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1 Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dienstfahrzeuge des Landes Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8692 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Welche gekauften und/oder geleasten Dienstfahrzeuge bzw. Dienstfahrzeugflotten welcher Ministerien und Behörden des Landes Sachsen-Anhalt wurden seit 2012 in welchem Maße ausgelastet? Bitte aufschlüsseln nach Ministerium oder Behörde, Jahr, einzelnem Dienstfahrzeug und Dienstfahrzeugflotte oder Institution insgesamt, differenziert nach Kauf und Leasing sowie Einsatzstunden, Anzahl der Fahrten pro Monat und im Jahr insgesamt und tatsächlicher Fahrleistung in Kilometer/Jahr. Die Beantwortung ist der beiliegenden Anlage 1 zu entnehmen. Behörden, die weder Fahrzeuge gekauft noch geleast haben, wurden nicht in die Anlage aufgenommen. 2. Welche Kosten sind dem Land Sachsen-Anhalt seit 2012 durch die Inanspruchnahme von geleasten oder gekauften Fahrzeugen und Chauffeuren jährlich entstanden? Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Ministerien und Behörden, Anschaffungs- und Unterhaltungskosten der einzelnen Fahrzeuge und der jeweiligen Fahrzeugflotte insgesamt, Leasingkosten für einzelne Fahrzeuge und für die Leasingflotte insgesamt und Personalkosten für Chauffeure. Die Beantwortung ist der beiliegenden Anlage 2 zu entnehmen. Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am )

2 2 Behörden, die weder Fahrzeuge gekauft noch geleast haben, wurden nicht in die Anlage aufgenommen. 3. Welche Mobilitätsträger werden für Dienstfahrten in welchen Ministerien und in welchen nachgelagerten Behörden des Landes Sachsen-Anhalt seit 2012 wie häufig verwendet? Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Ministerium, Behörde und dem entsprechenden Modal-Split in relativer und absoluter Häufigkeit. Landtag Als Mobilitätsträger für Dienstfahrten werden neben den Dienstkraftfahrzeugen, die Deutsche Bahn als auch der ÖPNV genutzt. Innerhalb des Stadtgebietes von Magdeburg wird für Dienstfahrten zudem auch das im Landtag vorgehaltene Dienstfahrrad verwendet. Eine Aufschlüsselung der Nutzung in absoluter und relativer Häufigkeit ist nicht möglich, da eine gesonderte Erfassung der Mobilitätsträger nicht erfolgt. Staatskanzlei Der Ministerpräsident, der Chef der Staatskanzlei sowie der Bevollmächtigte des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund nutzen für ihre Dienstfahrten ausschließlich die ihnen zur Verfügung gestellten Dienstkraftfahrzeuge sowie bei Auslandsdienstreisen das Flugzeug. Daten zur zahlenmäßigen Beantwortung der Frage 3 werden in der Staatskanzlei nicht erfasst. Aus der Datenbank SMS-Reisen sind keine belastbaren Auswertungen möglich. Ministerium für Arbeit und Soziales Landesamt für Verbraucherschutz Eine Aufschlüsselung der Mobilitätsträger ist nicht möglich, da keine Statistiken geführt wurden. Aus dem Reisekostenprogramm sms könne nur für das Jahr 2014 Daten ausgewertet werden. Hier wird nur unterschieden in große und kleine Wegstreckenentschädigung. Ministerium für Justiz und Gleichstellung Für den Bereich des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung wird ergänzend zum Tabellenblatt darauf aufmerksam gemacht, dass einzelne Organisationseinheiten des Geschäftsbereiches aufgrund fehlender Statistiken mit vertretbarem Aufwand keine Angaben ermitteln konnten. So fehlen zum Beispiel Dienstfahrten des Justizvollzuges, die nicht mit Dienstkraftfahrzeugen durchgeführt wurden. übrige Ressorts Die Beantwortung für die übrigen Ressorts ist der Anlage 3 zu entnehmen. 4. Wie häufig wurden seit 2012 in welchen Ministerien und Behörden des Landes Sachsen-Anhalt aus welchen Gründen Verstöße gegen die Nutzung von Dienstfahrzeugen in den Bereichen Führung von Fahrtenbüchern, Privatnutzung von Dienstfahrzeugen und höchstzulässiger Ar-

