Bezirksentscheide Fußball
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- Leonard Wolf
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1 Niedersächsische Landesschulbehörde Bezirksentscheide Fußball Veranstalter: Zuständige Niedersächsische Landesschulbehörde: Regionalabteilung Lüneburg Regionalabteilung Osnabrück Regionalabteilung Braunschweig Regionalabteilung Hannover : Schulen aus den Bezirken: Bezirk Lüneburg Lindenschule (Rotenburg) Bezirk Weser-Ems: Vechtetal Schule (Nordhorn) Bezirk Braunschweig Maria Montessori Schule (Salzgitter) Bezirk Hannover: Astrid-Lindgren-Schule (Nienburg) Partner: Behinderten-Sportverband Niedersachsen e.v. Lena Mink Tel.: 0511/ mink@bsn-ev.de Niedersächsischer Fußballverband e.v. Birgit Polz-Eckhardt Tel.: 05531/ Birgit.Polz-Eckhardt@tonline.de Veranstaltungsorte: Bezirk Hannover: Sportanlage Mußriede, Am Mußriedegraben 16, Nienburg Bezirk Weser-Ems: Sportanlage VFL Weiße Elf 1919 e.v., Ootmarsumer Weg 155, Nordhorn Bezirk Braunschweig: Stadion am Salzgittersee, Hans-Böckler-Ring 20, Salzgitter-Lebenstedt Bezirk Lüneburg: Sportanlage in der Ahe, Am Bahnhof 31, Rotenburg
2 Ausschreibung: Bezirksentscheide Fußball Niedersachsen Bezirk Lüneburg Termin Dienstag, Sportanlage in der Ahe Am Bahnhof Rotenburg Lindenschule Rotenburg Lindenstraße Rotenburg (Wümme) Jan-Dirk Finke und Turnierleitung Tel.: 04261/ Uhr Uhr ca Uhr Bezirk Weser-Ems Termin Mittwoch, Sportanlage Vfl Weiße Elf 1919 e.v. Ootmarsumer Weg Nordhorn Vechtetal Schule (Förderschule Nordhorn) Mückenweg Nordhorn Tel.: 05921/ Dirk Neumann und Turnierleitung Tel.: 0157/ Uhr Uhr ca Uhr
3 Bezirk Braunschweig Termin Mittwoch, Stadion am Salzgittersee Hans-Böckler-Ring Salzgitter-Lebenstedt Maria Montessori Schule Storchenkamp 12 Salzgitter Tel.: 05341/ Christian Wienecke und Turnierleitung Tel.: 05341/ Mobil: 0176/ Uhr Uhr ca Uhr Bezirk Hannover Termin Dienstag, Sportanlage Mußriede Am Mußriedegraben Nienburg Astrid-Lindgren-Schule Förderschule G.E. Ernstingstr Nienburg Svenja Pöhl und Turnierleitung Tel.: 05021/17550 mobil: 0172/ Uhr Uhr ca Uhr
4 Meldungen für einen Bezirksentscheid Meldefrist: Die Mannschaftsaufstellung für einen Bezirksentscheid ist auf dem Meldebogen (Anlage 1) anzugeben (Schulen können sich nur zu ihrem Bezirk entsprechend für den Entscheid anmelden). Meldeadresse: Der Meldebogen ist digital auszufüllen und zu richten an: Lena Mink Ressortleiterin Breitensport/Jugend/Schule Behinderten-Sportverband Niedersachsen e. V. Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg Hannover Tel: 0511/ , Fax: 0511/ Ausweispflicht: Der Meldebogen wird als verbindlicher Identitätsausweis anerkannt. Die Unterschrift der Schulleitung ist zwingend erforderlich, da die Schüler/innen nachweislich dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und den angegeben Jahrgängen 1999 und jünger angehören müssen. Mit der Unterschrift der Schulleitung wird dies bestätigt. Beim Landesentscheid muss grundsätzlich von jeder Teilnehmerin/jedem Teilnehmer ein Lichtbildausweis (Schülerausweis/Personalausweis/Spielerpass) vorgelegt werden. Startberechtigung: Startberechtigt sind Mannschaften aus Förderschulen und Tagesbildungsstätten mit dem ausgeschriebenen Förderschwerpunkt und Mannschaften, die sich aus mehreren Schulen bilden, wenn sie nach den jeweiligen Landesvorgaben, z. B. als Integrationsschulen oder im Rahmen des Inklusionsgedankens arbeiten und die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllen. Diese vom Land genehmigten Verbünde/Startgemeinschaften sind beim Bundesfinale startberechtigt, wenn sie auf allen Aus-scheidungsebenen in