsaktion erfolgte am 1. Januar Bis zum Jahresende 2012 nahmen insgesamt 76 LiegenschaftsbesitzerInnen das Beratungsangebot für 106 ausgewählte Teilbereiche in Anspruch. Gemäss vorerwähntem Gemeinderatsbeschluss wurde auch im Budget 2013 unter dem Konto Nr (Beratung / Projekt Energiestadt) ein Kredit von CHF 5'000 für die Energieberatung reserviert. Die Energieberatung leistet eine wertvolle Entscheidungshilfe, wenn jemand neu bauen oder ein bestehendes Gebäude energetisch sanieren will, den Ersatz der alten Öl- oder Gasheizung plant, sich für eine Wärmepumpe interessiert oder Solarenergie in Form von thermischen Sonnenkollektoren zur Warmwassererzeugung oder Photovoltaik zur Stromproduktion nutzen möchte. Mit der Energieberatung soll interessierten Personen weiters aufgezeigt werden, wie Energie sinnvoll eingespart und erneuerbare Energie am besten eingesetzt werden kann. Das sformular zur Energieberatung und zusätzliche Informationen über energieeffizientes Bauen können im Internet unter (Energiestadt) abgerufen werden. a) Kenntnisnahme der Information zum Stand des Projekts "Energieberatung in der Gemeinde Mauren". b) Formelle Freigabe des budgetierten Kredits von CHF 5'000 (Konto Nr ) für die Fortführung der Energieberatungsaktion im laufenden Jahr c) Zustimmung zur Ausweitung der kostenlosen Energieberatung auf alle Teilbereiche. Die Informationsunterlagen und Formulare sind durch den Energiestadtbeauftragten entsprechend anzupassen. Gemäss a) bis c) einstimmig. Personalwesen: Ersatzanstellung eines Hauswarts für die Schulanlage Schaanwald Das bisher für die Betreuung der Schulanlage Schaanwald zuständige Hauswart-Ehepaar Marco und Sandra Matt hat sich für eine berufliche Neuausrichtung entschieden und wird per Ende August 2013 aus dem Gemeindedienst ausscheiden. Der Gemeinderat befürwortete daher in GRP 43/ Seite 7 von 10
8 seiner Sitzung vom 12. Juni 2013 einstimmig eine Neuausschreibung der Hauswart-Stelle (100 %) in den Landeszeitungen und Gemeindemedien. Der Stelleninhaber bzw. die Stelleninhaberin ist für die gute Wartung der betrieblichen Infrastrukturen in den zugeteilten Liegenschaften verantwortlich, besorgt die Pflege- und Unterhaltsarbeiten in den Aussenanlagen und betreut noch andere Gemeindeobjekte. Der Tätigkeitsbereich erstreckt sich zu rund 90 % auf die Primarschule und den Kindergarten Schaanwald sowie zu 10 % auf weitere Gemeindeliegenschaften. Auf die öffentliche Ausschreibung der Stelle gingen bei der Gemeindevorstehung insgesamt 42 Bewerbungen ein. Die eingereichten Unterlagen wurden zunächst durch ein beigezogenes externes Personalberatungsbüro eingehend geprüft und beurteilt. Aufgrund der Ergebnisse dieses gründlichen Evaluationsverfahrens wurden mit sieben Personen vertiefte Bewerbungsgespräche geführt. Schliesslich wurden noch vier Kandidaten der engsten Wahl zu einer weiteren Gesprächsrunde eingeladen. Diese Gespräche fanden am 13. August 2013 statt und wurden von Vorsteher Freddy Kaiser, Gemeinderat Patrik Schreiber (Mitglied der Personalkommission), Liegenschaftsverwalter Gerhard Meier und der externen Personalberaterin geführt. Anhand der vorliegenden Ergebnisse dieser Bewerbungsgespräche, die an der Gemeinderatssitzung im Einzelnen erläutert werden, sowie der Empfehlung des Bewertungsgremiums kann der Gemeinderat als zuständiges Organ für die Bestellung des Gemeindepersonals nun eine Stellenbesetzung vornehmen. Ein neues Anstellungsverhältnis wird gemäss Arbeitsreglement der durch Verfügung begründet. Die Verfügung wird vom Vorsteher im Auftrag und in Vertretung des Gemeinderats ausgefertigt. Diese Verfügung hat wiederum ihre Rechtsgrundlage im des Gemeinderats zum gegenständlichen Traktandum. Neubesetzung