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1 Statistische Berichte K VIII 2j 2015 statistik im Saarland 2015 bedürftige im Saarland am 15. Dezember 2015 bedürftige im Saarland am 15. Dezember 2015 in vollstationärer 27,6 % in ambulanter 20,8 % mit geld 51,6 % Ausgegeben im Dezember 2016 Statistisches Amt Saarland, Saarbrücken, Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten. Herausgeber: Statistisches Amt Saarland, Virchowstraße 7, Saarbrücken, Postfach , Saarbrücken Telefon: (0681) Fax: (0681) statistik@lzd.saarland.de - Internet:

2 Inhaltsübersicht Seite Vorbemerkungen und Erläuterungen... 3 Tabellenteil A Ambulante 1 dienste nach Art und der Einrichtung Personal in diensten nach Geschlecht, Berufsabschluss und Tätigkeitsbereich bedürftige in diensten nach stufen, Altersgruppen, Geschlecht und gruppen... 7 B Stationäre 1 heime nach Art und der Einrichtung Verfügbare Plätze nach Art der Plätze und der Einrichtung Personal in Einrichtungen nach Geschlecht, Berufsabschluss und Tätigkeitsbereich bedürftige in Einrichtungen nach stufen, Altersgruppen, Geschlecht und Art der leistung Durchschnittliche Vergütungen nach deren Art in Euro pro Person und Tag C geldempfänger/-innen 1 geldempfänger/-innen nach Geschlecht, Altersgruppen und stufen D Zusammenfassung 1 bedürftige nach stufen, Altersgruppen und Leistungsarten E Regionaltabelle 1 Ausgewählte Daten zu den diensten, heimen und bedürftigen Zeichenerklärung a.n.g. = anderweitig nicht genannt 0 = mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten in der Tabelle nachgewiesenen Einheit - = nichts vorhanden / = keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug. = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten X = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll... = Angabe fällt später an () = Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert Fehler aufweisen kann p = vorläufiges Ergebnis r = berichtigtes Ergebnis Abweichungen in den Summen sind durch Runden der Zahlen möglich. 2 K VIII - 2j 2015 SL

3 Vorbemerkungen und Erläuterungen Rechtsgrundlage Verordnung zur Durchführung einer Bundesstatistik über einrichtungen sowie über die häusliche, statistik-verordnung (-StatV) vom 24. November 1999 (BGBl. I S ), die durch die Verordnung vom 19. Juli 2013 (BGBl. I S ) geändert worden ist, in Verbindung mit 109 Abs. 1 Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale versicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S , 1 015), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 24 des Gesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S ) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S ) geändert worden ist. Erhebungsprogramm der statistik Für die amtliche statistik ist ausschließlich der Leistungsbereich des SGB XI relevant: generell also nur das Personal, das diese Leistungen erbringt, und nur die bedürftigen, die Leistungen aufgrund des SGB XI erhalten. 1. Art und Umfang der Erhebung Die Erhebungen werden als Bundesstatistik durchgeführt über a) ambulante und stationäre einrichtungen: die Bundesstatistik über die ambulanten (dienste) und stationären (heime) Einrichtungen wird von den Statistischen Landesämtern als Bestandserhebung ab dem Berichtsjahr 1999 in zweijährigem Erhebungsturnus jeweils zum 15. Dezember durchgeführt. Auskunftspflichtig sind die der Einrichtung, mit denen ein Versorgungsvertrag gemäß Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI) besteht. b) geldempfänger: die Bundesstatistik über die geldempfänger wird vom Statistischen Bundesamt bei den Spitzenverbänden der kassen erhoben, die Ergebnisse werden den Ländern zur Verfügung gestellt. 2. Zweck der Erhebung Aus den Erhebungen über die ambulanten dienste und stationären einrichtungen sollen umfassende und zuverlässige statistische Daten zur ambulanten bzw. stationären pflegerischen Versorgung, über deren personelle Ausstattung sowie über die von den Einrichtungen betreuten bedürftigen bereitgestellt werden. Besondere Bedeutung hat die Erhebung über die geldempfänger, da hierdurch von der amtlichen Statistik die Gesamtzahl der pflegebedürftigen Leistungsempfänger nach SGB XI erfasst wird. Die geldempfänger, die von Angehörigen oder anderen privaten Personen in Privathaushalten (häuslicher Bereich) gepflegt werden, bilden die Mehrheit unter allen pflegebedürftigen Leistungsempfängern. Wichtige Begriffe Ambulanter dienst: Hierbei handelt es sich um dienste, die durch Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI zur ambulanten zugelassen sind oder Bestandsschutz nach 73 Abs. 3 und 4 SGB XI genießen und danach als zugelassen gelten. selbständig wirtschaften, das bedeutet, dass sie bedürftige im Sinne des SGB XI entweder ausschließlich oder betriebswirtschaftlich und organisatorisch getrennt von den übrigen Leistungsangeboten pflegerisch betreuen. unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten kraft bedürftige in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen. Eingliedrige Einrichtungen: Diese Einrichtungen können ausschließlich ambulante oder ausschließlich stationäre nach dem SGB XI leisten. Mehrgliedrige Einrichtungen: Diese können sowohl ambulante als auch teil- und/oder vollstationäre nach dem SGB XI leisten. Personal (Beschäftigte): Zum Personalbestand eines dienstes oder heimes gehören alle dort Beschäftigten, die in einem Arbeitsverhältnis zum dienst oder heim stehen und teilweise oder ausschließlich Leistungen nach SGB XI erbringen. Bei gemischten oder mehrgliedrigen Einrichtungen werden nur die Beschäftigten gezählt, die auch für den dienst oder das heim arbeiten. Die Beschäftigten werden nach dem Beschäftigungsverhältnis und dem Beschäftigungsumfang erhoben. K VIII - 2j 2015 SL 3

