Seminare Chemie Rheinland. Die Arbeitgeber

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1 Seminare 2013 Chemie Rheinland Die Arbeitgeber

2 Vorwort Neben dem Arbeitsrecht beschäftigt vor allem ein Thema weiterhin die Personalabteilungen in den Unternehmen: Der demografische Wandel. Wie geht man mit einer alternden Belegschaft um? Welche Maßnahmen sind sinnvoll, um dem drohenden Fachkräftemangel vorzubeugen? Diese Fragen stellen die Personalarbeit vor große Herausforderungen und werden sie in den nächsten Jahren maßgeblich prägen. Auch in unserem Seminarprogramm 2013 wollen wir dieses Thema erneut aufgreifen und Ihnen mögliche Lösungsansätze aufzeigen. Die Seminarinhalte reichen dabei von der Personalauswahl über Change Management bis hin zur altersgerechten Arbeitszeitgestaltung. Natürlich bieten wir 2013 auch wieder unsere klassischen Seminare zum Arbeits- und Tarifrecht an. Daneben haben wir einige neue arbeitsrechtliche Seminare im Programm. Ziel ist es hierbei, interessante Personalthemen mit den jeweiligen relevanten arbeitsrechtlichen Komponenten zu verknüpfen. So beleuchten wir beispielsweise das Thema Zielvereinbarungen und Zielvereinbarungsgespräche sowohl von der rechtlichen als auch von der personalwirtschaftlichen Seite. Weitere neue Themen sind u.a. Soziale Netzwerke Chancen und Risiken aus arbeitsrechtlicher Sicht, Compliance Grundlagen und Bedeutung im Arbeitsverhältnis oder Arbeitsrecht im Recruiting-Prozess. 3 Unsere Seminare stehen den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unserer Mitgliedsunternehmen kostenfrei zur Verfügung. Das vollständige Seminarangebot finden Sie in unserem Mitgliederbereich unter de. Unter der Rubrik Veranstaltungen & Seminare können Sie sich online anmelden. An dieser Stelle möchten wir Sie auf die bewährten Recher Chemie-Seminare aufmerksam machen, deren Inhalte auf den letzten Seiten des Heftes aufgeführt werden. Die Recher Chemie-Seminare werden vom Arbeitgeberverband Chemie Rheinland mitgetragen. Wir freuen uns, Ihnen auch 2013 wieder ein abwechslungsreiches Seminarprogramm präsentieren zu können. Falls Ihnen beim Durchblättern dieser Broschüre ein Thema fehlt, das wir neu in unser Programm aufnehmen sollen, so freuen wir uns sehr über Ihre Anregungen. Friedrich Überacker Arbeitgeberverband Chemie Rheinland e. V.

3 Hinweise Anmeldung Fax Online seminare@chemierheinland.de & Seminare«Bitte geben Sie den Titel und den Termin der Veranstaltung sowie die Namen und -Adressen der angemeldeten Personen an. Kosten Die Teilnahme an unseren Seminaren ist durch den Mitgliedsbeitrag abgedeckt und deshalb für Teilnehmer aus den Mitgliedsunternehmen gebührenfrei. Rücktritt Wir bitten Sie, zugesagte Teilnahmen einzuhalten. Sollte es Ihnen dennoch nicht möglich sein, eine Teilnahme wahrzunehmen, so bitten wir Sie, uns bis spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn Ihre Absage mitzuteilen. Da wir Wartelisten haben, können bei frühzeitiger Absage andere Personen nachrücken. Ersatzteilnehmer können jederzeit benannt werden. Unmittelbar nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine verbindliche Bestä- 4 5 tigung. Sollte das Seminar bereits ausgebucht sein, tragen wir Sie auf der Warteliste ein und informieren Sie, sobald ein Platz frei geworden ist. Ungefähr zwei Wochen vor dem Seminartermin erhalten Sie (per ) unser Einladungsschreiben mit wichtigen Hinweisen zum Seminarablauf und den ggf. erforderlichen Arbeitsmitteln sowie der Anfahrtsskizze. Arbeitsmittel Sollte es erforderlich sein, dass Gesetzestexte (z.b. der Beck-Text Arbeitsgesetze für das Seminar Grundlagen des Arbeitsrechts und Arbeitsrecht für Führungskräfte ) mitgebracht werden, weisen wir Sie im Einladungsschreiben darauf hin. Internet Das Seminarprogramm des Arbeitgeberverbands Chemie Rheinland ist auch im Internet im Mitgliederbereich abrufbar unter Ansprechpartnerin Karin Wolters Telefon: Telefax: wolters@chemierheinland.de Hinweis Die in dieser Broschüre verwandten Sammelbezeichnungen wie Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Arbeitgeber, etc. sind im Interesse der Übersichtlichkeit überwiegend in männlicher Form formuliert. Sie gelten aber selbstverständlich gleichermaßen für Männer und Frauen und sind als geschlechtsneutral aufzufassen.

4 Veranstaltungsorte Programm Arbeitgeberverband Chemie Rheinland e.v. Geschäftsstelle Düsseldorf Völklinger Straße 4, Düsseldorf Geschäftsstelle Köln Neumarkt 35 37, Köln Mercure Hotel Köln-West Horbeller Str Köln Swissôtel Düsseldorf / Neuss Rheinallee Neuss The New Yorker Hotel Deutz-Mülheimer-Straße Köln Van der Valk Airporthotel Düsseldorf Am Hülserhof Düsseldorf 7 Wegbeschreibungen werden mit dem Einladungsbrief verschickt.