3 3 beitszeit von Berufskraftfahrern durch die Landesregierung fest- bzw. abgestellt? Bitte detailliert aufschlüsseln. Die Beantwortung ist der beiliegenden Anlage 3 zu entnehmen. 5. Nach den Kraftfahrzeugrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt ist es zulässig, die Kaufpreishöchstgrenzen für die Beschaffung zu überschreiten. Wie viele Fahrzeuge mit alternativen Antrieben (z. B. Ethanol-Kraftstoff, Elektroenergie, Hybrid-Antrieb, Erd- und Flüssiggas) sind im Fuhrpark des Landes vorhanden? Landtag In der Landtagsverwaltung sowie beim Landesbeauftragten für den Datenschutz werden derzeit überwiegend Dienstkraftfahrzeuge mit Dieselmotoren eingesetzt. Darüber hinaus wurden jedoch in den vergangenen Jahren bereits Fahrzeuge mit alternativen Antriebstechnologien (Hybrid-Antrieb) genutzt, ohne jedoch die Kaufpreishöchstgrenzen für die Beschaffung zu überschreiten. Staatskanzlei keine Ministerium für Inneres und Sport Die Landespolizei verfügt derzeit über 2 neutrale Personenkraftfahrzeuge mit Hybrid-Technologie. Des Weiteren kommen 20 Erdgasbetriebene Dienstfahrzeuge (7 Funkstreifenwagen und 13 neutrale Personenkraftwagen mit Polizeiausstattung) zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um zwei Pilotprojekte, die Aufschluss über die Wirtschaftlichkeit, Zweckdienlichkeit unter Einsatzgesichtspunkten der Polizei geben sollen. Für den übrigen Geschäftsbereich ergeht Fehlanzeige. Ministerium der Finanzen Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen ist ein Fahrzeug mit alternativem Antrieb vorhanden. Ministerium für Arbeit und Soziales Im Fuhrpark des MS befindet sich seit 12/13 ein rein elektrisch betriebenes Dienstkraftfahrzeug der Marke BMW I 3 mit dem CO 2 -Ausstoss O g/km. Kultusministerium - Bildung und Kultur - keine Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Im MW ist zurzeit kein Fahrzeug mit alternativer Antriebstechnologie im Einsatz. Da es für das MW die wirtschaftlichste Lösung darstellt, werden sämtliche Dienstkraftfahrzeuge im MW geleast. Die Leasingraten für Elektrofahrzeuge sind gegenüber konventionell betriebenen mehr als doppelt so hoch. Inwieweit ein Fahrzeug mit Hybridantrieb in Frage kommt, wird gegenwärtig geprüft. Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt keine

4 4 Ministerium für Justiz und Gleichstellung keine Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zur Landesinitiative Angewandte Verkehrsforschung/Galileo-Transport Sachsen-Anhalt zwischen dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (MLV) und der Otto-von-Guericke- Universität wurde dem MLV zu Testzwecken ein E-Mobil für die Dauer von 2 Jahren zur Verfügung gestellt. Aufgrund der eingeschränkten Reichweite des Fahrzeuges und der noch nicht vorhandenen Infrastruktur an Ladesäulen ist das Fahrzeug nur im innerstädtischen Bereich und im näheren Umland einsetzbar. Außerdem befindet sich im Fuhrpark des MLV seit März 2015 ein Hybridfahrzeug (AUDI A3 e-tron) Landesrechnungshof keine 6. Welche Werte für CO 2 -Emissionen weisen aktuell die Dienstwagen der Minister und Staatssekretäre des Landes Sachsen-Anhalt auf? Bitte für jedes einzelne Fahrzeug in g/km angeben. Die Beantwortung ist der beiliegenden Anlage 4 zu entnehmen. 7. Welche Werte für CO 2 -Emissionen weisen die Fahrzeuge im Fuhrpark des Landes Sachsen-Anhalt auf? Bitte ebenfalls in g/km angeben. Die Beantwortung ist der beiliegenden Anlage 2 zu entnehmen. 8. Wurde geprüft, ob die Nutzung von Carsharing-Angeboten wirtschaftlicher ist als die Haltung von einzelnen nicht ausreichend genutzten Dienstfahrzeugen? Landtag nein Staatskanzlei nein Ministerium für Inneres und Sport Nach Ziffer 3.3 der Richtlinie über die Haltung und Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen des Landes Sachsen-Anhalt wird vor Erwerb eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt. Die Möglichkeit der Nutzung des Carsharing ist im Landeshauptarchiv im Rahmen einer Vergabe zu verschiedenen Varianten der Fahrzeugnutzung außerhalb von Kauf oder Leasing geprüft worden. Im Ergebnis wird dort seither nach Bedarf auf die Anmietung eines Kfz bei einer Autovermietung zurückgegriffen, Carsharing-Angebote waren unwirtschaftlicher.

