IBU REGELN FÜR EHRUNGEN

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1 REGELN -1

2 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 3 Artikel 1 Ehrenurkunde für Einzelpersonen 3 Artikel 2 Ehrenurkunde für juristische Personen 3 Artikel 3 Hall of Fame 3 Artikel 4 Ehrenmedaillen 3 Artikel 5 Ehrenring 5 Artikel 6 Ehrenmitgliedschaft 5 Artikel 7 Ehrenpräsidentschaft 5 Artikel 8 Awards 6 Artikel 9 Präsentation von Ehrungen und Awards 6 Artikel 10 Inkrafttreten 7-2 REGELN

3 VORWORT Die Regeln für Ehrungen werden vom Vorstand der gemäß Art. 53 der -Verfassung beschlossen. Sie dienen als Grundlage für eine angemessene Würdigung von außergewöhnlichen Leistungen im und für den Biathlonsport, die von Einzelpersonen und juristischen Personen erbracht werden. 1. EHRENURKUNDE FÜR EINZELPERSONEN Die verleiht auf Beschluss des Vorstands die Ehrenurkunde an aktive Athleten und Offizielle der oder der nationalen Verbände für besondere Verdienste um den Biathlonsport. Nominierungen können von den Präsidenten der nationalen Verbände, den Vorsitzenden der Komitees und den Mitgliedern des Vorstands eingereicht werden. Alle Nominierungen müssen in Schriftform beim -Generalsekretär eingereicht werden und eine Begründung für die Nominierung enthalten. 2. EHRENURKUNDE FÜR JURISTISCHE PERSONEN Die verleiht auf Beschluss des Vorstands die Ehrenurkunde an Partner- und Sponsorenfirmen der für besondere Verdienste um den Biathlonsport. Nominierungen können von den Präsidenten der nationalen Verbände, den Vorsitzenden der Komitees und den Mitgliedern des Vorstands eingereicht werden. Alle Nominierungen müssen in Schriftform beim -Generalsekretär eingereicht werden und eine Begründung für die Nominierung enthalten. 3. HALL OF FAME Die nimmt automatisch jeden, der mindestens eine olympische Goldmedaille und/oder zwei Goldmedaillen bei den - Weltmeisterschaften gewinnt, in die Hall of Fame auf. Der Athlet erhält eine Urkunde, sobald er aufgenommen wird. Die Hall of Fame wird auf der -Homepage veröffentlicht. 4. EHRENMEDAILLEN Die verleiht auf Beschluss des Vorstands Ehrenmedaillen in Gold, Silber oder Bronze an Athleten und Offizielle der oder der nationalen REGELN -3

4 Verbände, die aus dem Sport ausscheiden, für herausragende Verdienste um den Biathlonsport. Nominierungen können von den Präsidenten der nationalen Verbände und den Mitgliedern des Vorstands ausgesprochen werden und müssen in Schriftform, einschließlich Begründung für die Nominierung, beim -Generalsekretär eingereicht werden. a. Ehrenmedaillen für Athleten (1) Ehrenmedaille in Bronze Athleten kann eine Ehrenmedaille in Bronze verliehen werden nach dem Gewinn: - Von mindestens drei (3) Individualmedaillen bei WM oder OWS, oder - Von mindestens vier (4) ersten Plätzen in Individual-Weltcupwettkämpfen; (2) Ehrenmedaille in Silber Athleten kann eine Ehrenmedaille in Silber verliehen werden nach dem Gewinn: - Von mindestens zwei (2) Individual-Goldmedaillen bei der WM, oder - Von mindestens einer (1) Individual-Goldmedaille bei den OWS; (3) Ehrenmedaille in Gold Athleten kann eine Ehrenmedaille in Gold verliehen werden nach dem Gewinn: - Von mindestens vier (4) Individual-Goldmedaillen bei der WM, oder - Von mindestens drei (3) Individual-Goldmedaillen bei den OWS, oder - Der Gesamtwertung in einer Individualdisziplin mindestens drei (3) Mal, oder - Der Weltcup-Gesamtwertung mindestens einmal. b. Ehrenmedaille für Offizielle (NV-Präsidenten, NV-Generalsekretäre, Cheftrainer) (1) Ehrenmedaille in Bronze Offiziellen kann eine Ehrenmedaille in Bronze verliehen werden, wenn sie: - Mindestens vier (4) Jahre Mitglied des -Vorstands oder vier (4) -4 REGELN

