Handbuch für Veranstalter von Velofahrkursen

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1 Handbuch für Veranstalter von Velofahrkursen Dieses Handbuch enthält das Reglement für Veranstalter von Velofahrkursen. Freiwillige Ausbildungen zur Schülerverkehrsprüfung oder freiwillige Kurse mit Schülern, für welche die bfu die finanzielle Unterstützung durch den Fonds für Verkehrssicherheit koordiniert, sind nicht Gegenstand dieses Handbuches. Bern, im Dezember 2002

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Kurzportrait 4 2. Aus- und Weiterbildung Fachausschuss Weiterbildung Auftrag der Ausbildung 4 3. Allgemeine Richtlinien Inhaltliche Richtlinien Übereinstimmung mit den Zielen des Verkehrssicherheitsrates Allgemeine Anforderungen an Kurse Übereinstimmung Ziele und Programme Spezifische Anforderungen Qualitätssicherung Organisatorische Richtlinien Antrag auf Kursempfehlung Prüfung durch den Verkehrssicherheitsrat Kursdauer Gruppengrösse Überwachung und Begleitung der Kursteilnehmenden Infrastruktur/Sicherheit Fahrstrecke Fahrzeuge und Ausrüstung Fahrzeuge Ausrüstung Instruktorinnen und Instruktoren Voraussetzungen 8 4. Ausbildungsinhalte für gute Radfahrende Einstellung Hauptthemen zur Einstellungsbeeinflussung Verkehrssinn Verkehrsvorschriften Fahrtechnik/Fahrzeugbedienung Kursinhalte 11 2

3 6. Kursveranstalter Kursempfehlung Reglement für Kursveranstalter Voraussetzung für die Kursdurchführung Rechtsform Administratives Instruktorinnen und Instruktoren Versicherung Anhänge Anmeldeformular für Kursveranstalter Anmeldeformular für Kurse Anmeldeformular für Instruktorinnen und Instruktoren 3

4 1. Kurzportrait Der Schweizerische Verkehrssicherheitsrat (VSR) ist ein Verein, der sich mit der Sicherheit im Strassenverkehr beschäftigt. Er ist seit 1952 tätig, bis Ende 1990 unter dem Namen "Schweizerische Konferenz für Sicherheit im Strassenverkehr SKS. Der VSR zählt als Dachorganisation über 220 Mitglieder, namentlich Behörden und Amtsstellen des Bundes, der Kantone und Gemeinden, Strassenverkehrsverbände und weitere Institutionen und Organisationen, die sich mit der Sicherheit im Strassenverkehr befassen. Mitglied des Verkehrssicherheitsrates kann werden, wer sich für die Förderung der Sicherheit im Strassenverkehr einsetzt. Der VSR will die Aufmerksamkeit aller Strassenbenützer für Gefahren auf der Strasse wecken und mit geeigneten Massnahmen die Verkehrssicherheit verbessern. Dazu dienen Aktionen in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Organisationen. Die Tätigkeit umfasst im wesentlichen die Verkehrserziehung, die Aus- und Weiterbildung der am Verkehr Teilnehmenden sowie die jährlichen Verkehrssicherheitskampagnen unter Einbezug der Medien. Für die Betreuung dieser Schwerpunkttätigkeiten hat der Verkehrssicherheitsrat drei Fachausschüsse geschaffen. Der VSR finanziert seine Aktivitäten hauptsächlich mit Beiträgen des Fonds für Verkehrssicherheit. 2. Aus- und Weiterbildung 2.1 Fachausschuss Weiterbildung Der Fachausschuss Weiterbildung sucht die Zusammenarbeit mit den in den Strassenverkehr involvierten Organisationen mit dem bisherigen Ziel, die Weiterbildung der Auto- und Motorradfahrer zu verbessern und die Zahl der Strassenverkehrsunfälle zu reduzieren. Die Ausbildung ist auf die Hebung der Verkehrssicherheit ausgerichtet und steht ebenfalls im Einklang mit den Anliegen des Umweltschutzes und des Energiesparens. 2.2 Auftrag der Ausbildung Im Jahre 2000 erhielt der Verkehrssicherheitsrat vom Fonds für Verkehrssicherheit den Auftrag, ein Handbuch für Veranstalter von freiwilligen Velofahrkursen mit den entsprechenden Rahmenbedingungen auszuarbeiten. Dieses Handbuch wurde vom Fonds für Verkehrssicherheit im Jahre 2002 genehmigt. 4

