ver.di jugend Macht Tarif. Für Auszubildende DAS 1x1 DES STREIKS
|
|
- Ludo Adenauer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ver.di jugend Macht Tarif. Für Auszubildende DAS 1x1 DES STREIKS
2 1x1 MANCHMAL NOTWENDIG: STREIK %DER {} + - Es ist soweit: Die heiße Phase der aktuellen Tarifrunde steht unmittelbar bevor. Noch laufen die Verhandlungen mit den Arbeitgebern. Falls sich jedoch die Arbeitgeberseite weiterhin nicht kompromissbereit zeigt, bleibt uns nur noch ein Mittel, um unseren berechtigten Forderungen den notwendigen Nachdruck zu verleihen: der Streik. Als unser entscheidendes Druckmittel kann ein Streik aber nur dann Wirkung entfalten, wenn sich möglichst viele Beschäftigte daran beteiligen. In der aktuellen Tarifrunde geht es auch um wichtige Verbesserungen für Auszubildende. Doch wie sieht es im Streikfall aus? Hier gibt es bei den Auszubildenden oftmals große Unsicherheiten: Darf ich als Auszubildender überhaupt streiken? Wie sieht das an Berufsschultagen aus? Und gibt es Ausnahmen für bestimmte Branchen wie zum Beispiel die Pflegeberufe? Alle notwendigen Informationen dazu findest du auf den nächsten Seiten.
3 VIER SCHRITTE ZUM TARIFVERTRAG x Die Forderungen Die Aktiven der ver.di Jugend in deinem Betrieb befragen dich und deine Kolleginnen und Kollegen: Wo liegen die konkreten Probleme, wo besteht Potenzial zur Verbesserung? Stimmen Ausbildungsqualität und Vergütung? Ist die Übernahme geregelt? Die Ergebnisse aus den unterschiedlichen Betrieben werden zusammengetragen und ausgewertet. Die Tarifkommission Die Forderungen der Auszubildenden und Beschäftigten werden anschließend in der Tarifkommission beraten und beschlossen. Übrigens: Als engagiertes ver.di-mitglied kannst du dich in die Tarifkommission wählen lassen und dort mitbestimmen. Die Tarifverhandlung Jetzt wird s ernst. Die Verhandlungskommission von ver.di und die Arbeitgebervertreter verhandeln die Forderungen der Belegschaft. Mit Hilfe von Aktionen bis hin zu Warnstreiks kann den Forderungen noch der nötige Nachdruck verliehen werden. Der Streik Falls in den Verhandlungen nichts mehr geht, bleibt nur der gemeinsame Arbeitskampf: Wenn 75 Prozent der ver.di-mitglieder im Tarifbereich dafür stimmen, kommt es zum Streik. Ein neues Verhandlungsergebnis wird angenommen, wenn nicht 75 Prozent für eine Fortsetzung des Streiks stimmen. Aktiv werden: Für gute Tarifverträge.
4 4 ALLES WAS (STREIK-) RECHT IST Streik ein Grundrecht In Deutschland ist das Streikrecht im Grundgesetz verankert. Es ist also ein Grundrecht und steht damit auch Auszubildenden zu. In der Praxis heißt das: Wenn es in der Tarifauseinandersetzung auch um Ausbildungsbedingungen wie zum Beispiel Ausbildungszeiten, -vergütungen oder die Übernahme geht, dürfen Auszubildende auf jeden Fall streiken! Streik geht vor Berufsschule Entgegen anders lautenden Äußerungen: Auch an Berufsschultagen dürfen Auszubildende streiken! Denn das Streikrecht wurde vom Gesetzgeber höher eingestuft als die Berufsschulpflicht. Diese ist für die Dauer der Streikteilnahme somit ausgesetzt. Das Fehlen eines Auszubildenden aufgrund einer Streikteilnahme gilt als entschuldigt, das Ausbildungsziel ist dadurch keinesfalls gefährdet. Um unnötigen Ärger zu vermeiden: Sag deiner Berufsschule vorher Bescheid, dass du wegen der Teilnahme am Streik im entsprechenden Zeitraum nicht am Unterricht teilnehmen wirst. {} Streikrecht auch für Auszubildende in der Pflege Das Grundrecht zu streiken gilt selbstverständlich auch für Auszubildende in Pflegeberufen. Um die Patienten-Versorgung während eines Streiks zu gewährleisten, vereinbart ver.di mit den Arbeitgebern extra eine Notbesetzung. Einseitige Notdienstanordnungen des Arbeitgebers sind dagegen unzulässig und unwirksam. Wenn ihr unsicher seid, ob ihr Notdienst leisten müsst, fragt einfach die Streikleitung in eurer Klinik. Nutze deine Rechte: Für bessere Ausbildungsbedingungen.
5 + + = ± 1 %% TRICKS DER ARBEIT- GEBER :: Immer wieder versuchen Arbeitgeber, Auszubildende mit gezielten Falschinformationen von der Teilnahme am Streik abzuhalten. Hier die bekanntesten: Auszubildende sind keine Arbeitnehmer und dürfen deshalb auch nicht streiken. Falsch! Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nach dem Gesetz alle Arbeiter/-innen und Angestellte, einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Das grundgesetzlich verankerte Streikrecht gilt auch für Auszubildende. Wenn die Beschäftigten streiken, müssen die Auszubildenden dafür sorgen, dass die Arbeit weiter verrichtet wird. Falsch! Auszubildende dürfen nicht als Streikbrecher missbraucht werden. Ein derart unsolidarisches Verhalten gegenüber den Beschäftigten kann niemand von den Auszubildenden verlangen. Außerdem ist in diesem Fall auch die notwendige sorgfältige Anleitung durch den Ausbilder oder die Ausbilderin nicht mehr gewährleistet.
