Rechtliche und praktische Umsetzung des TierschutzVMG NRW in Tierversuchsgenehmigungsverfahren

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1 21. Essener Informationstreffen für Tierschutzbeauftragte, Tierexperimentatoren und mit Tierversuchen befasste Behördenvertreter Rechtliche und praktische Umsetzung des TierschutzVMG NRW in Tierversuchsgenehmigungsverfahren MR Michael Hülsenbusch Referat VI-6 Rechtsangelegenheiten der Abteilung Verbraucherschutz

2 Inhalt I. Einführung II. Tierversuchsrelevante Regelungen des TierschutzVMG NRW III. Praktische Umsetzung der Mitwirkung

3 I. Einleitung Entstehung des TierschutzVMG in NRW Bestandteil der rot-grünen Koalitionsverträge 2010/12 Diskontinuität in der 15. Legislaturperiode Neue Einbringung in 16. LTag: 4. Juli 2012 (LT Drks. 16/177) Inkrafttreten: 6. Juli 2013 (GV. NRW S.416)

4 I. Einleitung Tierschutzverbandsklagerechte bundesweit Bund: nicht im KoalV der GroKo Ba-Wü: im KoalV Bremen: seit 2007 (nur Feststellungsklage) Hamburg: seit (nur Feststellungsklage) Niedersachsen: im KoalV NRW: seit (umfassend) Rhl.-Pfalz: Gesetzentwurf eingebracht (umfassend) Saarland: Gesetzentwurf eingebracht (umfassend) SH: Gesetzentwurf eingebracht (umfassend)

5 I. Einleitung Anerkannte Verein (Stand: ) Animal Rights Watch e.v. Bundesverband Tierschutz e.v. Deutscher Tierschutzbund e.v. Deutsches Tierschutzbüro e.v. Europäischer Tier- u. Naturschutz e.v. Landestierschutzverband NRW Menschen für Tierrechte / Bundesverband der Tierversuchsgegner e.v.

6 II. Tierversuchsrelevante Regelungen im TierschutzVMG NRW Klagerecht Informationsrecht Mitwirkungsrecht

7 II. Tierversuchsrelevante Regelungen 1. Klagerecht Grundsatz 1 Absatz 1 Nummer 1, Satz 2 Anerkannte Vereine haben das Recht, gegen eine Genehmigung nach 8 Abs. 1 Tierschutzgesetz vor dem VG eine Feststellungsklage zu erheben.

8 1. Klagerecht Zulässigkeitsvoraussetzungen Die Klage ist nur zulässig, wenn eine Äußerung des Vereins im Rahmen der Mitwirkung tatsächlich erfolgt ist ( 1 Abs. 2 Nr Alt.) oder der Verein zuvor keine Gelegenheit zur Äußerung erhalten hat ( 1 Abs. 2 Nr Alt.) und mindestens zwei Mitglieder der Kommission nach 15 Abs.1 Satz 2 TierSchG das Tierversuchsvorhaben abgelehnt haben ( 1 Abs. 2 Satz 2).

9 1. Klagerecht Noch Erwähnenswert 1 Absatz 3 Anerkannter Verein wird im Klageverfahren nur mit solche Einwendungen gehört, die er schon im Mitwirkungsverfahren vorgebracht hat (sog. Präklusion).

10 2. Informationsrecht 2 Absatz 5, 3, 5-10 IFG analog vorgeschalteter Informationsanspruch Auf Antrag hat die zuständige Behörde den Verein über die Anzahl und den Gegenstand aller (Überblick) laufenden Verfahren zu informieren. Zugänglichmachung nach 5 Abs. 2 Satz 1 IFG analog.

11 3. Mitwirkungsrecht 2 Absatz 2 (Anhörungsrecht) Auf Verlangen des Vereins hat die Behörde dem Verein in konkreten Verfahren Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

12 3. Mitwirkungsrecht 2 Absatz 3 Satz 2 Der anerkannte Verein hat Einwendungen innerhalb von vier Wochen, nachdem ihm Gelegenheit zur Äußerung gegeben wurde, gegenüber der zuständigen Behörde zu erheben.

13 III. Praktische Umsetzung der Mitwirkung Ziele der praktischen Umsetzung Sicherstellung eines unaufwändigen, verzögerungsfreien und rechtssicheren Ablaufs und Abschlusses der Genehmigungsverfahren zu Tierversuchsvorhaben und Schaffung einer sachgerechten und praktikablen Informations- und Mitwirkungsmöglichkeit für die Vereine.

14 III. Praktische Umsetzung der Mitwirkung Schritte der fakultativen Mitwirkung Überblick verschaffen ( 2 Abs. 5) Verein Überblick ermöglichen LANUV Mitwirkung verlangen ( 2 Abs. 2) Verein Mitwirkung ermöglichen LANUV Tatsächliche Äußerung Verein Einbringung der Äußerung in das Verfahren LANUV Information über Tierversuchsgenehmigung LANUV

15 III. Praktische Umsetzung der Mitwirkung 2 Absatz 5, 3, 5-10 IFG analog vorgeschalteter Informationsanspruch Überblick zu Anzahl und Gegenstand aller laufenden Verfahren Zugänglichmachung der Informationen durch

16 III. Praktische Umsetzung der Mitwirkung Zugang zu einem Verfahrensregister beim LANUV mit Aktenzeichen NTP zum Vorhaben Zuordnung der Verfahren zu Tierarten und Tierzahlen Voraussichtliches Datum der Kommissionssitzung

17 Unterverzeichnis - NTPs Unterverzeichnis - NTPs

18 LANUV Netzlaufwerk Gliederung Ordner NTPs Auflistung der NTPs mittels Excel

19 III. Praktische Umsetzung der Mitwirkung Mitwirkungsverlangen ( 2 Abs. 2) des Vereins löst Mitwirkungsgeschehen aus: 1. Ermöglichung von Einsicht in Verfahrensakten unter Beachtung von 29 Abs. 2 VwVfG analog und 2. Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von vier Wochen

20 III. Praktische Umsetzung der Mitwirkung Tatsächliche Mitwirkung durch schriftliche Äußerung des Vereins ggü. LANUV Stellungnahme wird unverzüglich in laufendes Verfahren eingebracht und gewürdigt Mitwirkungsgeschehen darf nicht zu einer Verzögerung des Verfahrens führen Bekanntgabe der TVG auch an mitwirkenden Verein nur, wenn in der Kommission zwei Mitglieder gegen das Vorhaben votiert haben ( 1 Abs. 2 Satz 2)

21 IV. Ausblick Alle Akteure müssen Erfahrungen mit den neuen Regelungen sammeln Ausgestaltung des Vollzugs ist nicht in Stein gemeißelt Angeraten ist ein unaufgeregter und sachgerechter Umgang mit der Thematik Bestehende konstruktive Zusammenarbeit der Akteure in den Kommissionen ist gelebter Tierschutz und ein hohes Gut, das nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden sollte.

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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