BiBaCH GmbH Donat-Osterhammer-Straße 13 D Bernau am Chiemsee

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1 BiBaCH GmbH Donat-Osterhammer-Straße 13 D Bernau am Chiemsee Unverbindliche Kaufpreisberechnung Abtretungs- bzw. Kaufvertrag inkl. AGB Widerrufsbelehrung für den Abtretungs- und Kaufvertrag Nachrang-Darlehensvertrag inkl. AGB mit qualifizierter Rangrücktrittsabrede Widerrufsbelehrung für den Nachrang-Darlehensvertrag Identifikation gemäß Geldwäschegesetz Beratungs-Protokoll Abtretungsanzeige Verlusterklärung Bitte immer vollständig einsenden an: Drei A Finanzservice e.k. Brunnenweg 4 D Dipperz Stand: Verteiler: Alle Seiten im Original an Drei A Finanzservice e.k. Eine Kopie oder ein 2. Original für den/die Kunden/Kundin Seite: 1 von 13

2 Unverbindliche Kaufpreisberechnung und freibleibendes Angebot Kunde/Kundin Verkäufer/in als Abtretender/Abtretende - Adresse angeben: Telefon: sstraße Hausnummer: Ort: sstadt 0123/45679 Mobil: 0123/45679 musterantrag@bibach.com Geburtsdatum: Geburtsort: sstadt geschätzter Ankaufswert: ,00 geplante Auszahlung: 1.000,00 max. 30% vom Ankaufswert verbleibender Kaufpreis ca ,00 min Vertragslaufzeit: w Die Zinsen betragen nachrangig bei einer Laufzeit von 3 Jahren 7,00% p.a. Bitte nur eins ankreuzen w Die Zinsen betragen nachrangig bei einer Laufzeit von 6 Jahren 7,25% p.a. w Die Zinsen betragen nachrangig bei einer Laufzeit von 9 Jahren 7,50% p.a. w Die Zinsen betragen nachrangig bei einer Laufzeit von 12 Jahren 8,00% p.a. w Die Zinsen betragen nachrangig bei einer Laufzeit von 15 Jahren 9,00% p.a. Die Zinsen werden jährlich an den Kunden ausgeschüttet. Die Auszahlung des Kaufpreises und der Zinsen erfolgt nachrangig, als Nachrangdarlehen. *Wichtige Hinweise bitte lesen: Der endgültige Ankaufswert bestimmt sich aus dem Liquidationserlös des von der BiBaCH GmbH zu kündigenden Vertragsgegenstands des/der Verkäufers/Verkäuferin (Kaufgegenstand). Diesen Wert bekommen Sie nach Geldeingang bei der BiBaCH GmbH, per mitgeteilt. Diese Mitteilung stellt dann den verbindlichen Kaufpreis dar. Aus dem endgültigen Ankaufswert resultiert, in Abhängigkeit von der gewählten Laufzeit, die Höhe der jährlichen Auszahlungsraten (Jahreszinsen). Auch diesen Wert bekommen Sie von der Firma BiBaCH GmbH, per mitgeteilt. Ein Vertrag kommt nicht zustande, wenn der Ankaufswert des anzukaufenden Vertragsgegenstands unter liegt. In diesem Fall entstehen dem/der Verkäufer/in Verwaltungskosten in Höhe von 150 zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Der darüber hinausgehende Ankaufswert wird an den/die Verkäufer/ in ausgezahlt. *Unterschrift Verkäufer/in - Kunde/Kundin Stand: Verteiler: Alle Seiten im Original an Drei A Finanzservice e.k. Eine Kopie oder ein 2. Original für den/die Kunden/Kundin Seite: 2 von 13

3 Abtretungs- bzw. Kaufvertrag (Seite 1 von 2) Telefon: sstraße Hausnummer: Ort: sstadt 0123/45679 Mobil: 0123/45679 musterantrag@bibach.com Geburtsdatum: Geburtsort: sstadt und die - nachstehend Abtretender/Abtretende bzw. Verkäufer/in genannt - BiBaCH GmbH Donat-Osterhammer-Straße 13 D Bernau am Chiemsee - nachstehend Erwerber bzw. Käufer genannt vereinbaren das Nachfolgende: 1. Vertragsgrundlagen Der/die Verkäufer/in verkauft der BiBaCH GmbH Rechte aus Kapitalanlagen. Es handelt sich um einen Rechtskauf nach 453 BGB. Der Kaufpreis besteht aus einer Sofortauszahlung (max. 30%) und einem gestundeten Anteil, der in einer Schlusszahlung zurückgeführt wird. Es kann auch nur ein Endfälligkeitstermin für den gesamten Preis vereinbart werden. Die Kaufpreisschuld ist, soweit sie nicht unmittelbar bezahlt wird, als gestundete Forderung in ein Nachrangdarlehen umgewandelt und damit seitens des/der Verkäufers/Verkäuferin ein unternehmerisches Engagement mit entsprechendem Risiko des Forderungsverlusts, siehe Kaufgegenstand Der/Die Verkäufer/in verkauft der BiBaCH GmbH alle Ansprüche aus dem nachfolgenden Vertrag: VERTRAG Gesellschaft: Pfefferminzia AG Art der Kapitalanlage: Lebensversicherung Abschlussdatum: Vertragsnummer/Policen-Nr.: /LV Geschätzter Zeitwert/Ankaufswert/Guthaben: ,00 Stand: Verteiler: Alle Seiten im Original an Drei A Finanzservice e.k. Eine Kopie oder ein 2. Original für den/die Kunden/Kundin Seite: 3 von 13

