ver.di jugend Macht Tarif. Für Auszubildende DAS 1x1 DES STREIKS

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ver.di jugend Macht Tarif. Für Auszubildende DAS 1x1 DES STREIKS"

Transkript

1 ver.di jugend Macht Tarif. Für Auszubildende DAS 1x1 DES STREIKS

2 1x1 MANCHMAL NOTWENDIG: STREIK %DER {} + - Es ist soweit: Die heiße Phase der aktuellen Tarifrunde steht unmittelbar bevor. Noch laufen die Verhandlungen mit den Arbeitgebern. Falls sich jedoch die Arbeitgeberseite weiterhin nicht kompromissbereit zeigt, bleibt uns nur noch ein Mittel, um unseren berechtigten Forderungen den notwendigen Nachdruck zu verleihen: der Streik. Als unser entscheidendes Druckmittel kann ein Streik aber nur dann Wirkung entfalten, wenn sich möglichst viele Beschäftigte daran beteiligen. In der aktuellen Tarifrunde geht es auch um wichtige Verbesserungen für Auszubildende. Doch wie sieht es im Streikfall aus? Hier gibt es bei den Auszubildenden oftmals große Unsicherheiten: Darf ich als Auszubildender überhaupt streiken? Wie sieht das an Berufsschultagen aus? Und gibt es Ausnahmen für bestimmte Branchen wie zum Beispiel die Pflegeberufe? Alle notwendigen Informationen dazu findest du auf den nächsten Seiten.

3 VIER SCHRITTE ZUM TARIFVERTRAG x Die Forderungen Die Aktiven der ver.di Jugend in deinem Betrieb befragen dich und deine Kolleginnen und Kollegen: Wo liegen die konkreten Probleme, wo besteht Potenzial zur Verbesserung? Stimmen Ausbildungsqualität und Vergütung? Ist die Übernahme geregelt? Die Ergebnisse aus den unterschiedlichen Betrieben werden zusammengetragen und ausgewertet. Die Tarifkommission Die Forderungen der Auszubildenden und Beschäftigten werden anschließend in der Tarifkommission beraten und beschlossen. Übrigens: Als engagiertes ver.di-mitglied kannst du dich in die Tarifkommission wählen lassen und dort mitbestimmen. Die Tarifverhandlung Jetzt wird s ernst. Die Verhandlungskommission von ver.di und die Arbeitgebervertreter verhandeln die Forderungen der Belegschaft. Mit Hilfe von Aktionen bis hin zu Warnstreiks kann den Forderungen noch der nötige Nachdruck verliehen werden. Der Streik Falls in den Verhandlungen nichts mehr geht, bleibt nur der gemeinsame Arbeitskampf: Wenn 75 Prozent der ver.di-mitglieder im Tarifbereich dafür stimmen, kommt es zum Streik. Ein neues Verhandlungsergebnis wird angenommen, wenn nicht 75 Prozent für eine Fortsetzung des Streiks stimmen. Aktiv werden: Für gute Tarifverträge.

4 4 ALLES WAS (STREIK-) RECHT IST Streik ein Grundrecht In Deutschland ist das Streikrecht im Grundgesetz verankert. Es ist also ein Grundrecht und steht damit auch Auszubildenden zu. In der Praxis heißt das: Wenn es in der Tarifauseinandersetzung auch um Ausbildungsbedingungen wie zum Beispiel Ausbildungszeiten, -vergütungen oder die Übernahme geht, dürfen Auszubildende auf jeden Fall streiken! Streik geht vor Berufsschule Entgegen anders lautenden Äußerungen: Auch an Berufsschultagen dürfen Auszubildende streiken! Denn das Streikrecht wurde vom Gesetzgeber höher eingestuft als die Berufsschulpflicht. Diese ist für die Dauer der Streikteilnahme somit ausgesetzt. Das Fehlen eines Auszubildenden aufgrund einer Streikteilnahme gilt als entschuldigt, das Ausbildungsziel ist dadurch keinesfalls gefährdet. Um unnötigen Ärger zu vermeiden: Sag deiner Berufsschule vorher Bescheid, dass du wegen der Teilnahme am Streik im entsprechenden Zeitraum nicht am Unterricht teilnehmen wirst. {} Streikrecht auch für Auszubildende in der Pflege Das Grundrecht zu streiken gilt selbstverständlich auch für Auszubildende in Pflegeberufen. Um die Patienten-Versorgung während eines Streiks zu gewährleisten, vereinbart ver.di mit den Arbeitgebern extra eine Notbesetzung. Einseitige Notdienstanordnungen des Arbeitgebers sind dagegen unzulässig und unwirksam. Wenn ihr unsicher seid, ob ihr Notdienst leisten müsst, fragt einfach die Streikleitung in eurer Klinik. Nutze deine Rechte: Für bessere Ausbildungsbedingungen.

5 + + = ± 1 %% TRICKS DER ARBEIT- GEBER :: Immer wieder versuchen Arbeitgeber, Auszubildende mit gezielten Falschinformationen von der Teilnahme am Streik abzuhalten. Hier die bekanntesten: Auszubildende sind keine Arbeitnehmer und dürfen deshalb auch nicht streiken. Falsch! Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nach dem Gesetz alle Arbeiter/-innen und Angestellte, einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Das grundgesetzlich verankerte Streikrecht gilt auch für Auszubildende. Wenn die Beschäftigten streiken, müssen die Auszubildenden dafür sorgen, dass die Arbeit weiter verrichtet wird. Falsch! Auszubildende dürfen nicht als Streikbrecher missbraucht werden. Ein derart unsolidarisches Verhalten gegenüber den Beschäftigten kann niemand von den Auszubildenden verlangen. Außerdem ist in diesem Fall auch die notwendige sorgfältige Anleitung durch den Ausbilder oder die Ausbilderin nicht mehr gewährleistet.

