(Holzabsatzfonds). DasBundesverfassungsgerichthatmitUrteilvom3.Februar2009diegesetzlicheAufgabenstellungdesAbsatzfonds,dieDurchführungseinerAufgaben
|
|
- Edith Winkler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft und der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft A. Problem und Ziel ZieldesGesetzentwurfsistdieAuflösungundAbwicklungderAnstalten AbsatzförderungsfondsderdeutschenLand-undErnährungswirtschaft (Absatzfonds)undAbsatzförderungsfondsderdeutschenForst-undHolzwirtschaft (Holzabsatzfonds). DasBundesverfassungsgerichthatmitUrteilvom3.Februar2009diegesetzlicheAufgabenstellungdesAbsatzfonds,dieDurchführungseinerAufgaben durchzentraleeinrichtungenderwirtschaftsowiediefinanzierungüberdie Sonderabgabe für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat. MitBeschlussvom12.Mai2009hatdasBundesverfassungsgerichtdiegesetzlicheAufgabenstellungdesHolzabsatzfondssowiedessenFinanzierungüber die Sonderabgabe ebenfalls für verfassungswidrig und nichtig erklärt. DasGesetzzurAuflösungundAbwicklungderbeidenFondsistnotwendig,da sowohlderabsatzfondsalsauchderholzabsatzfondsdurchgesetzalsrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts errichtet wurden. VondenEntscheidungendesBundesverfassungsgerichtssindbestimmteVorschriftendesAbsatzfondsgesetzesunddesHolzabsatzfondsgesetzesunberührt geblieben,dieaufzuhebensind.dasnähereüberdieerhebungderbeiträgeist jeweilsinderverordnungüberdiebeiträgenachdemabsatzfondsgesetzund in der Holzabsatzfondsverordnung geregelt, die ebenfalls aufzuheben sind. FürdenFall,dassbeimAbsatzfondsoderbeimHolzabsatzfondsimZeitpunkt derbeendigungihrerabwicklungvermögensüberschüsseverbleiben,bedarfes außerdem einer Regelung über deren Verwendung. B. Lösung DerAbsatzfondsundderHolzabsatzfondswerdenaufgelöstundabgewickelt. FürdenFall,dassbeimAbsatzfondsoderbeimHolzabsatzfondsimZeitpunkt derbeendigungihrerabwicklungvermögensüberschüsseverbleiben,siehtder Gesetzentwurf deren Übergang auf den Bund (Bundeshaushalt) vor. C. Alternativen Keine.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte 1.Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand Keine. 2.Vollzugsaufwand Für Bund, Länder und Kommunen entstehen durch das Gesetz keine Kosten. E. Sonstige Kosten Esistnichtzuerwarten,dassdievorgesehenenRegelungenfinanzielleAuswirkungenaufEinzelpreiseundPreisniveau,insbesonderedasVerbraucherpreisniveau,habenwerden.FürdieWirtschaftsbeteiligtenfallenkeinezusätzlichen Kosten an. F. Bürokratiekosten EswerdenkeineInformationspflichteneingeführt,geändertoderaufgehoben. DurchdieunmittelbareEinstellungderBeitragserhebungnachVorliegender EntscheidungendesBundesverfassungsgerichtshabensichdieBürokratiekostenderLand-,Ernährungs-,Forst-undHolzwirtschaftumrd.1,7Mio.Euro (Absatzfondsgesetzrd.0,9Mio.Euro,Holzabsatzfondsgesetzrd.0,8Mio. Euro) reduziert.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/4558
4
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/4558 Anlage 1 Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft und der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft Vom Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Gesetz zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft 1 Auflösung und Abwicklung (1)DieAnstaltAbsatzförderungsfondsderdeutschen Land-undErnährungswirtschaftistaufgelöst.BiszurBeendigungderAbwicklungbleibtdieAnstaltinderbisherigen Rechtsformbestehen.DieAbwicklungderAnstaltistbeendet, sobald 1. ihre laufenden Geschäfte beendigt, 2.ihre Verbindlichkeiten erfüllt, 3. ihre Forderungen eingezogen und 4.ihrVermögeninGeldumgesetztunddiesesnachMaßgabe des 2 auf den Bund übergegangen ist. NeueVerbindlichkeitenkönnennureingegangenwerden, soweit sie dem Zweck der Abwicklung dienen. (2)DieBeendigungderAbwicklungistvomBundesministeriumfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutzimBundesanzeigeroderelektronischenBundesanzeiger * bekannt zu geben. 2 Kostentragung und Vermögensüberschussverteilung (1)DieKostenderAbwicklungsindausdemVermögen der Anstalt zu tragen. (2)VerbleibtbeiderAnstaltimZeitpunktderBeendigungderAbwicklungeinVermögensüberschuss,sogeht dieser auf den Bund über. 3 Aufhebung des Absatzfondsgesetzes und der Verordnung über die Beiträge nach dem Absatzfondsgesetz (1) Es werden aufgehoben: 1.dasAbsatzfondsgesetzinderFassungderBekanntmachung vom 4. