Bezeichnung. Teil I: Übersicht über die Verbindlichkeiten, Rücklagen, Rückstellungen I 1-2

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1 ΥΞΦΝ ΨΡΠ

2 Inhaltsverzeichnis : Haushaltssatzung Haushaltsplan Teil A: Vorbericht A 1-2 Teil B: Gesamthaushalt B Gesamtergebnishaushalt - Gesamtfinanzhaushalt - Investitionsprogramm Teil C: Teilhaushalte Bereiche C Teilergebnishaushalte - Teilfinanzhaushalte Teil D: Übersicht über die Budgets D 1 Teil E: Stellenplan E 1-3 Teil F: Haushaltssicherungskonzept F 1-19 Teil G: Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung G Investitionsprogramm Teil H: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen - In diesem Haushaltsjahr nicht veranschlagt entfällt Teil I: Übersicht über die Verbindlichkeiten, Rücklagen, Rückstellungen I 1-2 Teil J: Übersicht über die Mittel für die Fraktionen gem. 36 a Abs. 4 HGO J 1

3 Entwurf Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I S. 142), ]ΞΟΗΩ]Ω ϑηλθγηυω ΓΞΥΦΚ ΥΩΛΝΗΟ ΓΗς ΗςΗΩ]Ης ΨΡΠ ΞΟΛ 9%Ο, 6, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Fehlbedarf von EUR 0 EUR EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR EUR EUR ausgeglichen festgesetzt. 2 Kredite werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Druck:

4 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 EUR festgesetzt. 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.h. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 380 v.h. Die Gemeindevertretung hat am eine Hebesatzsatzung beschlossen. Daher erfolgt die Angabe der vorstehenden Steuersätze nachrichtlich. Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. 7 6 Festlegung des Begriffes erheblich nach 100 HGO Über- und außerplanmäßige Ausgaben nach 100 HGO sind erheblich, wenn sie bei: a) gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen Euro b) nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen Euro c) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelfall Euro übersteigen. Die Zustimmung zur Leistung von Mehrausgaben erfolgt durch den - Gemeindevorstand d) bei gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen bis Euro e) bei nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen bis Euro f) bei Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis Euro - die Gemeindevertretung entscheidet bei höheren Beträgen., DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE WEHRETAL Kistner, Bürgermeister Druck:

5 Entwurf Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I S. 142), ]ΞΟΗΩ]Ω ϑηλθγηυω ΓΞΥΦΚ ΥΩΛΝΗΟ ΓΗς ΗςΗΩ]Ης ΨΡΠ ΞΟΛ 9%Ο, 6, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Fehlbedarf von EUR 0 EUR EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR EUR EUR ausgeglichen festgesetzt. 2 Kredite werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Druck:

6 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 EUR festgesetzt. 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.h. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 380 v.h. Die Gemeindevertretung hat am eine Hebesatzsatzung beschlossen. Daher erfolgt die Angabe der vorstehenden Steuersätze nachrichtlich. Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. 7 6 Festlegung des Begriffes erheblich nach 100 HGO Über- und außerplanmäßige Ausgaben nach 100 HGO sind erheblich, wenn sie bei: a) gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen Euro b) nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen Euro c) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelfall Euro übersteigen. Die Zustimmung zur Leistung von Mehrausgaben erfolgt durch den - Gemeindevorstand d) bei gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen bis Euro e) bei nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen bis Euro f) bei Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis Euro - die Gemeindevertretung entscheidet bei höheren Beträgen., DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE WEHRETAL Kistner, Bürgermeister Druck:

7 Entwurf Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I S. 142), ]ΞΟΗΩ]Ω ϑηλθγηυω ΓΞΥΦΚ ΥΩΛΝΗΟ ΓΗς ΗςΗΩ]Ης ΨΡΠ ΞΟΛ 9%Ο, 6, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Fehlbedarf von EUR 0 EUR EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR EUR EUR ausgeglichen festgesetzt. 2 Kredite werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Druck:

8 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 EUR festgesetzt. 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.h. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 380 v.h. Die Gemeindevertretung hat am eine Hebesatzsatzung beschlossen. Daher erfolgt die Angabe der vorstehenden Steuersätze nachrichtlich. Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. 7 6 Festlegung des Begriffes erheblich nach 100 HGO Über- und außerplanmäßige Ausgaben nach 100 HGO sind erheblich, wenn sie bei: a) gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen Euro b) nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen Euro c) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelfall Euro übersteigen. Die Zustimmung zur Leistung von Mehrausgaben erfolgt durch den - Gemeindevorstand d) bei gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen bis Euro e) bei nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen bis Euro f) bei Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis Euro - die Gemeindevertretung entscheidet bei höheren Beträgen., DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE WEHRETAL Kistner, Bürgermeister Druck:

9 Entwurf Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I S. 142), ]ΞΟΗΩ]Ω ϑηλθγηυω ΓΞΥΦΚ ΥΩΛΝΗΟ ΓΗς ΗςΗΩ]Ης ΨΡΠ ΞΟΛ 9%Ο, 6, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Fehlbedarf von EUR 0 EUR EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR EUR EUR ausgeglichen festgesetzt. 2 Kredite werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Druck:

10 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 EUR festgesetzt. 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.h. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 380 v.h. Die Gemeindevertretung hat am eine Hebesatzsatzung beschlossen. Daher erfolgt die Angabe der vorstehenden Steuersätze nachrichtlich. Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. 7 6 Festlegung des Begriffes erheblich nach 100 HGO Über- und außerplanmäßige Ausgaben nach 100 HGO sind erheblich, wenn sie bei: a) gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen Euro b) nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen Euro c) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelfall Euro übersteigen. Die Zustimmung zur Leistung von Mehrausgaben erfolgt durch den - Gemeindevorstand d) bei gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen bis Euro e) bei nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen bis Euro f) bei Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis Euro - die Gemeindevertretung entscheidet bei höheren Beträgen., DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE WEHRETAL Kistner, Bürgermeister Druck:

11 Entwurf Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I S. 142), ]ΞΟΗΩ]Ω ϑηλθγηυω ΓΞΥΦΚ ΥΩΛΝΗΟ ΓΗς ΗςΗΩ]Ης ΨΡΠ ΞΟΛ 9%Ο, 6, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Fehlbedarf von EUR 0 EUR EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR EUR EUR ausgeglichen festgesetzt. 2 Kredite werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Druck:

12 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 EUR festgesetzt. 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.h. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 380 v.h. Die Gemeindevertretung hat am eine Hebesatzsatzung beschlossen. Daher erfolgt die Angabe der vorstehenden Steuersätze nachrichtlich. Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. 7 6 Festlegung des Begriffes erheblich nach 100 HGO Über- und außerplanmäßige Ausgaben nach 100 HGO sind erheblich, wenn sie bei: a) gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen Euro b) nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen Euro c) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelfall Euro übersteigen. Die Zustimmung zur Leistung von Mehrausgaben erfolgt durch den - Gemeindevorstand d) bei gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen bis Euro e) bei nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen bis Euro f) bei Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis Euro - die Gemeindevertretung entscheidet bei höheren Beträgen., DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE WEHRETAL Kistner, Bürgermeister Druck:

13 Entwurf Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I S. 142), ]ΞΟΗΩ]Ω ϑηλθγηυω ΓΞΥΦΚ ΥΩΛΝΗΟ ΓΗς ΗςΗΩ]Ης ΨΡΠ ΞΟΛ 9%Ο, 6, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Fehlbedarf von EUR 0 EUR EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR EUR EUR ausgeglichen festgesetzt. 2 Kredite werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Druck:

14 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 EUR festgesetzt. 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.h. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 380 v.h. Die Gemeindevertretung hat am eine Hebesatzsatzung beschlossen. Daher erfolgt die Angabe der vorstehenden Steuersätze nachrichtlich. Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. 7 6 Festlegung des Begriffes erheblich nach 100 HGO Über- und außerplanmäßige Ausgaben nach 100 HGO sind erheblich, wenn sie bei: a) gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen Euro b) nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen Euro c) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelfall Euro übersteigen. Die Zustimmung zur Leistung von Mehrausgaben erfolgt durch den - Gemeindevorstand d) bei gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen bis Euro e) bei nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen bis Euro f) bei Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis Euro - die Gemeindevertretung entscheidet bei höheren Beträgen., DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE WEHRETAL Kistner, Bürgermeister Druck:

15 Entwurf Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I S. 142), ]ΞΟΗΩ]Ω ϑηλθγηυω ΓΞΥΦΚ ΥΩΛΝΗΟ ΓΗς ΗςΗΩ]Ης ΨΡΠ ΞΟΛ 9%Ο, 6, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Fehlbedarf von EUR 0 EUR EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR EUR EUR ausgeglichen festgesetzt. 2 Kredite werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Druck:

16 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 EUR festgesetzt. 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.h. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 380 v.h. Die Gemeindevertretung hat am eine Hebesatzsatzung beschlossen. Daher erfolgt die Angabe der vorstehenden Steuersätze nachrichtlich. Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. 7 6 Festlegung des Begriffes erheblich nach 100 HGO Über- und außerplanmäßige Ausgaben nach 100 HGO sind erheblich, wenn sie bei: a) gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen Euro b) nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen Euro c) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelfall Euro übersteigen. Die Zustimmung zur Leistung von Mehrausgaben erfolgt durch den - Gemeindevorstand d) bei gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen bis Euro e) bei nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen bis Euro f) bei Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis Euro - die Gemeindevertretung entscheidet bei höheren Beträgen., DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE WEHRETAL Kistner, Bürgermeister Druck:

17 Entwurf Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I S. 142), ]ΞΟΗΩ]Ω ϑηλθγηυω ΓΞΥΦΚ ΥΩΛΝΗΟ ΓΗς ΗςΗΩ]Ης ΨΡΠ ΞΟΛ 9%Ο, 6, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Fehlbedarf von EUR 0 EUR EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR EUR EUR ausgeglichen festgesetzt. 2 Kredite werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Druck:

18 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 EUR festgesetzt. 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.h. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 380 v.h. Die Gemeindevertretung hat am eine Hebesatzsatzung beschlossen. Daher erfolgt die Angabe der vorstehenden Steuersätze nachrichtlich. Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. 7 6 Festlegung des Begriffes erheblich nach 100 HGO Über- und außerplanmäßige Ausgaben nach 100 HGO sind erheblich, wenn sie bei: a) gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen Euro b) nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen Euro c) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelfall Euro übersteigen. Die Zustimmung zur Leistung von Mehrausgaben erfolgt durch den - Gemeindevorstand d) bei gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen bis Euro e) bei nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen bis Euro f) bei Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis Euro - die Gemeindevertretung entscheidet bei höheren Beträgen., DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE WEHRETAL Kistner, Bürgermeister Druck:

19 Entwurf Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I S. 142), ]ΞΟΗΩ]Ω ϑηλθγηυω ΓΞΥΦΚ ΥΩΛΝΗΟ ΓΗς ΗςΗΩ]Ης ΨΡΠ ΞΟΛ 9%Ο, 6, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Fehlbedarf von EUR 0 EUR EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR EUR EUR ausgeglichen festgesetzt. 2 Kredite werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Druck:

20 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 EUR festgesetzt. 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.h. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 380 v.h. Die Gemeindevertretung hat am eine Hebesatzsatzung beschlossen. Daher erfolgt die Angabe der vorstehenden Steuersätze nachrichtlich. Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. 7 6 Festlegung des Begriffes erheblich nach 100 HGO Über- und außerplanmäßige Ausgaben nach 100 HGO sind erheblich, wenn sie bei: a) gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen Euro b) nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen Euro c) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelfall Euro übersteigen. Die Zustimmung zur Leistung von Mehrausgaben erfolgt durch den - Gemeindevorstand d) bei gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen bis Euro e) bei nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen bis Euro f) bei Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis Euro - die Gemeindevertretung entscheidet bei höheren Beträgen., DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE WEHRETAL Kistner, Bürgermeister Druck:

21 Entwurf Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I S. 142), ]ΞΟΗΩ]Ω ϑηλθγηυω ΓΞΥΦΚ ΥΩΛΝΗΟ ΓΗς ΗςΗΩ]Ης ΨΡΠ ΞΟΛ 9%Ο, 6, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Fehlbedarf von EUR 0 EUR EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR EUR EUR ausgeglichen festgesetzt. 2 Kredite werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Druck:

22 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 EUR festgesetzt. 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.h. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 380 v.h. Die Gemeindevertretung hat am eine Hebesatzsatzung beschlossen. Daher erfolgt die Angabe der vorstehenden Steuersätze nachrichtlich. Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. 7 6 Festlegung des Begriffes erheblich nach 100 HGO Über- und außerplanmäßige Ausgaben nach 100 HGO sind erheblich, wenn sie bei: a) gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen Euro b) nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen Euro c) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelfall Euro übersteigen. Die Zustimmung zur Leistung von Mehrausgaben erfolgt durch den - Gemeindevorstand d) bei gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen bis Euro e) bei nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen bis Euro f) bei Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis Euro - die Gemeindevertretung entscheidet bei höheren Beträgen., DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE WEHRETAL Kistner, Bürgermeister Druck:

23 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr der Gemeinde A 1 1. Vorbemerkungen Der Haushaltsplan wird wie bereits im Vorjahr nicht auf der Ebene der gesetzlich vorgeschriebenen Teilhaushalte angedruckt, sondern mindestens auf der Ämterebene, teilweise sogar auf der Kostenstellenebene. Teilhaushalt der abgebildeten Ebene/Kostenstelle 1 Innere Verwaltung Gemeindeorgane Organisationsamt Kämmerei/Kasse Bauhof/Fahrzeuge 2 Sicherheit und Ordnung 0200 Statistik/Wahlverwaltung 0210 Öffentliche Ordnung 0220 Feuerschutz 0240 Katastrophenschutz 4 Kultur und Wissenschaft 0470 Bücherei 0490 Heimat- und sonstige Kulturpflege 5 Soziale Leistungen 0550 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege 0590 Sonstige Sozialen Hilfen und Leistungen 6 Kinder-/Jugend- u Jugendhilfe Familienhilfe 0630 Einrichtungen für Kinder Kindergarten Reichensachsen Kindergarten Hoheneiche Allg. Kindergartenverwaltung Jugendzentren Kinderspielplätze 8 Sportförderung Verwaltung eigener Sportstätten 9 Räumliche Planung u. Entwicklung, Geoinformation 10 Bauen und Wohnen 10 Bauen und Wohnen 1120 Wasserversorgung Wasserversorgung 1150 Allg. Abfallwirtschaft Allg. Abfallwirtschaft 1160 Abwasserversorgung Abwasserversorgung 12 Verkehrsflächen und anlagen, ÖPNV 13 Natur- und Landschaftspflege 09Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen 1200 Straßen 1240 Straßenreinigung/Winterdienst 1260 ÖPNV 1280 Verwaltung der Straßenbeleuchtung 1300 Park- und Gartenanlagen 1310 Wasserläufe und Wasserbau 1320 Öffentliche Gewässer Friedhof- und Bestattungswesen 1330 Naturschutz- und Landschaftspflege Landwirtschaftliche Angelegenheiten Feld- und Wirtschaftswege Bürgerhaus Reichensachsen Dorfgemeinschaftshaus Hoheneiche Druck vom:

24 A Bürgerhaus Vierbach Dorfgemeinschaftshaus Langenhain Dorfgemeinschaftshaus Oetmannshausen Allg. Verwaltung Bürgerhäuser Mietshaus Leipziger Straße Wirtschaft und Tourismus Steinweg Bahnhof Reichensachsen Altes Verwaltungsgebäude Alte Schule/Neues Verwaltungsgebäude Festplätze/Märkte Sonstige Einrichtungen 16 Allgemeine Finanzwirtschaft Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen sonst. Allg. Finanzwirtschaft Konzessionen 2. Rückblick Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr mit den Anlagen wurde am von der Gemeindevertretung beschlossen. Die Genehmigung des Haushalts datiert vom Am hat die Gemeindevertretung die 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung beschlossen. Mit der Haushaltssatzung wurden die Steuersätze für die Gemeindesteuern wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v.h. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 350 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 350 v.h. Der Haushaltsplan schließt mit den fortgeschriebenen Ansätzen im Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag von ab. Der Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ist mit positiv. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit belaufen sich auf Überblick über den Stand der Entwicklung im Haushaltsjahr Die Haushaltsjahre 2013 bis stellten sich in der Satzung wie folgt dar: Haushaltsjahr 2013 im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf - mit einem Fehlbedarf von im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Druck vom:

25 A 3 3.a Ergebnishaushalt Die Entwicklung im Haushaltsjahr im Bereich der Erträge : Pos. 01 Privatrechtliche Leistungsentgelte Die Verkaufserlöse für Brennholz reduzieren sich aufgrund entsprechend geringerer Einschlagsmengen. Pos. 02 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Die geplanten Gebührenerhöhungen im Abwasserbereich schlagen sich hier nieder. Pos. 03 Kostenersatzleistungen und Erstattungen Diese Position setzt sich aus verschiedensten Ersatzleistungen von Zweckverbänden, anderen Kommunen und Privatleuten zusammen. Da für das Jahr keine wesentlichen Wasser- und Kanalsanierungsmaßnahmen geplant sind, entfallen daher auch entsprechende Hausanschlusskosten und die Ansätze reduzieren sich entsprechend. Pos. 05 Steuern steuerähnliche Erträge einschließlich Erträgen aus gesetzlichen Umlagen Diese Position beinhaltet die Hauptertragsquellen der Gemeinde. Dabei handelt es sich um die Einkommens- und Umsatzsteueranteile und die Gemeindesteuern. Die Entwicklung der Ertragsarten im Einzelnen können der unten aufgeführten Tabelle entnommen werden. Pos. 06 Erträge aus Transferleistungen Unter dieser Position finden sich Erträge anderer Sozialleistungsträger und der Familienleistungsausgleich. Aus den Orientierungsdaten geht hervor, dass der Familienleistungsausgleich im Jahr etwas höher ausfallen wird. Zuschüsse von anderen Sozialleistungsträgern wie der Agentur für Arbeit sind für nicht veranschlagt. Pos. 07 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen Diese Position beinhaltet die Bestandteile des kommunalen Finanzausgleichs. Hier sind in erster Linie die Schlüsselzuweisungen zu erwähnen. Nach den Orientierungsdaten, die das Land Hessen für das Jahr zur Verfügung gestellt hat, sollen die Schlüsselzuweisungen der Gemeinde sich um ca für das Jahr erhöhen. Aufgrund entsprechender Empfehlungen wird die Investitions- und Strukturpauschale in Höhe von insgesamt zukünftig im Finanzhaushalt veranschlagt. Pos. 08 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen und Zuschüssen und Beiträgen Bedingt dadurch dass die Investitionspauschalen der letzten 10 Jahre jährlich aufgelöst werden, erhöhen sich die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten. Pos. 09 sonstige Erträge In den sonstigen Erträgen finden sich z. B. die Konzessionsabgaben der Gas- und Stromversorgungsunternehmen, wesentliche Veränderungen sind für nicht zu erwarten. Druck vom:

26 A 4 Pos. 25 Außerordentliche Erträge Durch den Verkauf von drei Bauhoffahrzeugen im Jahr fielen die Erträge entsprechend höher aus. Für muss der aufgrund weniger geplanter Veräußerungen des Anlagevermögens reduziert werden. Zusammensetzung der Erträge Position Erläuterung/Beispiel Veränderung % 1 Privatrechtliche Leistungsentgelte Mieten, Pachten ,33% 2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Alle öff. rechtl. Gebühren ,04% 3 Kostenersatzleistungen u. -erstattungen Hausanschlusskosten ,52% 5 Steuern und steuerähnliche Erträge Gemeindesteuern ,80% 6 Erträge aus Transferleistungen Familienleistungsausgleich ,84% 7 8 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke und allg. Umlagen Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen- u. zuschüssen Schlüsselzuweisungen ,93% Auflösung der Zuschüsse ,62% 9 Sonstige ordentliche Erträge Konzessionsabgaben ,45% 21 Finanzerträge Bankzinsen, Mahngebühren ,00% 25 Außerordentliche Erträge Verkauf von Anlagevermögen ,00% Summe: ,06% Die Einnahmen (Erträge) erhöhen sich im Vergleich zum Haushalt geringfügig um insgesamt 4.884,00. Druck vom:

27 A 5 Entwicklung der Einnahmen (Erträge) im Bereich Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen (Kostenstelle ) Ertragsart Haushalt 15 Haushalt 14 Haushalt 13 Haushalt 12 Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer , Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Spielapparatesteuer Hundesteuer Schlüsselzuweisungen Ausgleichsleist. n.d. Famillienleistungsausgl Investitionspauschale Veranschlagung Strukturpauschale im Finanzhaushalt Summe Die Entwicklung im Haushaltsjahr im Bereich der Aufwendungen: Pos. 11 Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen werden sich gegenüber dem Vorjahr auch durch das altersbedingte Ausscheiden eines Mitarbeiters des Bauhofs um ca reduzieren. Pos.12 Versorgungsaufwendungen Die Versorgungsaufwendungen werden durch den Anteil der aktiven und sich im Ruhestand befindlichen Beamten beeinflusst. Mit Eintritt in den Altersruhestand ist die Gemeinde zur Leistung der entsprechend erworbenen Pensionen verpflichtet. Der erhöht sich geringfügig um rund Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Aufwand Position 2013 Pos Pos Summe Pos.13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die Gesamtansatz der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen reduziert sich im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt Dies ist damit begründet, dass neben dem Wegfall der Aufwendungen für Hausanschlusskosten ( ), der Reduzierung der Steuerberatungskosten ( ) sowie Kosten für Wahlen (8.350 ; keine Wahlen) bei weiteren beeinflussbare Positionen die Ansätze reduziert wurden sind. Druck vom:

28 A 6 Diese Einsparungen resultieren u.a. durch Mittelkürzungen im Bereich der Sanierungen der Feld- und Wirtschaftswege, Anpassung der Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten für die gemeindeeigenen Immobilien sowie verschiedene Kostenreduzierungen durch Synergieeffekte in der Verwaltung und auf dem Bauhof inklusive des Fuhrparks. Pos.14 Abschreibungen Die Abschreibungen belaufen sich auf insgesamt Dieser Betrag beinhaltet den Werteverzehr aller bewerteten Anlagegüter der Gemeinde bezogen auf das Rechnungsjahr. Die geringfügige Erhöhung um im Vergleich zum des vorangegangenen Haushaltsjahres resultiert aus den Zu- und Abgängen des Anlagevermögens im Jahr. Pos.15 Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben Die Position beinhaltet z. B. den Betriebskostenzuschuss an den Abwasserverband Sontratal und die Betriebskostenzuschüsse der Gemeinde zur Unterhaltung und zum Betrieb der Kindergärten in Reichensachsen und Hoheneiche. Der Betriebskostenzuschuss für den Abwasserverband Sontratal wird sich im Jahr um ca erhöhen. Bei den Betriebskostenzuschüssen für die beiden Kindergärten strebt die Gemeinde eine Bezuschussung in der Größenordnung wie etwa im Jahr an. Die Weiterleitung der U3-Förderung an den Betreiber der beiden Kindergärten entfällt zukünftig aufgrund von Umstrukturierungen der Landesförderung, daher verringert sich in Verbindung mit der Reduzierung der Jugendförderung der Gesamtansatz dieser Position. Pos.16 Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen In diesem Bereich befinden sich die Umlagen einerseits die Kreisumlage und die Schulumlage, die an den Werra-Meißner-Kreis abzuführen sind. Weiterhin beinhaltet die Position die sogenannte Kompensationsumlage und die Gewerbesteuerumlage. Die Entwicklung der einzelnen Umlagen kann aus der Tabelle im unteren Bereich entnommen werden. Pos.18 Sonstige ordentliche Aufwendungen Hier finden sich die von der Gemeinde zu leistenden Grundsteuern und sonstigen Steuern wie Kfz-Steuern. Pos. 22 Zinsen und andere Finanzaufwendungen Der Planansatz der Zinsaufwendungen wurde aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Druck vom:

29 A 7 Zusammensetzung der Aufwendungen Position Erläuterung/Beispiel Veränderung % 11 Personalaufwendungen Dienstbezüge, Vergütungen ,91% 12 Versorgungsaufwendungen Beiträge zur Versorgungskasse ,38% Instand- und 13 Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistunge Bewirtschaftungskosten u.ä. 14 Abschreibungen Zuweisungen und Zuschüsse, sonstige besondere Finanzaufwendungen Steueraufwendungen einschließlich Aufw. aus gesetzlichen Umlageverpfl. Abschreibung des Gemeindevermögens ,40% ,46% Kindergartenzuschuss, ÖPNV ,82% Kreisumlage, Schulumlage ,79% 18 sonstige ordentliche Aufwendungen Grundsteuern, KFZ-Steuern ,38% 22 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsen für Darlehen und Kassenkredite ,10% ,60% Die Ausgaben (Aufwendungen) reduzieren sich im Vergleich zum Haushalt um insgesamt Entwicklung der Ausgaben (Aufwendungen) im Bereich Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen (Kostenstelle ) Aufwandsart Haushalt 15 Haushalt 14 Haushalt 13 Gewerbesteuerumlage , Kreisumlage , Schulumlage , Kompensationsumlage 40 c FAG , Summe ,00 Es ist abschließend festzustellen, dass sich der Fehlbetrag des Gesamtergebnishaushaltes im Vergleich zum Vorjahr abermals um beachtliche von auf reduziert. 3.b Finanzhaushalt Die Reduzierung des Fehlbetrages wirkt sich auch positiv auf den Finanzmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit aus. Der Finanzmittelfluss ist, nachdem er sich im Jahr erstmalig seit der Einführung der Doppik positiv dargestellt hat, auf erfreuliche angestiegen. Druck vom:

30 A 8 Investitionen und Finanzierung Alle Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen stellen eine Summe von insgesamt dar. Diese Summe setzt sich aus den einzelnen Investitionen, die dem Investitionsprogramm (Teil G) entnommen werden können, zusammen. Den Auszahlungen für Investitionen stehen insgesamt Einzahlungen in Form von Zuschüssen sowie Abgängen des Anlagevermögens in Höhe von gegenüber. In Verbindung mit dem Rückfluss in Höhe von des gewährten Darlehens für das Forstgartenstift entfällt erstmals seit der Einführung der Doppik eine entsprechende Kreditaufnahme für Investitionen. Für den Ausgleich des Finanzhaushaltes ist insgesamt eine Fremdfinanzierung von erforderlich. Im vorangegangenen Haushaltsjahr wurde noch eine Fremdfinanzierung von veranschlagt. Das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr beinhaltet im Wesentlichen die folgenden Investitionen: I Digitalumrüstung Feuerwehr Die Digitalumrüstung der Feuerwehr wird weiter fortgesetzt und dann auch endgültig abgeschlossen werden. Die entsprechenden Eigenmittel des zweiten Teilbetrages in Höhe von für die Gemeinde waren ebenso wie die Zuwendung durch das Land ( ) bereits als Verpflichtungsermächtigung im Haushalt festgesetzt. I Umbau Feuerwehrstützpunkt Reichensachsen Für das Haushaltsjahr sind Planungskosten in Höhe von für eine Umgestaltung des Feuerwehrstützpunktes Reichensachsen/Alte Verwaltung aufgrund des zukünftigen Mehrbedarfs im Zuge der A44 eingeplant. I Gebäudesanierung Kindergärten Im Bereich des Kindergartens in Reichensachsen sollen die Fenster erneuert bzw. auch teilweise neu angeordnet werden. Die Kosten belaufen sich hierfür auf ca I Neue Verwaltung -Fassadenrenovierung/Errichtung einer Photovoltaikanlage Am Gebäude der Gemeindeverwaltung müssen im Fassaden- und Dachbereich einige grundhafte Sanierungsarbeiten durchgeführt werden. Im Zuge des Umbaus der Alten Schule zum Verwaltungsgebäude wurden an diesen Gewerken damals keine Arbeiten durchgeführt. Durch die Errichtung einer Photovoltaikanlage könnte zudem der zukünftige Stromverbrauch der Verwaltung nahezu selbst erwirtschaftet werden und die Bewirtschaftungskosten damit weiter gesenkt werden. Druck vom:

31 Schlussbemerkung: A 9 Der Fehlbetrag im Gesamtergebnishaushalt konnte für das kommende Haushaltsjahr erneut um immerhin verringert werden. Die Haushaltslage der Gemeinde verbessert sich damit erfreulicherweise weiter kontinuierlich. Mit dem aktuellen Fehlbetrag in Höhe von liegt man zudem nur unwesentlich über dem Planungsergebnis ( ) der mittelfristigen Ergebnisplanung aus dem Jahr. Aus der nun fortgeschriebenen mittelfristigen Ergebnisplanung geht aber hervor, dass ein Haushaltsausgleich, wie vom Land gefordert, für das Jahr 2017 grundsätzlich möglich ist. Durch die Vorgabe, nun bereits im Jahr 2017 einen ausgeglichen Haushalt aufzustellen, muss die in den vergangenen Jahren begonnene Haushaltskonsolidierung auch in den Folgejahren weiterhin fortgesetzt werden. Die Reduzierung des Fehlbetrags kann nur mit einer noch konsequenteren und sparsameren Mittelbewirtschaftung sowie einer Erhöhung der Erträge erreicht werden. Der Gestaltungsspielraum wird mit zunehmender Konsolidierung sowohl auf der Ertrags- als auch auf der Aufwandseite jedoch zunehmend geringer und es bedarf daher einer sorgfältigen Abwägung, an welchen Stellen zukünftig weitere Veränderungen vorgenommen werden, um die Haushaltslage zu verbessern. Steuer- und Gebührenerhöhungen sowie eine Reduzierung des Leistungsangebots werden jedoch nicht vermeidbar sein, um den Haushalt ausgeglichen zu gestalten. Die immer noch ungewisse Finanzausstattung durch das Land durch den ab dem Jahr 2016 geänderten KFA sowie die allgemeinen gesamtwirtschaftlichen Schwankungen erschweren die Planungen zudem noch zusätzlich. Erstmals seit vielen Jahren ist für das kommende Jahr keine Kreditaufnahme für Investitionen vorgesehen. Dies macht deutlich, dass auch im investiven Bereich nur die absolut notwendigen Maßnahmen veranschlagt werden., im November /bb-ste Kistner, Bürgermeister Druck vom:

32 Entwurf Haushaltsplan der Gemeinde Gesamtergebnishaushalt 00 Ergebnishaushalt Privatrechtliche Leistungsentgelte Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Kostenersatzleistungen und -erstattungen Steuern steueräh. Ertr.einschl.Ertr.aus ges.uml Erträge aus Transferleistungen Ertr.a.Zuweisgn.u.Zusch.f.lfd.Zwecke u.allg.uml Ertr.a.Aufl.v.Sonderp.a.Inv.zuw.-zusch.u.-Beitr Sonstige ordentliche Erträge Summe der ordentlichen Erträge ( 1-9) Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Aufw.f. Zuweisungen und Zuschü s.bes.finanzaufw Steueraufw.einschl.Aufw.a.ges.Uml.verpfl Sonstige ordentliche Aufwendungen Sum. der ordentlichen Aufwendungen ( 11-18) Verwaltungsergebnis ( 10./. 19) Finanzerträge Zinsen und andere Finanzaufwendungen Finanzergebnis ( 21-22) Gesamtbetr d. ordentl Erträge ( ) A 25 Gesamtb. d. ordentl. Aufwendung. (19+22) B Ordentliches Ergebnis ( 24./. 25) Außerordentliche Erträge Außerordentliches Ergebnis ( 27./. 28) Jahresergebnis ( 26 und 29) Seite 1 - Druck am

