Der Insolvenzberater gemäß ESUG

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1 Veranstaltungen Handelsblatt Financial Training Zertifikatslehrgang für Nicht-Juristen Der Insolvenzberater gemäß ESUG 17. bis 21. Februar 2014, München Zertifikat durch die Bundesvereinigung Restrukturierung, Sanierung und Interim Management (BRSI) INHALTE Einführung in die Praxis des Insolvenzrechts Rechtsaspekte der Insolvenz Betriebsfortführung und Sanierung in der Insolvenz unter Berücksichtigung des ESUG Grundzüge der Betriebswirtschaft und Rechnungslegung in der Insolvenz EU-Insolvenzverordnung und internationales Insolvenzrecht Viereinhalb Tage intensives und konzentriertes Lernen in einem schönen Ambiente Schulung durch erfahrene Insolvenz-Experten Networking mit dem Expertenteam und den Teilnehmern Intensives Lernen durch begrenzte Teilnehmerzahl Zertifikat durch die BRSI Konzeption und Organisation: Besuchen Sie uns im Internet:

2 Warum ein Handelsblatt Financial Training Zertifikatslehrgang für Nichtjuristen Der Insolvenzberater gemäß ESUG? Sie haben während Ihrer eigenen Ausbildung keine oder nur wenig Berührung mit Insolvenz gehabt? In Ihrer täglichen Praxis müssen Sie sich aber dennoch mit dieser schwierigen und vielseitigen Materie intensiv auseinandersetzen? Sie praktizieren schon lange, jedoch möchten Sie Sicherheit auch in Bezug auf das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) erhalten. Unser innovativer Zertifikatslehrgang für Nichtjuristen bringt Ihnen in nur viereinhalb Tagen das Handwerkszeug, dass Sie brauchen, um sich professionell und praxisgerecht bei Insolvenzen einzubringen. Erlangen Sie fundierte praktische Kenntnisse, ohne sich mit unnötigen Details beschäftigen zu müssen. Runden Sie diese mit vielen Tipps und Tricks des Expertenteams ab. In nur viereinhalb Tagen unterteilt in fünf Inhaltsmodule erlangen Sie die nötige fachliche Kompetenz und Rechtssicherheit bei der Bearbeitung von Insolvenzfällen! Je Studientag erwarten Sie 4 Trainingseinheiten à 1,5 Stunden. Zeit zum Entspannen und Überdenken des Gehörten geben je eine Pause am Vor- und Nachmittag sowie eine Mittagspause. Die Pausen bieten auch die Möglichkeit, individuelle Gespräche mit den Experten zu führen. Abendangebote runden das Programm ab, das darauf ausgelegt ist, dass Sie intensiv und konzentriert frei vom Tagesgeschäft studieren können. Zum Abschluss der Trainingseinheiten erhalten Sie ein Zertifikat, ausgestellt durch die BRSI ein wichtiger Aspekt für Ihre Vita! Ihr Arbeitgeber wird begeistert sein! Denn nach dem Besuch treffen Sie schnelle Entscheidungen führen Sie Insolvenzen effizient durch kennen Sie die Rechtslage agieren Sie erfolgreich haben Sie sich beruflich im Insolvenzrecht weiterqualifiziert! An wen richtet sich das Handelsblatt Financial Training? Das Training wendet sich an Nichtjuristen aus Banken, Unternehmen und Beratungen, die in ihrer beruflichen Praxis mit Insolvenzrecht umgehen müssen, Quereinsteiger sind oder am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn stehen. Weiterhin wendet es sich an diejenigen, die durch die neuen Insolvenzregelungen und das ESUG ein Up-Date haben möchten. Haben Sie Fragen zu diesem Training? Wir helfen Ihnen gern weiter. INFO-TELEFON: Inhalt und Konzeption: Ass. iur. Leonie Harmal, Senior-Konferenz-Managerin leonie.harmal@euroforum.com Organisation: Michéle Reiher, Senior-Konferenz-Koordinatorin michele.reiher@euroforum.com Ihr Zeitplan an den einzelnen Lehrgangstagen: Empfang mit Kaffee und Tee, Ausgabe der Unterlagen Intensives Arbeiten Pause mit Kaffee und Tee Intensives Arbeiten Gemeinsames Mittagessen Intensives Arbeiten Pause mit Kaffee und Tee Intensives Arbeiten Der letzte Tag endet mit einem Mittagessen um Uhr.

