SICHERHEITSDATENBLATT

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1 Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 05/830 - SICHERHEITSDATENBLATT ABSCHNITT Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des. Produktidentifikator (Kit) SureSelect Hyb SureSelect Hyb Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Analytische Reagenzie. SureSelect Hyb SureSelect Hyb Identifizierte Verwendungen 0.4 ml.5 ml.5 ml 3. ml 8 ml 4 ml.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Adresse der verantwortlichen Person für dieses SDB pdl-msds_author@agilent.com.4 (mit Öffnungszeiten) CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT Mögliche Gefahren. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Produktdefinition SureSelect Hyb Gemisch SureSelect Hyb Gemisch Gemisch Gemisch Gemisch Gemisch Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 7/008 [CLP/GHS] 05/0/06 /35

2 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT Mögliche Gefahren SureSelect Hyb H39 SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG - Kategorie SureSelect Hyb H39 SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG - Kategorie Siehe Abschnitt 6 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.. Kennzeichnungselemente Gefahrenpiktogramme Signalwort Gefahrenhinweise Sicherheitshinweise Prävention SureSelect Hyb Achtung SureSelect Hyb Achtung Kein Signalwort. Kein Signalwort. Kein Signalwort. Kein Signalwort. SureSelect Hyb GHS07 - Verursacht schwere Augenreizung. SureSelect Hyb GHS07 - Verursacht schwere Augenreizung. SureSelect Hyb SureSelect Hyb P80 - Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen. P64 - Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P80 - Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen. P64 - Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. 05/0/06 /35

3 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT Mögliche Gefahren Reaktion Lagerung Entsorgung SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb P305 + P35 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P305 + P35 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Gefährliche Inhaltsstoffe SureSelect Hyb SureSelect Hyb Ergänzende SureSelect Hyb Kennzeichnungselemente SureSelect Hyb Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. 05/0/06 3/35

4 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT Mögliche Gefahren Anhang XVII - SureSelect Hyb Beschränkung der SureSelect Hyb Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse Spezielle Verpackungsanforderungen Tastbarer Warnhinweis SureSelect Hyb SureSelect Hyb.3 Sonstige Gefahren Andere Gefahren, die zu keiner Einstufung führen SureSelect Hyb SureSelect Hyb Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. ABSCHNITT 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3. Gemische SureSelect Hyb Gemisch SureSelect Hyb Gemisch Gemisch Gemisch Gemisch Gemisch Name des Produkts / Inhaltsstoffs Identifikatoren % Verordnung (EG) Nr. 7/008 Typ [CLP] SureSelect Hyb Natriumchlorid EG CAS SureSelect Hyb Edetinsäure EG CAS Verzeichnis Eye Irrit., H39 [] 0-5 Eye Irrit., H39 [] 05/0/06 4/35

5 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Natriumchlorid EG CAS <0 Eye Irrit., H39 [] Siehe Abschnitt 6 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Es sind keine zusätzliche Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind und daher in diesem Abschnitt angegeben werden müssten. Typ [] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich [] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert [3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 907/006, Anhang XIII [4] Stoff erfüllt die Kriterien für vpvb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 907/006, Anhang XIII [5] Ähnlich besorgniserregender Stoff Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben. ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen 4. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Augenkontakt Einatmen SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Mindestens 0 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Mindestens 0 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung 05/0/06 5/35

6 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen SureSelect Hyb Hautkontakt SureSelect Hyb Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen. SureSelect Hyb Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim durchzuführen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern. Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. 05/0/06 6/35

7 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Verschlucken SureSelect Hyb SureSelect Hyb Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebißprothese falls vorhanden entfernen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Sollte Erbrechen eintreten, den Kopf tief halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungen eindringt. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern. Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebißprothese falls vorhanden entfernen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Sollte Erbrechen eintreten, den Kopf tief halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungen eindringt. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt 05/0/06 7/35

8 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Schutz der Ersthelfer SureSelect Hyb Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. SureSelect Hyb Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. 4. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit Augenkontakt SureSelect Hyb SureSelect Hyb Verursacht schwere Augenreizung. Verursacht schwere Augenreizung. 05/0/06 8/35