33 Entwurf Haushaltsplan der Gemeinde Gesamtfinanzhaushalt 01 geplantes Jahresergebnis des Ergebnishaushaltes 02 +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 03 - Erträge aus der Auflösung von SOPO für erhaltene Investitionszuw.u-zuschüsse +/- Zunahme/Abnahme von Rückstellungen /+ Erträge/Aufwendungen aus dem Abgang des Anlagevermögens 07 -/+ Zu-/Abnahme der Vorräte, der Ford. sowie anderer Aktiva 08 +/- Zu-/Abnahme der Verbindlichkeiten sowie anderer Passiva 09 Finanzmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit 10 Einz. aus Investitionszuweis. und zuschüssen sowie aus Investitionsbeiträgen 11 + Einz. aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlageverm. und des immat.av 12 - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und immat. Anlagever. davon: Auszahlungen für aktivierte Investitionszuweisungen und -zuschüsse Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens davon: Einzahlungen aus der Tilgung von gewährten Krediten Auszahlungen für Investitionen in das -500 Finanzanlagevermögen 15 Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeit ( Positionen 10 bis 14) 16 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und der Begebung von Anleihen 17 - Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten und Anleihen 18 Finanzmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit (Positionen ) 19 Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbedarf 0 des Haushaltsjahres (Pos ) 21 Voraussichtlicher Finanzmittelbestand am 0 Ende des Haushaltsjahres (Pos ) Erläuterungen Zu Position 10: Einzahlungen aus Investitionszuweisungen und Zuschüssen sowie aus Investitionsbeiträgen Einzahlungen aus Investitionszuweisungen/beiträgen = Einzahlungen aus Tilgungszuschüsse = Seite 2 - Druck am

34 Entwurf Haushaltsplan der Gemeinde Erläuterungen Investitionspauschalen = Summe Position 10 = Seite 3 - Druck am

35 Entwurf Haushaltsplan der Gemeinde Investitionsprogramm ( 9 GemHVO) Finanzplan 2016 Finanzplan 2017 Finanzplan 2018 Verpflichtungs- Ermächtigungen Bish. bereitg. Gesamtausg.b. () I Maschinenhalle Ausz.f.d.Erwerb v.grundstücken u.gebäuden I Maschinen Geräte Bauhof Ausz.f.Invest.i.d.sonst.Sachanl.vermö I Ersatzbeschaffung Unimog U Ausz.f.Invest.i.d.sonst.Sachanl.vermö I Anschaffung Schneeschild Ausz.f.Invest.i.d.sonst.Sachanl.vermö I Investestionszuschuss IKZ-EDV Ausz.f.Invest.i.d.sonst.Sachanl.vermö I Innere Verwaltung (GWG) Ausz.f.Invest.i.d.sonst.Sachanl.vermö I Digitalfunkumrüstung Feuerwehr Einz.a.Inv.zuw.u.-zusch.s.a.Inv.beitr Ausz.f.Invest.i.d.sonst.Sachanl.vermö I Erneuerung von Ausrüstung Feuerwehren Ausz.f.Invest.i.d.sonst.Sachanl.vermö I Anschaffung einer Wärmebildkamera Einz.a.Inv.zuw.u.-zusch.s.a.Inv.beitr Ausz.f.Invest.i.d.sonst.Sachanl.vermö I Löschwasserversorgung Gewerb Ausz.f.d.Erwerb v.grundstücken u.gebäuden I Umbau Feuerwehrstützpunkt Reichensac Ausz.f.d.Erwerb v.grundstücken u.gebäuden I Anschaffung Stromerzeuger FFW Vierbach Ausz.f.Invest.i.d.sonst.Sachanl.vermö I Erneuerung Hallentor FWGH Langenhain Ausz.f.d.Erwerb v.grundstücken u.gebäuden I Sicherheit u. Ordnung (GWG) Ausz.f.Invest.i.d.sonst.Sachanl.vermö I Kindergärten -Gebäudesanierung Seite 4 - Druck am

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