5 Referenten RAin Nina Bauer Arbeitgeberverband Chemie Rheinland e.v. RA Benjamin Kratzsch Arbeitgeberverband Chemie Rheinland e.v. Dipl.-Psych. Rena Brakenhoff Training & Beratung Josef Buschbacher Up To date (Personal & Beratung) Oberregierungsrat Johannes W. Buse Finanzverwaltung NRW RA Axel Eckartz Arbeitgeberverband Chemie Rheinland e.v. Prof. Dr. Frank Maschmann Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Mannheim Jens Reinders Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) Ulrike Rösner Geschäftsführende Partnerin Hattinger Büro GmbH (Personal und Organisationsentwicklung) Dr. Sebastian Roloff RA Armin Fladung Richter am Arbeitsgericht Köln 8 9 Arbeitgeberverband Chemie Rheinland-Pfalz e.v. David Hagen Richter am Arbeitsgericht Duisburg RAin Marion Heitmann Arbeitgeberverband Chemie Rheinland e.v. RA Heiko Hübethal Arbeitgeberverband Chemie Rheinland e.v. Andrea Kaminski Bereichsleiterin Personal bei BP Europa SE RA Hans-Wilhelm Köster Geschäftsführer unternehmer nrw RA Martin Köttig Arbeitgeberverband Chemie Rheinland e.v. Dipl.-Psych. Andrea Kolleker Hattinger Büro GmbH (Personal- und Organisationsentwicklung) RA Prof. Dr. Bernd Schiefer Geschäftsführer unternehmer nrw Prof. Peter Schmies Beratung Coaching Training RAin Isabelle Smith Arbeitgeberverband Chemie Rheinland e.v. Dr. Christoph Ulrich Vors. Richter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf Dipl.-Pol. Michael Weidinger Arbeitszeitberatung Dr. Hoff, Weidinger, Herrmann Dr.-Ing. Dipl.-Wirt. Ing. Ralf Wimmer Unternehmerschaft Niederrhein e.v. Ass in Kirsten Wittke-Lemm Unternehmerschaft Niederrhein e.v.

6 Seminarprogramm 2013 Januar April 30. Februar 06. Arbeitsrecht 2013 Aktuelle Gesetzesänderungen und neueste Rechtsprechung RA Prof. Dr. Bernd Schiefer Swissôtel Düsseldorf / Neuss Soziale Netzwerke Chancen und Risiken aus arbeitsrechtlicher Sicht Prof. Dr. Frank Maschmann Mercure Hotel Köln-West Seite 14 Seite Schwierige HR-Gespräche führen: Kritik und Trennung Dipl.-Psych. Rena Brakenhoff The New Yorker Hotel, Köln Arbeitsrecht für Führungskräfte RA Martin Köttig Mercure Hotel Köln-West Alter(n)sgerechte Arbeitszeitgestaltung Dipl.-Pol. Michael Weidinger Van der Valk Airporthotel, Düsseldorf Seite 22 Seite 23 Seite Die Rolle von HR im Change-Prozess Ulrike Rösner und Andrea Kaminski Zielvereinbarungen und Zielvereinbarungsgespräche Rechtlicher Rahmen und effiziente Gesprächsführung RA Heiko Hübethal und Prof. Peter Schmies Arbeitsrecht für Ausbilder Seite 17 Mai 11 RA Benjamin Kratzsch März Mercure Hotel Köln-West Rente vor 67 RA Hans-Wilhelm Köster Swissôtel Düsseldorf / Neuss Arbeitsrecht für Führungskräfte RA Martin Köttig Seite 16 Seite 18 Seite Juni Der Tarifvertrag über Einmalzahlungen und Altersvorsorge RA Axel Eckartz Von der Ausschreibung bis zur Einstellung Arbeitsrecht im Recruiting-Prozess RA Heiko Hübethal The New Yorker Hotel, Köln Seite 25 Seite 26 Seite Übertragung von Unternehmerpflichten Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz Ass'in Kirsten Wittke-Lemm und Dr.-Ing. Dipl.-Wirt. Ing. Ralf Wimmer Arbeitgeberverband Chemie Rheinland e.v., Köln Seite Interviews zur Personalauswahl professionell vorbereiten, durchführen und auswerten Dipl.-Psych. Andrea Kolleker The New Yorker Hotel, Köln Seite Krankheit im Arbeitsverhältnis RAin Marion Heitmann Seite Ausgewählte Fragen zum Manteltarifvertrag RA Heiko Hübethal Seite 29

