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1 Mies van der Rohe b) Rechtsverordnung seit c) letzte Stand vom

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4 HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 4

5 HOAI Historie: 1971: Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieurs- und Architektenleistungen 1977: Erlass einer Rechtsverordnung in Form einer Honorarordnung für Leistungen der Architekten und Ingenieure (Urfassung) Seitdem bis gab es sieben Novellierung (Bundesminsiterium für Wirtschaft und Verkehr Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung) 5

6 Wann gilt die HOAI? a) Die HOAI gilt für Leistungen für Architekten und Ingenieure b) Die HOAI ist objekt-bezogen (Werkvertrag). c) Die HOAI ist leistungsbezogen und nicht berufsstandbezogen, da auch nicht Architekten danach abrechnen können. 6

7 Wann gilt die HOAI?... d) Die HOAI gilt auch zwischen den Architekten und Ingenieure. e) Die HOAI gilt nicht für ausländische Architekten, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben. 7

8 Stärken der HOAI Zehn gute Gründe für die HOAI 1. Instrument zur Sicherung der Baukultur (Architekt kann sich auf die Qualität seiner Planungsleistung konzentrieren vgl. Generalunternehmer). 2. Die HOAI schützt kleine und mittelständige Büros vor ruinösem Wettbewerb. (Honorarsicherheit) 3. Die HOAI gewährleistet eine auskömmliche Vergütung von geistigem Eigentum. 8

9 Stärken der HOAI 10 gute Gründe für die HOAI: 4. Die HOAI regelt die Honorare einheitlich, bundesweit. 5. Die HOAI gibt dem Bauherrn Kalkulationssicherheit (öffentlichen Haushalte). 6. Auf Grundlage der HOAI können nachträgliche Planungsänderungen organisiert werden. 7. Die HOAI sichert eine leistungsgerechte Vergabe. (Vergleichbarkeit individueller Entwürfe ist unabhängig vom Architektenhonorar, Leistungs- kein Preiswettbewerb). 9

10 Stärken der HOAI 10 gute Gründe für die HOAI: 8. Die HOAI stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen Bauherrn und Architekt. 9. Die HOAI definiert Arbeitsinhalte u. -abläufe. (Leistungsbilder schützen Bauherrn und Architekten). 10. Die HOAI sichert unabhängige Planung im Interesse der Gesellschaft. (Sinnvolles Verhältnis zwischen Kosten - Nutzen) 10

11 Schwächen der HOAI Schwächen und Lücken der HOAI : 1. Qualitätvolle Architektur wird gegenüber banaler Standardarchitektur nicht ausreichend honoriert. 2. Die HOAI sieht keine Regelung für eine verlängerte Planungs- und Bauzeit vor. (Werkvertrag) 11

12 Schwächen der HOAI Schwächen und Lücken der HOAI : 3. Die HOAI berücksichtigt Marktschwankungen, Indexsteigerungen in Form der anrechenbaren Kosten. (Zwischen Novellierung Nr. 5 HOAI 1996, Novellierung Nr , 13 Jahre Zeitspanne, Novellierung 7 innerhalb von 3 Jahren) 4. Kostensparendes Bauen wird durch die Bindung der Honorare an die voraussichtliche Bausumme vom Auftraggeber kaum berücksichtigt. (vgl. 5 4a Erfolgshonorar) Erfolgshonorar bis zu 20 % des vereinbarten Honorars Malushonorar bis zu 5 % des Honorars bei Überschreiten der vereinbarten Kosten 12

13 Die neue HOAI

14 HOAI 2013 TEIL 1: ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN TEIL 2: FLÄCHENPLANUNG TEIL 3: OBJEKTPLANUNG TEIL 4: FACHPLANUNG TEIL 5: ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN 14

15 HOAI 2013 TEIL 1: ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN (Architektenrelevant) TEIL 2: FLÄCHENPLANUNG TEIL 3: OBJEKTPLANUNG (Architektenrelevant) TEIL 4: FACHPLANUNG TEIL 5: ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN 15

16 HOAI 2013 ANLAGEN: Anlage 1: Beratungsleistungen Anlage 2: Grundleistungen im Leistungsbild Flächennutzungsplan Anlage 3: Grundleistungen im Leistungsbild Bebauungsplan Anlage 4: Grundleistungen im Leistungsbild Landschaftsplan Anlage 5: Grundleistungen im Leistungsbild Grünordnungsplan Anlage 6: Grundleistungen im Leistungsbild Landschaftsrahmenplan Anlage 7: Grundleistungen im Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan Anlage 8: Grundleistungen im Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan Anlage 9: Besondere Leistungen zur Flächenplanung 16