4 Abtretungs- bzw. Kaufvertrag (Seite 2 von 2) 3. Kaufpreis, Fälligkeit Der Kaufpreis beträgt ca.: ,00 Der oben genannte Kaufpreis ist unverbindlich. Der endgültige Kaufpreis bestimmt sich nach dem tatsächlich realisierten und vom Käufer mitgeteilten Ankaufswert. Vertragslaufzeit: w Die Zinsen betragen nachrangig bei einer Laufzeit von 3 Jahren 7,00% p.a. Bitte nur eins ankreuzen w Die Zinsen betragen nachrangig bei einer Laufzeit von 6 Jahren 7,25% p.a. w Die Zinsen betragen nachrangig bei einer Laufzeit von 9 Jahren 7,50% p.a. w Die Zinsen betragen nachrangig bei einer Laufzeit von 12 Jahren 8,00% p.a. w Die Zinsen betragen nachrangig bei einer Laufzeit von 15 Jahren 9,00% p.a. Vertragsende: Ergibt sich aus der gewählten Laufzeit. Technischer Beginn: Der technische Beginn wird dem/der Verkäufer/in nach Auszahlung der jeweiligen Gesellschaft und Geldeingang, gemäß der AGB, per mitgeteilt. Kontoverbindung: Der/die Verkäufer/in gibt folgendes Konto für Zahlungen wegen Forderungen aus diesem Vertrag an: Bank: Musterbank IBAN: oder Kontonummer BIC: oder Bankleitzahl Der/Die Verkäufer/in ist verpflichtet, Änderungen seiner/ihrer Kontodaten unverzüglich schriftlich mitzuteilen. *Vertragsgrundlagen: Siehe AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Abtretungs- bzw. Kaufvertrag *Unterschrift Verkäufer/in Bernau am Chiemsee, Datum Unterschrift BiBaCH GmbH Stand: Verteiler: Alle Seiten im Original an Drei A Finanzservice e.k. Eine Kopie oder ein 2. Original für den/die Kunden/Kundin Seite: 4 von 13

5 AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Abtretungs- bzw. Kaufvertrag 4 Berechnung des Kaufpreises, Liquidationserlös, Bearbeitungsgebühr 1. Die Raten (jährliche Zinsen) bleiben über die gesamte Laufzeit konstant und werden jährlich ausgezahlt. 2. Die genaue Höhe der Raten (Zinsen) ergibt sich aus dem von dem Käufer mitgeteilten tatsächlichen Ankaufswert und der vom Verkäufer gewählten Laufzeit der Darlehensgewährung (Nachrangdarlehen). 3. Der Kaufpreis entspricht dem vom Käufer mitgeteilten Liquidationserlös aus der Kapitalanlage. Sofern der Ankaufswert von unterschritten wird, erhebt der Käufer eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,00 zzgl. der dann gültigen gesetzlichen MwSt. Das eventuell restliche Guthaben, wird dem Verkäufer auf sein angegebenes Konto rückerstattet. Bei einem Ankaufswert ab 1.000, werden dem Verkäufer keine Bearbeitungsgebühren berechnet. 4. Als Liquidationserlös gilt die Summe der Beträge, die von den Schuldnern des aufgekauften Vertrages ausgekehrt wird. Das ist bei Kapitallebensversicherungen der aktuelle Ankaufswert, der von der Vertragsgesellschaft nach evtl. Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags oder sonstiger durch den Schuldner einbehaltener Kosten und Gebühren auf der Basis des erstmöglichen Kündigungstermins dem Käufer tatsächlich zur Auszahlung gebracht wird. Bei Bausparverträgen und Investment-Depots entspricht der Erlös dem Guthaben, das von der Vertragsgesellschaft gegebenenfalls unter Berücksichtigung/Abzug insbesondere von Vorschusszinsen, Zinsausgleich, Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag sowie Depot- und Stornogebühren zur Auszahlung gebracht wird. 5 Verkaufssteuerlast beim Verkäufer Etwaige durch den Verkauf der Kapitalanlagen anfallende Steuern trägt der Verkäufer. 6 Technischer Vertragsbeginn, Fälligkeit, Verzug, Störungen bei der Liquidierung Technischer Vertragsbeginn ist der Erste des übernächsten Monats, der auf den Eingang des Ankaufwertes bei dem Käufer folgt. (Beispiel: Geldeingang im Januar = Vertragsbeginn 1. März). Die Parteien vereinbaren, dass eine Verzögerung der Liquidierung der Kapitalanlage nicht zu den gesetzlichen Verzugsfolgen führen soll, soweit die Verzögerung nicht auf ein Verschulden der Parteien zurückzuführen ist. Vielmehr verschiebt sich lediglich der technische Vertragsbeginn. BiBaCH GmbH ist nicht verpflichtet, die Korrektheit der Berechnung der Liquidationserlöse durch den Schuldner im Einzelnen nachzuvollziehen, dies ist Sache des Verkäufers. 