7 Seminarprogramm Juli Grundlagen des Arbeitsrechts RA Benjamin Kratzsch und RAin Nina Bauer Van der Valk Airporthotel, Düsseldorf Dritte im Betrieb Zeitarbeit, Werkvertrag & Co. RAin Marion Heitmann Arbeitgeberverband Chemie Rheinland e.v., Köln Principles of German labour and employment law Isabelle Smith, lawyer in Germany The New Yorker Hotel, Cologne Seite 30 Seite 31 Seite 32 Oktober Soziale Medien in den Ausbildungsalltag integrieren 01. Josef Buschbacher The New Yorker Hotel, Köln Betriebsratswahl Prof. Dr. Frank Maschmann Mercure Hotel Köln-West 16. Grundlagen des Arbeitsrechts RA Benjamin Kratzsch und RAin Nina Bauer 17. Swissôtel Düsseldorf / Neuss Seite 38 Seite 39 Seite Pflichtverstöße ahnden Von der Abmahnung bis zur Kündigung RA Benjamin Kratzsch Seite 33 November Grundlagen der Betriebsverfassung RiArbG Dr. Sebastian Roloff Seite 41 September Arbeitnehmerdatenschutz und Mitarbeiterkontrolle 11. RiArbG David Hagen Mercure Hotel Köln-West Arbeitsrecht für Führungskräfte 17. RA Martin Köttig Der Bundesentgelttarifvertrag 19. RA Heiko Hübethal Arbeitgeberverband Chemie Rheinland e.v., Köln Die betriebsbedingte Kündigung aus arbeitsrichterlicher Sicht 26. RiLAG Dr. Christoph Ulrich Arbeitgeberverband Chemie Rheinland e.v., Köln Seite 34 Seite 35 Seite 36 Seite 37 Mutterschutz und Elternzeit 13. RAin Nina Bauer Arbeitgeberverband Chemie Rheinland e.v., Köln Compliance Grundlagen und Bedeutung im Arbeitsverhältnis 20. RA Armin Fladung Van der Valk Airporthotel, Düsseldorf Auslandsentsendung von Mitarbeitern 26. RAin Isabelle Smith, ORR Johannes W. Buse und Jens Reinders Dezember Arbeitsrecht für Führungskräfte 04. RA Martin Köttig Van der Valk Airporthotel, Düsseldorf Seite 42 Seite 43 Seite 44 Seite 45

8 Arbeitsrecht 2013 Aktuelle Gesetzesänderungen und neueste Rechtsprechung Soziale Netzwerke Chancen und Risiken aus arbeitsrechtlicher Sicht 30. Januar bis Uhr RA Prof. Dr. Bernd Schiefer 06. Februar bis Uhr Prof. Dr. Frank Maschmann Zu Beginn des neuen Jahres gibt Ihnen dieses Seminar einen Überblick über die wichtigsten Entscheidungen und Gesetzesänderungen, die Sie für eine rechtssichere Personalarbeit benötigen. Da das Arbeitsrecht einem ständigen Wandel unterliegt, bietet Ihnen das Seminar eine gute Möglichkeit, sich umfassend und kompakt über die neusten Änderungen zu informieren. Hierbei werden Änderungen aus allen Bereichen des Arbeitsrechts angesprochen. Aus diesem Grund sind Kenntnisse des Arbeitsrechts von Vorteil, aber nicht zwingend. Soziale Medien sind nicht nur im privaten, sondern mittlerweile auch im geschäftlichen Bereich zu einem wichtigen Kommunikationsmittel geworden. Vor allem in Personalabteilungen werden sie heute immer häufiger zur Rekrutierung und zum Bilden der Arbeitgebermarke verwendet. Aber welche Aspekte sind beim Einsatz Sozialer Medien in Bezug auf Datenschutz und Arbeitsrecht zu beachten? Das Seminar soll Ihnen einen Überblick geben, welche Chancen und Risiken sich in diesem Bereich aus rechtlicher Sicht ergeben können und zeigt gleichzeitig auf, wie Fehlverhalten der Mitarbeiter im Umgang mit Sozialen Medien vorgebeugt bzw. begegnet werden kann Aktuelle Gesetze und Gesetzesvorhaben im Überblick, u.a.: > Familienpflegezeitgesetz > Änderungen des BEEG (u.a. Großelternzeit) Aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen von A (Abfindung) bis Z (Zeugnis), u.a.: > Befristungsrecht > Urlaub und Langzeiterkrankung > AGG > Betriebsverfassungsrecht > Kündigungsschutz Überblick zu rechtlichen Aspekten (u.a. Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Datenschutz, Strafrecht) Ausforschung von Mitarbeitern und Unternehmen durch Dritte Sollte es verbindliche Regeln für den Umgang mit Sozialen Medien geben? Social Media Guidelines Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates Fehlverhalten der Mitarbeiter und Sanktionsmöglichkeiten (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Meinungsäußerungen etc.) Swissôtel Düsseldorf / Neuss Mercure Hotel Köln-West

