Wie werde ich Mitglied?

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1 Wie werde ich Mitglied? Nach dem Rechtsberatungsgesetz dürfen wir nur Mitglieder beraten. Entweder fordern Sie unverbindlich unser Informationspaket an, oder bedienen sich der folgenden Seiten aus dem Internet. Achtung!!! Bei Übersendung der Beitrittserklärung sowie der Einzugsermächtigung bitten wir zu beachten, daß wir unbedingt Ihre Unterschriften im Original benötigen! Bei Eheleuten oder Wohngemeinschaften (es können höchstens zwei Personen pro Mitgliedschaft aufgenommen werden) benötigen wir die Unterschriften beider Vertragspartner, da wir nach dem Rechtsberatungsgesetz wie vorstehend bereits erwähnt nur unsere Mitglieder beraten dürfen. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden sonst nicht alle Kosten übernommen. Den Mietkatasterfragebogen erbitten wir ebenfalls ausgefüllt zurück. Dabei bitten wir ganz besonders um Beantwortung der Frage 15 (Finanzierung)! Die Aufnahmegebühr beträgt 2,50 Euro, der Jahresbeitrag 72,00 Euro, dazu kommen 18,00 Euro für die DMB- Rechtsschutzversicherung, sofern Sie diese abschließen. Sie können unsere Verwaltungsarbeit erheblich vereinfachen, indem Sie uns mit der Abbuchung des Beitrages von Ihrem Konto beauftragen. Eine entsprechende Einzugsermächtigung stellen wir Ihnen zur Verfügung. Nach Eingang der Beitrittserklärung und des Beitrages übersenden wir Ihr Mitgliedsbuch. Sie können die kommenden Beiträge auch halb- oder vierteljährlich zahlen. Rechtsberatungen finden jeden 1. und 3. Donnerstag in der Zeit von 16.oo bis 18.oo Uhr im Hotel am Stadtring, Nordhorn statt. Telefonische Kurzauskünfte können von unseren Mitgliedern eingeholt werden Montag bis Freitag von 9.00 bis Uhr unter einer separaten Telefonnummer. Die mündlichen Beratungen sind für unsere Mitglieder kostenlos. Bei Führung des Schriftwechsels mit dem Vermieter, Behörden pp. ist ein Pauschalbetrag von 5,00 Euro zu entrichten. Die nachfolgende Beitrittserklärung sowie die uns nach Möglichkeit erteilte Einzugsermächtigung benötigen wir unbedingt mit Ihren Originalunterschriften zurück. Bedenken Sie bitte, daß unser Verwaltungs- und Kostenaufwand gesenkt werden kann, wenn Sie uns mit dem Einzug des Mitgliedsbeitrages (und bei Bedarf anfallender Schreibgebühren) beauftragen. In diesem Fall ersparen Sie uns nicht nur Porto- und Papierkosten, sondern auch Arbeitszeit von Mitarbeitern/Innen für den Versand von Rechnungen und Mahnungen. Die eingesparten Kosten und den Zeitaufwand würden wir gern sinnvoller für unsere Mitglieder einsetzen. Falls Sie im Falle Ihres Umzugs die Weitergabe Ihrer neuen Anschrift durch die Post an uns bzw. die Verlagsgesellschaft des Deutschen Mieterbundes nicht wünschen, können Sie innerhalb von sechs Wochen nach Unterschrift unter die Beitrittserklärung schriftlich widersprechen. Dann ist allerdings der lückenlose Bezug der Mieterzeitung nicht gewährleistet. Seite 1 - Wie w erde ich Mitglied - des Mieterverein Nordhorn & Umgebung e.v.