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2342), 2.dieVerordnungüberdieBeiträgenachdemAbsatzfondsgesetzinderFassungderBekanntmachungvom 4.Juli1994 (BGBl.IS.1456),diezuletztdurchArti- *Amtlicher Hinweis: kel7desgesetzesvom25.juni2001 (BGBl.IS.1215) geändert worden ist. (2)BiszumAblaufdesTages,andemdieAbwicklungder AnstaltAbsatzförderungsfondsderdeutschenLand-und Ernährungswirtschaftbeendetist,istdasAbsatzfondsgesetz mitausnahmedes 2Absatz1bis4Satz1undAbsatz6, des 10Absatz1bis8,der 11und12weiteranzuwenden. Artikel 2 Gesetz zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft 1 Auflösung und Abwicklung (1)DieAnstaltAbsatzförderungsfondsderdeutschen Forst-undHolzwirtschaftistaufgelöst.BiszurBeendigung derabwicklungbleibtdieanstaltinderbisherigenrechtsformbestehen.dieabwicklungderanstaltistbeendet,sobald 1. ihre laufenden Geschäfte beendigt, 2.ihre Verbindlichkeiten erfüllt, 3. ihre Forderungen eingezogen und 4.ihrVermögeninGeldumgesetztunddiesesnachMaßgabe des 2 auf den Bund übergegangen ist. NeueVerbindlichkeitenkönnennureingegangenwerden, soweit sie dem Zweck der Abwicklung dienen. (2)DieBeendigungderAbwicklungistvomBundesministeriumfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutzimBundesanzeigeroderelektronischenBundesanzeiger * bekannt zu geben. 2 Kostentragung und Vermögensüberschussverteilung (1)DieKostenderAbwicklungsindausdemVermögen der Anstalt zu tragen. (2)VerbleibtbeiderAnstaltimZeitpunktderBeendigungderAbwicklungeinVermögensüberschuss,sogeht dieser auf den Bund über. 3 Aufhebung des Holzabsatzfondsgesetzes und der Holzabsatzfondsverordnung (1) Es werden aufgehoben: 1.dasHolzabsatzfondsgesetzinderFassungderBekanntmachungvom6.Oktober1998 (BGBl.IS.3130),das
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode zuletztdurchartikel2desgesetzesvom26.juni2007 (BGBl. I S. 1170) geändert worden ist, 2.dieHolzabsatzfondsverordnungvom4.Januar1999 (BGBl.IS.2),diedurchVerordnungvom20.Mai2007 (BGBl. I S. 939) geändert worden ist. (2)BiszumAblaufdesTages,andemdieAbwicklungder AnstaltAbsatzförderungsfondsderdeutschenForst-und Holzwirtschaftbeendetist,istdasHolzabsatzfondsgesetz mitausnahmedes 2Absatz1bis3,des 4Absatz1 Satz4,des 10Absatz1bis6,der 11und12weiteranzuwenden. Artikel 3 Inkrafttreten DiesesGesetztrittamTagnachderVerkündunginKraft.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/4558 Begründung A. Allgemeines ZieldesvorliegendenGesetzentwurfsistdieAuflösungund AbwicklungderAnstaltAbsatzförderungsfondsderdeutschenLand-undErnährungswirtschaft (Absatzfonds)und deranstaltabsatzförderungsfondsderdeutschenforst-und Holzwirtschaft (Holzabsatzfonds). DasBundesverfassungsgerichthatmitUrteilvom3.Februar 2009entschieden,dass 2Absatz1bis4Satz1undAbsatz6, 10Absatz1bis8,die 11und12desGesetzes überdieerrichtungeineszentralenfondszurabsatzförderungderdeutschenland-undernährungswirtschaft (Absatzfondsgesetz)inderFassungdesGesetzesvom21.Juni 1993 (BGBl.IS.998),mitnachfolgendenÄnderungen,zuletztinderNeufassungdesAbsatzfondsgesetzesvom4.Oktober2007 (BGBl.IS.2342)seitdem1.Juli2002mitArtikel12Absatz1inVerbindungmitArtikel105undArtikel110desGrundgesetzes (GG)unvereinbarundnichtig sind (BGBl I S. 388). MitBeschlussvom12.Mai2009hatdasBundesverfassungsgerichtentschieden,dass 2Absatz1bis3, 10Absatz1bis4,die 11und12desGesetzesüberdenForstabsatzfonds (Forstabsatzfondsgesetz FAfG)vom13.Dezember1990 (BGBl.IS.2760),mitallennachfolgendenÄnderungen,seitdem1.Januar1999inderFassungvon 2 Absatz1bis3, 10Absatz1bis6,der 11und12desGesetzesüberdenHolzabsatzfonds (Holzabsatzfondsgesetz HAfG) (ErstesGesetzzurÄnderungdesGesetzesüberden Holzabsatzfondsvom6.August1998,BGBl.IS.2003,zuletztgeändertdurchArtikel2desGesetzesvom26.Juni 2007, (BGBl.IS.1170)mitArtikel12Absatz1inVerbindungmitdenArtikeln105und110GGunvereinbarund nichtig sind (BGBl S. I 1307). DasGesetzzurAuflösungundAbwicklungderbeiden Fondsistnotwendig,dasowohlderAbsatzfondsalsauchder HolzabsatzfondsdurchGesetzalsrechtsfähigeAnstaltendes öffentlichen Rechts errichtet wurden. VonderEntscheidungdesBundesverfassungsgerichtssind verschiedenevorschriftendesabsatzfondsgesetzesunddes Holzabsatzfondsgesetzesunberührtgeblieben,diedurchdas Gesetzaufgehobenwerden.DasNähereüberdieErhebung derbeiträgeistinderverordnungüberdiebeiträgenach demabsatzfondsgesetzundinderholzabsatzfondsverordnunggeregelt,dieebenfallsdurchdasgesetzaufgehoben werden. FürdenFall,dassbeimAbsatzfondsoderbeimHolzabsatzfondsimZeitpunktderBeendigungihrerAbwicklungVermögensüberschüsseverbleiben,siehtderGesetzentwurf deren Übergang auf den Bund (Bundeshaushalt) vor. DieGesetzgebungskompetenzdesBundesergibtsichaus Artikel74Absatz1Nummer17 (Förderungderland-und forstwirtschaftlichenerzeugung)inverbindungmitartikel 74 Absatz 1 Nummer 11 GG (Recht der Wirtschaft). DadieLänderdiegesetzlicheAuflösungundAbwicklung desabsatzfondsunddesholzabsatzfonds,diealsbundesunmittelbareanstaltendesöffentlichenrechtsbeide durchbundesgesetzbegründetwordensind,nichtregeln können,isteineentsprechendebundesgesetzlicheregelung nachartikel72absatz2ggzurwahrungderrechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich. Esistnichtzuerwarten,dassdievorgesehenenRegelungen finanzielleauswirkungenaufeinzelpreiseundpreisniveau, insbesonderedasverbraucherpreisniveau,habenwerden. FürdieWirtschaftsbeteiligtenfallenkeinezusätzlichen Kosten an. EswerdenkeineInformationspflichteneingeführt,geändert oderaufgehoben.durchdieunmittelbareeinstellungder BeitragserhebungnachVorliegenderEntscheidungendes BundesverfassungsgerichtshabensichdieBürokratiekosten derland-,ernährungs-,forst-undholzwirtschaftum.rd. 