4 bedürftige: In die Erhebung über die ambulanten dienste waren nur diejenigen ambulant versorgten Personen einzubeziehen, die sachleistungen oder häusliche bei Verhinderung der person nach dem SGB XI erhielten. In die Erhebung über die heime waren nur die stationär versorgten Personen einzubeziehen, die eine leistung nach diesem Gesetz erhielten. Ausschlaggebend war jeweils die Entscheidung der kasse bzw. des privaten Versicherungsunternehmens über das Vorliegen von bedürftigkeit und die Zuordnung der bedürftigen zu den stufen I bis III (einschließlich Härtefällen). Bei der Erhebung über die heime waren abweichend hiervon auch die bedürftigen in die Erhebung einzubeziehen, die im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt direkt in die einrichtung aufgenommen wurden und Leistungen nach SGB XI erhielten, für die jedoch noch keine Zuordnung zu einer bestimmten stufe vorlag. Nicht zu berücksichtigen waren bei der Erhebung über die ambulanten dienste die geldempfänger, bei denen der dienst lediglich Visiten nach 37 Abs. 3 SGB XI durchführt. Bei der Erhebung über die heime waren insbesondere die leichtpflegebedürftigen Heimbewohner der sogenannten stufe 0 nicht einzubeziehen, da sie nicht zu den bedürftigen nach SGB XI zählen. heime: Die Erhebung erstreckt sich auf alle voll- und teilstationären einrichtungen, die selbständig wirtschaften, in denen bedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten kraft gepflegt werden und ganztägig (vollstationär) und/oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können, die durch Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI zur voll-, teilstationären und/oder Kurzzeitpflege zugelassen sind oder Bestandsschutz nach 73 Abs. 3 und 4 SGB XI genießen und danach zugelassen sind. Verfügbare Plätze: Als verfügbare Plätze zählen die am Stichtag zugelassenen und tatsächlich verfügbaren plätze, die vom heim gemäß Versorgungsvertrag nach SGB XI vorgehalten werden, unabhängig von den am Stichtag belegen Plätzen. Dabei sind die Plätze den verschiedenen arten wie Dauerpflege, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege zuzuordnen. Vergütung: Hier waren die am Stichtag gültigen Entgelte für allgemeine leistungen einschließlich medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung (sätze) sowie für Unterkunft und Verpflegung entsprechend den satzvereinbarungen anzugeben. Zusatzleistungen nach dem SGB XI waren nicht einzubeziehen. geldempfänger: bedürftige in Privathaushalten (häuslicher Bereich) können anstelle der häuslichen hilfe, die von ambulanten diensten erbracht wird, ein geld beantragen. Das geld dient zur Sicherstellung der selbst beschafften hilfe. geld: Das geld für pflegebedürftige Leistungsempfänger nach SGB XI ist - wie auch bei den sächlichen Leistungen - nach drei stufen gestaffelt. stufen: Für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XI sind pflegebedürftige Personen einer der folgenden stufen zugeordnet: bedürftige der stufe I (erheblich bedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. bedürftige der stufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. bedürftige der stufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach die Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. 4 K VIII - 2j 2015 SL