9 Die Rolle von HR im Change-Prozess Arbeitsrecht für Ausbilder 19. Februar bis Uhr Ulrike Rösner und Andrea Kaminski 27. Februar bis Uhr RA Benjamin Kratzsch Nichts ist beständiger als der Wandel eine Erfahrung, die mittlerweile in allen Unternehmen zum Alltag gehört. Doch welche Rolle nimmt HR in diesen Prozessen ein? Und mit welchen Strategien, Instrumenten und professionellem Know-how kann HR diese Prozesse initiieren, unterstützen oder vorantreiben? Das Seminar soll Ihnen einen Einblick in konkrete Praxisprojekte geben und sowohl die internen als auch die externen Perspektiven von Change Management beleuchten. Auch die Teilnehmer können hier ihre Sichtweisen und Erfahrungen einbringen. Ziel ist es, dass sich ein spannender Erfahrungsaustausch untereinander entwickelt. Mit der Einstellung von Auszubildenden sind auch Rechte und Pflichten verbunden sowie vielfältige rechtliche Aspekte zu beachten. Das Seminar soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Grundregeln im Bereich Ausbildung verschaffen und ist daher speziell für Ausbildungsleiter, Ausbilder, Ausbildungsbeauftragte sowie Mitarbeiter in den Personalabteilungen, die Auszubildende betreuen, konzipiert worden. Die Themen werden anhand praktischer Fälle vermittelt und reichen vom Abschluss des Ausbildungsvertrages bis hin zu den Möglichkeiten, die ein Arbeitgeber hat, wenn das Ausbildungsverhältnis nicht störungsfrei verläuft Die Dramaturgie eines konkreten Change-Management-Projektes: Ziele, Strategie, Umsetzungsschritte Veränderungen steuern Kulturwandel ermöglichen Schlüsselfaktoren für ein erfolgreiches Change Management Welche Instrumente können helfen? Erfolge sichten, messen, kommunizieren HR als Change Manager gemeinsames Fazit Grundzüge des Berufsbildungsrechts Abschluss und Inhalt des Ausbildungsvertrages Gegenseitige Pflichten von Arbeitgeber und Auszubildenden Urlaub Beendigung des Ausbildungsverhältnisses Bestehen / Nichtbestehen der Abschlussprüfung (Befristete) Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung Jugend- und Auszubildendenvertreter Mercure Hotel Köln-West

10 Rente vor 67 Arbeitsrecht für Führungskräfte 05. März bis Uhr RA Hans-Wilhelm Köster 07. März bis Uhr RA Martin Köttig Sozialversicherungsrechtliche Regelungen haben in Fragen der Personalplanung eine sehr große Bedeutung dies gilt im Besonderen für die Personalplanung bei älteren Arbeitnehmern. Das Seminar soll Ihnen die wesentlichen Veränderungen bei den Altersrentenzugängen, wie beispielsweise die Änderung des Renteneintrittsalters, darstellen. Aber auch Fragen zur Frühverrentung nach Arbeitslosigkeit werden beantwortet sowie ausführliche Informationen zu den Dauerbrenner -Themen Sperrzeit und Ruhenszeit beim Arbeitslosengeld gegeben. Das Arbeitsrecht ist komplex und nicht immer leicht zu durchschauen. Trotzdem ist es hilfreich für Führungskräfte, die wichtigsten arbeitsrechtlichen Grundregeln zu kennen. Das Seminar bietet einen umfassenden Einblick in diese Grundregeln und hilft Ihnen dabei, einen sicheren Umgang mit den Mitarbeitern und dem Betriebsrat im Alltag zu erlernen. Die und Lehrinhalte sind dabei speziell auf Führungskräfte und die damit verbundenen Rechte und Pflichten zugeschnitten. Die Themen reichen von der Einstellung des Arbeitnehmers über Arbeitszeitfragen und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bis hin zur Kündigung Überblick über die aktuellen Frühverrentungsmöglichkeiten Einstellung des Arbeitnehmers Weitere Entwicklung bei den Altersrenten Gegenseitige Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer Grundsätze der Rentenberechnung Weisungsrecht des Vorgesetzten Tragweite und Grenzen Auswirkungen einer Frühverrentung Arbeitszeitfragen Aktuelle Möglichkeiten der Nutzung von Altersteilzeit Aufgaben des Vorgesetzten bei Störung des Arbeitsverhältnisses Überblick über Anspruchsvoraussetzungen bei Arbeitslosengeld Grundzüge des Kündigungsrechts (Dauer und Höhe der Leistung) Einzelfragen zur Mitbestimmung des Betriebsrates Sperrzeit und Ruhenszeit beim Arbeitslosengeld Swissôtel Düsseldorf / Neuss

11 Übertragung von Unternehmerpflichten Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz Krankheit im Arbeitsverhältnis 13. März bis Uhr Ass'in Kirsten Wittke-Lemm und Dr.-Ing. Dipl.-Wirt. Ing. Ralf Wimmer 19. März bis Uhr RAin Marion Heitmann Durch den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sollen Unfälle bei der Arbeit und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhütet werden. Verantwortlich dafür ist der Unternehmer, der seine Verpflichtungen, Aufgaben und Befugnisse an die betrieblichen Führungskräfte delegieren kann. Das Seminar gibt Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Pflichten des Arbeitsgebers im Arbeits- und Gesundheitsschutz und informiert Sie über die Voraussetzungen einer wirksamen Delegation sowie über die Rechtsfolgen bei Verstößen und Haftungsfragen. Durch Krankheit im Arbeitsverhältnis ergeben sich für den Arbeitgeber regelmäßig viele Fragestellungen. Ein Mitarbeiter ist erkrankt was nun? Das Seminar soll Ihnen helfen, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen. Insbesondere das betriebliche Eingliederungsmanagement sowie das Thema Krankheit und Urlaub spielen hierbei vor allem in der Praxis aber auch in der Rechtsprechung zunehmend eine größere Rolle. Ebenfalls im Seminar behandelt wird u.a. der Umgang mit Problemfeldern wie Alkohol- und Drogenmissbrauch sowie vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit Systematik des Arbeitsschutzgesetzes Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz Möglichkeiten der Delegation > Rechtlicher Überblick über die Voraussetzungen > Grenzen der Übertragung von Unternehmerpflichten Rechtsfolgen bei Verstößen Wann und wie haftet der Unternehmer bzw. der Vorgesetzte? Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers Entgeltfortzahlung Betriebliches Eingliederungsmanagement Die krankheitsbedingte Kündigung im Lichte der Rechtsprechung BAG Krankheit und Urlaub Aktuelle Änderungen der Rechtsprechung Sonderfälle: u.a. Alkohol im Arbeitsverhältnis und vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit Arbeitgeberverband Chemie Rheinland e.v., Köln