5 Jahre Mitglied eines -Komitees sind oder vier (4) Jahre eine offizielle Position in einem nationalen Verband innehaben. (2) Ehrenmedaille in Silber Offiziellen kann eine Ehrenmedaille in Silber verliehen werden, wenn sie: - Mindestens acht (8) Jahre Mitglied des -Vorstands oder 8 Jahre Mitglied eines -Komitees sind oder 8 Jahre eine offizielle Position in einem nationalen Verband innehaben. (3) Ehrenmedaille in Gold Offiziellen kann eine Ehrenmedaille in Gold verliehen werden, wenn sie: - Mindestens 12 Jahre Mitglied des -Vorstands oder 12 Jahre Mitglied eines -Komitees sind oder 12 Jahre eine offizielle Position in einem nationalen Verband innehaben.. 5. EHRENRING Die verleiht auf Beschluss des Vorstands den Goldenen Ehrenring an Vertreter von Staaten, internationalen Organisationen oder Verbänden, NOKs und langjährige Partner der für besondere Verdienste um den Biathlonsport. Nominierungen können von den Präsidenten der nationalen Verbände, den Vorsitzenden der Komitees und den Mitgliedern des Vorstands eingereicht werden. Nominierungen müssen in Schriftform beim -Generalsekretär eingereicht werden und eine Begründung für die Nominierung enthalten. 6. EHRENMITGLIEDSCHAFT Die verleiht die Ehrenmitgliedschaft an ehemalige -Offizielle nach Nominierung durch den -Vorstand oder die NV und auf Beschluss des -Kongresses. 7. EHRENPRÄSIDENTSCHAFT Die verleiht die Ehrenpräsidentschaft an ehemalige Präsidenten der nach Nominierung durch den -Vorstand oder die NV und auf Beschluss des -Kongresses. REGELN -5

6 8. AWARDS Die kann bei der -WM Awards verleihen. In Jahren mit olympischen Winterspielen werden Awards während des - Kongresses überreicht. Awards werden in folgenden Kategorien verliehen: Newcomer des Jahres: Für Athleten mit den meisten WC-Punkten während ihrer ersten WC- Saison (mit mindestens drei (3) WC-Starts in einer Saison) Trainer des Jahres: Für den Trainer, dessen Athleten die meisten WM- oder OWS-Medaillen und erste Plätze im WC gewinnen Medien-Award: Für eine besonders kompetente Berichterstattung, Regiearbeit, Kameraführung, Filmbearbeitung oder anderweitige Biathlon- Berichterstattung in Wort und/oder Bild Fair-Play-Award: Für eine auszeichnungswürdige Geste der Fairness Entwicklungs-Award: Für den nationalen Verband, der die höchste Anzahl an Medaillen bei der Jug/Jun-WM gewinnt Fan-Award: Für einen Athleten, eine Mannschaft oder einen Offiziellen, der bzw. die von den Fans per Online-Voting gewählt wird 9. PRÄSENTATION VON EHRUNGEN UND AWARDS a) Hall of Fame Die Hall of Fame wird auf der -Homepage veröffentlicht. Athleten erhalten eine Urkunde. b) Awards Die kann Awards jährlich bei der -WM oder einem WC verleihen. Die Preise werden vom -Vorstand überreicht. -6 REGELN

7 c) Ehrenurkunde Die Ehrenurkunde wird bei der -WM oder einer passenden Gelegenheit verliehen. d) Ehrenmedaillen, Ehrenringe, Ehrenmitgliedschaft, Ehrenpräsidentschaft Ehrenmedaillen, Ehrenringe, Ehrenmitgliedschaft und Ehrenpräsidentschaft werden vom -Präsidenten auf dem -Kongress oder bei einer anderen passenden Gelegenheit verliehen 10. INKRAFTTRETEN Die Regeln für Ehrungen traten am 1. Dezember 2011 in Kraft und ersetzten die Regeln für Ehrungen vom 1. Juli REGELN -7

8 -8 REGELN

Handbuch. Ehrenordnung. Wehlistraße 29/Stiege 1/TOP 111 1200 Wien. Telefon: 01 / 332 48 48 Fax: 01 / 332 48 48 48

Handbuch. Ehrenordnung. Wehlistraße 29/Stiege 1/TOP 111 1200 Wien. Telefon: 01 / 332 48 48 Fax: 01 / 332 48 48 48 Wehlistraße 29/Stiege 1/TOP 111 1200 Wien Telefon: 01 / 332 48 48 Fax: 01 / 332 48 48 48 E -Mail: office@oejv.com Homepage : www.oejv.com Inhaltsverzeichnis I. Ehrenpräsidentschaft II. Ehrenmitgliedschaft

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