5 A Ambulante 1 dienste nach Art und der Einrichtung Davon nach der Einrichtung Art des dienstes dienste private freigemeinnützige sonstige gemeinnützige öffentliche der freien Wohlfahrtspflege kommunale sonstige öffentliche dienste ohne andere Sozialleistungen mit anderen Sozialleistungen (gemischte Einrichtungen) und zwar häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfe nach SGB V Hilfe zur nach SGB XII sonstige ambulante Hilfeleistungen als eigenständiger Dienst an einer Wohneinrichtung (Altenheim, betreutes Wohnen) als eigenständiger Dienst an einem Krankenhaus, einer Reha-Einrichtung oder einem Hospiz als eigenständiger Dienst an einer Einrichtung oder einem Dienst der Eingliederungshilfe davon eingliedrige einrichtungen ohne andere Sozialleistungen mit anderen Sozialleistungen (gemischte Einrichtungen) und zwar häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfe nach SGB V Hilfe zur nach SGB XII sonstige ambulante Hilfeleistungen als eigenständiger Dienst an einer Wohneinrichtung (Altenheim, betreutes Wohnen) als eigenständiger Dienst an einem Krankenhaus, einer Reha-Einrichtung oder einem Hospiz als eigenständiger Dienst an einer Einrichtung oder einem Dienst der Eingliederungshilfe mehrgliedrige einrichtungen K VIII - 2j 2015 SL 5

6 A Ambulante 2 Personal in diensten nach Geschlecht, Berufsabschluss und Tätigkeitsbereich Berufsabschluss Personal Davon nach dem überwiegenden Tätigkeitsbereich im dienst hauswirthäusliche schaftliche Betreuung Versorgung Verwaltung, dienstleitung Grundpflege Geschäftsführung sonstiger Bereich INSGESAMT Staatlich anerkannte/-r Altenpfleger/-in Staatlich anerkannte/-r Altenpflegehelfer/-in Gesundheits- und Krankenpfleger/-in Krankenpflegehelfer/-in Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in Heilerziehungspfleger/in, Heilerzieher/-in Heilerziehungspflegehelfer/-in Heilpädagogin, Heilpädagoge Ergotherapeut/-in Physiotherapeut/-in (Krankengymnast/-in) Sonstiger Abschluss im Bereich der nichtärztlichen Heilberufe Sozialpädagogischer/sozialarbeiterischer Berufsabschluss Familienpfleger/-in mit staatlichem Abschluss Dorfhelfer/-in mit staatlichem Abschluss Abschluss einer pflegewissenschaftl. Ausbildung (FH/Uni) Sonstiger pflegerischer Beruf Fachhauswirtschaftler/-in für ältere Menschen Sonstiger hauswirtschaftlicher Berufsabschluss Sonstiger Berufsabschluss Ohne Berufsabschluss Auszubildende/-r, (Um-)Schüler/-in Insgesamt darunter weiblich Staatlich anerkannte/-r Altenpfleger/-in Staatlich anerkannte/-r Altenpflegehelfer/-in Gesundheits- und Krankenpfleger/-in Krankenpflegehelfer/-in Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger-/in Heilerziehungspfleger/in, Heilerzieher/-in Heilerziehungspflegehelfer/-in Heilpädagogin, Heilpädagoge Ergotherapeut/-in Physiotherapeut/-in (Krankengymnast/-in) Sonstiger Abschluss im Bereich der nichtärztlichen Heilberufe Sozialpädagogischer/sozialarbeiterischer Berufsabschluss Familienpfleger/-in mit staatlichem Abschluss Dorfhelfer/-in mit staatlichem Abschluss Abschluss einer pflegewissenschaftl. Ausbildung (FH/Uni) Sonstiger pflegerischer Beruf Fachhauswirtschaftler/-in für ältere Menschen Sonstiger hauswirtschaftlicher Berufsabschluss Sonstiger Berufsabschluss Ohne Berufsabschluss Auszubildende/-r, (Um-)Schüler/-in Zusammen K VIII - 2j 2015 SL