6 1x1 Für die Beteiligung an (Warn-)Streiks können Auszubildende abgemahnt werden. Falsch! Dazu ist kein Arbeitgeber berechtigt. Sollte ein Arbeitgeber dennoch eine Abmahnung, eine Rüge oder eine Eintragung in die Personalakte vornehmen, wird jedes Arbeitsgericht eine solche Maßnahme umgehend für nichtig erklären. Auszubildende in Pflegeberufen können bei einer Streikteilnahme nicht zum Staatsexamen zugelassen werden. Falsch! Nach dem Krankenpflegegesetz dürfen Auszubildende bis zu 10% ihrer theoretischen und zusätzlich 10% ihrer praktischen Ausbildungszeit aus nicht zu vertretenden Gründen fehlen. Auch im Altenpflegegesetz gibt es eine entsprechende Regelung. Die Teilnahme am Streik ist die Ausübung eines höherrangigen Grundrechts, das einem niemand verwehren darf! Darüber hinaus vereinbart ver.di bei allen Tarifverträgen, die unter möglicher Streikbeteiligung von Auszubildenden in der Pflege verhandelt werden, ein Maßregelungsverbot. Deine Zulassung zum Staatsexamen ist also durch deine Streikbeteiligung nicht gefährdet! Nicht einschüchtern lassen: Aktiv werden für ein besseres Leben.

7 VON NICHTS KOMMT NICHTS! Tarifauseinandersetzungen sind immer ein Kräftemessen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten. Je stärker und geschlossener wir als Beschäftigte auftreten, je mehr Druck wir durch unsere Aktionen bis hin zu Streiks aufbauen, desto besser wird es uns gelingen, unsere Forderungen gegenüber den Arbeitgebern durchzusetzen. Warum sollten die Arbeitgeber nachgeben, wenn wir nicht deutlich sichtbar hinter unseren Forderungen stehen? Dasselbe gilt natürlich auch für Auszubildende: Wenn ihre Interessen in der Tarifrunde berücksichtigt werden sollen, müssen sie sich auch aktiv am Streik beteiligen! Keine Gewerkschaft der Welt kann Verbesserungen für Leute erreichen, die sich dafür nicht einsetzen. Mach mit und sei dabei: Du hast nichts zu verlieren, aber viel zu gewinnen! = $ VER.DI ZAHLT SICH MEHRFACH AUS Die Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern führt ver.di und nur ver.di kann zum Streik aufrufen. Doch wie erfolgreich eine Gewerkschaft in Tarifauseinandersetzungen ist, hängt ganz wesentlich von ihrer Mitgliederstärke ab. Es lohnt sich für dich immer ver.di-mitglied zu sein: Als ver.di-mitglied bestimmst du von Anfang an mit, was in den Tarifrunden verhandelt und ob gegebenenfalls gestreikt wird. Nur als ver.di-mitglied hast du einen Rechtsanspruch auf tarifvertragliche Leistungen wie zum Beispiel höhere Ausbildungsvergütungen, mehr Urlaub, Sonderzahlungen oder Übernahmeregelungen. Alle anderen sind vom Wohlwollen des Arbeitgebers abhängig. Im Streikfall bekommst du als ver.di-mitglied eine finanzielle Streikunterstützung.

8 Sollte der Arbeitgeber wegen des Streiks Disziplinarmaßnahmen gegen dich ergreifen, genießt du als ver.di-mitglied Rechtsschutz. Daneben bringt dir die Mitgliedschaft noch jede Menge weitere Vorteile: Ein umfangreiches kostenloses Fortbildungsprogramm, ein vielfältiges Beratungsangebot, zahlreiche Vergünstigungen, jede Menge coole Events und vieles mehr. Jetzt in die ver.di Jugend: Gleich eintreten und Vorteile sichern. Impressum Herausgeberin ver.di Jugend Paula-Thiede-Ufer Berlin ver.di.jugend Text und Redaktion ver.di Jugend in Zusammenarbeit mit KOLB, Berlin Gestaltung Linda Wölfel, Berlin % Februar 2012 Druck BWH, Hannover Auflage Exemplare Artikel-Nr Gefördert aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes

9

ver.di jugend Macht Tarif. Für JAVen

ver.di jugend Macht Tarif. Für JAVen ver.di jugend Macht Tarif. Für JAVen 1 DAS 1 x REIKS DES ST % + 1x1 {} - 3 MANCHMAL NOTWENDIG: DER STREIK Es ist soweit: Die heiße Phase der aktuellen Tarifrunde steht unmittelbar bevor. Noch laufen die

Mehr

ratgeber Fight for Your Right Streikrecht für Azubis. STREIK!! STREIK!!

ratgeber Fight for Your Right Streikrecht für Azubis. STREIK!! STREIK!! ratgeber. Die Friedenspflicht in der Metall-Tarifrunde ist zu Ende jetzt geht es in die heiße Phase im Kampf um die unbefristete Übernahme der Auszubildenden. Klar, dass man da mitmachen will. Aber wie

Mehr

Folie Der Abschluss von Tarifverträgen kommt nur zustande, weil... Folie Jetzt stecken Sie doch mal zurück mit Ihren Forderungen...

Folie Der Abschluss von Tarifverträgen kommt nur zustande, weil... Folie Jetzt stecken Sie doch mal zurück mit Ihren Forderungen... .3 Das Zustandekommen von Tarifverträgen Folie Der Abschluss von Tarifverträgen kommt nur zustande, weil... Folie Jetzt stecken Sie doch mal zurück mit Ihren Forderungen... Das Aushandeln eines Tarifvertrages

Mehr

Streiklexikon für Auszubildene

Streiklexikon für Auszubildene für Auszubildene Impressum Verantwortlich IG Metall Vorstand, Ressort Jugendarbeit und -politik Wilhelm-Leuschner-Straße 79, 60329 Frankfurt Konzept und Gestaltung Syrius GmbH Redaktion Ressort Jugendarbeit

Mehr

Informationen für den Engineering-Bereich

Informationen für den Engineering-Bereich Informationen für den Engineering-Bereich 2. Auflage vom Betriebsrat und der IG Metall 3 Liebe Kollegin, lieber Kollege, mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen die IG Metall vorstellen. Dazu gehören unter

Mehr

Kleiner Streifzug durch große Gesetze

Kleiner Streifzug durch große Gesetze Mehr wissen über die Arbeitswelt Kleiner Streifzug durch große Gesetze Gutes Recht für faire Verhältnisse Vereinigungsfreiheit schon gehört? für jedermann und für alle Berufe Das Recht, sich in Gewerkschaften

Mehr

Gemeinsam sind wir stark

Gemeinsam sind wir stark Gemeinsam sind wir stark auf Dich kommt es an Ihre Mitgliedschaft zählt! Ihre Mitgliedschaft zählt! Als Mitglied stehen Sie bei uns stets im Mittelpunkt. Wir stehen füreinander ein und machen uns gemeinsam

