Hotline: 0681/
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- Björn Hofer
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2 Das saarländische Förderprogramm Klima Plus Saar Attraktive Zuschüsse für Unternehmen Die Steigerung der Energieeffizienz und die verstärkte Nutzung Erneuerbarer Energien sind erklärtes Ziel der saarländischen Landesregierung. Um die Umsetzung und Finanzierung der notwendigen Investitionen zu unterstützen, fördert das Saarland Unternehmen mit attraktiven Zuschüssen. Folgende Maßnahmen werden gefördert: Wärmedämmmaßnahmen im Gebäudebestand Austausch von Fenstern und Türen Nah- und Fernwärmenetze Energieeffiziente Elektromotoren Fotovoltaikanlagen auf Schulen oder Kindertagesstätten (als Investor) Optimierung von Heizungsanlagen Installation von Kleinwindkraftanlagen Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben Neu: Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen Neu: Außerbetriebnahme von Kohle- oder Öl-Einzelöfen Neu: Blockheizkraftwerke Neu: Kurzumtriebsflächen Eigenleistungen sind grundsätzlich nicht förderfähig. Die Antragsformulare und die rechtsgültige Förderrichtlinie mit Detailinformationen erhalten Sie unter Bei Fragen zum Förderprogramm wenden Sie sich gerne an die kostenfreie Energieberatung Saar! Hotline: 0681/ Bundesverband Bausysteme e. V.
3 Wärmedämmmaßnahmen der Gebäudehülle im Gebäudebestand Achten Sie für Ihre Sanierungsmaßnahme auf die Einhaltung der folgenden Förderkriterien: Fördervoraussetzungen für die Wärmedämmung folgender Bauteile Wärmeleitfähigkeit der Dämmschicht in [W/m*K] 0,022 0,024 0,032 0,035 0,040 0,045 erforderliche, zusätzliche Dämmschichtdicke in cm oder max. U-Wert 1 [W/m²*K] Zuschuss je m² Außendämmung von Außenwänden Kerndämmung von Außenwänden Dämmung Decke nach unten gegen Außenluft Dämmung Dächer (Schrägdächer) ,20 7, ,20 4, ,20 7, ,20 6,00 Dämmung Flachdach ,14 6,00 Dämmung oberste Geschossdecke ,20 4,00 Dämmung Kellerdecke ,25 4,00 Dämmung Boden, Wände gegen Erdreich ,25 4,00 1 Sachverständigen-Nachweis erforderlich! Austausch von Fenstern und Türen in Wohngebäuden Zum Austausch der Fenster und Haustüren sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Fördervoraussetzungen bei folgenden Bauteilen U-Wert [W/m²*K] Zuschuss je m² Erneuerung der Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster mit Wärmeschutzverglasung mit max. U W -Wert Erneuerung der Hauseingangstüren mit max. U-Wert 1,10 15,00 1,40 50,00 Die Förderung für Fenster und Fenstertüren ist grundsätzlich nur in Verbindung mit einer Dämmung der zugehörigen Außenwand förderfähig. Es sei denn, der U-Wert der vorhandenen Außenwand ist nachweislich geringer als derjenige der neuen Fenster und beträgt maximal 1,0 W/m²*K.
4 Wichtige Merkpunkte für einen erfolgreichen Förderantrag zu Gebäudedämmung und Fensteraustausch: Baujahr vor 1995 (Bauantrag/Bauanzeige vor ) Die Maßnahme wird durch das Fachhandwerk ausgeführt Das Vorhaben ist nicht begonnen (keine Auftragserteilung) Die Bagatellgrenze von 500 Zuschuss wird erreicht Die neue Wärmedämmung erfüllt die Anforderungen der Tabelle oben Ein Angebot des ausführenden Fachunternehmens bzw. ein Nachweis über die U-Werte durch einen Sachverständigen liegt bei Ein Foto der maßgeblichen Bauteile liegt dem Antrag bei Die Fördersätze werden auf das 1,5-fache erhöht, wenn die Maßnahmen nachweislich zu einer Senkung des Jahres-Heizwärmebedarfs um mindestens 50% gegenüber dem Ist-Zustand führen. Ebenfalls wird der erhöhte Fördersatz bei der Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen gewährt. Bei beiden Voraussetzungen ist damit der 2,25-fache Fördersatz möglich. Der maximale Zuwendungsbetrag für ein Vorhaben zur Sanierung der thermischen Gebäudehülle beträgt Die Förderung kann grundsätzlich mit Mitteln aus den KfW-Programmen kombiniert werden. Nah- und Fernwärmenetze Zuwendungsfähig sind die Errichtung und die Erweiterung von dezentralen Nahwärmenetzen mit oder ohne Gebäudeanschluss. Nur bei Inanspruchnahme der Förderprogramme des Bundes (Bafa und/oder KfW) wird eine zusätzliche Landesförderung als Aufstockung gezahlt. Die Fördervoraussetzungen orientieren sich dabei an den für diesen Fördertatbestand festgelegten Anforderungen des Bundes und der Einhaltung derer Richtlinien.
