Info-Abend für UnterrichtspraktikantInnen und JunglehrerInnen Donnerstag, , im Hotel Krone in Dornbirn

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1 Info-Abend für UnterrichtspraktikantInnen und JunglehrerInnen Donnerstag, , im Hotel Krone in Dornbirn

2 unsere ubg-homepage unsere ÖLI-Homepage News + Team + Denkart + PV-Akademie + Recht + Personalvertretung + Archiv +.

3 ÖLI-App unser InfoAPP Du findest das APP im Play-Store unter dem Suchbegriff ÖLI oder direkt über diesen Link.

4 die PV-Akademie unser zentrales Bildungsinstitut für alle LehrerInnen

5 das Dienstrechtsskriptum

6 Kontakt zu uns unser Infosupport mit Gary Fuchsbauer Stv. Vorsitzender ZA BMHS und GÖD BMHS Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechtsexperte der ÖLI-UG

7 > Name: K.. W.> > -Adresse: > > Nachricht: Guten Abend! > Wenn im SJ 2017/2018 erstmals ein befristetes Dienstverhältnis eingegangen wird, besteht dann ein Wahlrecht zwischen Dienstvertrag alt und neu oder betrifft dies lediglich unbefristete Verträge? > Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße > K.. W Liebe Kollegin! Egal ob befristet oder unbefristet: Wer in den Schuljahren 2015/16 bis 18/19 erstmals ein Vertragsverhaeltnis als Landes- oder Bundeslehrer/in in Oesterreich eingeht, kann zwischen altem und neuem Dienstrecht waehlen. Ein Vertrag kommt in dieser Zeit - steht im Gesetz - nur zustande, wenn schriftlich die Wahl bekannt gegeben wird. Entsprechende Unterlagen werden vom Dienstgeber dann zugesandt. Diese Wahl gilt dann auch fuer alle spaeteren Vertraege, auch wenn vertragslose Zeiten dazwischenliegen. (In der Praxis ist es leider aktuell so, dass Ministerium und Landesschulraete das Wahlrecht verweigern, wenn jemand ohne Studienabschluss beginnt. In diesem Fall wird wird nur ein Vertrag nach altem Dienstrecht gegeben.) LG Gary Fuchsbauer

