Die papierlose Abrechnung der Zahnarztpraxis gegenüber der KZVB ab 2012
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- Nele Kranz
- vor 8 Jahren
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1 Die papierlose Abrechnung der Zahnarztpraxis gegenüber der KZVB ab
2 Gesetzliche Grundlage 295 Abs. 4 SGB V Die an der Versorgung teilnehmenden Ärzte, Einrichtungen und medizinischen Versorgungszentren haben die für die Abrechnung der Leistungen notwendigen Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung im Wege elektronischer Datenübertragung.. zu übermitteln. 2
3 Gesetzliche Grundlage 295 Abs. 2 SGB V Für die Abrechnung der Vergütung übermitteln die Kassenärztlichen Vereinigungen im Wege elektronischer Datenübertragung den Krankenkassen für jeden Behandlungsfall [ ] einen Datensatz 3
4 Zunächst keine Einigung mit den Bundesverbänden der Krankenkassen über die Umsetzung des Gesetzes. Standpunkt der KZVen für die Umsetzung war stets, nur Daten im bisherigen Umfang an die Krankenkassen elektronisch zu liefern. In Folge wurde das Bundesschiedsamt für die vertragszahnärztliche Versorgung angerufen. (KZBV vs. Bundesverbände der Krankenkassen) 4
5 Entscheidung des Bundesschiedsamtes am 31. Januar 2008 für alle Bema-Teile: Der Umfang der bisherigen Datenlieferungen an die Krankenkassen bleibt unverändert. Die Zahnarztnummer wird (in Bayern fallweise) verschlüsselt an die Krankenkassen geliefert. 5
6 Das ändert sich Online-Einreichung auch für PAR und KB Bei elektronischer Einreichung ab ZE-/PAR- /KB-Termin und KFO ab (weitestgehend) keine Beifügung von HKP, KFO-Abrechnungsschein, PAR-Status, KB- Abrechnungsformular. Herkömmliche Fremdlaborrechnung wird durch elektronische Laborrechnung ersetzt. 6
7 Das ändert sich Formblatt Q und Formblatt M entfallen bei Online-Einreichungen ab bzw
8 Papierlos für alle Bema-Teile 2012 Bisher Nur KCH papierlos bei Online- und Disketteneinreichern Ab / Auch ZE, PAR, KB und KFO papierlos von der Praxis zur KZVB und von der KZVB zu den Krankenkassen 8
9 Wie ist der Ablauf? 1. Genehmigungsverfahren für genehmigungspflichtige Behandlungen 2. Behandlung und Erteilung des Laborauftrages 3. Abrechnung gegenüber der KZVB 9
10 Wie ist der Ablauf? 1. Genehmigungsverfahren für genehmigungspflichtige Behandlungen 2. Behandlung und Erteilung des Laborauftrages 3. Abrechnung gegenüber der KZVB 10
11 Genehmigungspflichtige Behandlungen Es ist ein HKP, Parodontalstatus, Behandlungsplan aufzustellen. Die Genehmigung der Krankenkasse ist einzuholen. (Für KB gilt: Das Abrechnungs-Formular muss - bis auf Bundeswehr - nicht an die Krankenkasse geschickt werden) Dann kann mit der Behandlung begonnen werden. 11
12 Nichtbewilligungsbedürftige KB- und ZE- Wiederherstellungen und Erweiterungen Es kann sofort mit der Behandlung begonnen werden. Der Heil- und Kostenplan soll schnellstmöglich aufgestellt werden, wobei Aufstellungsdatum </= Eingliederungsdatum 12
13 Wie ist der Ablauf? 1. Genehmigungsverfahren für genehmigungspflichtige Behandlungen 2. Behandlung und Erteilung des Laborauftrages 3. Abrechnung gegenüber der KZVB 13
14 Fremdlaborrechnung und Auftragsnummer Aus Datenschutzgründen ist die Übermittlung von patientenbezogenen Daten auf elektronischem Weg unverschlüsselt nicht gestattet. Zur Anonymisierung dieser Daten wird eine Auftragsnummer benötigt. Die Auftragsnummer dient der eindeutigen Zuordnung der elektronischen Rechnung des Fremdlabors zum Abrechnungsfall in der Praxis. 14
15 Generierung der Auftragsnummer Die Auftragsnummer wird - für alle Bemateile automatisch vom Abrechnungsprogramm generiert, wenn der HKP / Laborauftrag für einen Fall von der Praxis erstellt wird. 15