7 A Ambulante 3 bedürftige in diensten nach stufen, Altersgruppen, Geschlecht und gruppen Alter von bis unter Jahren bedürftige männlich weiblich private Art des s freigemeinnützige öffentliche INSGESAMT unter und mehr Insgesamt stufe I unter und mehr Zusammen stufe II unter und mehr Zusammen stufe III unter und mehr Zusammen K VIII - 2j 2015 SL 7

8 B Stationäre 1 heime nach Art und der Einrichtung Davon nach dem der Einrichtung Art der heime heime private freigemeinnützige der freien Wohlfahrtspflege sonstige gemeinnützige öffentliche kommunale sonstige öffentliche heime davon nach dem Angebot Dauer- und Kurzzeitpflege und Tagespflege und/oder Nachtpflege nur Dauer- und Kurzzeitpflege nur Dauer- und Tagespflege und/oder Nachtpflege nur Kurzzeit- und Tagespflege und/oder Nachtpflege nur Tages- und Nachtpflege nur Dauerpflege nur Kurzzeitpflege nur Tagespflege nur Nachtpflege davon heime für ältere Menschen davon nach dem Angebot Dauer- und Kurzzeitpflege und Tagespflege und/oder Nachtpflege nur Dauer- und Kurzzeitpflege nur Dauerpflege und Tagespflege und/oder Nachtpflege nur Kurzzeitpflege und Tagespflege und/oder Nachtpflege nur Tages- und Nachtpflege nur Dauerpflege nur Kurzzeitpflege nur Tagespflege nur Nachtpflege heime für Behinderte heime für psychisch Kranke heime für Schwerkranke und Sterbende (Hospiz) K VIII - 2j 2015 SL

9 B Stationäre 2 Verfügbare Plätze nach Art der Plätze und der Einrichtung Art der verfügbaren Plätze Verfügbare Plätze Dauer- und Kurzzeitpflege und Tages- und/oder Nachtpflege Darunter nach dem Angebot der Einrichtung nur Dauer- und Kurzzeitpflege nur Dauerpflege und Tagesund/oder Nachtpflege nur Dauerpflege Anzahl Verfügbare Plätze Vollstationäre in 1-Bett-Zimmern in 2-Bett-Zimmern in 3-Bett-Zimmern in 4- und mehr-bett-zimmern Dauerpflege in 1-Bett-Zimmern in 2-Bett-Zimmern in 3-Bett-Zimmern in 4- und mehr-bett-zimmern darunter Plätze, die flexibel für die Kurzzeitpflege genutzt werden können Kurzzeitpflege in 1-Bett-Zimmern in 2-Bett-Zimmern in 3-Bett-Zimmern in 4- und mehr-bett-zimmern Tagespflege Nachtpflege Auslastung der verfügbaren Plätze in Prozent Vollstationäre 85,1 90,1 79,1 97,0 85,3 Vollstationäre Dauerpflege 84,0 92,3 80,2 94,0 82,4 Vollstationäre Kurzzeitpflege X X X X X Tagespflege 1) 139,0 94,1-81,8 - Nachtpflege Anteil an der Zahl der verfügbaren Plätze in Prozent Verfügbare Plätze Vollstationäre 94,9 89,1 100,0 90,7 100,0 in 1-Bett-Zimmern 44,3 50,0 56,5 40,7 39,3 in 2-Bett-Zimmern 48,3 39,1 43,5 50,0 56,3 in 3-Bett-Zimmern 2, ,4 in 4- und mehr-bett-zimmern Dauerpflege 92,0 81,3 94,0 90,7 100,0 in 1-Bett-Zimmern 42,7 45,8 53,1 40,7 39,3 in 2-Bett-Zimmern 47,0 35,5 40,9 50,0 56,3 in 3-Bett-Zimmern 2, ,4 in 4- und mehr-bett-zimmern darunter Plätze, die flexibel für die Kurzzeitpflege genutzt werden können 1,3 0,3 0,4 4,1 2,0 Kurzzeitpflege 2,9 7,8 6,0 - - in 1-Bett-Zimmern 1,6 4,2 3,4 - - in 2-Bett-Zimmern 1,3 3,6 2,6 - - in 3-Bett-Zimmern in 4- und mehr-bett-zimmern Tagespflege 5,0 10,7-9,3 - Nachtpflege 0,1 0, ) Bei der teilstationären werden die versorgten bedürftigen erfasst, mit denen am ein Vertrag besteht. Wenn die bedürftigen nur an einigen Tagen der Woche versorgt werden, kann die ausgewiesene Auslastung über 100 Prozent liegen. K VIII - 2j 2015 SL 9

