Bauleitplanung der Stadt Hörstel. Anlage zur Vorlage Nr. 100/2017. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 112 Südlich Riehenweg, Riesenbeck
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- Julian Holzmann
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1 Bauleitplanung der Stadt Hörstel Anlage zur Vorlage Nr. 100/2017 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 112 Südlich Riehenweg, Riesenbeck Beratungsunterlagen zu den Verfahrensschritten: A. Verfahrensablauf B. Behandlung der gemäß 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit C. Behandlung der gemäß 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange D. Beschluss über die in den Beteiligungsverfahren gemäß 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die abgegebenen Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 von 25
2 A. Verfahrensablauf Mit der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes wird durch die Darstellung einer Wohnbaufläche innerhalb des Änderungsbereiches die planungsrechtliche Grundlage für das durchzuführende Bebauungsplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 112 Südlich Riehenweg geschaffen. Die Flächennutzungsplanänderung wurde mit Datum vom durch die Regionalplanungsbehörde genehmigt. Zur Sicherung der Eigenbedarfsentwicklung und des Schulstandortes Birgte sollen im Rahmen dieses Aufstellungsverfahrens die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbaunutzung geschaffen werden. Der Rat der Stadt Hörstel hat in seiner Sitzung am beschlossen, den rechtswirksamen Flächennutzungsplan zu ändern, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Wohngebietes im Anschluss an die vorhandene Wohnbebauung südlich der Ortslage von Birgte zu schaffen. Der Rat der Stadt Hörstel hat in seiner Sitzung am (Vorlage Nr. 80/2014) den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom bis statt. Zeitgleich fand die frühzeitige Unterrichtung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Die im Rahmen der Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen und der Verwaltungsvorschlag zur Behandlung der Inhalte der Stellungnahmen gehen aus den Ausführungen unter Buchstaben B und C hervor. Seite 2 von 25
3 B. Behandlung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 Im Rahmen der Öffentlichkeitbeteiligung wurde eine Stellungnahmen abgegeben. Nachfolgend ist zunächst die Originalstellungnahme abgebildet. Der Stellungnahme wird der Verwaltungsvorschlag gegenübergestellt. Bei den Überlegungen und Vorschlägen zum Umgang mit den eingegangenen Anregungen, wird die Planung vom zu Grunde gelegt. Seite 3 von 25
4 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es verbleibt bei dem Pflanzgebot je 250 m² Grundstücksfläche einen hochstämmigen Obstbaum zu pflanzen. Dies hat sich letztlich auch in anderen Planbereichen bewährt und trägt zur Artenvielfalt innerhalt des Planbereiches bei. Darüber hinaus ist es den Bauherren frei gestellt weitere bzw. sonstige Gehölze zur Gartenbepflanzung anzupflanzen. Bezogen auf den Verkehrslärm ist eine schalltechnische Ermittlung erstellt worden, deren Ergebnisse in die Bebauungsplanung eingestellt werden. Aktive Schallschutzmaßnahmen (Erdwall, Wand etc.) sollen dabei nicht zum Tragen kommen, um eine ansprechende Ortseinfahrt sowie einen landschaftsgerechten Übergang zur freien Landschaft zu bewahren. Die Vorgaben zur Geschossigkeit, Traufhöhe und Dachneigung sind entsprechend den übrigen Planungen im Stadtbereich gegenüber dem ersten Verfahrensschritt weiter angeglichen worden. Dennoch soll für den Planbereich selbst keine echte Zweigeschossigkeit zugelassen werden, da der Planbereich als neuer Siedlungsrand wahrgenommen werden soll und die geplante Bebauung südlich des Riehenwegs eine Ergänzung zur sich anschließenden eingeschossigen Altbebauung (Bebauungsplan Nr. 64 Birgte II und Nr. 20 Birgte ) darstellt. Seite 4 von 25
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7 C. Behandlung der Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB Nachfolgend sind die eingegangenen Originalstellungnahmen abgebildet. Der jeweiligen Stellungnahme wird der Verwaltungsvorschlag gegenübergestellt. Bei den Überlegungen und Vorschlägen zum Umgang mit den eingegangenen Anregungen, wird die Planung vom zu Grunde gelegt. Seite 7 von 25
8 Die Stellungnahme des Kreises vom wird zur Kenntnis genommen. Naturschutz und Landschaftspflege Der Anregung, den Stand des Kompensationspools mitzuteilen wird gefolgt. Seite 8 von 25
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10 Seite 10 von 25 Wasserwirtschaft, Bodenschutz, Abfallwirtschaft Es ist richtig, dass der Änderungsbereich im August 2010 mit Wasser aus dem benachbarten Dörenther Mühlenbach überflutet war. Zum Schutz der Bebauung ist eine Geländeauffüllung vorgesehen und das anfallende Niederschlagswasser wird über das geplante Regenwasserpumpwerk im südlichen Planbereich zum Gewässer 1655 abgeleitet. Der Anregung, die textliche Begründung und den Umweltbericht mit Blick auf die Rückhaltung des Wassers/Hochwasserschutz zu ergänzen, wird gefolgt. Zudem wird aus Sicht des Bodenschutzes herausgestellt, dass nach der Karte der schutzwürdigen Böden NRW (BK 50) des Geologischen Dienstes im Plangebiet schutzwürdige Böden (Schutzklasse 3; Grundwasserböden) mit einem hohen Biotopentwicklungspotenzial vorliegen. Dies ist korrekt und wird entsprechend in der Begründung/Umweltbericht dargelegt. Die Erforderlichkeit der Ausweisung von Wohnbauflächen an diesem Standort begründet sich wie folgt: Da eine Innenentwicklung für Birgte aufgrund der in der Begründung aufgezeigten Erhebungen ausscheidet soll die notwendige Siedlungsentwicklung maßvoll am Rand der