2 Wodurch wurden Sie zum Beitritt in unseren Verein angeregt? Zutreffendes bitte ankreuzen I I (4) durch Hinweise von Nichtmitgliedern I I (1) durch Hinweise umseitigen Mitgliedes I I (5) durch Telefonbuch I I (3) durch Fernsehsendungen I I (3) durch Rundfunkberichte I I (2) durch Presseartikel I I (7) durch Zuweisung von anderen Mietervereinen I I (8) durch die Einrichtung von Außenstellen I I (10) durch Briefkastenwerbung (Mieterberatungsbus) I I (9) durch Wohnungsamt und sonstige Behörden I I (10) durch die MieterZeitung I I (10) durch Fensterreklame des Mietervereins I I (13) durch Flugblattverteilung I I (12) durch Straßenbahnwerbung I I (6) frühere Mitgliedschaft Seite 2 - Wie w erde ich Mitglied - des Mieterverein Nordhorn & Umgebung e.v.

3 Informationen zur DMB Mietrechtschutzversicherung Sehr geehrte Damen und Herren, der Mieterverein Nordhorn ist der DMB-Mietrechtsschutzversicherung angeschlossen. Seine Leistungen sind damit erheblich verbessert worden. Angst vor einem Prozess gibt es nicht mehr, wenn es um die Durchsetzung berechtigter Ansprüche aus dem Mietvertrag der vom Mitglied bewohnten Wohnung geht. Ein besonderer Antrag auf Beitritt zur Versicherung braucht nicht gestellt zu werden. Was leistet die DMB-Mietrechtsschutzversicherung? Sie übernimmt im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die notwendigen Kosten bis zu ,00 Euro in jedem einzelnen Versicherungsfall, bei einem Selbstbehalt von 100, wenn Sie selbst klagen oder den Prozess verlieren. Dabei werden folgende Kosten und Gebühren ersetzt: die gesetzliche Vergütung des eigenen Anwalts, die gesetzliche Vergütung des Gegenanwalts, die Gerichtskosten einschl. etwaiger Zeugen- und Gutachtergebühren. Welche Wartefrist gilt? Während die Rechtsberatung ab sofort gewährt wird, d. h. vom Eintritt an, müssen die Mitglieder im Falle eines Prozesses eine dreimonatige Wartefrist einhalten. Kostenschutz kann also nur gewährt werden, wenn der Streitfall, aus dem der Prozess entsteht, nach mindestens drei Monaten Mitgliedschaft bzw. Beitritt zur Rechtsschutzversicherung begonnen hat. So kann z. B. die bloße Ankündigung einer Mieterhöhung oder einer Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter auch wenn sie in dieser Form unwirksam ist als schadenauslösendes Ereignis für den späteren Prozess angesehen werden, denn zu diesem Zeitpunkt war das zu versichernde Risiko für den Versicherten nicht mehr ungewiss. Dreht sich der Rechtsstreit um Mängel der Mietsache, tritt der Versicherungsfall grundsätzlich bereits mit der Entstehung des Mangels ein. Wer ist Vertragspartner der Mietrechtsschutzversicherung? Vertragspartner der DMB-Mietrechtsschutzversicherung ist ausschließlich der Mieterverein Nordhorn & Umgebung e.v. Die einzelnen Mitglieder unseres Vereins sind die versicherten Personen. Für wen gilt die Mietrechtsschutzversicherung? Versichert sind Prozesse aus Streitigkeiten im Rahmen des Wohnraummietverhältnisses, also Probleme zwischen Vermieter und Mieter bzw. Untermieter oder Pächter. Hierunter fallen z. B. nicht die Streitigkeiten zwischen Wohnungsnachbarn oder mit Verwaltungsbehörden, etwa wegen Wohngeldes. Es kommen also nur mietrechtliche Anspruchsgrundlagen in Betracht. Zweitwohnungen, Ferienwohnungen, zusätzlich gemietete Garagen u. a. sind nur dann versichert, wenn sie der Rechtsschutzversicherung zusätzlich gemeldet und von dieser akzeptiert worden sind. Was müssen Sie als Mitglied beachten? Pünktliche Beitragszahlung ist unerlässlich, damit Sie nicht Ihren Versicherungsschutz gefährden. Nach unserer Satzung ist der 1. Beitrag jeweils im Januar im Voraus zu zahlen. Danach können Sie eine halb- oder vierteljährliche Zahlungsweise wählen. Bitte erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung. Beitrittserklärung des Mieterverein Nordhorn & Umgebung e.v.