10 B Stationäre 3 Personal in Einrichtungen nach Geschlecht, Berufsabschluss und Tätigkeitsbereich Berufsabschluss und Betreuung Davon nach dem überwiegenden Tätigkeitsbereich im heim soziale Betreuung zusätzliche Betreuung ( 87b SGB XI) personal Hauswirtschaftsbereich haustechnischer Bereich Verwaltung, Geschäftsführung sonstiger Bereich INSGESAMT Staatlich anerkannte/-r Altenpfleger/-in Staatlich anerkannte/-r Altenpflegehelfer/-in Gesundheits- und Krankenpfleger/-in Krankenpflegehelfer/-in Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in Heilerziehungspfleger/-in, Heilerzieher/-in Heilerziehungspflegehelfer/-in Heilpädagogin, Heilpädagoge Ergotherapeut/-in Physiotherapeut/-in (Krankengymnast/-in) Sonstiger Abschluss im Bereich der nichtärztlichen Heilberufe Sozialpädagogischer/sozialarbeiterischer Berufsabschluss Familienpfleger/-in mit staatl. Abschluss Dorfhelfer/-in mit staatlichem Abschluss Abschluss einer pflegewissenschaftl. Ausbildung (FH/Uni) Sonstiger pflegerischer Beruf Fachhauswirtschaftl./in für ältere Menschen Sonst. hauswirtschaftl. Berufsabschluss Sonstiger Berufsabschluss Ohne Berufsabschluss Auszubildende/-r, (Um-)Schüler/-in Insgesamt darunter weiblich Staatlich anerkannte/-r Altenpfleger/-in Staatlich anerkannte/-r Altenpflegehelfer/-in Gesundheits- und Krankenpfleger/-in Krankenpflegehelfer/-in Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in Heilerziehungspfleger/-in, Heilerzieher/-in Heilerziehungspflegehelfer/-in Heilpädagogin, Heilpädagoge Ergotherapeut/-in Physiotherapeut/-in (Krankengymnast-/in) Sonstiger Abschluss im Bereich der nichtärztlichen Heilberufe Sozialpädagogischer/sozialarbeiterischer Berufsabschluss Familienpfleger/-in mit staatl. Abschluss Dorfhelfer/-in mit staatlichem Abschluss Abschluss einer pflegewissenschaftl. Ausbildung (FH/Uni) Sonstiger pflegerischer Beruf Fachhauswirtschaftl./-in für ältere Menschen Sonst. hauswirtschaftl. Berufsabschluss Sonstiger Berufsabschluss Ohne Berufsabschluss Auszubildende/-r, (Um-)Schüler/-in Zusammen K VIII - 2j 2015 SL

11 B Stationäre 4 bedürftige in Einrichtungen nach stufen, Altersgruppen, Geschlecht und Art der leistung Alter von... bis unter... Jahren bedürftige männlich weiblich vollstationäre Nach Art der leistung Dauerpflege davon Kurzzeitpflege teilstationäre davon Tagespflege INSGESAMT unter und mehr Insgesamt stufe I unter und mehr Zusammen stufe II unter und mehr Zusammen stufe III unter und mehr Zusammen dar. Härtefälle Noch keiner stufe zugeordnet Zusammen K VIII - 2j 2015 SL 11

12 B Stationäre 5 Durchschnittliche Vergütungen nach deren Art in Euro pro Person und Tag Darunter nach dem Angebot der Einrichtung Art der Vergütung Durchschnittliche Vergütung Dauerund Kurzzeitpflege und Tagesund/oder Nachtpflege nur Dauerund Kurzzeitpflege nur Dauerpflege und Tagesund/oder Nachtpflege nur Kurzzeitund Tagesund/oder Nachtpflege nur Tagesund Nachtpflege nur Dauerpflege nur Kurzzeitpflege nur Tagespflege Vergütung für vollstationäre Dauerpflege satz stufe 1 56,93 55,04 53,81 52, , stufe 2 76,95 75,16 72,93 72, , stufe 3 97,50 95,39 93,80 91, , Entgelt für Unterkunft und Verpflegung 25,70 26,40 26,33 26, , Vergütung für Kurzzeitpflege satz stufe 1 59,22 63,54 53, ,87 - stufe 2 77,96 81,78 72, ,91 - stufe 3 96,35 99,48 92, ,43 - Entgelt für Unterkunft und Verpflegung 26,49 26,88 25, ,81 - Vergütung für Tagespflege satz stufe 1 40,76 42,53-36,03-41, ,34 stufe 2 48,94 52,02-47,40-48, ,84 stufe 3 59,16 62,30-59,01-54, ,24 Entgelt für Unterkunft und Verpflegung 14,87 15,80-14,67-13, ,61 12 K VIII - 2j 2015 SL