6 1x1 Für die Beteiligung an (Warn-)Streiks können Auszubildende abgemahnt werden. Falsch! Dazu ist kein Arbeitgeber berechtigt. Sollte ein Arbeitgeber dennoch eine Abmahnung, eine Rüge oder eine Eintragung in die Personalakte vornehmen, wird jedes Arbeitsgericht eine solche Maßnahme umgehend für nichtig erklären. Auszubildende in Pflegeberufen können bei einer Streikteilnahme nicht zum Staatsexamen zugelassen werden. Falsch! Nach dem Krankenpflegegesetz dürfen Auszubildende bis zu 10% ihrer theoretischen und zusätzlich 10% ihrer praktischen Ausbildungszeit aus nicht zu vertretenden Gründen fehlen. Auch im Altenpflegegesetz gibt es eine entsprechende Regelung. Die Teilnahme am Streik ist die Ausübung eines höherrangigen Grundrechts, das einem niemand verwehren darf! Darüber hinaus vereinbart ver.di bei allen Tarifverträgen, die unter möglicher Streikbeteiligung von Auszubildenden in der Pflege verhandelt werden, ein Maßregelungsverbot. Deine Zulassung zum Staatsexamen ist also durch deine Streikbeteiligung nicht gefährdet! Nicht einschüchtern lassen: Aktiv werden für ein besseres Leben.
7 VON NICHTS KOMMT NICHTS! Tarifauseinandersetzungen sind immer ein Kräftemessen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten. Je stärker und geschlossener wir als Beschäftigte auftreten, je mehr Druck wir durch unsere Aktionen bis hin zu Streiks aufbauen, desto besser wird es uns gelingen, unsere Forderungen gegenüber den Arbeitgebern durchzusetzen. Warum sollten die Arbeitgeber nachgeben, wenn wir nicht deutlich sichtbar hinter unseren Forderungen stehen? Dasselbe gilt natürlich auch für Auszubildende: Wenn ihre Interessen in der Tarifrunde berücksichtigt werden sollen, müssen sie sich auch aktiv am Streik beteiligen! Keine Gewerkschaft der Welt kann Verbesserungen für Leute erreichen, die sich dafür nicht einsetzen. Mach mit und sei dabei: Du hast nichts zu verlieren, aber viel zu gewinnen! = $ VER.DI ZAHLT SICH MEHRFACH AUS Die Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern führt ver.di und nur ver.di kann zum Streik aufrufen. Doch wie erfolgreich eine Gewerkschaft in Tarifauseinandersetzungen ist, hängt ganz wesentlich von ihrer Mitgliederstärke ab. Es lohnt sich für dich immer ver.di-mitglied zu sein: Als ver.di-mitglied bestimmst du von Anfang an mit, was in den Tarifrunden verhandelt und ob gegebenenfalls gestreikt wird. Nur als ver.di-mitglied hast du einen Rechtsanspruch auf tarifvertragliche Leistungen wie zum Beispiel höhere Ausbildungsvergütungen, mehr Urlaub, Sonderzahlungen oder Übernahmeregelungen. Alle anderen sind vom Wohlwollen des Arbeitgebers abhängig. Im Streikfall bekommst du als ver.di-mitglied eine finanzielle Streikunterstützung.
8 Sollte der Arbeitgeber wegen des Streiks Disziplinarmaßnahmen gegen dich ergreifen, genießt du als ver.di-mitglied Rechtsschutz. Daneben bringt dir die Mitgliedschaft noch jede Menge weitere Vorteile: Ein umfangreiches kostenloses Fortbildungsprogramm, ein vielfältiges Beratungsangebot, zahlreiche Vergünstigungen, jede Menge coole Events und vieles mehr. Jetzt in die ver.di Jugend: Gleich eintreten und Vorteile sichern. Impressum Herausgeberin ver.di Jugend Paula-Thiede-Ufer Berlin ver.di.jugend Text und Redaktion ver.di Jugend in Zusammenarbeit mit KOLB, Berlin Gestaltung Linda Wölfel, Berlin % Februar 2012 Druck BWH, Hannover Auflage Exemplare Artikel-Nr Gefördert aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes
9
ver.di jugend Macht Tarif. Für JAVen
ver.di jugend Macht Tarif. Für JAVen 1 DAS 1 x REIKS DES ST % + 1x1 {} - 3 MANCHMAL NOTWENDIG: DER STREIK Es ist soweit: Die heiße Phase der aktuellen Tarifrunde steht unmittelbar bevor. Noch laufen die
Mehrratgeber Fight for Your Right Streikrecht für Azubis. STREIK!! STREIK!!
ratgeber. Die Friedenspflicht in der Metall-Tarifrunde ist zu Ende jetzt geht es in die heiße Phase im Kampf um die unbefristete Übernahme der Auszubildenden. Klar, dass man da mitmachen will. Aber wie
MehrFolie Der Abschluss von Tarifverträgen kommt nur zustande, weil... Folie Jetzt stecken Sie doch mal zurück mit Ihren Forderungen...