7 Bedingung, Rücktrittsrecht Der Kaufvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Kaufgegenstände liquidiert werden können. Die Bedingung ist erfüllt, wenn die jeweilige Vertragsgesellschaft, dass Guthaben an die BiBaCH GmbH ausgezahlt hat und der Betrag bei der BiBaCH GmbH valutiert ist. Ungeachtet der Bedingung räumt der Verkäufer der BiBaCH GmbH, ein Rücktrittsrecht für den Fall ein, dass die genannten Kapitalanlagen nicht oder nicht in angemessener Zeit liquidiert werden können oder hierzu eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Schuldner erforderlich wäre. Der Rücktritt wird dem Verkäufer von der BiBaCH GmbH innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Feststellung der genannten Gründe mitgeteilt. Im Fall des Rücktritts wird BiBaCH GmbH die an sie abgetretenen Rechte aus den abgetretenen Verträgen an den Verkäufer rückabtreten. In diesem Fall wird dem Verkäufer eine Bearbeitungsgebühr von 150,00 zzgl. MwSt. berechnet. 8 Kaufgegenstand im Einzelnen, Mitwirkung des Verkäufers Gegenstand des Vertrags sind alle Rechte und Ansprüche aus dem oben genannten Vertragsverhältnis. Der Verkäufer verkauft den genannten Vertrag an BiBaCH GmbH und überträgt alle bestehenden und künftigen Rechte, Ansprüche und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis, insbesondere das Recht, Leistungen aus der Kapitalanlage zu verlangen und alle Gestaltungsrechte auf BiBaCH GmbH. Diese nimmt die Übertragung an. Für den Fall, dass eine Anzeige der Abtretung an den bisherigen Vertragspartner oder dessen Zustimmung für die wirksame Abtretung von Ansprüchen erforderlich sind, wird der Verkäufer die Anzeige bewirken bzw. sich bemühen, die Zustimmung zu bewirken, wenn der Käufer dies wünscht. 9 Abtretung, Bezugsrechte Der Verkäufer tritt mit Wirkung zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Kaufvertrags sämtliche ihm aus dem Bausparvertrag, Versicherungsvertrag, Investmentvertrag oder sonstige Kapitalanlage zustehenden Rechte und Ansprüche an die BiBaCH GmbH ab. BiBaCH GmbH tritt in sämtliche Pflichten des Verkäufers aus dem übernommenen Vertragsverhältnis ein. Die Übertragung erfasst insbesondere auch sämtliche Gestaltungsrechte und das Recht, Bezugsrechte Dritter zu widerrufen. Bezugsrechte des Verkäufers werden hiermit widerrufen. BiBaCH GmbH nimmt die Abtretung an. 10 Vollmacht Der Verkäufer ermächtigt und beauftragt BiBaCH GmbH, die Anzeige der Abtretung unter Widerruf bestehender Bezugsrechte an die Schuldner der Ansprüche aus der Kapitalanlage (z.b. Versicherung) zu übermitteln. 11 Vertragsunterlagen und Urkunden Der Verkäufer verpflichtet sich, der BiBaCH GmbH alle Berechtigungsurkunden aus dem Vertragsverhältnis mit dem Schuldner, insbesondere den Original-Versicherungsschein einschließlich aller Nachträge zu übergeben und bei BiBaCH GmbH zu belassen. Ist der Versicherungsschein, die Urkunde oder das Zertifikat nicht mehr auffindbar, wird der Verkäufer die Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins, Urkunde oder Zertifikats beantragen und BiBaCH GmbH überlassen bzw. eine Verlusterklärung abgeben. 12 Rechtsfreiheit der verkauften Forderung Der Verkäufer garantiert, dass die verkauften Forderungen und Rechte frei von Rechtsmängeln und einredefrei sind, dass aufrechenbare Gegenforderungen gegen die Forderungen nicht bestehen, dass er über die Rechte aus dem Vertrag uneingeschränkt verfügen darf, diese insbesondere nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet wurden, dass keine sonstigen Rechte Dritter an den Verträgen bestehen, sämtliche fälligen Beiträge und Prämien entrichtet wurden, kein unwiderrufliches Bezugsrecht zugunsten Dritter besteht, und es sich nicht um eine Direktversicherung handelt. 13 Geltendmachung von Ansprüchen durch den Verkäufer Der Verkäufer macht seinen Anspruch in eigenem Namen gegen den Schuldner (Lebensversicherung, Fonds, Bausparkasse etc.) für die BiBaCH GmbH geltend, soweit BiBaCH GmbH dies wünscht. Der Verkäufer legt eine treuhänderische Interessenwahrnehmung nicht offen (sog. verdeckte Treuhand). Er nimmt dazu nach Weisung der BiBaCH GmbH alle Rechtshandlungen und Erklärungen vor, die erforderlich sind, um den wirtschaftlichen Erfolg dieses Vertrags zu verwirklichen. BiBaCH GmbH kann dem Verkäufer hierzu auf Kosten von BiBaCH GmbH einen Rechtsanwalt benennen, der durch den Verkäufer bevollmächtigt, aber ausschließlich im Interesse und Auftrag der BiBaCH GmbH tätig wird. Der Verkäufer ist verpflichtet, alles, was er aufgrund des Treuhandverhältnisses erlangt, an BiBaCH GmbH herauszugeben und ihr auf Aufforderung Auskünfte über den Stand der Sache zu erteilen. Der Verkäufer handelt nach Weisung der BiBaCH GmbH. Falls keine Weisungen erteilt werden, handelt der Verkäufer nach deren mutmaßlichen Interesse. Der Verkäufer haftet dem Käufer für sein Handeln als Treuhänder nur für diejenige Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Dieser Treuhandauftrag kann jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden. Die Parteien sind sich jedoch darüber einig, dass eine Kündigung vor Erreichen des wirtschaftlichen Zwecks des Treuhandverhältnisses nicht erfolgt. Mit vollständiger Beitreibung der Forderungen endet es automatisch. 