13 C geldempfänger/-innen 1 geldempfänger/-innen nach Geschlecht, Altersgruppen und stufen Alter von... bis unter... Jahren geldempfänger/ -innen I Davon nach stufen II III darunter Härtefälle nachrichtlich Personen ohne stufe mit erheblich eingeschänkter Alltagskompetenz INSGESAMT Insgesamt unter und mehr Männlich Insgesamt unter und mehr Weiblich Insgesamt unter und mehr K VIII - 2j 2015 SL 13

14 D Zusammenfassung 1 bedürftige nach stufen, Altersgruppen und Leistungsarten bedürftige Alter von... bis unter... Jahren ambulante vollstationäre davon Dauerpflege Kurzzeitpflege geld 1) INSGESAMT Insgesamt unter und mehr stufe I Insgesamt unter und mehr stufe II Insgesamt unter und mehr K VIII - 2j 2015 SL

15 D Zusammenfassung Noch: 1 bedürftige nach stufen, Altersgruppen und Leistungsarten bedürftige Alter von... bis unter... Jahren ambulante vollstationäre davon Dauerpflege Kurzzeitpflege geld 1) stufe III Insgesamt unter und mehr Insgesamt Noch keiner stufe zugeordnet nachrichtlich: ohne stufe mit erheblich eingeschänkter Alltagskompetenz Insgesamt ) Ohne Empfänger/innen von geld, die zusätzlich auch ambulante erhalten. Diese werden bei der ambulanten berücksichtigt. Stichtag: Zudem ohne Empfänger/-innen von Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege. Diese werden bereits bei der vollstationären bzw. ambulanten erfasst. K VIII - 2j 2015 SL 15

16 E. Regional- 1 Ausgewählte Daten zu den diensten, Ambulante Eingliedrige einrichtungen Mehrgliedrige einrichtungen Kreis/Land dienste ohne mit andere(n) Sozialleistungen ohne mit andere(n) Sozialleistungen Personal in diensten Regionalverband Saarbrücken Merzig-Wadern Neunkirchen Saarlouis Saarpfalz-Kreis St. Wendel Saarland Stationäre Verfügbare Plätze in heimen bedürftige Kreis/Land heime für vollstationäre je heim je Einwohner je Einwohner ab 65 Jahren Personal in heimen dar. mit erheblich eingeschr. Alltagskompetenz vollstationärer Dauerpflege oder Kurzzeitpflege davon in für teilstationäre teilstationärer Regionalverband Saarbrücken Merzig-Wadern Neunkirchen Saarlouis Saarpfalz-Kreis St. Wendel Saarland bedürftige bedürftige Kreis/Land je Einwohner ambulante vollstationäre darunter Dauerpflege geld 1) nachrichtl.: ohne stufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Regionalverband Saarbrücken Merzig-Wadern Neunkirchen Saarlouis Saarpfalz-Kreis St. Wendel Saarland ) Ohne Empfänger/-innen von geld, die zusätzlich auch ambulante erhalten. Diese werden bei der ambulanten berücksichtigt. Stichtag: Zudem ohne 16 K VIII - 2j 2015 SL

17 tabelle heimen und bedürftigen Von diensten betreute bedürftige darunter mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz je dienst Je Einwohner ab 65 Jahren je Einwohner ab 65 Jahren stufe I stufe II stufe III darunter Härtefälle nachrichtl.: ohne stufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in heimen je heim je Einwohner ab 65 Jahren je Einwohner ab 65 Jahren stufe I stufe II stufe III darunter Härtefälle bisher noch keiner stufe zugeordnet nachrichtl.: ohne stufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz darunter bedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz je Einwohner ambulante vollstationäre darunter Dauerpflege geld 1) nachrichtl.: ohne stufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Empfänger/-innen von Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege. Diese werden bereits bei der vollstationären bzw. bei der ambulanten erfasst. K VIII - 2j 2015 SL 17

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