Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät
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- August Schmitt
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1 Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät Teil B Haupt- und Nebenfachprogramme der Institute und Seminare
2 Philosophische Fakultät Institut für Politikwissenschaft Studienprogramme Bachelorstudium - Politikwissenschaft (120 ) - Politikwissenschaft (0 ) - Politikwissenschaft (30 )* Masterstudium - Politikwissenschaft (120 ) - Politikwissenschaft (90 ) - Politikwissenschaft (30 ) - Politikwissenschaft (15 )** Versionen HS 200 bis FS 2008 (ersetzt durch Version HS 2008) HS 2008 bis FS 2009 (ersetzt durch Version HS 2009) HS 2009 bis FS 2010 (Übergangsfrist bis FS12; ab HS12 ersetzt durch Version HS 2010) HS 2010 bis FS 2013 (ersetzt durch Version HS 2013) HS 2013 *letzte Zulassung auf FS 201, danach auslaufend **letzte Zulassung auf FS 2017, danach auslaufend
3 Legende zu den Tabellen 5.a) und 5.b) Die folgenden Abkürzungen werden in allen Tabellen zur Übersicht über die Module (5.a) und zum Mustercurriculum (5.b) verwendet: Veranstaltungsarten (=Modulelemente) Leistungsnachweise (LN) Ergänzende Angaben zu Modulen - B1.3 - VL Vorlesung PR Prüfung P Pflichtmodul SE Seminar MA aktive Mitarbeit WP Wahlpflichtmodul UE Übung RE Referat W Wahlmodul KO Kolloquium SU schriftliche Übung 1-sem 1-semestriges Modul PK Praktikum SA schriftliche Arbeit 2-sem 2-semestriges Modul EX Exkursion TV thematische Varianten desselben Moduls werden angeboten TT Thematisches Tutorat U Modul wird unregelmässig angeboten QO Qualifikationsarbeit ohne Veranstaltung HS bzw. FS Modul wird nur im HS oder FS angeboten Fremdanbieter (innerhalb oder ausserhalb PhF) fr PO Prüfung ohne Veranstaltung na durch Anbieter definiert B Bachelorarbeit m geeignet als vorgezogenes Mastermodul SWS Semesterwochenstunden M Masterarbeit / «oder» + «und»
4 Politikwissenschaft (120 ) Bachelor of Arts in Sozialwissenschaften 1. Studienziele und späterer Tätigkeitsbereich Das Bachelorstudium vermittelt die Grundlagen der verschiedenen Bereiche der Politikwissenschaft und der empirischen Sozialforschung (einschl. der Statistik). Angesichts der zunehmenden Vernetzung der Fachbereiche wird auch ein Grundwissen in den benachbarten Disziplinen gefördert. Ein Bachelorstudium mit Hauptfach Politikwissenschaft qualifiziert für eine Tätigkeit im Bereich der Politikwissenschaft. Dieses Berufsfeld gibt es streng genommen nur in der Forschung und deren Anwendung (d.h. im Bereich der politischen Beratung). Die Erfahrung mit unseren Absolventinnen und Absolventen zeigt jedoch, dass die bislang gebotene Ausbildung sie in die Lage versetzt, sich in einem weiteren beruflichen Umfeld erfolgreich zu behaupten, bspw. in den Medien, auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung, in der Unternehmensberatung oder in Stäben von grösseren und kleineren Unternehmen. 2. Voraussetzungen Lateinkenntnisse im Sinne von der Rahmenverordnung sind nicht erforderlich. Es darf keine endgültige Abweisung bzw. kein Ausschluss für dieses Studienprogramm vorliegen. B1. 3. Kombinationsmöglichkeit mit anderen Haupt- und Nebenfachprogrammen Politikwissenschaft im Hauptfachprogramm (120 ) kann nicht mit dem Studienprogramm Politikwissenschaft kombiniert werden. Darüber hinaus bestehen keine Einschränkungen.. Gliederung a) Studienphasen Studienbeginn ist im Herbst- und im Frühjahrssemester. Das Studium im Hauptfachprogramm Politikwissenschaft (120 ) gliedert sich in eine Orientierungsstufe (1. und 2. Semester), eine Vertiefungsstufe (3. und. Semester) und eine Spezialisierungsstufe im 5. und. Semester. b) Teilfächer, Gebiete und Teilgebiete Politikwissenschaft ist in die folgenden Bereiche unterteilt: Internationale Beziehungen Methoden der Politikwissenschaft Policy Analyse Politische Ökonomie der Entwicklungs- und Schwellenländer Politische Philosophie/Politische Theorie Schweizer Politik Vergleichende Politik Die Bereiche Internationale Beziehungen, Methoden der Politikwissenschaft, Policy Analyse, Politische Ökonomie der Entwicklungs- und Schwellenländer, Schweizer Politik, Politische Theorie und Vergleichende Politik werden vom Institut für Politikwissenschaft (IPZ) der Universität Zürich angeboten. Der Bereich Politische Philosophie wird durch den Lehrstuhl Politische Philosophie des Philosophischen Seminars der Universität Zürich vertreten.