14 Kündigung, einseitiges Kündigungsrecht Die Parteien vereinbaren, dass dieser Vertrag bis zum Ende der Laufzeit nicht kündbar ist. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 1. Eine Kündigung seitens des Verkäufers ist während der ausgewählten Laufzeit nicht möglich. 2. Nur der Käufer hat das Recht der Kündigung. Eine Nennung von Gründen ist nicht erforderlich. Nach Ausspruch einer Kündigung hat der Verkäufer Anspruch auf Auszahlung des Kaufpreises, soweit dieser nicht bereits gezahlt wurde. Ein Anspruch auf eine Verzinsung im Jahr der Kündigung und der Folgejahre besteht nicht. 15 Umwandlung der restlichen Kaufpreisschuld in ein Nachrangdarlehen Der Kaufpreis wird von dem Verkäufer, soweit dieser nicht an den Verkäufer ausgezahlt wurde, der BiBaCH GmbH als Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt zur unternehmerischen Verfügung überlassen. Dafür gilt der nachstehend beigefügte Nachrang darlehensvertrag. Die Kaufpreisforderung wird also, soweit sie nicht ausgeglichen wurde, in ein neues Vertragsverhältnis zur Vermögensanlage in die BiBaCH GmbH mit ent sprechenden Risiken des Verkäufers, dessen Stellung dann die eines Nachrangdarlehensgebers ist, umgewandelt. Sollten die Gesetzgebungen während der Laufzeit des Vertrages eine Zwangsabgabe auf Vermögen einführen, verringert sich die Darlehensschuld um den gleichen Prozentsatz/Betrag wie die Höhe der Vermögensabgabe. Dadurch entsteht ein erhöhtes Risiko bis hin zu einem Totalverlust der Forderung des Verkäufers, insbesondere, wenn es bei der BiBaCH GmbH zu einer Unternehmenskrise oder Insolvenz kommt. Der Verkäufer trägt daher auch das Unternehmerrisiko des Käufers. 16 Wirksamkeit der Verträge Der Vertrag kommt zustande, wenn der BiBaCH GmbH ein vom Verkäufer unterschriebener Kaufvertrag zugeht und ein Vertretungsberechtigter der BiBaCH GmbH dieses Angebot des Verkäufers annimmt. Der Verkäufer verzichtet ausdrücklich auf einen Zugang der Annahmeerklärung von der BiBaCH GmbH. Der Verkäufer erhält jedoch eine vollständige Vertragskopie und einer Kopie aller relevanten Vertragsunterlagen. Zudem erhält der Verkäufer eine schriftliche Bestätigung über die Höhe seiner Forderung. 17 Keine Tätigkeit als Anlageberater Die BiBaCH GmbH hat zu diesem Vertragsabschluss keine Anlageberatung durchgeführt. Sie ist lediglich Käufer und Abtretungsempfänger der Forderung. Der Verkauf von Forderungen mit diesem Vertrag besitzt neben Chancen auch spezifische Risiken, u. a. auch durch die Umwandlung der Restkaufpreisschuld in ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Die BiBaCH GmbH empfiehlt dem Verkäufer daher, sich vor der Zeichnung von einem Fachmann, etwa einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten zu lassen. Ein Verkaufsprospekt existiert nicht. 18 Schriftform und Gerichtsstand 1. Nachträgliche Änderungen dieses Vertrags und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies kann nicht ohne Einhaltung der Schriftform abbedungen werden. 2. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags berühren nicht dessen Wirksamkeit im Ganzen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Lücke ist eine angemessen Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt ab ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß. 3. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bernau. Dies gilt nicht für Verbraucherverträge. Unterschrift Verkäufer/in Stand: Verteiler: Alle Seiten im Original an Drei A Finanzservice e.k. Eine Kopie oder ein 2. Original für den/die Kunden/Kundin Seite: 5 von 13

