Freiburg Legal Clinics. Prof. Dr. Boris P. Paal, M.Jur. (Oxford)

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1 Prof. Dr. Boris P. Paal, M.Jur. (Oxford)

2 Gliederung I. Zielsetzungen II. Ausgangssituation III. Rechtliche Rahmenbedingungen IV. Grundstruktur des Projekts - 1. Ausbildung durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät - 2. Rechtsberatung durch Pro Bono Studentische Rechtsberatung Freiburg e.v. V. Konkrete Ausgestaltung VI. Resümee 2

3 I. Zielsetzungen Erwerb juristischer Berufspraxis im akademischen Curriculum ermöglichen bzw. ausbauen Eröffnung eines karitativen Beratungsangebot durch Studierende für (hilfs-)bedürftige Personen Verstärkte Vernetzung von Universität und Anwaltschaft mit Bürgern und Stadt/Region 3

4 II. Ausgangssituation US-amerikanisches Vorbild der Legal Clinics Etablierung erster Angebote studentischer Rechtsberatungen in Deutschland Novellierung von 6 RDG im Jahr 2008: Erfordernis der Anleitung durch einen Volljuristen/eine Volljuristin Bedarf nach mehr Praxisbezug in der universitären Ausbildung, vgl. Empfehlungen des Wissenschaftsrats 4

5 Wissenschaftsrat über Legal Clinics Der Wissenschaftsrat ist der Auffassung, dass diese Angebote nicht auf wenige Standorte beschränkt bleiben, sondern als Modell für die Lehre im rechtswissenschaftlichen Studium an allen Fakultäten dienen sollten. Wissenschaftsrat, Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland. Situation, Analysen, Empfehlungen, Hamburg 2012, S

6 III. Rechtliche Rahmenbedingungen 6 RDG Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen (1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen). (2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen [ ] erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. Anleitung erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. 6

7 IV. Grundstruktur des Projekts 1. Ausbildung durch die Juristische Fakultät Fachklinikübergreifende allgemeine Ausbildung 2. Rechtsberatung durch Pro Bono Studentische Rechtsberatung Freiburg e.v. Teams aus jeweils mehreren Studierenden Fachklinikspezifische Ausbildungsvertiefung: - Fachklinik Existenzgründung - Fachklinik Internetrecht - Fachklinik Mietrecht - Fachklinik Verbraucherschutzrecht Entwicklungsperspektiven durch weitere Fachkliniken Anleitung durch Volljuristen i.s.d. 6 RDG - Kooperation mit der (v.a. lokalen) Anwaltschaft Zertifikat durch die Juristische Fakultät Bearbeitung von echten Fällen 7

8 IV.1. Ausbildung Mindestens 14 SWS Allgemeine Einführung (4 SWS) Fachklinik (6 SWS) Sonstiges (4 SWS) 8

9 IV.1. Ausbildung 1. Allgemeine Einführung (mind. 4 SWS) - Mediation und Verhandlungslehre, 2 SWS - Anwaltliche Prozesstaktik, 1 SWS - Anwaltliches Berufs- und Standesrecht, 1 SWS - Beweisrecht und Vernehmungslehre, 1 SWS 9

10 IV.1. Ausbildung 2. Fachkliniken (6 SWS) Fachklinik Internetrecht (6 SWS) Fachklinik Verbraucherschutzrecht (6 SWS) Fachklinik Existenzgründung (6 SWS) Fachklinik Mietrecht (6 SWS) - Urheberrecht, 2 SWS - UWG, 2 SWS - Internetrecht, 2 SWS - Verbraucherprivatrecht, 1 SWS - Privatrecht der Europäischen Union, 1 SWS - Schuldrecht AT Arbeitsgemeinschaft, 2 SWS - Schuldrecht BT Arbeitsgemeinschaft, 2 SWS - Gesellschaftsrecht, 2 SWS - Handelsrecht, 2 SWS - Schuldrecht BT Arbeitsgemeinschaft, 2 SWS - Problemschwerpunkte des Mietrechts aus Anwaltssicht, 2 SWS - Schuldrecht AT Arbeitsgemeinschaft, 2 SWS - Schuldrecht BT Arbeitsgemeinschaft, 2 SWS 10

11 IV.1. Ausbildung 3. Sonstige Veranstaltungen (4 SWS) - Vorlesungen - Workshops (2 Workshops = 1 SWS) - BOK-Kurse - Fallbearbeitung (1 Fall = 1 SWS, max. 2 Fälle anrechenbar) 11

12 IV.2. Rechtsberatung B. Rechtsberatung durch den Verein Pro Bono Studentische Rechtsberatung Freiburg e.v. (Pro Bono) Teil I (1) Schriftliche Beratungsgesuche an den Verein Pro Bono (2) Vorauswahl geeigneter Fälle durch den Verein Pro Bono unter Unterstützung durch Volljuristen Verteilung an die jeweiligen Studierenden-Teams (3) Vertragsschluss zwischen den Rechtssuchenden und dem Verein Pro Bono (4) Bearbeitung durch Teams von mehreren Studierenden unterschiedlichen Ausbildungsstandes: Zertifikatsinhaber, Fortgeschrittene, Anfänger Anleitung bei der Fallbearbeitung durch einen/eine Volljuristen/Volljuristin (5) Abschließende Beratung des/der Rechtssuchenden 12

13 IV.2. Rechtsberatung B. Rechtsberatung durch den Verein Pro Bono Studentische Rechtsberatung Freiburg e.v. (Pro Bono) Teil II (1) Zunächst: Beratung von Studierenden für Studierende (Startphase) (2) Nach ca. sechs Monaten: Öffnung der studentischen Rechtsberatung für die Allgemeinheit (Ziel einer umfassenden karitativen studentischen Rechtsberatung) (3) Begrenzungen: Gegenstandswert von regelmäßig maximal 750 Keine eiligen Fristsachen (mind. zwei Monate) Keine Vertretung vor Gericht Keine Geltung des Maßstabs anwaltlicher Sorgfalt, Beratung durch Laien Haftungsbegrenzung durch AGB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung(en) 13

14 V. Konkrete Ausgestaltung : Pro Bono Studentische Rechtsberatung e.v.: Ausbildung mit Abschlusszertifikat (Allgemeiner Teil und Fachklinik) Rechtsberatung Anleitung / Betreuung / Überwachung Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin 14

15 VI. Resümee Unentgeltliche Rechtsberatung für (hilfs-)bedürftige Personen Weitreichende Synergie- und Lerneffekte durch gemeinschaftliches Arbeiten mit karitativem Charakter Doppelter Nutzen und Integrationseffekte sowohl für die Ratgebenden als auch für die Ratsuchenden Nachhaltige Fortentwicklung der Qualität von Studium und Lehre durch erhöhten (anwaltlichen) Praxisbezug 15

16 Einschätzung des Wissenschaftsrats Diese Angebote dienen nicht nur der Stärkung des Praxisbezuges im Studium, sondern auch der Einübung von Techniken wissenschaftlichen Arbeitens. Recherchefähigkeiten werden gestärkt; selbstständiges, kritisches Denken und mündliche wie schriftsprachliche Argumentationsfähigkeit werden gefördert. Wissenschaftsrat, Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland. Situation, Analysen, Empfehlungen, Hamburg 2012, S

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Pro Bono Studentische Rechtsberatung Freiburg e.v. 17

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