Preisblatt Messung und Messstellenbetrieb Strom

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1 Preisblatt und Strom gültig ab 1. Januar Preise für Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung zur Energieentnahme, Entgelt pro Zählpunkt Messspannungsebene Wandler und mit Telekommunikationskomponente Wandler und ohne Telekommunikationskomponente A) und mit Telekommunikationskomponente A) und ohne Telekommunikationskomponente 317,57 477,08 794,65 317,57 417,08 734,65 317,57 268,93 586,50 317,57 208,93 526,50 Sonderentgelt für manuelle Zählwertbeschaffung in in manuelle Zählwertbeschaffung 154,94 154,94 Die Messeinrichtungen an der Entnahmestelle des Kunden dienen zur Erfassung und Registrierung der in Anspruch genommenen Leistung und der entnommenen Energie. Die Messwertregistrierung der Leistung erfolgt in einem zeitsynchronen ¼-h-Zeitraster. Die erfassten Werte dienen der Abrechnung der Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers und der Energiemengenbilanzierung gegenüber den betreffenden Marktpartnern. Die Mess- und Kommunikationseinrichtungen müssen den eichgesetzlichen Vorschriften genügen. Sie stehen im Eigentum der Zwickauer Energieversorgung GmbH (ZEV). Die Preise des s beinhalten Einbau/Betrieb/Wartung/Nutzung der beim Kunden erforderlichen Messeinrichtungen. Der Leistungsumfang der beinhaltet im Wesentlichen die Bereitstellung der beim Kunden erforderlichen Kommunikationsgeräte zur Fernablesung entweder mit Telekommunikationskomponente (Bereitstellung der Datenübertragungsmöglichkeit durch die ZEV) oder ohne Telekommunikationskomponente (Bereitstellung eines durchwahlfähigen Festnetz-Telekommunikations-Endgeräteanschlusses durch den Kunden). Weiterhin ist die Seite 1 von 5

2 werktägliche Ablesung Preisbestandteil. Die technische Messstellenbetreuung und die Messwertaufbereitung ist nicht Leistungsumfang des Messpreises. Bei einem anderen gewünschten Leistungsumfang müssen die Preise jeweils separat vereinbart werden. Das Sonderentgelt für die manuelle Zählwertbeschaffung umfasst die Organisation und Durchführung der manuellen Vorortauslesung aller notwendigen Mess-, Zählwerte und -zeitreihen sowie der nachfolgenden Weiterverarbeitung dieser Daten und wird erhoben, wenn der vereinbarte Festnetz- Telekommunikations-Endgeräteanschluss zum vorgesehenen Ablesezeitpunkt nicht funktionsfähig ist. 2. Preise für Entnahmestellen mit Arbeitszähler zur Energieentnahme in der Niederspannung Dreh- bzw. Wechselstromzähler bis zu einem Nennstrom von 63 A Vorkassenzählersystem Drehstromzähler bis zu einem Nennstrom von 63 A Drehstromzähler mit einem Nennstrom größer 63 A bis 100 A Wandlermessung Vorkassenzählersystem Wandlermessung netto 1 brutto 2 netto 1 brutto 2 netto 1 brutto 2 Das Nutzungsentgelt für den beinhaltet den Einbau/Betrieb/Wartung der beim Kunden erforderlichen Messeinrichtungen. Die Messeinrichtungen an der Entnahmestelle des Kunden werden durch den Messstellenbetreiber ZEV bereitgestellt und stehen in dessen Eigentum. Die Messeinrichtungen dienen der Erfassung und Registrierung der entnommenen elektrischen Energie. Diese Werte dienen der Abrechnung der Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers und der Energiemengenbilanzierung gegenüber den betreffenden Marktpartnern. Die Messeinrich- 2 mit Umsatzsteuer (19%) Seite 2 von 5