5 Politikwissenschaft (120 ) Bachelor of Arts in Sozialwissenschaften 5. Curriculum a) Übersicht über die Module Legende zur nachfolgenden Tabelle siehe S. B22.3. benotet Modul Modulelemente (SWS, ) LN Weitere Angaben zu den Modulen Orientierungsstufe x Einführung in die Methoden der Politikwissenschaft VL (2, ) PR P, 1-sem, HS x Kernkompetenz Internationale Beziehungen VL (2, ) PR P, 1-sem, HS x Kernkompetenz Policy Analyse VL (2, ) PR P, 1-sem, HS x Kernkompetenz Politische Ökonomie VL (2, ) PR P, 1-sem, FS x Kernkompetenz Politische Philosophie/Polit. Theorie VL (2, ) PR P, 1-sem, HS x Kernkompetenz Schweizer Politik VL (2, ) PR P, 1-sem, FS x Kernkompetenz Vergleichende Politik VL (2, ) PR P, 1-sem, FS Vertiefungs- und Spezialisierungsstufe 8 x Angewandte Methoden der Politikwissenschaft VL/SE (, 8) 8 x Vertiefung Internationale Beziehungen VL/SE (, 8) 8 x Vertiefung Policy Analyse VL/SE (, 8) 8 x Vertiefung Politische Ökonomie VL/SE (, 8) 8 x Vertiefung Politische Philosophie/Pol. Theorie VL/SE (, 8) 8 x Vertiefung Schweizer Politik VL/SE (, 8) 8 x Vertiefung Vergleichende Politik VL/SE (, 8) x Spezialisierung Internationale Beziehungen SE (2, ) x Spezialisierung Policy Analyse SE (2, ) x Spezialisierung Politische Ökonomie SE (2, ) x Spezialisierung Politische Philosophie/Politische Theorie SE (2, ) x Spezialisierung Schweizer Politik SE (2, ) x Spezialisierung Vergleichende Politik SE (2, ) x Wahlmodule VL/KO/SE (2, ) P, 2-sem WP, 1-sem, TV WP, 1-sem, TV WP, 1-sem, TV WP, 1-sem, TV WP, 1-sem, TV WP, 1-sem, TV W, 1-sem, TV best Praktikum PK (0, ) SA W, 1-sem 8 na Studium generale na na na x Bachelorarbeit B (2, ) SA P, 1-sem B1.5
6 Politikwissenschaft (120 ) Bachelor of Arts in Sozialwissenschaften b) Mustercurriculum Das nachstehende Mustercurriculum zeigt einen möglichen Ablauf eines -semestrigen Bachelorstudiums. Semester Module Kommentar 1 Kernkompetenz Policy Analyse Kernkompetenz Internationale Beziehungen Kernkompetenz Politische Philosophie/Pol. Theorie Einführung in die Methoden der Politikwissenschaft 2 Kernkompetenz Politische Ökonomie Kernkompetenz Schweizer Politik Kernkompetenz Vergleichende Politik 3 Angewandte Methoden der Politikwissenschaft Vertiefung Internationale Beziehungen Vertiefung Politische Ökonomie Wahlmodul Wahlmodul B1. Angewandte Methoden der Politikwissenschaft Vertiefung Internationale Beziehungen Vertiefung Politische Ökonomie Wahlmodul Studium generale Spezialisierung Internationale Beziehungen Vertiefung Vergleichende Politik Wahlmodul Wahlmodul Wahlmodul - Bachelorarbeit Vertiefung Vergleichende Politik Wahlmodul Studium generale Summe. Regeln a) zum Assessment-Studium Entfallen gemäss Abschnitt. b) zu den Studienphasen Es wird empfohlen, die Orientierungsstufe vor Beginn der weiteren Studienphasen zu absolvieren. c) über die Wiederholbarkeit von Modulen Entsprechen 3-38 der Rahmenverordnung. d) zur Wahl der Module Es müssen insgesamt drei Module «Vertiefung» aus verschiedenen Bereichen absolviert werden. Es muss ein Modul «Spezialisierung» in einem der in den Vertiefungen erfolgreich absolvierten Bereiche absolviert werden. e) zu Abfolgen Module der Vertiefungsstufe können erst nach erfolgreichem Abschluss des zugrundeliegenden Moduls der Orientierungsstufe absolviert werden.
7 Politikwissenschaft (120 ) Bachelor of Arts in Sozialwissenschaften Das Modul Angewandte Methoden der Politikwissenschaft kann erst nach Abschluss des Moduls Einführung in die Methoden der Politikwissenschaft absolviert werden. Das Spezialisierungsmodul kann erst nach Abschluss des zugrundeliegenden Vertiefungsmoduls absolviert werden. Die Bachelorarbeit darf nur nach erfolgreichem Abschluss der Spezialisierung gebucht werden. f) zur Ausführung und Anerkennung von Praktika Praktika ausserhalb der Universität sind möglich und können als ein Wahlmodul ( ) angerechnet werden. Art und Verlauf eines Praktikums sind mit den Modulverantwortlichen zu vereinbaren. Nähere Bestimmungen dazu finden sich in der Wegleitung des Instituts für Politikwissenschaft. Eine Anrechnung ist immer vor Antritt des Praktikums zu klären. Eine nachträgliche Anrechnung ist nicht möglich. Es kann pro Person maximal 1 Praktikum angerechnet werden. B1.7 g) zur Punkteanrechnung bei Übertritt vom Lizenziats- ins Bachelorstudium Für die erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Hauptfach oder 1. Nebenfach Politikwissenschaft des Lizenziatsstudiums werden im Hauptfachprogramm Politikwissenschaft (120 ) des Bachelorstudiums 0 angerechnet. Für den Abschluss des Bachelorprogramms Politikwissenschaft 120 müssen mindestens 0 aus der Vertiefungs- und/oder Spezialisierungsstufe des Bachelorprogramms erworben worden sein. h) Übertritt Studierende, die ihr Studium gemäss einer Studienordnung vor dem HS 2013 an der Philosophischen Fakultät begonnen haben, werden dieser revidierten Studienordnung unterstellt.