1,7Mio.Euro (Absatzfondsgesetzrd.0,9Mio.Euro,Holzabsatzfondsgesetz rd. 0,8 Mio. Euro) reduziert. AuswirkungenvongleichstellungspolitischerBedeutung sinddurchdasgesetzesvorhabennichtzuerwarten.gesichtspunktedernachhaltigenentwicklungwerdennicht tangiert. B. Zu den einzelnen Vorschriften Zu Artikel 1 Zu 1 DieAuflösungeinergesetzlicherrichtetenjuristischenPersondesöffentlichenRechtsbedarfeinesGesetzes.InAbsatz1Satz1wirddaherdieAuflösungderAnstaltAbsatzförderungsfondsderdeutschenLand-undErnährungswirtschaftangeordnet.DieRegelunginSatz2,diezueinem zeitweiligenfortbestehenderanstaltführt,isterforderlich, umdienotwendigeabwicklungzuermöglichen.dazubedarfesderweiterenrechtspersönlichkeitderanstalt.satz3 stelltklar,wanndieabwicklungbeendetistundwelche Schrittedazuzählen.NachSatz4könnenneueVerbindlichkeitennureingegangenwerden,soweitsiedemZweckder Abwicklung dienen. Absatz2verpflichtetdasBundesministeriumfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutz,ausGründen derrechtsklarheitdiebeendigungderabwicklungimbundesanzeiger bekannt zu machen. Zu 2 NachAbsatz1sinddieKostenderAbwicklungausdem Vermögen der Anstalt zu tragen. DerAbsatzförderungsfondsderdeutschenLand-undErnährungswirtschaftisteineAnstaltdesBundes,dienachdem UrteildesBundesverfassungsgerichtsvom3.Februar2009 abzuwickelnist.dasgerichthatnichtnurdievorschriften fürnichtigerklärt,diedieerhebungderabgabebetreffen ( 10Absatz1bis8, 11und12desAbsatzfondsgesetzes), sondernauchdievorschriften,diesichaufdiegesetzliche AufgabenstellungderEinrichtungbeziehen ( 2Absatz1 bis4satz1undabsatz6desabsatzfondsgesetzes).vordie-
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode semhintergrundistdieverwendungeinesetwaigenüberschusseszugunstenderland-undernährungswirtschaft rechtlichnichtgeboten.eineanteiligerückerstattungbestandskräftigerhobenerbeiträgeandievormalsbeitragspflichtigenkommtnichtinbetracht (vgl.dazu 79Absatz2 Satz1desGesetzesüberdasBundesverfassungsgericht);sie wäreauchnichtadministrierbar.dadiebeiträgezugunsten eineranstaltdesbundeserhobenwordensind,siehtabsatz2dahervor,dasseinimzeitpunktderbeendigungder AbwicklungverbleibenderVermögensüberschussaufden Bund (Bundeshaushalt) übergeht. Zu 3 InAbsatz1werdendasAbsatzfondsgesetzsowiedieVerordnungüberdieBeiträgenachdemAbsatzfondsgesetzaufgehoben. NachAbsatz2istjedochbiszumAblaufdesTages,andem dieabwicklungderanstaltabsatzförderungsfondsder deutschenland-undernährungswirtschaftbeendetist,das Absatzfondsgesetz,mitAusnahmedes 2Absatz1bis4 Satz1undAbsatz6,des 10Absatz1bis8,der 11und 12,weiteranzuwenden,dadievorgenanntenVorschriftenfür die Abwicklung der Anstalt noch erforderlich sind. Zu Artikel 2 Zu 1 DieAuflösungeinergesetzlicherrichtetenjuristischenPersondesöffentlichenRechtsbedarfeinesGesetzes.InAbsatz1Satz1wirddaherdieAuflösungderAnstaltAbsatzförderungsfondsderdeutschenForst-undHolzwirtschaft angeordnet.dieregelunginsatz2,diezueinemzeitweiligenfortbestehenderanstaltführt,isterforderlich,umdie notwendigeabwicklungzuermöglichen.dazubedarfes derweiterenrechtspersönlichkeitderanstalt.satz3stellt klar,wanndieabwicklungbeendetistundwelcheschritte dazuzählen.nachsatz4könnenneueverbindlichkeiten nureingegangenwerden,soweitsiedemzweckderabwicklung dienen. Absatz2verpflichtetdasBundesministeriumfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutz,ausGründen derrechtsklarheitdiebeendigungderabwicklungimbundesanzeiger bekannt zu machen. Zu 2 NachAbsatz1sinddieKostenderAbwicklungausdem Vermögen der Anstalt zu tragen. DerAbsatzförderungsfondsderdeutschenForst-undHolzwirtschaftisteineAnstaltdesBundes,dienachdemBeschlussdesBundesverfassungsgerichtsvom12.Mai2009 abzuwickelnist.dasgerichthatnichtnurdievorschriften fürnichtigerklärt,diedieerhebungderabgabebetreffen ( 10Absatz1bis6, 11und12desHolzabsatzfondsgesetzes),sondernauchdieVorschriften,diesichaufdie gesetzlicheaufgabenstellungdereinrichtungbeziehen ( 2 Absatz1bis3desHolzabsatzfondsgesetzes).Vordiesem HintergrundistdieVerwendungeinesetwaigenÜberschusseszugunstenderForst-undHolzwirtschaftrechtlichnicht geboten.eineanteiligerückerstattungbestandskräftigerhobenerbeiträgeandievormalsbeitragspflichtigenkommt nichtinbetracht (vgl.dazu 79Ab-satz2Satz1desGesetzesüberdasBundesverfassungsgericht);siewäreauchnicht administrierbar.dadiebeiträgezugunsteneineranstaltdes Bundeserhobenwordensind,siehtAbsatz2dahervor,dass einimzeitpunktderbeendigungderabwicklungverbleibendervermögensüberschussaufdenbund (Bundeshaushalt) übergeht. Zu 3 InAbsatz1werdendasHolzabsatzfondsgesetzsowiedie Holzabsatzfondsverordnung aufgehoben. NachAbsatz2istjedochbiszumAblaufdesTages,andem dieabwicklungderanstaltabsatzförderungsfondsder deutschenforst-undholzwirtschaftbeendetist,dasholzabsatzfondsgesetz,mitausnahmedes 2Absatz1bis3,des 4Absatz1Satz4,des 10Absatz1bis6,der 11und12, weiteranzuwenden,dadievorgenanntenvorschriftenfürdie Abwicklung der Anstalt noch erforderlich sind. Zu Artikel 3 Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten.
