Einführung Integraler Tarifverbund Z-Pass Gültig ab 9. Dezember 2012 Ein Fahrausweis für alles im Lebens- und Wirtschaftsraum Zürich
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- Katja Jaeger
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1 Einführung Integraler Tarifverbund Z-Pass Gültig ab 9. Dezember 2012 Ein Fahrausweis für alles im Lebens- und Wirtschaftsraum Zürich Thema: Autor/innen: Vertiefungsmodul über Anschlussfahrausweise und korridorspezifische Infos Weisskopf Brigitta, Bianconi Reto
2 Vertiefungsmodul ITV Z-Pass Tarif Anschluss-Fahrausweise Es gibt keine speziellen Artikel Z-Pass-Anschlussbillette. Reist der Kunde über seine gelösten Zonen aus, werden die Anschlussstrecken in folgender Priorität verkauft: 1. Verbundfahrausweise des eigenen Verbund 2. Verbundfahrausweise des Nachbarverbunds, resp. Nachbarkorridors (falls möglich) 3. Fahrausweise des direkten Verkehrs (Art. 125) Somit können Preise und Geltungsdauer je nach Verkaufsstelle und Distributionskanal unterschiedlich sein. Kunde besitzt Z-Pass-Abonnement Aarau Zürich. Heute fliegt er für eine Woche in die Ferien. Folgende Billette werden ihm verkauft: Hinfahrt: In Aarau erhält er ein Billett (Art 125) Zürich HB Zürich Flughafen. Rückfahrt: In Zürich Flughafen wird ein Anschlussbillett ZVV für 1-2 Zonen verkauft. Da nicht jede Verkaufsstelle alle Verbundbillette ausstellen kann, entstehen diese Preisdifferenzen. Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Fahrausweise im Online-Shop oder übers Handy zu beziehen zu den Konditionen des entsprechenden Verbundes. Welches Anschlussbillett braucht der Kunde? Hier wird unterschieden, ob es sich um ein Anschlussbillett im ZVV oder in einem anderen, am Z-Pass beteiligten Verbund, handelt. Anschlussregelung Z-Pass-Verbunde ohne ZVV: Für die Verlängerung von Fahrten innerhalb der Tarifverbunde OSTWIND, A-Welle, TV Zug, TV Schwyz und Flextax sind zu Z-Pass-Fahrausweisen (Anschluss-) Fahrausweise des jeweiligen Verbundes auszugeben. Hier muss dem Kunden ab dem letzten fahrplanmässigen Halteort des zu verlängernden Fahrausweises (inklusive dessen Zone) in erster Priorität ein Verbundbillett verkauft werden. Können die entsprechenden Verbundfahrausweise aufgrund technischer Restriktionen nicht verkauft werden, ist ein nationales Billett (Artikel 125) auszustellen. SBB AG / Personenverkehr Seite 2 aktualisiert 08/12
3 Aarau Lenzburg Zürich HB Vertiefungsmodul ITV Z-Pass Tarif Der Kunde aus Aarau besitzt ein A-Welle Abo von Aarau nach Lenzburg (510, 511, 530). Nun steht er bei Ihnen in Aarau am Schalter und möchte mit dem Zug nach Zürich HB fahren. Er benötigt je nach Zwischenhalte des benutzten Zuges folgende Fahrausweise: IR mit Halt in Lenzburg: Z-Pass Fahrausweis Lenzburg Zürich. ICN ohne Halt bis Zürich HB: Z-Pass-Fahrausweis Aarau Zürich. vorhandene Zonen zu lösenendes Anschlussbillett IR-Zug mit Halt in Lenzburg vorhandene Zonen zu lösenendes Anschlussbillett ICN ohne Halt bis Zürich HB Anschlussregelung ZVV Ein gültiger ZVV Fahrausweis, welcher an einen Z Pass anschliesst, kann zusammen mit diesem zur durchgehenden Fahrt benützt werden, sofern folgende Bedingung erfüllt ist: Das benutzte Verkehrsmittel