8 Politikwissenschaft (0 ) Bachelorstudium 1. Studienziele und späterer Tätigkeitsbereich Das Bachelorstudium im Nebenfachprogramm (0 ) vermittelt die Grundlagen in vier verschiedenen Bereichen der Politikwissenschaft und der empirischen Sozialforschung (einschl. der Statistik). Es ermöglicht Studierenden, ihre Kenntnisse in zwei der gewählten Bereiche zu vertiefen. Ein Bachelorstudium im Nebenfachprogramm Politikwissenschaft (0 ) erweitert die sozialwissenschaftliche Kompetenz der Studierenden und eröffnet ihnen ein breites Spektrum an Beschäftigungsmöglichkeiten. 2. Voraussetzungen Lateinkenntnisse im Sinne von der Rahmenverordnung sind nicht erforderlich. Es darf keine endgültige Abweisung bzw. kein Ausschluss für dieses Studienprogramm vorliegen. B Kombinationsmöglichkeit mit anderen Haupt- und Nebenfachprogrammen Politikwissenschaft im Nebenfachprogramm (0 ) kann nicht mit dem Studienprogramm Politikwissenschaft kombiniert werden. Darüber hinaus bestehen keine Einschränkungen.. Gliederung a) Studienphasen Studienbeginn ist im Herbst- und im Frühjahrssemester. Es besteht keine Unterteilung in Studienphasen. b) Teilfächer, Gebiete und Teilgebiete Das Nebenfachprogramm Politikwissenschaft (0 ) vermittelt Kernkompetenzen in vier frei wählbaren Bereichen der Politikwissenschaft. Die erworbenen Kenntnisse werden in zwei der gewählten Bereiche vertieft. Zur Wahl stehen: Internationale Beziehungen Methoden der Politikwissenschaft Policy Analyse Politische Ökonomie der Entwicklungs- und Schwellenländer Politische Philosophie/Politische Theorie Schweizer Politik Vergleichende Politik Die Bereiche Internationale Beziehungen, Methoden der Politikwissenschaft, Policy Analyse, Politische Ökonomie der Entwicklungs- und Schwellenländer, Schweizer Politik, Politische Theorie und Vergleichende Politik werden vom Institut für Politikwissenschaft (IPZ) der Universität Zürich angeboten. Der Bereich Politische Philosophie wird durch den Lehrstuhl Politische Philosophie des Philosophischen Seminars der Universität Zürich vertreten.
9 Politikwissenschaft (0 ) Bachelorstudium 5. Curriculum a) Übersicht über die Module Legende zur nachfolgenden Tabelle siehe S. B22.3. benotet Modul Modulelemente (SWS, ) LN Weitere Angaben zu den Modulen x Einführung in die Methoden der Politikwissenschaft VL (2, ) PR P, 1-sem, HS x Kernkompetenz Internationale Beziehungen SE (2, ) PR WP, 1-sem, HS x Kernkompetenz Policy Analyse SE (2, ) PR WP, 1-sem, HS x Kernkompetenz Politische Ökonomie SE (2, ) PR WP, 1-sem, FS x Kernkompetenz Politische Philosophie/Pol. Theorie SE (2, ) PR WP, 1-sem, HS x Kernkompetenz Schweizer Politik SE (2, ) PR WP, 1-sem, FS x Kernkompetenz Vergleichende Politik SE (2, ) PR WP, 1-sem, FS 8 x Angewandte Methoden der Politikwissenschaft VL/SE (, 8) 8 x Vertiefung Internationale Beziehungen VL/SE (, 8) 8 x Vertiefung Policy Analyse VL/SE (, 8) 8 x Vertiefung Politische Ökonomie VL/SE (, 8) 8 x Vertiefung Politische Philosophie/Pol. Theorie VL/SE (, 8) 8 x Vertiefung Schweizer Politik VL/SE (, 8) 8 x Vertiefung Vergleichende Politik VL/SE (, 8) x Wahlmodule VL/KO/SE (2, ) P, 2-sem W, 1-sem, TV B1.9 b) Mustercurriculum Das nachstehende Mustercurriculum zeigt einen möglichen Ablauf eines -semestrigen Bachelorstudiums. Semester Module Kernkompetenz Teilbereich 1 Kernkompetenz Teilbereich 2 Kernkompetenz Teilbereich 3 Einführung in die Methoden der Politikwissenschaft Angewandte Methoden der Politikwissenschaft Vertiefung Teilbereich 1 Kernkompetenz Teilbereich Vertiefung Teilbereich 2 Wahlmodul 1 Wahlmodul Kommentar 0 Summe
10 Politikwissenschaft (0 ) Bachelorstudium. Regeln a) zum Assessment-Studium Entfallen gemäss Abschnitt. b) zu den Studienphasen Entfallen gemäss Abschnitt. c) über die Wiederholbarkeit von Modulen Entsprechen 3-38 der Rahmenverordnung. d) zur Wahl der Module Es müssen insgesamt vier Module «Kernkompetenz» aus verschiedenen Bereichen absolviert werden. Es müssen zwei Module «Vertiefung» in einem der in den Kernkompetenzen erfolgreich absolvierten Bereiche absolviert werden. B1.10 e) zu Abfolgen Module der Vertiefungsstufe können erst nach erfolgreichem Abschluss des zugrundeliegenden Moduls der Orientierungsstufe absolviert werden. Das Modul «Angewandte Methoden der Politikwissenschaft» kann erst nach Abschluss des Moduls «Einführung in die Methoden der Politikwissenschaft» absolviert werden. f) zur Ausführung und Anerkennung von Praktika Es sind keine Praktika vorgesehen. g) zur Punkteanrechnung bei Übertritt vom Lizenziats- ins Bachelorstudium Für die erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Hauptfach oder 1. Nebenfach Politikwissenschaft des Lizenziatsstudiums werden im Nebenfachprogramm Politikwissenschaft (0 ) des Bachelorstudiums 0 angerechnet. h) Übertritt Studierende, die ihr Studium gemäss einer Studienordnung vor dem HS 2013 an der Philosophischen Fakultät begonnen haben, werden dieser revidierten Studienordnung unterstellt.