8 > Name: C.. K.. > -Adresse: > > Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herren, > > ich habe eine sehr wichtige Frage und hoffe, dass Sie mir kurz helfen > können. Ich habe vor einem Jahr mein Lehramtsstudium an der Uni Wien > (Fächerkombination Deutsch/Psychologie und Philosophie) abgeschlossen und stehe vor der Überlegung für welches Dienstrecht ich mich entscheiden soll. Da ich im Herbst 30 werde, bin ich nicht sicher, was sich für mich eher auszahlt. Das Unterrichtspraktikum habe ich noch nicht gemacht und Vordienstzeiten kann ich mir auch keine anrechnen lassen. Ich weiß also, dass ich, sollte ich mich für den kommenden Herbst zusätzlich für Stunden bewerben, nur im Sondervertrag - also im alten Dienstrecht - arbeiten kann. Umso wichtiger ist diese Entscheidung für mich. > > Vielen Dank schon vorweg und liebe Grüße C K Liebe Kollegin! Wenn du waehrend des UP eigene Vertragslehrerinnen-Stunden hast, zaehlt dieses Jahr als Berufserfahrungszeit (Vordienstzeit). Reines UP ist Ausbildungszeit, die nicht als Berufserfahrung zaehlt. In diesem Fall lassen dich nach aktueller einseitiger Gesetzesinterpretation von BMB/LSR diese nur ins alte Dienstrecht - was aber bei deinen Faechern auf Dauer eh die finanziell bessere Entscheidung ist (wenn man gleiche Arbeitszeit als Vergleich heranzieht). Die Vordienstzeitenanrechung (heißt nun: Berufserfahrungszeiten) erfolgt im alten Dienstrecht, sobald ein Dauervertrag ausgestellt wird. Dies muss nach spaetestens 5 Jahren erfolgen, kann auch frueher sein, wenn auf Dauer gesichterte Stunden unterrichtet werden (also zb keine Vertretung). Im neuen Dienstrecht erfolgt die Anrechnung gleich zu Beginn, obwohl auch hier bis zu 5 Jahren befristete (Einjahres-)Vertraege moeglich sind. Angerechnet werden, wie der neue Begriff schon sagt, nur Berufserfahrungszeiten (daher keine Ausbildungs- oder Karenzzeiten), wenn mehr als 20 Prozent gearbeitet wurde. Zeiten, in denen eine mindestens 80-prozentige Beschaeftigung vorliegt, werden voll angerechnet. Zeiten zwischen 20- und 80-prozentiger Beschaeftigung, werden anteilsmäßig angerechnet (zb wird ein Jahr mit Viertelbeschaeftigung als 3 Monate angerechnet). Normalerweise werden Zeiten vor dem Studienabschluss nicht angerechnet, außer es kann glaubhaft gemacht werden, dass die Taetigkeit bereits das entsprechende akademische Niveau hatte. Mutterschutz gilt meines Wissens als Krankenstand und daher als Dienstverhaeltnis und muesste daher angerechnet werden. Dienstverhaeltnisse im oeffentlichen Dienst werden immer voll angerechnet - also zb Sondervertrag neben dem UP. Vergleich altes und neues LehrerInnen-Dienstrecht: Es gibt keine Unterschiede in Bezug auf Teilzeitmoeglichkeiten. Gleich ist auch die woechentlich zu haltende Sprechstunde, die Konferenzteilnahmen, Elternsprechtage, etc. Es gibt Unterschiede im Umfang der Arbeitszeit und in der Bezahlung. Im alten Dienstrecht sind fuer eine volle Lehrverpflichtung in Deutsch ca 18 Stunden und in PPP ca 20 Stunden pro Woche zu halten (haengt von der Anzahl der Matura-/Abschlussklassen, weil diese frueher enden und daher von Sept.-April mehr unterrichtet werden muss). Daraus berechnet sich dann auch anteilig das Gehalt als Teilbeschaeftigte. Wenn zusaetzliche Aufgaben wie zb Klassenvorstand (KV) oder individuelle Lernbegleiterin (ILB) uebernommen werden, gibt es dafuer extra Bezahlung (KV 1950 Euro/Jahr, ILB 37,44 Euro/Stunde). Im neuen Dienstrecht sind fuer eine volle Lehrverpflichtung in Deutsch 20 und in PPP 22 Stunden pro Woche zu halten, wenn keine Matura-/Abschlussklassen dabei sind - mit solchen erhoeht sich die Zahl anteilsmäßig. Daraus berechnet sich dann auch anteilig das Gehalt als Teilbeschaeftigte. Zusaetzlich muss eine Vollbeschaeftigte (ohne Extrabezahlung) 2 Aufgaben wie zb Klassenvorstand (KV) oder individuelle Lernbegleiterin (ILB) oder andere spezielle Eltern-/SchuelerInnenberatung uebernehmen, wobei bei solchen stundenweisen Aufgaben 36 Stunden pro Jahr zu leisten sind. Teilbeschaeftigte muessen solche Aufgaben anteilsmäßig uebernehmen, z.b. als Halbbeschäftigte einen Klassenvorstand, als 75-Prozentbeschaeftigte einen Klassenvorstand und 18 Beratungsstunden. Fortbilden muss man sich im alten und im neuen Dienstrecht. Im neuen werden allerdings 15 Stunden in der unterrichtsfreien Zeit