17 HOAI 2013 ZU ANLAGEN: Anlage 10: Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude u. Innenräume, Besondere Leistungen, Objektlisten Anlage 11: Grundleistungen im Leistungsbild Freianlagen, Besondere Leistungen, Objektliste Anlage 11: Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieursbauwerke, Besondere Leistungen, Objektliste Anlage 11: Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen, Besondere Leistungen, Objektliste Anlage 11: Grundleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung, Besondere Leistungen, Objektliste Anlage 11: Grundleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Besondere Leistungen, Objektliste 17

18 HOAI 2013 ARCHITEKTEN - INHALTE: TEIL 1: ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN ( 1-16) TEIL 3: OBJEKTPLANUNG (Abschnitt 1) Gebäude und Innenräume ( 33 37) ANLAGE 10: Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude u. Innenräume, Besondere Leistungen, Objektlisten 18

19 Überblick zur HOAI Inhaltsübersicht Gliederung TEIL 1: ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN ( 1-16) Gilt für alle Auftragnehmer (Architekten, Ingenieure, Fachplaner, Gutachter etc.) und alle in der HOAI verbindlich geregelten Leistungen der Flächen-, Objekt- und Fachplanung TEI 2: FLÄCHENPLANUNG Leistungen der Flächenplanung mit der Bauleitplanung ( 17-21) und der Landschaftsplanung ( 45-48) 19

20 Überblick zur HOAI Inhaltsübersicht Gliederung TEIL III: OBJEKTPLANUNG - Architektenleistungen bei Gebäuden und Innenräumen ( 33-37), - Freianlagen ( 38-40) - Ingenieursbauwerken ( 41-44) - Verkehrsbauwerken ( 45-48) 20

21 Überblick zur HOAI Inhaltsübersicht Gliederung TEIL IV: FACHPLANUNG - Tragwerskplanung ( 49-52) - Technische Ausrüstung ( 53-56) TEIL V: ÜBERLEITUNGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN ( 57-58) 21

22 Überblick zur HOAI Inhalt Teil 1 TEIL I: ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Leistungen und Leistungsbilder 4 Anrechenbare Kosten 5 Honorarzonen 6 Grundlagen des Honorars (Neubau, Umbau, Modernisierung) 7 Honorarvereinbarung 22

23 Überblick zur HOAI Inhalt Teil Berechnung des Honorars in besonderen Fällen 9 Berechnung des Honorars bei Beauftragung von Einzelfällen (neu) 10 Berechnung des Honorars bei Vertraglichen Änderungen des Leistungsumfangs (neu) 11 Auftrag für mehrere Objekte (Gebäude) 12 Instandsetzungen und Instandhaltungen (neu) 23

24 Überblick zur HOAI Inhalt Teil Interpolation 14 Nebenkosten 15 Zahlungen 16 Umsatzsteuer 24

25 Überblick zur HOAI Inhaltsübersicht TEIL III: OBJEKTPLANUNG Abschnitt 1: Gebäude und raumbildende Ausbauten Abschnitt 2: Freianlagen Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke Abschnitt 4: Verkehrsanlagen 25

26 Parameter der HOAI bei Gebäuden 1. Anwendungsbereich: Honorarordnung regelt die Berechnung der Entgelte für die Grundleistungen der Architekten. 26

27 Parameter der HOAI bei Gebäuden 2 Begriffsbestimmungen: (1) Objekte sind Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Objekte, Tragwerke, Anlagen der Technischen Ausrüstung 27

28 Parameter der HOAI bei Gebäuden Zu 2 Begriffsbestimmungen: A. BERECHNUNGSPARAMETER: AUFGABENSTELLUNG - OBJEKT (2) Neubauten und Neuanlagen werden neu errichtet oder neu hergestellt. 28

29 Grabmal Überblick Mies van der Rohe Grabstein, Chicago, 17. August

30 Entwurf Glashochhaus MvR Überblick 30

31 OF Neubau APPLIED SCIENCES Neubau Voe 31

32 Wiederaufbau 2 (3) Wiederaufbauten sind Objekte, bei denen die zerstörte Teile auf noch vorhandenen Bauund Anlagenteilen wiederhergestellt werden. Wiederaufbauten gelten als Neubauten, sofern eine neue Planung erforderlich ist. 32

33 A. Aufgabenstellung Zu A. BERECHNUNGSPARAMETER: AUFGABENSTELLUNG - OBJEKT 2 (4) Erweiterungsbauten sind Ergänzungen eines vorhandenen Objekts Sie gelten als Neubauten, soweit in den Bestand nicht wesentlich eingegriffen wird. Angrenzende Bausubstanz kann in die anrechenbaren Kosten mit einbezogen werden (i.r. angrenzender Rohbau und Technischer Anlagen). 33