11 Politikwissenschaft (30 )* Bachelorstudium *letzte Zulassung auf FS 201, danach auslaufend 1. Studienziele und späterer Tätigkeitsbereich Das Bachelorstudium im Nebenfachprogramm Politikwissenschaft (30 ) vermittelt Kernkompetenzen in drei frei wählbaren Bereichen der Politikwissenschaft und ermöglicht Studierenden, ihre Kenntnisse in einem der gewählten Bereichen zu vertiefen. Ein Bachelorstudium im Nebenfachprogramm Politikwissenschaft (30 ) erweitert die sozialwissenschaftliche Kompetenz der Studierenden und eröffnet ihnen ein breites Spektrum an Beschäftigungsmöglichkeiten. 2. Voraussetzungen Lateinkenntnisse im Sinne von der Rahmenverordnung sind nicht erforderlich. Es darf keine endgültige Abweisung bzw. kein Ausschluss für dieses Studienprogramm vorliegen. B Kombinationsmöglichkeit mit anderen Haupt- und Nebenfachprogrammen Politikwissenschaft im Nebenfachprogramm (30 ) kann nicht mit dem Studienprogramm Politikwissenschaft kombiniert werden. Darüber hinaus bestehen keine Einschränkungen.. Gliederung a) Studienphasen Studienbeginn ist im Herbst- und im Frühjahrssemester. Es besteht keine Unterteilung in Studienphasen. b) Teilfächer, Gebiete und Teilgebiete Politikwissenschaft vermittelt Kernkompetenzen in drei frei wählbaren Bereichen der Politikwissenschaft. Die erworbenen Kenntnisse werden in einem der gewählten Bereiche vertieft. Zur Wahl stehen: Internationale Beziehungen Policy Analyse Politische Ökonomie der Entwicklungs- und Schwellenländer Politische Philosophie/Politische Theorie Schweizer Politik Vergleichende Politik Die Bereiche Internationale Beziehungen, Methoden der Politikwissenschaft, Policy Analyse, Politische Ökonomie der Entwicklungs- und Schwellenländer, Schweizer Politik, Politische Theorie und Vergleichende Politik werden vom Institut für Politikwissenschaft (IPZ) der Universität Zürich angeboten. Der Bereich Politische Philosophie wird durch den Lehrstuhl Politische Philosophie des Philosophischen Seminars der Universität Zürich vertreten.
12 Politikwissenschaft (30 )* Bachelorstudium *letzte Zulassung auf FS 201, danach auslaufend 5. Curriculum a) Übersicht über die Module Legende zur nachfolgenden Tabelle siehe S. B22.3. benotet Modul Modulelemente (SWS, ) LN Weitere Angaben zu den Modulen x Kernkompetenz Internationale Beziehungen SE (2, ) PR WP, 1-sem, HS x Kernkompetenz Policy Analyse SE (2, ) PR WP, 1-sem, HS x Kernkompetenz Politische Ökonomie SE (2, ) PR WP, 1-sem, FS x Kernkompetenz Politische Philosophie/Pol. Theorie SE (2, ) PR WP, 1-sem, HS x Kernkompetenz Schweizer Politik SE (2, ) PR WP, 1-sem, FS x Kernkompetenz Vergleichende Politik SE (2, ) PR WP, 1-sem, FS 8 x Vertiefung Internationale Beziehungen VL/KO (, 8) 8 x Vertiefung Policy Analyse VL/KO (, 8) 8 x Vertiefung Politische Ökonomie VL/KO (, 8) 8 x Vertiefung Politische Philosophie/Pol. Theorie VL/KO (, 8) 8 x Vertiefung Schweizer Politik VL/KO (, 8) 8 x Vertiefung Vergleichende Politik VL/KO (, 8) x Wahlmodule VL/KO/SE (2, ) W, 1-sem, TV B1.12 b) Mustercurriculum Das nachstehende Mustercurriculum zeigt einen möglichen Ablauf eines -semestrigen Bachelorstudiums. Semester Module 1 Kernkompetenz Teilbereich Kernkompetenz Teilbereich 2 Kernkompetenz Teilbereich 3 Vertiefung Teilbereich 1, Teil 1 Wahlmodul Vertiefung Teilbereich 1, Teil Kommentar 30 Summe. Regeln a) zum Assessment-Studium Entfallen gemäss Abschnitt.
13 Politikwissenschaft (30 )* Bachelorstudium *letzte Zulassung auf FS 201, danach auslaufend b) zu den Studienphasen Entfallen gemäss Abschnitt. c) über die Wiederholbarkeit von Modulen Entsprechen 3-38 der Rahmenverordnung. d) zur Wahl der Module Es müssen insgesamt drei Module «Kernkompetenz» aus verschiedenen Bereichen absolviert werden. Es muss ein Modul «Vertiefung» in einem der in den Kernkompetenzen erfolgreich absolvierten Bereiche absolviert werden. e) zu Abfolgen Die Vertiefungsveranstaltung kann nur dann besucht werden, wenn die entsprechende Kernkompetenz erfolgreich absolviert wurde. f) zur Ausführung und Anerkennung von Praktika Es sind keine Praktika vorgesehen. B1.13 g) zur Punkteanrechnung bei Übertritt vom Lizenziats- ins Bachelorstudium Die Anrechnung von im Nebenfach des Lizenziatsstudiums absolvierten Leistungen erfolgt «sur dossier» gemäss den im Anhang 2 der Rahmenordnung genannten Punktzahlen. Für eine erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung im Hauptfach oder 1. Nebenfach Politikwissenschaft des Lizentiatsstudiums werden im Nebenfachprogramm Politikwissenschaft (30 ) des Bachelorstudiums 0 angerechnet. Damit sind die Bedingungen für den Abschluss des Bachelorstudiums im Nebenfachprogramm (30 ) erfüllt. h) Übertritt Studierende, die ihr Studium gemäss einer Studienordnung vor dem HS 2013 an der Philosophischen Fakultät begonnen haben, werden dieser revidierten Studienordnung unterstellt.