vorgeschrieben. Der Urlaub kann in beiden Dienstrechten nur in der unterrichtsfreien Zeit genutzt werden. Im neuen allerdings im Juli erst nach Abschluss der Schuljahresendearbeiten (wobei das bisher nirgends definiert ist und daher von der Direktion abhaengt) und nur bis Montag in der letzten Ferienwoche, d.h. ab Dienstag muss man wieder dienstbereit sein. Im alten Dienstrecht gibt es das Recht, anfallende Ueberstunden auf ein Zeitkonto anzusparen, im neuen nicht. Nun im Detail zum Finanziellen: Im alten Dienstrecht gibt es ein Biennalsystem, sodass alle 2 Jahre die Entlohnung (abgesehen von Gehaltsverhandlungserfolgen) im Schnitt um 4,8 Prozent ansteigt - von 2463,8 bis 5458,1 Euro. Mit einem Besoldungsdienstalter von 34 Jahren ist die hoechste Stufe erreicht. Zu den genannten Betraegen kommen gegebenenfalls, wie gesagt, Abgeltungen fuer diverse außerunterrichtliche Aufgaben dazu. Im neuen Dienstrecht gibt es nur 7 Stufen, wobei die Verweildauer unterschiedlich lang ist. Die erste Stufe (2578,8 Euro) dauert bei Einsteig als Mag./Master/DI 3,5 Jahre (sonst laenger), die 2. und 3. Stufe dauern je 5 Jahre, die 4. bis 6. Stufe je 6 Jahre. Die Entlohnung steigt (abgesehen von Gehaltsverhandlungserfolgen) dabei jeweils um ca 360 Euro, außer von 6 auf 7, da sinds nur ca 220 Euro. Mit einem Besoldungsdienstalter von 31,5 Jahren ist die hoechste Stufe (4601,3 Euro) erreicht. Zu den genannten Betraegen kommen allerdings bei Deutsch (wie bei anderen zeitaufwaendigen Faechern) noch die Faecherzulagen dazu: Wenn ein Fach der Lehrverpflichtungsgruppe 1 oder 2 unterrichtet wird, sind das pro Monat pro Wochenstunde 32,8 Euro. Wenn ein Fach der Lehrverpflichtungsgruppe 3 unterrichtet wird (zb PPP), sind das pro Monat pro Wochenstunde 13,4 Euro. Dies gilt aber erst ab der 9. Schulstufe. In der Schulstufe gibt's nur fuer Schularbeitenfaecher wie Deutsch eine Zulage von 25,6 Euro. Fuer Faecher der Lehrverpflichtungsgruppen 4 oder hoeher gibt es gar keine Zulagen. In den ersten Jahren mit befristetem Vertrag erfolgt die Bezahlung im neuen Dienstrecht wie bei unbefristetem Vertrag. Im alten Dienstrecht gibt es bei befristetem Vertrag 2603,3 Euro bei Vollbeschaeftigung. Ueberstunden werden, wenn sie nur kurz zu halten sind (Supplierungen, Vertretungen bis zu 2 Wochen) praktisch nicht bezahlt (es gibt zwar im alten und neuen System etwas unterschiedliche Regelungen, die sich aber beide meist so auswirken, dass gratis suppliert werden muss, im Schnitt ca knapp eine Stunde pro Woche bei Vollbeschaeftigung). Dauerueberstunden werden in beiden Dienstrechten gleich bezahlt: Pro Stunde mit 1,3 Prozent vom Monatsbrutto, aber im wesentlichen nur, wenn der Unterricht nicht entfaellt, im Schnitt also etwas ueber 8 Monate pro Jahr. Ausnahme: Beim befristeten Vertrag im alten Dienstrecht werden die Ueberstunden voll bezahlt, also wie Normalstunden 14mal/Jahr. Hier nun ein Vergleich unter der Annahme, dass ab dem 2. Jahr 22 Unterrichtsstunden gehalten werden (6 Std D-Unterst, je 8 D- und PPP-Oberst, davon 4 PPP in Maturakl.(=3,2 wert), plus Klassenvorstand und Lernbegleitung, also gleiche Arbeitszeit im alten und neuen Dienstrecht. Im ersten Jahr ist im alten Dienstrecht UP plus Vertrag ueber weitere Stunden angenommen und in den naechsten 4 Jahren ein befristeter Vertrag. Im neuen Dienstrecht ist angenommen, dass im ersten Jahr nur das reine UP gemacht wird, damit dann neues Dienstrecht gewaehlt werden kann. Es zeigt sich im neuen Dienstrecht am Anfang ein hoeherer Bezug - dieser Unterschied wird allerdings bei anfaenglicher Teilbeschaeftigung wesentlich geringer sein, als hier errechnet! (alt = jeweiliges Alter, DRneu = brutto im neuen Dienstrecht incl. Faecherzulage, DRalt = brutto im alten Dienstrecht incl. KV+ILB. Im neuen DR erfolgt die Vorrueckung immer ein halbes Jahr spaeter als hier angegeben.) Durchschnittliche Monatsbezuege 14mal pro Jahr: alt DRneu DRalt Dauer ,1 3272,4 3 Jahre ,2 3272,4 1 Jahr ,2 3154,5 1 Jahr ,2 3360,8 2 Jahre ,2 3576,5 1 Jahr ,4 3576,5 1 Jahr ,4 3789,9 2 Jahre ,4 3999, ,5 4216, ,5 4433, ,5 4635, ,8 4849, ,8 5064, ,8 5279, ,0 5493, ,0 5718, ,0 5922, ,6 6023, ,6 6329,0 1 Jahr bis Pensionierung mit 65 Schnitt 4117,3 4567,6 Durchschnitt ueber 34 Jahre LG Gary Josef Gary Fuchsbauer, fuer Rueckfragen

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