der Hauswart-Stelle für die Schulanlage Schaanwald (Ersatzanstellung) anhand der dargelegten Ergebnisse der Bewerbungsgespräche sowie der Empfehlung des Auswahl- und Bewertungsgremiums. Der Gemeinderat bestellt einstimmig Herrn Manuel Marxer, Im Bretscha 27, Schaan, als neuen Hauswart für die Schulanlage Schaanwald. Der Stellenantritt erfolgt am 1. Dezember Änderung der Vortrittsregelung und bauliche Massnahmen an der Binzastrasse zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Mit der Projektgenehmigung für die Neugestaltung der Einlenker Binzastrasse Franz-Josef- Oehri-Strasse, Binzastrasse Purtscher und Binzastrasse Werthsteig hat der Gemeinderat am 28. November 2012 auch eine Aufhebung des Rechtsvortritts für die einmündenden Strassen entlang der Binzastrasse befürwortet und die Errichtung von überfahrbaren Trottoirs bewilligt. Die baulichen Massnahmen können in nächster Zeit abgeschlossen werden. Ende Juli hat das zuständige Amt für Bau und Infrastruktur die Änderung der Vortrittsregelung an der Binza- GRP 43/ Seite 8 von 10
9 strasse (Weiherring bis Zöllnersteig) verfügt und am 7. August im Amtsblatt kundgemacht. Die entsprechende Signalisation dürfte also in diesen Tagen vorgenommen werden. Die durchgezogenen Trottoirs erlauben es dem Fussverkehr, die einmündende Strasse vortrittsberechtigt zu queren. Bei den neuen durchgezogenen Trottoirs werden keine Signale bzw. Markierungen angebracht, da in Art. 17 Abs. 3 der Verkehrsregelnverordnung Folgendes festgelegt ist: "Wer aus Fabrik-, Hof- und Garageausfahrten, aus Feldwegen, Radwegen, Parkplätzen, Tankstellen und dergleichen oder über ein Trottoir auf eine Haupt- oder Nebenstrasse fährt, muss den Benützern dieser Strassen den Vortritt gewähren " Die Bauverwaltung ersucht an dieser Stelle alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung der neuen Verkehrsregelung entlang der Binzastrasse in Mauren. Die erwähnten baulichen und verkehrstechnischen Massnahmen tragen wesentlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem Schulweg und generell für alle Fussgänger bei. Der Gemeinderat nimmt die Information der Bauverwaltung formell zur Kenntnis. Bewilligte Baugesuche aus Mauren-Schaanwald: Information Im Zeitraum vom 27. Juni bis zum 21. August 2013 wurden von der Baubehörde des Landes (Amt für Bau und Infrastruktur) die folgenden Bauvorhaben in der -Schaanwald genehmigt: Bauvorhaben: Neubau Zweifamilienhaus Standortadresse: Brunnenbritschen 13, Mauren Parzelle Nr.: 81 Bauvorhaben: Abbruch und Geländewiederherstellung Hilti Werk 3 Mauren Standortadresse: Britschenstrasse 63, Mauren Parzelle Nr.: 1010 Arbeitszone Bauvorhaben: Windschutzverglasung Standortadresse: Wegacker 42, Mauren Parzelle Nr.: 225 Bauvorhaben: Sitzplatzüberdachung Standortadresse: Auf Berg 34, Mauren Parzelle Nr.: 2077 Bauvorhaben: Dachverglasung Standortadresse: Schellenbergerstrasse 39, Mauren Parzelle Nr.: 2219 Wohnzone C GRP 43/ Seite 9 von 10
10 Bauvorhaben: Umbau / Umnutzung Standortadresse: Industriestrasse 13, Schaanwald Parzelle Nr.: 1604 Arbeitszone Bauvorhaben: Photovoltaikanlage Standortadresse: Speckemahd 20, Mauren Parzelle Nr.: 801 Bauvorhaben: Photovoltaikanlage Standortadresse: Speckemahd 22, Mauren Parzelle Nr.: 801 Bauvorhaben: Umnutzung / Pizza Take Away Standortadresse: Peter- und Paul-Strasse 6, Mauren Parzelle Nr.: 321 Kernzone 2 Bauvorhaben: Mehrfamilienhaus Standortadresse: Meldina 17, Mauren Parzelle Nr.: 2164 und 3335 Der Gemeinderat nimmt die Informationen über die bewilligten Baugesuche zur Kenntnis. Mauren, 30. August 2013 Gemeindevorstehung Mauren gez. Freddy Kaiser, Vorsteher GRP 43/ Seite 10 von 10
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