14 Politikwissenschaft (120 ) Master of Arts in Sozialwissenschaften 1. Studienziele und späterer Tätigkeitsbereich Das Masterstudium im Hauptfachprogramm Politikwissenschaft (120 ) dient der systematischen Auseinandersetzung mit aktuellen Fragen und Problemstellungen der Politikwissenschaft und stärkt die Analyse- und Methodenkompetenzen der Studierenden. Ziel des Masterstudiums ist die selbständige Abfassung einer qualitativ hochstehenden Forschungsarbeit (Master-These). Mit der Master-These dokumentieren Absolventinnen und Absolventen ihre Fähigkeit, selbständig mit komplexen sozialwissenschaftlichen Fragestellungen umzugehen. Das Masterstudium im Hauptfachprogramm Politikwissenschaft (120 ) ist praxis- und forschungsorientiert und bereitet die Absolventinnen und Absolventen auf eine Tätigkeit im weiteren Umfeld von Gemeinden, kantonalen Verwaltungen, Bundesbehörden sowie in der Beratung, den Medien und der Privatwirtschaft vor. 2. Voraussetzungen Das Hauptfachprogramm Politikwissenschaft (120 ) ist konsekutiv: Voraussetzung für das Masterstudium ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium im Studienprogramm Politikwissenschaft (mind. 0 inkl. eine Methodenausbildung im Umfang von mindestens 12 ). Mit der Studienrichtung Politikwissenschaft, aber ohne ausreichende fachliche Kenntnisse oder Kompetenzen, kann eine Zulassung mit Auflagen erfolgen (RVO 8, Abs. 2). Es darf keine endgültige Abweisung bzw. kein Ausschluss für dieses Studienprogramm vorliegen. 3. Kombinationsmöglichkeit mit anderen Haupt- und Nebenfachprogrammen Politikwissenschaft im Hauptfachprogramm (120 ) kann nicht mit dem Studienprogramm Politikwissenschaft kombiniert werden. Darüber hinaus bestehen keine Einschränkungen.. Gliederung a) Studienphasen Studienbeginn ist im Herbst- und im Frühjahrssemester. Es besteht keine Unterteilung in Studienphasen. B1.1 b) Teilfächer, Gebiete und Teilgebiete Politikwissenschaft ist in die folgenden Bereiche unterteilt: Internationale Beziehungen Methoden der Politikwissenschaft Policy Analyse Politische Ökonomie der Entwicklungs- und Schwellenländer Politische Philosophie/Politische Theorie Schweizer Politik Vergleichende Politik Die Bereiche Internationale Beziehungen, Methoden der Politikwissenschaft, Policy Analyse, Politische Ökonomie der Entwicklungs- und Schwellenländer, Schweizer Politik, Politische Theorie und Vergleichende Politik werden vom Institut für Politikwissenschaft (IPZ) der Universität Zürich angeboten. Der Bereich Politische Philosophie wird durch den Lehrstuhl Politische Philosophie des Philosophischen Seminars der Universität Zürich vertreten.
15 Politikwissenschaft (120 ) Master of Arts in Sozialwissenschaften Das Masterstudium im Studienprogramm Politikwissenschaft (120 ) bietet die Möglichkeit, im Studium einen von vier Schwerpunkten zu belegen: «Demokratie, Entwicklung und Internationale Beziehungen» (engl. Bezeichnung «Democracy, Development and International Relations») «Politische Ökonomie und Philosophie» (engl. Bezeichnung «Philosophy and Political Economy (PPE)») «Schweizer Politik» (engl. Bezeichnung «Swiss Politics») «Politischer Datenjournalismus» (engl. Bezeichnung «Political Data-Driven Journalism») 5. Curriculum a) Übersicht über die Module Legende zur nachfolgenden Tabelle siehe S. B22.3. B1.15 benotet Modul Modulelemente (SWS, ) LN Weitere Angaben zu den Modulen x Fortgeschrittene Methoden I SE (2, ) x Fortgeschrittene Methoden II SE (2,) x Seminare SE (2,) x Forschungsseminar Internationale Beziehungen SE (2, ) x Forschungsseminar Policy Analyse SE (2, ) x Forschungsseminar Politische Ökonomie SE (2, ) x Forschungsseminar Politische Philosophie/Pol. Theorie SE (2, ) x Forschungsseminar Schweizer Politik SE (2, ) x Forschungsseminar Vergleichende Politik SE (2, ) x Seminar Internationale Beziehungen SE (2, ) x Seminar Policy Analyse SE (2, ) x Seminar Politische Ökonomie SE (2, ) x Seminar Politische Philosophie/Pol. Theorie SE (2, ) x Seminar Schweizer Politik SE (2, ) x Seminar Vergleichende Politik SE (2, ) P, 1-sem, HS P, 1-sem, FS W, 1-sem, TV, m best Forschungspraktikum PK (,) SA W, 1-sem 30 x Masterarbeit M (0, 30) SA P, 1-/2-sem best Masterkolloquium KO (, ) RE+SA P, 1-sem
16 Politikwissenschaft (120 ) Master of Arts in Sozialwissenschaften b) Mustercurriculum Das nachstehende Mustercurriculum zeigt einen möglichen Ablauf eines -semestrigen Masterstudiums. Semester Module - 30 Kommentar 1 Fortgeschrittene Methoden I Seminar, z.b. Policy Analyse Seminar, z.b. Internationale Beziehungen Seminar Seminar Forschungsseminar, z.b. Policy Analyse Forschungsseminar, z.b. Internationale Beziehungen Seminar Fortgeschrittene Methoden II Seminar Masterarbeit, Teil 1 Seminar Seminar Seminar Masterarbeit, Teil 2 Masterkolloquium Seminar 2 B Summe. Regeln a) zu den Studienphasen entfallen gemäss Abschnitt. b) über die Wiederholbarkeit von Modulen entsprechen 3-38 der Rahmenverordnung. c) zur Wahl der Module Es müssen mindestens 2 Forschungsseminare und 10 Seminare absolviert werden. d) zu Abfolgen In das Forschungsseminar in einem der sechs Bereiche wird nur zugelassen, wer das Seminar des entsprechenden Bereichs erfolgreich besucht hat. Zu den Fortgeschrittenen Methoden II wird nur zugelassen, wer die Fortgeschrittenen Methoden I erfolgreich besucht hat. Zum Masterkolloquium wird nur zugelassen, wer die Fortgeschrittenen Methoden I erfolgreich besucht hat. Die Annahme der Masterarbeit setzt den erfolgreichen Besuch sämtlicher obligatorischer Studienleistungen voraus. e) zur Ausführung und Anerkennung von Praktika Forschungspraktika sowohl innerhalb der Universität als auch ausserhalb sind möglich und können ein Seminar ( ) substituieren. Art und Verlauf eines Praktikums sind mit den Modulverantwortlichen zu vereinbaren. Nähere Bestimmungen dazu finden sich in der Wegleitung des Instituts für Politikwissenschaft. Eine Anrechnung ist immer vor Antritt des Praktikums zu klären. Eine nachträgliche Anrechnung ist nicht möglich. Es kann pro Person maximal 1 Praktikum angerechnet werden.