5 3. Allgemeine Richtlinien 3.1 Inhaltliche Richtlinien Übereinstimmung mit den Zielen des Verkehrssicherheitsrates Wichtige Voraussetzungen bei der Einreichung eines Gesuchs um Empfehlung eines Kurses sind: die gegenseitige Übereinstimmung der Ziele des Kursveranstalters mit denjenigen des Verkehrssicherheitsrates (Verbesserung des Verkehrsklimas und die Hebung der Verkehrssicherheit) allfällige weitere Ziele dürfen diesen Anliegen nicht zuwiderlaufen Allgemeine Anforderungen an alle Kurse Mit diesen Weiterbildungskursen soll erreicht werden, dass die an Kursen Teilnehmenden die richtige Einstellung zum Verkehr und dessen Risiken finden ihren Verkehrssinn entwickeln die für Radfahrende geltenden Vorschriften kennen, richtig auslegen und befolgen ihr Fahrrad in jeder Situation beherrschen Diese vier Bereiche sind in allen Kursen theoretisch und praktisch, in zweckmässiger, dem Ausbildungsstand entsprechend und in methodisch klarer Form durch eine geeignete Fachperson zu vermitteln Übereinstimmung Ziele und Programme Die für die Kurse gesetzten Ziele und die konkret durchgeführten Kursprogramme dürfen sich nicht widersprechen. Ebenso müssen die Programme in sich widerspruchsfrei sein. Der theoretisch vermittelte Inhalt muss in Übereinstimmung mit den praktischen Kursinhalten stehen und soll zur Bildung der richtigen Einstellung führen Spezifische Anforderungen Die Lernziele und die zu behandelnden Module, welche für eine Empfehlung massgebend sind, werden im Kapitel 5 Kursinhalte aufgeführt Qualitätssicherung Um einen einheitlichen Qualitätsstandard für alle vom Verkehrssicherheitsrat empfohlenen Kurse zu gewährleisten, werden diese periodisch durch die Fachkommission Velofahrkurse überprüft. Diese Stichproben können jederzeit und ohne Vorankündigung erfolgen. Die Kursveranstalter sind deshalb verpflichtet, 5

6 sämtliche Kursdaten ihrer Kurse frühzeitig dem Verkehrssicherheitsrat bekannt zu geben, bzw. allfällige Absagen oder Verschiebungen frühzeitig mitzuteilen. 3.2 Organisatorische Richtlinien Der Verkehrssicherheitsrat (VSR) und die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) teilen sich in der Kompetenz bei der Betreuung der freiwilligen Velofahrkurse wie folgt (gemäss dem Koordinationsauftrag des Fonds für Verkehrssicherheit): Der bfu obliegt die Koordination der finanziellen Unterstützung von Schüler- Radfahrertests (Veloprüfung) und von kantonalen und regionalen Schülerwettbewerben (2. Schülerradfahrtest). Ueber die entsprechenden Richtlinien orientiert die bfu bei Interesse direkt. Dem VSR obliegt die Überwachung aller andern freiwilligen Veranstaltungen oder Kurse, insbesondere solche für Erwachsene, Jugendliche oder Erziehende mit Kindern Antrag auf Kursempfehlung Der Antrag auf Empfehlung eines Kurses durch den Verkehrssicherheitsrat muss schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular erfolgen. (Formulare finden Sie im Anhang) Prüfung durch den Verkehrssicherheitsrat Fachkommission Velokurse Die Fachkommission Velofahrkurse prüft und beurteilt die Fahrstrecken (Siehe Kapitel 3.3.1) die Kursinhalte (Siehe Kapitel 5) Rahmenbedingungen für den Veranstalter (Siehe Kapitel 6) die Eignung der Instruktorinnen und Instruktoren (Siehe Kapitel 6.2.4) Für die Abnahme eines Kurses wird dem Veranstalter vom Verkehrssicherheitsrat ein Unkostenbeitrag in Rechnung gestellt Kursdauer Um eine Empfehlung des Verkehrssicherheitsrates zu erlangen, müssen diese Kurse zeitlich wie folgt dauern: Halbtageskurse: mindestens 3 Stunden Ganztageskurse: mindestens 5 Stunden Von dieser Regelung kann in begründeten Fällen abgewichen werden (Alter der Teilnehmer, Länge des Anfahrtsweges usw.). In der Kursdauer eingeschlossen sind Pausen und Vorbereitungszeiten für die nächste Übung. Ganztageskurse können sich auf zwei Halbtage oder auf zwei Abende verteilen. Ganz allgemein muss bei den Kursen immer die körperliche Konstitution der Teilnehmenden berücksichtigt werden. 6