9 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen SureSelect Hyb SureSelect Hyb Hautkontakt SureSelect Hyb SureSelect Hyb Verschlucken Zeichen/Symptome von Überexposition SureSelect Hyb SureSelect Hyb Augenkontakt SureSelect Hyb Zu den Symptomen können gehören Schmerzen oder Reizung Tränenfluss Rötung SureSelect Hyb Zu den Symptomen können gehören Schmerzen oder Reizung Tränenfluss Rötung Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Einatmen SureSelect Hyb Keine spezifischen Daten. SureSelect Hyb Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. 05/0/06 9/35

10 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Hautkontakt SureSelect Hyb Keine spezifischen Daten. SureSelect Hyb Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Verschlucken SureSelect Hyb Keine spezifischen Daten. SureSelect Hyb Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt SureSelect Hyb Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. SureSelect Hyb Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Besondere Behandlungen SureSelect Hyb SureSelect Hyb Giftinformationszentrale kontaktieren. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Keine besondere Behandlung. Keine besondere Behandlung. Keine besondere Behandlung. Keine besondere Behandlung. Keine besondere Behandlung. Keine besondere Behandlung. 05/0/06 0/35

11 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5. Löschmittel Geeignete Löschmittel SureSelect Hyb SureSelect Hyb Ungeeignete Löschmittel SureSelect Hyb SureSelect Hyb Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. 5. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Gefahren, die von dem Stoff oder der Mischung ausgehen Gefährliche Verbrennungsprodukte SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören Phosphoroxide halogenierte Verbindungen Metalloxide/Oxide Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören Kohlendioxid Kohlenmonoxid Stickoxide Keine spezifischen Daten. Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören halogenierte Verbindungen Metalloxide/Oxide Keine spezifischen Daten. 05/0/06 /35

12 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung Keine spezifischen Daten. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Vorsichtsmaßnahmen für Feuerwehrpersonal Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. 05/0/06 /35

13 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. ABSCHNITT 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal SureSelect Hyb Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. SureSelect Hyb Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit 05/0/06 3/35

14 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Einsatzkräfte SureSelect Hyb SureSelect Hyb trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". 6. Umweltschutzmaßnahmen SureSelect Hyb SureSelect Hyb Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). 05/0/06 4/35

15 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Reinigungsmethoden SureSelect Hyb SureSelect Hyb Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen 05/0/06 5/35

16 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.4 Verweis auf andere Abschnitte ABSCHNITT 7 Handhabung und Lagerung 7. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung entsorgen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Siehe Abschnitt für Kontaktinformationen im Notfall. Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher Schutzausrüstung. Siehe Abschnitt 3 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung. Schutzmaßnahmen SureSelect Hyb Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Nicht verschlucken. Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Im Originalbehälter oder einem zugelassenen Ersatzbehälter aufbewahren, der aus einem kompatiblen Material gefertigt wurde. Bei Nichtgebrauch fest geschlossen halten. Leere Behälter enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein. Behälter nicht wiederverwenden. SureSelect Hyb Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Nicht verschlucken. Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Im Originalbehälter oder einem zugelassenen Ersatzbehälter aufbewahren, der aus einem kompatiblen Material gefertigt wurde. Bei Nichtgebrauch fest geschlossen halten. Leere Behälter enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein. Behälter nicht wiederverwenden. Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). 05/0/06 6/35

17 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 7 Handhabung und Lagerung Ratschlag zur allgemeinen Arbeitshygiene SureSelect Hyb SureSelect Hyb Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. 7. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten 05/0/06 7/35

18 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 7 Handhabung und Lagerung Lagerung SureSelect Hyb SureSelect Hyb Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 0) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 0) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 0) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 0) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 0) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur 05/0/06 8/35

19 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 7 Handhabung und Lagerung Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 0) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. 7.3 Spezifische Endanwendungen Empfehlungen Spezifische Lösungen für den Industriesektor SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb Industrielle Verwendungen, Gewerbliche Anwendungen. Industrielle Verwendungen, Gewerbliche Anwendungen. Industrielle Verwendungen, Gewerbliche Anwendungen. Industrielle Verwendungen, Gewerbliche Anwendungen. Industrielle Verwendungen, Gewerbliche Anwendungen. Industrielle Verwendungen, Gewerbliche Anwendungen. ABSCHNITT 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatz-Grenzwerte Es ist kein Expositionsgrenzwert bekannt. 05/0/06 9/35

