Vergehen Betroffene Tatbestand Regelung Grundlage Bußgeld Bauherr; beauftragte Fachleute
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- Lennart Fiedler
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Neubau Neues Wohngebäude entspricht nicht den -Anforderungen Verstoß gegen die Bauherr; EnEG 1, Energieausweis ist nicht unverzüglich nach Fertigstellung des Neubaus vorhanden Bauherr als ; Wohngebäude leichtfertig nicht gemäß 3 Abs. 1 errichtet. Energieausweis nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 unter Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des fertig gestellten Gebäudes oder eine Kopie hiervon nicht vorhanden. 2, EnEG 1
2 Anlagentechnik installieren Heizungsinstallation erfüllt nicht die Verstoß gegen die EnEG, 1, Nr. 7 Anlagentechnik nicht gemäß den ausgestattet Rohre und Armaturen nicht gemäß den dämmen Keine Unternehmererklärung nach Installation neuer Anlagentechnik ausstellen,, Firmen oder Einen Heizkessel gemäß 13 Abs. 1, Satz 1 auch in Verbindung mit Satz 2 gefordert einbauen oder aufstellen. Zentralheizung, heizungstechnische Anlagen oder Umwälzpumpe gemäß 14 Abs. 1, Satz 1, Abs. 2, Satz 1 oder Abs. 3 vorsätzlich oder ausgestattet. Wärmeabgabe von Wärmeverteilungsund Warmwasserleitungen oder von Armaturen gemäß 14 Abs. 5 vorsätzlich oder begrenzt. Eine Unternehmer- Erklärung gemäß 26a Absatz 1 eine Bestätigung nicht richtig oder nicht rechtzeitig vornehmen bei Installation einer Heizungstechnik nach 13, einer Verteilungseinrichtung oder Warmwasseranlagen nach 14 oder eine Klimaanlage oder Lüftungsanlagen nach 15. 1, Nr. 8 1, Nr. 9 3, EnEG EnEG EnEG
3 Bestand verändern Bei Änderung der Außenhülle eines Bestandsgebäudes werden die an die Außenbauteile nicht erfüllt Keine Unternehmererklärung nach Änderung der Außenbauteile eines Bestandsgebäudes ausgestellt Verstoß gegen die EnEG Firmen; Änderungen gemäß 9 Abs. 1, Satz 1 gefordert ausführen. Eine Unternehmer- Erklärung gemäß 26a Absatz 1 eine Bestätigung nicht richtig oder nicht rechtzeitig vornehmen bei Änderung der Gebäudehülle im Sinne des 9 Abs. 1, Satz 1. 1, 3, EnEG Bestand nachrüsten Nachrüstpflicht zur Dämmung der oberen Geschossdecke nicht erfüllt Verstoß gegen die EnEG von Gebäuden Keine Unternehmererklärung nach Dämmung der obersten Geschossdecke ausgestellt Nachrüstpflicht zur Außerbetriebnahme bestimmter alter Heizungen nicht wie gefordert erfüllt Nachrüstpflicht zur Dämmung von Rohren und Armaturen nicht erfüllt Firmen; Oberste Geschossdecken gemäß 10 Abs. 3, Satz 1 gefordert dämmen. Eine Unternehmer- Erklärung gemäß 26a Absatz 1 eine Bestätigung nicht richtig oder nicht rechtzeitig vornehmen bei Dämmung der obersten Geschossdecke gemäß 10 Abs. 3, auch in Verbindung mit Abs. 4 und Abs. 5. Alten Heizkessel gemäß 10 Abs. 1, Satz 1, 2 oder 3 vorsätzlich oder leichtfertig weiterhin betreiben. Heizungs- und Warmwasserleitungen oder Armaturen gemäß 10 Abs. 2, Satz 1 gefordert dämmen. 1, Nr. 6 3, 1, Nr. 4 1, Nr. 5 EnEG EnEG EnEG
4 Energieausweis erstellen Verstoß gegen die Falsche Daten für Energieausweise im Bestand bereitgestellt Die erforderlichen Daten für die Ausstellung des leichtfertig bereitstellen obwohl sie nach 17 Abs. 5 Satz 2, auch in Verbindung mit Satz 4 nicht richtig sind. 2, Nr. 7 EnEG 1 Bereitgestellte Daten für den Bestand zu Grunde gelegt, obwohl diese nicht richtig sind Unberechtigterweise Bestand ausstellen Registriernummer im Energieausweis nicht angeben Eine und der verwendeten Daten nicht wie gefordert der Behörde zur Energieausweis im Bestand Im Energieausweis die vom bereitgestellten Daten der Berechnung leichtfertig zu Grunde legen obwohl nach 17 Absatz 5 Satz 3 begründeter Anlass zu Zweifeln an deren Richtigkeit besteht. Bestand Einen Energieausweis leichtfertig ausstellen obwohl gemäß 21 Abs. 1 Satz 1 nicht berechtigt sein. Energieausweise Im Energieausweis gemäß 17 Abs. 4, Satz 4 oder Satz 5 die zugeteilte Registriernummer oder das Datum der Antragstellung nicht richtig oder eintragen. Energieausweise 26d Absatz 6 Satz 1 2, Nr. 8 2, Nr. 9 3, 3, EnEG EnEG EnEG EnEG 1 1
5 Energieausweise im Bestand Den Energieausweis im Bestand bei Verkauf, Neuvermietung oder Neuerpachtung nicht vorlegen Verstoß gegen die Verkäufer EnEG Vermieter 1 Verpächter Bestand nach Verkauf übergeben Energiekennwerte in Anzeigen in kommerziellen Medien nicht wie gefordert angeben Eine und der verwendeten Daten nicht wie gefordert der Behörde zur Kontrolle zusenden Verkäufer Auftraggeber Den Energieausweis als Original oder als Kopie den potenziellen Kunden spätestens bei der Besichtigung gemäß 16 Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz oder Satz 2 zweiter Halbsatz, jeweils auch in Verbindung mit Satz 4, nicht vollständig oder vorlegen. Unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrages dem Käufer gemäß 16 Abs. 2 Satz 3 den Energieausweis oder eine Kopie nicht vollständig oder übergeben. Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien Vorsätzlich sicherstellen dass in Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien die Pflichtangaben auch enthalten sind gemäß 16a Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 2. Energieausweise 26d Absatz 6 Satz 1 2, Nr. 4 2, Nr. 5 2, Nr. 6 3, EnEG EnEG EnEG 1 1
6 Klimaanlagen inspizieren lassen Klimaanlagen nicht inspizieren lassen Verstoß gegen die Betreiber der Klimaanlage 1 Klimaanlagen nicht inspizieren Registriernummer im Inspektionsbericht eintragen Eine der Behörde zur Klimaanlage Klimaanlagen Klimaanlagen Eine Klimaanlage gemäß 12 Abs. 1 leichtfertig nicht oder inspizieren lassen. Eine Klimaanlage gemäß 12 Abs. 5, Satz 1 vorsätzlich inspizieren. Im Inspektionsbericht gemäß 12 Absatz 6 Satz 3 oder Satz 4 die zugeteilte Registriernummer oder das Datum der Antragstellung nicht richtig oder eintragen. der 26d Absatz 6 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 8, 2, 2, 3, 3, EnEG EnEG EnEG EnEG 1
7 Behörden kontrollieren Eine und der der Behörde zur Verstoß gegen die Energieausweise Eine der Behörde zur Klimaanlagen 26d Absatz 6 Satz 1 26d Absatz 6 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 8, 3, 3, EnEG EnEG
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