7 3.2.4 Gruppengrösse Die Grösse einer Gruppe für Übungen auf öffentlichen Strassen soll in der Regel 10 Personen nicht überschreiten. Bei Kursen für Erziehende mit ihren Kindern max. 15 Teilnehmende. Im theoretischen Teil sollten nicht mehr als 20 Personen unterrichtet werden Überwachung und Begleitung der Kursteilnehmenden Die Teilnehmenden sind während des Kurses bei allen Fahrten im öffentlichen Verkehr immer von einem Instruktoren oder einer Instruktorin zu begleiten, welche für die Sicherheit verantwortlich sind. Zweckmässigerweise erhalten sie von einer Hilfsperson Assistenz, welche jedoch keine Instruktionen erteilen soll. 3.3 Infrastruktur / Sicherheit Um eine Empfehlung des Verkehrssicherheitsrates zu erlangen, müssen die Kurse auf einer Fahrstrecke durchgeführt werden, welche die sichere und zielgerichtete Ausführung sämtlicher im Kursprogramm enthaltenen Übungen enthält. Die Örtlichkeiten für den theoretischen Unterricht müssen für die Zielsetzung und den Zweck eines Kurses geeignet sein. Ebenfalls muss ein Kursveranstalter während der Dauer des Kurses die telefonische Erreichbarkeit gewährleisten, damit bei Unfällen die Alarmierung sichergestellt ist für ausreichendes Sanitätsmaterial besorgt sein nötigenfalls Getränke bzw. Verpflegung organisieren Möglichkeiten für den Toilettenbesuch gewährleisten Fahrstrecke Die Fahrstrecke auf den öffentlichen Strassen muss die gefahrlose Durchführung des Kursprogramms ermöglichen. Diese ist auf Grund der permanenten baulichen Veränderungen dauernd auf ihre Eignung zu prüfen. Ebenfalls muss die Fahrstrecke die wichtigsten Situationen des Stadt- und Agglomerationsverkehrs enthalten, wobei den besonderen Fähigkeiten der Teilnehmenden Rechnung zu tragen ist. (Siehe Kapitel 5) 7

8 3.4 Fahrzeuge und Ausrüstung Fahrzeuge Werden Velos vom Veranstalter zur Verfügung gestellt, müssen diese in ausreichender Zahl, in entsprechender Grösse und in betriebssicherem Zustand vorhanden sein. Kommen Velos der Teilnehmenden zum Einsatz, so soll zu Beginn des Kurses ein kurzer Check hinsichtlich der Verkehrstauglichkeit und der Verkehrssicherheit vorgenommen werden. Nicht betriebssichere Fahrzeuge sind vom Kurs auszuschliessen Ausrüstung Während des Kurses ist das Tragen eines Velohelms vorgeschrieben, das Tragen von Warnwesten dringend empfohlen. Die Instruktorinnen und Instruktoren sind besonders gekennzeichnet. 3.5 Instruktorinnen und Instruktoren Voraussetzungen Um vom Verkehrssicherheitsrat empfohlene Kurse erteilen zu können, verfügen Instruktorinnen und Instruktoren über pädagogische Erfahrung Erfahrung und Sachkenntnis im Umgang mit dem Velo verkehrstechnisches Sachverständnis Kenntnisse in Erster Hilfe Der Veranstalter ist für die Qualität seiner Instruktorinnen und Instruktoren verantwortlich. 8