Mehr

Tarifrunde 2015. Wir lassen uns nicht abhängen! Informationen der GEW Hessen

Tarifrunde 2015. Wir lassen uns nicht abhängen! Informationen der GEW Hessen Tarifrunde 2015 Wir lassen uns nicht abhängen! Informationen der GEW Hessen Zusammenstellung: GEW Kreisverband-Groß-Gerau Harald Freiling (Stand 1.11.2014) Tarifrunde 2015: Worum geht es? Verhandlungen

Mehr

FAQ Streik im Sozial- und Erziehungsdienst

FAQ Streik im Sozial- und Erziehungsdienst Seite 1 von 6 FAQ Streik im Sozial- und Erziehungsdienst Inhalt Kann ich als nicht Gewerkschafter auch zur Kundgebung kommen und mit streiken und anschließend noch einige Stunden arbeiten?... 2 Wenn ich

Mehr

Tarifverträge in Call Center

Tarifverträge in Call Center Tarifverträge in Call Center Helge Biering Projektsekretär Landesbezirk SAT Call-Center-Branche sieht sich weiter im Aufwind "Wenn der Boom anhält, sind knapp 450.000 Jobs bis Ende 2008 realistisch", teilte

Mehr

Unruhe bei Mercedes in BremenMitarbeiter wollen Streikrecht erkämpfen

Unruhe bei Mercedes in BremenMitarbeiter wollen Streikrecht erkämpfen Freitag, 10. Juli 2015 Unruhe bei Mercedes in BremenMitarbeiter wollen Streikrecht erkämpfen Beschäftigte des Mercedes-Werks in Bremen haben 2014 mehrfach ihre Arbeit niedergelegt. Sie protestierten damit

Mehr

Ein Streik ist also nichts Schlechtes, es ist ein Grundrecht und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarifforderungen.

Ein Streik ist also nichts Schlechtes, es ist ein Grundrecht und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarifforderungen. Streikfibel Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, um es von vorneherein klarzustellen: Ein Streik, wenn auch letztes Mittel bei gescheiterten oder von Arbeitgeberseite verweigerten Tarifverhandlungen, ist

Mehr

Protokoll der GEB-Sitzung vom 28.01.2015, 19 Uhr, Wilhelmstraße 3, Stuttgart, Raum EA.04

Protokoll der GEB-Sitzung vom 28.01.2015, 19 Uhr, Wilhelmstraße 3, Stuttgart, Raum EA.04 Gesamtelternbeirat der städtischen Kindertageseinrichtungen und Horte www.geb-kita-stuttgart.de mail@geb-kita-stuttgart.de Protokoll der GEB-Sitzung vom 28.01.2015, 19 Uhr, Wilhelmstraße 3, Stuttgart,

Mehr

Streik als legales Arbeitskampfmittel Antworten auf zentrale Fragen

Streik als legales Arbeitskampfmittel Antworten auf zentrale Fragen 1 Streik als legales Arbeitskampfmittel Antworten auf zentrale Fragen Was ist ein Streik? Ein Streik ist die planmäßige Arbeitsniederlegung einer Vielzahl von Arbeitnehmern zur Erreichung tariflich regelbarer

Mehr

MTA. Stark mit ver.di

MTA. Stark mit ver.di Medizinisch-technische LaboratoriumsassistentInnen Medizinisch-technische RadiologieassistentInnen Medizinisch-technische AssistentInnen für Funktionsdiagnostik Veterinärmedizinisch-technische AssistentInnen

Mehr

Auszubildende. Tipps zur rechtlichen Situation von Auszubildenden im Betrieb. Ziel der Berufsausbildung. Ausbildungsvertrag

Auszubildende. Tipps zur rechtlichen Situation von Auszubildenden im Betrieb. Ziel der Berufsausbildung. Ausbildungsvertrag Auszubildende - Arbeits- und Sozialrechtsinfo, Stand 2/2015 - Tipps zur rechtlichen Situation von Auszubildenden im Betrieb Ziel der Berufsausbildung Die Berufsausbildung hat die berufliche Handlungsfähigkeit

Mehr

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Kommunikation. Was? Wann? Wohin? Jugend. Baden-Württemberg

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Kommunikation. Was? Wann? Wohin? Jugend. Baden-Württemberg Kommunikation Was? Wann? Wohin? Jugend Baden-Württemberg Kommunikation Was? Wann? Wohin? Einleitung Die Kommunikation während einer Tarifrunde ist eine der wichtigsten Gebiete. Durch effektive interne

Mehr

Vorschrift. Gewerkschaft organisiert wurde. Regierung zu stützen oder zu stürzen. werden

Vorschrift. Gewerkschaft organisiert wurde. Regierung zu stützen oder zu stürzen. werden KWW - Infobrief 4/2003 Arbeitsblätter zur Unterrichtseinheit Arbeitsrecht (2) Tarifauseinandersetzungen A Der Streik Streiks sind gemeinsame und planmäßige Arbeitsniederlegungen durch eine größere Zahl

Mehr

Was tun?! Ratschläge bei Kündigung und anderen Ernstfällen. IG Metall. Gute Leute. Starke Leistungen. Beitrittserklärung. FB Mitglieder und Kampagnen

Was tun?! Ratschläge bei Kündigung und anderen Ernstfällen. IG Metall. Gute Leute. Starke Leistungen. Beitrittserklärung. FB Mitglieder und Kampagnen IROG. QJLJXQJ_09.02.03 24.02.2009 17:07 Uhr 6HLWH 1 Beitrittserklärung Herausgeber: IG Metall-Vorstand, Design: KSS, Wuppertal, Druck: apm AG, Darmstadt, Februar 2009 IG Metall. Gute Leute. Starke Leistungen.

