Team- und Einzelsport- Management (3. Tag) RA Bernhard Schmeilzl, LL.M. macromedia hochschule
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- Adolph Müller
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1 Team- und Einzelsport- Management (3. Tag) RA Bernhard Schmeilzl, LL.M. macromedia hochschule WS 2010/2011
2 Themen
3 Rechte im Sportmarketing Namensrecht Kunden, Fans Recht am eig. Bild Rechteverwerter Medien Hausrecht Sublizenznehmer UrheberR (selten) Urheberrechte (Fotografen, Designer etc.)
4 Athlet als Investition 3 ToSa Modell Ausgangslage - Tennistalent - Minderjährig - Finanzbedarf Lösungsansatz Peter Haas
5 TOSA Modell Thomas Haas (12) Sabine Haas (16) Gesellschafter (je 40%) (VormundschaftsG) Lizenzvertrag (alle Rechte) Reingewinn 90% TH 10% PH 15 Investoren (Kommanditisten) TOSA Tennisausbildungs GmbH GF: Peter Haas Insgesamt DM TOSA Talentförderung GmbH & Co KG (gegr. 1990) 1% aus allen Umsätzen je KG-Anteil (also 15%) für 15 Jahre
6 Athlet als Investition 3 ToSa Modell Analyse / Kritik - Haftungsrisiken? - Attraktivität für Investoren? - Komplexität? - Steuern? Alternativen? Wie hätten Sie es strukturiert?
7 Athlet als Investition 3 ToSa Modell: Es geht weiter Komplementär-GmbH insolvent - Voraussetzungen - Ablauf Insolvenzverfahren - Folgen für Thomas Haas - Folgen für Investoren
8 TOSA Modell Thomas Haas (12) Sabine Haas (16) Gesellschafter (je 40%) (VormundschaftsG) Lizenzvertrag (alle Rechte) Reingewinn 90% TH 10% PH 15 Investoren (Kommanditisten) TOSA Tennisausbildungs GmbH GF: Peter Haas Insgesamt DM TOSA Talentförderung GmbH & Co KG (gegr. 1990) 1% aus allen Umsätzen je KG-Anteil (also 15%) für 15 Jahre
9 Athlet als Investition 3 ToSa Modell: Das Urteil Kommanditisten verklagen Thomas Haas persönlich - Was war nach Insolvenz passiert? - Argumente Haas - Argumente Investoren - Entscheidung des Gerichts
10 Themen
11 Spielervermittlung & Sportlermanagement Komponente: Maklertätigkeit Spielervermittlung im eigentlichen Sinn Komponente: Beratung Karriereplanung, Marktinfo, Recht, Steuern Komponente: Verhandlung Arbeitsverträge, Sponsoringverträge Komponente: Sonstige Dienstleistung z.b. Terminplanung, Koordination etc.
12 Spielervermittlung & Sportlermanagement 12 GG 56 EUV StBerG / RDG (früher RBerG) Agent Berufsordnungen Verbands- Regularien MaklerR 652 BGB 296 ff SGB III
13 Spielervermittler Sports Agents IMG Sports /watch?v=qxnpnxyngl g&feature=related
14 Spielervermittler Sports Agents 2010 Highlights High School & Collegiate Athletics (divisions / scholarships) NCAA Regulations (strict amateurism; still eligible?) Professional Sports (franchise structure) Draft System(s) (rules MLB, NFL ) MLB 2010 Draft NCAA Website College World Series (ESPN Trailer 2009) NHL 2009 Draft Player Contracts / Free Agency
15 Spielervermittler Sports Agents
16 Spielervermittlung & Sportlermanagement Agenten-Vertrag zwischen Herrn Chris van der D., H -Str. 69,????? X-Ort - nachfolgend: Fahrer - und Herrn Anthony van der D.,????motorsport.com, 9 Ch Place, H.., New Zealand - nachfolgend: Company - beide gemeinsam nachfolgend: Team van der D. - einerseits sowie Herrn Bernd K, Carl-Zuckmayer-Str. 52,?????? B-Ort andererseits. - nachfolgend: Agent - - Team van der D. und der Agent gemeinsam nachfolgend: die Parteien - Vorbemerkung: Der Fahrer ist ein talentierter Nachwuchsrennfahrer mit Erfolgen im Kart-Sport in Neuseeland und Australien. Der Fahrer ist derzeit Förderkandidat von BMW/ADAC in der Formel BMW/ADAC und wird im Jahr 2004 die Meisterschaft in der Formel BMW/ADAC im Team Rosberg bestreiten. Er beabsichtigt den anschließenden Wechsel in die Formel 3 und strebt mittelfristig den Aufstieg in die Formel 1 an. Hierzu wollen der Fahrer und die Company die Unterstützung eines professionellen Managers und Agenten in Anspruch nehmen, insbesondere zur Vermittlung von Verträgen mit Motorsport-Teams, Sponsoren, Mäzenen, Werbepartnern und Medien. Der Agent ist auf den Gebieten Sportmanagement, Public Relations und Sportmarketing, insbesondere Sportsponsoring tätig. Der Agent verfügt über zahlreiche Kontakte zu Unternehmen sowie ein umfassendes Netzwerk an professionellen Partnern. Der Fahrer soll im Rahmen dieses Agentenvertrags weltweit umfassend vermittelt, betreut und vermarktet werden. Team van der D. wird dabei nach besten Kräften bei allen Maßnahmen des Agenten mitwirken und die Verfolgung der vertraglichen Ziele fördern und in jeder Hinsicht unterstützen. Die Parteien sind sich darüber im Klaren, dass der Agent voraussichtlich in Vorleistungen gehen wird, insbesondere im Hinblick auf PR- Dienstleistungen, also finanzielle Mittel, Zeit und Arbeitskraft investieren wird, ohne dass hierfür von Anfang an ein adäquater Rückfluss gewährleistet ist. Team van der D ist sich dieser Vorleistung durch den Agenten als Grundlage des Agentenvertrags bewusst. Der Agent trägt das Risiko, dass diese Investitionen verloren sein können. Aus diesem Grund stellen eventuelle Angebote seitens Dritter (Agenturen, Vermarkter, Vermittler) zu einem späteren Zeitpunkt weder einen Grund zur Kündigung aus wichtigem Grund dar, noch begründen diese einen Wegfall der Geschäftsgrundlage oder stellen eine andere Möglichkeit zur vorzeitigen Loslösung von diesem Vertrag dar.
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