der gleichen Zusammensetzung an den Start gegangen sind. Damit wird die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung bei JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS ermöglicht, die an den Regelschulen im Rahmen der in allen Ländern eingeleiteten Inklusion beschult werden. Der Nachweis über den jeweiligen Förderschwerpunkt muss vorliegen. Startberechtigt sind die Schulmannschaften mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die die Altersvoraussetzung erfüllen, unabhängig von der Art oder des Grades der Behinderung. Die geistige Behinderung muss von offiziell anerkannter Stelle bestätigt sein (vgl. offizielle SO- Sportregeln, Art. 1). Menschen mit psychischer Behinderung können an dem Wettbewerb nicht teilnehmen. Die Schülerinnen und Schüler müssen den Jahrgängen 1999 und jünger angehören. Das Spiel wird zwischen zwei Mannschaften mit je 7 Athleten ausgetragen von denen einer der Torwart ist. Eine Mindestzahl von drei Spielern sollte zu jeder Zeit auf dem Feld sein. Die Spielerliste darf nicht mehr als 11 Athleten beinhalten.
5 Wettkampfbestimmungen Es gelten die Wettkampfbestimmungen Fußball der Bundesausschreibung JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS 2016/17 der Deutschen Schulsportstiftung in Kooperation mit dem Deutschen Behindertensportverband e.v. Versicherungsschutz JTFP ist auf allen Ebenen eine Schulveranstaltung. Damit besteht für alle Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte Unfallversicherungsschutz. Die beauftragten Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der Sportfachverbände bzw. Vereine sind über die jeweiligen Sportversicherungen des Verbandes/Verein unfallversichert. Einsprüche / Proteste: Bei allen Wettkämpfen sind Schiedsgerichte einzusetzen, die Einsprüche abschließend entscheiden. Das Schiedsgericht besteht aus den beiden Turnierleitern und einem der nicht beteiligten Schiedsrichter bzw. aus den drei Turnierleitern (je nach Wettkampftag). Einsprüche müssen direkt nach Spielende als formloser Antrag schriftlich erfolgen und werden sofort endgültig entschieden. Gegen Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters bestehen keine Einspruchsmöglichkeiten. Das Schiedsgericht entscheidet ferner über den sofortigen Ausschluss von Mannschaften bei Alkoholgenuss, grob undiszipliniertem Verhalten und mutwilligem Beschädigen von Sportanlagen und Geräten. Eine Berufung gegen die Entscheidung ist am Wettkampftag nicht möglich. Aufsicht / Betreuung: Es ist die bei Schulfahrten übliche Aufsicht zu führen. Gemäß Ausschreibung des Bundeswettbewerbs 2016/17 können 2 Betreuer/-innen pro Mannschaft eingesetzt werden. Diese sind auch verantwortlich für die Einhaltung der Sportstättenordnung, von Erlassen und Verordnungen sowie allgemeinen Bestimmungen. Verstöße gegen diese Ordnungen können zum Ausschluss einer Mannschaft führen. Kostenerstattung Es werden nur Kosten für die Durchführung im Rahmen der Bezirksentscheide und des Landesentscheides Niedersachsen JtfP übernommen Die Kostenerstattung erfolgt nach den Bestimmungen für den Schulsport (RdErl. d. MK v /1 VORIS 22410), Zif. 4. Es können nur Kosten für diejenige Anzahl von Schüler/-innen sowie Begleitpersonen erstattet werden, die gemäß dieser Ausschreibung pro Mannschaft aufgeführt sind. Für die Erstattung der Fahrtkosten einer teilnehmenden Schule ist das Formblatt Anlage 2 zu verwenden. Für die Abrechnung der Fahrtkosten und Aufwandsvergütung für /innen, Kampfrichter/Kampfrichterinnen, Helfer/Helferinnen und begleitende Lehrkräfte ist das beigefügte Formblatt Anlage 3 zu verwenden. Aufwandsvergütung für Kampfrichter/Kampfrichterinnen und Helfer/Helferinnen sind entsprechend der Regelung in JTFO nach den mit den Sportfachverbänden vereinbarten Sätzen zu gewähren (bis zu 6 Stunden 5, über 6 Stunden 10 für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler; für die übrigen Kampfrichter/-innen sowie Helferinnen und Helfer bis 6 Stunden 8, über 6 Stunden 16 ). Daneben werden die tatsächlich entstandenen notwendigen Fahrtkosten erstattet. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können nur die Kosten der jeweils niedrigsten Klasse erstattet werden. Sofern erforderlich, können Übernachtungskosten einschließlich Frühstück nach DJH-Sätzen o. ä. erstattet werden. In diesem Falle ist das
6 Einverständnis der zuständigen Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde vorab einzuholen. Alle Abrechnungsunterlagen sind der zuständigen Regionalabteilung (abhängig vom, aus welchem die teilnehmende Schule anreist) zuzuleiten. Ergebnismeldung Unmittelbar nach Wettkampfende erfolgt die Ergebnismeldung an: Lena Mink Ressortleiterin Breitensport/Jugend/Schule Behinderten-Sportverband Niedersachsen e. V. Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg Hannover Tel: 0511/ , Fax: 0511/ Meldung für das Landesfinale Der Bezirkssieger sendet den Meldebogen für den Landesentscheid mit Unterschrift der Schulleitung und Stempel der Schule unverzüglich nach dem Bezirksentscheid an den Behinderten-Sportverband Nds. (Kontaktdaten s.o., z.hd. Frau Mink), um die für das Landesfinale geltenden Termine einhalten zu können. Der Meldebogen wird dem Bezirkssieger beim Bezirksentscheid ausgehändigt. Der Meldeschluss für das Landesfinale ist der !
7 Wettkampfbestimmungen entsprechend der Vorgaben der Bundesausschreibung Fußball Wettkampfklasse Schülerinnen und Schüler des Geburtsjahrganges 1999 und jünger Austragungsmodus 1. Das Spiel wird zwischen zwei Mannschaften mit je 7 Athleten ausgetragen von denen einer der Torwart ist. Eine Mindestzahl von drei Spielern sollte zu jeder Zeit auf dem Feld sein. Die Spielerliste darf nicht mehr als 11 Athleten beinhalten. 2. Gespielt wird auf Kunstrasen oder Rasen mit der Abmessung 50-70m x 35-50m. 3. Torgröße etwa 2 x 5m. Spielball-Größe Auswechslungen können in Spielunterbrechungen beliebig oft vorgenommen werden (mit Rückwechsel der Athleten), sofern der Schiedsrichter informiert ist. Der Auswechselspieler darf das Spielfeld erst betreten, wenn sein Wechselpartner dasselbe verlassen hat. 5. Ist der Ball außerhalb der Seitenlinie, kann er entweder mit dem Fuß eingestoßen oder eingeworfen werden. Abweichend von der Bundesausschreibung: - Spieldauer: die Spieldauer beträgt für das Landesfinale 2 x 10 Minuten pro Spiel, bei einer Halbzeitpause von 5 Minuten - Turnierverlauf: Jeder gegen Jeden (einfache Runde) - Wertung: Sieg 3 Punkte, Unentschieden 1 Punkt Für die Endplatzierung der Gruppenspiele gelten folgende Kriterien: a) Punkte b) Ergebnis der Spiele punktgleicher Mannschaften untereinander c) Tordifferenz d) höhere Zahl der erzielten Tore e) Neunmeterschießen - Zusätzliche Hinweise: a) Abseits- und Rückpassregel finden keine Anwendung b) Freistöße: direkt/indirekt, aus einem direkten Freistoß kann ein Tor erzielt werden c) Tore können aus der eigenen Hälfte erzielt werden d) Abstöße müssen aus dem Torraum ausgeführt und dürfen über die Mittellinie gespielt werden e) Zeitstrafen 2 bis 5 Minuten f) Anstoß bei : die zuerst genannte Mannschaft g) Schienbeinschoner sind Pflicht h) Metallstollen verboten i) Trikots müssen mit Rückennummern ausgestattet sein
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