Fragen und Antworten (FAQ)
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- Julius Brinkerhoff
- vor 6 Jahren
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1 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen FH KOMPETENZ 2016 Fragen und Antworten (FAQ) Stand: Die Liste der Fragen und Antworten wird ständig aktualisiert. 1. Was kann beantragt werden? Beantragt werden können Personalmittel und Sachmittel. Dabei wird davon ausgegangen, dass für die Forschungsaufgaben im Wesentlichen Personalmittel benötigt werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben für Sachmittel sind auf maximal 10% der Gesamtausgaben begrenzt. 2. Können bereits existierende Forschungs-In-Institute gefördert werden? Die Förderung zielt auf die Neueinrichtung von Forschungs-In-Instituten der Hochschulen ab. Bereits bestehende Institute können nur dann gefördert werden, wenn sie sich noch in der Konstituierungsphase befinden (Gründung in 2015) oder eine erhebliche inhaltliche Neuausrichtung beabsichtigt ist. 3. Muss die Hochschule einen Eigenanteil erbringen? Ja, es ist notwendig, dass die Hochschulen mindestens 10% der beantragten Gesamtausgaben selbst finanzieren. Die max. Zuwendungshöhe beträgt 1 Mio. für den gesamten Förderzeitraum von 5 Jahren. Die darüber hinaus gehenden Kosten muss die Hochschule selbst tragen. 4. Welche Themen gehören zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen? Zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen gehören die Themen: Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe Versorgung mit gesunden Nahrungsmitteln aus nachhaltiger Produktion Sichere, saubere und effiziente Energieversorgung Intelligente, umweltfreundliche und integrierte Mobilität Gesundheit und Wohlergehen im demografischen Wandel Sicherheit, Teilhabe und sozialer Zusammenhalt im gesellschaftlichen Wandel Sonstige (detaillierte Begründung beifügen) Eine genauere Beschreibung der Themen finden Sie unter Fortschritt NRW.de Mehrfachnennungen sind möglich, wobei der Schwerpunkt auf einem Thema liegen und in der Vorhabenbeschreibung aufgegriffen werden sollte. Ferner ist darzulegen, wie das Seite 1 von 5
2 geförderte Projekt zur Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen beitragen kann und ob dieser erwartete Beitrag mittelbarer oder unmittelbarer Wirkung ist. Unter dem Blickwinkel von Gender Mainstreaming sowie Diversität ist darzustellen, ob und mit welchem Ergebnis die Relevanz geschlechtsspezifischer Differenzierungen geprüft wurde. 5. Wie wird der Begriff "interdisziplinär" ausgelegt? Eine interdisziplinäre oder fächerübergreifende Arbeitsweise umfasst mehrere voneinander unabhängige Einzelwissenschaften, die einer wissenschaftlichen Fragestellung mit ihren jeweiligen Methoden nachgehen. 6. Was ist "transdisziplinäre" Forschung? "Transdisziplinär" im hier verstandenen Sinne ist Forschung dann, wenn die relevanten, von den Problemstellungen betroffenen Akteure aus Wirtschaft und Gesellschaft als Träger praktischen Wissens von Beginn an aktiv in den Forschungsprozess des Projektes einbezogen werden, um nachhaltige Innovationen zu generieren. Für die Antragstellung folgt daraus, dass die Akteurskonstellation des inter-und transdisziplinären Forschungsumfelds und die vorgesehene Art der Beteiligung dargestellt werden muss. 7. Ist ein hochschulübergreifender Antrag möglich? Aufgrund des Forschungsthemas kann die Kooperation in einem hochschulübergreifenden Institut sinnvoll sein. Im Antrag ist zu beschreiben, wie eine solche Kooperation verschiedener Hochschulen konkret umgesetzt werden soll. 8. Wie viele Anträge dürfen pro Hochschule gestellt werden? Grundsätzlich ist es möglich, mehr als einen Antrag pro Hochschule zu stellen. Wegen des profilbildenden Charakters der Vorhaben und der insgesamt begrenzten Fördermöglichkeiten ist es allerdings nicht sinnvoll, eine Vielzahl von Anträgen zu stellen. 9. In welcher Weise ist die Kooperation mit der Praxis und wissenschaftlichen Einrichtungen zu dokumentieren / nachzuweisen? Entsprechende LoI's der Partner sollten den Antragsunterlagen beigefügt werden. 10. Ist die Zusammenarbeit mit einer Universität in Nordrhein-Westfalen zur Durchführung kooperativer Promotionen notwendig? Die Zusammenarbeit mit einer nordrhein-westfälischen Universität ist wünschenswert. FAQ FH-Kompetenz 2016 / Seite 2 von 5