bestehenden Siedlung erfolgen, wobei die Bereiche nördlich der L 591 herausfallen, weil dort Konflikte mit den landwirtschaftlichen Betrieben hinsichtlich der Emissionen zu erwarten sind. Im Dorfentwicklungskonzept für Birgte aus dem Jahre 2002 hat sich der dieser Planung zugrunde gelegte Bereich bereits als sogenannte 1. Wahl herausgestellt. Dabei wurde die besondere Eignung mit der guten Erreichbarkeit der Infrastruktur begründet. Zudem sind die Verfahrensflächen im Stadtentwicklungskonzept Hörstel aus 2007 ebenfalls als Wohnbaureserven gekennzeichnet. Darüber hinaus kann mit der Entwicklung der Bauflächen am geplanten Standort die Nutzung vorhandener Infrastruktureinrichtungen als da sind: Grundschule und Kindergarten, welche fußläufig in wenigen Minuten erreicht werden können, auch künftig sichergestellt werden. Hinsichtlich der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur ist der Ortsteil Birgte regional durch die L 591 die durch Birgte verläuft und östlich auf die B 219, die zur A30
11 (Ibbenbüren) und zur A1 (Greven) führt, sowie durch die K 29, die als Verbindung nach Süden nach Saerbeck dient, gut angebunden. Die Inanspruchnahme der bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen ist wie vor ausgeführt unvermeidbar, da dieser Bereich an bestehende Siedlungsstrukturen anschließt und vorhandene Infrastruktureinrichtungen sinnvoll mitgenutzt werden können. Die Belange der Wasserwirtschaft und des Bodenschutzes werden gegenüber den städtebaulichen Belangen, die für eine Wohnbauentwicklung zur Deckung des Bedarfes der ortsansässigen Bevölkerung an dieser Stelle sprechen, zurückgestellt. Der Bitte der Bodenschutzbehörde eine über die erfolgte Eingriffsbewertung hinausgehende Beaufschlagung unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit der Böden in die Eingriffsbewertung einzupflegen kann nicht gefolgt werden, da eine diesbezügliche einheitliche kreisweite Beaufschlagung wohl seit langem in der Diskussion ist; diesbezüglich aber noch keinerlei Einigung erreicht werden konnte. Es verbleibt bei der angewandten und bewährten Kompensationsermittlung, entsprechend der durch die Landesregierung NRW herausgegebenen Arbeitshilfe für die Bauleitplanung Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft / Vereinfachtes Bewertungsverfahren NRW und Numerische Bewertung von Biotoptypen in der Eingriffsregelung und in der Bauleitplanung in NRW, wodurch in der Bewertung das gesamte Spektrum der im Planbereich vorgefundenen Biotope und deren Ausprägung abgedeckt wird. Um dennoch die Versiegelungsintensität mit Blick auf den Boden- und Grundwasserschutz sowie die Leistungsfähigkeit der Kanalisation zu begrenzen, wird nachstehende Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen: Seite 11 von 25
12 Seite 12 von 25 Im Bebauungsplan ist eine Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche durch die in 19 (4) Bau NVO genannten Anlagen um bis zu 50 % ist nur zulässig, wenn sichergestellt werden kann, dass das auf diesen Flächen/Anlagen anfallende Niederschlagswasser nicht der öffentlichen Kanalisation zugeleitet wird und auf dem jeweiligen Grundstück verbleibt.
13 Die Stellungnahme des GD vom wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise betreffen die Verwirklichung der Planung und werden im Zuge der Umsetzung der Planung berücksichtigt. Zur Information, der Bauwilligen sowie den mit der weiteren Detailplanung bzw. Ausführung Beauftragten, werden entsprechende Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen. Seite 13 von 25
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15 Die Stellungnahme des Unterhaltungsverbandes vom wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise betreffen die Verwirklichung der Planung und werden im Zuge der Umsetzung der Planung berücksichtigt. Seite 15 von 25
16 Die Stellungnahme der Deutschen Telekom vom wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden im Rahmen der Verwirklichung der Planung berücksichtigt. Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen werden dem Versorgungsträger rechtzeitig angezeigt, damit dieser den Ausbau der Telekommunikationseinrichtungen mit dem Straßenbau etc. koordinieren kann. Seite 16 von 25
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19 Die Stellungnahme der Wetsnetz vom wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis, besondere Rücksichtnahme auf vorhandene erdverlegte Versorgungseinrichtungen zu nehmen, wird zur Kenntnis genommen. Beginn und Ablauf von Erschließungsmaßnahmen werden dem Versorgungsträger rechtszeitig mitgeteilt, damit dieser den Ausbau seiner Einrichtungen mit dem Straßenbau etc. koordinieren kann. Seite 19 von 25
20 Seite 20 von 25 Die Stellungnahme der Unity NRW GmbH vom wird zur Kenntnis genommen.
21 Seite 21 von 25 Die Stellungnahme des WTL vom wird zur Kenntnis genommen.
22 Die Stellungnahme des Hauptamtes vom wird zur Kenntnis genommen. Seite 22 von 25
23 Seite 23 von 25 Die Stellungnahme der LWL-Archäologie vom wird zur Kenntnis genommen.
24 Seite 24 von 25 Die Stellungnahme der LWK vom wird zur Kenntnis genommen.
25 D. Beschluss über die in den Beteiligungsverfahren gemäß 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die abgegebenen Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Die im Verfahren gemäß 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die abgegebenen Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen und entsprechend dem Verwaltungsvorschlag behandelt. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß 3 Abs. 2 BauGB sowie mit der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB beauftragt. Seite 25 von 25
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