6 Widerrufsbelehrung für den Abtretungs- bzw. Kaufvertrag Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht, bevor Ihnen auch entweder eine Vertragsurkunde oder Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: BiBaCH GmbH, Donat-Osterhammer-Straße 13, D Bernau am Chiemsee oder - Tel.: +49 (0) Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Unterschrift Verkäufer/in Stand: Verteiler: Alle Seiten im Original an Drei A Finanzservice e.k. Eine Kopie oder ein 2. Original für den/die Kunden/Kundin Seite: 6 von 13

7 Nachrang-Darlehensvertrag mit qualifizierter Rangrücktrittsabrede zwischen Telefon: sstraße Hausnummer: Ort: sstadt 0123/45679 Mobil: 0123/45679 Geburtsdatum: Geburtsort: sstadt Nachrang-Darlehensgeber/in - Im folgenden Nachrang-Darlehensgeber genannt und BiBaCH GmbH, Donat-Osterhammer-Straße 13, D Bernau am Chiemsee, bezogen auf den Kaufvertrag, des nachfolgenden Kaufgegenstandes. Gesellschaft: Pfefferminzia AG Art der Kapitalanlage: Lebensversicherung Abschlussdatum: Vertragsnummer/Policen-Nr.: /LV Geschätzter Zeitwert/Ankaufswert/Guthaben: ,00 Gemäß Kaufvertrag vom: () Darlehensnehmerin/Unternehmen - *Vertragsgrundlagen: Siehe AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Nachrang-Darlehen mit qualifizierter Rangrücktrittsabrede *Unterschrift Nachrang-Darlehensgeber/in Bernau am Chiemsee, Datum Unterschrift BiBaCH GmbH Stand: Verteiler: Alle Seiten im Original an Drei A Finanzservice e.k. Eine Kopie oder ein 2. Original für den/die Kunden/Kundin Seite: 7 von 13

8 AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Nachrang-Darlehen mit qualifizierter Rangrücktrittsabrede Der Nachrangs-Darlehensgeber gewährt als Anleger dem Unternehmen ein unbesichertes Nachrang-Darlehen. Das Unternehmen wird das Nachrang-Darlehenskapital zur Finanzierung von Investitionen und ausschließlich im Rahmen seines operativen Geschäftszwecks verwenden. Für dieses Nachrang-Darlehen gelten die nachfolgenden Vereinbarungen: 1 Nachrang-Darlehenspflichten, Besicherung und Verwendungszeck 1. Der Anleger gewährt dem Unternehmen ein nachrangiges Darlehen in der zwischen den Parteien im Abtretungs- und Kaufvertrag vereinbarten Höhe. Dieser Abtretungs- und Kaufvertrag bildet eine Einheit mit dem Darlehensvertrag. 2. Die Bestellung von Kreditsicherheiten zur Besicherung der Darlehensvaluta wird ausgeschlossen. 3. Das Unternehmen darf den Darlehensbetrag ausschließlich dazu verwenden, um in ihren gesellschaftsvertraglich definierten Unternehmensgegenstand zu investieren. Das Unternehmen kann das Darlehen sowohl für Neuinvestitionen als auch für die Ablösung von bereits bestehenden Verbindlichkeiten im Wege einer kostensparenden Maßnahme verwenden. 4. Der Verwendungszweck der Nachrangdarlehensvaluta umfasst auch die Aufwendungen für die Kapitalbeschaffung (z.b. Platzierungs-Kosten) sowie die sonstigen ausgewiesenen bzw. generell anfallenden Nebenkosten in einem Unternehmen. 5. Zu weiteren als den genannten Zwecken, mit Ausnahme der Anlage liquider Mittel zur vorübergehenden Liquiditätssteuerung, darf die Darlehensvaluta nicht verwendet werden. 2 Wirksamkeit des Nachrangdarlehensvertrages 1. Der Wirksamkeit des Darlehensvertrages tritt nur dann ein, wenn: a) die Frist für die Ausübung des Rechts des Anlegers auf Widerruf abgelaufen ist und b) der vereinbarte Darlehensbetrag auf das Konto des Unternehmens zur unbedingten Gutschrift und freien Verfügbarkeit des Unternehmens überwiesen ist. 2. Der Eintritt der Wirksamkeit dieses Darlehensvertrages mit dem Zahlungseingang wird dem Anleger schriftlich mitgeteilt und bestätigt. 3 Technischer Vertragsbeginn Technischer Vertragsbeginn ist der Erste des übernächsten Monats, der auf den Eingang des Rückkaufwertes bei dem Käufer folgt. (Beispiel: Geldeingang im Januar = Vertragsbeginn 1. März). Die Parteien vereinbaren, dass eine Verzögerung der Liquidierung der Kapitalanlage nicht zu den gesetzlichen Verzugsfolgen führen soll, soweit die Verzögerung nicht auf ein Verschulden der Parteien zurückzuführen ist. Vielmehr verschiebt sich lediglich der technische Vertragsbeginn. BiBaCH GmbH ist nicht verpflichtet, die Korrektheit der Berechnung der Liquidationserlöse durch den Schuldner im Einzelnen nachzuvollziehen, dies ist Sache des Verkäufers. 