4 Kommen Sie mit allen Mietfragen rechtzeitig zur Beratung. Je früher Sie kommen, desto besser können wir Ihnen helfen. Die Mietrechtsschutzversicherung tritt in der Regel nur ein, wenn Sie vor dem Prozess den Mieterverein zwecks Beratung aufgesucht haben und der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit dem Vermieter unternommen wurde. Nur der Mieterverein kann bei der Mietrechtsschutzversicherung die Kostenübernahme für den Prozess beantragen. Beauftragen Sie daher niemals einen Rechtsanwalt, ohne vorher den Mieterverein gefragt zu haben! Ihr DEUTSCHER MIETERBUND MIETERVEREIN NORDHORN & UMGEBUNG E.V. Beitrittserklärung des Mieterverein Nordhorn & Umgebung e.v.

5 S A T Z U N G 1 - Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen DEUTSCHER MIETERBUND Mieterverein Nordhorn und Umgebung e.v. 2. Er hat seinen Sitz in Nordhorn und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragen. 3. Der Verein ist dem Landesverband Niedersachsen-Bremen im Deutschen Mieterbund e.v. angeschlossen. 2 - Zweck 1. Der Verein bezweckt den Zusammenschluß aller Mieter, Untermieter und Pächter von Nordhorn und Umgebung mit dem Ziel, Ihre Interessen in allen Miet-, Pacht- und Wohnungsangelegenheiten zu wahren und zu vertreten und das gesamte Wohnungswesen nach Grundsätzen zu regeln, die dem Gedeihen der deutschen Familie entsprechen. 2. Die Verwirklichung des Zieles wird erstrebt durch: a) Einwirkung auf die öffentliche Meinung und Gesetzgebung, b) Wahrnehmung der Belange der Mitglieder in allen Miet- und Wohnungssachen. 3. Parteipolitische und religiöse Bestrebungen sowie ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sind grundsätzlich ausgeschlossen. 3 - Mitgliedschaft Mitglied kann jeder Mieter, Untermieter und Pächter werden, der diese Satzung anerkennt. Nichtmieter können als Mitglieder aufgenommen werden, wenn von ihrer Zugehörigkeit zum Verein eine Förderung desselben zu erwarten ist. 4 - Aufnahme, Austritt, Ausschluß 1. Die Aufnahme erfolgt auf Grund schriftlicher Anmeldung. Das Mitglied erhält bei seiner Aufnahme ein Mitgliedsbuch und eine Satzung. 2. Die Mitgliedschaft erlischt: a) durch freiwilligen Austritt jeweils nur zum Ende eines Kalenderjahres. Die Kündigung muß bis spätestens 1. Oktober durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt sein. Der Austritt kann frühestens zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Eintrittsjahr erfolgen. b) Durch den Tod c) Durch Ausschluß. 3. Der Ausschluß k a n n erfolgen: a) Wenn das Mitglied mit der Beitragszahlung mehr als sechs Monate im Rückstand ist, b) Wenn das Verhalten des Mitgliedes sich mit Zweck und Ziel des Vereins nicht vereinbarten läßt. Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand. 4. Der Ausschluß ist dem Mitglied unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen. Das Mitglied hat das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung innerhalb eines Monats nach Empfang der Mitteilung. Bis zur Entscheidung über die Berufung kann es seine Mitgliedsrechte nicht ausüben. 5. Das Mitgliedsbuch bleibt Eigentum des Vereins und ist mit Beendigung der Mitgliedschaft zurück zu geben. 5 - Rechte und Pflichten der Mitglieder 1. Jedes Mitglied hat das Recht, die Einrichtungen des Vereins in Anspruch zu nehmen. 2. Den Mitgliedern wird u.a. gewährt: a) kostenlose Auskunft in allen Mietangelegenheiten, b) Erteilung schriftlicher Auskünfte in allen Miet- und Wohnungsfragen. Hierfür wird ein Unkostenbeitrag erhoben, dessen Höhe durch den Vorstand festgesetzt wird. Seite 1 der Satzung des Mieterverein Nordhorn & Umgebung e.v.