Mehr

Betriebsratswahlen 2010- Mitbestimmungsrecht in der. Kriese nutzen Demokratie verwirklichen. Herr / Frau Präsident/in, meine D + H

Betriebsratswahlen 2010- Mitbestimmungsrecht in der. Kriese nutzen Demokratie verwirklichen. Herr / Frau Präsident/in, meine D + H Betriebsratswahlen 2010- Mitbestimmungsrecht in der Kriese nutzen Demokratie verwirklichen Herr / Frau Präsident/in, meine D + H Alle 4 Jahre, so auch in diesem Jahr, finden in der Zeit von März bis Mai

Mehr

Was tun bei... Outsourcing

Was tun bei... Outsourcing Was tun bei... Outsourcing Detlev Beyer-Peters 1 Rahmenbedingungen Druck der Sozialhilfeträger auf Einsparungen in den stationären Einrichtungen Konkurrenz der Heimträger ist politisch gewollt und wird

Mehr

Merkblatt für Arbeitnehmer zum Thema Personalgespräch

Merkblatt für Arbeitnehmer zum Thema Personalgespräch Merkblatt für Arbeitnehmer zum Thema Personalgespräch Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren sehr verändert. Es ist schwieriger geworden, den Anforderungen gerecht zu werden und es wird mit teilweise

Mehr

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Die Ärztekammer Hamburg ist nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Ausbildung im Beruf Medizinische/r Fachangestellte/r

Mehr

Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil -

Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil - Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil - vom 13. September 2005 geändert durch Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom 1. August 2006, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag

Mehr

Personalrecht: Einleitung

Personalrecht: Einleitung Personalrecht: 1. Nebeneinander von Beamtenverhältnis und Arbeitsverhältnis Öffentlich Bedienstete können als Beamtinnen und Beamte oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (nachfolgend Beschäftigte genannt)

Mehr

Fragen und Antworten zum Streikrecht

Fragen und Antworten zum Streikrecht Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Sachsen-Anhalt Fragen und Antworten zum Streikrecht Warum sind Arbeitskämpfe und Streiks notwendig? Das Tarifvertragsgesetz eröffnet den Gewerkschaften

Mehr

Betriebsübergang. 613 a BGB MIT BESTIMMUNG

Betriebsübergang. 613 a BGB MIT BESTIMMUNG Betriebsübergang 613 a BGB Betriebsübergänge ereignen sich, wenn Betriebe/Betriebsteile auf ein anderes Unternehmen übertragen werden. Sie sind mit vielfältigen Risiken für die betroffenen Arbeitnehmer/-innen

Mehr

Welche Höchstausbildungszeit ist als Bezugsgröße bei der Berücksichtung der Berufsschulzeit zugrunde zu legen?

Welche Höchstausbildungszeit ist als Bezugsgröße bei der Berücksichtung der Berufsschulzeit zugrunde zu legen? Anrechnung der Berufsschulzeit auf die betriebliche Ausbildungszeit bei volljährigen Auszubildenden Wie hat die Berücksichtigung der Berufsschulzeiten bei erwachsenen Lehrlingen zu erfolgen? In der Beratungspraxis

Mehr

Top-Prüfung WiSo Wirtschafts- und Sozialkunde

Top-Prüfung WiSo Wirtschafts- und Sozialkunde Top-Prüfung WiSo Wirtschafts- und Sozialkunde 300 Testaufgaben inkl. Lösungen zur effektiven Prüfungsvorbereitung Top-Prüfung.de! Claus G. Ehlert Vorwort Dieses Buch dient zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung

Mehr

MITDENKEN, MITBESTIMMEN, MITMACHEN

MITDENKEN, MITBESTIMMEN, MITMACHEN MITDENKEN, MITBESTIMMEN, MITMACHEN Betriebsrat mehr Rechte für alle Beschäftigten Mit einem Betriebsrat haben alle Beschäftigten im Unternehmen mehr Rechte und werden besser in betriebliche Entscheidungsprozesse

Mehr

Newsletter Arbeitskampf FRANKFURT AM MAIN MÜNCHEN BERLIN DRESDEN

Newsletter Arbeitskampf FRANKFURT AM MAIN MÜNCHEN BERLIN DRESDEN Newsletter Arbeitskampf FRANKFURT AM MAIN MÜNCHEN BERLIN DRESDEN ARNECKESIBETH.COM IN DIESEM NEWSLETTER I. II. III. Kein Schadenersatz für Lufthansa & Co. (BAG, Urteil vom 25.08.2015-1 AZR 754/13)... 3

Mehr

Ein Tarifvertrag kommt durch freie Vereinbarungen zwischen den beiden Tarifvertragsparteien (auch: Tarifpartner oder Sozialpartner) zustande.

Ein Tarifvertrag kommt durch freie Vereinbarungen zwischen den beiden Tarifvertragsparteien (auch: Tarifpartner oder Sozialpartner) zustande. Die Mitwirkung der Arbeitnehmer im Betrieb.1 Die gesetzlichen Grundlagen für Tarifautonomie In Deutschland schließen sich viele Arbeitnehmer (AN) in Gewerkschaften und viele Arbeitgeber (AG) in AG-Verbänden

Mehr

Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge

Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge - Arbeits- und Sozialrechtsinfo, Stand 4/2013 Teilzeitarbeit Wer ist teilzeitbeschäftigt? Teilzeitbeschäftigt sind Arbeitnehmer, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit

Mehr

STREIKFEST. 10 Jahre danach! Arbeitskämpfe bei: HEIDELBERG. Das wollen wir mit allen Beteiligten und Solidarischen feiern.

STREIKFEST. 10 Jahre danach! Arbeitskämpfe bei: HEIDELBERG. Das wollen wir mit allen Beteiligten und Solidarischen feiern. STREIKFEST 10 Jahre danach! Arbeitskämpfe bei: HEIDELBERG Panasonic Ortopedia Das wollen wir mit allen Beteiligten und Solidarischen feiern. Am Freitag den 19. April 2013 um 19 Uhr im Legiensaal des Gewerkschaftshauses

Mehr

Betätigung von Zeiterfassungssystemen im Falle von Warnstreiks und Streiks

Betätigung von Zeiterfassungssystemen im Falle von Warnstreiks und Streiks Betätigung von Zeiterfassungssystemen im Falle von Warnstreiks und Streiks I. Ausgangslage Im Zusammenhang mit der Durchführung von Warnstreiks und Streiks wird immer wieder mal die Frage aufgeworfen,

Mehr

WAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHNGESETZ FÜR MICH?

WAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHNGESETZ FÜR MICH? WAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHNGESETZ FÜR MICH? Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das neue Mindestlohngesetz vom 2.1. bis 31.3. www.mindestlohn.de 1 WAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHNGESETZ FÜR MICH?