9 4. Ausbildungsinhalte für gutes Velofahren Der Verkehr ist ein soziales System, das einer Vielzahl von Regeln bedarf, damit es einwandfrei funktioniert. Radfahrende gehören zu den ungeschützten Verkehrspartnern. Deshalb ist es besonders wichtig, dass sie sich der Verkehrs- und Verhaltensregeln bewusst sind und diese entsprechend anwenden. Es ist zentrale Aufgabe der Instruktorin oder des Instruktors, während des ganzen Kurses in sämtlichen der nachfolgend aufgeführten und zu fördernden Bereichen als Vorbild zu wirken. In Kapitel 5 sind schliesslich all jene Themen umschrieben, mit denen sich die vom Verkehrssicherheitsrat empfohlenen Velofahrkurse befassen, um den Kursteilnehmenden für die im Verkehrsalltag vorhandenen Gefahren sensibilisieren zu können. 4.1 Einstellung Die Bildung von Einstellungen und Werten, die zu einem sicheren, vorschriftsgemässen und vorausschauenden Verhalten im Strassenverkehr führen, sind ein wesentliches Element der gesamten Fahrradausbildung. Das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer im Strassenverkehr ist stark von deren Einstellungen geprägt. Diese werden aus verschiedenen Faktoren und Gegebenheiten beeinflusst: Charaktereigenschaften und soziales Verhalten (Vorsichtige, Ängstliche, Egoistische, Rücksichtslose, Draufgänger etc.) Intelligenz und Bildungsstand persönliches Umfeld (Vorbilder) Werte und Normen (Pünktlichkeit, Sicherheit, Respekt vor Vorschriften) Verkehrsverhältnisse (Hektik, Wetter...) persönliche Tagesform Hauptthemen zur Einstellungsbeeinflussung Inhaltlich basieren die einstellungsbeeinflussenden Massnahmen auf den folgenden Themenkreisen: Radfahrerinnen und Radfahrer sollen ihre eigenen Fähigkeiten und Grenzen erkennen lernen. sie stellen Sicherheit vor Geschwindigkeit. mit Fehlern der anderen rechnen sie immer. die Verkehrsvorschriften erkennen sie als "Spielregeln" des Strassenverkehrs, die sie akzeptieren und einhalten. 9

10 4.2 Verkehrssinn Zweck eines guten Verkehrssinns ist die vorausschauende und vorausdenkende Teilnahme am Strassenverkehr. Für Velofahrende sind es die folgenden Hauptelemente: Verkehrssehen Rasche, eindeutige und richtige Aufnahme und Verarbeitung aller Informationen, die für das sichere Verkehren notwendig sind. Verkehrsumwelt Kennen und richtiges Anpassen an die einzelnen Elemente (Partner, Strassen, Witterung). Partnermanöver Bewältigen aller Verkehrssituationen, so dass Sicherheit und Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt werden. Gefahrenkunde Gefahren im voraus erkennen und regelmässig wiederkehrende Situationen richtig auslegen und entsprechend handeln. 4.3 Verkehrsvorschriften Vielen am Strassenverkehr Teilnehmenden unterlaufen wegen mangelnder Kenntnisse der zahlreichen Verkehrsvorschriften immer wieder kleinere Regelverstösse und Fehler, oder es werden aus Gründen der Bequemlichkeit oder der Sorglosigkeit gar bewusst Verkehrsvorschriften verletzt. Dank glücklicher Umstände oder der Rücksichtnahme der andern Verkehrsteilnehmer bleiben diese meist ohne schlimme Folgen. In den Ausbildungskursen ist dieses Problem dem Zielpublikum entsprechend anzugehen. Wichtigste Verkehrsvorschriften sind mit den Teilnehmenden immer wieder zu erarbeiten. 4.4 Fahrtechnik/Fahrzeugbedienung Zum sicheren Verkehren gehört selbstverständlich auch die sichere Bedienung des Velos. Es ist nicht Sinn der Velofahrkurse, den Teilnehmenden Fahrtechniken zu vermitteln. Vielmehr soll eine gewisse Vertrautheit mit dem Fahrzeug entstehen, die zu einem sicheren Verhalten im Verkehr gehört. 10

11 5. Kursinhalte Um eine Empfehlung zu erhalten, haben die Veranstalter je 30% der Kursdauer aus den Bereichen A und B in Theorie und Praxis zu vermitteln. Die mit * versehenen Lerninhalte sind zwingend in jedem Kurs zu integrieren. Die Fahrstrecken müssen den Kursinhalten entsprechen und deren Zielerreichung ermöglichen. Zudem muss bei jedem Kurs die Betriebssicherheit des eigenen Velos überprüft werden. Ebenfalls ist bei jedem Kurs auf die Vorbildfunktion Radfahrender hinzuweisen. 11