4 Zinsen, Zinssatz, Steuern, Bearbeitungsgebühr 1. Das Nachrang-Darlehen wird ab dem technischen Beginn, siehe 3, mit 7,0% bis 9,0% Zinsen, je nach Laufzeit, jährlich verzinst. Die Darlehenszinsen sind jeweils am fünften Bankarbeitstag (maßgeblich ist der Sitz der Gesellschaft) des auf den Berechnungszeitraum folgenden Jahres fällig (Zinsfälligkeitstag). Steuern und sonstige Abgaben auf die Zinserträge sind vom Darlehensgeber zu tragen. Die ordnungsgemäße Versteuerung der Zinserträge obliegt ausschließlich dem Darlehensgeber, der die BiBaCH insoweit ausdrücklich freistellt. 2. Sofern der Ankaufswert aus dem Kaufvertrag von unterschritten wird, kommt der Nachrang-Darlehensvertrag mit der BiBaCH GmbH, nicht zustande. 5 Nachrangigkeit von Zins und Tilgung 1. Zins und Tilgung des Darlehens werden erst nach der Erfüllung von Ansprüchen anderer Gläubiger des Unternehmens, die grundsätzlich bevorrechtigt sind, bedient. Die Rückzahlung des Darlehens sowie die Zahlung der Zinsen ist deshalb so lange und insoweit ausgeschlossen, als zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Tilgung des Darlehens oder der Fälligkeit der Zinsen a) im Falle der Liquidation des Unternehmens die Ansprüche der vorrangigen Gläubiger aus dem Vermögen des Unternehmens noch nicht erfüllt worden sind oder b) die Erfüllung der Ansprüche des Nachrang-Darlehensgeber (Tilgung und/oder Zinszahlung) aus dem Darlehen zur Insolvenz (drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) des Unternehmens führen würde. 2. Die Zinsen und die Tilgung des Darlehens dürfen nur aus Jahresüberschüssen, aus freien Liquidationsmitteln, aus freien Liquiditätsüberschüssen oder aus sonstigem freien Vermögen des Unternehmens geleistet werden, soweit dies nicht zum Nachteil vorrangiger Gläubiger geschieht. 8 Rückführung der Nachrangdarlehensvaluta, Rückzahlungsrisiko 1. Die ordentliche Rückzahlung des Darlehens - vorbehaltlich 5 dieses Vertrages erfolgt innerhalb vier Wochen nach Beendigung der Laufzeit. Zum Ende der Laufzeit, bedarf es keiner gesonderten Kündigung, es erfolgt die Tilgung in der gesamten Höhe des Darlehensbetrages, soweit Zahlungsansprüche von bevorrechtigten Gläubigern zu diesem Zeitpunkt nicht entgegenstehen. Dadurch könnte sich die Rückführung des Kapitals verzögern oder ausfallen. 2. Zum Zeitpunkt der Tilgungsfälligkeit ist das Darlehenskapital auf das vom Nachrang-Darlehensgeber genannte Konto spesenfrei zu überweisen. 3. Für die Zeit nach Beendigung der Laufzeit bis zur Rückzahlung stehen dem Nachrang- Darlehensgeber keine Zinsen zu. Sollte die Darlehensrückzahlung aufgrund einer fehlerhaften oder nicht aktualisierten Kontoverbindung nicht erfolgen können, so stehen dem Nachrang-Darlehensgeber auch für den Zeitraum bis zur Rückzahlung keine Zinsen zu. 9 Zulässigkeit von Übertragungen und Abtretungen 1. Die Abtretung der Forderungen des Nachrang-Darlehensgebers aus diesem Darlehensvertrag ist jederzeit zulässig. Der Anleger regelt selbst mit dem Abtretungsempfänger den jährigen Zinsausgleich. 2. Die Abtretung bzw. die Übertragung der Darlehensforderung bedarf zu ihrer Wirksamkeit lediglich der nachweisbaren Anzeige bei dem Unternehmen. 3. Das Unternehmen ist berechtigt, seine Forderung auf Auszahlung des Darlehensbetrages an konzernverbundene Unternehmen abzutreten, sofern das Konzernunternehmen in sämtliche Rechte und Pflichten des Unternehmens aus diesem Darlehensvertrag eintritt und das Unternehmen für die Erfüllung der Darlehenspflichten weiterhin gesamtschuldnerisch haftet. 10 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften 1. Der Nachrang-Darlehensgeber bestätigt: a) Mit der Einzahlung seines Nachrangdarlehensbetrages verstößt der Nachrang- Darlehensgeber nicht gegen das Geldwäschegesetz und seines Wissens auch nicht gegen andere gesetzliche Bestimmungen. b) Die als Nachrangdarlehen einzuzahlenden Geldbeträge stehen dem Nachrang- Darlehensgeber zur freien Verfügung. Sie sind nicht durch anderweitige Rechte Dritter belastet und sind nur ein Teil seines gesamten Vermögens. 11 Abgrenzung zu Gesellschafterrechten Dieses Nachrangdarlehen gewährt dem Nachrang-Darlehensgeber keine Gesellschafterrechte, insbesondere keine Mitverwaltungs-, Stimm- oder Einflussrechte in Bezug auf die Nachrang- Darlehensnehmerin. Das Nachrangdarlehen begründet ausschließlich schuldrechtliche Zinsund Rückzahlungsansprüche gegenüber der Nachrangdarlehensnehmerin, die aber lediglich nachrangig nach bevorrechtigten Gläubigern bedient ( ausgezahlt ) werden. Eine gemeinsame Zweckverfolgung im gesellschaftsrechtlichen Sinne findet zwischen den Parteien nicht statt und ist auch nicht beabsichtigt. 