5 Energieeffiziente Elektromotoren Zuwendungsfähig sind im Falle des vorzeitigen Ersatzes ineffizienter Elektroantriebe die Ausgaben für die Anschaffung und den Einbau hocheffizienter Drehstrommotoren mit einer Nennleistung von 1,1 bis 200 kw, die mindestens die Wirkungsgradklasse IE3 einhalten. Die Förderhöhe beträgt 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben (auch Eigenleistungen) und maximal pro Jahr und Antragsteller. Der Antrag ist vor Maßnahmenbeginn zu stellen. Fotovoltaikanlagen an Schulen oder Kindertagesstätten Zuwendungsfähig ist die Errichtung netzgekoppelter Solaranlagen zur Stromerzeugung (Fotovoltaikanlagen) an Schulen nach Schulordnungs- und Privatschulgesetz, Kindertageseinrichtungen (z.b. Kindergärten) und Schullandheimen ab einer installierten Spitzenleistung von 1 kwpeak, jedoch nur in Verbindung mit einer Visualisierungstafel zur Darstellung der erzeugten Energie. Mehrere Anlagen gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage, wenn sie sich auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden und sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb gesetzt werden. Installation von Kleinwindkraftanlagen Kleinwindkraftanlagen werden abhängig von der Leistungsklasse mit einem Pauschalbetrag je Anlage gefördert. Für die Anlage muss bei einer Windgeschwindigkeit von 10 m/s eine Leistungsabgabe von mindestens 500 W nachgewiesen werden. elektr. Leistung (bei 10 m/s) Zuschuss mehr als 0,5 kw: 900 mehr als1 kw: mehr als 5 kw bis zu max. 10 kw: Wichtige Merkpunkte für einen erfolgreichen Förderantrag: nord-ostsee-magazine.blog.de Der Nachweis zur elektrischen Nennleistung des Herstellers liegt vor Das Vorhaben ist nicht begonnen (keine Auftragserteilung)
6 Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben Zuwendungsfähig sind Investitionen zugunsten von Energieeinsparungen, beispielsweise Modellvorhaben der kombinierten Kraft-Wärme-(Kälte-)erzeugung, zur Energieeinsparung und zur rationellen Energienutzung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien. Die Förderung beträgt bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung beträgt höchstens je Maßnahme. Einnahmen z.b. aus der Einspeisevergütung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes werden gegengerechnet. Vor Antragstellung halten Sie bitte Rücksprache mit dem Referat D/1 des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Neu: Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen Das Saarland fördert den Abbau und die fachgerechte Entsorgung von Nachtstromspeicherheizungen mit 200 je Gerät (max pro Einzelgebäude und mind. 500 je Antrag). Voraussetzung ist, dass eine neue Zentralheizung auf Basis einer Öl- oder Gasbrennwertheizung, Holzhackschnitzel oder -pelletsanlage, gasbetriebener Wärmepumpe oder dem Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz errichtet wird. Die ordnungsgemäße Entsorgung der Nachstromspeicher erfolgt mittels eines Entsorgungsnachweises eines zugelassenen Entsorgungsbetriebes. Die Antragstellung erfolgt nach Durchführung der Maßnahme. Der Fördertatbestand entfällt ersatzlos, wenn von Seiten des Bundes eine Förderung erfolgt. nvv-ag.de de.wikipedia.org/wiki/pelletheizung
7 Neu: Einbau von Blockheizkraftwerken Blockheizkraftwerke sind durch die gemeinsame Erzeugung von Elektro- und Nutzwärmeenergie eine besonders effiziente und damit umweltfreundliche Technik. Das Saarland fördert den Einbau von wärmegeführten Blockheizkraftanlagen bis zu einer Leistung von max. 20 kw el im Gebäudebestand in folgender Höhe: Staffelung BHKW-Zuschuss Zuschuss je kw el bis 1 kw el bis 4 kw el bis 10 kw el bis 20 kw el 100 Mögliche Bundesfördermittel des BAFA und Einnahmen aus Erlösen (z.b. Strom- u./o. werden immer gegengerechnet. Wichtige Merkpunkte für einen erfolgreichen Förderantrag: Der Bauantrag/die Bauanzeige für das Gebäude war vor 2009 Das BHKW steht nicht in Konkurrenz zu einem Nah- oder Fernwärmeanschluss Es ist ein ausreichend großer Pufferspeicher vorgesehen (min. 70 l/kw th ) Es wird ein Vollwartungsvertrag mit dem Hersteller abgeschlossen Das Vorhaben ist nicht begonnen (keine Auftragserteilung) Neu: Kurzumtriebsflächen Um aus Klimaschutzgründen den Ausbau der energetischen, festen Biomassenutzung zu beschleunigen, wird im Rahmen einer Anschubfinanzierung bis spätestens der Anbau von schnell wachsenden Baumarten auf sog. Kurzumtriebsflächen (abgekürzt KUF) mit folgenden Baumarten gefördert: Weiden (Salix) Pappeln (Populus) Birken (Betula) Erlen (Alnus) Gemeine Esche (F. Excelsior) Die Förderhöhe beträgt /ha Anbaufläche bei einer Mindestgröße von 0,5 ha und einer maximalen Fläche von 7,5 ha. Der Zuwendungsempfänger muss dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (MUV), Abteilung B (Landwirtschaft, Entwicklung ländlicher Raum) die beabsichtigte Ernte mit einem Vorlauf von mindestens einer Woche anzeigen.
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