UN-BRK in Österreich

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1 Dr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung ICSW ExpertInnen-Meeting Wien, 21. und 22. November 2011

2 Grundsätzliches Rasche Ratifizierung, Staatenbericht fristgerecht übermittelt Bund, Länder und tw. Gemeinden setzen sich mit BRK auseinander Einbindung/Beteiligung der Menschen mit Behinderungen bzw. Ihrer Organisationen wird auf allen Ebenen zunehmend ernst genommen Übereinstimmung mit Zielen der BRK reicht kaum über ExpertInnen/SpezialistInnen und Betroffene hinaus Keine große Bedeutung in vielen Ministerien disability mainstreaming ist sehr mangelhaft Hürden des Föderalismus Erwin Buchinger, Behindertenanwalt 2

3 Gleichstellungsrecht Auf Bundesebene grundsätzlich umfassend implementiert Schlichtungsverfahren (ca. 200 p.a, insgesamt berreits 1000) gut angenommen und gut bewertet (Vorinformation Evaluierung) Auf Landesebene oft nur unzureichend implementiert (nur für Landes-/Gemeindebedienstete bzw. Beschäftigte in Land- /Forstwirtschaft Auf allen Ebenen nur Schadenersatzanspruch, keine Ansprüche auf Beseitigung/Unterlassung Unzureichender Rechtsschutz (keine Streitwertbegrenzung, unpraktikable Verbandsklage, keine Unterstützung durch Behindertenanwalt oder andere Einrichtung) Erwin Buchinger, Behindertenanwalt 3

4 Zugänglichkeit Etappenplan für Altbestand und Verkehrsmittel-/Anlagen erstellt und planmäßig abgearbeitet Verbindliche und fristbewehrtevorgabe der Erstellung eines Etappenplans im Bundesland Wien Auf Landesebene ansonsten keine verbindlichen Etappenpläne für Gebäude Keine österreichweite Koordination Gliedstaatsvertrag über Vereinheitlichung der Baunormen sieben Jahre nach Abschluß noch immer nicht in allen Bundesländern in Kraft Barrierefreiheit ärztlicher Ordinationen weitgehend schlecht Erwin Buchinger, Behindertenanwalt 4

5 Selbstbestimmt Leben/Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben/ Unabhängige Lebensführung Uneingeschränktes aktives und passives Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderungen Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz nach einheitlichen Regeln und einheitlicher Verwaltungspraxis Rechtsinstitut der Sachwalterschaft entspricht nicht den Grundsätzen der unterstützten Etnscheidungsfindung Persönliche Assistenz (in den sonstigen Lebensbereichen) qualitativ und quantitativ sehr unterschiedlich und oft unzureichend geregelt Erwin Buchinger, Behindertenanwalt 5

6 Arbeitsmarkt Projekt IFS-Spagat in Vorarlberg zeigt seit 10 Jahren die erfolgreich Integration aus Tagesbetreuung in Regelarbeitsmarkt zu vergleichbaren Kosten (Kleinere) Fortschritte in Richtung Inklusion (Änderungen im BEinstG und Unfallversicherung für Beschäftigte in Werkstätten Zugang zu Regelarbeitsmarkt für Menschen mit Lernschwierigkeiten flächendeckend kaum möglich (gravierende Änderungen auf Bundes- und Landesebene wären nötig)) Erwin Buchinger, Behindertenanwalt 6

7 Bildung Rechtsanspruch auf Beschulung im Regelschulsystem bis einschließlich 8. Schulstufe Sehr hohe Integrationsquoten in der Steiermark (82% aller SchülerInnen mit SPF in Regelschule/Integrationsklassen) Bezirke in Tirol und Steiermark ohne Sonderschule Fehlender Rechtsanspruch in Sekundarstufe II Breite Streuung der Integrationsquoten in den Bundesländern (negative Ausreißer mit 32, 34 und 38%) Erwin Buchinger, Behindertenanwalt 7

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