17 Politikwissenschaft (120 ) Master of Arts in Sozialwissenschaften f) Übertritt Studierende, die ihr Studium gemäss einer Studienordnung vor dem HS 2013 an der Philosophischen Fakultät begonnen haben, werden dieser revidierten Studienordnung unterstellt. B1.17
18 Politikwissenschaft (90 ) Master of Arts in Sozialwissenschaften 1. Studienziele und späterer Tätigkeitsbereich Das Masterstudium im Hauptfachprogramm Politikwissenschaft (90 ) dient der systematischen Auseinandersetzung mit aktuellen Fragen und Problemstellungen der Politikwissenschaft und stärkt die Analyse- und Methodenkompetenzen der Studierenden. Ziel des Masterstudiums ist die selbständige Abfassung einer qualitativ hochstehenden Forschungsarbeit (Master-These). Mit der Master-These dokumentieren Absolventinnen und Absolventen ihre Fähigkeit, selbständig mit komplexen sozialwissenschaftlichen Fragestellungen umzugehen. Das Masterstudium im Hauptfachprogramm Politikwissenschaft (90 ) ist praxisorientiert und bereitet die Absolventinnen und Absolventen auf eine Tätigkeit im weiteren Umfeld von Gemeinden, kantonalen Verwaltungen, Bundesbehörden sowie in der Beratung, den Medien und der Privatwirtschaft vor. 2. Voraussetzungen Das Hauptfachprogramm Politikwissenschaft (90 ) ist konsekutiv: Voraussetzung für das Masterstudium ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium im Studienprogramm Politikwissenschaft (mind. 0 inkl. eine Methodenausbildung im Umfang von mindestens 12 ). Mit der Studienrichtung Politikwissenschaft, aber ohne ausreichende fachliche Kenntnisse oder Kompetenzen, kann eine Zulassung mit Auflagen erfolgen (RVO 8, Abs. 2). Es darf keine endgültige Abweisung bzw. kein Ausschluss für dieses Studienprogramm vorliegen. 3. Kombinationsmöglichkeit mit anderen Haupt- und Nebenfachprogrammen Politikwissenschaft im Hauptfachprogramm (90 ) kann nicht mit dem Studienprogramm Politikwissenschaft kombiniert werden. Darüber hinaus bestehen keine Einschränkungen.. Gliederung a) Studienphasen Studienbeginn ist im Herbst- und im Frühjahrssemester. Es besteht keine Unterteilung in Studienphasen. B1.18 b) Teilfächer, Gebiete und Teilgebiete Politikwissenschaft ist in die folgenden Bereiche unterteilt: Internationale Beziehungen Methoden der Politikwissenschaft Policy Analyse Politische Ökonomie der Entwicklungs- und Schwellenländer Politische Philosophie/Politische Theorie Schweizer Politik Vergleichende Politik Die Bereiche Internationale Beziehungen, Methoden der Politikwissenschaft, Policy Analyse, Politische Ökonomie der Entwicklungs- und Schwellenländer, Schweizer Politik, Politische Theorie und Vergleichende Politik werden vom Institut für Politikwissenschaft (IPZ) der Universität Zürich angeboten. Der Bereich Politische Philosophie wird durch den Lehrstuhl Politische Philosophie des Philosophischen Seminars der Universität Zürich vertreten. Das Masterstudium im Studienprogramm Politikwissenschaft (90 ) bietet die Möglichkeit, im Studium einen von vier Schwerpunkten zu belegen:
19 Politikwissenschaft (90 ) Master of Arts in Sozialwissenschaften «Demokratie, Entwicklung und Internationale Beziehungen» (engl. Bezeichnung «Democracy, Development and International Relations») «Politische Ökonomie und Philosophie» (engl. Bezeichnung «Philosophy and Political Economy (PPE)») «Schweizer Politik» (engl. Bezeichnung «Swiss Politics») «Politischer Datenjournalismus» (engl. Bezeichnung «Political Data-Driven Journalism») 5. Curriculum a) Übersicht über die Module Legende zur nachfolgenden Tabelle siehe S. B22.3. B1.19 benotet Modul Modulelemente (SWS, ) LN Weitere Angaben zu den Modulen x Fortgeschrittene Methoden I SE (2, ) x Fortgeschrittene Methoden II SE (2,) x Seminare SE (2,) x Forschungsseminar Internationale Beziehungen SE (2, ) x Forschungsseminar Policy Analyse SE (2, ) x Forschungsseminar Politische Ökonomie SE (2, ) x Forschungsseminar Politische Philosophie/Pol. Theorie SE (2, ) x Forschungsseminar Schweizer Politik SE (2, ) x Forschungsseminar Vergleichende Politik SE (2, ) x Seminar Internationale Beziehungen SE (2, ) x Seminar Policy Analyse SE (2, ) x Seminar Politische Ökonomie SE (2, ) x Seminar Politische Philosophie/Pol. Theorie SE (2, ) x Seminar Schweizer Politik SE (2, ) x Seminar Vergleichende Politik SE (2, ) P, 1-sem, HS P, 1-sem, FS W, 1-sem, TV, m best Forschungspraktikum PK (,) SA W, 1-sem 30 x Masterarbeit M (0, 30) SA P, 1-/2-sem best Masterkolloquium KO (, ) RE+SA P, 1-sem