.3 Das Zustandekommen von Tarifverträgen Folie Der Abschluss von Tarifverträgen kommt nur zustande, weil... Folie Jetzt stecken Sie doch mal zurück mit Ihren Forderungen... Das Aushandeln eines Tarifvertrages
MehrStreiklexikon für Auszubildene
für Auszubildene Impressum Verantwortlich IG Metall Vorstand, Ressort Jugendarbeit und -politik Wilhelm-Leuschner-Straße 79, 60329 Frankfurt Konzept und Gestaltung Syrius GmbH Redaktion Ressort Jugendarbeit
MehrInformationen für den Engineering-Bereich
Informationen für den Engineering-Bereich 2. Auflage vom Betriebsrat und der IG Metall 3 Liebe Kollegin, lieber Kollege, mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen die IG Metall vorstellen. Dazu gehören unter
MehrKleiner Streifzug durch große Gesetze
Mehr wissen über die Arbeitswelt Kleiner Streifzug durch große Gesetze Gutes Recht für faire Verhältnisse Vereinigungsfreiheit schon gehört? für jedermann und für alle Berufe Das Recht, sich in Gewerkschaften
MehrGemeinsam sind wir stark
Gemeinsam sind wir stark auf Dich kommt es an Ihre Mitgliedschaft zählt! Ihre Mitgliedschaft zählt! Als Mitglied stehen Sie bei uns stets im Mittelpunkt. Wir stehen füreinander ein und machen uns gemeinsam
MehrTarifrunde 2015. Wir lassen uns nicht abhängen! Informationen der GEW Hessen
Tarifrunde 2015 Wir lassen uns nicht abhängen! Informationen der GEW Hessen Zusammenstellung: GEW Kreisverband-Groß-Gerau Harald Freiling (Stand 1.11.2014) Tarifrunde 2015: Worum geht es? Verhandlungen
MehrFAQ Streik im Sozial- und Erziehungsdienst
Seite 1 von 6 FAQ Streik im Sozial- und Erziehungsdienst Inhalt Kann ich als nicht Gewerkschafter auch zur Kundgebung kommen und mit streiken und anschließend noch einige Stunden arbeiten?... 2 Wenn ich
MehrTarifverträge in Call Center
Tarifverträge in Call Center Helge Biering Projektsekretär Landesbezirk SAT Call-Center-Branche sieht sich weiter im Aufwind "Wenn der Boom anhält, sind knapp 450.000 Jobs bis Ende 2008 realistisch", teilte
MehrUnruhe bei Mercedes in BremenMitarbeiter wollen Streikrecht erkämpfen
Freitag, 10. Juli 2015 Unruhe bei Mercedes in BremenMitarbeiter wollen Streikrecht erkämpfen Beschäftigte des Mercedes-Werks in Bremen haben 2014 mehrfach ihre Arbeit niedergelegt. Sie protestierten damit
MehrEin Streik ist also nichts Schlechtes, es ist ein Grundrecht und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarifforderungen.
Streikfibel Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, um es von vorneherein klarzustellen: Ein Streik, wenn auch letztes Mittel bei gescheiterten oder von Arbeitgeberseite verweigerten Tarifverhandlungen, ist
MehrProtokoll der GEB-Sitzung vom 28.01.2015, 19 Uhr, Wilhelmstraße 3, Stuttgart, Raum EA.04
Gesamtelternbeirat der städtischen Kindertageseinrichtungen und Horte www.geb-kita-stuttgart.de mail@geb-kita-stuttgart.de Protokoll der GEB-Sitzung vom 28.01.2015, 19 Uhr, Wilhelmstraße 3, Stuttgart,
MehrStreik als legales Arbeitskampfmittel Antworten auf zentrale Fragen
1 Streik als legales Arbeitskampfmittel Antworten auf zentrale Fragen Was ist ein Streik? Ein Streik ist die planmäßige Arbeitsniederlegung einer Vielzahl von Arbeitnehmern zur Erreichung tariflich regelbarer
MehrMTA. Stark mit ver.di
Medizinisch-technische LaboratoriumsassistentInnen Medizinisch-technische RadiologieassistentInnen Medizinisch-technische AssistentInnen für Funktionsdiagnostik Veterinärmedizinisch-technische AssistentInnen
MehrAuszubildende. Tipps zur rechtlichen Situation von Auszubildenden im Betrieb. Ziel der Berufsausbildung. Ausbildungsvertrag
Auszubildende - Arbeits- und Sozialrechtsinfo, Stand 2/2015 - Tipps zur rechtlichen Situation von Auszubildenden im Betrieb Ziel der Berufsausbildung Die Berufsausbildung hat die berufliche Handlungsfähigkeit
Mehr!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Kommunikation. Was? Wann? Wohin? Jugend. Baden-Württemberg
Kommunikation Was? Wann? Wohin? Jugend Baden-Württemberg Kommunikation Was? Wann? Wohin? Einleitung Die Kommunikation während einer Tarifrunde ist eine der wichtigsten Gebiete. Durch effektive interne
MehrVorschrift. Gewerkschaft organisiert wurde. Regierung zu stützen oder zu stürzen. werden
KWW - Infobrief 4/2003 Arbeitsblätter zur Unterrichtseinheit Arbeitsrecht (2) Tarifauseinandersetzungen A Der Streik Streiks sind gemeinsame und planmäßige Arbeitsniederlegungen durch eine größere Zahl
MehrWas tun?! Ratschläge bei Kündigung und anderen Ernstfällen. IG Metall. Gute Leute. Starke Leistungen. Beitrittserklärung. FB Mitglieder und Kampagnen
IROG. QJLJXQJ_09.02.03 24.02.2009 17:07 Uhr 6HLWH 1 Beitrittserklärung Herausgeber: IG Metall-Vorstand, Design: KSS, Wuppertal, Druck: apm AG, Darmstadt, Februar 2009 IG Metall. Gute Leute. Starke Leistungen.
