122. Vorstandssitzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald , Cottbus
|
|
- Marcus Holtzer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 122. Vorstandssitzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald , Cottbus
2 I. Öffentlicher Teil Tagesordnung TOP 1: TOP 2: TOP 3: TOP 4: TOP 5: TOP 6: Begrüßung und Protokollkontrolle Themenschwerpunkte zur Regionalplanung in der Region Hochwasserschutz in der Region Ergebnisse der Beratung vom über weitere Maßnahmen des MUGV in Jahr 2014 in der Region Vorbereitung der konstituierenden Sitzung der Regionalversammlung am Sachstand zur Umsetzung des Regionalen Energiekonzeptes Lausitz- Spreewald Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil TOP 7: TOP 8: Personalangelegenheiten Verschiedenes
3 TOP 1: Begrüßung und Protokollkontrolle
4 TOP 1.1: Begrüßung
5 TOP 1.2: Bestätigung der Niederschriften der 121. Vorstandssitzung am
6 TOP 2: Themenschwerpunkte zur Regionalplanung in der Region
7 TOP 2.1: Bericht zur Beteiligung zum 2. Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes Windenergienutzung
8 Informationen zum Stand der Beteiligung - Zahlen öffentliche Beteiligung vom Plandokumente wurden gedruckt Plantext wurde extern gedruckt / Kartenmaterial wurde in der Planungsstelle gedruckt 297 Plandokumente wurden an Träger öffentlicher Belange verschickt Versand in der 20. und 21. KW 35 Plandokumente sind von Projektträgern und Privaten bestellt worden
9 Informationen zum Stand der Beteiligung Übersetzung des Plantextes und wesentlicher Teile des Umweltberichtes ins Polnische durch Alpha Translation Service Beteiligung: Marschallamt,Zielona Góra Generaldirektion für Umweltschutz, Warschau Ministerium für Infrastruktur und Entwicklung, Warschau bezahlte Plandokumente wurden bereits an Projektträger, Investoren und Privatleute verschickt der Planträger stellt die digitalisierte Eignungsgebietskulisse in den gängigen Datenformaten (Shape, dxf) als Bestandteil des 2. Planentwurfes auf der beigefügten CD zur Verfügung 2. Planentwurf ist im Internet einsehbar (
10 Auslegungsorte Plandokumente liegen in den Landkreisen Elbe-Elster, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald, der kreisfreien Stadt Cottbus und der Regionalen Planungsstelle zur Einsichtnahme aus Landkreis Spree-Neiße, Fachbereich Bau und Planung, Sachgebiet Kreis- und Bauleitplanung/Tourismus, Zimmer A 3.14, Heinrich-Heine-Straße 1, Forst (Lausitz) Landkreis Dahme-Spreewald, Büro Kreistag, Raum 203, Reutergasse 12, Lübben; Amt für Kreisentwicklung und Denkmalschutz/Agenda, Raum 214, Brückenstraße 41, Königs Wusterhausen
11 Auslegungsorte Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Bürgerbüro, Dubinaweg 1, Senftenberg Landkreis Elbe-Elster, Stadt Cottbus, Stabstelle Kreisentwicklung, Sachgebiet Kreisentwicklung, Raum 140, Ludwig-Jahn-Straße 2, Herzberg (Elster) Fachbereich Stadtentwicklung, Raum 4058 o. 4061, Karl-Marx-Straße 67, Cottbus Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald, Regionale Planungsstelle, Gulbener Straße 24, Cottbus, Raum 423
12 Arbeitsweise bei der Bearbeitung der eingehenden Stellungnahmen (Stn.) mit Stand vom sind bisher 28 Stellungnahmen in der Regionalen Planungsstelle eingegangen Stn. werden im Posteingang registriert und mit TÖB-Nummer sowie Stellungnahme-Nummer versehen jede Stn. wird kopiert Abgrenzung der Hinweise in der Kopie der gesamte Text der Stn. wird eingescannt Hinweise werden in die Abwägungsdatenbank zum 2. Planentwurf eingetragen
13 Kostenaufstellung 2. Planentwurf Überarbeitung SUP Anwaltskosten Übersetzungskosten Druckkosten Büromaterial (Druckerpapier, Patronen etc.) Veröffentlichung in Printmedien Versandkosten zusätzliche Personalkosten Gesamtkosten Euro Euro Euro 700 Euro Euro Euro 400 Euro Euro Euro
14 Zeitstrahl zur Erarbeitung des sachlichen Teilregionalplanes Windenergienutzung Aufstellungsbeschluss Planerarbeitung Erstellung Unterlagen Trägerbeteiligung Abwägung Beschluss Planentwurf bzw. Satzung Sommer 2015: Einreichung des Planwerkes zur Genehmigung ein detaillierter Zeitplan wird nach Beendigung der Trägerbeteiligung erstellt geplante Aufarbeitung der Abwägungsdatenbank bis zur 123. Vorstandssitzung am 13. Oktober 2014
15 TOP 2.2: Wahl eines neuen Arbeitsausschusses zur Erarbeitung des Integrierten Regionalplanes sowie des sachlichen Teilregionalplanes Windenergienutzung
16 Begründung: Es ist angedacht, den sachlichen Teilregionalplan Windenergienutzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald im Mai/Juni 2015 als Satzung zu beschließen. Der Regelungsgehalt des vorgenannten Teilregionalplanes steuert dabei nur die Raumnutzung Windenergie. Wie im Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) geregelt, strebt die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald die Erstellung eines Integrierten Regionalplanes für die Planungsregion Lausitz-Spreewald an. Aufgrund der Komplexität des Integrierten Regionalplanes sowie der Vielzahl an planerischen Themenbereichen wie Hochwasserschutz, Siedlungsentwicklung und Daseinsvorsorge etc. wird empfohlen, einen Ausschuss für integrierte Planung einzuberufen, um damit sowohl Fragestellungen zum 2. Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes Windenergienutzung als auch fachliche Vorbereitungen für einen Integrierten Regionalplan zu diskutieren. Anmerkung: Fachliche Inhalte des Ausschusses Demografie würden ebenfalls im Rahmen des kommenden Ausschuss für integrierte Planung bearbeitet werden.