20 Politikwissenschaft (90 ) Master of Arts in Sozialwissenschaften b) Mustercurriculum Das nachstehende Mustercurriculum zeigt einen möglichen Ablauf eines -semestrigen Masterstudiums. Semester Module - 30 Kommentar 1 Fortgeschrittene Methoden I Seminar, z.b. Policy Analyse Seminar Forschungsseminar, z.b. Policy Analyse Seminar Seminar Fortgeschrittene Methoden II Masterarbeit, Teil 1 Seminar Seminar Masterarbeit, Teil 2 Master-Kolloquium 2 3 B Summe. Regeln a) zu den Studienphasen entfallen gemäss Abschnitt. b) über die Wiederholbarkeit von Modulen entsprechen 3-38 der Rahmenverordnung. c) zur Wahl der Module Es müssen mindestens 1 Forschungsseminar und 5 Seminare absolviert werden. d) zu Abfolgen In das Forschungsseminar in einem der sechs Bereiche wird nur zugelassen, wer das Seminar des entsprechenden Bereichs erfolgreich besucht hat. Zu den Fortgeschrittenen Methoden II wird nur zugelassen, wer die Fortgeschrittenen Methoden I erfolgreich besucht hat. Zum Masterkolloquium wird nur zugelassen, wer die Fortgeschrittenen Methoden I erfolgreich besucht hat. Die Annahme der Masterarbeit setzt den erfolgreichen Besuch sämtlicher obligatorischer Studienleistungen voraus. e) zur Ausführung und Anerkennung von Praktika Forschungspraktika sowohl innerhalb der Universität als auch ausserhalb sind möglich und können ein Seminar ( ) substituieren. Art und Verlauf eines Praktikums sind mit den Modulverantwortlichen zu vereinbaren. Nähere Bestimmungen dazu finden sich in der Wegleitung des Instituts für Politikwissenschaft. Eine Anrechnung ist immer vor Antritt des Praktikums zu klären. Eine nachträgliche Anrechnung ist nicht möglich. Es kann pro Person maximal 1 Praktikum angerechnet werden. f) Übertritt Studierende, die ihr Studium gemäss einer Studienordnung vor dem HS 2013 an der Philosophischen Fakultät begonnen haben, werden dieser revidierten Studienordnung unterstellt.
21 Politikwissenschaft (30 ) Masterstudium 1. Studienziele und späterer Tätigkeitsbereich Das Masterstudium im Nebenfachprogramm Politikwissenschaft (30 ) ermöglicht Studierenden, ihre sozialwissenschaftlichen Kompetenzen auszubauen und vermittelt ihnen einen Einblick in aktuelle Fragen und Problemstellungen in unterschiedlichen Bereichen der Politikwissenschaft. Das Masterstudium im Nebenfachprogramm Politikwissenschaft (30 ) bereitet die Absolventinnen und Absolventen auf eine Tätigkeit im weiteren Umfeld von Gemeinden, kantonalen Verwaltungen, Bundesbehörden sowie in der Beratung, den Medien und der Privatwirtschaft vor. 2. Voraussetzungen Das Nebenfachprogramm Politikwissenschaft (30 ) ist konsekutiv: Voraussetzung für das Masterstudium ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium im Studienprogramm Politikwissenschaft (0 ) mit zusätzlichen Methodenkenntnissen entsprechend des Bachelormoduls «Angewandte Methoden der Politikwissenschaft» oder mit einem der folgenden Hauptfachprogramme im Umfang von 120 : Politikwissenschaft, Publizistik- und Kommunikationswissenschaft oder Soziologie. Mit der Studienrichtung Politikwissenschaft, aber ohne ausreichende fachliche Kenntnisse oder Kompetenzen, kann eine Zulassung mit Auflagen erfolgen (RVO 8, Abs. 2). Es darf keine endgültige Abweisung bzw. kein Ausschluss für dieses Studienprogramm vorliegen. 3. Kombinationsmöglichkeit mit anderen Haupt- und Nebenfachprogrammen Politikwissenschaft im Nebenfachprogramm (30 ) kann nicht mit dem Studienprogramm Politikwissenschaft kombiniert werden. Darüber hinaus bestehen keine Einschränkungen.. Gliederung a) Studienphasen Studienbeginn ist im Herbst- und im Frühjahrssemester. Es besteht keine Unterteilung in Studienphasen. B1.21 b) Teilfächer, Gebiete und Teilgebiete Politikwissenschaft ist in die folgenden Bereiche unterteilt: Internationale Beziehungen Methoden der Politikwissenschaft Policy Analyse Politische Ökonomie der Entwicklungs- und Schwellenländer Politische Philosophie/Politische Theorie Schweizer Politik Vergleichende Politik Die Bereiche Internationale Beziehungen, Methoden der Politikwissenschaft, Policy Analyse, Politische Ökonomie der Entwicklungs- und Schwellenländer, Schweizer Politik, Politische Theorie und Vergleichende Politik werden vom Institut für Politikwissenschaft (IPZ) der Universität Zürich angeboten. Der Bereich Politische Philosophie wird durch den Lehrstuhl Politische Philosophie des Philosophischen Seminars der Universität Zürich vertreten.