MehrBetriebsratswahlen 2010- Mitbestimmungsrecht in der. Kriese nutzen Demokratie verwirklichen. Herr / Frau Präsident/in, meine D + H
Betriebsratswahlen 2010- Mitbestimmungsrecht in der Kriese nutzen Demokratie verwirklichen Herr / Frau Präsident/in, meine D + H Alle 4 Jahre, so auch in diesem Jahr, finden in der Zeit von März bis Mai
MehrWas tun bei... Outsourcing
Was tun bei... Outsourcing Detlev Beyer-Peters 1 Rahmenbedingungen Druck der Sozialhilfeträger auf Einsparungen in den stationären Einrichtungen Konkurrenz der Heimträger ist politisch gewollt und wird
MehrMerkblatt für Arbeitnehmer zum Thema Personalgespräch
Merkblatt für Arbeitnehmer zum Thema Personalgespräch Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren sehr verändert. Es ist schwieriger geworden, den Anforderungen gerecht zu werden und es wird mit teilweise
MehrWissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten
Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Die Ärztekammer Hamburg ist nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Ausbildung im Beruf Medizinische/r Fachangestellte/r
MehrTarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil -
Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil - vom 13. September 2005 geändert durch Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom 1. August 2006, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag
MehrPersonalrecht: Einleitung
Personalrecht: 1. Nebeneinander von Beamtenverhältnis und Arbeitsverhältnis Öffentlich Bedienstete können als Beamtinnen und Beamte oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (nachfolgend Beschäftigte genannt)
MehrFragen und Antworten zum Streikrecht
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Sachsen-Anhalt Fragen und Antworten zum Streikrecht Warum sind Arbeitskämpfe und Streiks notwendig? Das Tarifvertragsgesetz eröffnet den Gewerkschaften
MehrBetriebsübergang. 613 a BGB MIT BESTIMMUNG
Betriebsübergang 613 a BGB Betriebsübergänge ereignen sich, wenn Betriebe/Betriebsteile auf ein anderes Unternehmen übertragen werden. Sie sind mit vielfältigen Risiken für die betroffenen Arbeitnehmer/-innen
MehrWelche Höchstausbildungszeit ist als Bezugsgröße bei der Berücksichtung der Berufsschulzeit zugrunde zu legen?
Anrechnung der Berufsschulzeit auf die betriebliche Ausbildungszeit bei volljährigen Auszubildenden Wie hat die Berücksichtigung der Berufsschulzeiten bei erwachsenen Lehrlingen zu erfolgen? In der Beratungspraxis
MehrTop-Prüfung WiSo Wirtschafts- und Sozialkunde
Top-Prüfung WiSo Wirtschafts- und Sozialkunde 300 Testaufgaben inkl. Lösungen zur effektiven Prüfungsvorbereitung Top-Prüfung.de! Claus G. Ehlert Vorwort Dieses Buch dient zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
MehrMITDENKEN, MITBESTIMMEN, MITMACHEN
MITDENKEN, MITBESTIMMEN, MITMACHEN Betriebsrat mehr Rechte für alle Beschäftigten Mit einem Betriebsrat haben alle Beschäftigten im Unternehmen mehr Rechte und werden besser in betriebliche Entscheidungsprozesse
MehrNewsletter Arbeitskampf FRANKFURT AM MAIN MÜNCHEN BERLIN DRESDEN
Newsletter Arbeitskampf FRANKFURT AM MAIN MÜNCHEN BERLIN DRESDEN ARNECKESIBETH.COM IN DIESEM NEWSLETTER I. II. III. Kein Schadenersatz für Lufthansa & Co. (BAG, Urteil vom 25.08.2015-1 AZR 754/13)... 3
MehrEin Tarifvertrag kommt durch freie Vereinbarungen zwischen den beiden Tarifvertragsparteien (auch: Tarifpartner oder Sozialpartner) zustande.
Die Mitwirkung der Arbeitnehmer im Betrieb.1 Die gesetzlichen Grundlagen für Tarifautonomie In Deutschland schließen sich viele Arbeitnehmer (AN) in Gewerkschaften und viele Arbeitgeber (AG) in AG-Verbänden
MehrTeilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge
Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge - Arbeits- und Sozialrechtsinfo, Stand 4/2013 Teilzeitarbeit Wer ist teilzeitbeschäftigt? Teilzeitbeschäftigt sind Arbeitnehmer, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit
MehrSTREIKFEST. 10 Jahre danach! Arbeitskämpfe bei: HEIDELBERG. Das wollen wir mit allen Beteiligten und Solidarischen feiern.
