Für Kinder der Primarschule Winkel ab dem 1. Kindergartenjahr bis Ende der 6. Klasse.

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1 ABC der Betreuung Für Kinder der Primarschule Winkel ab dem 1. Kindergartenjahr bis Ende der 6. Klasse. Modul Zeit Angebot 1 Morgentisch Uhr Betreuung, Frühstück und Freizeitaktivitäten Blockzeitenbetreuung Uhr Kostenlose Betreuung Uhr 2 Mittagstisch Uhr Betreuung, Mittagessen und Freizeitaktivtäten 3 Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung: mini 4 Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung: midi 5 Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung: maxi 6 Betreuung an Weiterbildungstagen der Lehrpersonen (separate Anmeldung) 7 Betreuung an Weiterbildungstagen der Lehrpersonen (separate Anmeldung) Uhr und Uhr Uhr und Uhr Betreuung, Mittagessen, Freizeitaktivitäten, Zwischenverpflegung und individuelle Heimkehr Betreuung, Mittagessen, Freizeitaktivitäten, Zwischenverpflegung und individuelle Heimkehr Uhr Betreuung, Mittagessen, Freizeitaktivitäten, Zwischenverpflegung und individuelle Heimkehr Uhr Betreuung, Verpflegung, Ausflüge und individuelle Heimkehr Uhr Betreuung, Verpflegung, Ausflüge und individuelle Heimkehr Anmeldung/Abmeldung Die Eltern melden ihre Kinder für die Betreuung im kommenden Schuljahr bis spätestens Mitte Juni an. Ihr Kind ist mit der Anmeldung für das ganze Schuljahr aufgenommen. Änderungen der Anmeldung Änderungen nach Beginn des Schuljahres sind frühestens für das 2. Semester möglich (eine Erhöhung der Betreuungsumfanges ausgenommen). Für Änderungen vor Beginn des Schuljahres wird eine Bearbeitungsgebühr von 50.- berechnet. Änderungen aus schulischen, beruflichen oder familiären Gründen können während des Schuljahres ausnahmsweise bewilligt werden. Gesuche müssen schriftlich 4 Wochen vorher bei der Betreuungsleitung eingereicht werden (Bearbeitungsgebühr 50.-). Absenzen Krankheits- oder unfallbedingte Absenzen sowie schulbedingte Abwesenheiten des Kindes (Schulreise, Exkursionen, Schulanlässe, Projektwochen, Lagerwochen) müssen die Eltern bis spätestens Uhr bei der Betreuungsleitung melden (Tel , Nachricht auf Combox hinterlassen). Fehlende Kinder werden bei der Klassenlehrperson und auf dem Schulareal gesucht und die Eltern über das Nichterscheinen umgehend benachrichtigt.