Mehr

08.10.2015. franz.madlmayr@gespag.at. http://www.goed-ooe.at. Landesleitung 9 Gesundheitsgewerkschaft Franz Madlmayr

08.10.2015. franz.madlmayr@gespag.at. http://www.goed-ooe.at. Landesleitung 9 Gesundheitsgewerkschaft Franz Madlmayr http://www.goed-ooe.at Landesleitung 9 Gesundheitsgewerkschaft Franz Madlmayr Goethestraße 89 4020 Linz 050 554-60-21587 franz.madlmayr@gespag.at Wozu einen Betriebsrat? Der Betriebsrat, das sind gewählte

Mehr

Branchentarifvertrag für die Weiterbildung Stand und Perspektiven

Branchentarifvertrag für die Weiterbildung Stand und Perspektiven Hauptvorstand // Vorstandsbereich Tarif- und Beamtenpolitik// Branchentarifvertrag für die Weiterbildung Stand und Perspektiven Juli 2014 Ausgangspunkt Im Tarifvertrag zur Regelung des Mindestlohns für

Mehr

10 Fakten zum GDL-Streik

10 Fakten zum GDL-Streik 10 Fakten zum GDL-Streik Aktuell bewegt der Streik der GDL, Mitgliedsgewerkschaft im dbb und älteste Gewerkschaft in Deutschland überhaupt, die Öffentlichkeit. In der öffentlichen Debatte wird mit vielen

Mehr

Für ein modernes Streikrecht

Für ein modernes Streikrecht Für ein modernes Streikrecht Koalitionsfreiheit achten - Daseinsvorsorge sicherstellen Beschluss des Parteivorstandes am 26. Januar 2015, München Für ein modernes Streikrecht Koalitionsfreiheit achten

Mehr

Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung

Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung - 1 - Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung 1. Ablauf der Ausbildung/Ausbildungsplan: 1.1 Der Ausbildungsablauf ist gut gegliedert und erfolgt nach Plan. mtrifft zu mtrifft

Mehr

Was bedeutet das MindestLohngesetz

Was bedeutet das MindestLohngesetz Was bedeutet das MindestLohngesetz für mich? Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das neue Mindestlohngesetz vom 2.1. 2015 bis 31.3. 2015 www.mindestlohn.de 1 Was bedeutet das Mindestlohngesetz

Mehr

Rente und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Rente und Beendigung von Arbeitsverhältnissen HBE PRAXISWISSEN Rente und Beendigung von Arbeitsverhältnissen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118

Mehr

Standortfaktor Arbeitsrecht

Standortfaktor Arbeitsrecht Otto Rudolf Kissel Standortfaktor Arbeitsrecht Standortdebatte und Rechtsentwickliing - Wie geht es weiter? Inhalt Einleitung 5 Abkürzungen.... 12 1. Kapitel Arbeitsrecht als Standortfaktor 15 I. Die Ausgangssituation

Mehr

Arbeitspapier 4: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten I

Arbeitspapier 4: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten I Arbeitspapier 4: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten I I. Allgemeines 1. Begriff der sozialen Angelegenheiten = Grds. sämtliche arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Mehr

Dürfen Lehrkräfte streiken?

Dürfen Lehrkräfte streiken? Dürfen Lehrkräfte streiken? Fragen und Antworten zum Streikrecht Lehrer sein ist kein Job wie jeder andere das wissen alle, die täglich vor einer Schulklasse ihre Frau oder ihren Mann stehen. Das gilt

Mehr

Einstiegsgehälter und Arbeitsbedingungen Was ist klar geregelt und worauf muss ich achten?

Einstiegsgehälter und Arbeitsbedingungen Was ist klar geregelt und worauf muss ich achten? Informationen für Studierende Einstiegsgehälter und Arbeitsbedingungen Was ist klar geregelt und worauf muss ich achten? Agenda 1. IG BCE Wer ist das eigentlich? 2. Wo sind meine zukünftigen Arbeitsbedingungen

Mehr

ich möchte alle Kolleginnen und Kollegen von TRW und Deloro, auch von meiner Seite zu unserem heutigen Warnstreik herzlich Willkommen heissen!

ich möchte alle Kolleginnen und Kollegen von TRW und Deloro, auch von meiner Seite zu unserem heutigen Warnstreik herzlich Willkommen heissen! Hallo, ich möchte alle Kolleginnen und Kollegen von TRW und Deloro, auch von meiner Seite zu unserem heutigen Warnstreik herzlich Willkommen heissen! Wer hat behauptet, dass meine Kolleginnen und Kollegen

Mehr

ver.di Jugend Tarifbewegung STIMMUNG ABFRAGEN! MANUAL ZUR FORDERUNGSFINDUNG BESSER UNBEQUEM

ver.di Jugend Tarifbewegung STIMMUNG ABFRAGEN! MANUAL ZUR FORDERUNGSFINDUNG BESSER UNBEQUEM ver.di Jugend Tarifbewegung 2016 STIMMUNG ABFRAGEN! MANUAL ZUR FORDERUNGSFINDUNG BESSER UNBEQUEM INHALTSVERZEICHNIS EINLEITUNG 3 METHODEN ZUR STIMMUNGSABFRAGE IN GRUPPEN DIE 5 VOR 12-TECHNIK 5 ABSTIMMUNG

Mehr

Gewerkschaftliche Neuausrichtung heißt Mitgliederund Beteiligungsorientierung

Gewerkschaftliche Neuausrichtung heißt Mitgliederund Beteiligungsorientierung Gewerkschaftliche Neuausrichtung heißt Mitgliederund Beteiligungsorientierung Ein Interview mit Jörg Weigand. Jörg Weigand arbeitet seit 2008 als Ressortleiter in dem Funktionsbereich Mitglieder und Kampagnen

Mehr

Prak%sche und rechtliche Aspekte eines Ärztestreiks. Dr. Thomas Holzgruber Kammeramtsdirektor der Ärztekammer für Wien

Prak%sche und rechtliche Aspekte eines Ärztestreiks. Dr. Thomas Holzgruber Kammeramtsdirektor der Ärztekammer für Wien Prak%sche und rechtliche Aspekte eines Ärztestreiks Dr. Thomas Holzgruber Kammeramtsdirektor der Ärztekammer für Wien Was ist ein Streik? gemeinsame Arbeitsniederlegung einer größeren Gruppe von Arbeitnehmern,

Mehr

Befristete Arbeitsverträge prüfen

Befristete Arbeitsverträge prüfen Viele Tücken Befristete Arbeitsverträge prüfen Wenn Festanstellungen Mangelware werden, ist eine befristete Beschäftigung nicht immer die schlechteste. Steckt ein Arbeitnehmer in einer Dauer-Befristung