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/4558 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates Anlage 2 DerNationaleNormenkontrollrathatdenEntwurfauf Bürokratiekostengeprüft,diedurchInformationspflichten begründet werden. DasRessorthatdiemitdemRegelungsvorhabenverbundenenAuswirkungenaufdieBürokratiekostennachvollziehbar dargestellt. DurchdieunmittelbareEinstellungderBeitragserhebung nachvorliegenderentscheidungendesbundesverfassungsgerichtsentfälltauchdermitderbeitragserhebungverbundenebürokratischeaufwandderwirtschaft.aufgrundlage derdatenderbestandsmessungreduzierensichdiebürokratiekosten um rd. 1,7 Mio. Euro pro Jahr. DerNationaleNormenkontrollrathatimRahmenseinesgesetzlichenPrüfauftrageskeineBedenkengegendasRegelungsvorhaben.
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates DerBundesrathatinseiner878.Sitzungam17.Dezember 2010beschlossen,zudemGesetzentwurfgemäßArtikel76 Absatz 2 GG wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Zu den Artikeln 1 und 2 DerBundesraterkenntan,dassimZugederAbwicklung derabsatzförderungsfondseineanteiligerückerstattung bestandskräftigerhobenerbeiträgeandievormalsbeitragspflichtigen nicht in Betracht kommt. DerBundesratbittetdieBundesregierung,denGesetzentwurfdahingehendzuändern,dasseinegruppennützigeVerwendungeventuellerVermögensüberschüsseaus derabwicklungdesabsatzförderungsfondsderdeutschenland-undernährungswirtschaft (Absatzfonds)sowiedesAbsatzförderungsfondsderdeutschenHolz-und Forstwirtschaft (Holzabsatzfonds)sichergestelltist. Begründung DieSonderabgabezurFinanzierungdesAbsatzfonds bzw.desholzabsatzfondswurdevondenbetriebender Land-undErnährungswirtschaftbzw.derForst-und Holzwirtschafterbracht.DieBeitragszahlermusstendavonausgehen,dassdieMittelimBrancheninteresseverwendet werden. InseinenUrteilenzumAbsatzfondsgesetzsowiezum HolzabsatzfondsgesetzhältdasBundesverfassungsgericht (BVerfG)nichtdieBestimmungenderGesetzebzw. dieaufgabenderanstaltenfürsichfürverfassungswidrig.dienichtigkeitdergesetzlichenaufgabenbestimmungenfolgtvielmehrausderverfassungswidrigkeitder FinanzierungderAnstaltendurchdieSonderabgabenach Maßgabedes 10desAbsatzfondsgesetzes.DieseVorschrifthatdasBVerfGfürnichtigerkannt,weildergesetzlicheVerwendungszwecknichthinreichendgruppennützigist.DarauslässtessichjedochunterkeinemGesichtspunktrechtfertigen,dievereinnahmtenRestmittel wieeinekeinerzweckbindungunterliegendesteuerdem Bundeshaushalt zuzuführen. DadieSonderabgabeohneverfassungsrechtlichhinreichendenRechtfertigungsgrundvonderLand-undErnährungswirtschaftbzw.derForst-undHolzwirtschaft erhobenwurde,sinddierestmittelnunmehrsozuverwenden,dassinbezugaufdiesevoneinergruppennützigenverwendungimverfassungsrechtlichgebotenen Sinne gesprochen werden kann. InderLand-undErnährungswirtschaftkönntenRestmittelz.B.fürMessebeteiligungen,Präsentationen,MarktstudiensowieMarkterschließungsmaßnahmen (Export) eingesetzt werden. AuchdieBranchewiez.B.derDeutscheForstwirtschaftsrat (DFWR)fordert,dassdienachAbwicklungdes HolzabsatzfondsdemBundzufließendenVermögensüberschüssedenForstbetrieben,WaldbesitzernundUnternehmenderHolzwirtschaftwiederzugutekommen. 2. Zu Artikel 1 IndenLändern,diedieBeiträgefürdenAbsatzförderungsfondsüberdiefürdieUmlagenach 22des Milch-undFettgesetzeszuständigeStelleerhobenund weitergeleitethaben,sindimrahmendergeltendmachungvonrückerstattungsansprüchenzumteilerheblicheprozesskostenentstanden.derbundesratfordertdie Bundesregierungauf,fürdieseProzesskostenimRahmenderAuflösungundAbwicklungdesAbsatzförderungsfonds eine Erstattungsregelung zu schaffen. Begründung NachBekanntwerdendesVorlagebeschlussesdesVerwaltungsgerichtsKölnandasBundesverfassungsgericht, indemzweifelanderverfassungsmäßigkeitdervorschriftendesabsatzfondsgesetzesgeäußertwurden, habenbundesweitzahlreicheunternehmenderernährungswirtschaftvorsorglichklagegegendiemonatlichen Beitragsbescheideerhoben,weilderAbsatzförderungsfondsnurfürstreitbefangeneForderungenRückstellungengebildethat.NachderEntscheidungdesBundesverfassungsgerichtszumAbsatzfondsgesetzwurdendie VerfahrenfürerledigterklärtunddiezuUnrechtgezahltenBeiträgevomAbsatzfondsandieklagendenBetriebe zurückerstattet,dieprozesskostenderindenverfahren unterlegenen zuständigen Stellen jedoch nicht erstattet. DagrundsätzlichderBundesanstaltfürLandwirtschaft undernährungdiezuständigkeitfürdiebeitragserhebungnachdemabsatzfondsgesetzzukommt,sinddie indiesemzusammenhangentstandenenprozesskosten vombundzutragen,undzwarauch,soweitsiebeiden Stellenentstandensind,diefürdieUmlagenachdem Milch-undFettgesetzzuständigsind.DieRechtsauffassungdesBundes,eshandelesichinsoweitumVerwaltungsausgabenimSinnedesArtikels104aAbsatz5GG, wirdnichtgeteilt.diebeitragsabwicklungüberdiezuständigenstellenwareinereinevereinfachungderbundeseigenenverwaltung,diegeradekeineeigeneaufgabenwahrnehmungderländerdarstellt.diefinanzierungsverantwortungfürdiebundesverwaltungdarfnach derverfassungnicht auchnichtteilweise vonden Ländernübernommenwerden.Daherbleibenauchdie Prozesskosten Kosten der Bundesverwaltung. 3.ZuArtikel 1 ( 1 Absatz 1), Artikel 2 ( 1 Absatz 1) DerBundesratbittetdieBundesregierungsicherzustellen,dassdieAbwicklungderjeweiligenAnstaltenerst nachrechtskräftigemabschlussalleranhängigenverwaltungs- und Klageverfahren beendet wird. Begründung ErstmitrechtskräftigemAbschlussderanhängigenVerfahrenstehenVerbindlichkeitenfest,dienochvorder Beendigung der Abwicklung beglichen werden müssen.