12 Schwierige HR-Gespräche führen: Kritik und Trennung Arbeitsrecht für Führungskräfte 09. April bis Uhr Dipl.-Psych. Rena Brakenhoff 11. April bis Uhr RA Martin Köttig Kritik- und Trennungsgespräche sind meist schwierig und werden oft nur ungern von Führungskräften geführt. Aus diesem Grund wird häufig die Personalabteilung um Mithilfe oder Vermittlung gebeten. Das Seminar soll zum einen Ihre Fähigkeiten stärken, sowohl das Kontraktgespräch mit der Führungskraft souverän zu gestalten als auch das Kritikgespräch selbst ergebnisorientiert zu begleiten. Zum anderen lernen Sie, wie man eine Trennungsbotschaft mit dem richtigen Maß an Mitgefühl und in aller Klarheit formulieren sollte. Das Arbeitsrecht ist komplex und nicht immer leicht zu durchschauen. Trotzdem ist es hilfreich für Führungskräfte, die wichtigsten arbeitsrechtlichen Grundregeln zu kennen. Das Seminar bietet einen umfassenden Einblick in diese Grundregeln und hilft Ihnen dabei, einen sicheren Umgang mit den Mitarbeitern und dem Betriebsrat im Alltag zu erlernen. Die und Lehrinhalte sind dabei speziell auf Führungskräfte und die damit verbundenen Rechte und Pflichten zugeschnitten. Die Themen reichen von der Einstellung des Arbeitnehmers über Arbeitszeitfragen und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bis hin zur Kündigung Systematische Gesprächsvorbereitung mit der Führungskraft Ablauf und Verantwortlichkeiten im Kritikgespräch Techniken für die Gesprächssteuerung im Kritikgespräch Was sind gute Formulierungen für eine Trennungsbotschaft? Umgang mit verschiedenen emotionalen Reaktionen des Mitarbeiters Sinnvoller Gesprächsablauf und Umgang mit Einwänden beim Trennungsgespräch Einstellung des Arbeitnehmers Gegenseitige Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer Weisungsrecht des Vorgesetzten Tragweite und Grenzen Arbeitszeitfragen Aufgaben des Vorgesetzten bei Störung des Arbeitsverhältnisses Grundzüge des Kündigungsrechts Einzelfragen zur Mitbestimmung des Betriebsrates The New Yorker Hotel, Köln Mercure Hotel Köln-West

13 Alter(n)sgerechte Arbeitszeitgestaltung Zielvereinbarungen und Zielvereinbarungsgespräche Rechtlicher Rahmen und effiziente Gesprächsführung 16. April bis Uhr Dipl.-Pol. Michael Weidinger 24. April bis Uhr RA Heiko Hübethal und Prof. Peter Schmies Die demographische Entwicklung steht mittlerweile unausweichlich im Fokus betrieblicher Personalpolitik. Besonders bei einer immer älter werdenden Belegschaft kann Arbeitszeitgestaltung ein wichtiges Instrument sein, um das Älterwerden im Arbeitsprozess zu erleichtern. Das Seminar soll Ihnen einen Überblick über die Optionen alter(n)sgerechter Arbeitszeitgestaltung geben sowie Beispiele und Modelle hierfür aufzeigen (Schichtmodelle mit unterschiedlichen Nachtarbeitsanteilen, Ermöglichung individueller Arbeitstempi etc.). Auf die Möglichkeit der Nutzung von Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten wird im Rahmen dieses Seminars nur kurz eingegangen. Zielvereinbarungen werden in vielen Unternehmen eingesetzt, um die Mitarbeiter zu motivieren und sie zu selbständigem, erfolgreichem Arbeiten anzuregen. Damit sie ihren Zweck erreichen, müssen die Zielvereinbarungen bestimmte Kriterien erfüllen und es müssen rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden. Das Seminar soll Ihnen in zwei Teilen zuerst die arbeitsrechtlichen Grundlagen für eine Zielvereinbarung darlegen und Sie anschließend auf eine effiziente Führung von Zielvereinbarungsgesprächen vorbereiten. Dabei werden alle relevanten Bereiche von der Mitbestimmung des Betriebsrates bis hin zur Formulierung der Ziele thematisiert Rechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitszeitgestaltung Kurzer Exkurs: Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten Gestaltungsmöglichkeiten im Schichtbetrieb und außerhalb des Schichtbetriebs Verringerung der Arbeitszeitdauer Möglichkeiten der Individualisierung von Schichtplänen im teil- und vollkontinuierlichen Betrieb Vertrauensarbeitszeit auch ein Instrument alter(n)sgerechter Arbeitszeitgestaltung? Stufen und Elemente und gesetzliche Grenzen der Zielvereinbarung Mitbestimmung des Betriebsrats bei entgeltbezogenen Zielvereinbarungen Ansprüche bei unterbliebener Zielvereinbarung und aus Zielvereinbarungen bei unterjährigem Ausscheiden Zielvereinbarung: Wer mit wem? Wie SMART sollen Ziele formuliert sein? Wie werden Prioritäten gesetzt? Wie man Ziele sinnvoll abstimmt und Zielkonflikte vermeidet Zweck und Überprüfbarkeit von Zielen Van der Valk Airporthotel, Düsseldorf