STREIKFEST 10 Jahre danach! Arbeitskämpfe bei: HEIDELBERG Panasonic Ortopedia Das wollen wir mit allen Beteiligten und Solidarischen feiern. Am Freitag den 19. April 2013 um 19 Uhr im Legiensaal des Gewerkschaftshauses
MehrBetätigung von Zeiterfassungssystemen im Falle von Warnstreiks und Streiks
Betätigung von Zeiterfassungssystemen im Falle von Warnstreiks und Streiks I. Ausgangslage Im Zusammenhang mit der Durchführung von Warnstreiks und Streiks wird immer wieder mal die Frage aufgeworfen,
MehrWAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHNGESETZ FÜR MICH?
WAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHNGESETZ FÜR MICH? Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das neue Mindestlohngesetz vom 2.1. bis 31.3. www.mindestlohn.de 1 WAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHNGESETZ FÜR MICH?
Mehr08.10.2015. franz.madlmayr@gespag.at. http://www.goed-ooe.at. Landesleitung 9 Gesundheitsgewerkschaft Franz Madlmayr
http://www.goed-ooe.at Landesleitung 9 Gesundheitsgewerkschaft Franz Madlmayr Goethestraße 89 4020 Linz 050 554-60-21587 franz.madlmayr@gespag.at Wozu einen Betriebsrat? Der Betriebsrat, das sind gewählte
MehrBranchentarifvertrag für die Weiterbildung Stand und Perspektiven
Hauptvorstand // Vorstandsbereich Tarif- und Beamtenpolitik// Branchentarifvertrag für die Weiterbildung Stand und Perspektiven Juli 2014 Ausgangspunkt Im Tarifvertrag zur Regelung des Mindestlohns für
Mehr10 Fakten zum GDL-Streik
10 Fakten zum GDL-Streik Aktuell bewegt der Streik der GDL, Mitgliedsgewerkschaft im dbb und älteste Gewerkschaft in Deutschland überhaupt, die Öffentlichkeit. In der öffentlichen Debatte wird mit vielen
MehrFür ein modernes Streikrecht
Für ein modernes Streikrecht Koalitionsfreiheit achten - Daseinsvorsorge sicherstellen Beschluss des Parteivorstandes am 26. Januar 2015, München Für ein modernes Streikrecht Koalitionsfreiheit achten
MehrFragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung
- 1 - Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung 1. Ablauf der Ausbildung/Ausbildungsplan: 1.1 Der Ausbildungsablauf ist gut gegliedert und erfolgt nach Plan. mtrifft zu mtrifft
MehrWas bedeutet das MindestLohngesetz
Was bedeutet das MindestLohngesetz für mich? Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das neue Mindestlohngesetz vom 2.1. 2015 bis 31.3. 2015 www.mindestlohn.de 1 Was bedeutet das Mindestlohngesetz
MehrRente und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
HBE PRAXISWISSEN Rente und Beendigung von Arbeitsverhältnissen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118
MehrStandortfaktor Arbeitsrecht
Otto Rudolf Kissel Standortfaktor Arbeitsrecht Standortdebatte und Rechtsentwickliing - Wie geht es weiter? Inhalt Einleitung 5 Abkürzungen.... 12 1. Kapitel Arbeitsrecht als Standortfaktor 15 I. Die Ausgangssituation
MehrArbeitspapier 4: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten I
Arbeitspapier 4: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten I I. Allgemeines 1. Begriff der sozialen Angelegenheiten = Grds. sämtliche arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
MehrDürfen Lehrkräfte streiken?
Dürfen Lehrkräfte streiken? Fragen und Antworten zum Streikrecht Lehrer sein ist kein Job wie jeder andere das wissen alle, die täglich vor einer Schulklasse ihre Frau oder ihren Mann stehen. Das gilt
MehrEinstiegsgehälter und Arbeitsbedingungen Was ist klar geregelt und worauf muss ich achten?
Informationen für Studierende Einstiegsgehälter und Arbeitsbedingungen Was ist klar geregelt und worauf muss ich achten? Agenda 1. IG BCE Wer ist das eigentlich? 2. Wo sind meine zukünftigen Arbeitsbedingungen
Mehrich möchte alle Kolleginnen und Kollegen von TRW und Deloro, auch von meiner Seite zu unserem heutigen Warnstreik herzlich Willkommen heissen!