16 Beispiel für eine Auftragsnummer 16
17 Auftragserteilung an das Dentallabor Je nach Programm wird der Laborauftrag mit der Auftragsnummer komplett ausgedruckt oder es wird nur die Auftragsnummer gedruckt und ist dann an das mit dem vom Labor für die Auftragserteilung zur Verfügung gestellten Formular anzuheften. 17
18 Auftragsbezogene Rechnungslegung durch das Dentallabor Die bisherige papierbezogene Rechnungslegung für den jeweiligen Auftrag bleibt. Eine Durchschrift ist dem Patienten auszuhändigen. Sie ist rechnungsbegründende Unterlage und muss gemäß den rechtlichen Vorgaben (10 Jahre) archiviert werden. 18
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20 Einbinden der elektronischen Rechnung in den Behandlungsfall für die elektronische Einreichung Einlesen der elektronischen Laborrechnung (sog. XML-Datei) Automatische Übernahme in den Abrechnungsfall Bitte folgen Sie den Anweisungen Ihres Software- Herstellers. 20
21 WICHTIG Stellt das Labor keine elektronische Laborrechnung (XML-Datei) zur Verfügung, dann manuelle Übernahme der Labordaten. 21
22 Vorgehen bei fehlerhafter Laborrechnung Das Labor muss eine korrigierte Rechnung (Papier und elektronisch) unter Verwendung derselben Auftragsnummer zur Verfügung stellen. Die korrigierte elektronische Rechnung wird (vor Übermittlung an die KZVB) von der Abrechnungssoftware eingelesen und der Abrechnung zugefügt. 22
23 Rechnung des Dentallabors Für die Prüfung von Laborleistungen in der KZVB zu gleichartigen ZE-Versorgungen sind auch die Einzelangaben zu den Nicht-BEL- Leistungen zwingend erforderlich. Je Nicht-BEL-Leistung erfolgt eine textliche Beschreibung ohne Angabe einer Nummer. 23
24 Wie ist der Ablauf? 1. Genehmigungsverfahren für genehmigungspflichtige Behandlungen 2. Behandlung und Erteilung des Laborauftrages 3. Abrechnung gegenüber der KZVB 24
25 Erstellung der Abrechnungsdatei Elektronische Einreichung Zur Abrechnung werden von der Praxissoftware die zahnärztlichen Behandlungsdaten und die elektronischen Labordaten zu einem Abrechnungsfall zusammengeführt. Erzeugung der Abrechnungsdatei: Bitte folgen Sie den Anweisungen Ihres Software- Herstellers. 25
26 Fremd-Laborrechnungen bei elektronischer Einreichung Soll Elektronische Laborrechnung mit automatischer Übernahme der Daten durch die Abrechnungssoftware. 26
27 Fremd-Laborrechnungen in Papierform bei elektronischer Einreichung Sofern das Fremdlabor nur Papierrechnungen liefert, sind diese als Kopien mit ABE- Nummer + Umdruckfeld KVK / egk (Patientenname, Kassennummer ) versehen, bei der KZVB einzureichen. Diese Praxis- und Patientenangaben sind an die jeweilige Laborrechnung anzuheften, um sie den elektronischen Fällen zuzuordnen. 27
28 Fremd-Laborrechnungen bei elektronischer Abrechnung Eigenlaborrechnungen sind stets in der Praxis zu erfassen 28
29 Sonstige Kostenträger ZE, PAR, KB und KFO Bundeswehr, Zivildienst, Bundespolizei, Sozialhilfeträger, Versorgungsämter, Polizei und Feuerwehr nehmen nicht am Datenträgeraustausch zwischen KZVB und den Krankenkassen teil. 29
30 Sonstige Kostenträger bei elektronischer Einreichung ZE, KB und KFO zusätzlich auch für Online- und Disketteneinreicher Zur Abrechnung sind die HKPs und Abrechnungsformulare im Original und die Fremd-Laborrechnungen als Kopie einzureichen. 30
31 Sonstige Kostenträger bei elektronischer Einreichung PAR zusätzlich auch für Online- und Disketteneinreicher Blatt 2 im Original. Ausnahme: Bundeswehr Blätter 1 und 2 im Original einreichen 31