3 11. Gibt es eine Vorgabe für die Finanzierung der Doktorandinnen/Doktoranden? Die Finanzierung soll sich im Rahmen der DFG-Richtlinien für Doktorandinnen und Doktoranden bewegen. 12. Wer führt die Begutachtung der eingereichten Anträge durch? Die Bewertung wird auf der Basis des Bewertungsbogens durch unabhängige Fachgutachter durchgeführt. Die sich hieraus abzeichnenden besten Vorhaben werden zu einer Präsentation vor einer transdisziplinär zusammengesetzten Wettbewerbsjury unter Beteiligung der Fachgutachter eingeladen. Die Organisation der Begutachtung erfolgt durch den Projektträger Jülich. 13. Ist die antragsgemäße Verwendung nachzuweisen? Ja. Es ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. 14. Wie werden die Mittel ausgezahlt? Die Mittel können beim MIWF für max. zwei Monate im Voraus angefordert werden. 15. Muss der Antrag die Unterschrift der Hochschulleitung tragen? Ja, der Antrag muss erkennbar von der Hochschulleitung getragen werden. 16. Welchen Umfang sollte der Antrag haben? Anlage 1 (kurze Zusammenfassung) und Anlage 2 (Vorhabenbeschreibung) sollen einen Umfang von insgesamt max. 31 Seiten nicht überschreiten. Die Förderanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen. Das Antragsformular kann auf der Web-Seite des MIWF unter abgerufen werden. Dem Antrag sind als Anlagen beizufügen: 1. Kurze Zusammenfassung des Gesamtkonzepts (1 DIN A 4-Seite) 2. Vorhabenbeschreibung (max. 30 DIN A 4-Seiten, Schrifttyp Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand mind. 14 pt) mit Darstellung FAQ FH-Kompetenz 2016 / Seite 3 von 5
4 der thematischen Ausrichtung des geplanten Forschungs-In-Instituts einschließlich des erwarteten Beitrags zur nachhaltigen Entwicklung auf dem Gebiet der großen gesellschaftlichen Herausforderungen. Dies umfasst auch Ausführungen zum erwarteten Beitrag der Projektziele zu nachhaltiger Entwicklung sowie zur Frage, ob dieser Beitrag mittelbarer oder unmittelbarer Natur ist. Darüber hinaus sind Ausführungen zur Prüfung einer Relevanz geschlechtsspezifischer Differenzierung sowie Diversität hinsichtlich Problembeschreibung und Wirkung von Forschungsergebnissen aufzunehmen. der vorhandenen Forschungsstrukturen, auf die aufgebaut werden soll, der beteiligten Professorinnen und Professoren und ihrer Erfahrungen in der inter- und transdisziplinären Forschung, bestehender Kooperationen mit wissenschaftlichen Einrichtungen und der Praxis, der geplanten Einbeziehung von Praxisakteuren in die Forschungsthematik, der Einbindung in das Forschungsprofil und die Forschungsstrategie der Hochschule, nationaler und internationaler Vernetzungsperspektiven, des vorgesehenen Promotionsverlaufs einschließlich des Qualifizierungs- und Betreuungskonzeptes. 3. Arbeits-, Zeit- und Ausgabenplan für den gesamten Förderzeitraum 4. Erklärungen von Partnern über ihre aktive Mitarbeit (LOI) 5. Erklärungen der universitären Partner hinsichtlich der Durchführung kooperativer Promotionen. Falls keine Universität aus Nordrhein-Westfalen beteiligt ist, ist dies zu begründen und ein Qualitätsnachweis hinsichtlich des beteiligten universitären Partners vorzulegen 6. Erklärung der Beihilfefreiheit. 17. Wo und wie kann ein Antrag abgegeben werden? Die Antragsunterlagen sind in dreifacher Ausfertigung in Papierform (nicht gebunden) und einmalig in elektronischer Form (als pdf-dokument) per oder auf CD-ROM an den Wettbewerbsdienstleister Forschungszentrum Jülich / Projektträger Jülich (PtJ) zu senden. FAQ FH-Kompetenz 2016 / Seite 4 von 5
5 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen FH KOMPETENZ 2016 Fragen und Antworten (FAQ) Post-Adresse: Projektträger Jülich Geschäftsbereich Technologische und regionale Innovationen (TRI) Forschungszentrum Jülich GmbH Kennwort: FH Kompetenz 5245 Jülich Adresse für persönliche Abgabe oder Lieferung per Kurier Projektträger Jülich Geschäftsbereich Technologische und regionale Innovationen (TRI) Technologiezentrum Jülich Kennwort: FH Kompetenz " Karl-Heinz-Beckurts-Str Jülich Raum (Sekretariat PtJ-TRI, 2. Etage in Gebäudeteil/Kubus 14) 18. Bis wann müssen die Anträge dem Projektträger vorliegen? Die Förderanträge sind bis zum 15. Oktober 2015 (Poststempel) wie unter Ziffer 17 beschrieben beim Forschungszentrum Jülich / Projektträger Jülich (PtJ) einzureichen. 19. Wo gibt es Informationen im Internet? Informationen im Internet gibt es auf den Internetseiten des Ministeriums unter und des Projektträgers Jülich unter Seite 5 von 5
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