22 Politikwissenschaft (30 ) Masterstudium 5. Curriculum a) Übersicht über die Module Legende zur nachfolgenden Tabelle siehe S. B22.3. benotet Modul Modulelemente (SWS, ) LN Weitere Angaben zu den Modulen x Fortgeschrittene Methoden I SE (2, ) P, 1-sem, HS x Seminare SE (2,) x Forschungsseminar Internationale Beziehungen SE (2, ) W, 1-sem, TV, m B1.22 x Forschungsseminar Policy Analyse SE (2, ) x Forschungsseminar Politische Ökonomie SE (2, ) x Forschungsseminar Politische Philosophie/Pol. Theorie SE (2, ) x Forschungsseminar Schweizer Politik SE (2, ) x Forschungsseminar Vergleichende Politik SE (2, ) x Seminar Internationale Beziehungen SE (2, ) x Seminar Policy Analyse SE (2, ) x Seminar Politische Ökonomie SE (2, ) x Seminar Politische Philosophie/Pol. Theorie SE (2, ) x Seminar Schweizer Politik SE (2, ) x Seminar Vergleichende Politik SE (2, ) b) Mustercurriculum Das nachstehende Mustercurriculum zeigt einen möglichen Ablauf eines -semestrigen Masterstudiums. Semester 1 Module Fortgeschrittene Methoden I Seminar, z.b. Policy Analyse 2 Forschungsseminar, z.b. Policy Analyse 3 Seminar Seminar Kommentar 30 Summe
23 Politikwissenschaft (30 ) Masterstudium. Regeln a) zu den Studienphasen Entfallen gemäss Abschnitt. b) über die Wiederholbarkeit von Modulen Entsprechen 3-38 der Rahmenverordnung. c) zur Wahl der Module Es müssen mindestens Seminare absolviert werden. d) zu Abfolgen Keine. B1.23 e) zur Ausführung und Anerkennung von Praktika Es sind keine Praktika vorgesehen. f) Übertritt Studierende, die ihr Studium gemäss einer Studienordnung vor dem HS 2013 an der Philosophischen Fakultät begonnen haben, werden dieser revidierten Studienordnung unterstellt.
24 Politikwissenschaft (15 )* Masterstudium *letzte Zulassung auf FS 2017, danach auslaufend 1. Studienziele und späterer Tätigkeitsbereich Das Masterstudium im Nebenfachprogramm Politikwissenschaft (15 ) ermöglicht Studierenden, ihre sozialwissenschaftlichen Kompetenzen auszubauen und vermittelt ihnen einen Einblick in aktuelle Fragen und Problemstellungen in unterschiedlichen Bereichen der Politikwissenschaft. Das Masterstudium im Nebenfachprogramm Politikwissenschaft (15 ) bereitet die Absolventinnen und Absolventen auf eine Tätigkeit im weiteren Umfeld von Gemeinden, kantonalen Verwaltungen, Bundesbehörden sowie in der Beratung, den Medien und der Privatwirtschaft vor. 2. Voraussetzungen Das Nebenfachprogramm Politikwissenschaft (15 ) ist konsekutiv: Voraussetzung für das Masterstudium ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium mit Kenntnissen entsprechend dem Studienprogramm Politikwissenschaft (30 B1.2 ). Es darf keine endgültige Abweisung bzw. kein Ausschluss für dieses Studienprogramm vorliegen. 3. Kombinationsmöglichkeit mit anderen Haupt- und Nebenfachprogrammen Politikwissenschaft im Nebenfachprogramm (15 ) kann nicht mit dem Studienprogramm Politikwissenschaft kombiniert werden. Darüber hinaus bestehen keine Einschränkungen.. Gliederung a) Studienphasen Studienbeginn ist im Herbst- und im Frühjahrssemester. Es besteht keine Unterteilung in Studienphasen. b) Teilfächer, Gebiete und Teilgebiete Politikwissenschaft ist in die folgenden Bereiche unterteilt: Internationale Beziehungen Methoden der Politikwissenschaft Policy Analyse Politische Ökonomie der Entwicklungs- und Schwellenländer Politische Philosophie/Politische Theorie Schweizer Politik Vergleichende Politik Die Bereiche Internationale Beziehungen, Methoden der Politikwissenschaft, Policy Analyse, Politische Ökonomie der Entwicklungs- und Schwellenländer, Schweizer Politik, Politische Theorie und Vergleichende Politik werden vom Institut für Politikwissenschaft (IPZ) der Universität Zürich angeboten. Der Bereich Politische Philosophie wird durch den Lehrstuhl Politische Philosophie des Philosophischen Seminars der Universität Zürich vertreten.
25 Politikwissenschaft (15 )* Masterstudium *letzte Zulassung auf FS 2017, danach auslaufend 5. Curriculum a) Übersicht über die Module Legende zur nachfolgenden Tabelle siehe S. B22.3. benotet Modul Modulelemente (SWS, ) LN Weitere Angaben zu den Modulen x Seminar Internationale Beziehungen SE (2, ) x Seminar Policy Analyse SE (2, ) x Seminar Politische Ökonomie SE (2, ) x Seminar Politische Philosophie/Pol. Theorie SE (2, ) x Seminar Schweizer Politik SE (2, ) x Seminar Vergleichende Politik SE (2, ) 3 na Studium generale na na na x Seminar SE (2, ) W, 1-sem, TV, m B1.25 b) Mustercurriculum Das nachstehende Mustercurriculum zeigt einen möglichen Ablauf eines -semestrigen Masterstudiums. Semester Module 1 Studium generale 3 2 Seminar 3 Seminar Kommentar 15 Summe. Regeln a) zu den Studienphasen Entfallen gemäss Abschnitt. b) über die Wiederholbarkeit von Modulen Entsprechen 3-38 der Rahmenverordnung. c) zur Wahl der Module Es müssen mindestens 2 Seminare absolviert werden. d) zu Abfolgen Keine.
26 Politikwissenschaft (15 )* Masterstudium *letzte Zulassung auf FS 2017, danach auslaufend e) zur Ausführung und Anerkennung von Praktika Es sind keine Praktika vorgesehen. f) Übertritt Studierende, die ihr Studium gemäss einer Studienordnung vor dem HS 2013 an der Philosophischen Fakultät begonnen haben, werden dieser revidierten Studienordnung unterstellt. B1.2
27 Impressum 2012 Universität Zürich Herausgeberin: Universität Zürich Philosophische Fakultät Redaktion: Philosophische Fakultät
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