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/4558 Gegenäußerung der Bundesregierung Anlage 4 DieBundesregierungäußertsichzurStellungnahmedes Bundesrates wie folgt: Zu Nummer 1 DieStellungnahmedesBundesratesbetrifftArtikel1 ( 2 Absatz2)sowieArtikel2 ( 2Absatz2)desGesetzentwurfs. DerBundesratbittetdieBundesregierung,denGesetzentwurfdahingehendzuändern,dasseinegruppennützigeVerwendungeventuellerVermögensüberschüsseausderAbwicklungdesAbsatzfondsunddesHolzabsatzfondssichergestellt ist. DasBundesverfassungsgerichthatimRahmenseinerEntscheidungenzumAbsatzfondsgesetzundHolzabsatzfondsgesetznichtnurdieVorschriftenfürnichtigerklärt,diedie ErhebungderBeiträgebetreffen,sondernauchdieBestimmungen,diesichaufdiegesetzlicheAufgabenstellungder Fonds beziehen. AufdieserGrundlagekönnendahereventuelleVermögensüberschüsse,dieausbestandskräftigerhobenenBeiträgen stammen,nichtmehrverwendetwerden.eineanteiligeverteilungandievormalsbeitragspflichtigenunternehmen kommt auchnachauffassungdesbundesrates ebenfalls nicht in Betracht; sie wäre auch nicht administrierbar. DadieBeiträgezugunstenvonAnstaltendesBundeserhobenwordensind,siehtderGesetzentwurfvor,dassimZeitpunktderBeendigungderAbwicklungdesAbsatzfondsund desholzabsatzfondseventuellverbleibendevermögensüberschüsse auf den Bund (Bundeshaushalt) übergehen. DieinRedestehendeRegelungistauchvordemHintergrundzusehen,dassvoreinemÜbergangeventuellerVermögensüberschüsseaufdenBundzunächstalleVerbindlichkeitendesAbsatzfondsunddesHolzabsatzfondszu erfüllensind.hierbeigiltesjedochzubedenken,dassgegenwärtig auchaufländerebene nochzahlreicheverwaltungs-undklageverfahrenanhängigsind,indenenes darumgeht,obundinwelchemumfangerhobenebeiträge wiederanvormalsbeitragspflichtigeunternehmenauszukehrensind.einigederaufgeworfenenrechtlichenfragestellungenwerdenerstimgerichtlicheninstanzenzuggeklärtwerden.derrechtskräftigeabschlussderbetreffenden VerfahrenkannsichdahernochübermehrereJahrehinziehen.Erstdanachstehtfest,obundinwelcherHöheVermögensüberschüsse bestehen. Zu Nummer 2 DieStellungnahmedesBundesratesbetrifftArtikel1des Gesetzentwurfs. DerBundesratfordertdieBundesregierungauf,fürdieden zuständigenlandesstellenimrahmendergeltendmachung vonrückerstattungsansprüchenentstandenenprozesskos- tenimrahmenderauflösungundabwicklungdesabsatz- fonds eine Erstattungsregelung zu schaffen. NachdemAbsatzfondsgesetzflossendemAbsatzfondszur DurchführungseinerAufgabenBeiträgezu,dievondenBetriebenderLand-undErnährungswirtschafterhobenwurden.ImBereichderMilchwirtschaftoblagdieBeitragserhebungnach 10Absatz8desAbsatzfondsgesetzesi.V.m. 1Nummer1derVerordnungüberdieBeiträgenachdem AbsatzfondsgesetzdenLändern,soferndiesedieUmlage nach 22desMilch-undFettgesetzeserhobenhaben.Im ÜbrigenwurdendieBeiträgevonderBundesanstaltfür Landwirtschaft und Ernährung erhoben. DievorgenannteBeitragserhebungdurchdiezuständigen LandesstellenerfolgteinLandeseigenverwaltung;denn nachartikel83ggführendieländerbundesgesetzliche Regelungen,zudenenauchVerordnungendesBundeszählen,alseigeneAngelegenheitdurch,soweitdasGrundgesetz wievorliegend nichtsanderesbestimmtoderzulässt. Verfahrenskosten,diedenzuständigenLandesstellenim ZugederRückerstattungvonBeiträgennachdemAbsatzfondsgesetz auchalsfolgegerichtlicherauseinandersetzungen entstehen,sindnachartikel104aabsatz5 Satz1ersterHalbsatzGGvondenbetreffendenLändern selbstzutragen;denneshandeltsichinsoweitumverwaltungskosten im Sinne dieser Vorschrift. Artikel104aAbsatz5GGregeltdieKostentragungimVerhältniszwischenBundundLändernabschließend.Füreine davon abweichende Regelung bleibt daher kein Raum. Zu Nummer 3 DieStellungnahmedesBundesratesberührtArtikel1 ( 1 Absatz1)sowieArtikel2 ( 1Absatz1)desGesetzentwurfs. DerBundesratbittetdieBundesregierungsicherzustellen, dassdieabwicklungdesabsatzfondsunddesholzabsatzfondserstnachrechtskräftigemabschlussalleranhängigen Verwaltungs- und Klageverfahren beendet wird. DerGesetzentwurfträgtdieserBittebereitsRechnung.Dort istinartikel1 1Absatz1sowieinArtikel2 1Absatz1 geregelt,dassbeideeinrichtungenbiszurbeendigungihrer AbwicklungbestehenbleibenunddieAbwicklungerstbeendetist,wennauchdieVerbindlichkeitenderFondserfüllt sind.zudiesenverbindlichkeitenzählt wiebereitsinden AusführungenzuNummer1derStellungnahmedesBundesratesangesprochen dieerstattungvonbeiträgennach demabsatzfondsgesetzoderdemholzabsatzfondsgesetzan diebundesanstaltfürlandwirtschaftundernährungoder diezuständigenlandesstellen,soferndieseverpflichtet sind,diebetreffendenbeiträgewiederanvormalsbeitragspflichtige Unternehmen auszukehren.