6 3. Aus der Gewährung der Rechtsbetreuung durch den Verein stehen den Mitgliedern keinerlei Ansprüche an den Verein zu. 6 - Beitrag und Eintritt 1. Jedes Mitglied hat ein Eintrittsgeld und mindestens einen ordentlichen Beitrag zu zahlen. Der Beitrag wird jährlich erhoben und ist im ersten Monat des Kalenderjahres fällig. Jedes Mitglied kann über den ordentlichen Beitrag hinaus freiwillige Beiträge zahlen. Die Höhe des Eintrittsgeldes und des ordentlichen Jahresbeitrages bestimmt die Mitgliederversammlung; sie kann das Eintrittsgeld und den Jahresbeitrag mit Wirkung für das nächste Kalenderjahr abändern. Die Mitgliederversammlung hat auch das Recht, eine alle Mitglieder gleichmäßig treffende Sonderumlage zu beschließen. 2. Die Pflicht zur Beitragszahlung beginnt mit dem ersten Tage des Quartals, in dem die Anmeldung erfolgt. Bei der Aufnahme ist das Eintrittsgeld und mindestens ein ordentlicher Jahresbeitrag zu zahlen. 3. Der Beitrag ist eine Bringschuld. Für jede Anmahnung des Beitrages wird ein Unkostenanteil erhoben, dessen Höhe vom Vorstand festgesetzt wird. 4. Von den Mitgliedern über den ordentlichen Beitrag hinaus freiwillig geleistete Beiträge (Abs. 1 Satz 3) gelten als Mitgliedsbeiträge und sind für die allgemeinen Vereinszwecke zu verwenden. 7 - Vereinsorgane Organe des Vereins sind: 1. der Vorstand, 2. die Mitgliederversammlung. 8 - Der Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus drei von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählten Vereinsmitgliedern: Dem 1., dem 2. und dem 3. Vorsitzenden. 2. Vorstand im Sinne des 26 BGB ist der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. 3. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt vier Jahre. Für ein Mitglied, das während der Amtszeit ausscheidet, findet in der nächsten Mitgliederversammlung eine Ersatzwahl für den Rest der Wahlzeit statt. 4. Der Vorstand kann die Zahlung angemessener pauschalierter Aufwandsentschädigungen oder Vergütungen an ehrenamtliche Funktionsträger durch Beschluss festlegen. 9 - Beschlußfassung 1. Dem Vorstand obliegt die Beschlußfassung über sämtliche Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. 2. Zur Durchführung der Vereinsarbeit (Beitrags- und Kassenangelegenheiten, Auskunftserteilung usw.) kann der Vorstand die erforderlichen Mitarbeiter berufen und Arbeitsausschüsse bilden. 3. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung, die vom Vorstand beschlossen wird Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen einberufen. Die Einberufung erfolgt durch Bekanntgabe in der Mieterzeitung. 2. Die Mitgliederversammlung hat neben den ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben insbesondere zu beschließen über a) Geschäftsbericht, b) Jahresabschluß, c) Entlastung des Vorstandes, d) Wahl des Vorstandes und der Rechnungsprüfer, e) Satzungsänderungen, f) Auflösung des Vereins. Seite 2 der Satzung des Mieterverein Nordhorn & Umgebung e.v.