5 5 Ministerium der Finanzen Nein, es wurde nicht geprüft, ob die Nutzung von Carsharing wirtschaftlicher ist als die Haltung von einzelnen nicht ausreichend genutzten Dienstfahrzeugen, da die genutzten Dienstfahrzeuge üblicherweise ausreichend genutzt sind. Es wurde aber teilweise geprüft, ob die Nutzung von Carsharing wirtschaftlicher ist als die Haltung von Dienstfahrzeugen. Aufgrund der durchschnittlichen Kilometerkosten ist die Haltung von Dienstkraftfahrzeugen im Regelfall wirtschaftlicher als Carsharing. Ministerium für Arbeit und Soziales Die Haltung von Dienstkraftfahrzeugen wird nur betrieben oder fortgesetzt, wenn eine ausreichende Auslastung vorgelegen hat, vorliegt oder prognostiziert ist. Überdies lassen die in den geschlossenen Verträgen mit den Leasinggebern vereinbarten Konditionen ein Carsharing nicht zu. Weitere Besonderheiten (Selbstversicherungsprinzip, Handlingsaufwand etc.) wären zu beachten. Es ist keinerlei Vorteil zu erwarten. Kultusministerium - Bildung und Kultur - Das Ministerium nutzt im Bedarfsfall auch den Fuhrpark anderer Behörden des Landes. CarSharing-Angebote im klassischen Sinn wurden bislang nicht geprüft und in Anspruch genommen. Im Landesschulamt wurde die Nutzung von CarSharing-Angeboten geprüft. In der Praxis erfolgt die Nutzung von Mietwagen (Tagestarif) als die wirtschaftlichste Variante. Das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung hat eine Wirtschaftlichkeitsprüfung von CarSharing-Angeboten vorgenommen. Das Landesamt für Archäologie und Denkmalpflege und die Landeszentrale für politische Bildung haben bislang noch keine Wirtschaftlichkeitsprüfung zur Nutzung von CarSharing-Angeboten durchgeführt. Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Die Nutzung von Carsharing-Angeboten wurde bislang nicht geprüft. Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Die im MLU und dem Geschäftsbereich vorhandenen Dienst-Kfz sind voll ausgelastet. Darüber hinaus wird auf Arbeitsebene zwischen den obersten Landesbehörden und in den Geschäftsbereichen ein Carsharing praktiziert, ohne dies gesondert zu dokumentieren. Ministerium für Justiz und Gleichstellung In den Justizzentren in Magdeburg und Halle sind sogenannte Fahrzeugpools eingerichtet, die von den Justizdienststellen am jeweiligen Standort gemeinsam genutzt werden. Auch Dienstkraftfahrzeuge an anderen Standorten werden nach Möglichkeit von mehreren Dienststellen genutzt (z. B. die Fahrzeuge der Landgerichte Dessau-Roßlau und Stendal für Dienstfahrten der Amtsgerichte in ihrem Bezirk).

6 6 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Im Ministerium wurde die Nutzung von Carsharing-Angeboten nicht geprüft, da die Auslastung genutzter Dienstkraftfahrzeuge hinreichend gegeben ist. Zudem wurden Dienstreisen häufig aufgrund der Personalengpässe auf Basis Selbstfahrer durchgeführt. Im LVermGeo werden Carsharing-Angebote nicht genutzt, da es sich bei der überwiegenden Anzahl der Dienstkraftfahrzeuge um Nutz- und Sonderfahrzeuge für den vermessungstechnischen Außendienst handelt. Landesrechnungshof Im Geschäftsbereich des LRH sind 2 Dienstkraftfahrzeuge am Standort Dessau als Selbstfahrer, 1 Dienstkraftfahrzeug am Standort Magdeburg als Selbstfahrer, 1 Dienstkraftfahrzeug als Kurierfahrzeug und 1 Dienstkraftfahrzeug als Präsidentenfahrzeug eingesetzt. Die vorhandenen Dienstkraftfahrzeuge werden ausreichend genutzt. Eine Nutzung von Carsharing-Angeboten ist aus diesem Grund nicht zu prüfen.

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