12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13112 17. Wahlperiode 17. 04. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes A. Problem und Ziel InDeutschlandwandelnsichdieBedingungenfürdieGründungvonFamilien
MehrEntwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4981 17. Wahlperiode 02. 03. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem und Ziel DenFreiwilligenFeuerwehren,dennachLandesrechtanerkanntenRettungsdienstenunddemTechnischenHilfswerksowiedemKatastrophenschutzstehen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2766 17. Wahlperiode 18. 08. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem und Ziel DenFreiwilligenFeuerwehren,dennachLandesrechtanerkanntenRettungsdiensten,demTechnischenHilfswerksowiesonstigenEinheitendesKatastrophenschutzesstehenimmerwenigerFahrerfürEinsatzfahrzeugezurVerfügung,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6644 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4692 16. Wahlperiode 15. 03. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes A. Problem
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/6208. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6208 17. Wahlperiode 15. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie im Gesetz zum Schutz
MehrMittelempfängerneingehenunddieEinhaltungderProjektkriterienundTreuhandstandardssicherstellenundggf.durchsetzenkönnen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3027 17. Wahlperiode 27. 09. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Rat des Anpassungsfonds A. Problem
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/9344. des Bundesrates
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9344 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. DieLänderBrandenburg,Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen,Sachsen-Anhalt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13427 17. Wahlperiode 08. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes A. Problem und Ziel DieLänderBrandenburg,Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen,Sachsen-Anhalt
MehrInjüngererZeithateswegendesLärmsvonKindertageseinrichtungen,KinderspielplätzenundähnlichenEinrichtungenverschiedeneKlagengegeben,die
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5709 17. Wahlperiode 04. 05. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Privilegierung des
Mehrdiewaffenbehördenderzeitnicht.einzigdieverfassungsschutzbehördenverfügenjedochüberinformationen,diediewaffenbehördenbeideranwendungdes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12854 17. Wahlperiode 20. 03. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes A. Problem und Ziel AufgrundderErmittlungsergebnisseimZusammenhangmitdersogenannten
Mehrunddesratesvom16.november2011überdengewerbsmäßigenstraßentransportvoneuro-bargeldzwischenmitgliedstaatendeseuroraums
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10759 17. Wahlperiode 24. 09. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Erweiterung des Geltungsbereichs
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11369 17. Wahlperiode 07. 11. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes A. Problem und Ziel BundundLänderhabenambitionierteZielebeimAusbaudererneuerbaren
MehrEntwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7334 17. Wahlperiode 18. 10. 2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9668 17. Wahlperiode 16. 05. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen
Mehr(Beleihungssystem).DerEinsatzvonBeliehenenverbessertdieEffizienzderZwangsvollstreckung,indemerneueLeistungsanreizeschafft,dieimgegenwärtigen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1210 17. Wahlperiode 24. 03. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a) A. Problem und Ziel DasGerichtsvollzieherwesenbedarfstrukturellerReformen.UmdieEffizienz
Mehrihresgesellschaftlichenstatusrichten (sogenanntehasskriminalität),isterschreckendhoch.derverfassungsschutzberichtdesbundesministeriumsdes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9345 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs Aufnahme menschenverachtender Tatmotive als besondere
MehrDasBundeskabinetthatam13.März2013dieEckwertefürdenRegierungsentwurfdesBundeshaushalts2014sowiefürdenFinanzplanbiszumJahr2017
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14664 17. Wahlperiode 02. 09. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Sondervermögens Energie- und Klimafonds und zur Änderung des
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13662 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel MitdemGesetzzurÄnderungdesZwölftenBuchesSozialgesetzbuchvom
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13617 17. Wahlperiode 21. 05. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs A. Problem und Ziel MitdemGesetzüberelektronischeHandelsregisterundGenossenschaftsregister
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung Neuordnung der Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4232 17. Wahlperiode 15. 12. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung Neuordnung der Anordnungskompetenz für die
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1339 16. Wahlperiode 26. 04. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG) A. Problem und Ziel ImBetreuungsbehördengesetz
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Finanzplanungsrates
Deutscher Bundestag Drucksache 17/983 17. Wahlperiode 10. 03. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Finanzplanungsrates A. Problem und Ziel ImRahmenderFöderalismusreformIIistzurVermeidungvonHaushaltsnotlagenderStabilitätsrateingerichtetworden,derdieHaushaltedesBundesund
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10147 17. Wahlperiode 27. 06. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der
MehrAnpassung der Ausfuhrliste an ÄnderungendesWassenaarArrangementsfürkonventionelleRüstungsgüter,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1624 17. Wahlperiode 06. 05. 2010 Verordnung der Bundesregierung Einhundertneunte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung A.
