Wiederkehrende Prüfungen im Herstellerbereich
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- Kristina Bergmann
- vor 6 Jahren
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1 Wiederkehrende Prüfungen im Herstellerbereich Verfahrensprüfungen Schweißerprüfungen Umstempelung Module A2 und HPO Gerald Bauerfeind TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 1
2 Rechtliche Grundlagen Europäischer Binnenmarkt Europäischer Binnenmarkt harmonisierter Bereich - EG-Richtlinien - mandatierte harmonisierte Normen Gesetzlich geregelter Bereich nicht harmonisierter Bereich - Nationale Gesetze und Verordnungen - Europäische Normen - Nationale Normen, Regelwerke und Richtlinien Gesetzlich nicht geregelter Bereich - Liefervereinbarungen - Europäische Normen - Nationale Normen - Andere Richtlinien und Regelwerke TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 2
3 Rechtliche Grundlagen Ziel der Europäischen Union (u.a.): Verwirklichung des Binnenmarktes für Druckgeräte Richtlinie des Rates vom 15. Mai 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte 2014/68/EU (PED) EU (EG)- Richtlinien Anwendungsnormen z. B. Behälterbau, Stahlbau Basisnormen Gesetzeshierarchie in Europa TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 3
4 Rechtliche Grundlagen Umsetzung der Druckgeräterichtlinie in Deutschland Druckgeräterichtlinie (PED) 2014/68/EU Umsetzung durch Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Auf ProdSG basierende Produksicherheitsverordnung (14. ProdSV) Anwendung von harmonisierten Normen z. B. EN / EN12952 / EN Anwendung von anerkannten Regelwerken z. B. AD 2000/TRD/ASME TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 4
5 Herstellervoraussetzungen Druckgeräterichtlinie Anhang I, Abs. 1, Druckgeräte müssen so ausgelegt, hergestellt, überprüft und gegebenenfalls ausgerüstet und installiert sein, dass ihre Sicherheit gewährleistet ist, wenn sie im Einklang mit den Vorschriften des Herstellers oder nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren Bedingungen in Betrieb genommen werden. Folie 5
6 Übersicht der Zulassung im Herstellerbereich Welche verschiedenen Zulassungen, Vereinbarungen bzw. Zertifizierungen gibt es: DIN EN ISO 3834 Modul A2 AD 2000 HP 0 EN Teil 4 Zertifizierung nach Bauproduktenverordnung Stahlbau EN 1090 Umstempelbescheinigungen Verfahrensprüfungen Schweißerprüfungen Folie 6
7 DIN EN ISO 3834 DIN EN ISO Abs. 4 ISO 3834 enthält eine Methode, die Fähigkeit eines Herstellers darzulegen, Produkte in der festgelegten Qualität zu produzieren. nach AD 2000 HP 0 und der EN Teil 4 muss der Standard nach DIN EN ISO mindestens erfüllt werden In welchem Intervall muss diese erneuert werden? alle 3 Jahre -> Pflicht für einen Schweißbetrieb nach dem TÜV SÜD Management Systems Folie 7
8 Modul A2 Die Modul A2-Zulassung ist ein kann, aber kein Muss! Alternative z. B. Modul G in der DGRL 2014/68/EU Anhang III Absatz 2 geregelt es gibt einen Vertrag zwischen Hersteller und der Notifizierten Stelle, dass er die jeweilige Kennnummer (z. Bsp. 0036) ohne die Anwesenheit der Notifizierten Stelle anbringen darf für Kategorie II Modul A2 Apparate und Behälter gültig für Produktgruppen gruppenbezogenes Zertifikat unangemeldete Besuche sind von der Notifizierten Stelle durchzuführen (mindestens einmal jährlich) damit der Vertrag seine Gültigkeit beibehält Folie 8