14 Der Tarifvertrag über Einmalzahlungen und Altersvorsorge Von der Ausschreibung bis zur Einstellung Arbeitsrecht im Recruiting-Prozess 14. Mai bis Uhr RA Axel Eckartz 28. Mai bis Uhr RA Heiko Hübethal Mit dem Tarifvertrag über Einmalzahlungen und Altersvorsorge (TEA) soll in der chemischen Industrie der Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge gefördert und somit Anreize für die Arbeitnehmer geschaffen werden. Das Seminar gibt Ihnen einen Überblick über die einzelnen tariflichen Einmalzahlungen in der chemischen Industrie und informiert über deren Anspruchsvoraussetzungen. Darüber hinaus werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie diese Leistungen für die betriebliche Altersversorgung verwendet werden können. Im Rahmen des Recruiting-Prozesses steht im Mittelpunkt, den richtigen Mitarbeiter für die zu besetzende Stelle zu finden. Dabei sollten aber auch arbeitsrechtliche Aspekte nicht außer Acht gelassen werden. Obwohl mit den Bewerbern noch kein Arbeitsverhältnis besteht, sind hier zahlreiche Dinge zu berücksichtigen. Worauf sollte man bei der Stellenausschreibung achten? Was darf ich einen Bewerber fragen? Das Seminar vermittelt Ihnen die für den Recruiting-Prozess wichtigen arbeitsrechtlichen Grundlagen und hilft Ihnen dabei, die Bewerbersuche sowie Stellenbesetzung rechtlich sicher zu gestalten Die Entstehungsgeschichte des TEA Stärkung der tariflichen Altersvorsorge Die tariflichen Einmalzahlungen im Einzelnen Anspruch auf Entgeltumwandlung Die verschiedenen Durchführungswege im Überblick Die Einstellung als Teil der Personalplanung Die Stellenausschreibung Ansprüche aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Fragerechte des Arbeitgebers im Vorstellungsgespräch Background-Checks Auskunftspflicht des Arbeitgebers gegenüber abgelehnten Bewerbern Beteiligungsrechte des Betriebsrates The New Yorker Hotel, Köln

15 Interviews zur Personalauswahl professionell vorbereiten, durchführen und auswerten Ausgewählte Fragen zum Manteltarifvertrag 04. Juni bis Uhr Dipl.-Psych. Andrea Kolleker 12. Juni bis Uhr RA Heiko Hübethal Personalauswahlgespräche sind ein wichtiges Instrument, um Bewerber kennenzulernen und zu prüfen, ob sie für die Stelle geeignet sind. Doch wie schafft man es in kurzer Zeit systematisch, die relevanten Qualifikationen und Kompetenzen eines Bewerbers zu erheben? Das Seminar soll Ihnen dabei helfen, ein zielorientiertes Vorgehen zu erlernen, um Interviews professionell vorzubereiten, durchzuführen und auszuwerten. Dabei werden Struktur und Aufbau des Interviews besprochen, verschiedene Fragetechniken aufgezeigt und Sie erlernen, wie eine systematische Auswertung des Interviews aussehen sollte. Neben den Gesetzen und der Rechtsprechung ist der Manteltarifvertrag (MTV) der chemischen Industrie die wichtigste Grundlage für alle zu treffenden Entscheidungen. Er regelt tarifliche Grundmaterien wie Arbeitszeit, Zuschläge, Kündigungsfristen, Urlaub etc. und ist insoweit dem Gesetz vorrangig. Das Seminar soll Ihnen dabei helfen, die grundlegenden Regelungen und deren Auslegung zu verstehen und kennenzulernen, so dass bei anfallenden Entscheidungen in der Personalarbeit ein sicheres Vorgehen möglich ist Anforderungsanalyse Rollen von HR und Führungskraft im Auswahlprozess Aufgaben von Interviewer und Beobachter Professionelle Beobachtung und Bewertung Struktur und Aufbau der Interviews Fragetechniken Auswertung und Entscheidung Geltungsbereich des MTV und Grundsätze der Tarifbindung Arbeitszeit (Altersfreizeiten, Mehrarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, Rufbereitschaft etc.) Zuschläge und Zulagen Freistellung von der Arbeit Krankheit und Entgeltfortzahlung Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses Urlaub (inklusive Urlaubsgeld gemäß TEA) The New Yorker Hotel, Köln