3 5 EU-Insolvenzverordnung und internationales Insolvenzrecht 21. Februar 2014 Grundlagen Rechtsgrundlagen: EuInsVO und 335 ff. InsO Universalität und Territorialität Anerkennung und Vollstreckung deutscher Entscheidungen im Ausland Case Study: Die Anerkennung eines deutschen Postsperrebeschlusses in England Die Reform der EuInsVO Eröffnung des Verfahrens Internationale Zuständigkeit und das Problem des Forum Shopping Grenzüberschreitende Sitzverlegung in sanierungsfreundliche Jurisdiktionen (Migration) Schutzschirmverfahren oder scheme of arrangement? Lohnt der Umzug noch? Case Study: Die Entscheidung des BGH vom Restschuldbefreiungstourismus Durchführung des Verfahrens Die internationale Durchsetzung von Sicherungsrechten Die Verwertung im Ausland belegenen Schuldnervermögens Was ist eine floating charge? Close out netting Die Bedeutung der Finanzsicherheitenrichtlinie Der Eigentumsvorbehalt im grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren Internationale Insolvenzanfechtung Insolvenzanfechtung im Verhältnis zur Schweiz: Die Bedeutung des Minikonkurses Schwebende Verträge im internationalen Insolvenzverfahren Die Behandlung anhängiger Rechtsstreitigkeiten Das grenzüberschreitende Schiedsverfahren in der Insolvenz Case Study: Die Entscheidung des High Court of Justice i.s. Elektrim v. Vivendi Internationale Forderungsanmeldung: Das Problem der Verfahrenssprache Verfahrenskonkurrenz Das Verhältnis von Primär- und Sekundärinsolvenz Kooperation von Insolvenzverwaltern: Abschluss von protocols Kooperation von Insolvenzgerichten Was geht und was geht nicht? Sonderthemen Substantive Consolidation Gibt es ein internationales Konzerninsolvenzrecht? Die grenzüberschreitende Insolvenz von Versicherungen und Banken Das UNCITRAL-Modellgesetz und seine Bedeutung Das Problem der Staateninsolvenz Dr. Martin Prager, Rechtsanwalt, Geschäftsführer der Niederlassung München, Bayreuth, Nürnberg, Regensburg Wir wünschen Ihnen, dass Sie viel wichtiges Wissen mitgenommen haben und gut nach Hause kommen. Führen Sie noch Abschlussgespräche bei einem gemeinsamen Mittagessen. Am 5. Tag erhalten Sie nach Abschluss des Handelsblatt Financial Trainings das durch die BRSI ausgestellte Zertifikat Der Insolvenzberater gemäß ESUG

4 1 Einführung in die Praxis des Insolvenzrechts 17. Februar 2014 Einführung in den Zertifikatslehrgang Aktueller Status zur Situation der neuen Insolvenzordnung Eugen Angster, Geschäftsführer, Interim International GmbH und Vorstandsvorsitzender, Bundesvereinigung für Restrukturierung, Sanierung und Interim Management (BRSI) e.v. Einführung in die Praxis des Insolvenzrechts Verfahrensablauf Insolvenzeröffnungsverfahren Insolvenzantrag Insolvenzgründe Vorläufige Sicherungsmaßnahmen Entscheidung über den Insolvenzantrag Eröffnetes Insolvenzverfahren Wirkungen der Verfahrenseröffnung Beschlagnahme Rechtsfolgen der Verfahrenseröffnung Abwicklung von laufenden Verträgen Abwicklung von Arbeitsverhältnissen Prozessuale Folgen der Verfahrenseröffnung Vollstreckungsverbote Insolvenzspezifische Ansprüche Insolvenzanfechtung Gesellschafterhaftung Geschäftsführerhaftung Sonderrechte Aussonderung Absonderung Aufrechnung Einteilung der Gläubiger Massegläubiger Insolvenzgläubiger Nachrangige Gläubiger Anmeldung und Feststellung Abschluss Verteilungsverfahren Verfahrensbeendigung Nachtragsverteilung Besondere Verfahrensarten Verbraucherinsolvenzverfahren und sonstige Kleinverfahren, Restschuldbefreiungsverfahren Eigenverwaltung Nachlassinsolvenz Praxisfälle und neue Instrumente Verwalterauswahl Schutzschirmverfahren Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning, Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter, Mönning & Georg Rechtsanwälte Am ersten Abend laden wir Sie herzlich zu einem gemeinsamen Umtrunk ein. Lernen Sie die anderen Teilnehmer kennen und tauschen Sie Ihre Erfahrungen aus.