2 2 Adressänderung und Notfalladresse Bitte melden Sie Änderungen von Adressen und Telefonnummern telefonisch oder schriftlich bei der Schulverwaltung. Eltern, die nicht erreichbar oder unabkömmlich sind, vermerken auf dem Anmeldeformular eine Notfalladresse mit Telefonnummer. Änderungen der Notfalldaten sind umgehend bei der Schulverwaltung zu melden. Aufnahme Ihr Kind gilt mit der Anmeldung als aufgenommen. Die Rechnung wird zeitnah verschickt. In der Regel erfolgt die Aufnahme des Kindes in der Betreuung auf Schuljahresbeginn. Sofern Plätze frei sind, können Aufnahmen auch unter dem Schuljahr erfolgen. In nicht planbaren familiären Notfällen, wie Krankheit/Unfall/Todesfall, kann ein Kind ausnahmsweise zusätzlich das Betreuungsangebot zum jeweiligen Höchsttarif nutzen, sofern genügend Platz in der Betreuung vorhanden ist. Ausschluss Wiederholte unentschuldigte Absenzen, das Nichtbezahlen der Rechnung, unkooperatives Verhalten der Eltern bzw. das Vorliegen unüberbrückbarer Differenzen mit den Eltern oder undiszipliniertes Verhalten des Kindes können zum Ausschluss führen. Der Ausschluss eines Kindes erfolgt nach Gesprächen der Betreuungsleitung, der Schulleitung/Ressortverantwortlichen der Primarschulpflege mit den Eltern. Die Primarschulpflege entscheidet über einen Ausschluss des Kindes. Betreuungsort/Räumlichkeiten Betreuungsort sind die Räumlichkeiten der Schule Winkel. Die Innenräume sind so eingerichtet, dass sie den grundlegenden Bedürfnissen der verschiedenen Altersklassen entsprechen. Die Kinder erhalten die Möglichkeit, sich draussen wie drinnen in Spiele und Tätigkeiten zu vertiefen oder sich zurückzuziehen. Daneben kann die Betreuung weitere Räumlichkeiten, wie Klassenzimmer für den Mittagstisch sowie Turnhalle, Mehrzweckraum, Werkraum für Freizeitaktivitäten nutzen. Betreuungszeiten Die Primarschule Winkel bietet an den Wochentagen während der unterrichtsfreien Zeit eine Betreuung der Schulkinder an. In den Ferien, an den gesetzlichen Feiertagen, am Freitag nach Auffahrt und am Schulsilvester bleibt das Angebot geschlossen. Am Gründonnerstag schliesst die Betreuung um Uhr. Bei Schuleinstellungen, wie Weiterbildung der Lehrpersonen oder Mai- und Herbstmärt, findet eine Betreuung von Uhr statt. Die Anmeldung erfolgt mit einem separaten Anmeldeformular. Bitte beachten Sie, dass an diesen Tagen maximal 25 Kinder das Angebot nutzen können. Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt. Enthaftungserklärung Immer wieder kann es vorkommen, dass Ihr Kind die Betreuung früh- oder kurzzeitig verlassen muss. Wir haben Verständnis dafür, wenn Ihr Kind etwas zu Hause holen muss oder wegen eines Ausfluges früher in der Schule sein sollte. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass in solchen Fällen, die Haftung für Ihr Kind nach Verlassen der Betreuung ausschliesslich bei Ihnen liegt. Wünschen Sie, dass Ihr Kind die Betreuung nicht vorzeitig verlassen darf, so müssen Sie dies ausdrücklich in schriftlicher Form der Betreuungsleitung mitteilen. Ernährung Wir legen grossen Wert auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung. Bei religiösen, ethischen und gesundheitlichen Besonderheiten und Bedürfnissen werden zusammen mit den Eltern Möglichkeiten gesucht und vereinbart. Die Kinder werden zum Mithelfen angehalten (z. B. Vorbereiten, Aufräumen, Abwaschen).