Mehr

Inhalt. Forum 6: Beteiligung, Mitwirkung oder Mitbestimmung? - Der Werkzeugkoffer des Betriebsrats gem. BetrVG

Inhalt. Forum 6: Beteiligung, Mitwirkung oder Mitbestimmung? - Der Werkzeugkoffer des Betriebsrats gem. BetrVG Forum 6: Beteiligung, Mitwirkung oder Mitbestimmung? - Der Werkzeugkoffer des Betriebsrats gem. BetrVG Thomas Michler, TBS ggmbh Rheinland-Pfalz Inhalt Abschnitt a: Die Beteiligungsrechte im Überblick

Mehr

Pluspunkte für ver.di-mitglieder. Mitentscheiden Jede und jeder zählt und kann sich einbringen. Die Gewerkschaft ver.di lebt von der Vielfalt

Pluspunkte für ver.di-mitglieder. Mitentscheiden Jede und jeder zählt und kann sich einbringen. Die Gewerkschaft ver.di lebt von der Vielfalt DINlang_Beitritt_4c 24.06.2005 10:43 Uhr Seite 1 Beitrittserklärung Beitrittserklärung Pluspunkte für ver.di-mitglieder Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ich möchte Mitglied werden ab: Monat/Jahr Persönliche

Mehr

Newsletter Mai 2014. NEWSLETTER Mai 2014. Inhaltsverzeichnis

Newsletter Mai 2014. NEWSLETTER Mai 2014. Inhaltsverzeichnis An alle Beschäftigten im Kirchenbezirk Göppingen Newsletter Mai 2014 NEWSLETTER Mai 2014 Inhaltsverzeichnis Gesetzliche Grundlagen in der ev. Landeskirche Württemberg Definition Begriffe - KAO - MVG Schaubild

Mehr

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Zwischen der Firma Flad Industrie Service UG, Waldenser Straße 25, 75365 Calw-Heumaden nachstehend: Verleiher und der Firma nachstehend: Entleiher Auf der Grundlage des

Mehr

10 Vertretung der Minderheitsgruppen (wird aufgehoben)

10 Vertretung der Minderheitsgruppen (wird aufgehoben) 7 Wahlberechtigung Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese

Mehr

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18. Februar 2003

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18. Februar 2003 Stand: 18.02.2003 14.30 Uhr Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18. Februar 2003 Zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

Mehr

DIE REGELN DER ZEITARBEIT 148x105_10_Regeln_Brosch.indd 2 07.11.13 10:57

DIE REGELN DER ZEITARBEIT 148x105_10_Regeln_Brosch.indd 2 07.11.13 10:57 DIE REGELN DER ZEITARBEIT ZEITARBEIT IST SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG Auf dem Gesamtarbeitsmarkt sind circa 80 Prozent der Stellen sozialversicherungspflichtig. In der Zeitarbeitsbranche sind es jedoch

Mehr

FB Tarifpolitik Vorstand. IG Metall erreicht Tarifvertrag Altersvorsorgewirksame Leistungen. Baustein für eine auskömmliche Altersversorgung

FB Tarifpolitik Vorstand. IG Metall erreicht Tarifvertrag Altersvorsorgewirksame Leistungen. Baustein für eine auskömmliche Altersversorgung FB Tarifpolitik Vorstand IG Metall erreicht Tarifvertrag Altersvorsorgewirksame Leistungen Baustein für eine auskömmliche Altersversorgung Bessere Alternative als Lotto spielen Bundesarbeitsminister Franz

Mehr

Merkblatt Rentenversicherung

Merkblatt Rentenversicherung Merkblatt Rentenversicherung Von einer privaten Rentenversicherung ist besonders jungen Leuten abzuraten. Allenfalls für Ältere um die 60 Jahre kann sich eine Rentenversicherung per Einmalzahlung lohnen,

Mehr

II. Das Arbeitsrecht als Teil der Rechtsordnung

II. Das Arbeitsrecht als Teil der Rechtsordnung ARBEITSRECHT I - WS 2011/2012 II. Das Arbeitsrecht als Teil der Rechtsordnung 1. Privatrecht Öffentliches Recht In einem modernen Rechtsstaat unterscheidet man Privatrecht und Öffentliches Recht. Das Arbeitsrecht

Mehr

BESCHLUSS. In dem Rechtsstreit ...

BESCHLUSS. In dem Rechtsstreit ... Sächsisches Landesarbeitsgericht Chemnitz, 15.02.2006 9 Ca 9174/05 ArbG Bautzen AK Görlitz BESCHLUSS In dem Rechtsstreit... hat das Sächsische Landesarbeitsgericht 3. Kammer durch den Vizepräsidenten des

Mehr

Tarifpolitik. Fragen und Antworten. zum Tarifabschluss Einkommensrunde DB AG 2014-2015

Tarifpolitik. Fragen und Antworten. zum Tarifabschluss Einkommensrunde DB AG 2014-2015 Tarifpolitik Fragen und Antworten zum Tarifabschluss Einkommensrunde DB AG 2014-2015 Stand 23.06.2015 Zulagen Welche Zulagen werden zum 01.07.2015 bzw. zum 01.05.2016 erhöht? Im 22 der FGr-TVe ist geregelt,

Mehr

akut Mit Tarifverträgen im Handwerk gewinnen Fakten und Argumente

akut Mit Tarifverträgen im Handwerk gewinnen Fakten und Argumente akut Mit Tarifverträgen im Handwerk gewinnen Fakten und Argumente Deshalb Tarifverträge: Impressum Herausgeber: DGB Bundesvorstand, Abteilung Mitbestimmungspolitik / Handwerkspolitik Henriette-Herz-Platz

Mehr

Autorenverlag K. M. Scheriau Berlin

Autorenverlag K. M. Scheriau Berlin Grundlagen der Betriebsratsarbeit Karl Michael Scheriau Soziale Angelegenheiten Mitbestimmung des Betriebsrats nach 87 BetrVG 2. aktualisierte und erweiterte Auflage Autorenverlag K. M. Scheriau Berlin

Mehr

Dr. Ralf Brauksiepe Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales

Dr. Ralf Brauksiepe Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Dr. Ralf Brauksiepe Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin (030) 227

Mehr

Das kleine Streik-ABC

Das kleine Streik-ABC Das kleine Streik-ABC Impressum GEW-Hauptvorstand Reifenberger Str. 21 60489 Frankfurt Tel.: 069/78973-0 Fax: 069/78973-102 info@gew.de www.gew.de www.gew-tarifrunde.de Verantwortlich: Ilse Schaad, Ulf

Mehr

Betriebsverfassungsrecht

Betriebsverfassungsrecht Betriebsverfassungsrecht von Prof. Dr. Gerrick v. Hoyningen-Huene Ordinarius an der Universität Heidelberg 5., neubearbeitete Auflage üesamfttbitofrefc 2 f,hnische Universität Darmsfadt (Bjj Verlag C.