32 Einreichungstermine ab 2012 ZE/PAR/KB Ab Abrechnungen Einreichungstermin bis 16. des Monats KCH/KFO Einreichung bis 5. des 1. Quartalmonats KCH-HVM-Meldungen am 2. des auf den Meldemonat folgenden Monats. 32
33 Start papierlose Abrechnung in 2012 Ab Abrechnung im Februar papierlos ZE/PAR/KB Achtung: ZE, PAR, KB in bisheriger Form einreichen 33
34 Start papierlose Abrechnung in 2012 Ab Quartalsabrechnung papierlos KFO Quartalsabrechung (Termin 5. Januar 2012) in bisheriger Form einreichen. 34
35 Formblätter Q und Formblätter M entfallen ab bzw für Online- Einreichungen soweit keine Sonstigen Kostenträger abgerechnet werden keine Laborrechnungen in Papierform eingereicht werden 35
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38 Monatsabrechnungen bis ZE PAR KB Abrechnungsfälle mit Eingliederungsdatum bis Mitte Januar 2012 sollen zum Termin eingereicht werden. Abrechnungsfälle, die bis Mitte Januar 2012 abgeschlossen werden (Datum Abschluss der Behandlung), sollen zum Termin eingereicht werden. Abrechnungsfälle, die bis Mitte Januar 2012 abgeschlossen werden (Datum der letzten Leistung), sollen zum Termin eingereicht werden. 38
39 Papier-Einreichungen ab Monat ZE HKPs, Eigenlabor- und Fremdlaborrechnungen (nur Kopien) PAR Blatt 2 des Parodontalstatus (nur Kopien) KB Abrechnungsformulare und Fremdlaborrechnungen (nur Kopien). Eigenlaborkosten sind im Abrechnungsformular einzutragen 39
40 Papier-Einreichungen ab Quartal KFO KFO-Abrechnungsschein und Fremdlaborrechnungen (nur Kopien). KCH-Erfassungsschein für die Begleitleistungen ist anzuheften. KCH Wie heute 40
41 Eigen- und Fremdlaborrechnungen bei Papiereinreichern sind als Kopien mit ABE- Nummer und Umdruckfeld der KVK/eGK versehen, einzureichen. 41
42 Elektronische Einreichung (Praxen, Stand September 2011) KCH ZE KFO Online 73,2 % Online 57,8 % Online 59,6 % DTA 25,5 % DTA 21,4 % DTA 37,2 % 42
43 Aufbewahrungsfrist des Behandlungsplanes: 4 Jahre, 5 BMV-Z bzw. 7 EKV-Z Aufbewahrung des Parodontalstatus Blatt 1 und 2: 4 Jahre, 5 BMV-Z bzw. 7 EKV-Z Laborrechnungen: 10 Jahre 43
44 Aufbewahren 1. Möglichkeit Der genehmigte und abgerechnete Heil-und Kostenplan, Behandlungsplan, Parodontalstatus wird herkömmlich in Papierform archiviert 44
45 Aufbewahren 2. Möglichkeit Der genehmigte und abgerechnete Heil-und Kostenplan, Behandlungsplan oder PAR-Status wird revisions- und manipulationssicher elektronisch archiviert. 45
46 Einführung in die Online-Einreichung Doris Korcowicz Leiterin Dateneingangscenter DEC-Hotline Doris Korcowicz und Team 46
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48 Die Benutzerregistrierung sollte immer der PraxisinhaberIn vornehmen
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53 Bitte schreiben Sie Ihre aktuelle -Adresse auf die Teilnahmeerklärung
54 Abrechnungsdaten online übermitteln. Wie geht s??
55 Zuerst müssen Sie Ihre Abrechnungsdaten am Praxis PC erzeugen und abspeichern. Wohin speichern? Sie haben einen anderen onlinefähigen PC Sie sind am Praxis-PC online auf einem USB-Stick auf die Festplatte
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67 Weitere Infos in der Abrechnung Online Maske
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70 Personalzugang anlegen
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75 Datensicherheit Internet PC Sehr sicher, da einzige Verbindung zum Internet. Keine physikalische Verbindung zu anderen Praxisrechnern und damit Schutz von Patientenund Praxisdaten. 75
76 Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen auch gerne telefonisch weiter. KZVB DEC-Hotline
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