17 Meinungsbild des Vorstandes?
18 TOP 3: Hochwasserschutz in der Region - Ergebnisse der Beratung vom über weitere Maßnahmen des MUGV im Jahr 2014 in der Region
19 Vergangene Veranstaltungen Hochwasserkonferenz in Potsdam, Vereinbarung mit MUGV zur Verständigung über Regionalkonferenz 9. Sitzung Arbeitskreis Hochwasserschutz, Vertreter vom MUGV (Abteilungsleiter Herr Augustin) anwesend, Vereinbarungen über notwendige Veranstaltungen in der Region Auftaktveranstaltungen zur regionalen Maßnahmenplanung an den Flussgebieten Spree/Dahme, Lausitzer Neiße sowie Schwarze Elster, durchgeführt vom LUGV Schwarze Elster, Bad Liebenwerda Spree/Dahme Lose 4 und 5, Lübben Spree/Dahme Los 2 und Lausitzer Neiße, Cottbus Spree/Dahme Los 3, Lübben
20 Bevorstehende/Geplante Veranstaltungen insgesamt vier Veranstaltungen, je zwei (entsprechend Flussgebiet) zu zwei Themenschwerpunkten (Blöcken) Block I Festsetzung Überschwemmungsgebiete 1. Veranstaltung zur Schwarzen Elster 2. Veranstaltung zur Spree und der Lausitzer Neiße Inhalte Block I: - Erklären des Verfahrens (Ablauf Beteiligung etc.) - aus der Ausweisung resultierende Restriktionen
21 Bevorstehende/Geplante Veranstaltungen insgesamt vier Veranstaltungen, je zwei (entsprechend Flussgebiet) zu zwei Themenschwerpunkten (Blöcken) Block II Regionale Maßnahmenplanung (RMP) 1. Veranstaltung zur Spree und der Lausitzer Neiße 2. Veranstaltung zur Schwarzen Elster Inhalte Block II: - Stand HWRMP (Auswertung der Ergebnisse aus den Auftaktveranstaltungen aus Mai und Juni 2014 für die jeweiligen Flussgebiete bzw. Lose (Spree/Dahme)), - einzelne Maßnahmen an den Flussläufen sowie - erste Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie zur Nutzung der Tagebauseen im Gebiet der Schwarzen Elster für den Hochwasserrückhalt
22 Durch das MUGV vorgeschlagener Termin für 1. Veranstaltung aus Block I Regionalkonferenz zum Thema Festsetzung Überschwemmungsgebiete im Flussgebiet Schwarze Elster Datum: 28. Juli 2014 Ort: Falkenberg/Elster Nach Abfrage bei den Mitgliedern des AK Hochwasserschutz, bisher vorwiegend positive Rückmeldungen. Die Einladungen werden durch das MUGV versandt, durch die RPG werden Zuarbeiten bzgl. des Verteilers geleistet.
23 TOP 4: Vorbereitung der konstituierenden Sitzung der Regionalversammlung am kann nicht eingehalten werden Benennung von Regionalräten durch die Kreistage der Landkreise sowie der Stadtverordnetenversammlung Cottbus
24 Ausgangssituation (Problemstellung): Das Regionalplanungsgesetz legt im 6 Abs. 1 fest, dass Bürgermeister von Gemeinden/Städten mit einer Einwohneranzahl größer als geborene Regionalräte in der Regionalversammlung vertreten sind. Konsequenz: Die Städte Luckau, Herzberg, Großräschen und Bad Liebenwerda fallen aufgrund der Bevölkerungsentwicklung unter Einwohner. Eine Vertretung in der Regionalversammlung der RPGLS ist somit nicht mehr möglich.