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1038 16. Wahlperiode 23. 03. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes A. Problem und Ziel DieAuswahlderdeutschenRichterundGeneralanwälteandenGerichtender
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7141 17. Wahlperiode 26. 09. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen A. Problem und Ziel ImJahr2010hatdieBundesregierungdieGemeindefinanzkommissioneingesetzt,zuderenAufgabenesgehörte,EntlastungsmöglichkeitenaufderAusgabenseitezuprüfenundLösungsvorschlägezudendrängendenProblemendes
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (1. WissZeitVG-ÄndG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12531 17. Wahlperiode 27. 02. 2013 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/8234. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8234 17. Wahlperiode 21. 12. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln,
MehrEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7020 17. Wahlperiode 20. 09. 2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes A. Problem und
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3983 17. Wahlperiode 30. 11. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte- und
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds (EKFG-ÄndG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6252 (neu) 17. Wahlperiode 22. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie-
MehrMedienangehörigesindwiederholtderErmittlungstätigkeitderStrafverfolgungsbehördenausgesetztgewesen,wennsiedasihnenzugeleiteteMaterial
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3355 17. Wahlperiode 21. 10. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG) A. Problem
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10334 17. Wahlperiode 18. 07. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben A. Problem
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Gesetzliche Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13969 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Gesetzliche Krankenversicherung
Mehrder Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Lukrezia Jochimsen, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4661 17. Wahlperiode 08. 02. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Lukrezia Jochimsen, Halina Wawzyniak und der Fraktion
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau und weiterer Gesetze
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13061 17. Wahlperiode 15. 04. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau und weiterer
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5960 17. Wahlperiode 25. 05. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU
MehrGrundgesetzes (GG)istallerdingsmitnichtunerheblichenSchwierigkeitenbehaftet.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5724 16. Wahlperiode 20. 06. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a) A. Problem und Ziel DasGerichtsvollzieherwesenbedarfstrukturellerReformen.UmdieEffizienz
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13870 17. Wahlperiode 11. 06. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung
Mehreineraktiengesellschaftgesetzestreuzuverhalten,wovonvölkerrechtlicheverträgeodervonderbundesrepublikdeutschlandratifizierteübereinkommenmit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11686 17. Wahlperiode 28. 11. 2012 Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Kerstin Andreae, Uwe Kekeritz, Memet Kilic, Jerzy Montag, Tom Koenigs,
MehrEntwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8235 17. Wahlperiode 21. 12. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes A. Problem und Ziel DerGemeindeanteilamAufkommenanLohn-undveranlagterEinkommensteuersowieamAufkommenanKapitalertragsteuernach
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13345 16. Wahlperiode 15. 06. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen A. Problem
MehrEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 18/3785 18. Wahlperiode 20.01.2015 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes A. Problem und Ziel Auf Grundlage
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6539 16. Wahlperiode 28. 09. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung A. Problem und Ziel SeitderRentenreform2001habenBeschäftigtedasRecht,TeileihresGehalts
MehrEntwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11470 17. Wahlperiode 14. 11. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes A. Problem und Ziel DurchdenGesetzentwurfsollsichergestelltwerden,dassPresseverlegerim
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4405 17. Wahlperiode 13. 01. 2011 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel DieKontrolleundFinanzierungsozialerDienstleistungenunddiedamitverbundeneFragederLeistungsgerechtigkeitdesEinsatzesöffentlicherMittelstehtim
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12298 17. Wahlperiode 06. 02. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung
MehrEntwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12593 16. Wahlperiode 08. 04. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes A. Problem und Ziel DasBundesvertriebenengesetzbedarfverschiedenerÄnderungen,dieder
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8802 17. Wahlperiode 29. 02. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz)
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9898 16. Wahlperiode 02. 07. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden,
MehrEntwurf eines Gesetzes über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14574 17. Wahlperiode 14. 08. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im
MehrEntwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien ( StrÄndG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1217 17. Wahlperiode 24. 03. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien ( StrÄndG)
MehrEntwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1292 17. Wahlperiode 31. 03. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes A. Problem und Ziel InKlageverfahrenmehrererKinobetreiberhatdasBundesverwaltungsgericht
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/3124. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3124 17. Wahlperiode 01. 10. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8306 16. Wahlperiode 28. 02. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb A. Problem und Ziel
MehrGeodatenzugrundeliegendengeodätischenReferenzsysteme,-netzeundgeotopographischenReferenzdatenzumZiel.ZurErfüllungderimGrundgesetz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7375 17. Wahlperiode 19. 10. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10146 17. Wahlperiode 27. 06. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel DasRechtaufunentgeltlicheBeförderungvielerschwerbehinderterKinder,
MehrEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12012 17. Wahlperiode 07. 01. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes A. Problem und Ziel ZieldesGesetzgebungsverfahrensistdieEinführungeinergesetzlichenRegelungzur
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11386 16. Wahlperiode 17. 12. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung A. Problem
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/7958. des Bundesrates
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7958 16. Wahlperiode 30. 01. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Aufenthalts in terroristischen Ausbildungslagern ( StrÄndG) A.