7 3. Die Mitgliederversammlung soll in der Regel im ersten Kalendervierteljahr stattfinden, weitere Versammlungen sollen stattfinden, soweit es notwendig ist. 11. Anträge zur Tagesordnung, Beschlußfassung - 1. Anträge zur Tagesordnung sind spätestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich einzureichen. 2. Die Versammlung ist stets beschlußfähig; sie beschließt mit einfacher Mehrheit, mit Ausnahme von Anträgen auf Satzungsänderungen. Beschlüsse werden in einfacher Schriftform beurkundet. 3. Über den Gang der Versammlung ist eine Niederschrift zu führen, die vom Versammlungsleiter und zwei Versammlungsteilnehmern zu unterzeichnen ist Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter - 1. In den Vorstand und zur Mitarbeit ( 9 Abs. 2) dürfen nur Personen berufen werden, die volljährig und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind. 2. Sämtliche Ämter sind Ehrenämter Rechnungsprüfer 1. Die Rechnungsprüfer werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit auf die Dauer von vier Jahren gewählt. 2. Sie sind verpflichtet, mindestens in jedem Kalendervierteljahr eine Kassenprüfung und nach Schluß des Geschäftsjahres eine eingehende Prüfung der Geschäfts- und Kassenführung, Bücher und Belege vorzunehmen Satzungsänderungen Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden Auflösung 1. Ein Antrag auf Auflösung des Vereins muß mindestens sechs Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich und mit Begründung eingereicht werden. 2. Der Antrag bedarf zu seiner Annahme einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder, wobei diese Mehrheit mindestens die Hälfte der Vereinsmitglieder darstellen muß. Steht eine solche Mehrheit nicht fest, so ist auf Antrag eine neue Versammlung einzuberufen. Die neue Versammlung ist für die Entscheidung zuständig ohne Rücksicht darauf, ob die Dreiviertelmehrheit auch mehr als die Hälfte der Mitglieder darstellt. 3. Bei der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an den Landesverband Niedersachsen-Bremen im Deutschen Mieterbund e.v., dem auch die Vereinsakten zu übergeben sind Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr Gerichtsstand Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle Ansprüche und Streitigkeiten zwischen dem Verein und den Mitgliedern der Sitz des Vereins. Die Satzung ist am 6. Januar 1932 errichtet. Änderungen wurden vorgenommen am 21. Januar 1933, 16. Dezember 1933, 17. Dezember 1947, 13. März 1955, 17. März 1962, 12. Februar 1968, 24. Juni 2003 und 9. September Seite 3 der Satzung des Mieterverein Nordhorn & Umgebung e.v.

8 Mietkatasterbogen Mitglieds-Nr.: Bitte sorgfältig ausfüllen und Zutreffendes ankreuzen 1. Eigentümer, Name, Vorname 2. Postleitzahl, Ort: 3. Strasse, Haus-Nr. 2. Mieter, Name, Vorname Postleitzahl Ort: Straße Haus-Nr. 3. Gebäudeart: Einfamilienhaus 1 I I 4. Baujahr: bis Jahr der Modernisierung Zwei-/Dreifamilienhaus 2 I I Mehrfamilienhaus 3 I I Eigentumswohnung 4 I I ab Anzahl der Wohnungen im Haus unter Einschluß der eigengenutzten Wohnung: Spezifische Wohnungsangaben Nachstehende Fragen sind für jede vermietete/gemietete Wohnung zu beantworten: 6. Stockwerk Wohnung mit Zentralheizung (Gas-, Öl-, Elt-, (Erdgeschoß = 00, 1. Obergeschoß = 01 usw.; Fernheizung) und Bad 1 I I Dachgeschoß = 19) I I I Wohnung mit Ofenheizung, Innentoilette 7. Lage der Wohnung innerhalb der Etage rechts 1 I I und Bad 2 I I Mitte 2 I I Wohnung mit Ofenheizung, Innentoilette, ohne Bad 3 I I links 3 I I Wohnung mit Ofenheizung, Außentoilette, 8. Wohnungs-Nr.: I I I rechts 1 I I ohne Bad 4 I I links 3 I I Wohnung mit sonstiger Ausstattung (von Ziffer abweichend) 5 I I 9. Wohnungsgröße in Quadratmetern I I I I Auf die Angabe weiterer Ausstattungsmerkmale ist mit 10. Anzahl der Wohnräume einschl. Küche Rücksicht auf die vom Gesetz geforderte Vergleichbarkeit über 8 qm (keine Nebenräume) I I I zu verzichten. 11. Fenster einfach verglast 1 I I 13. Nettomiete monatlich ohne Betriebskosten DM I I I I I I I Doppelfenster 2 I I 14. Vorstehende Miete wird gezahlt seit: Isolierverglasung 3 I I Monat / Jahr I I I I I 15. Finanzierung: Die Wohnung wurde mit öffentlichen Mitteln / Wohnungsfürsorgemitteln finanziert: Ja 1) I I Nein 2) I I Hinweise zum Datenschutz: Die Angaben auf diesem Bogen werden von dem Mieterverein Nordhorn & Umgebung e.v. zur Auskunfterteilung über die ortsüblichen Vergleichsmieten genutzt. Der Mieter ist damit einverstanden, daß die Daten seiner Wohnung über Lage, Art, Größe, Ausstattung und Miethöhe im Mietkataster des Mieterverein Nordhorn & Umgebung e.v. gespeichert und bei Bedarf an Dritte, die sich über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete informieren wollen, weitergegeben werden. Mietkatasterbogen des Mieterverein Nordhorn & Umgebung e.v.