16 Grundlagen des Arbeitsrechts Dritte im Betrieb Zeitarbeit, Werkvertrag & Co. 19. und 20. Juni 2013 jeweils bis Uhr RA Benjamin Kratzsch und RAin Nina Bauer 02. Juli bis Uhr RAin Marion Heitmann Das Arbeitsrecht ist besonders für Laien und Neueinsteiger im Personalbereich komplex und undurchsichtig. Trotzdem ist ein Fundament arbeitsrechtlicher Grundlagen für Entscheidungen in den Personalabteilungen notwendig. Das Seminar soll Ihnen dabei helfen, einen Überblick über die relevanten Gesetze, Tarifverträge und aktuellen Gerichtsentscheidungen zu erhalten und anhand praktischer Fälle arbeitsrechtliche Grundkenntnisse vermitteln. Zur Vertiefung oder Auffrischung einzelner Themen empfehlen wir Ihnen unsere Seminare zu den verschiedenen Schwerpunktthemen sowie das Seminar Arbeitsrecht Bei Fremdpersonaleinsatz ergeben sich oft viele rechtliche Fragestellungen, die nicht immer einfach zu beantworten sind. Wie können Sie verhindern, dass aus Fremdfirmenmitarbeitern ungewollt eigene Arbeitnehmer werden? Was sind typische Fehlerquellen? Um diese Risiken zu minimieren, gibt Ihnen das Seminar einen Überblick über die unterschiedlichen rechtlichen Hintergründe von Arbeitnehmerüberlassung, Werkvertrag, Dienstvertrag und freier Mitarbeit. Dabei werden Hinweise für die zweckmäßige Vertragsgestaltung des Fremdpersonaleinsatzes gegeben und es gibt Tipps für die ordnungsgemäße Umsetzung dieser Hinweise in der Praxis Gesetzliche Grundlagen des Arbeitsrechts Abschluss eines Arbeitsvertrages / Einstellung Teilzeit und Befristung Weisungs- und Direktionsrecht Urlaub Arbeitszeitfragen Abmahnung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das Betriebsverfassungsgesetz Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Ausgewählte Fragen zur Leiharbeit Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung Problemfall: Scheinwerkverträge Ausgewählte Fragen zum Dienstvertrag Beschäftigung freier Mitarbeiter Abgrenzung zu eigenen Mitarbeitern Beteiligung des Betriebsrats beim Fremdpersonaleinsatz Van der Valk Airporthotel, Düsseldorf Arbeitgeberverband Chemie Rheinland e.v., Köln

17 Principles of German labour and employment law Pflichtverstöße ahnden Von der Abmahnung bis zur Kündigung 10th July a.m p.m. Isabelle Smith, lawyer in Germany 17. Juli bis Uhr RA Benjamin Kratzsch Employment relationships in Germany are regulated by a number of different laws and statutes. Furthermore, various EU directives and jurisdiction of the European Court of Justice have a strong impact on the development of labour and employment law. To give an insight into this complex field, we initiated the seminar for foreign executives who are in contact with the German labour law. The seminar is intended to give you an introduction into the German rules and helps you to understand the labour laws and their context. Welches Verhalten kann ich abmahnen? Wann kommt eine Kündigung in Betracht? Diese Fragen stellen sich vor allem Führungskräfte und Personalreferenten immer wieder im praktischen Arbeitsleben. Das Seminar soll aufzeigen, welche Handlungsmöglichkeiten Sie bei arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen haben und was Sie beachten müssen. Im Fokus stehen hierbei die Abmahnung, die u.a. als Instrument für eine Verhaltensänderung genutzt werden kann und die verhaltensbedingte Kündigung. Anhand von Beispielfällen aus der Praxis werden Ihnen Grundbegriffe erläutert und auf Probleme, die auftauchen können, hingewiesen. 32 Key topics 33 Statutory framework of the German labour and employment law Recruiting and the employment contract Duties of the employer and the employee ensuing of the employment relationship Warnings and Termination of the employment relationship The Works Council Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung Funktion der Abmahnung Die außerordentliche Kündigung Die Verdachtskündigung Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzverfahren The New Yorker Hotel, Cologne

18 Arbeitnehmerdatenschutz und Mitarbeiterkontrolle Arbeitsrecht für Führungskräfte 11. September bis Uhr RiArbG David Hagen 17.September bis Uhr RA Martin Köttig Der Datenschutz der Arbeitnehmer ist ein viel diskutiertes Thema. Welche Maßnahmen der Mitarbeiterkontrolle sind gesetzlich unbedenklich? Wie kann man die private und dienstliche Nutzung von und Internet gestalten? Das Seminar soll Ihnen einen Überblick über die Grundlagen des Datenschutzrechts geben und über gesetzliche Neuerungen in diesem Bereich aufklären. Dabei wird sowohl auf die Beteiligungsrechte des Betriebsrates eingegangen als auch auf die Informationspflichten des Arbeitgebers sowie die Rechtsfolgen von Datenschutzverstößen. Das Arbeitsrecht ist komplex und nicht immer leicht zu durchschauen. Trotzdem ist es für Führungskräfte hilfreich, die wichtigsten arbeitsrechtlichen Grundregeln zu kennen. Das Seminar bietet einen umfassenden Einblick in diese Grundregeln und hilft Ihnen dabei, einen sicheren Umgang mit den Mitarbeitern und dem Betriebsrat im Alltag zu erlernen. Die und Lehrinhalte sind dabei speziell auf Führungskräfte und die damit verbundenen Rechte und Pflichten zugeschnitten. Die Themen reichen von der Einstellung des Arbeitnehmers über Arbeitszeitfragen und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bis hin zur Kündigung Grundlagen des Datenschutzrechts und Internet Datenschutzrelevante Kontrollmaßnahmen Krankenkontrolle Datentransfer im Konzern und ins Ausland Informationspflichten und Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers Rechtsfolgen von Datenschutzverstößen Einstellung des Arbeitnehmers Gegenseitige Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer Weisungsrecht des Vorgesetzten Tragweite und Grenzen Arbeitszeitfragen Aufgaben des Vorgesetzten bei Störung des Arbeitsverhältnisses Grundzüge des Kündigungsrechts Einzelfragen zur Mitbestimmung des Betriebsrates Mercure Hotel Köln-West