5 2 Rechtsaspekte der Insolvenz 18. Februar 2014 Arbeitsrecht Auswirkungen der Insolvenz auf das Arbeitsverhältnis Insolvenzgeld(-vorfinanzierung) Personalmaßnahmen im Insolvenzarbeitsrecht Betriebsänderungen und Verhandlungen mit Betriebsräten Übertragende Sanierung und Betriebsübergang nach 613a BGB Verträge und Dauerschuldverhältnisse Vertragsfortsetzung und -abschlüsse Anfechtungsrisiken Der Lieferant als Massegläubiger? Miet- Pacht- und Leasingverträge Insolvenz des Vermieters bzw. des Mieters Umfang des Insolvenzbeschlages Das Absonderungsrecht des Vermieters IHRE REFERENTEN: Hendrik Röger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, White & Case LLP Christian Abel, Rechtsanwalt, White & Case Insolvenz GbR Lieferantenrechte in der Insolvenz Sicherungsrechte und ihre Durchsetzung Warenkreditversicherung, Lieferantenpools Insolvenzfeste Vertragsgestaltungen Insolvenzindikatoren und Strategietipps für Gläubiger Finanz- und Kreditwirtschaft in der Insolvenz Kreditsicherheiten Zahlungsverkehr in der Insolvenz Factoring, Cash-Pools, Sanierungskredite Verkauf von Darlehensforderungen Dr. Christian Wolf, Rechtsanwalt und Partner, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten Altersteilzeit Insolvenzgeld und Altersteilzeit Altersteilzeit nach Insolvenzeröffnung Altersteilzeit und Betriebsveräußerung Insolvenzsicherung Haftung bei unterbliebener Insolvenzsicherung Betriebliche Altersversorgung Betriebliche Altersversorgung im (vorläufigen) Insolvenzverfahren Betriebliche Altersversorgung und Betriebsveräußerung Insolvenzsicherung Pensionssicherungsverein ag Dr. Marcus rcusr Richter, Fachanwalt für Arbeitsrecht, echt, Partner, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten Im Anschluss laden wir Sie zu einem Abendessen ein.

6 Betriebsfortführung und Sanierung in der 3 Insolvenz unter Berücksichtigung des ESUG 19. Februar 2014 Eröffnungsverfahren Gesetzgeberische Zielsetzung des ESUG Formalien der Insolvenzantragstellung ( 13 InsO etc.) Vorläufiger Gläubigerausschuss Gläubigermitwirkung bei der Verwalterbestellung Vorläufige Eigenverwaltung Verfahrensfinanzierung nach ESUG Schutzschirmverfahren Eröffnetes Insolvenzverfahren: Umsetzung der Sanierung im eröffneten Verfahren Übertragende Sanierung Insolvenzplan Neuerungen beim Insolvenzplan nach ESUG: Verfahrensvereinfachungen, debt equity swap, sonstige gesellschaftsrechtlich zulässige Maßnahmen Insolvenzstatistik Kommunikation, Organisation und Sachbearbeitung im modernen Verwalterbüro Dr. Gerrit Heublein, Rechtsanwalt, Partner, Fachanwalt für Insolvenzrecht, WELLENSIEK RECHTSANWÄLTE - Partnerschaftsgesellschaft - Restrukturierungsmaßnahmen in der Krise Sanierungsmaßnahmen außerhalb der Insolvenz Mitwirkungspflichten bei Sanierungsmaßnahmen Doppelnützige Treuhand Exkurs: Insolvenzanfechtungsrecht Deckungsanfechtung Vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung Schenkungsanfechtung Rechtsfolgen der Anfechtung Dr. Volker Büteröwe, Partner, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, WELLENSIEK LENSIE RECHTSANWÄLTE - Partnerschaftsgesellschaft rschaf tsgesells - Am dritten Abend laden wir Sie im Anschluss sehr herzlich zu einer Stadtführung ein.