9 B e i t r i t t s e r k l ä r u n g Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Mieterverein Nordhorn & Umgebung e.v. Eine Satzung und ein Merkblatt habe ich erhalten Name Vorname Beruf Geburtsdatum Ehegatte/Lebenspartner: Name Vorname Beruf Geburtsdatum Anschrift (in der Rechtsschutzversicherung versichertes Objekt): Straße/Hausnummer PLZ/Wohnort Tel.-Nr. Mitgliedschaft mit / ohne Rechtsschutzversicherung Aufnahmegrund: Zahlungsart: Lastschrifteinzug(Ermächtigung beigefügt) / Rechnung Zahlungsweise: 1. Zahlung ein Jahresbeitrag, danach vierteljährlich / halbjährlich / jährlich Ich war / bin bereits Mitglied im Mieterverein vom... bis Datum Unterschrift Unterschrift Eingang am: Mitglieds-Nr.: Antrag angenommen. Mitgliedsbuch ausgehändigt: ja / nein Eintrittsdatum:... Beginn der Beitragszahlung am:... Bei der Aufnahme wurden in bar entrichtet: Euro... Aufnahmegebühr, Euro... Beitrag für die Monate..., zusammen Euro... Unterschrift: Beitrittserklärung des Mieterverein Nordhorn & Umgebung e.v.

10 Gläubiger-Identifikationsnummer DE92MVN Lastschriftverfahren Der DMB Mieterverein Nordhorn & Umgebung e.v. ermöglicht seinen Mitgliedern die Teilnahme am Lastschriftverfahren. Die Notwendigkeit dieser kostensparenden und organisationsfreundlichen Zahlungsweise für einen Mieterverein ist leicht einzusehen. Deshalb bitten wir auch Sie, sich diesem Verfahren anzuschließen. Wir werden dann Ihren Mitgliedsbeitrag und die Kosten gemäß 6 der Satzung nach Fälligkeit von Ihrem Konto abbuchen. DAS LASTSCHRIFTVERFAHREN KANN JEDOCH NICHT FÜR DIE AUFNAHMEGEBÜHR UND DEN ERSTEN JAHRESBEITRAG ANGEWENDET WERDEN. DIE BEGLEICHUNG DIESER BEITRÄGE DURCH BARZAHLUNG ODER ÜBERWEISUNG IST ZWINGENDE VORAUSSETZUNG FÜR DIE BEGRÜNDUNG IHRER MITGLIEDSCHAFT. Einzugsermächtigung Hiermit ermächtige den DMB Mieterverein Nordhorn & Umgebung e.v. widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen gemäß der Satzung zu Lasten meines Kontos im Lastschriftverfahren einzuziehen. SEPA-Lastschriftmandat Hiermit ermächtige ich den DMB Mieterverein Nordhorn & Umgebung e.v. Zahlung von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom DMB Mieterverein Nordhorn & Umgebung e.v. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend ab dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort _ _ Kreditinstitut ( Name und BIC) IBAN: D E I I I I I Kontonummer Bankleitzahl Datum, Ort und Unterschrift

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