12 Anwendbares Recht 1. Form und Inhalt des Nachrang-Darlehensvertrages sowie alle Rechte und Pflichten des Unternehmens und des Nachrang-Darlehensgebers unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Erfüllungsort ist der Sitz der Nachrang-Darlehensschuldnerin. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Klagen und sonstige Verfahren ( Rechtsstreitigkeiten ) im Zusammenhang mit den Nachrang-Darlehen ist - soweit gesetzlich zulässig - der Sitz des Nachrang-Darlehensgebers. Für den Fall, dass der Nachrang-Darlehensgeber seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Unternehmens als örtlich zuständiger Gerichtsstand vereinbart. 13 Salvatorische Klausel / Schlussbestimmungen 1. Sollte einzelne Bestimmungen dieses Nachrangdarlehens ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch die BiBaCH GmbH nach billigem Ermessen ( 315 BGB) durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem in diesem Bedingungen zum Ausdruck kommenden Willen wirtschaftlich am nächsten kommt. 2. Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesen Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen über die Aufhebung der Schriftform sind nichtig. 3. Sämtliche nachrangige Darlehen, die gemäß diesem Darlehensvertrag gleichlautend abgeschlossen wurden oder werden, sind im Verhältnis untereinander gleichrangig. Das Unternehmen behält sich dementsprechend vor, weitere Nachrang-Darlehen abzuschließen. 6 Ausschluss von Aufrechnungen 1. Zahlt das Unternehmen entgegen den Vereinbarungen in 5 dennoch Zinsen aus, oder tilgt sie ein oder mehrere Nachrangdarlehen, obwohl sie dazu nach den Absprachen des 5 nicht berechtigt ist, so hat der Nachrang-Darlehensgeber die auf diese Weise erlangten Zins- oder Tilgungsbeträge an das Unternehmen zurück zu zahlen. 7 Laufzeit des Nachrang-Darlehens, Kündigung, einseitiges Kündigungsrecht 1. Das Nachrang-Darlehen hat eine Laufzeit von 3, 6, 9, 12 oder 15 Jahren, je nach Vereinbarung. 2. Eine Kündigung seitens des Darlehensgebers ist während der ausgewählten Laufzeit nicht möglich. 3. Nur der Darlehensnehmer hat das Recht der Kündigung, ohne Nennung von Gründen. Der geschuldete nachrangige Darlehensbetrag wird dem Darlehensgeber binnen 30 Tagen nach Kündigung auf sein angegebenes Konto, nachrangig ausgezahlt. Ein Zinsanspruch für das Jahr der Kündigung und die Folgejahre besteht nicht. Unterschrift Nachrang-Darlehensgeber/in Stand: Verteiler: Alle Seiten im Original an Drei A Finanzservice e.k. Eine Kopie oder ein 2. Original für den/die Kunden/Kundin Seite: 8 von 13

9 Widerrufsbelehrung für den Nachrang-Darlehensvertrag mit qualifizierter Rangrücktrittsabrede Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht, bevor Ihnen auch entweder eine Vertragsurkunde oder Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: BiBaCH GmbH, Donat-Osterhammer-Straße 13, D Bernau am Chiemsee oder - Tel.: +49 (0) Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang Unterschrift Nachrang-Darlehensgeber/in Stand: Verteiler: Alle Seiten im Original an Drei A Finanzservice e.k. Eine Kopie oder ein 2. Original für den/die Kunden/Kundin Seite: 9 von 13

10 Identifikation gemäß Geldwäschegesetz natürlicher Personen 1. Angaben zur Identifikation des Investors gemäß den Vorgaben des Geldwäschegesetzes Telefon: sstraße Hausnummer: Ort: sstadt 0123/45679 Mobil: 0123/45679 Geburtsdatum: Geburtsort: sstadt 2. Ausgewiesen durch folgenden gültigen amtlichen Lichtbildausweis: Personalausweis-Nr.: Ausstellende Behörde: Oder Reisepass-Nr.: - sstadt Nationalität: Deutsch gültig bis: Erklärung des Beteiligten: w Ich handle in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. w Ich handle auf fremden Namen und auf fremde Rechnung für: Vorname Nachname * Ich verpflichte mich, nachträglich eintretende Änderungen hinsichtlich der o. g. Angaben unverzüglich der BiBaCH GmbH mitzuteilen und durch entsprechende Dokumente nachzuweisen. *Unterschrift Kunde/Kundin 4. Identifikation natürlicher Personen durch den/die Vermittler/in: Angaben zum Vermittler/zur Vermittlerin: Musterfinanz Firmenname Muster Vermittler, Vorname Nachname, VM-Nr. sstraße 456 Straße Hausnummer, PLZ Ort *Durch meine persönliche Unterschrift, bestätige ich hiermit, dass der/die Anleger/in persönlich anwesend war und mir das Original des gültigen amtlichen Lichtbildausweises vorgelegt hat. Die oben angegebenen Daten unter Punkt 2 stimmen mit dem Original des vorgelegten Lichtbildausweises exakt überein. *Unterschrift Vermittler/in, Nr. Stand: Verteiler: Alle Seiten im Original an Drei A Finanzservice e.k. Eine Kopie oder ein 2. Original für den/die Kunden/Kundin Seite: 10 von 13