Mehr

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Was macht die JAV? Die JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eure Interessenvertretung: Wir kümmern uns um die Belange von jungen Beschäftigten und Auszubildenden.

Mehr

Material zu. Die Schülerzeitung

Material zu. Die Schülerzeitung Material zu Die Schülerzeitung 125 Zuwanderung und Integration Szenario Die Schülerzeitung In Eurer Schule wird eine Schülerzeitung herausgegeben. Dank der großzügigen Unterstützung durch einen Feinkosthändler

Mehr

ADS InfoForum. Kündigung von Arbeitsverhältnissen RA/StB Alexander Hamminger. Hamburg, den 18. Februar 2013

ADS InfoForum. Kündigung von Arbeitsverhältnissen RA/StB Alexander Hamminger. Hamburg, den 18. Februar 2013 1 ADS InfoForum Kündigung von Arbeitsverhältnissen RA/StB Alexander Hamminger Hamburg, den 18. Februar 2013 Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in den nächsten 45 Minuten: Wer und was ist die ADSR? Rechtquellen

Mehr

Lernfeld/Fach: Sozialkunde Thema: Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Lernfeld/Fach: Sozialkunde Thema: Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Übungsaufgaben zum JArbSchG Aufgabe 1 Im Ausbildungsvertrag ist die Dauer des Urlaubs genau festgelegt. Welches Gesetz schreibt diese Eintragung vor? a) Berufsbildungsgesetz b) Jugendarbeitsschutzgesetz

Mehr

SPARKASSENBUCH www.sparkassen.verdi.de

SPARKASSENBUCH www.sparkassen.verdi.de SPARKASSENBUCH Herausgeberin Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Fachgruppe Sparkassen Paula-Thiede-Ufer 10 10179 Berlin www.sparkassen.verdi.de Text ver.di in Zusammenarbeit mit junipakt.net Gestaltung

Mehr

Mindestlohn was geht uns das an?

Mindestlohn was geht uns das an? Update Arbeitsrecht Mindestlohn was geht uns das an? Mindestlohn worum geht es? EUR 8,50 bundeseinheitlicher Mindestlohn Ab 01.01.2015 Für alle Arbeitnehmer einschließlich Praktikanten 02.12.2014 EMPLAWYERS

Mehr

Was man vom Arbeitsrecht wissen sollte

Was man vom Arbeitsrecht wissen sollte Was man vom Arbeitsrecht wissen sollte von Dr. jur. Leo Pünnel, Präsident des Landesarbeitsgerichts Köln i. R. 15., überarbeitete Auflage Luchterhand Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 15. Auflage Seite 5

Mehr

VEREINBARUNG AUSBILDUNGSVERGÜTUNGEN. für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks der Bundesrepublik Deutschland

VEREINBARUNG AUSBILDUNGSVERGÜTUNGEN. für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks der Bundesrepublik Deutschland 2015 VEREINBARUNG AUSBILDUNGSVERGÜTUNGEN für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks der Bundesrepublik Deutschland VEREINBARUNG ÜBER AUSBILDUNGSVERGÜTUNGEN für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks

Mehr

Teilzeitarbeit. Nr. 154/04

Teilzeitarbeit. Nr. 154/04 Teilzeitarbeit Nr. 154/04 Ansprechpartner: Frank Wildner Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.: 0911/13 35-428 Fax: 0911/13 35-463 E-Mail:

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2163 11.06.2013

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2163 11.06.2013 Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2163 11.06.2013 Große Anfrage Fraktion DIE LINKE Zur Situation der Call-Center-Branche in Sachsen-Anhalt Seit Gründung der Call-Center-Unternehmen sind die Arbeitsbedingungen

Mehr

Ohne Vertrag keine Ausbildung!

Ohne Vertrag keine Ausbildung! Ohne Vertrag keine Ausbildung! Wir haben einen Vertrag! Darin steht: Rechte und Pflichten von Auszubildenden FOLIE 1 Für welchen Beruf werden wir ausgebildet? Wie ist die Ausbildung sachlich und zeitlich

Mehr

Zwischen dem. Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V. Am Sandtorkai 2, 20457 Hamburg. und der

Zwischen dem. Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V. Am Sandtorkai 2, 20457 Hamburg. und der Beschäftigungssicherungstarifvertrag zum Rahmentarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe gültig ab 01.04.1992 in der Fassung vom 18.05.2011 gültig ab 01.06.2011 Zwischen dem Zentralverband

Mehr

Ein Leitfaden für die Umsetzung der tarifvertraglichen Vereinbarungen zur bav für Tiermedizinische Fachangestellte

Ein Leitfaden für die Umsetzung der tarifvertraglichen Vereinbarungen zur bav für Tiermedizinische Fachangestellte Die TierarztRente Ein Leitfaden für die Umsetzung der tarifvertraglichen Vereinbarungen zur bav für Tiermedizinische Fachangestellte In-Kraft-Treten: 01.04.2009 Ihr Ansprechpartner: Jürgen Schewe, Davenstedter

Mehr

VII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) I

VII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) I VII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) I 1. Geltungsbereich Räumlicher, Sachlicher Persönlicher 1. Organe der Betriebsverfassung 2. Struktur von Betriebsräten 3. Wahl und Amtszeit des Betriebsrats

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie TV BZ PPK Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

BILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

BILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG BILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG www.arbeiterkammer.com IHR RECHT IM JOB Allein im vergangenen Jahr musste die AK für oberösterreichische Arbeitnehmer/-innen fast

Mehr

Rn Seite Vorwort... V Vorwort zur 1. Auflage... VI Abkürzungsverzeichnis... XIV Literaturverzeichnis... XVIII

Rn Seite Vorwort... V Vorwort zur 1. Auflage... VI Abkürzungsverzeichnis... XIV Literaturverzeichnis... XVIII Rn Seite Vorwort................................. V Vorwort zur 1. Auflage......................... VI Abkürzungsverzeichnis......................... XIV Literaturverzeichnis...........................