3 3 Hausaufgaben Kinder, welche am Nachmittag betreut werden, haben die Gelegenheit, ihre Hausaufgaben selbständig zu lösen. Erklärungen können nur bedingt abgegeben werden. Heimkehr Gemäss Anmeldung kann die Heimkehr des Kindes individuell gewählt werden (geht alleine nach Hause, wird von den Eltern o.a. abgeholt). Die Abholzeiten der Betreuung sind zwingend einzuhalten. Verspätungen sind umgehend zu melden. Bei Nichteinhalten der Abholzeiten wird innerhalb der ersten 15 Minuten nach Betreuungsende eine Gebühr von 20.- erhoben. Eine weitere Verspätung wird zusätzlich verrechnet. Individuelle Angebote Für Eltern, deren Kind/er die Betreuung aufgrund unregelmässiger Arbeitszeiten oder Schichtdienste nicht im festgelegten Rhythmus besuchen können, bietet die Betreuung eine individuelle Lösung an (s. Merkblatt). Bitte nehmen Sie Kontakt zur Betreuungsleitung auf und beachten Sie die zusätzliche Jahresgebühr von Kleidung Für Freizeitaktivitäten im Freien benötigen die Kinder eine dem Wetter und den Umständen entsprechende Kleidung (Hitze-Kälte). Ersatzkleidung kann in der Betreuung deponiert werden. Krankheit / Unfall Bei einer ansteckenden Krankheit oder Fieber dürfen die Kinder nicht in die Betreuung gebracht werden. Bleibt ein Kind wegen Krankheit dem Schulunterricht fern, so darf es während dieser Zeit auch die Betreuung nicht besuchen. Über ansteckende Krankheiten sowie Läuse in der Familie muss die Betreuungsleitung jeweils orientiert werden. Den Kindern werden Medikamente nur in Absprache mit den Eltern oder den Erziehungsberechtigten verabreicht. Wenn ein Kind während der Betreuungszeit erkrankt, werden die Eltern umgehend kontaktiert. Das Kind muss so rasch als möglich abgeholt werden. Kooperation Um den Alltag in der Betreuung zum Wohle der Kinder planen und organisieren zu können, braucht es eine gute Zusammenarbeit und Koordination zwischen Schule, Kindergarten und Betreuung. Die Betreuung pflegt diesen Kontakt und Austausch. Kosten Die Elternbeiträge sind einkommens- und vermögensabhängig. Zu Beginn des Schuljahres und vor Beginn des zweiten Semesters wird eine Semesterpauschale gemäss den Ansätzen der Tarifordnung in Rechnung gestellt. Die Beträge sind in der Tarifordnung enthalten. Kündigung Die Anmeldung für die Betreuung kann frühestens für das 2. Semester gekündigt werden. Eine Kündigung oder Teilkündigung kann per schriftlich bei der Betreuungsleitung eingereicht werden. Organisatorisches Das Kind bringt für die Betreuung eigene Hausschuhe/Finken mit. Das Zähneputzen nach dem Mittagessen ist obligatorisch. Schnupperbesuch Interessierte Eltern haben die Möglichkeit, mit der Betreuungsleitung einen Termin für einen Schnupperbesuch zu vereinbaren.

4 4 Schulweg Kindergartenkinder werden auf dem Weg zwischen Kindergarten und Betreuungsort begleitet. Eltern, die ihr/e Kind/er den Weg selbständig gehen lassen möchten, können dies bei der Betreuungsleitung schriftlich hinterlegen. Versicherung / Sicherheit Die Betreuungsleitung stellt die medizinische Versorgung sowie die notwendigen Vorkehrungen im Notfall sicher. Eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern. Die Betreuung haftet nicht für verlorene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände (z. Bsp. privates Spielzeug) der Kinder. Von den Kindern wird erwartet, dass sie zu den Schulanlagen, dem Mobiliar und den Spielgeräten Sorge tragen. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Sachbeschädigung haften die Eltern. Zusammenarbeit zwischen Eltern und Betreuung Es besteht eine offene und konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Eltern und den Betreuungspersonen. Ein regelmässiger Austausch mit den Eltern wird gewünscht und gepflegt. Bei Unstimmigkeiten wenden sich die Eltern zuerst an die Betreuungsleitung. Kann keine Einigung erzielt werden, wird die Schulleitung/Ressortverantwortliche der Schulpflege beigezogen. Die Eltern werden regelmässig in Form von Elternbriefen und Anlässen über Neuigkeiten aus der Betreuung informiert. Einmal pro Jahr findet ein Informationsanlass für Eltern der neueintretenden Kindergartenkinder statt. Betreuungsleitung Katharina Laws, 2017

