INHALT. I. Beratung, Gutachten und Mediation 55. Bibliografische Informationen digitalisiert durch A.

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1 INHALT A. GRUNDSÄTZLICHES 1 I. Die Vergütungsvereinbarung 1 1. Grundsätzliches 1 2. Die Vereinbarung von»erfolgshonorar«2 n. Anforderungen an die Gebührenrechnung, 10 RVG 5 lu. Auslagen 5 1. Dokumentenpauschale 5 2. Entgelte für Post- und Telekommunikationsdiertstleistungen 6 3. Fahrtkosten Tage- und Abwesenheitsgelder Sonstige Auslagen Haftpflichtversicherungsprämien Umsatzsteuer auf die Vergütung 15 B. ALLGEMEINE GEBÜHREN 19 I. Die Einigungsgebühr 19 II. Die Aussöhnungsgebühr 25 HI. Die Erledigungsgebühr 26 IV. Die Erhöhung/Mehrvertretungszuschlag 28 V. Die Hebegebühr 34 C. AUSSERGERICHTLICHE TÄTIGKEITEN EINSCHLIESSLICH DER VERTRETUNG IM VERWALTUNGSVERFAHREN 37 I. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels 38 II. Herstellung des Einvernehmens 41 IH. Vertretung in außergerichtlichen Verfahren 41 IV. Vertretung in bestimmten sozialrechtlichen Angelegenheiten 47 V. Terminsgebühr in außergerichtlichen Verfahren 48 VI. Beratungshilfe 52 D. AUSSERGERICHTLICHE TÄTIGKEITEN, DIE NICHT DEM TEIL 2 DES W UNTERFALLEN 55 I. Beratung, Gutachten und Mediation 55 vn Bibliografische Informationen digitalisiert durch

2 n. Hilfeleistung in Steuersachen 55 m. Schiedsrichterliche Verfahren und Verfahren vor dem Schiedsgericht 55 E. BÜRGERLICHE RECHTSSTREITIGKEITEN, VERFAHREN DER FREIWILLIGEN vm GERICHTSBARKEIT, DER ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN GERICHTSBAR- KEITEN 57 I. Erster Rechtszug, Berufung, Revision und besondere Verfahren Die Verfahrens- und Terminsgebühren bei gegenstandswertabhängigen Gebühren 58 a) Erster Rechtszug 58 b) Berufung und besondere Verfahren 66 c) Revision 70 d) Ersrinstanzliche Verfahren, die unter Abschnitt 1 (»Erster Rechtszug«) fallen 73 aa) Arrest und Einstweilige Verfügung 73 bb) Das selbstständige Beweisverfahren 74 cc) Verfahren vor den Verwaltungsgerichten 75 dd) Arbeitsgerichtsverfahren 75 ee) Familiensachen 76 ff) Schiedsgerichtsverfahren 81 e) Verfahren im ersten Rechtszug und besondere Verfahren, die unter Abschnitt 2 des 3. Teils (»Berufung und besondere Verfahren«) fallen 82 aa) Beschwerden oder Rechtsbeschwerden gegen den Rechtszug beendende Entscheidungen in Familiensachen 82 bb) Ersrinstanzliche Verfahren vor dem Finanzgericht Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen der Rechtsanwalt Betragsrahmengebühren erhält 83 a) Verfahren vor dem Sozialgericht 83 b) Verfahren vor dem Landessozialgericht 86 c) Verfahren vor dem Bundessozialgericht Gebühren besonderer Verfahren Anrechnungspflichten, Zusammenfall von gerichtlichen und außergerichtlichen Gebühren, besondere Berechnungsvorschriften 89 a) Grundsätzliches zur Anrechnung 89 aa) Identischer oder anderer Gegenstand? 89 bb) Der außergerichtliche Streitgegenstand ist höher 90 cc) Der außergerichtliche Streitgegenstand ist niedriger 90 dd) Anrechnung des richtigen Gebührensatzes 91 b) Die Anrechnungspflicht der außergerichtlichen Geschäftsgebühr 92 c) Die Anrechnungspflichten des 15 RVG 98 aa) Dieselbe Angelegenheit 98 bb) Verschiedene Gebührensätze über Teile des Gegenstandes 98 cc) Die»weitere Tätigkeit«des Anwalts 100 dd) Einzelhandlungen des Rechtsanwalts 101 d) Der neue 15 a RVG 101 e) Anrechnungspflichten der 16 bis 21 RVG 102