9 AD 2000 HP 0 Voraussetzungen AD 2000 HP0, Abschnitt 3 (Voraussetzungen): Erfüllung der Standard-Qualitätsanforderungen nach EN ISO (Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen) geeignete Einrichtungen für Fertigung und Prüfung qualifiziertes Schweißaufsichtspersonal (siehe HP 3) und Prüfaufsicht für zfp (siehe HP 4) qualifizierte und zertifizierte Schweißer (siehe HP 3) und zfp-prüfer (siehe HP 4) ab Kategorie II durch NB Verfahrensprüfungen für die Schweißprozesse, die für die Fertigung von Druckgeräten eingesetzt werden Folie 9
10 AD 2000 HP 0 alle 3 Jahre (zusammen mit der DIN EN ISO oder 3) Warum mit der DIN EN 3834 zusammen? -> AD 2000 HP 0 Absatz 3 siehe Voraussetzungen -> Warum nach 3 Jahren? Vorgeschrieben in dem Management System der TÜV SÜD Industrie Service ohne DAkks Logo -> war bisher immer so oder mit DAkks Logo -> wir sind als einzige dafür akkreditiert Folie 10
11 EN Herstellervoraussetzungen DIN EN (3) 3.1 Herstellung Die allgemeinen Zuständigkeiten des Druckgeräte-Herstellers sind in EN :2014 angegeben. Zusätzlich zu diesen Anforderungen muss der Hersteller folgende Punkte sicherstellen: a) die Organisation der Überwachung der Herstelltätigkeiten, die besondere Prozesse umfassen, z. B. Schweißen, Umformen und Wärmebehandlung, muss vom Hersteller eindeutig festgelegt sein; b) die Herstellverfahren, z. B. Schweißen, Umformen und Wärmebehandlung, müssen für den vorgesehenen Zweck geeignet sein und der Druckbehälter den Anforderungen dieser Norm entsprechen. Sind den Werkstoffen besondere Dokumente beigefügt, müssen diese berücksichtigt werden, z. B. Europäische Werkstoffzulassungen (EAMs); c) die Fertigungseinrichtung muss für die Herstellung geeignet sein; d) das Personal muss für die vorgesehenen Aufgaben geeignet sein; ANMERKUNG: Für die Koordinierung der Schweißarbeiten kann der Hersteller die Qualifikationen, Aufgaben und Zuständigkeiten in Übereinstimmung mit EN ISO in der Arbeitszuweisung festlegen. e) die in EN ISO festgelegten Anforderungen an die Schweißqualität sind als Mindestanforderungen erfüllt. Folie 11
12 DIN EN 1090 im Stahlbau zwingend notwendig EXC Class 1 Stahl bis zur Festigkeitsklasse S275; vorwiegend ruhende Beanspruchung z. B.: Treppen, Geländer in Wohngebäuden, Wintergärten und ähnliche Bauwerke/ Bauteile Im Zusammenhang mit ISO 3834 Teil 4 EXC Class 2 Stahl bis zur Festigkeitsklasse S700 alles was nicht in EXC 1, EXC 3 und EXC 4 zuzuordnen ist Im Zusammenhang mit ISO 3834 Teil 3 EXC Class 3 Stahl bis zur Festigkeitsklasse S700 z. B.: Straßenbrücken, Eisenbahnbrücken, Fliegende Bauten, Kranbahnen, Türme und Masten Im Zusammenhang mit ISO 3834 Teil 2 EXC Class 4 alle Bauteile und Tragwerke der EXC 3 mit extremen Versagensfolgen für Menschen und Umwelt z. B.: Sicherheitsbehälter in Kernkraftwerken, Industrieanlagen mit hohem Gefährdungspotenzial Im Zusammenhang mit ISO 3834 Teil 2 Folie 12
13 Zertifizierungsprozess gemäß DIN 1090 im Detail Folie 13
14 EN Auszug aus der EN Folie 14
15 Umstempelbescheinigungen DGRL 2014/68/EU Anhang I Punkt Rückverfolgbarkeit Es sind geeignete Verfahren einzuführen und aufrechtzuerhalten, um die Werkstoffe der Teile des Gerätes, die zur Druckfestigkeit beitragen, mit geeigneten Mitteln vom Materialeingang über den Herstellungsprozess bis zur Endabnahme des hergestellten Druckgerätes identifizieren zu können. einmal eine Vereinbarung beantragt, kann sie immer wieder verlängert und angepasst werden nach dem in Vertrag vereinbarten Zeiträumen durch Prüfer der Notifizierten Stelle zu überprüfen (in der Regel jährlich) Folie 15