19 Der Bundesentgelttarifvertrag Die betriebsbedingte Kündigung aus arbeitsrichterlicher Sicht 19. September bis Uhr RA Heiko Hübethal 26. September bis Uhr RiLAG Dr. Christoph Ulrich Der Bundesentgelttarifvertrag (BETV) der chemischen Industrie bildet die Grundlage für das Entgeltsystem der tariflichen Mitarbeiter. Worauf aber basiert eine sachgerechte Eingruppierung? Welche Merkmale haben die einzelnen Entgeltgruppen? Insbesondere für neue Mitarbeiter in den Personalabteilungen stellen sich oft diese Fragen. Das Seminar soll Ihnen, anhand konkreter Beispiele, einen Überblick über das System der Entgeltgruppen geben und die Grundsätze der Eingruppierungen erklären. Ziel ist es, den BETV und dessen Anwendung dabei kennenzulernen und zu verstehen. Wenn ein Unternehmen sich zu betriebsbedingten Kündigungen entschließt, sind im Vorfeld eine Vielzahl von Fragen zu klären: Liegt eine tragfähige unternehmerische Entscheidung vor? Wie führe ich die Sozialauswahl richtig durch? Das Seminar soll Ihnen Hinweise zur Beantwortung dieser Fragen aus arbeitsrichterlicher Sicht geben. Dabei werden u.a. die Kriterien der Sozialauswahl behandelt und auf die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema eingegangen Geltungsbereich des BETV System und Grundsätze der Entgeltgruppen Merkmale einzelner Entgeltgruppen Handlungsalternativen bei zu hoher Eingruppierung System und Grundsätze der Tarifsätze Die Höhergruppierung Zusätzliche Leistungen nach BETV Die Bedeutung der unternehmerischen Entscheidung Weiterbeschäftigungspflicht Vorrang der Änderungskündigung Welche Arbeitnehmer sind in die Sozialauswahl einzubeziehen? Kriterien der Sozialauswahl Doch keine Probleme aufgrund des AGG? Ausnahmen von der regulären Sozialauswahl Aktuelle Rechtsprechung Arbeitgeberverband Chemie Rheinland e.v., Köln Arbeitgeberverband Chemie Rheinland e.v., Köln

20 Soziale Medien in den Ausbildungsalltag integrieren Betriebsratswahl Oktober bis Uhr Josef Buschbacher 08. Oktober bis Uhr Prof. Dr. Frank Maschmann Die heutigen Jugendlichen oder sog. Digital Natives sind technisch sehr versiert und kennen sich mit Facebook, YouTube, Twitter und Co. extrem gut aus. Die Sozialen Medien sind Teil ihrer Lebenskultur. Was liegt näher, als diese Medienkompetenz für die betriebliche Ausbildung zu nutzen und sich als Unternehmen damit für Jugendliche noch attraktiver zu machen? Das Seminar gibt Ihnen eine Anleitung, wie Sie die neuen Medien in den Ausbildungsalltag integrieren und praktisch nutzen können. In einer Live-Präsentation lernen Sie von Twitter über Blogs bis hin zu Podcasts verschiedene neue Medien kennen und erfahren, welche Chancen diese bieten. Zwischen März und Mai 2014 erfolgen die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen. Der Arbeitgeber hat die Wahlvorstände bei ihrer Wahl zu unterstützen und trägt auch die Kosten der Wahl. Aus diesem Grund ist jedes Unternehmen natürlich an einem reibungslosen Ablauf interessiert. Das Seminar soll Ihnen einen Überblick über das komplizierte Verfahren der Betriebsratswahl geben und Möglichkeiten sowie Grenzen der Einflussnahme auf die Zusammensetzung des neu gewählten Gremiums aufzeigen. Dabei werden sowohl die Vorbereitung und Durchführung der Wahl als auch die Risiken einer fehlerhaften Wahl aufgegriffen Substitution klassischer Ausbildungsphasen durch Ausbildung mit neuen Medien Kommunikationsprozesse mit neuen Medien vereinfachen Konsequenzen für die Ausbildungsorganisation Kompetenz-Check: Welche Fähigkeiten sind vorhanden, welche müssen aufgebaut werden? Als Ausbilder up to date bleiben Argumente für die Einführung neuer Medien Live-Präsentation ausgewählter neuer Medien: Twitter, Blogs, Podcasts etc. Vorbereitung der Betriebsratswahl Aktives und passives Wahlrecht: Wer wählt? Wer ist wählbar? Einflussnahme des Arbeitgebers auf die Kandidatur Rechte der Gewerkschaft Durchführung der Wahl: Wählerliste, Wahlausschreiben, Wahlverfahren Risiken einer fehlerhaften Wahl (Anfechtung, Nichtigkeit, Kosten) The New Yorker Hotel, Köln Mercure Hotel Köln-West

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