20 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Empfohlene Überwachungsverfahren DNELs/DMELs Es liegen keine DNELs/DMELs-Werte vor. PNECs Es liegen keine PNECs-Werte vor. Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält, kann eine persönliche, atmosphärische (bezogen auf den Arbeitsplatz) oder biologische Überwachung erforderlich sein, um die Wirksamkeit der Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit der Verwendung von Atemschutzgeräten zu ermitteln. Es sollte ein Hinweis auf Überprüfungsnormen erfolgen, wie beispeilsweise der Folgende Europäische Norm DIN EN 689 (Arbeitsplatzatmosphären - Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Stoffen zum Vergleich mit Grenzwerten und Messstrategie) Europäische Norm DIN EN 404 (Arbeitsplatzatmosphären - Leitfaden für die Anwendung und den Einsatz von Verfahren und Geräten zur Ermittlung chemischer und biologischer Arbeitsstoffe) Europäische Norm DIN EN 48 (Arbeitsplatzatmosphären - Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoffe) Hinweis auf nationale Anleitungsdokumente für Methoden zur Bestimmung gefährlicher Stoffe wird ebenfalls gefordert. 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Individuelle Schutzmaßnahmen Hygienische Maßnahmen Augen-/Gesichtsschutz Hautschutz Handschutz Körperschutz Gute übliche Raumlüftung sollte zur Begrenzung der Exposition der Arbeiter gegenüber Luftschadstoffen ausreichen. Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung kontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten Verwendung waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind. Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen getragen werden, die einer anerkannten Norm entsprechen, um die Exposition gegenüber Flüssigkeitsspritzern, Nebeln, Gasen oder Stäuben zu vermeiden. Wenn ein Kontakt möglich ist, dann muss folgende Schutzausrüstung getragen werden, es sei denn, die Beurteilung erfordert einen höheren Schutzgrad Chemikalienresistente Schutzbrille. Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer chemikalienbeständige, undurchlässige und einer anerkannten Norm entsprechende Handschuhe getragen werden, wenn eine Risikobeurteilung dies erfordert. Unter Berücksichtigung der durch den Handschuhhersteller angegebenen Parameter ist während des Gebrauchs zu überprüfen, dass die Handschuhe ihre Schutzeigenschaften noch gewährleisten. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Durchbruchzeit für Handschuhmaterial für verschiedene Handschuhhersteller unterschiedlich sein kann. Bei Gemischen, die aus mehreren Stoffen bestehen, kann die Schutzzeit der Handschuhe nicht genau abgeschätzt werden. Vor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche Schutzausrüstung auf der Basis der durchzuführenden Aufgabe und den damit verbundenen Risiken ausgewählt und von einem Spezialisten genehmigt werden. 05/0/06 0/35

21 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Anderer Hautschutz Atemschutz Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf Basis der durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen Gefahren wählen, und vorgängig durch einen Fachmann genehmigen lassen. Wählen Sie basierend auf der Gefahr und dem Risiko einer Exposition die Atemschutzmaske aus, die die entsprechenden Standards erfüllt und über die entsprechenden Zertifikationen verfügt. Atemschutzmasken müssen gemäß dem Atemschutzprogramm benutzt werden, um einen richtigen Sitz, eine adäquate Schulung und andere wichtige Verwendungsaspekte sicherstellen zu können. Emissionen von Belüftungs- und Prozessgeräten sollten überprüft werden, um sicherzugehen, dass sie den Anforderungen der Umweltschutzgesetze genügen. In einigen Fällen werden Abluftwäscher, Filter oder technische Änderungen an den Prozessanlagen erforderlich sein, um die Emissionen auf akzeptable Werte herabzusetzen. ABSCHNITT 9 Physikalische und chemische Eigenschaften 9. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Physikalischer Zustand SureSelect Hyb Flüssigkeit. SureSelect Hyb Flüssigkeit. Flüssigkeit. Flüssigkeit. Flüssigkeit. Flüssigkeit. Farbe SureSelect Hyb SureSelect Hyb Geruch SureSelect Hyb SureSelect Hyb 05/0/06 /35