12 Themenbereiche für Velokurse Theorie und Praxis A Verkehrsvorschriften B Verkehrsverhalten Verkehrsregeln und Signalisation Grundregeln* Vortrittsrecht* Abbiegen* Verhalten am Kreisverkehrsplatz* Geschwindigkeit Verhalten im Fahrstreifen Lichtsignalanlagen Neue Vorschriften/Signale Verhalten in Zonen (Fussgängerzonen) Verhalten gegenüber fahrzeugähnlichen Geräten (Inline- Skates, Trottinettes ) Spiel und Sport auf der Strasse Verkehrstrennung Fahrberechtigung Strafbestimmungen und Administrativmassnahmen Versicherung Vignette Verkehrssehen Sehvermögen Voraussehen Verkehrsumwelt Verhalten gegenüber andern Partnern Verkehren in Mischzonen Strassenzustände Witterung/ Tageszeiten Verkehrsdynamik Geschwindigkeit Bremsbereitschaft Abstände Überholen und Vorbeifahren Gruppenfahrten Toter Winkel Verkehrstaktik Defensives Fahren Routenwahl Zeitplanung Fahren im Kreisverkehrsplatz * obligatorische Bereiche Verhalten bei Unfällen Erste Hilfe Verhalten bei Unfällen (anhalten, sichern, helfen, melden, bleiben, mitwirken bei der Tatbestandsaufnahme C Fahrer D Fahrzeug Verantwortung Vorbildfunktion gegenüber Kindern Fahrfähigkeit Aufmerksamkeit Alkohol, Medikamente, Drogen Betriebssicherheit Ausrüstung gemäss Vorschriften Sinnvolle Zusatzausrüstung Pflege und Wartung von Bremsen, Bereifung, Beleuchtung Unfachmännische Wartung Ausrüstung Schutzmassnahmen Bekleidung Helm Vorschriftsgemässe Fahrzeugbedienung Technische Neuheiten Bremsen (Vorder-Hinterrad) Lockerungsübungen Velogymnastik Gepäck Mitführen von Gepäck Ladungssicherung Velo mit Anhänger Technische Vorschriften (Masse und Gewichte) Überhänge und Überbreite Betriebssicheres Ankuppeln Zusätzliche Sicherheitsmassnahmen Mitführen von Kindern Alter von Fahrer und Mitfahrer Wo mitführen? Wie sichern? 13

13 6. Kursveranstalter 6.1 Kursempfehlung Im Auftrag des Verkehrssicherheitsrates und unter der Aufsicht der Kommission Kursempfehlung obliegen der Fachkommission Velofahrkurse die Aufgaben, die Kurse jener Veranstalter, welche eine Empfehlung des Verkehrssicherheitsrates wünschen, zu prüfen und dabei festzustellen, ob sie die Bedingungen für die Erteilung einer Empfehlung erfüllen. die empfohlenen Kurse mittels Supervisionen zu kontrollieren und eventuelle Verbesserungen vorzuschlagen, damit eine hohe Qualität gewährleistet wird. Der Fachkommission Velofahrkurse gehören nebst einem oder mehreren Vertretern der Kommission Kursempfehlung auch unabhängige Sachverständige an. Die administrativen Belange der Fachkommission werden von der Geschäftsstelle des Verkehrssicherheitsrates erledigt. Der Vorstand des Verkehrssicherheitsrates ist abschliessende Rekursinstanz für Veranstalter. 6.2 Reglement für Kursveranstalter Voraussetzung für die Kursdurchführung Um vom Verkehrssicherheitsrat empfohlene Velofahrkurse durchführen zu können, müssen die Kursveranstalter nachfolgende Voraussetzungen in rechtlicher, personeller und administrativer Hinsicht erfüllen Rechtsform Der Kursveranstalter kann beim Verkehrssicherheitsrat sowohl als öffentlichrechtliche Anstalt oder als juristische, beziehungsweise auch als natürliche Person gemäss den Bestimmungen von OR und ZGB auftreten. Juristische Personen müssen bei der ersten Anmeldung eines Kurses eine Kopie des Gesellschaftsvertrages/Statuten einreichen, aus welchem die folgende Punkte ersichtlich sind: Datum der Einreichung Rechtsform Firmenleitung Unterschriftenregelung Verantwortlichkeiten (Kontaktperson) Allfällig weitere Besonderheiten Das entsprechende Formular finden Sie im Anhang 15