Hallo, ich möchte alle Kolleginnen und Kollegen von TRW und Deloro, auch von meiner Seite zu unserem heutigen Warnstreik herzlich Willkommen heissen! Wer hat behauptet, dass meine Kolleginnen und Kollegen
Mehrver.di Jugend Tarifbewegung STIMMUNG ABFRAGEN! MANUAL ZUR FORDERUNGSFINDUNG BESSER UNBEQUEM
ver.di Jugend Tarifbewegung 2016 STIMMUNG ABFRAGEN! MANUAL ZUR FORDERUNGSFINDUNG BESSER UNBEQUEM INHALTSVERZEICHNIS EINLEITUNG 3 METHODEN ZUR STIMMUNGSABFRAGE IN GRUPPEN DIE 5 VOR 12-TECHNIK 5 ABSTIMMUNG
MehrGewerkschaftliche Neuausrichtung heißt Mitgliederund Beteiligungsorientierung
Gewerkschaftliche Neuausrichtung heißt Mitgliederund Beteiligungsorientierung Ein Interview mit Jörg Weigand. Jörg Weigand arbeitet seit 2008 als Ressortleiter in dem Funktionsbereich Mitglieder und Kampagnen
MehrPrak%sche und rechtliche Aspekte eines Ärztestreiks. Dr. Thomas Holzgruber Kammeramtsdirektor der Ärztekammer für Wien
Prak%sche und rechtliche Aspekte eines Ärztestreiks Dr. Thomas Holzgruber Kammeramtsdirektor der Ärztekammer für Wien Was ist ein Streik? gemeinsame Arbeitsniederlegung einer größeren Gruppe von Arbeitnehmern,
MehrBefristete Arbeitsverträge prüfen
Viele Tücken Befristete Arbeitsverträge prüfen Wenn Festanstellungen Mangelware werden, ist eine befristete Beschäftigung nicht immer die schlechteste. Steckt ein Arbeitnehmer in einer Dauer-Befristung
MehrInhalt. Forum 6: Beteiligung, Mitwirkung oder Mitbestimmung? - Der Werkzeugkoffer des Betriebsrats gem. BetrVG
Forum 6: Beteiligung, Mitwirkung oder Mitbestimmung? - Der Werkzeugkoffer des Betriebsrats gem. BetrVG Thomas Michler, TBS ggmbh Rheinland-Pfalz Inhalt Abschnitt a: Die Beteiligungsrechte im Überblick
MehrPluspunkte für ver.di-mitglieder. Mitentscheiden Jede und jeder zählt und kann sich einbringen. Die Gewerkschaft ver.di lebt von der Vielfalt
DINlang_Beitritt_4c 24.06.2005 10:43 Uhr Seite 1 Beitrittserklärung Beitrittserklärung Pluspunkte für ver.di-mitglieder Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ich möchte Mitglied werden ab: Monat/Jahr Persönliche
MehrNewsletter Mai 2014. NEWSLETTER Mai 2014. Inhaltsverzeichnis
An alle Beschäftigten im Kirchenbezirk Göppingen Newsletter Mai 2014 NEWSLETTER Mai 2014 Inhaltsverzeichnis Gesetzliche Grundlagen in der ev. Landeskirche Württemberg Definition Begriffe - KAO - MVG Schaubild
MehrArbeitnehmerüberlassungsvertrag
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Zwischen der Firma Flad Industrie Service UG, Waldenser Straße 25, 75365 Calw-Heumaden nachstehend: Verleiher und der Firma nachstehend: Entleiher Auf der Grundlage des
Mehr10 Vertretung der Minderheitsgruppen (wird aufgehoben)
7 Wahlberechtigung Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese
MehrTarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18. Februar 2003
Stand: 18.02.2003 14.30 Uhr Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18. Februar 2003 Zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
MehrDIE REGELN DER ZEITARBEIT 148x105_10_Regeln_Brosch.indd 2 07.11.13 10:57
DIE REGELN DER ZEITARBEIT ZEITARBEIT IST SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG Auf dem Gesamtarbeitsmarkt sind circa 80 Prozent der Stellen sozialversicherungspflichtig. In der Zeitarbeitsbranche sind es jedoch
MehrFB Tarifpolitik Vorstand. IG Metall erreicht Tarifvertrag Altersvorsorgewirksame Leistungen. Baustein für eine auskömmliche Altersversorgung
FB Tarifpolitik Vorstand IG Metall erreicht Tarifvertrag Altersvorsorgewirksame Leistungen Baustein für eine auskömmliche Altersversorgung Bessere Alternative als Lotto spielen Bundesarbeitsminister Franz
MehrMerkblatt Rentenversicherung
Merkblatt Rentenversicherung Von einer privaten Rentenversicherung ist besonders jungen Leuten abzuraten. Allenfalls für Ältere um die 60 Jahre kann sich eine Rentenversicherung per Einmalzahlung lohnen,
MehrII. Das Arbeitsrecht als Teil der Rechtsordnung
ARBEITSRECHT I - WS 2011/2012 II. Das Arbeitsrecht als Teil der Rechtsordnung 1. Privatrecht Öffentliches Recht In einem modernen Rechtsstaat unterscheidet man Privatrecht und Öffentliches Recht. Das Arbeitsrecht
MehrBESCHLUSS. In dem Rechtsstreit ...
Sächsisches Landesarbeitsgericht Chemnitz, 15.02.2006 9 Ca 9174/05 ArbG Bautzen AK Görlitz BESCHLUSS In dem Rechtsstreit... hat das Sächsische Landesarbeitsgericht 3. Kammer durch den Vizepräsidenten des
MehrTarifpolitik. Fragen und Antworten. zum Tarifabschluss Einkommensrunde DB AG 2014-2015
Tarifpolitik Fragen und Antworten zum Tarifabschluss Einkommensrunde DB AG 2014-2015 Stand 23.06.2015 Zulagen Welche Zulagen werden zum 01.07.2015 bzw. zum 01.05.2016 erhöht? Im 22 der FGr-TVe ist geregelt,
Mehrakut Mit Tarifverträgen im Handwerk gewinnen Fakten und Argumente
akut Mit Tarifverträgen im Handwerk gewinnen Fakten und Argumente Deshalb Tarifverträge: Impressum Herausgeber: DGB Bundesvorstand, Abteilung Mitbestimmungspolitik / Handwerkspolitik Henriette-Herz-Platz
MehrAutorenverlag K. M. Scheriau Berlin
Grundlagen der Betriebsratsarbeit Karl Michael Scheriau Soziale Angelegenheiten Mitbestimmung des Betriebsrats nach 87 BetrVG 2. aktualisierte und erweiterte Auflage Autorenverlag K. M. Scheriau Berlin
MehrDr. Ralf Brauksiepe Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Dr. Ralf Brauksiepe Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin (030) 227
MehrDas kleine Streik-ABC
Das kleine Streik-ABC Impressum GEW-Hauptvorstand Reifenberger Str. 21 60489 Frankfurt Tel.: 069/78973-0 Fax: 069/78973-102 info@gew.de www.gew.de www.gew-tarifrunde.de Verantwortlich: Ilse Schaad, Ulf
MehrBetriebsverfassungsrecht
Betriebsverfassungsrecht von Prof. Dr. Gerrick v. Hoyningen-Huene Ordinarius an der Universität Heidelberg 5., neubearbeitete Auflage üesamfttbitofrefc 2 f,hnische Universität Darmsfadt (Bjj Verlag C.