7 4 Grundzüge der Betriebswirtschaft und Rechnungslegung in der Insolvenz 20. Februar 2014 Betriebswirtschaftliche Grundlagen Buchhaltung und Bilanz(analyse) als Grundlage zur Ermittlung von Aktiv- und Passivmasse des Insolvenzverfahrens Zahlungsunfähigkeit und oder Überschuldung insolvenzbedingtem Aktivvermögen in Form von Anfechtungsanspruch und Haftungsanspruch gegen Gesellschafter und Geschäftsführer Wirkung der Verfahrenseröffnung auf die Buchhaltung Bewertung von Vermögensgegenständen (Betriebs-)wirtschaftliche Besonderheiten bei der Betriebsfortführung im (vorläufigen)insolvenzverfahren Erstellung Vermögensstatus-Eröffnungsbilanz Besonderheiten im Insolvenzplanverfahren: Vermögensübersicht, Ergebnis- und Finanzplan gemäß 229 InsO Abweichung vom Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung Eingriff in Rechte der Absonderungsberechtigten Neu: seit Eingriff in Rechte der Anteilseigner insbesondere dept equity swap Rechnungslegung: Grundbegriffe und Abgrenzungskriterien Interne Rechnungslegung Externe Rechnungslegung Insolvenzspezifisches Berichtswesen Allgemeine Rechnungslegungstatbestände und -adressaten Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht Umfang von Auskunftsrechten der Gläubiger, des Schuldners und der Gesellschafter Insolvenzspezifische Rechnungslegung 66 InsO Schluss- und Zwischenrechnungslegung Schlussbericht und Schlussrechnung bei Beendigung des Amtes Aufbau Schlussbericht Erstellung Schlussrechnung Anlagen zum Schlussbericht Prüfung der Schlussrechnung durch das Insolvenzgericht und die Gläubiger Verfolgung von Beanstandungen und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Insolvenzverwalter Vergütungsantrag und Berechnungsgrundlage der Verwaltervergütung Bedeutung und Prüfung des Schlussverzeichnisses, Veröffentlichung und Fristen IHRE REFERENTIN: Dr. Christine Berg-Grünenwald, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalterin seit 1992, Partnerin der Sozietät: Füchsl Jaeger Berg-Grünenwald Steuern in der Insolvenz Steuerermittlung, -festsetzung, -feststellung und -erhebung im Insolvenzverfahren Abgrenzung Insolvenzforderung Masseverbindlichkeit Im Fokus: Umsatz- und Vorsteuer Systematische Darstellung plus Tipps für die effiziente Sachbearbeitung Aktuelle Gerichtsentscheidungen Brennpunkt: Umgang mit 55 Abs. 4 InsO und BFH, , V R Arno Abenheimer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Schultze & Braun GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ihr Abend zur freien Verfügung, unser Tipp: Tanken Sie neue Energie bei einem Besuch im Deutschen Museum.