3 tung muss den eichgesetzlichen Vorschriften genügen. Sie steht im Eigentum des Messstellenbetreibers der ZEV. Der Leistungsumfang des Preises der beinhaltet die rollierende, jährliche Ablesung des Zählerstandes im Turnus des Netzbetreibers der ZEV. Die technische Messstellenbetreuung und die Messwertaufbereitung sind nicht Leistungsumfang der. Das Nutzungsentgelt des s für die Stromzähler des Vorkassenzählersystems beinhaltet den laufenden Betrieb und die Wartung der beim Kunden eingebauten Messeinrichtung. Der Einbau erfolgt nach vorherigem Abschluss der "Vorkassenzählervereinbarung". Der Vorkassenzähler an der Entnahmestelle des Kunden wird durch den Messstellenbetreiber ZEV bereitgestellt und steht in dessen Eigentum. Diese Messeinrichtung dient der Erfassung und Registrierung der entnommenen elektrischen Energie. Die Messwerte dienen der Abrechnung der Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers und der Energiemengenbilanzierung gegenüber den betreffenden Marktpartnern. Die Messeinrichtung muss den eichgesetzlichen Vorschriften genügen. Der Leistungsumfang des Preises der beinhaltet die rollierende, jährliche Ablesung des Zählerstandes im Turnus des Netzbetreibers der ZEV. Der Zyklus der ist vom Netzbetreiber festgelegt. Wird eine Sonderablesung außerhalb des Zyklus gewünscht, ist dies möglich. Dafür wird ein Entgelt in Höhe von 15 EUR 1 zuzüglich Umsatzsteuer fällig. Die technische Messstellenbetreuung und die Messwertaufbereitung sind nicht Leistungsumfang der. Seite 3 von 5

4 Preisblatt und für Einspeiser gültig ab 1. Januar Preise für Einspeiser mit registrierender Leistungsmessung, Entgelt pro Zählpunkt Messspannungsebene Wandler und mit Telekommunikationskomponente Wandler und ohne Telekommunikationskomponente A) und mit Telekommunikationskomponente A) und ohne Telekommunikationskomponente 317,57 477,08 794,65 317,57 417,08 734,65 317,57 268,93 586,50 317,57 208,93 526,50 Sonderentgelt für manuelle Zählwertbeschaffung in in manuelle Zählwertbeschaffung 154,94 154,94 Die Messeinrichtungen an der Einspeisestelle des Kunden dienen zur Erfassung und Registrierung der eingespeisten elektrischen Leistung und Arbeit. Die Messwertregistrierung erfolgt in einem zeitsynchronen ¼-h-Zeitraster. Die erfassten Werte dienen zur Abrechnung von Einspeiseentgelten und zur Energiemengenbilanzierung. Die Messeinrichtung muss den eichgesetzlichen Vorschriften genügen. Sie steht im Eigentum der ZEV. Der Leistungsumfang des Preises setzt sich aus dem und der zusammen. Der beinhaltet Einbau/Betrieb/Wartung/Nutzung der beim Einspeiser erforderlichen Messeinrichtungen. Der Leistungsumfang der beinhaltet im Wesentlichen die Bereitstellung der beim Einspeiser erforderlichen Kommunikationsgeräte zur Fernablesung entweder mit Telekommunikationskomponente (Bereitstellung der Datenübertragungsmöglichkeit durch die ZEV) oder ohne Telekommunikationskomponente (Bereitstellung eines durchwahlfähigen Festnetz-Telekommunikations-Endgeräteanschlusses durch den Einspeiser). Weiterhin ist die werktägliche Zählwertbeschaffung und -bereitstellung für den Netzbetreiber der ZEV Preisbestandteil. Die technische Messstellenbetreuung ist nicht Leistungsumfang der Mes- Seite 4 von 5

5 sung. Bei einem anderen gewünschten Leistungsumfang müssen die Preise jeweils separat vereinbart werden. 2. Preise für Einspeiser mit Arbeitszähler in der Niederspannung Dreh- bzw. Wechselstromzähler (Ein- oder Zweitarif) bis zu einem Nennstrom von 63 A Wandlermessung (Einoder Zweitarif) netto 1 brutto 2 netto 1 brutto 2 netto 1 brutto 2 Die Messeinrichtungen an der Einspeisestelle des Kunden dienen zur Erfassung und Registrierung der eingespeisten elektrischen Energie. Die erfassten Werte dienen der Abrechnung von Einspeiseentgelten und zur Energiemengenbilanzierung. Die Messeinrichtung muss den eichgesetzlichen Vorschriften genügen. Sie steht im Eigentum der ZEV. Der Leistungsumfang des Preises setzt sich aus dem und der zusammen. Der beinhaltet Einbau/Betrieb/Wartung/Nutzung der beim Einspeiser erforderlichen Messeinrichtungen. Der Leistungsumfang der beinhaltet im Wesentlichen die jährliche Zählwertbeschaffung und -bereitstellung für den Netzbetreiber der ZEV. Die technische Messstellenbetreuung ist nicht Leistungsumfang der. 2 mit Umsatzsteuer (19%) Seite 5 von 5

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