25 möglicher Lösungsansatz: Besetzung der Regionalräte durch die Kreistage betroffener vorgenannter Städte!? Wahl der Bürgermeister Auszug aus der Hauptsatzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz- Spreewald 5 Abs. 2 Die Regionalräte nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 werden in den kreisfreien Städten von den Stadtverordnetenversammlungen und in den Landkreisen von den Kreistagen in entsprechender Anwendung der 41 und 43 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg gewählt. Die Regionalräte brauchen nicht Vertreter des Kreistages oder der Stadtverordnetenversammlung zu sein. Die Wählbarkeit für diese Organe reicht aus
26
27 TOP 5: Sachstand zur Umsetzung des Regionalen Energiekonzeptes Lausitz- Spreewald
28 Regionales Energiekonzept Lausitz-Spreewald Meilensteine Erarbeitung des Regionalen Energiekonzeptes (REnKon) Umsetzungsphase des REnKon 122. VS Jan 2011 Jan 2012 Jan 2013 Jan 2014 Jan 2015 Jan 2016 Jul 2016 Begleitung der Erarbeitung und Umsetzung zahlreicher kommunaler Energiekonzepte
29 Umsetzung des Regionalen Energiekonzeptes 4 Tätigkeitsfelder der Regionalen Energiemanagerin Initiierung/Umsetzung von Projekten in der Region Öffentlichkeitsarbeit Pflege des Datenkatalogs Kooperation und Zusammenarbeit
30 Umsetzung von Projekten und Öffentlichkeitsarbeit Energietour mit Minister Christoffers (MWE) am 10. April in UeWa Monitoringbericht 2013 zu Konzepten, Projekten und Maßnahmen in der Region > zahlreiche Aktivitäten und Erfolge unserer Region in den Bereichen Energie und Klimaschutz auch Akzeptanz & Beteiligung bleiben weiterhin im Fokus Unterstützung/Begleitung der kommunalen Energiekonzepte: Cottbus, Neuhausen/Spree, Senftenberg abgeschlossen; Gemeinden Kolkwitz, Schipkau, Ämter Plessa, Schradenland, Kleine Elster, Städte Luckau, Großräschen in Bearbeitung Veranstaltungen in den kommenden Wochen: Dialogforum Energiewende in Potsdam 5.Energiefachtagung in Uebigau-Wahrenbrück 10. Brandenburger Energieholztag in Bloischdorf Brandenburger Energietag in Cottbus
31 Datenpflege und Kooperationen / Zusammenarbeit Datenaktualisierung der Energiedaten für das Jahr 2013 vorgesehen Fortschreibung der zugänglichen Energiedaten auf Regionsebene Beteiligung an fachlicher Diskussion zum Netzausbau und zu Akzeptanz und Bürgerbeteiligung Regionale Planungsstelle ist Projektpartner des Forschungsvorhabens der BTU in Kooperation mit dem IÖW und der RWTH Aachen Systemische Transformation der Wärmeversorgung von Wohngebäuden > Untersuchung von Sanierungsoptionen für Wohngebäudebestand von 1- und 2-Familienhäusern in der Region Rückblick Workshop Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien und Ansätze für eine Gebäude-Energiewende am 27. Mai an der BTU in Senftenberg
32 Regionale Wertschöpfung Erhebung der regionalen Wertschöpfung nach Studie des IÖW im Regionalen Energiekonzept: Regionale Wertschöpfung aus Bestand von Erneuerbare-Energie-Anlagen pro Jahr Gewinne der beteiligten Unternehmen 70,6 Mio Netto-Einkommen der Beschäftigten 39,9 Mio Steuereinkommen in der Region 13,1 Mio Gesamt 123,6 Mio Gesamtwertschöpfung aus EE gemäß Empfehlungsszenario 443,7 Mio Anteil Windenergie: aus Bestand WEA 63,2 Mio Anteil Windenergie: gemäß Empfehlungsszenario 181,6 Mio Quelle: Faktor-i³ GmbH, 2013 nach IÖW, 2010 Intensivierung der Wertschöpfungsberechnungen im MORO-Forschungsprojekt: Regionalwirtschaftliche Effekte der erneuerbaren Energien II Einfluss der Regionalplanung und Raumordnung auf regionale Wertschöpfung. Hier wurde die Planungsregion Lausitz-Spreewald als eine von fünf Modellregionen ausgewählt und untersucht.