MehrWir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG
Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Was macht die JAV? Die JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eure Interessenvertretung: Wir kümmern uns um die Belange von jungen Beschäftigten und Auszubildenden.
MehrMaterial zu. Die Schülerzeitung
Material zu Die Schülerzeitung 125 Zuwanderung und Integration Szenario Die Schülerzeitung In Eurer Schule wird eine Schülerzeitung herausgegeben. Dank der großzügigen Unterstützung durch einen Feinkosthändler
MehrADS InfoForum. Kündigung von Arbeitsverhältnissen RA/StB Alexander Hamminger. Hamburg, den 18. Februar 2013
1 ADS InfoForum Kündigung von Arbeitsverhältnissen RA/StB Alexander Hamminger Hamburg, den 18. Februar 2013 Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in den nächsten 45 Minuten: Wer und was ist die ADSR? Rechtquellen
MehrLernfeld/Fach: Sozialkunde Thema: Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Übungsaufgaben zum JArbSchG Aufgabe 1 Im Ausbildungsvertrag ist die Dauer des Urlaubs genau festgelegt. Welches Gesetz schreibt diese Eintragung vor? a) Berufsbildungsgesetz b) Jugendarbeitsschutzgesetz
MehrSPARKASSENBUCH www.sparkassen.verdi.de
SPARKASSENBUCH Herausgeberin Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Fachgruppe Sparkassen Paula-Thiede-Ufer 10 10179 Berlin www.sparkassen.verdi.de Text ver.di in Zusammenarbeit mit junipakt.net Gestaltung
MehrMindestlohn was geht uns das an?
Update Arbeitsrecht Mindestlohn was geht uns das an? Mindestlohn worum geht es? EUR 8,50 bundeseinheitlicher Mindestlohn Ab 01.01.2015 Für alle Arbeitnehmer einschließlich Praktikanten 02.12.2014 EMPLAWYERS
MehrWas man vom Arbeitsrecht wissen sollte
Was man vom Arbeitsrecht wissen sollte von Dr. jur. Leo Pünnel, Präsident des Landesarbeitsgerichts Köln i. R. 15., überarbeitete Auflage Luchterhand Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 15. Auflage Seite 5
MehrVEREINBARUNG AUSBILDUNGSVERGÜTUNGEN. für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks der Bundesrepublik Deutschland
2015 VEREINBARUNG AUSBILDUNGSVERGÜTUNGEN für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks der Bundesrepublik Deutschland VEREINBARUNG ÜBER AUSBILDUNGSVERGÜTUNGEN für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks
MehrTeilzeitarbeit. Nr. 154/04
Teilzeitarbeit Nr. 154/04 Ansprechpartner: Frank Wildner Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.: 0911/13 35-428 Fax: 0911/13 35-463 E-Mail:
MehrLandtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2163 11.06.2013
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2163 11.06.2013 Große Anfrage Fraktion DIE LINKE Zur Situation der Call-Center-Branche in Sachsen-Anhalt Seit Gründung der Call-Center-Unternehmen sind die Arbeitsbedingungen
MehrOhne Vertrag keine Ausbildung!
Ohne Vertrag keine Ausbildung! Wir haben einen Vertrag! Darin steht: Rechte und Pflichten von Auszubildenden FOLIE 1 Für welchen Beruf werden wir ausgebildet? Wie ist die Ausbildung sachlich und zeitlich
MehrZwischen dem. Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V. Am Sandtorkai 2, 20457 Hamburg. und der
Beschäftigungssicherungstarifvertrag zum Rahmentarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe gültig ab 01.04.1992 in der Fassung vom 18.05.2011 gültig ab 01.06.2011 Zwischen dem Zentralverband
MehrEin Leitfaden für die Umsetzung der tarifvertraglichen Vereinbarungen zur bav für Tiermedizinische Fachangestellte
Die TierarztRente Ein Leitfaden für die Umsetzung der tarifvertraglichen Vereinbarungen zur bav für Tiermedizinische Fachangestellte In-Kraft-Treten: 01.04.2009 Ihr Ansprechpartner: Jürgen Schewe, Davenstedter
MehrVII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) I
VII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) I 1. Geltungsbereich Räumlicher, Sachlicher Persönlicher 1. Organe der Betriebsverfassung 2. Struktur von Betriebsräten 3. Wahl und Amtszeit des Betriebsrats
MehrTARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE
TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie TV BZ PPK Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen
MehrBILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
BILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG www.arbeiterkammer.com IHR RECHT IM JOB Allein im vergangenen Jahr musste die AK für oberösterreichische Arbeitnehmer/-innen fast
MehrRn Seite Vorwort... V Vorwort zur 1. Auflage... VI Abkürzungsverzeichnis... XIV Literaturverzeichnis... XVIII
Rn Seite Vorwort................................. V Vorwort zur 1. Auflage......................... VI Abkürzungsverzeichnis......................... XIV Literaturverzeichnis...........................