5 5 Anhang Tarifordnung (Semesterpauschale) Tarif Die Tarifstufe der Elternbeiträge ergibt sich aus dem letzten definitiven steuerbaren Einkommen plus 10% des steuerbaren Vermögens der mit den zu betreuenden Kindern in einem Haushalt lebenden Erziehungsberechtigten. Auf dem Anmeldeformular kreuzen die Erziehungsberechtigten die für sie anwendbare Tarifstufe an. Die Angaben werden nach Eingang der Anmeldung einmalig pro Schuljahr von der Steuerbehörde Winkel überprüft, jedoch vertraulich behandelt. Erziehungsberechtigte, deren Tarifstufe durch das Steueramt korrigiert wurde, werden schriftlich durch die Betreuung benachrichtigt. Tarifstufe 1 steuerbares Einkommen plus 10% steuerbares Vermögen unter Tarifstufe 2 steuerbares Einkommen plus 10% steuerbares Vermögen von 50'001 bis 80'000 Tarifstufe 3 steuerbares Einkommen plus 10% steuerbares Vermögen von 80'001 bis Tarifstufe 4 steuerbares Einkommen plus 10% steuerbares Vermögen von bis Tarifstufe 5 steuerbares Einkommen plus 10% steuerbares Vermögen von bis Tarifstufe 6 steuerbares Einkommen plus 10% steuerbares Vermögen ab Unsere Semesterpauschalen berechnen sich wegen allfälliger Absenzen mit 18 (statt der effektiven 19.5) Schulwochen pro Semester. Steuerbares Einkommen Das steuerbare Einkommen der Erziehungsberechtigten bezieht sich auf die letzte definitive Steuerveranlagung des Kantons Zürich (Stichtag ). Dies gilt auch für Zuzüge aus einem anderen Kanton (letzte definitive Steuerveranlagung des alten Wohnkantons). Die Rechnung bzw. eine Rechnungskopie darf der Steuererklärung beigelegt werden. Eine zusätzliche Kostenaufstellung wird von Seiten der Betreuung nicht erstellt. Sind Sie aus dem Ausland zugezogen, können Sie sich vom Steueramt der Gemeinde Winkel eine provisorische Steuerrechnung ausstellen lassen. Um Ihren Elternbeitrag zu berechnen, übernehmen Sie die provisorischen Steuerdaten. Die Betreuung behält sich das Recht vor, allfällige Tarifkorrekturen nach erstmaligem Einreichen einer Schweizer Steuererklärung vorzunehmen und die Differenz nachzubelasten. Falls Sie quellensteuerpflichtig sind, melden Sie sich bei der Betreuungsleitung, Frau K. Laws, für eine verbindliche Berechnung Ihres Elternbeitrages. Semesterpauschalen (je 1 Besuch pro Woche während eines Semesters) Modul Tarifstufe 1 1 Morgentisch Uhr Mittagstisch Uhr Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung: mini Uhr / und Uhr 4 Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung: midi Uhr / und Uhr 5 Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung: maxi Uhr

6 6 Betreuung an Weiterbildungstagen (Tarif pro Tag) 6 Betreuung an Weiterbildungstagen der Lehrpersonen Uhr (separate Anmeldung) Betreuung an Weiterbildungstagen der Lehrpersonen Uhr (separate Anmeldung) Verrechnung der Elternbeiträge Der Semesterbeitrag wird den Eltern zu Beginn des Schuljahres sowie vor Beginn des zweiten Semesters in Rechnung gestellt. Zusätzliche Gebühren Änderungen nach der Anmeldung (Erhöhung des Betreuungsumfangs ausgenommen) 50.- (s. Änderung der Anmeldung) Bei Nichteinhalten der Abholzeiten je 15 Min. nach Betreuungsende 20.- (s. Heimkehr) Unregelmässige Betreuungsbesuche aufgrund Schichtarbeit der Eltern (s. Individuelle Angebote) Rückerstattung Für nicht besuchte Betreuungsangebote gibt es keine Rückvergütung. Der Besuch kann auch nicht kompensiert werden. Rückerstattungen erfolgen nur ausnahmsweise und bei Vorliegen wichtiger Gründe (Wegzug, längerdauernde ärztlich bestätigte Krankheit oder Unfall).

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