33 Regionale Wertschöpfung Ergebnisse des MORO-Forschungsprojektes für Lausitz-Spreewald: Anlagentyp Jährliche regionale Wertschöpfung in T einer 500 kw und einer 2 MW-Windenergie-Referenzanlage im Vergleich 500 kw-windenergie- Referenzanlage 2 MW-Windenergie- Referenzanlage Direkte WS in Tausend 19,0 107,6 Indirekte WS in Tausend 3,6 18,3 Induzierte WS in Tausend 8,8 49,1 Gesamtwertschöpfung in T 31,4 175,0 Quelle: Berechnungen der Uni Kassel und MUT Energiesysteme für BMVBS, 2013 Regionale Wertschöpfung durch Betrieb aller WEA in Lausitz-Spreewald: Hochrechnung der gesamten Wertschöpfung durch Betrieb aller WEA in 2011 Install. Leistung bis 1 MW Install. Leistung über 1 MW Wertschöpfung gesamt 79 MW 876 MW 81,6 Mio Quelle: Berechnungen der Uni Kassel und MUT Energiesysteme für BMVBS, 2013
34 Regionale Wertschöpfung Untersuchung der Einflussnahme d. Rechtsform der Betreibergesellschaft: Regionale Wertschöpfung einer 2 MW-WEA unter Berücksichtigung der Rechtsform der Betreibergesellschaft in pro Jahr Regionale Wertschöpfung aus Erneuerbare-Energie-Anlagen in Lausitz-Spreewald: Gesamte regionale Wertschöpfung der Erneuerbaren-Energie-Anlagen in 2011 PV in Mio. Wind in Mio. Wasser in Mio. Biogas in Mio. Quelle: Berechnungen der Uni Kassel und MUT Energiesysteme für BMVBS, 2013 Personengesellschaft Aktiengesellschaft Verhältnis in % Direkte reg. Wertschöpfung ,2 % indirekte reg. Wertschöpfung % Induzierte reg. Wertschöpfung ,6 % Gesamte Reg. Wertschöpfung ,6 % Quelle: Berechnungen der Uni Kassel und MUT Energiesysteme für BMVBS, 2013 Wertschöpfung gesamt in Mio. 75,0 81,6 0,0 3,4 160,0 Mio
35 TOP 6: Verschiedenes
36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald Regionale Planungsstelle Gulbener Straße Cottbus
8. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplan 2015 des Planungsverbandes Unteres Remstal; Windkraft. Frühzeitige Bürgerbeteiligung
8. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplan 2015 des Planungsverbandes Unteres Remstal; Windkraft Weinstadt, 20.06.2012, Schnaiter Halle Rechtliche Rahmenbedingungen Ausgangssituation nach dem bestehenden
MehrBegründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015
Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015-1 - Auftraggeber: Stadt Mittenwalde Bürgermeister Herr Pfeiffer Rathausstr. 8 15749 Mittenwalde Auftragnehmer:
MehrEnergienetz Elbmarsch - Förderverein für eine Energiewende in der Elbmarsch
Der Förderverein Energienetz Elbmarsch Förderverein für eine Energiewende in der Elbmarsch ist eine dem Gemeinnutz verpflichtete überparteiliche Initiative. Viele engagieren sich bereits, jede/r ist herzlich
MehrPlanungsausschuss am 24.09.2009
DS PlA 16/09 Anlage 11.09.2009 58515/7 Planungsausschuss am 24.09.2009 TOP 5 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Aktueller Sachstand Information Der Planungsausschuss
MehrTOP 2 Vorstellung der planungsrechtlichen Situation
TOP 2 Vorstellung der planungsrechtlichen Situation 1. Bund Atomausstieg und Energiewende Atomausstiegsgesetz im Jahre 2002 Atomunfall von Fukushima im März 2011 Änderung des Atomgesetzes im Juni 2011:
MehrDie Energiestrategie 2030 in Brandenburg: Stand der Umsetzung, Konflikte und Dialoge. Kongress Energieautonome Kommunen, 25.06.