16 Umstempelbescheinigungsbeispiel Modul A2 DGRL 2014/68/EU Anhang III Absatz 2 2. Der Hersteller erstellt die technischen Unterlagen. Anhand dieser Unterlagen muss es möglich sein, die Übereinstimmung des Druckgerätes mit den betreffenden Anforderungen zu bewerten; Modul G DGRL 2014/68/EU Anhang III Absatz Der Hersteller erstellt die technischen Unterlagen. Anhand dieser Unterlagen muss es möglich sein, die Übereinstimmung des Druckgerätes mit den betreffenden Anforderungen zu bewerten; Der Hersteller übernimmt die Verantwortung! Die Notifizierte Stelle übernimmt die Verantwortung Gleich welches Regelwerk angewandt wird! Folie 16
17 Beispiel: Kennzeichnung und Kleinteileregelung Folie 17
18 Schweißen an Druckgeräten Dauerhafte Werkstoffverbindungen nach DGRL Anhang I, Absatz Schweißtechnische Qualifikationen im Bereich DGR Qualifizierung von Schweißverfahren (Schweißtechnisches Know-how) - Verfahrensprüfung - Arbeitsprüfung ab Kat II durch NB sonst Prüflabor Qualifizierung von Schweißpersonal (Handfertigkeit des Schweißers) - Schweißer- und Bedienerprüfung Folie 18
19 Verfahrensprüfung Geltungsbereich nach ISO & Anwendungsregelwerk Gültigkeitsdauer einer Verfahrensprüfung DIN EN keine Festlegungen Welche Festlegungen gibt es dann in den Regelwerken und Normen für Druckgeräte? AD 2000-Mbl. HP 2/1 Die Verfahrensprüfung bleibt gültig, solange die Fertigung von Druckbehältern nicht länger als ein Jahr unterbrochen wird. Andernfalls ist die Verfahrensprüfung zu wiederholen. solange Druckbehälter gefertigt werden, sind Arbeitsprüfungen nach AD 2000-HP 5/2 nachzuweisen DIN EN keine Festlegungen; Arbeitsprüfungen gefordert -> Absatz 8.2 Folie 19
20 Schweißerprüfungen nach DIN EN ISO Qualifizierung von Schweißpersonal richtig erfassen und überprüfen die Gültigkeit einer Schweißer-Prüfungsbescheinigung beginnt mit dem Datum des Schweißens des Prüfstücks generell müssen regelmäßig durchgeführte Schweißarbeiten im Geltungsbereich der Prüfungsbescheinigung alle 6 Monate bestätigt werden die Bestätigung erfolgt durch die Schweißaufsichtsperson oder dem Prüfer / die Prüfstelle. Dadurch verlängert sich die Gültigkeit um weitere 6 Monate die Gültigkeit einer Schweißerprüfungsbescheinigung kann verlängert werden. Dazu kann die Fähigkeit des Schweißers nach verschiedenen Verfahren überprüft werden hierzu gibt es 3 Verfahren Folie 20
21 Schweißerprüfungen nach DIN EN ISO Es gibt 3 mögliche Verfahren zur Verlängerung der Verfahren dazu ein Auszug aus der DIN EN IS Punkt Verfahren 9.3 a): Der Schweißer muss die Prüfung für den gewünschten Geltungsbereich alle 3 Jahre wiederholen 2. Verfahren 9.3 b): Verlängerung um je 2 Jahre, wenn im Zeitraum der letzten 6 Monate 2 Prüfstücke innerhalb des Geltungsbereichs mittels Durchstrahlungsprüfung, Ultraschallprüfung oder zerstörender Prüfung geprüft und dokumentiert wurden 3. Verfahren 9.3 c): Unbegrenzt gültig solange die Qualifikationen des Schweißers für einen Schweißprozess alle 6 Monate von der Schweißaufsichtsperson oder dem Prüfer/der Prüfstelle bestätigt wird. UND der Schweißer für den in der Qualifizierung genannten Hersteller arbeitet nach ISO oder ISO verifiziertes Qualitätsprogramm des Herstellers Hersteller hat dokumentiert, dass der Schweißer, Schweißungen von annehmbarer Qualität auf der Grundlage von Anwendungsnormen hergestellt 9.3 c) nicht nach PED Kat. II, III & IV! Folie 21
22 Kontakt Gerald Bauerfeind Telefon Folie 22
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