34 Zu A. Aufgabenstellung 2 (5) Umbauten sind Umgestaltungen eines vorhandenen Objekts mit wesentlichen Eingriffen in Konstruktion oder Bestand. 2 (6) Modernisierungen sind bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes eines Objekts, soweit diese Maßnahmen nicht unter Absatz 4, 5 oder 8 fallen. Sie gehören zu den Umbauten. 34

35 Modernisierung Beispiel: Sanierung Grundschule Rolandstraße Düsseldorf

36 Modernisierung 36

37 Modernisierung Instandsetzung 37

38 Modernisierung Instandsetzung Gesamtsanierung Grundschule Rolandstraße, Düsseldorf 2006 Legner + van Ooyen

39 Modernisierung Gesamtsanierung Grundschule Rolandstraße, Düsseldorf 2006 Prof. Schneider Essleben,

40 Zu A. Aufgabenstellung 2 (8) Instandsetzungen sind Maßnahmen zur Wiederherstellung des zum bestimmungsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustands (Soll- Zustandes) eines Objekts, soweit dies Maßnahmen nicht unter Absatz 3 fallen. 2 (9) Instandhaltungen sind Maßnahmen zur Erhaltung des Soll- Zustandes eines Objekts. 40

41 Zu A. Aufgabenstellung Die Aufgabenstellung einer Planung /Realisierung wird in der HOAI im wesentlichen in den Leistungsbildern und den Begriffsbestimmungen ( 2 HOAI) festgelegt: 2 (3+4) Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten 2 (5) Erweiterungsbauten (Aufstockung, Anbau) 2 (6) Umbauten, Modernisierungen (Altbausanierung) 2 (8+9) Instandsetzungen und Instandhaltungen 41

42 Umbau und Erweiterungsbereiche 42

43 Kunst gegen Kohle - Kohle gegen Kunst 43

44 Wettbewerb 1993 Ruhrfestspielhaus Recklinghausen 44

45 Wettbewerb 1993 Auer+Weber 1. Preis 45

46 Umbau Instandsetzung - Neubau Instandsetzung Umbau Neubau 46

47 B. Honorarzonen Schwierigkeitsgrad des Objektes 5 HONORARZONEN Je nach Schwierigkeitsgrad des Objektes werden die Leistungsbilder in fünf verschiedenen Honorarzonen festgeschrieben: - Honorarzone I (sehr geringe Planungsanforderung) - Honorarzone II (geringe Planungsanforderung) - Honorarzone III (durchschnittliche Planungsanforderung) - Honorarzone IV (hohe Planungsanforderung) - Honorarzone V (sehr hohe Planungsanforderung) 47

48 C. Schwierigkeitsgrad des Objektes Honorarzonen Anlage 10.2: Objektliste Gebäude 48

49 C. Schwierigkeitsgrad des Objektes Honorarzonen Anlage 10.2: Objektliste Gebäude 49

50 B. Honorarzone Schwierigkeitsgrad des Objektes 1. Einbindung in die Umgebung 2. Funktionsbereichen 3. Gestalterischen Anforderungen 4. Konstruktionen 5. Technischer Ausrüstung 6. Ausbau 50

51 B. Honorarzone Schwierigkeitsgrad des Objektes Honorarzonen stellen den Schwierigkeitsgrad eines Objekts oder einer Flächenplanung dar. Man unterscheidet fünf Honorarzonen: I V Honorarzone: I II III IV V Planungsanforderung: Sehr gering Gering Durchschnittlich überdurch schnittlich sehr hoch Bis zu 10 Pkt. 11 bis 18 Pkt. 19 bis 26 Pkt. 27 bis 34 Pkt. 35 bis 42 Pkt. Beispiel: Baracken, landwirtschaftl. Gebäude etc. Einfache Wohnbauten, Garagen, Parkhäuser etc. Wohnhäuser, Kindergärten, Bürobauten, Sporthallen aufwändige Bürobauten Wohnhäuser, Praxen, Schulen, Bibliotheken, Museen, Krankenhäuser Studios, Gebäude für wissenschaftl. Forschung, Universitätsbau ten 51

52 B. Honorarzone Bewertungskriterien HONORARZONE I Gebäude mit sehr geringen Planungsanforderungen Beispiel: Baracken, Scheunen HONORARZONE II Gebäude mit geringen Planungsanforderungen - Garagen, Gewächshäuser 52

53 HOCHSCHULE BOCHUM B. Honorarzone Schwierigkeitsgrad HONORARZONE III Gebäude mit durchschnittlichen Planungsanforderungen - Beispiel: Wohnhäuser, Schulen, Kindergärten, Bürobauten, Pflegeheime Haus Schraven, Krefeld Architekten Legner Luise Hensel Grundschule, Erkelenz +Partner Gumpp 53