Mehr

Rechtsanwalt Dr. Martin Theben Fachanwalt für Arbeitsrecht. Arbeitsrecht und Menschenrechte in der anwaltlichen Praxis

Rechtsanwalt Dr. Martin Theben Fachanwalt für Arbeitsrecht. Arbeitsrecht und Menschenrechte in der anwaltlichen Praxis Rechtsanwalt Dr. Martin Theben Fachanwalt für Arbeitsrecht Arbeitsrecht und Menschenrechte in der anwaltlichen Praxis I. Einleitende Bemerkungen zur Praxisrelevanz der Menschenrechte jenseits des Arbeitsrecht

Mehr

Eine Haftung für den Inhalt der Musterverträge kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.

Eine Haftung für den Inhalt der Musterverträge kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden. Hinweis Die aktuellen Musterverträge sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen; sie können z. B. betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalles nicht

Mehr

Rassismus im Betrieb die Rote Karte zeigen!

Rassismus im Betrieb die Rote Karte zeigen! Rassismus im Betrieb die Rote Karte zeigen! Gegen Rassismus im Betrieb kann man vorgehen Es gibt zahlreiche gesetzliche Handlungsinstrumente, die Betriebsrat und Gewerkschaften im Fall von Diskriminierung

Mehr

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst vom 18. Februar 2003 mit der Richtlinie der Arbeitgeber vom 15. Juli 2011 Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung

Mehr

1. Wie viel Urlaub habe ich, wenn ich Teilzeit arbeite? 2. Habe ich als geringfügig Beschäftigte(r) auch einen Anspruch auf Urlaub?

1. Wie viel Urlaub habe ich, wenn ich Teilzeit arbeite? 2. Habe ich als geringfügig Beschäftigte(r) auch einen Anspruch auf Urlaub? 1. Wie viel Urlaub habe ich, wenn ich Teilzeit arbeite? 2. Habe ich als geringfügig Beschäftigte(r) auch einen Anspruch auf Urlaub? 3. Gibt es halbe Urlaubstage? 4. Habe ich einen Anspruch auf Urlaubsgeld?

Mehr

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern // TARIFRUNDE 2015 // Streikmappe 2015

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern // TARIFRUNDE 2015 // Streikmappe 2015 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern // TARIFRUNDE 2015 // Streikmappe 2015 Inhalt: L-EGO durchsetzen, Schritt halten beim Lohn Rechtliche Hinweise zu Streiks und Arbeitskämpfen

Mehr

Informationsveranstaltung im Arbeitsrecht. Montag, 24.11.2014. Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pietsch

Informationsveranstaltung im Arbeitsrecht. Montag, 24.11.2014. Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pietsch Informationsveranstaltung im Arbeitsrecht Montag, 24.11.2014 1 Das deutsche Arbeitsrecht Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht)

Mehr

Befristete Arbeitsverhältnisse

Befristete Arbeitsverhältnisse Wann ist ein Arbeitsvertrag befristet? Wenn die Dauer des Vertrages kalendermäßig bestimmt ist (z.b. bis zum 31.12.2007 oder für die Dauer eines Monats) oder wenn sich aus dem Zweck der Arbeitsleistung

Mehr

Termine: Die zweite Verhandlungsrunde ist für den 26. Februar 2015, die dritte Verhandlungsrunde für den 16./17. März 2015 in Potsdam vorgesehen.

Termine: Die zweite Verhandlungsrunde ist für den 26. Februar 2015, die dritte Verhandlungsrunde für den 16./17. März 2015 in Potsdam vorgesehen. Die KEG klärt auf: Nützliche Informationen zum Thema Streikrecht 26.02.2015 Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bereitschaft der KEG-Mitglieder, sich an (Warn-)Streiks zu beteiligen, nimmt zu. So wirkte

Mehr

Semester: -- Workload: 300 h ECTS Punkte: 10

Semester: -- Workload: 300 h ECTS Punkte: 10 Modulbezeichnung: Modulnummer: DLRWAR Kollektives Arbeitsrecht Semester: -- Dauer: Minimaldauer 1 Semester; ab dem 6. Semester wählbar Modultyp: Wahlpflicht Regulär angeboten im: WS, SS Workload: 300 h

Mehr

Zusammenfassung deutscher gesetzlicher Regelungen zum Arbeitsrecht bezüglich Kündigungsfrist und Abfindungsanspruch

Zusammenfassung deutscher gesetzlicher Regelungen zum Arbeitsrecht bezüglich Kündigungsfrist und Abfindungsanspruch Zusammenfassung deutscher gesetzlicher Regelungen zum Arbeitsrecht bezüglich Kündigungsfrist und Abfindungsanspruch 德 国 劳 动 法 关 于 解 除 合 同 期 限 及 经 济 补 偿 请 求 权 之 综 述 I. Kündigungsfrist (Arbeitnehmer/Arbeitgeber)

Mehr

Mustervortrag Erläuterungen. Alles rund ums Praktikum

Mustervortrag Erläuterungen. Alles rund ums Praktikum Mustervortrag Erläuterungen Alles rund ums Praktikum Der vorliegende Mustervortrag richtet sich an alle Studierenden, die Praktika vor und/ oder während ihres Studiums absolvieren müssen oder möchten.

Mehr

3. Was muss ich tun, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? 4. Wie lange kann Elternzeit genommen werden?

3. Was muss ich tun, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? 4. Wie lange kann Elternzeit genommen werden? 1. Was ist eigentlich Elternzeit? Elternzeit ist der Anspruch von Arbeitnehmern auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit aus Anlass der Geburt und zum Zweck der Betreuung ihres Kindes. 2. Wer hat Anspruch

Mehr

Tarifvertrag für Auszubildende der Verbandsmitglieder der Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung (TVA-TgDRV) - Allgemeiner Teil -

Tarifvertrag für Auszubildende der Verbandsmitglieder der Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung (TVA-TgDRV) - Allgemeiner Teil - Tarifvertrag für Auszubildende der Verbandsmitglieder der Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung (TVA-TgDRV) - Allgemeiner Teil - vom 23. August 2006 zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag

Mehr