MehrRechtsanwalt Dr. Martin Theben Fachanwalt für Arbeitsrecht. Arbeitsrecht und Menschenrechte in der anwaltlichen Praxis
Rechtsanwalt Dr. Martin Theben Fachanwalt für Arbeitsrecht Arbeitsrecht und Menschenrechte in der anwaltlichen Praxis I. Einleitende Bemerkungen zur Praxisrelevanz der Menschenrechte jenseits des Arbeitsrecht
MehrEine Haftung für den Inhalt der Musterverträge kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.
Hinweis Die aktuellen Musterverträge sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen; sie können z. B. betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalles nicht
MehrRassismus im Betrieb die Rote Karte zeigen!
Rassismus im Betrieb die Rote Karte zeigen! Gegen Rassismus im Betrieb kann man vorgehen Es gibt zahlreiche gesetzliche Handlungsinstrumente, die Betriebsrat und Gewerkschaften im Fall von Diskriminierung
MehrTarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst
Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst vom 18. Februar 2003 mit der Richtlinie der Arbeitgeber vom 15. Juli 2011 Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung
Mehr1. Wie viel Urlaub habe ich, wenn ich Teilzeit arbeite? 2. Habe ich als geringfügig Beschäftigte(r) auch einen Anspruch auf Urlaub?
1. Wie viel Urlaub habe ich, wenn ich Teilzeit arbeite? 2. Habe ich als geringfügig Beschäftigte(r) auch einen Anspruch auf Urlaub? 3. Gibt es halbe Urlaubstage? 4. Habe ich einen Anspruch auf Urlaubsgeld?
MehrGewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern // TARIFRUNDE 2015 // Streikmappe 2015
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern // TARIFRUNDE 2015 // Streikmappe 2015 Inhalt: L-EGO durchsetzen, Schritt halten beim Lohn Rechtliche Hinweise zu Streiks und Arbeitskämpfen
MehrInformationsveranstaltung im Arbeitsrecht. Montag, 24.11.2014. Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pietsch
Informationsveranstaltung im Arbeitsrecht Montag, 24.11.2014 1 Das deutsche Arbeitsrecht Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht)
MehrBefristete Arbeitsverhältnisse
Wann ist ein Arbeitsvertrag befristet? Wenn die Dauer des Vertrages kalendermäßig bestimmt ist (z.b. bis zum 31.12.2007 oder für die Dauer eines Monats) oder wenn sich aus dem Zweck der Arbeitsleistung
MehrTermine: Die zweite Verhandlungsrunde ist für den 26. Februar 2015, die dritte Verhandlungsrunde für den 16./17. März 2015 in Potsdam vorgesehen.
Die KEG klärt auf: Nützliche Informationen zum Thema Streikrecht 26.02.2015 Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bereitschaft der KEG-Mitglieder, sich an (Warn-)Streiks zu beteiligen, nimmt zu. So wirkte
MehrSemester: -- Workload: 300 h ECTS Punkte: 10
Modulbezeichnung: Modulnummer: DLRWAR Kollektives Arbeitsrecht Semester: -- Dauer: Minimaldauer 1 Semester; ab dem 6. Semester wählbar Modultyp: Wahlpflicht Regulär angeboten im: WS, SS Workload: 300 h
MehrZusammenfassung deutscher gesetzlicher Regelungen zum Arbeitsrecht bezüglich Kündigungsfrist und Abfindungsanspruch
Zusammenfassung deutscher gesetzlicher Regelungen zum Arbeitsrecht bezüglich Kündigungsfrist und Abfindungsanspruch 德 国 劳 动 法 关 于 解 除 合 同 期 限 及 经 济 补 偿 请 求 权 之 综 述 I. Kündigungsfrist (Arbeitnehmer/Arbeitgeber)
MehrMustervortrag Erläuterungen. Alles rund ums Praktikum
Mustervortrag Erläuterungen Alles rund ums Praktikum Der vorliegende Mustervortrag richtet sich an alle Studierenden, die Praktika vor und/ oder während ihres Studiums absolvieren müssen oder möchten.
Mehr3. Was muss ich tun, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? 4. Wie lange kann Elternzeit genommen werden?
1. Was ist eigentlich Elternzeit? Elternzeit ist der Anspruch von Arbeitnehmern auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit aus Anlass der Geburt und zum Zweck der Betreuung ihres Kindes. 2. Wer hat Anspruch
MehrTarifvertrag für Auszubildende der Verbandsmitglieder der Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung (TVA-TgDRV) - Allgemeiner Teil -
Tarifvertrag für Auszubildende der Verbandsmitglieder der Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung (TVA-TgDRV) - Allgemeiner Teil - vom 23. August 2006 zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag
Mehr