14 6.2.3 Administratives Damit die administrativen und organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind, muss eine Domiziladresse mit Telefon, Fax, ev. bekannt gegeben werden Instruktorinnen und Instruktoren Der Veranstalter erbringt gegenüber dem Verkehrssicherheitsrat (auf spez. Formular) den Nachweis, dass die eingesetzten Instruktorinnen und Instruktoren über die notwendigen Fähigkeiten in folgenden Gebieten verfügen: Kenntnisse der Verkehrsvorschriften und des Verkehrsverhaltens Pädagogische Kenntnisse Methodische Kenntnisse Einstellungsbeeinflussung Verkehrspsychologische Aspekte Kenntnisse in Erster Hilfe Das entsprechende Formular finden Sie im Anhang Versicherung Um die Empfehlung zu erlangen, müssen die Veranstalter über eine genügend grosse Versicherungsdeckung (Haftpflicht) für jeden angemeldeten Kurs verfügen. Die Haftpflichtversicherung (Veranstalterhaftpflicht und Betriebshaftpflicht) muss die Deckungssumme pro Schadenereignis von mindestens CHF betragen. Diese Haftpflicht muss sich auf alle im Auftrag des Veranstalters handelnden Instruktorinnen, Instruktoren, Begleiter und allfällige Mitarbeiter erstrecken, so dass keine zusätzlichen Privathaftpflichtversicherungen mehr erforderlich sind. Die Kursveranstalter legen der Kursanmeldung eine Kopie des entsprechenden Versicherungsvertrages bei. Die Regelung der Sozial- und Unfallversicherung regelt der Veranstalter direkt mit den Instruktoren. Wo notwendig schliessen die Veranstalter zur Deckung allfälliger Elementarschäden eine Versicherung ab. Die Kursteilnehmer sind rechtzeitig vor Beginn des Kurses über die Versicherungssituation insbesondere über die Tatsache, dass die Unfallversicherung auch für die Hin- und Rückfahrt Angelegenheit der Teilnehmenden ist, zu informieren. 16

15 ANHÄNGE 17

16 Anmeldeformular für Kursveranstalter Name Beilagen zum Gesuch: Statuten: - Rechtsform Adresse - Gründungsdatum - Unterschriftenregelung - Geschäftsleitung/Verantwortung - Allfällige Besonderheiten Telefon Kopie Vertrag für die Haftpflichtversicherung (mind. 3 Mio Fr.) Telefax Liste der eingesetzten Instruktoren (siehe auch Beiblatt) Unterlagen/Programm zum Kurs (siehe auch Beiblatt) Einsenden an Ort: Verkehrssicherheitsrat Kommission Kursempfehlung Postfach 8616 Datum: Unterschrift 3001 Bern

17 Anmeldeformular für Kurse Kursthema. Kursveranstalter Verantwortlicher Kursleiter Kursort: Namen der eingesetzten Instruktorinnen und Instruktoren Kursinhalte Themen A/B/C/D (+ Beschrieb) Ziel/Zweck Methode Zeitbedarf Beilagen: - Verzeichnis der Kursorte und der Fahrstrecken - Kopien von amtl. Bewilligungen Einsenden an Verkehrssicherheitsrat Kommission Kursempfehlung Postfach Bern

18 Anmeldeformular für Instruktorinnen und Instruktoren Organisation Personalien der Instruktorin/des Instruktors Name Vorname Folgende Angaben sind dem Anmeldeformular beizulegen: - Curriculum vitae (berufliche Erfahrung vor allem hinsichtlich der Eignung als Instruktor) - Fähigkeiten und Kenntnisse in - pädagogischer, didaktischer, und methodischer Hinsicht - verkehrsrechtlicher Hinsicht - Besuch eines 1. Hilfe-Kurses Adresse Ort: Datum: Unterschrift Einsenden an Verkehrssicherheitsrat Kommission Kursempfehlung Postfach Bern

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