Die Energiestrategie 2030 in Brandenburg: Stand der Umsetzung, Konflikte und Dialoge Kongress Energieautonome Kommunen, 25.06.2015, Freiburg Brandenburg Kultur 4 Opernhäuser, 200 Theater und mehr als 800
MehrErgebnisprotokoll zur Veranstaltung Nutzung der Windkraft Windpotentialanalyse Donau-Iller am 13.07.2011 im Edwin-Scharff-Haus Neu-Ulm
Schwambergerstr. 35 89073 Ulm Tel.: 0731/17608-0 Fax: 0731/17608-33 E-Mail: sekretariat@rvdi.de Homepage: www.rvdi.de Ergebnisprotokoll zur Veranstaltung Nutzung der Windkraft Windpotentialanalyse Donau-Iller
MehrWie weiter mit Wind in
Wie weiter mit Wind in Thüringen? 1. Entwicklung der Windenergie in Deutschland und in Thüringen bis 2014 2. Landesentwicklungsplan 2025 Vorgaben für erneuerbare Energien 3. Ausbauziele der Landesregierung
MehrErstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. für die Samtgemeinde Sottrum
Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes für die Samtgemeinde Sottrum Das Protokoll zur Auftaktveranstaltung am 06. Mai 2015 Tag, Zeit: Ort: 06.05.2015, 19:00 bis 21:00 Uhr Sitzungssaal
MehrWindenergienutzung in M-V
Windenergienutzung in M-V - ausgewählte Fragen - Lothar Säwert Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V Leitlinien der Landesentwicklung Auszug aus dem Landeraumentwicklungsprogramm:
MehrGeschäftsordnung der Konferenz Onkologischer Kranken und Kinderkrankenpflege (KOK)
Geschäftsordnung der Konferenz Onkologischer Kranken und Kinderkrankenpflege (KOK) Eine Arbeitsgemeinschaft in der Deutschen Krebsgesellschaft e.v. Sektion B 1. Name, Rechtsform, Sitz und Zweck der Arbeitsgemeinschaft
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrVerwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten
Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt
MehrSatzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen
Satzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen I. StugA 1 Mitgliedschaft Mitglied des Studiengangausschusses (im Folgenden StugA) kann jede*r immatrikulierte Student*in
MehrEnergietour 2013 in Prignitz-Oberhavel. Studie zu den separaten Netzen. Neuruppin, den 12.09.2013
Neuruppin, den 12.09.2013 Energietour 2013 in Prignitz-Oberhavel Studie zu den separaten Netzen Dipl. Ing. André Fuchs BTU Cottbus Lehrstuhl Energieverteilung und Hochspannungstechnik Aufgabenstellung
MehrProtokoll der 1. ordentlichen Mitgliederversammlung
Förderverein Gentoo e. V. Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgericht Oberhausen am 11. Mai 2004 unter der Vereins-Nr. VR 1621. Protokoll der 1. ordentlichen Mitgliederversammlung 29. Dezember 2013
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck
1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist
MehrHeidelberger Lebensversicherung AG
Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Donnerstag, 13. Juni 2013, um 11:00 Uhr, Forum
MehrTagesordnung. Beschlussfassung über die Tagesordnung. Inputs zum Thema Beteiligung im Gesetzgebungsverfahren
Bürgerbeteiligung 31 01 13 (2).docx Landesenergierat MV Arbeitsgruppe Bürgerbeteiligung Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Protokoll der 3. Sitzung der Arbeitsgruppe Bürgerbeteiligung
MehrVorrangflächen zur Windenergienutzung
Bau-, Verkehr-, Energie-und Umweltausschuss der Gemeinde Wald-Michelbach am 29.03.2012 TOP 4: Vorrangflächen zur Windenergienutzung hier: Informationen zum Sachstand 29.03.2012 1 Vorrangflächen zur Windenergienutzung
MehrAmtsblatt der Stadt Leverkusen
Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 9. Jahrgang 23. April 2015 Nummer 12 Inhaltsverzeichnis Seite 60. Bekanntmachung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Gesundheitspark Leverkusen... 87 61.
MehrZur Vorlage in der Sitzung der E 4 am 02.05.07
Konzept für die Zusammenarbeit zwischen Kreis, Kommunen und Sozialzentren Der Bürgermeister als erster Vermittler Zur Vorlage in der Sitzung der E 4 am 02.05.07 1. Einführung Im Jahr 2004 konnte der Kreis
MehrMuster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5
für den Landkreis Teltow-Fläming 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Haushaltssatzung des Landkreises Teltow-Fläming für das Haushaltsjahr 2009...3 Bekanntmachungsanordnung...
MehrGeschäftsordnung. Arbeitskreis Polizei und Innere Sicherheit. der Christlich-Sozialen Union in Bayern
Geschäftsordnung Arbeitskreis Polizei und Innere Sicherheit der Christlich-Sozialen Union in Bayern 1 Herausgeber: Verantwortlich: Arbeitskreis Polizei und Innere Sicherheit der CSU Christina Löwinger
MehrVEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.