11 Beratungs-Protokoll Telefon: sstraße Hausnummer: Ort: sstadt 0123/45679 Mobil: 0123/45679 Geburtsdatum: Geburtsort: sstadt Vermittler/in, Vorname, Nachname, VM-Nr.: Kunde/in, Vorname, Nachname: Muster Vermittler, Weitere Anwesende: keiner Beginn: 16:00 Uhr 18:00 Datum/Ort des Gesprächs: (TT.MM.JJJJ) Ende: Uhr Ausgehändigte Unterlagen: Unverbindliche Kaufpreisberechnung: Beratungs-Protokoll: Abtretungs- bzw. Kaufvertrag inkl. AGB: Abtretungsanzeige: Nachrang-Darlehensvertrag inkl. AGB: Verlusterklärung: Geldwäschegesetz: Werbebroschüre: Widerrufsbelehrung für den Abtretungs- und Kaufvertrag: Widerrufsbelehrung für den Nachrang-Darlehensvertrag: Aufklärungen & Informationen: Ich wurde über die Risiken und Chancen, insbesondere 15 des Übertragungsund Kaufvertrages sowie 5 des Darlehensvertrages aufgeklärt: Ich hatte am Ende des Gespräches keine weiteren Fragen: Meine Fragen wurden alle zu meiner vollsten Zufriedenheit beantwortet: Ich wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich mich selbst darum kümmern muss, wenn ich z.b. mit meiner Police andere Risiken abgedeckt habe, die jetzt durch meinen Verkauf verloren gehen, einen Ersatz zu schaffen, sofern gewünscht: Ich stelle den Vermittler, die BiBaCH GmbH und alle anderen die damit direkt oder indirekt zu tun haben, von jeglicher Haftung frei: **Ich bin mir bewusst beim Verkauf einer Lebensversicherung von einer steuerfreien/steuerbegünstigten Sparform in eine steuerpflichtige Sparform zu wechseln. Steuerfolgen gehen zu meinen Lasten. **Nur anzukreuzen, wenn eine Lebensversicherung angekauft werden soll! *Zwischen den Parteien gilt als vereinbart, dass notwendiger Schriftverkehr ausschließlich elektronisch erfolgt. Damit wird beidseitig auf Postversand verzichtet. Dies gilt auch für die Bestätigung der Annahme durch die BiBaCH GmbH. *Unterschrift Kunde/Kundin Unterschrift Vermittler/in, Nr. Stand: Verteiler: Alle Seiten im Original an Drei A Finanzservice e.k. Eine Kopie oder ein 2. Original für den/die Kunden/Kundin Seite: 11 von 13

12 Abtretungsanzeige sstraße Hausnummer: Ort: sstadt Hiermit zeige(n) ich/wir an, dass ich/wir der BiBaCH GmbH, Donat-Osterhammer-Str. 13, D Bernau am Chiemsee, alle Ansprüche aus dem nachfolgenden Vertrag: VERTRAG Gesellschaft: Pfefferminzia AG Art der Kapitalanlage: Lebensversicherung Abschlussdatum: Vertragsnummer/Policen-Nr.: /LV geschätzter Zeitwert/Ankaufswert/Guthaben: ,00 abgetreten habe(n). Die BiBaCH GmbH hat diese Abtretung angenommen. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift Kunde/Kundin Stand: Verteiler: Alle Seiten im Original an Drei A Finanzservice e.k. Eine Kopie oder ein 2. Original für den/die Kunden/Kundin Seite: 12 von 13

13 Verlusterklärung sstraße Hausnummer: Ort: sstadt Geburtsdatum: Geburtsort: sstadt Adresse der Vertragsgesellschaft: Pfefferminzia AG Straße Nr. PLZ Ort Verlusterklärung meiner Versicherung Vertragsnummer: /LV Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erkläre ich nach bestem Wissen und Gewissen, dass mein Versicherungsschein mit der o. g. Vertragsnummer nicht mehr auffindbar ist. Trotz sorgfältiger Nachforschungen konnte nicht ermittelt werden, wo er sich befindet. Ich habe ihn niemandem unter Einräumung von Rechten, z.b. Abtretung, Begünstigung, Zwangsvollstreckung, die Ihnen nicht angezeigt worden sind, ausgehändigt. Ich beantrage die Auszahlung ohne Vorlage des Versicherungsscheins. Für den Fall, dass jemand später berechtigte Ansprüche unter Vorlage des Original-Versicherungsscheins gelten machen sollte, werde ich Sie freistellen. Sollte der Versicherungsschein wieder in meinen Besitz kommen, werde ich ihn sofort an Sie zurücksenden. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift des VN Unterschrift des 2. VN Stand: Verteiler: Alle Seiten im Original an Drei A Finanzservice e.k. Eine Kopie oder ein 2. Original für den/die Kunden/Kundin Seite: 13 von 13

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