3 aa) Das Beweissicherungsverfahren mit sich anschließender Hauptsache 102 bb) Das Urkunds- und Nachverfahren 104 cc) Einstweilige Verfügung mit anschließendem Hauptsacheverfahren 105 dd) Verweisung 106 ee) Zurückverweisung 107 H. Das Mahnverfahren Der Mahnbescheid Die Terminsgebühr im Mahnverfahren Der Widerspruch Der Vollstreckungsbescheid Das Mahnverfahren = eine Angelegenheit 119 DI. Zwangsvollstreckung, Vollziehung einer im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ergangenen Entscheidung 120 IV. Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung Zwangsversteigerung Zwangsverwaltungsverfahren 124 V. Insolvenzverfahren, Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung Grundsätzliches Die Gebühren 126 VI. Bestimmte Verfahren und Einzeltätigkeiten Diverse Verfahrensgebühren Das Prozesskostenhilfeverfahren 131 Vu. Einzeltätigkeiten Der Korrespondenzanwalt/Verkehrsanwalt 137 a) Abrechnung nach Gegenstandswerten 137 b) Betragsrahmengebühren Der Beweisanwalt oder Anwalt in Untervollmacht 143 a) Abrechnung nach Gegenstandswerten 143 b) Betragsrahmengebühren Sonstige Einzeltätigkeiten 150 Vni. Beschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde und Erinnerung Gebühren in gegenstandswertabhängigen Verfahren Gebühren in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen der Rechtsanwalt Betragsrahmen erhält 157 EXKURS: Titulierung der Erstattungsansprüche in Zivilverfahren 161 Kostenfestsetzung/Kostenausgleichung/Gerichtskostenausgleichung 161 I. Voraussetzung für die Einleitung des Kostenfestsetzungs-/Kostenausgleichungs- bzw. Gerichtskostenausgleichungs Verfahrens 161 IX

4 H. Eine Kostengrundentscheidung existiert Antragsart und Anspruchsberechtigter: Wer stellt welchen Antrag? Zeitpunkt der Antragstellung Zuständiges Gericht Formulierungsvorschläge 166 a) Antrag auf Erlass einer Kostengrundentscheidung 166 b) Kostenfestsetzungsantrag 166 c) Kostenausgleichungsantrag 166 aa) Antrag der Partei, die einen Erstattungsanspruch hat 166 bb) Antrag der Partei, die erstattungspflichtig ist, aber eigene Gebühren anmelden kann 167 d) Antrag auf Ausgleichung (und Rückerstattung nicht verbrauchter) Gerichtskosten 168 ID. Erstattungsfähige Gebühren contra abrechenbare Gebühren Umfang der Erstattung bestimmter Gebühren bestimmt sich durch Kostenausspruch Minderung der Verfahrensgebühr durch eine außergerichtliche Geschäftsgebühr, 15 a RVG (Bedingt) festsetzungsfähige Kosten 174 a) Korrespondenz- /Verkehrsanwaltskosten 174 b) Kosten des Unterbevollmächtigten 175 c) Kosten des ausländischen Anwaltes der ausländischen Partei 175 d) Parteireisekosten 176 e) Inkassokosten 176 f) Avalkosten für die Gestellung von Bürgschaften Nicht festsetzungsfähige Kosten Besonderheiten bei der Kostenfestsetzung 179 a) Berücksichtigung der Umsatzsteuer 179 b) Kostenfestsetzung gegen die unterlegene Partei bei Prozesskostenhilfe 179 IV. Welche Gerichtskosten gehören in welchen Antrag? Wann hat der Anwalt Anspruch auf Rückerstattung von Gerichtskosten? Grundsätzliches Gerichtskosten im erstinstanzlichen Verfahren 180 a) Einzuzahlende Gerichtskosten 180 b) Klageriicknahme 181 c) Anerkenntnisurteil/Verzichtsurteil/Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe ( 313 a Abs. 2 ZPO) 182 d) Einigung/Vergleich über nur rechtshängige Ansprüche 182 e) Einigung/Vergleich über auch nicht rechtshängige Ansprüche 182 f)»normales Urteil«(= Richterspruch) und Versaumnisurteil Gerichtskosten im Berufungsverfahren 183 a) Einzuzahlende Gerichtskosten 183 b) Berufungsrücknahme 183 aa) Vor Begründung des Rechtsmittels 183 bb) Nach Begründung des Rechtsmittels 183