54 B. Honorarzone Schwierigkeitsgrad IV HONORARZONE IV Gebäude mit überdurchschnittlichen Planungsanforderungen - Beispiel: Schulen, Krankenhäuser, aufwändige Bürobauten und aufwändige Wohnbauten HABA Hautverwaltung Rottach h4a Gessert+Randecker Architekten, Stuttgart 54

55 B. Honorarzone Bewertungskriterien HONORARZONE IV Gebäude mit überdurchschnittlichen Planungsanforderungen - Beispiel: Schulen, Krankenhäuser, aufwändige Bürobauten und aufwändige Wohnbauten Sonderschule Göppingen +Randecker Architekten, Stuttgart h4a Gessert 55

56 B. Honorarzone Bewertungskriterien bühnensaal Honorarzone V HONORARZONE V Gebäude mit sehr hohem Planungsanforderungen - Beispiel: Universitätsbauten, Theater- und Konzertbauten Ruhrfestspielhaus, Recklinghausen Auer+Weber Architekten mit Legner Architekten 56

57 5 Honorarzonen Honorarzonen stellen den Schwierigkeitsgrad eines Objekts oder einer Flächenplanung dar. Man unterscheidet 5 Honorarzonen: I V Honorarzone: I II III IV V Planungsanforderung: Sehr gering gering durchschnittlich überdurchschnittlich sehr hoch Beispiel: Baracken, landwirtschaftl. Gebäude etc. Einfache Wohnbauten, Garagen, Parkhäuser etc. Wohnhäuser, Kindergärten, Bürobauten, Sporthallen aufwändige Bürobauten Wohnhäuser, Praxen, Schulen, Bibliotheken, Museen, Krankenhäuser Studios, Gebäude für wissenschaftl. Forschung, Universitätsbau ten 57

58 C. Planungstiefe Die Tiefe der Planung/Realisierung wird in verschiedenen Leistungsphasen definiert. LPH. 1 Grundlagenermittlung 2 % LPH. 2 Vorentwurfsplanung 7 % LPH. 3 Entwurfsplanung 15 % LPH. 4 Genehmigungsplanung 3 % LPH. 5 Ausführungsplanung 25 % LPH. 6 Vorbereitung der Vergabe 10 % LPH. 7 Mithilfe der Vergabe 4 % Einzelleistung: von 7% bis 10% Einzelleistung: von 11% bis 18% LPH. 8 Objektüberwachung 32 % Einzelleistung: von 2,1 bis 2,7 % der LPH. 9 Objektbetreuung+Doku. 2 % anrechenbaren Kosten KG Alle Leistungsphasen ergeben 100 % des Architektenhonorars. 58

59 D. Anrechenbare Kosten Berechnungsgrundlage: 4 ANRECHENBARE KOSTEN - Anrechenbare Kosten sind Teile der Kosten für die Herstellung, den Umbau, die Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung von Objekten. -Sie dienen als Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Honorare. - Im Allgemeinen wird die Kostenberechnung nach DIN ( ) KG zugrunde gelegt. -Maßgebend sind die Netto-Beträge (Bruttosumme / 1,19) 59

60 HOAI 2013 TEIL 1: ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN (Architektenrelevant) TEIL 3: OBJEKTPLANUNG (Architektenrelevant) Anlage 10: Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude u. Innenräume, Besondere Leistungen, Objektlisten 60

61 B. PLANUNGSTIEFE PARAMETER: B: PLANUNGSTIEFE 61

62 B. PLANUNGSTIEFE PARAMETER: B: PLANUNGSTIEFE 62

63 B. PLANUNGSTIEFE PARAMETER: B: PLANUNGSTIEFE 63

64 D. Anrechenbare Kosten Berechnungsgrundlage Kostenermittlungsverfahren Leistungsphasen der HOAI Toleranzbereich Stufen der Kostenermittlungsverfahren 1. Grundlagenermittlung 2. Vorplanung ± 20% Kostenschätzung (Soll-Kosten) 3. Entwurfsplanung 4. Genehmigungs-planung ± 10% 30% Kostenberechnung (Soll-Kosten) 5. Ausführungs-planung 6. Vorbereitung der Vergabe 7. Mitwirken bei der Vergabe 8. Objektüberwachung 9. Objektbetreuung, Dokumentation ± 5% ± 5% 10% 20% Bepreiste LV s Kostenanschlag (=Kostenfortschreibung) (Soll-Kosten) Kostenfeststellung (Ist-Kosten)

65 Anrechenbare Kosten D. Berechnungsgrundlage: Anrechenbare Bauwerkskosten in der Regel Kostengruppe

66 E. Bauen im Bestand (Umbauten Modernisierungen): Umbauzuschlag: Festlegung des Umbauzuschlags auf alle LPH % - 33 % (in HZ III, darüberhinaus auch mehr) Instandsetzungszuschlag: Festlegung des Bauüberwachungszuschlags (0 % - 50 %) nur für LPH 8 66

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