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6233 16. Wahlperiode 17. 08. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes A. Problem und Ziel Gemäß 4adesTierschutzgesetzes
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9560 16. Wahlperiode 16. 06. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes A. Problem und Ziel MitdemvorliegendenGesetzentwurfverfolgtdieBundesregierungdasZiel,
MehrEntwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz MinLohnG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12857 17. Wahlperiode 20. 03. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz MinLohnG) A. Problem und
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/8683. der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8683 17. Wahlperiode 15. 02. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression A. Problem und Ziel ImSystemdesprogressivausgestaltetenEinkommensteuertarifsprofitiertder
Mehrauchumstehenderpersonenistnichtzuunterschätzen,dienervlichebelastung der Polizeibeamten/-beamtinnen nicht nötig.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7732 17. Wahlperiode 09. 11. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von
MehrEinhundertachtundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12196 16. Wahlperiode 09. 03. 2009 Verordnung der Bundesregierung Einhundertachtundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12035 17. Wahlperiode 09. 01. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren A. Problem
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6968 16. Wahlperiode 07. 11. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze A. Problem
MehrEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12273 16. Wahlperiode 17. 03. 2009 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes A. Problem
MehrEntwurf eines Gesetzes zu einer menschenrechtskonformen Reform der Sicherungsverwahrung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4593 17. Wahlperiode 26. 01. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Jerzy Montag, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Dr. Konstantin von Notz,
MehrEntwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9275 16. Wahlperiode 26. 05. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes A. Problem und Ziel DasGemeindefinanzreformgesetzverpflichtetdenGesetzgeber,denderzeitgeltendenvorläufigenVerteilungsschlüsselfürdenGemeindeanteilamAufkommenderUmsatzsteuermitWirkungabdemJahr2009aufeinenendgültigen,
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/648. der Fraktion der SPD
Deutscher Bundestag Drucksache 17/648 17. Wahlperiode 09. 02. 2010 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Kündigungsschutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
MehrDieTäterarbeitstellteinwichtigesElementzurVerbesserungderGewaltpräventionunddesOpferschutzesdar.SiewirdimBereichderBekämpfunghäuslicher
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1466 17. Wahlperiode 21. 04. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Täterverantwortung A. Problem und Ziel DieTäterarbeitstellteinwichtigesElementzurVerbesserungderGewaltpräventionunddesOpferschutzesdar.SiewirdimBereichderBekämpfunghäuslicher
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Auswandererschutzgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11047 17. Wahlperiode 17. 10. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Auswandererschutzgesetzes A. Problem und Ziel DasGenehmigungsverfahrenfürdieAuswandererberatungwirdzurzeitvonden
MehrEntwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5580 16. Wahlperiode 11. 06. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen A. Problem und Ziel EinwirtschaftlichesBedürfnisfürdieAufrechterhaltungdesFreihafensBremen
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7178 17. Wahlperiode 28. 09. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/5515 Entwurf
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Vertragsabschlüssen im Internet
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2409 17. Wahlperiode 06. 07. 2010 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Vertragsabschlüssen im Internet
Mehrder Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 18/2737 18. Wahlperiode 07.10.2014 Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
MehrDasLegehennenbetriebsregistergesetzsetztdieRichtlinie2002/4/EGderKommissionvom30.Januar2002überdieRegistrierungvonLegehennenbetrieben
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6559 16. Wahlperiode 04. 10. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes A. Problem und Ziel
Mehr(EuropeanSecuritiesandMarketsAuthority)werdenbefugt,inKrisensituationenweiterezeitlichbefristeteTransparenzvorschriftenundVerbotezuerlassen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9665 17. Wahlperiode 16. 05. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13159 16. Wahlperiode 26. 05. 2009 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4199 16. Wahlperiode 31. 01. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes A. Problem und Ziel InderjüngerenVergangenheithatsichdieÖffentlichkeitwiederholtmittragischenSchicksalenvonKindernkonfrontiertgesehen,dieunterlangandauernder,massiverVernachlässigungselbstindenelementarstenGrundbedürfnissen
Mehrzu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/12637, 17/13951
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13966 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/12637, 17/13951 Entwurf
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12230 16. Wahlperiode 12. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Denkmal für die ermordeten
MehrDeram23.Juni2008vomRatderEuropäischenUnionangenommeneBeschluss (Ratsbeschluss Prüm) soll in das deutsche Recht umgesetzt werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12585 16. Wahlperiode 08. 04. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Altersteilzeitgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/20 17. Wahlperiode 10. 11. 2009 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Altersteilzeitgesetzes A. Problem TrotzdertiefenWirtschaftskrisehatsichderArbeitsmarktbislangnochalsvergleichsweiserobusterwiesen.MitHilfedermassivenVerbesserungenbeider
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 18/1050. Gesetzentwurf. 18. Wahlperiode der Bundesregierung. Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2014
Deutscher Bundestag Drucksache 18/1050 18. Wahlperiode 04.04.2014 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2014 A. Problem und Ziel Ziel der Bundesregierung ist eine nachhaltige
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12062 16. Wahlperiode 26. 02. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts A. Problem und Ziel DieBundesnotarordnung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12678 16. Wahlperiode 22. 04. 2009 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale A. Problem und Ziel B. Lösung ZieldiesesGesetzesist,dasUrteildesBundesverfassungsgerichtsvom9.Dezember2008zurEntfernungspauschalezeitnahumzusetzenunddenBürgerinnenundBürgernfürdieVeranlagungszeiträumeab2007RechtssicherheithinsichtlichderdauerhaftenWiedereinführungderEntfernungspauschalezugeben.
MehrEntwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13062 17. Wahlperiode 15. 04. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8867 16. Wahlperiode 22. 04. 2008 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes A. Problem und Ziel
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11314 17. Wahlperiode 06. 11. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache
Mehrvom11.november2005um,wonacheinesachgerechtebeschreibungdeskreisesderbegünstigtenvorzunehmenistunddieverpflichtungenderbeteiligten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4373 16. Wahlperiode 23. 02. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze
MehrPraxisinderAmtsvormundschaftAnlasszuKritik,wiedievomBundesministeriumderJustizeinberufeneArbeitsgruppe
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3617 17. Wahlperiode 04. 11. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschaftsund Betreuungsrechts A. Problem und Ziel FällevonKindesmisshandlungenundKindesvernachlässigungenmitderFolge
MehrEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11340 16. Wahlperiode 10. 12. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes A. Problem und Ziel B. Lösung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12036 17. Wahlperiode 09. 01. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze A. Problem
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken (Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz ANSG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13081 17. Wahlperiode 16. 04. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2637 17. Wahlperiode 22. 07. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1368 16. Wahlperiode 03. 05. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und
Mehr