22 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Geruchsschwelle SureSelect Hyb SureSelect Hyb ph-wert Schmelzpunkt/Gefrierpunkt Siedebeginn und Siedebereich SureSelect Hyb 7.4 SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb 0 C 0 C 0 C SureSelect Hyb SureSelect Hyb 00 C 00 C 00 C Flammpunkt SureSelect Hyb SureSelect Hyb Verdampfungsgeschwindigkeit SureSelect Hyb SureSelect Hyb 05/0/06 /35

23 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Entzündbarkeit (fest, gasförmig) Obere/untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenzen Dampfdruck Dampfdichte Relative Dichte SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb 05/0/06 3/35

24 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Löslichkeit(en) SureSelect Hyb In den folgenden Materialien leicht löslich kaltes Wasser und heißem Wasser. SureSelect Hyb In den folgenden Materialien leicht löslich kaltes Wasser und heißem Wasser. In den folgenden Materialien leicht löslich kaltes Wasser und heißem Wasser. In den folgenden Materialien leicht löslich kaltes Wasser und heißem Wasser. In den folgenden Materialien leicht löslich kaltes Wasser und heißem Wasser. In den folgenden Materialien leicht löslich kaltes Wasser und heißem Wasser. Verteilungskoeffizient n- SureSelect Hyb Octanol/Wasser SureSelect Hyb Selbstentzündungstemperatur SureSelect Hyb SureSelect Hyb Zersetzungstemperatur SureSelect Hyb SureSelect Hyb Viskosität SureSelect Hyb SureSelect Hyb 05/0/06 4/35

25 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Explosive Eigenschaften SureSelect Hyb SureSelect Hyb Oxidierende Eigenschaften SureSelect Hyb SureSelect Hyb 9. Sonstige Angaben Keine weiteren Informationen. ABSCHNITT 0 Stabilität und Reaktivität 0. Reaktivität SureSelect Hyb Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. SureSelect Hyb Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. 0. Chemische Stabilität SureSelect Hyb SureSelect Hyb Das Produkt ist stabil. Das Produkt ist stabil. Das Produkt ist stabil. Das Produkt ist stabil. Das Produkt ist stabil. Das Produkt ist stabil. 05/0/06 5/35

26 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 0 Stabilität und Reaktivität 0.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen SureSelect Hyb Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. SureSelect Hyb Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. 0.4 Zu vermeidende Bedingungen SureSelect Hyb SureSelect Hyb Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. 0.5 Unverträgliche Materialien SureSelect Hyb SureSelect Hyb Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein. Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein. Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein. Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein. Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein. Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein. 0.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte SureSelect Hyb SureSelect Hyb Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. 05/0/06 6/35

27 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT Toxikologische Angaben. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Name des Produkts / Inhaltsstoffs Resultat Spezies Dosis Exposition SureSelect Hyb Natriumchlorid LD50 Oral Ratte 3000 mg/kg - SureSelect Hyb Edetinsäure LD50 Oral Ratte 4000 mg/kg - Natriumchlorid LD50 Oral Ratte 3000 mg/kg - Schätzungen akuter Toxizität Dermal Wirkungsweg 83.5 mg/kg ATE-Wert Dermal mg/kg Dermal Reizung/Verätzung Name des Produkts / Inhaltsstoffs Resultat Spezies Punktzahl Exposition Beobachtung SureSelect Hyb Natriumchlorid Augen - Mäßig reizend Kaninchen - 4 Stunden - 00 milligrams Augen - Mäßig reizend Kaninchen - 0 milligrams - Haut - Mildes Reizmittel Kaninchen - 4 Stunden 500 milligrams - Natriumchlorid Augen - Mäßig reizend Kaninchen - 4 Stunden - 00 milligrams Augen - Mäßig reizend Kaninchen - 0 milligrams - Haut - Mildes Reizmittel Kaninchen - 4 Stunden 500 milligrams - Sensibilisierender Stoff Schlussfolgerung / Zusammenfassung Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition mg/kg 05/0/06 7/35

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