8 EUROFORUM Deutschland SE, Postfach , Düsseldorf Ihr persönlicher Anmeldecode Name Telefon Firma Jetzt bequem online anmelden! Position/Abteilung Anschrift Anmeldung erfolgt durch Position Datum, Unterschrift Name Abteilung Anschrift Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ja, ich nehme teil am Handelsblatt Financial Training Zertifikatslehrgang für Nicht-Juristen Der Insolvenzberater gemäß ESUG vom 17. bis 21. Februar 2014 in München zum Preis von 4.999, p. P. zzgl. gesetzl. MwSt. (P M015) [Ich kann jederzeit ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer benennen.] [Im Preis sind ausführliche Tagungsunterlagen enthalten.] Ich interessiere mich für Ausstellungs- und Sponsoringmöglichkeiten. Ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme das Handelsblatt kostenlos für zwei Monate erhalten. Ich möchte meine Adresse wie angegeben korrigieren lassen. [Wir nehmen Ihre Adressänderung auch gerne telefonisch auf: ] Die EUROFORUM Deutschland SE darf mich über verschiedenste Angebote von sich, Konzern- und Partnerunternehmen wie folgt zu Werbezwecken informieren: Zusendung per Ja Nein Zusendung per Fax: Ja Nein Bitte ausfüllen, falls die Rechnungsanschrift von der Kundenanschrift abweicht: Ich selbst oder Name: Position: Fax Beachten Sie auch unsere Rabatte für Gruppenbuchungen! Besuchen Sie die Veranstaltung mit einem oder mehreren Kollegen! Und so profitieren Sie: Der zweite Teilnehmer aus Ihrem Unternehmen erhält 10%, der dritte 15% Rabatt! Vier Augen sehen mehr als zwei - gemeinsam entgeht Ihnen kein Fallstrick. Sparen Sie sich die Zeit des Wissenstransfers - Ihr Kollege ist mit vor Ort Geburtsjahr Anmeldung und Information Zertifikatslehrgang für Nicht-Juristen Der Insolvenzberater gemäß ESUG 17. bis 21. Februar 2014 Hotel Excelsior Schützenstraße München Telefon: 0 89/ Teilnahmebedingungen. Der Teilnahmebetrag für diese Veranstaltung inklusive Tagungsunterlagen, Mittagessen, Pausengetränken und Abendessen pro Person zzgl. MwSt. ist nach Erhalt der Rech nung fällig. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Die Stor nierung (nur schrift lich) ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich, danach wird die Hälfte des Teilnahmebetrages erhoben. Bei Nichterscheinen oder Stor nie rung am Veranstal tungstag wird der gesamte Teilnahmebetrag fällig. Gerne akzep tieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatz teilnehmer. Programmänderungen aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor. Zum Erhalt des Gruppenbuchungsrabatts ist ausschlaggebend, wie viele Personen am Veranstaltungstag als Teilnehmer gebucht sind. Datenschutzinformation. Die EUROFORUM Deutschland SE und die Handelsblatt GmbH verwenden die im Rahmen der Bestellung und Nutzung unseres Angebotes erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung unserer Leistungen und um Ihnen postalisch Informationen über weitere Angebote von uns sowie unseren Partner- oder Konzernunternehmen wie der Handelsblatt GmbH zukommen zu lassen. Wenn Sie unser Kunde sind, informieren wir Sie außerdem in den geltenden rechtlichen Grenzen per über unsere Angebote, die den vorher von Ihnen genutzten Leistungen ähnlich sind. Soweit im Rahmen der Verwendung der Daten eine Übermittlung in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau erfolgt, schaffen wir ausreichende Garantien zum Schutz der Daten. Außerdem verwenden wir Ihre Daten, soweit Sie uns hierfür eine Einwilligung erteilt haben. Sie können der Nutzung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder der Ansprache per oder Telefax jederzeit gegenüber der EUROFORUM Deutschland SE, Postfach , Düsseldorf widersprechen. Zimmerreservierung. Im Tagungshotel steht ein begrenztes Zimmerkontingent zum ermäßigten Preis zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Reservierung direkt im Hotel unter dem Stichwort Handelsblatt -/ EUROFORUM-Lehrgangvor. Änderungen vorbehalten. Fax: +49 (0)2 11/ Telefon: +49 (0)2 11/ [Michéle Reiher] Zentrale: +49 (0)2 11/ Anschrift: EUROFORUM Deutschland SE Postfach , Düsseldorf anmeldung@euroforum.com Internet:

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