5 c) Anerkenntnisurteil/Verzichtsurteil/Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe ( 313 a Abs. 2 ZPO) 183 d) Einigung/Vergleich über nur rechtshängige Ansprüche 184 e) Einigung/Vergleich über auch nicht rechtshängige Ansprüche 184 f) Urteil mit Verzicht auf schriftliche Begründung nach 313 a Abs. IS. 2 ZPO 184 F. STRAFSACHEN 185 I. Grundsätzliches 185 H. Die Grundgebühr 185 m. Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung 186 IV. Der erste Rechtszug Verfahren im ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht Verfahren im ersten Rechtszug vor der Strafkammer Verfahren im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Schwurgericht und der Strafkammer nach 74 a und 74 c GVG 196 V. Der zweite Rechtszug - Berufungsverfahren 199 VI. Der dritte Rechtszug Revisionsverfahren 201 Vu. Wiederaufnahmeverfahren 202 Vm. Zusätzliche Gebühren Verfahrensgebühr bei Einziehung und verwandten Maßnahmen Vermögensrechtliche Ansprüche 205 a) Verfahren im ersten Rechtszug 205 b) Berufungs- oder Revisionsverfahren Verfahren über einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung oder über die Beschwerde gegen eine den Rechtszug beendende Entscheidung nach 25 Abs. 1 S. 1 bis 5, 13 StrRehaG Einigungsgebühr im Privatklageverfahren bezüglich des Strafanspruchs und des Kostenerstattungsanspruchs 206 DC. Gebühren in der Strafvollstreckung Verfahren über die Erledigung oder Aussetzung der Maßregel der Unterbringung, über die Aussetzung einer Freiheitsstrafe oder über den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung oder den Widerruf einer zur Bewährung ausgesetzten Maßregel der Besserung und Sicherung Sonstige Verfahren in der Strafvollstreckung 207 X. Einzeltätigkeiten Anfertigung oder Unterzeichnung einer Schrift zur Begründung der Revision, zur Erklärung auf die von dem Staatsanwalt, Privatkläger oder Nebenkläger eingelegte Revision oder in Verfahren nach den 57 a und 67 e StGB 208 XI

6 2. Die Verfahrensgebühr für die Anfertigung oder Unterzeichnung einer Privatklage, die Anfertigung oder Unterzeichnung einer Schrift zur Rechtfertigung der Berufung oder zur Beantwortung einer eingelegten Berufung, die Führung des Verkehrs mit dem Verteidiger, die Beistandsleistung für den Beschuldigten bei einer Vernehmung, Anhörung oder Augenscheinseinnahme oder für die Beistandsleistung im Verfahren zur gerichtlichen Erzwingung der Anklage Einlegung eines Rechtsmittels, die Anfertigung oder Unterzeichnung anderer Anträge, Gesuche oder Erklärungen sowie für Beistandsleistungen, die nicht in den Nrn und 4301 W erwähnt sind Gnadengesuche Tätigkeit für den als Kontaktperson beigeordneten Rechtsanwalt 209 G. BUSSGELDSACHEN 211 I. Grundsätzliches 211 H. Die Grundgebühr 212 HI. Verfahren vor der Verwaltungsbehörde 213 IV. Verfahren vor dem Amtsgericht 218 V. Rechtsbeschwerde 221 VI. Zusatzgebühren/Einzeltätigkeiten 222 H. SONSTIGE VERFAHREN 223 I. Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen 223 H. Disziplinarverfahren, berufsgerichtliche Verfahren wegen der Verletzung einer Berufspflicht Grundgebühr Außergerichtliches Verfahren Erster Rechtszug Zweiter Rechtszug Dritter Rechtszug 230 IH. Gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehung und in Unterbringungssachen 231 IV. Besondere Verfahren und Einzeltätigkeiten 232 I. ABGRENZUNG: WANN IST DAS RVG ANZUWENDEN? - IN WELCHEN FÄLLEN IST NACH DER BRAGO ABZURECHNEN? Abgrenzung BRAGO-RVG Stand Abgrenzung RVG Stand RVG Stand Abgrenzung RVG Stand FGG-RG (Inkrafttreten ) 239 xn

7 Inhait J. BESONDERE GEGENSTANDSWERTBESTIMMUNGEN IM RVG 241 ANHANG: RVG 247 STICHWORTVERZEICHNIS 341 XIII

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