muss einen fahrplanmässigen Halt innerhalb einer auf dem Z Pass Fahrausweis aufgeführten ZVV Zone haben. Der Kunde aus Zug besitzt ein Z-Pass-Abonnement Zug Thalwil (Thalwil liegt in der Zone 150 des Z-Pass). Nun steht er bei Ihnen in Zürich HB am Schalter und möchte mit dem Zug nach Zug fahren. Er benötigt je nach Zwischenhalte des benutzten Zuges folgende Fahrausweise: IR mit Halt in Thalwil: Zone 10 des ZVV (1-2 Zonen) EC ohne Halt in Thalwil: Z-Pass-Fahrausweis Zürich HB Zug. SBB AG / Personenverkehr Seite 3 aktualisiert 08/12
4 Zürich HB Thalwil Zug Vertiefungsmodul ITV Z-Pass Tarif vorhandene Zonen zu lösenendes Anschlussbillett IR-Zug mit Halt in Thalwil 1-2 Zonen vorhandene Zonen zu lösenendes Anschlussbillett EC ohne Halt bis Zug Ab wann sind die Z-Pass Fahrausweise in allen Zonen gültig? Einzelfahrausweise Gelten ab 11 Zonen (resp. 14 Zonen im Korridor Schwyz-Zug ZVV), zur Fahrt in allen Zonen des jeweiligen Korridors gemäss Tarifzonenplan. Abos Gelten ab 10 Zonen (resp. 9 Zonen im Korridor Flextax ZVV), zur Fahrt in allen Zonen des jeweiligen Korridors gemäss Tarifzonenplan. Das Kumulieren von Z-Pass Zonen verschiedener Fahrausweise zu einer Berechtigung ALLE Zonen in einem Korridor ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahme: Ein Z Pass und ein ZVV Anschlussbillett, welche zusammen 8 ZVV Zonen (1xx) umfassen, gelten zur Fahrt in allen ZVV Zonen. Für die Anzahl zu lösender Anschlusszonen ist die Anzahl der auf dem Z-Pass Fahrausweis aufgedruckten ZVV Zonen massgebend, wobei die Zonen 110 und 120 doppelt zu zählen sind. Bei 7 und mehr aufgedruckten ZVV Zonen ist ein Anschlussbillett für 1 2 Zonen zu lösen, um in allen ZVV Zonen gültig zu sein. SBB AG / Personenverkehr Seite 4 aktualisiert 08/12
5 Vertiefungsmodul ITV Z-Pass Tarif Ein Z Pass Baden - Zürich (mit den aufgedruckten ZVV Zonen 110, 111, 117, 154, 184) berechtigt zusammen mit einem ZVV Anschlussbillett für 1 2 Zonen zur Fahrt in allen ZVV Zonen. Folgender Fall ist NICHT möglich: Kunde hat ein Monatsabo ZVV Alle Zonen und ein Jahresabo Alle Zonen A-Welle. Da es sich hier nicht um ein Z-Pass Fahrausweis handelt, kann er diese Abos grundsätzlich nicht miteinander kombinieren. Die Bahnstrecke zwischen den beiden Verbunden ist in den jeweiligen Abonnementspreisen nicht eingerechnet. Der Kunde benötigt ein Z-Pass-Billett vom letzten Halteort in der A-Welle bis zum ersten Halteort im ZVV. A-Welle A-Welle ZVV ZVV Beispiel S12: Billett von Killwangen (Zone 572) nach Dietikon (Zone 154) Beispiel ICN Aarau Zürich HB ohne Halt: Billett von Aarau nach Zürich HB Beispiel Busfahrt von Muri AG nach Affoltern am Albis: Billett von Rickenbach AG, Zürichstrasse bis nach Obfelden Unterlunnern Ausnahme: Liegt eine Haltestelle auf der Verbundgrenze und hält das vom Kunden benutzte Verkehrsmittel fahrplanmässig dort an, können die Abonnemente kombiniert werden. Beispiel Jahresabo 562, 563 der A-Welle und ZVV 9Uhr-Pass: Kann bei Fahrt von Bad Zurzach nach Winterthur kombiniert werden, da Kaiserstuhl AG auf der Verbundgrenze 118 / 562 liegt und sämtliche Züge anhalten. SBB AG / Personenverkehr Seite 5 aktualisiert 08/12
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