1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell
MehrVon den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen
Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen HASTEHAUSEN STOCKUM NORD SCHAPDETTEN STOCKUM SÜD BUXTRUP MARTINISTIFT Grundlagen Windkraftanlagen sind grundsätzlich überall im Gemeindegebiet
MehrInformationen zur Mitgliedschaft
Informationen zur Mitgliedschaft 1 Vorteile einer Mitgliedschaft 2 2 Voraussetzungen einer Mitgliedschaft 2 3 Mitgliedschaft im TDM 3 3.1 Formloser Antrag 3 3.2 Prüfung der Unterlagen 3 3.3 Ablehnung des
MehrHaushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012
Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg
MehrHeidelberger Lebensversicherung AG
Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Dienstag, 17. Juni 2014, um 12:00 Uhr, Forum
MehrErgänzungsantrag Nr. V/EA 2
Ergänzungsantrag Nr. V/EA 2 Informationsfreiheitssatzung der In 14 der Neufassung vom 04.09.2012 wird folgender Satz neu angefügt: Liegen die Kosten für die Bereitstellung von Informationen bei weniger
MehrDrucksachen-Nr. 7/2003. Beschlußvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung
Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 7/2003 Version Datum 09.01.2003 Blatt 1 Beschlußvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuß Bildungs-,
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1040 18. Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Stärkung der Partizipation auf Kommunal- und Kreisebene Der Landtag möge beschließen:
MehrNiederschrift. Namen der Gemeinderatsmitglieder
Niederschrift über die 22. Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Denklingen vom 20.12.2011 im Sitzungssaal des Rathauses in Denklingen Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr Namen der Gemeinderatsmitglieder ***************************************
MehrBewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde
Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der
MehrLions Clubs International Zuschussprogramm für Leo Führungskräfte. Zuschussantrag
Lions Clubs International Zuschussprogramm für Leo Führungskräfte Zuschussantrag Das Zuschussprogramm für Leo Führungskräfte soll Multidistrikte, Subdistrikte sowie Einzeldistrikte (die keinem Multidistrikt
MehrFINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)
FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert
MehrSatzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume
Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Freie Schule LernZeitRäume. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Mehr17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2
Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 2. der nichtöffentlichen Sitzung
MehrStudierendenparlaments
Hamburg, 5. Dezember 2012 Moritz Altner Präsident des Studierendenparlaments der HafenCity Universität Hamburg Hebebrandstraße 1 22297 Hamburg Tel. +49 (0) 40 42827 5805 Fax. +49 (0) 40 42827 5356 Mail.
MehrODDSLINE Entertainment AG
Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume
MehrSatzung der Kita-Zwergnase e.v.
Satzung der Kita-Zwergnase e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Kinderkrippe-Zwergnase e.v..er hat seinen Sitz in Brake und ist im Vereinsregister eingetragen. Kinderbetreuung 2 Zweck Zweck
MehrBürgerwindkraftanlage in Klein Woltersdorf Projektentwicklung, Finanzierung, Erfahrungsbericht. Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
Wertschöpfungsmodell lokales BürgerEnergieProjekt Beteiligungsformen und Geschäftsmodelle Bürgerwindkraftanlage in Klein Woltersdorf Projektentwicklung, Finanzierung, Erfahrungsbericht Gemeinde Groß Pankow
Mehr1 Errichtung, Sitz, Aufgabe
Gesetz über die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (WPVG NW) Vom 6. Juli 1993 (GV. NRW. S. 418), geändert durch Gesetz vom 10. November 1998 (GV. NRW. S. 663), durch Gesetz
MehrBeiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015
Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung
MehrLandtag Brandenburg Drucksache 2/5610. Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1756 vom 02.07.1998:
Landtag Brandenburg Drucksache 2/5610 2. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1756 des Abgeordneten Dierk Homeyer Fraktion der CDU Landtagsdrucksache 2/5459 Grundstücksgeschäfte
MehrDas Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de
Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung
MehrReferat zum Thema. Wie können Gefährdungspotenziale für Vögel und Fledermäuse im Rahmen der regionalen Raumordnungsplanung berücksichtigt werden?
Referat zum Thema Wie können Gefährdungspotenziale für Vögel und Fledermäuse im Rahmen der regionalen Raumordnungsplanung berücksichtigt werden? Vorgetragen von Dieter Gründonner Landschaftsplaner und
MehrSenatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 21.09.2015 Integration und Frauen Tel.: (928) - 1493 - II D 5 - E-Mail: Christian.Schlaebitz@senaif.berlin.
Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 21.09.2015 Integration und Frauen Tel.: (928) - 1493 - II D 5 - E-Mail: Christian.Schlaebitz@senaif.berlin.de An die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Integration,
MehrZimmertypen. Zimmertypen anlegen
Zimmertypen anlegen Hier legen Sie Ihre Zimmer an, damit sie auf der Homepage dargestellt werden und online buchbar gemacht werden können. Wobei wir ausdrücklich darauf hinweisen möchten, dass es ganz
MehrSatzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.
Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister
MehrSatzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)
Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt
MehrStadt» Cottbus. Alternativen zur Weiterentwicklung der Informationsverarbeitung der Stadt Cottbus. Cottbus, 17. Januar 2006
Stadt» Cottbus Alternativen zur Weiterentwicklung der Informationsverarbeitung der Cottbus, 17. Januar 2006 Diese Unterlage ist nur im Zusammenhang mit dem mündlichen Vortrag vollständig; die isolierte
Mehr2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll
MehrDie Energiezukunft ist regional
Die Energiezukunft ist regional Handlungsmöglichkeiten von Kommunen und Landkreisen www.kommunal-erneuerbar.de Wer ist die Agentur für Erneuerbare Energien? + Schirmherr: Prof. Dr. Klaus Töpfer 2 Zum Vortrag:
MehrÜberprüfung der Bildungsstandards in den Naturwissenschaften. Chemie Marcus Mössner
Überprüfung der Bildungsstandards in den Naturwissenschaften Bildungsstandards im Fach Chemie für den Mittleren Bildungsabschluss (Beschluss vom 16.12.2004) Die Chemie untersucht und beschreibt die stoffliche
MehrUmgang mit E-Mails. Jörg Korbel - 24.11.2010
Umgang mit E-Mails im Fachbereich 5 Bundesstelle Chemikalien / Zulassungsstelle Biozide der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund Warum hat der Fachbereich 5 eine eigene E-Mail
MehrAngenommen am 14. April 2005
05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen
MehrSatzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.
FÖRDERVEREIN FORTBILDUNG e.v. Gemeinnütziger Verein in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Hochschulabsolventen/Ingenieuren Gartenbau und Landschaftsarchitektur e.v. BHGL 17. März 1994 geändert am
MehrSATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrSATZUNG. Geschäftsstelle. Bergstraße 9, 72820 Sonnenbühl
Freie und unabhängige Interessengemeinschaft der Versicherten und Rentner in der Deutschen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung e. V. Gegründet 1962 in Berlin
MehrModellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Informationsveranstaltung
Modellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Familienbildung 08.07.2013 1 Ausgangslage im Landkreis Regensburg: Landkreis Regensburg: 41 Gemeinden, 185.000 Einwohner,
MehrAllgemeine Aussagen/TB Bürgernahe Verwaltung
1. Durch die Bildung von Unterthemenbereichen wurden deutlich mehr Veranstaltungen als geplant durchgeführt TB: Im TB wurde zwei UAK gebildet. Der UAK Szenarien hat 2 Sitzungen und der UAK Strategie hat
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrMobilitätsprojekt der Halleschen Verkehrs-AG Fit im Nahverkehr
Mobilitätsprojekt der Halleschen Verkehrs-AG Fit im Nahverkehr Situation vor Projektstart - Verkehrserziehung an halleschen Schulen beschränkte sich oft auf das Erlernen von Verhaltensregeln im Straßenverkehr
MehrORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG am 17. Juni 2015
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG am 17. Juni 2015 VORSCHLÄGE DES VORSTANDS UND AUFSICHTSRATS GEMÄSS 108 AKTG Tagesordnungspunkt 1 Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt
MehrGemeinsame Absichtserklärung. zwischen dem. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. der Bundesrepublik Deutschland.
Gemeinsame Absichtserklärung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und dem Bergbauministerium der Republik Chile über die Zusammenarbeit im Bereich
MehrMindestabstände und Konzentrationszonenplanung:
Mindestabstände und Konzentrationszonenplanung: Effekte pauschaler Siedlungsabstände vor dem Hintergrund unterschiedlicher Ansätze zur räumlichen Steuerung der Windenergienutzung Berlin, 17.06.2014 Dr.
MehrFortschreibung der Regionalpläne in Oberfranken
Windkraft und Raumordnung Fortschreibung der Regionalpläne in Oberfranken Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Thomas Engel Regierung von Oberfranken Bad Alexandersbad, 09.04.2013 Inhalt 1. Steuerung der
MehrLandtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode
Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften Datum des Eingangs: 24.05.2012 / Ausgegeben: 24.05.2012
MehrSatzung des Fördervereins der
2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de
MehrBeschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien, am 28. April 2015
Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien, am 28. April 2015 Im Zusammenhang mit dem von uns gemäß 109 Abs. 1 AktG am heutigen Tage gestellten
MehrÜbersicht der Erreichbarkeit der Brandenburger Jugendämter in Notfällen
Übersicht der Erreichbarkeit der Brandenburger Jugendämter in Notfällen Wenn auch unterschiedlich geregelt, so ist durch die Brandenburger Jugendämter in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes
MehrDer Betriebsrat der Musterfirma hat gemäß 36 BetrVG in der Sitzung vom xx.xx.xxxx folgende. Geschäftsordnung. 1 Geltung
Geschäftsordnung Der Betriebsrat der Musterfirma hat gemäß 36 BetrVG in der Sitzung vom xx.xx.xxxx folgende beschlossen. Geschäftsordnung 1 Geltung Die Geschäftsordnung gilt für die Dauer einer Amtsperiode.
MehrVermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf
Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf Jede Beteiligung ist für beide Seiten individuell. Dennoch gibt es in allen Transaktionen Prozesse die sich
MehrSatzung des Evangelischen Fachverbandes Schuldnerberatung Rheinland-Westfalen-Lippe
Satzung Ev. Fachverband Schuldnerberatung SaFvbSb 314 Satzung des Evangelischen Fachverbandes Schuldnerberatung Rheinland-Westfalen-Lippe Vom 29. April 2009 (KABl. 2009 S. 169) Inhaltsübersicht 1 1 Name,
MehrKommunale Wertschöpfung und Beschäftigung durch Erneuerbare Energien
Kommunale Wertschöpfung und Beschäftigung durch Erneuerbare Energien Treiber einer dezentralen Energiewende ausgewählte Studienergebnisse und allgemeine Aspekte Die Energiewende vor Ort richtig gestalten
MehrVerein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP)
Satzung Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung des Behindertensports in
MehrVorgehensweise bei Lastschriftverfahren
Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren
MehrGewerbeflächen- Entwicklungskonzept Auftaktveranstaltung 26.10.2015 um 18:30 Uhr
Gewerbeflächen- Entwicklungskonzept Auftaktveranstaltung 26.10.2015 um 18:30 Uhr Dachau, 26. Oktober 2015 Abbildung: PV München. Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung 2015 Tagesordnung 1. Begrüßung
MehrBedarfsermittlung zum KiBiz in Moers
Bedarfsermittlung zum KiBiz in Moers In diesem Dokument finden Sie Materialen zur Herangehensweise der Bedarfsermittlung zum KiBiz in der Stadt Moers. Die Unteralgen wurden freundlicher Weise vom Jugendamt
MehrBeihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind
Merkblatt Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen die Beantragung von Beihilfen zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind, erleichtern und
MehrSATZUNG 1. Verband der DAIHATSU-Vertragspartner Deutschland e. V.
Verband der DAIHATSU-Vertragspartner Deutschland e. V. SATZUNG 1 Altrheinstraße 20 77866 Rheinau Tel: 07844 / 991394 Fax: 07844 / 991396 Email: info@daihatsu-partnerverband.de Internet: www.daihatsu-partnerverband.de
MehrLeitfaden zur Einrichtung za-mail mit IMAP auf dem iphone
Dieser Leitfaden zeigt die einzelnen Schritte der Konfiguration des iphones für die Abfrage von Emails bei der za-internet GmbH. Grundsätzlich gelten diese Schritte auch für andere Geräte, wie dem ipod
MehrEntwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik.
Sehr geehrter Teilnehmer, hier lesen Sie die Ergebnisse aus unserer Umfrage: Entwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik. Für die zahlreiche Teilnahme an dieser Umfrage bedanken wir
MehrN i e d e r s c h r i f t
Gemeinde Heilshoop Nr. 3/ 2013-2018 N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Heilshoop am 05. Dezember 2013 in Heilshoop, Hauptstraße 3, Landhaus Heilshoop Anwesend:
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einsatz der Bildungscard im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
MehrÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION
PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch
MehrSATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung
SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung Die Stiftung führt den Namen "Hertzig-Stiftung". Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in
MehrVerordnung über Investitionshilfe für Berggebiete
Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes
MehrUmsetzung der Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg. Förderprogramm des Landes Brandenburg RENplus. Regionale und Kommunale Energiekonzepte
Umsetzung der Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg Förderprogramm des Landes Brandenburg RENplus Regionale und Kommunale Energiekonzepte Bundesförderung BMU KSI Maike Striewski ZAB-Energie, 20.08.2013
MehrBewerbungsformular für das Förderprogramm
Bewerbungsformular für das Förderprogramm Gut beraten! Beratungsgutscheine zur Förderung der Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg Jeder möchte gerne in einer lebenswerten Stadt
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrFachschaftsordnung der Fachschaft Physik (am Karlsruher Institut für Technologie)
Fachschaftsordnung der Fachschaft Physik (am Karlsruher Institut für Technologie) Version 0.1 Stand: 12. November 2013 1 Inhaltsverzeichnis 1 Die Fachschaft..................................... 2 2 Aufgaben........................................
MehrStatus Quo der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg
Status Quo der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg Dr. Till Jenssen Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Referat 64 Erneuerbare Energien Wir sichern die Energieversorgung. Sie soll
MehrAmtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21
für die Stadt Zossen 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 21. Dezember 2011 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,
MehrDokumentation zur Versendung der Statistik Daten
Dokumentation zur Versendung der Statistik Daten Achtung: gem. 57a KFG 1967 (i.d.f. der 28. Novelle) ist es seit dem 01. August 2007 verpflichtend, die Statistikdaten zur statistischen Auswertung Quartalsmäßig
MehrVereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung
Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.
MehrVerordnung zur Ausführung des Bayerischen Weinabsatzförderungsgesetzes
Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Weinabsatzförderungsgesetzes (AVBayWeinAFöG) Vom 11. März 2002 Fundstelle: GVBl 2002, S. 126 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: 4 geänd. ( 1 Nr. 161 V v.
Mehr